Nach der Übernahme des Bundesarchivs durch BStU am 17.6.2021 verschleiert die Vizepräsidentin des Stasi-Unterlagen Archivs Alexandra Titze durch Unterschlagung der Beweise für Folter und drei Mordversuche – 40 Jahre nach den Angriffen der STASI-Ärzte

Am 8.6.2023 lehnte die Vizepräsidentin des Bundesarchivs-Stasiunterlagenarchivs Alexandra Titze folgendes Schreiben vom 02.06.2023 ( vorab per E-Mail ) persönlich ent-gegen zu nehmen?

Adam Lauks                                                                                                                            Zossener Strasse 66                                                                                                                12629 Berlin

 

Bundesarchiv

Vizepräsidentin Alexandra Titze

Frau Seemann

Stasi Unterlagenarchiv

10106 Berlin Berlin 02.06.2023

 

Betreff Ihr Schreiben vom 4.Mai als Antwort auf mein Schreiben vom 20.10.2022 sowie meine E-Mail vom 01.04.2023

Sehr geehrte Vizepräsidentin des Bundesarchivs                                   und                                                                                                                           Frau Seemann

Zuerst Folgendes zu meinem Antrag auf Einsicht in die IM Akte des Dr. Bainartowitz aus der Generalstaatsanwaltschaft Berlin DDR.

Als durch Machenschaften des persönlichen Mitarbeiter des Stellvertreter des Generalstaatsanwalts Gen. Borchert, direkt Betroffener erhärte ich hiermit meinen Antrag auf Einsicht in die kompletten IM – Akte des verstorbenen ( späteren RA ) Dr. Beinarowitz.

Dass er ein IM des MfS in der Generalstaatsanwaltschaft war, erfuhr ich aus dem Forschungsprojekt, bzw. vom Dr. Christian Boos, was bedeutet daß sich die Akte des IM Beinarowitz in der Abteilung ZMA des Bun-desarchivs befinden muß und keine weitere Recherchen bedarf..

Warum ER?!?

Über seinen Einsatz für das MfS bei meiner Liquidierung durch falsche medizinische Behandlung vor der hinausgezögerten als dringend angeratenen Operation im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf und danach – durch systematische Vergiftung erfuhr ich natürlich nicht aus der Akte der Gauck – Birthler – Jahn Behörde. Erst 2006 und 2018 bei der Akteneinsicht im Bundesarchiv, zu Letzt mit Dr. Klaus Bästlein erfuhr ich über seine Rolle in der Causa Adam Lauks.

Hier sind die Akten des Generalstaatsanwalts und des Obersten Gerichtes der DDR die sorgfältig ausgesucht dem Bundesarchiv nach der Verbrüder-ung der Geheimdienste und Verbrüderung der Justiz BRD & DDR uber-lassen wurden:

http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/Standpunkt-zu-Lauks-POLITISCH.pdf

http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/Standpunkt-zu-Lauks-POLITISCH-2.pdf

Ihre Behörde wurde gegründet um die Zuarbeit zur juristischen Aufarb-eitung des Unrechts und Verbrechen der DDR STASI Justiz durch Bereitstellung der Akte des Opfers des politischen Prozesses im Original zu übergeben.

In der Akte aus dem BV 1488/92Z – an die 2000 – die Sie mir in Kopie zukommen ließen werdet Ihr umsonst nach diesen Blättern suchen, dabei müßt Ihr die im Archiv unter restlichen 8500 Seiten haben, genau so wie die G Akte= Gesundheitsakte und E – Akte = Erzieherakte ( Gefangenen Personalakte – 1080 Seiten ) die erst durch den Einsatz des Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsens im Original mir ausgehändigt wurden.

Als „Endarchiv der DDR“ wurden meine Prozessakte und Akte des Obersten Gerichtes durch die Generalstaatsanwaltschaft der DDR über-geben wo die im Archiv Westhafen aufbewahrt wurden – 8 Bänder.

In der Akte des IM Beinarowitz ist mit Sicherheit auch seine operative tätigkeit enthalten, da ER großen Einfluss auf meine gesundheitliche Betreuung durch eingesetzte IMS Ärzte hatte.

Zu Vernehmungen und medizinischen Betreuung und Liquidierung durch Vergiftung und Liquidierung in Ungarn in der Nacht der Entlassung und gewaltsame Notoperation im Berlin Buch müssen in Ihrer Behörde präzise Maßnahmenpläne liegen die Sie dem Polizeipräsidenten in Berlin und Landgericht Berlin und dem LAGeSo vorenthalten hatten.

Von 2.500 Akte der Terrorabwehr ( XXII ) die lange nach meioner Entlassung, habe ich ein Teilchen nur als Kopie erhalten. Einzuleitenden Maßnahmen sind geschwärzt – womöglich Plan zu meiner Liquidierung in Jugoslawien!? In einer der Akten meldet die Quelle der HA II/10 aus Jugoslawien, dass über die Liquidierung von Lauks erörtert wurde.( ? )

Die Nichtherausgabe der restlichen 8500 haben nicht mal nötig zu begründen? Das kann asich nur einm allmächtiger Geheimdienst erlauben der über den Bundesdatenschutzbeauftragten und Verfolgungsorgane und Justiz steht.

Wir beide wissen das die Anstiftung zum Mord nicht verjährt und die Anstifter vermute ich in der Umgebung von Fritz Arnd Augustin und Hans Theodor Richardt. Dem Ersteren wurde Gerichtsakte nach der Verhandlung überstellt.

Sollten Sie mir die Akte vom IM Beinarowitz im Original zur Akten-einsicht nicht vorlegen werden Sie wissentlich zum Hehler eines unverjährbaren Verbrechens. Dafür hatte die Volkskammer den Gauck nicht zum Sonderbeauftragten bestätigt.

Auf den Antrag auf Akteneinsicht meiner Ex-Gattin – Spionin der HA II/10 des Markus Wolf Akte AKK 5478/81 werde ich mich zum letzten mal noch an Sie wenden.

Der Personalausweis von Hans (? ) Detlef Heinrich hat kein Wasserzeichen ( ? ) und wurde dem Richter Fendt als gültig zusammen mit dem Bundesdeutschen PA vorgelegt ( ? )

Im Namen des Folteropfer und Opfer des Missbrauchs der Psychiatrie zu politischen Zwecken auf Befehl der Staatssicherheit Lothar Tiedtke von Koß bitte ich die BStU um die Akteneinsicht Dritter für:

Detlef Heinrich aus Stralsund – Auskunft zu seiner Person hat er in der Abteilung Meldewesen Stralsund gesperrt (!)

Stephan Gaudlitz – 1993 outete er sich bei seinem Freund Lothar als ehema-lige Mitarbeiter der Bezirksverwaltung Rostock. Dabei teilte er ihm mit, dass er Lothars Stasi-Akte auf dem Tisch hatte und darin gesehen hatte dass Lothars Vater Harry Tiedtke von Koß ( IM „Kästner“ und der Detlef Heinrich ihn in die geschlossene Abteilung P-4 verfrachtet hatten ( ohne ärztliche Einweisung ), weil Lothar zur Wahl nicht gegangen war. Stephan bekundete seine Bereitschaft als Zeuge auszusagen sollte Lothar Rehabilitierung beantragen.

Die drei Familien lebten in einem Offiziersheim in Stralsund und Tiedtkes und Gaudlitz sogar auf einem Flur. Seit 6. Lebensjahr wuchsen die Jungs auf und betrieben gemeinsam Sport und gingen in die gleiche Schule.

Daraufhin stellte Lothar seinen Vater zur Rede und informierte ihn über die Begegnung und Gespräch mit Stephan Gaudlitz.

Kurz danach fand man Stephan im Gleisbett vom Zug überfahren.

Lothar bat 1992 die junge Regierungssprecherin und Abgeordnete des DBT in der Bürgersprechstunde in ihrem Wahlkreis eine halbe Stunde gesprochen und über die Folter unterm Bettnetz in der P-4 gesprochen. Sie hat ihm nicht helfen wollen. Lothar schrien das Buch MUNDTOT ?

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Detlef Heinrich hatte am 15.9.1989 Republikfluchtversuch begangen und wurde von der STASI gestellt und verhaftet. Einen Tag nach dem Mauer-fall am 10.11.1989 setzte sich Detlef Heinrich nach Schleswig Holstein ab – Republikfluchtversuch wurde nicht geahndet (!? )

Mit einer Eidesstattlichen Versicherung, weder Hauptamtlicher oder IM des MfS gewesen zu sein, zerrte er Lothar vor das Landgericht Flensburg.

Um seine falsche eidesstattliche Versicherung glaubhaft zu machen bean-tragte er bei der Außenstelle Rostock Akteneinsicht, sich als Heinrich, Hans Detlef ausgebend, wohl wissend, dass es sich unter diesem Namen in der AR 2 Kartenkartei keine Person befinden kann. Hier das „Persilschein“

Warum der Richter bzw. das LG Flensburg vom Bundesarchiv -Stasi Unterlagen Archiv die Akte für: 010556408312; 97;01;00; HEINRICH, DETLEF 24.530,00 M nicht angefordert hatte,

die laut Mitteilung des Herrn Steidl in der ZMA im Original liegt bleibt vorher ein Geheimnis der Klägerseite und des Jungrichter Fendt.

Jedenfalls etwas später besorgte sich der Kläger angeblich STASI-Akte – ein 10 Zentimeter dicker Stapel lag vor dem Richter. Als Beweis dass er kein IM oder Hauptamtlicher des MfS war wurden nur 113 Seiten als Anlage eingereicht. Eigentlich war das ein IM Vorgang „Detlef“ ( 81 Seiten ). Ers sind darin drei eindeutige IM Berichte an das MfS enthalten über die Richter nicht reden wollte. ( ??? )

 

Am 14.01.1994 richtete Lothar Tiedtke ein Schreiben an die Außenstelle BStU Rostock Antrag als Betroiffener, von wo ihm am 25.01.1994 unter dem Zeichen 000313/94 R/schä-schr geantwortet wurde:

Mit diesem Schreiben erhalten Sie ein Antragsformular. Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Deckblatt und senden Sie es mir ausgefüllt zurück.

Zusätzlich ist ein Identitätsnachweis unerlässlich. Als

ein Auszug aus dem Melderegister oder

eine amtliche Bestätigung auf dem Antragsformular oder

eine amtlich beglaubigte Kopie ihres gültigen Personaldokuments.“

Nichts davon hatte Heinrich, Hans Detlef der Außenstelle Rostock einge-reicht, weil er wußte dass auf den Namen Heinrich, Hans Detlef geboren 21.05.1956 keine Karteikarte angelegt wurde und demzufolge auch keine Akte im MfS Archiv geben kann.

Mit welchem Identitätsnachweis er dann Akte aus der BStU erhalten hatte, die auf dem Tisch lag ist uns nicht bekannt. Jedenfalls sind das Akte die nicht zum vollständig präsentierten IM Vorgang gehören, wo übrigens auch Inhaltsverzeichnis mit dem Inhalt nicht übereinstimmt, entweder als Detlef Heinrich oder durch übernommenen Hauptamtlichen des MfS in der Außenstelle Rostock, vor oder nach der späteren Zusendung manipuliert. Offensichtlich leistet (e) der ehemalige Archivar des Oberst Becker Abwehrdienste zum Täterschutz für ehemalige Offiziere des MfS!?

Mehrmals stellte Lothar Tiedtke von Koß Wiederholungsanträge auf Akteneinsicht als Gefolterter/Betroffener. Und immer kam die kurze Mitteilung, dass auf seinen Namen keine Akten im Archiv der Außenstelle

Rostock gäbe.

Dasß würde heißen daß die Akte über Lothar Tiedtke von Koß, die beim Jugendfreund Stefan Gaudlitz auf dem Tisch lagen, sorgfältig bei Seite geschafft wurden, oder nicht existent erklärt wurden… um den Detlef Heinrich und Harry Tiedtke ( den Vater ) und die ganze STASI-Mischpocke um den ahnungslosen Lothar zu schützen!?

Deshalb bitten wir um die Mitteilung darüber, was Heinrich, Hans Detlef als Identitätsnachweis bei seinem zweiten Antrag ( telefonisch? ) vorgelegt hatte?

Abschließend Zitat aus dem letzten Absatz Ihres Schreibens:

Das Landgericht Flensburg kann sich im Rahmen des § 2 Abs. 3 StUG an das Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen Archiv wenden. Demnach kann das Bundesarchiv -( Stasi-Unterlagen Archiv* ) Gerichten ( in diesem Falle Landgericht Flensburg* ) und Strafverfolgungsbehörden zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben b e s t i m m t e ( und nicht alle !?* bzw. welche den nicht!??* ) Informationen aus der Zentralen Einwohner Register der Ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik übermitteln.

Die Informationen zum Detlef Heinrich 01.05.1956 sind im Melderegister Stralsund von wem auch immer gesperrt.

Wir bitten Sie uns die Kopie der Kerblochkartei des Detlef Heinrich zu übersenden wo die wahre Identität des Detlef Heinrich zu sehen ist zum:

010556408312; 97;01;00; HEINRICH, DETLEF 24.530,00 M Angehörigen der Bewaffneten Organen der ehemaligen DDR: ( MdI, NVA, MfS u.a. Feuerwehr ).

Dadurch würden Sie womöglich einen Prozessbetrug am LG Flensburgverhindern und Ihrer Pflicht, wenn auch nach 33 Jahren nachkommen.

Artikel 17 Einigungsvertrag:

Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Absicht, daß unverzüglich eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen wird, daß alle Personen rehabilitiert werden können, die Opfer einer politisch motivierten Strafver-folgungsmaßnahme oder sonst einer rechtsstaats- und verfassungswidrigen gerichtlichen Entscheidung geworden sind.

Die Rehabilitierung dieser Opfer des SED-Unrechts-Regimes ist mit einer angemess-enen Entschädigungsregelung zu verbinden.

Welche Folteropfer oder Opfer von Misshandlungen und brachialen Gewaltanwendung sind Dank Zuarbeit zur Juristischen Aufarbeitung der Verbrechen der DDR STASI – Justiz IHRER Behörde rehabilitiert oder entschä-digt worden in 33 Jahren?

Wie kann ich die Akteneinsicht in meine unterdrückten 8.501 Akten des BV 0001488/92Z erlangen, damit ich mein Buch mit Belegen der STASI Richtere und STASI-Schergen unter-mauern kann !?

Alle meine Versuche bis jetzt sind gegen die Wand gelaufen… warum?

Wäre durch meine Akteneinsicht, die mir als Folteropfer zusteht die innere Sicherheit Deutschlands in Gefahr?!?

D as die Auskunft auch für einen ehemaligen Mitarbeiter des MfS möglich ist ( auch ohne seine Genehmigung ) geht aus dieser Meldebescheinigung die bedauerlicherweise nicht vom Leiter Herrn Flieger unterzeichnet wurde ( Zufall? – sehen Sie die STASI-Liste an )

S eite 2: MfG Staatsanwältin Berkenbosch

 

 

 

 

 

 

a ) Hat BStU die Schwärzungen vorgenommen, oder hat das der Detlef Heinrich selbst vorgenommen?

b) Hatte BStU das Blatt 000077 aus dem Zusammenhang genommen, oder hatte Detlef Heinrich es dem Landgericht unterschlagen – vorenthalten ?

Arbeitet seit dieser Zeit in der Volkswerft Stralsund als Sicherheits-beauftragter. (/97 100 00 )?

Es ist meine heilige Pflicht meinem Bruder in Folter, Lothar Tiedtke von Koß im Rechtsstreit am LG Flensburg als Person seines Vertrauens beizustehen.

Deshalb werde ich mich an weitere Behörden und Organi-sationen und Ministerien wenden um Ihre Unterstützung oder wenigstens um Ihre Zurkenntnisnahme zu bitten.

 

Deshalb wird dieses Anschreiben der Öffentlichkeit und den Medien zugängig gemacht.

Sehr geehrte Frau Titze,

in der Hoffnung dass Sie die Sache bevorzugt behandeln werden, da im Falle 7 O 140/20 sich auch um Prozessbetrug

im Verzug handeln könnte.

Aktuell:

Ordnungsamt Stralsund – Leiter Herr Flieger ( Nomen est – Omen ) verweigert die Auskunft zum Detlef Heinrich, geb. 01.05.1956, nach seiner Aussage hat der Detlef Heinrich die Auskunft gesperrt.

Die Anfrage des Herrn Lothar Tiedtke von Koß im Stan-desamt Stralsund – Abteilung Geburtenregister lautete:

Befindet sich im Geburten- bzw. Geburtsurkundenregister

am 01.05.1956 geborene Detlef Heinrich und am 21.05.56 geborene Detlef Heinrich ?

Die Standesbeamtin verweigerte schroff die Auskunft?

Termin war mit der Leiterin des Standesamtes Frau Boldt vereinbart gewesen, und die war zum Termin aus unbekan-nten Gründen nicht mehr da?

Mit freundlichen Grüßen Adam Lauks

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7 O 140/20 Landesgericht Flensburg: ZERSETZUNG DER STASI – DIE UNVOLLENDETE gegen Politisches Opfer der DDR Psychiatrie Abt P-4 Stralsund- und der Richter Fendt

Es ist unerklärlich das der Richter Fendt am Landgericht Flensburg Fälschung von Hans Detlef Heinrich nicht würdigt bzw. übergeht!?

Wer hat den Personalausweis auf den Namen Hans Detlef Heinrich gefälscht wußte genau, dass er damit eine Falsche Identität herstellt.

Sicherheitsbeaustragter / der STASI ( an der Volkswerft Stralsund 1982 – bis zu seinem Fluchtversuch am 15.9.1989 )

271 Js 4506/23 StA Berlin StA-in Frau Höft

Beweis für die neue Identität. Richter Fendt nahm es nicht mal in die Hand. Das Urteil muss schon vor Prozessbeginn ausgehandelt, gewesen

PROZESSBETRUG a la MfS des Heinrich Detlef geboren 01.01.1956 in Stralsund, seit 1982 bis zum Fluchtversuch am 15.09.1989 Sicher-heitsbeauftragter an der Volkswerft Stralsund

Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und Strafantrag wurde erstattet beim LKA Berlin, und wird am Montag auf Prozessbetrug und Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung erweitert.

Am Anfang war eine Lüge  des Hans Detlef Heinrich und am Ende d. Richters Fendt.

Schlussurteil (politisch oder Korruption? )

im Namen des Volkes – bzw. seit 1992 der Gesamtdeutschen Justiz und der verbrüderten Geheimdienste BRD/DDR

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Der Kläger, Hans(? ) Detlef Heinrich hatte seine Bereitschaft geäußert das Schmerzens-geld an Opferverbände zu spenden, und war bereit sich auf 2000€ zu einigen. Was für ein Hohn und Beleidigung aus dem Mund des Mannes der den Lothar Tiedtke von Koß dem Folterknecht  Chefarzt der geschlossenen P-4 Abteilung in Krankenhaus West IMS Arzt Dr. Horst Giermann überstellte und Diagnose paranoid-shizzopren bestellte.

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Rechtsanwalt Max Thiele wird als Zeuge im künftigen Prozess wegen Betrug des Gerichtes gegen seinen Mandanten Detlef Heinrich aussagen, bezeugen müssen, dass der  Prozess seines Mandanten mit der mit der Vorzeige eines gefälschten DDR Ausweises B 105 9946 begann, obwohl der Hans Detlef Heinrich die Originale des PA B 0054418 und des Reisepasses des Heinrich Detlefs  dem Richter vor der Nase hielt und ihn nicht reinblicken ließ wie alle andere Anwesenden auch.

Richter Fend war im Zivilprozess nicht verpflichtet Wahrheitsfindung zu betreiben, aber wahre Identität des Klägers hätte er zweifelsfrei feststellen müssen-DAS hatte er nicht getan, ließ sich mit einer Fälschung vom 20.10.1989 rollen!? War der Richter Fendt angewiesen die vorhandene Originale nicht zu sichten?

 

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Öffentliche Verhandlung am 25.05.2023

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Über die Zeugenaussage als Beweis  leitete die RA Henning die Stellungnahme Ihres Mannes an das Gericht  am 21.02.2023 weiter:

Stellungnahme des Leiter der Kanzlei Hennig zum psychischen Zustand des Hans Detlef Heinrich. 1

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xxx Geladen war  ( Hans ) Detlef Heinrich sein RA und RA Frau Henning.

Die Beklagten wurden nicht geladen.

Weder der Beklagte 1 Lothar Tiedtke von Koß noch Beklagte 2 Olaf Junge wurden geladen

Als  Zeugen sollten  Frau Dr. Wellershaus und namentlich nicht genannte Ehefrau von Hans Detlef Heinrich vernommen werden. Die Ehefrau ließ sich aus Gesundheitsg-ründen ausladen und drohte mit Aussageverweigerung, worauf sie Recht hat nur wenn sie sich selbst damit belastet ( ? ) Ein ärztlicher Attest ihrer Verhandlungsunfähigkeit wurde dem Richter nicht vorgelegt. Dass der Richter ihre Anschrift nicht kennt oder geheim hält läßt die Möglichkeit zu dass die getrennt leben?

Die RA Henning wurde geladen, reiste auch an und ignorierte die Verhandlung und riet es dem Herrn Olaf Junge an das gleiche zu tun ? Warum  fährt man 1.200 km, umsonst?!?

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Siehe oben!

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Lothar Tiedtke von Koß kam zum mit der Leiterin Boldt vereinbarten Termin. Als er pünktlich da war, war die Leiterin nicht da; oder hatte sich verleugnen lassen.                   Die Unterzeichnerin konnte auch nicht sagen ob und wann die Leiterin kommt.

Lothar Tiedtke von Koß wollte nur ein JA oder NEIN auf seine Frage: Befinden Sich in Geburten Register zwei Heinrich, Detlef.

einer geboren am o1.05.1956  und  der andere am 21.05.1956

Weitere Details interessierte den Bittsteller nicht.

Als er wieder um Termin die Leiterin anhielt, meldete sich die Abschirmung? Warum Wohl!??

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Die von Herrn Lothar Tiedtke von Koß ( 1.Beklagte ) gefeuerte Rechtsanwältin ( Ukrainerin ) ist  zur Verhandlung am Landgericht Flensburg gereist, mit dem 2. Beklagten Olaf Junge vom Underdog Verlag, in der letzten Sekunde  entschied sie der Ladung keine Folge zu leisten(!?) bzw. blieb sie der Verhandlung über die Höhe  vom STASI-Mann verlangten  Schmerzensgeldes  ( falls eine stattgefunden haben sollte ) fern (?).

Hatte Sie vorher den Detlef Heinrich, bzw. den Kläger Heinrich Hans Detlef getroffen…?

Detlef Heinrich hatte sich am 10.11.1989 nach  Flensburg in Schleswig Holstein abgesetzt.

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Bei der ersten Anfrage im Ordnungsamt wurde dem Beklagten Folteropfer der politischen Psychatrisierung  in der Abteilung P-4 von Stralsund mitgeteilt, dass die Auskunft zum Detlef Heinrich geboren 01.05.1956 gesperrt sei..

 

 

Es ist unerklärlich das der Richter Fendt am Landgericht Flensburg Fälschung von Hans Detlef Heinrich nicht würdigt bzw. übergeht!?

Es fällt auch dem Blinden  auf, dass beim neu ausgestellten Personalausweis des Heinrich, Hans Detlef über dem Wasserzeichen Stempel  UNGÜLTIG fehlt.

Detlef Heinrich – Feuerwehrinspekteur des Hafen Stralsund hat Auskunftsperre im MdI verhängt, wurde Lothar Tiedtke von Koß mitgeteilt.

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Am 22.o5.23

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GEFEUERT… WARUM? -Warum wohl!??

Am 16.05.23

Lothar Tiedtke von Koß                                                                                                            Vogelwiese 83                                                                                                                                             18435 Stralsund

Landgericht Flensburg                                                                                                                          7 O 140/20                                                                                                                              Südergraben 22,                                                                                                                              24937 Flensburg

Per Einschreiben/Rückschein – Versandt 17.05.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Mandat von Frau RA Hanna Henning musste von mir beendet werden, da Sie aus diesseits nicht nachvollziehbaren Gründen Vertretungsaufgaben verweigerte und nicht erklärte.

Mir war es leider nicht möglich auf die anwaltlichen Vorträge Einfluss zu nehmen. Frau RA-in Henning hatte bei einer Besprechung, die während einer Fahrt im Auto stattfand, abgelehnt meinen Antrag an das Gericht schriftlich und mündlich vorzutragen. Sie hat vielmehr die Ansicht vertreten, die beim Kläger vorliegende von diesem erstellte Aktenreduktion müsse den Beklagten doch eigentlich reichen.

Da ich damit keine Rechtsvertetung habe und die Vertretung sich auch weigert, notwendige Anträge und Positionen vorzutragen muss ich die Verfahrensaussetzung des Verfahrens am 25.05.2023 (7 O 140/20) bis zur Neubesetzung und Einarbeitung einer Rechtsvertretung beantragen. Ich habe Frau RA Henning gebeten, mir alle ihr übermittelten Unterlagen und ihre Verfahrensakten bis zum 22.05.2023 an mich zur Weitergabe an eine noch offene Rechtsvertretung auszuhändigen . 

Ich bitte und beantrage eine Empfehlung oder um Hinweise zu einer neuen Anwaltsbesetzung oder Stellung eines Notanwalts oder Pflichtverteidigers zu geben. Ich bitte um eine zeitnahe Bescheidung.

Ich habe folgende Anträge über anwaltlichen Vortrag oder selbst stellen wollen, soweit es nicht ohnehin gerichtliche Aufgabe war, notwendige Unterlagen zur Prozessbewertung anzufordern:

1. Das behandelnde Gericht möge an das Bundesarchiv – Stasiunterlagenarchiv die Vorlage der kompletten STASI-Originalakte des Detlef Heinrich aus Stralsund anfordern.

Die Abteilung AR 3  hat uns  kürzlich schriftlich bestätigt, dass für die Überstellung der Akte aus der ZMA (Zentrale Materialablage) lediglich einer Anforderung des Landgerichtes Flensburg bedarf.

2. Abteilung Standesamt, über einen Detlef Heinrich, geboren am 01.05.56 in Stralsund, und über den Kläger Hans Detlef Heinrich, geboren am 21.05.1956 in Stralsund, zur Verfahrensbehandlung anfordern.

3. Das behandelnde Gericht möge Geburts- und Wohnauskunft beim Ordnungsamt Stralsund anfordern

Das gleiche soll auch für den Kronzeugen Stephan Gaudlitz zur Verfahrensbehandlung anfordern.

Herr Gaudlitz hat nach seinem Outing 1993 dem Beklagten zu 1 erklärt, er hätte über Harry Tiedtke (Vater) und Detlef Heinrich die tatsächliche enge Zusammenarbeit mit MfS/Stasi verschwiegen. Stephan Gaudlitz hat dazu detailliert Einzelheiten vorgetragen. Kurz danach habe Gaudlitz aber angeblich einen Suizid begangen und sich ohne Bezeugungen vor einen Zug geworfen. Diese Vorgänge blieben offenbar polizeilich – einschließlich Mord – ungeklärt. Insgesamt ist diesseits und auch staatsoffiziell bekannt, dass damalige Hauptverantwortliche zu Verdeckungszwecken auch in Ämtern, Politik und Justiz Einfluss genommen haben.

Erweiterte Begründung:

Die Gauck Behörde wurde ins Leben gerufen, um die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des SED-Unrechts zu leisten. Die Gerichte wurden auch angeleitet, in Fällen von Rechtsstreitigkeiten aus/durch und über die DDR und ihren diversen Vertretern – darunter das MfS, als erstes die Akten aus der BStU anzufordern, was im StUG auch deutlich fixiert ist.

Die Gauck-Behörde – BStU wurde bis jetzt mit 4 Mrd. ausgestattet, um das zu gewährleisten.

Diesseits ist unverständlich, warum das Gericht diese Ausstattung nicht in dem ganz konkreten Fall konstruktiv, objektiv und unparteiisch genutzt hat.

Nach diesseitiger Kenntnis wurden dem Kläger Akten im Umfang von rund 500 Seiten überlassen. Die vorgelegte um 75 Prozent ausgedünnte unvollständige – und damit manipulierte – Aktenvorlage konnte und sollte offenbar auch keine Grundlage zur rechtlichen Bewertung sein. Dass das befasste Gericht altersbedingt solche Hintergründe und Verdeckungstricksereien nach heutigen Kenntnissen und Maßstäben für sich nicht mehr erschließen kann, ist etwas verständlich. Gleichwohl hat es daher noch genauer hinzuschauen, wer warum wie vorträgt.

In den vorliegenden Kopien ist ersichtlich, dass ein Hans Detlef Heinrich vom MfS nicht bzw. nur bedingt erfasst ist und es kaum oder keine Akten auf den Namen des Klägers Hans Detlef Heinrich gibt. Hätte das Gericht schon bei der einstweiligen Verfügung genauer geprüft, wäre die wahre Identität des Detlef Heinrich geklärt. Die vorgeblich unterschiedlichen Personen unterscheiden sich nach der vorgeblichen Staatsflucht des „Heinrich“ dadurch, dass vor das Geburtsdatum eine „2“ gestellt wurde und den Vornamen ein „Hans“ hinzugefügt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Tiedtke von Koß   

12.05.2023

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 Der Kläger hatte sich vor dem Gericht als  Heinrich Hans Detlef  ausgewiesen und das Gericht hatte es nicht Mal gemerkt ( absichtlich übersehen? ) dass im Buch MUNDTODT ? von einem  Heinrich DETLEF , und nicht HANS DETLEF die Rede ist.

Mit diesem gefälschten DDR PA, ausgestellt  am 20.10.19899- nach dem Fluchtversuch am 15.09.1989, mit dem sich HERINRICH, DETLEF bereit am ersten Tag nach der Grenzöffnung – 10.11.1989 nach Schleswig Holstein abgesetzt – mit wessen Vermittlung!?? fragte der Richter Fendt nicht?

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Es ist unerklärlich das der Richter Fendt am Landgericht Flensburg Fälschung von Hans Detlef Heinrich nicht würdigt bzw. übergeht!?

BRD -Personalausweis war erst während des Prozesses, am 03.06.2022 ausgestellt und nur die Vorderseite  vorgelegt? K 24

Daraus kann man schließen dass die dem Gericht angegebene Wohnanschrift mit der im PA gar nicht übereinstimmt!? Hat der HERINRIVH, DETLEF noch weitere Opfer die die Hölle der Abtlg. P-4 durchgehen mussten?

Insgesamt 10 Wochen ließ MfS den Lothar Tiedtke von Koß in diesem Bett die Folter über ihn ergehen lassen, vollstreckt durch den IMS Arzt Dr. Horst Giermann.

Am Verfahren  sind so viele Juristen und  Volljuristen beteiligt gewesen und  haben nicht bemerkt, dass das Gericht absichtlich in die Irre geführt wurde von dieser Person, die nach dem  ( ungeahndeten !? ) Fluchtversuch  am 15.9.1989 am 20.10.1989 einen neuen Personalausweis – und somit eine neue Identität ausstellen ließ auf den Namen HEINRICH HANS DETLEF ( ? ! )

Dass er  sich noch einen Persilschein der Gauck Behörde noch zuschicken ließ als Beweis dafür, das er weder Inoffizieller noch als Hauptamtlicher Offizier des MfS gewesen war ist schlau genug um das Gericht und die BStU auszutricksen.

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Aktuell&Aktueller vom 25.4.23 u. 24.4.23

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Rückschein ist hier eingegangen.

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Blatt 441 der Prozessakte

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Die  Seite 2 wurde nicht paginiert – ( Zufall? -glaube ich nicht*)

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– 2 –

Deswegen ist das Landgericht Flensburg vor dem Gesetz nach diesseitiger Sicht verpflichtet um die Herausgabe der entsprechenden kompletten Akte die auf den Namen Detlef Heinrich, geboren 01.05.1956 in Stralsund vom Bundesarchiv im Original die durch das MfS gesammelt, bzw. angelegt wurden, zu bitten, bzw. dazu dort aufzufordern und in das Verfahren einzuführen.

Eine Akteneinsichtnahme oder Mitteilung nach § 19 Absatz 7 Satz 1 des StUG reicht für die Zwecke der Wahrheitsfindung in diesem Verfahren nicht aus. Die Aufklärungspflicht des Gerichtes gemäß Artikel 244 Absatz 2 StPO gebietet nämlich im Ergebnis die Herbeischaffung der in diesem Verfahren notwendigen Beweismittel (siehe Artikel 245 Absatz 1; 215 Absatz 4,

Artikel 163 Absatz 1 StPO ) und erfordert stets, dem erkennenden Gericht das gesamte Beweismaterial vorzulegen, was bis jetzt von der behandelnden Kammer nicht erfolgt ist.

Da es sich bei den Unterlagen des MfS, die aus dem Bundesarchiv anzufordern gewesen wären, um die Beweismittel in Form von Augenscheinobjekten handelt, denen erhebliche Beweisbedeutung zukommt, ist die Aushändigung von Ablichtungen (seitens des Bundesarchiv – BStU) nicht ausreichend, sondern die Übergabe von Originalen unerläßlich.

Im Interesse einer zügigen Prozessführung bitten wir den hier angesprochenen Präsidenten des Landgerichtes Flensburg Dr. Ralf Bauer den zuständigen Richter bei der Anforderung der vollständigen MfS-Akte zu Herrn „DETLEF HEINRICH“ geb. 01.05.1956 zu unterstützen.

Begründung ll

Die beigefügte Eidesstattliche Versicherung stellt lediglich eine sogenannte Schutzbehauptung dar, die mit einer Versicherung an Eides statt erhärtet werden sollte. Dem Richter hätte bei der Bewertung der vorgelegten Unterlagen aus dem Archiv des MfS zur Person des Klägers verständ-lich werden können und müssen, dass die Abgabe dieser Versicherung als Versuch der Irreführung des Gerichtes – auch Prozessbetrug – zu bewerten ist bzw. sein kann. Diese Tiefe und Wahrscheinlichkeit zu bewerten, setzt Arbeits- und Methodenkenntnisse von Fälschungsmetho-den des MfS und seiner höchsten Mitarbeiter voraus und Kenntnisse über die Tatsache, dass der MfS bereits Wochen vor der Grenzöffnung Weichen für Kaschierungen und den Wechsel leitender MfS-Vertreter in das Bundesgebiet der BRD von aufwendigen Identitätsfälschungen vorbereitet und durchgeführt wurden. Dieses zu unterscheiden und abzugrenzen bedarf der Klägermitwirkung,wenn man seiner Darstellung folgen wollte und einer mindestens anteiligen Beweisführung. Des weiteren sind vorgelegte und noch vorzulegende Antworten in einer anderen Suchtiefe zu berücksichtigen – und zwar ungeschwärzte Aktenoriginalauszüge sowohl der BStU und ggf. weiterer in Frage kommender Archive. Zudem ist die Frage zu klären, warum der Kläger bei Fragen zu seiner Verrentung nicht die DDR-Daten eingebracht hat, die möglicherweise bei dem Vergleich untersch-iedlicher Versicherungsnummern die Identitätstäuschung belegt.

Ein weiterer Versuch der Verschleierung der wahren Identität des Klägers ist bei dem Person ungeahndetem Republikfluchtversuch am 15.09.89 zu erkennen. Der Kläger und seine damalige Begleiterin wurden nicht – wie Standard – nicht in Haft genommen. Er konnte am Tag nach dem Mauerfall sich in die BRD absetzen, wo auf ihn

Job und neue Existenz warteten. Bei dem Vorgang der Abwicklung diente eine Weisung vom Minister Mielke. Eine entsprechende handschriftliche Verfahrensanweisung findet sich auf der Rückseite handschriftlich, diese beruft sich auf Mielke. Das Gericht hat diesen Vorgang unbeachtet gelassen und parteilich in gutem Glauben zugunsten des Klägers interpretiert.

Sollte das Folteropfer (des Dr. Horst Giermann) der DDR Psychiatrie zu Gunsten des Detlef Heinrich verurteilt werden, wird er entweder als durch MfS Kader korrumpiert da stehen oder es

Blatt 442 der Prozessakte 7 O 140/20

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Die Art und Weise der Herstellung von Kopien der 2. und 3. Seite des Schreiben kann so der Irreführung des Richter darstellen – was wir nicht beheben können, aber die Irreführung der Deutschen Öffentlichkeit können wir sehr wohl verhindern

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wird der Eindruck eines politischen Urteils mit Täterschutz entstehen können. Ein solches Urteil kommt dem unsäglichen 2. Beschluß des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1992 nahe, das praktisch Folgegerichten Richtschnur war.

Auf Hinweis wird eine Expertise betr. Schreiben der BStU gemäß Antrag vom 30.09.19 vom 14.02.20 angeboten sowie eine Kopie des damaligen Urteils/Beschlusses des BGH. Dieser Vorgang ähnelt einem „Dreher Gesetzes“ 2.0, mit dem Unterschied dass am 24.05.1968 Wehrmacht und SS millionenfache Mörder zu Tätern zu ehrbaren und unbescholtenen Deutschen Bürgern erklärt wurden. Ähnliches widerfuhr den übernommenen 22.000 HA des MfS und mit allem Offizieren anderer Abteilungen und Bereiche auch.

Dass Herrn Richter Fend im Blick auf andere politische Beteiligte wie Herr Kohl, Herrn Gauck, Frau Merkel, Herrn Schäuble und zahlreiche politische Entscheider aus Ost und West kein Vorwurf einer verdeckenden Parteilichkeit zu machen ist, belegt dieser sicher gern durch korrekte und objektivierte Fakten- und Sachprüfung. Tatsächlich ist nicht der Kläger der Geschädigte und Verfolgte, sondern der Beklagte in einer Tiefe und Bedeutung, die ihn zu einer von Traumata geplagten Persönlichkeit macht.

Dazu darf eine Rechtswesen auch dann nicht beitragen, wenn es im Wissen von besten staatlichen Fälschungen und Verdeckungen Täter begünstigt und Beschädigte verurteilt, weil Wissen, Anschein und Fakten mit unzutreffenden Maßstäben herangezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Vertretungsbeauftragter von Lothar Tiedtke von Koß

Adam Lauks Prozessbeklagte

Lothar Tiedtke von Koß

Olaf Junge

PS. Erinnerlich wurde am 4.10.1990 die Behörde des Sonderbeauftragten für die Unterlagen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit gegründet unter dem Leiter Pastor Joachim Gauck.

Die Behörde wurde für die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts ins Leben gerufen! Die Tatsache dass der Richter das Bundesarchiv bei der Wahrheitsfindung ignoriert und dadurch bis jetzt für die BStU ausgegebenen ca 4 Milliarden €uro als rausgeschmissen betrachtet

erhält dieses Teilurteil politischen Charakter.

Herr Präsident – walten Sie Ihres Amtes

Zur Kenntnisnahme

Minister der Justiz Schleswig – Holstein

Bundesminister der Justiz Marco Buschmann

Freie Deutsche Presse und Medien

Im Buch geht es um diesen Detlef Heinrich vom Militärischen Abschirmdienst der NVA HA 1

010556408312; 97;01;00; HEINRICH, DETLEF 24.530,00 M DDR

 

 

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“Des weiteren verzichtet der Kläger aber auch auf das Zeugnis seiner Ehefrau, da diese nach nochmaliger Rücksprache ebenfalls aufgrund des Sachverhalts  (im Buch?* ) psychisch derart belastet ist, daß sie sich nicht zu einer Aussage imstande sieht. Sie würde sich ohnehin auf ihr Zeugenverweigerungsrecht berufen ( um ihren Man nicht zu belasten!?? ). Es wird daher höflich um ausdrückliche Mitteilung gebeten, dass die Ehefrau des Klägers nicht erscheinen muss. (höfliche Bitte ist kein Antrag  des Klägers? Will der RA Max Thiele das Gericht beeinflussen?* ).

SEHR ZEITNAH UND SEHR AKTUELL !!!  Prozessbeobachter und die Presse sind herzlichst eingeladen! Für jedwede Unterstützung des Psychiatrie Folteropfers ist Ihnen der Dank von Lothar Tiedtke sicher.

Teilurteil der gesamtdeutschen Justiz – Der Angriff kommt nach nach 40 Jahren wieder – aus Flensburg.

Lothar Tiedtke von Koß ging in die Berufung:

 

FARCE Teil 3 – der gesamtdeutschen Justiz

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Berufung  wird zurückgewiesen

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Abschrift des Urteils vom 17.2.2023.

Landgericht Flensburg IM NAMEN DES VOLKES

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Seite 4 der Berufung

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Seite 5 der Berufung

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Seite 6 der Berufung

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Seite 7 der Berufung

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Seite 8 der Berufung

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Seite 9 der Berufung

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Seite 10 der Berufung

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Seite 11 der Berufung

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Seite 12 der Berufung

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Im Namen des Volkes – im Namen des MAD  der NVA – HA A 1 der STASI !

 

Klage des Heinrich Detlefs

 

des Herrn Detlef Heinrich gegen Herrn Lothar Tiedtke von Koß und Underdog Verlag Hamburg

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KLAGEERWIDERUNG

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“Der Kläger, dass im April 2019 ins Innenministerium zitiert worden sei für ihn völlig unverständliche Fragen zu angeblichen früheren Verbindungen zu der Staatssicherheit der DDR gestellt worden.” – Wo ist die schriftliche Ladung des Innenministers?

Wenn die Vorladung ins Ministerium von Schleswig Holstein im April 2019 auf das Anschreiben des UOKG  folgte, dann hat sich der Innenminister Hans Joachim Grote ziemlich Zeit gelassen hatte. Er würdigte den Dieter Dombrowski mit keiner Antwort, dieser wiederum ignorierte  die Erkundigung über den Sachstand zum Schreiben vom 24.08.2018.

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Die Antwort des Ministers des MdI Schleswig Holstein vom 02.10.2018

Die Angelegenheit  wird aufgrund Ihres Hinweises weiter bearbeitet.

“Ich bitte um Verständnis dass eine Stellungnahme aus Gründen des Personenschutzes nicht möglich ist.” – Bettia Stürck

 

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Replik des Klägers auf die Klageerwider-ung der Beklagten

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Warum hat das Landgericht aber auch die Rechtsanwältin nicht erkannt dass es auf den Namen Henrich, Detlef  zwei  verschiedene Personenkennzahle gibt!? Versehen? Wohl kaum!

BStU 000075  Vorausmeldung d. HA VI ( Ausreise/Einreise, Visa, Tourismus* )

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BStU 000076  Vorausmeldung d. HA VI ( Ausreise/Einreise, Visa, Tourismus* )

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BStU 000078  Fahndungsinformation KD ( Kreisdienststelle )  Stralsund 16.9.89

KLAARSCHRIFT:

KD Stralsund            Stralsund den 16.9.89

                                           Fahndungsinformatioin

zum Fahndungsobjekt  RMF 6873

– Parczyk, Sabine und die begleitende Person

– Heinrich, Detlef  (PKZ ) 210556401344 in Stralsund

– wohnhaft Stralsund, Kleine Parower Str.74

Durch OLZ Abteilung VI  Berlin* wurde am 16.9.89 mitgeteilt, daß in Realisierung des Fandungsersuchens der KD Stralsund o.g. Personen am 16.9.89 um 05:50 an der GÜST Schmilka anführen und Feststellungen getroffen wurden die den Verdacht die Begehung einer Straftat gemäß § 213 StGB zulassen.

Das Fahndungsobjekt (  Parczyk, Sabine ) führte folgende Unterlagen mit:                            -SV ( Sozialversicherungsausweise ) der ganzen Familie;                                                               -FDGB Mitgliedsbücher                                                                                                                         -Geburtsurkunde

Begleitperson: Heinrich:                                                                                                                         -Wehrdienstausweis                                                                                                                               -Kompas                                                                                                                                                       -Geburtsurkunde                                                                                                                                       -Fachschulzeugnis                                                                                                                                -Zeugnis Abschluß der 10.Klasse POS                                                                                                 -Fachschulabschlußzeugnis der Feuerwehrschule als Offizier des MdI

In Absprache mit der HA IX ( Untersuchungsorgan des MfS* ) der BV Rostock Gen. Flößer  ( 150959421719; 12;00;55 ;FLOESSEL, MARIO  20405,00 M*  )wurde vereinbart  dass die Genannten dem Stützpunkt der Abt. IX Bad Schandau zugeführt werden:                                                                                                                                             Heinrich benützte zur Fahrt in die UVR seinen PKW Typ Trabant polizeil. Kennzeichen APT 5-70.                                                                                                                                              Der Abt IX wurden zur Person Heinrich noch folgende Angaben laut VSH (  – wichtige Kartei der konspirativ tätigen Diensteinheiten* ) Material 13034 übermittelt:

AIM ( archivierter IM-Vorgang bzw. archivierter IM-Vorlauf* )                                -Vorlauf 12/84 – mehrere Kontaktgespräche;                                                                                   – hat die Feuerwehrschule “H. Just” in 7701 Nordt bis 1984 besucht und wurde zum       Offizier ( Ltnt. ) befördert.                                                                                                                    -schied kurz nach Schulabschluß als Angehöriger der Abteilung Feuerwehr des VPKA Stralsund aus;                                                                                                                                          -Arbeitet seit dieser Zeit in der Volkswerft als Sicherheitsbeauftragter;                                     -ist Spezialist in der ZV Verteidigung -war bis 2/89 auf SVg ( SiVo – Sicherungsvorgang *) der KD Stralsund Blatt 148 erfasst. Grund der Erfassung ist z. Zt. nicht bekannt.

Nachtrag am 17.9.89                                                                                                                            Im Ergebnis der Befragung durch Abteilung IX Stützpunkt Bad Schandau waren beide Personen nicht geständig, es wurde veranlaßt, sich an den Heimatort zu begeben und sich am 19.9.89 im VPKA Abteilung PM und K. zu melden.

BStU 000079

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BStU 000080

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DIE KLAGE

des Herrn Detlef Heinrich gegen Herrn Lothar Tiedtke von Koß und Underdog Verlag Hamburg

des Herrn Detlef Heinrich gegen Herrn Lothar Tiedtke von Koß und Underdfog Verlag Hamburg

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MfS Angriffe auf ehemalige Folteropfer enden auch nach 42 Jahre nicht! Kann das sein? Nun auch MAD der NVA! 

Will DETLEF HEINRICH, geboren in Stralsund am 01.5.1956 die in der DDR begonnene Zersetzung von Lothar Tiedtke von Koß  nach 40 Jahren mit Hilfe des Flensburger Richters, der verbrüderten Justiz BRD/DDR vollenden!?