Das Kammergericht räumte dem neuen Anwalt des Helfershelfer der Staatssicherheit Zahnarzt aus Cottbus und Lünen Dr. Dittmar May eine Fristverlängerung um zu meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe am Kammergericht Berlin – bis zum 11.0ß7.2022.
Es ist seltsam dass die erste Kanzlei vom Ku -Damm Mandat niedergelegt hatte. Etwa nicht weil ich dem RA Alexander Hülsmann am Ende der Verhandlung angeboten vor drei Richtern: Sie können mich im Arsche lecken” !?
Ehemalige “politische” aus Cottbus, SG- Arzt hatte eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben:
“Wie bei Ortlepp durfte ich auch bei ihm höchstens diagnostizieren, nicht behandeln.“
Im Zuchthaus Berlin Rummelsburg hatte er mich sehr wohl behandelt, als Zahnarzt und sonst auch als geschätzte Mitarbeiter des IMS “Nagel” – ChA des MED-Dienstes MR OSL Dr. Erhard Zels der ihn sogar als Kollege oft ansprach. An einem Tag war ich bei Dr. May in Behandlung, dafür ist Ilija Jovanovski der Zeuge. Wir waren die einzige Wartende; an jenem Tag hat Dr. May dem Jugoslawen auf einmal 6 Zähne gezogen und ihn als arbeitsfähig zur Arbeit geschickt. Die ganzer Schicht legte die Arbeit nieder…
Das Kammergericht müsste für die Wahrheitsfindung gesetzlich verpflichtet sein und dazu die IMS Akte Dr. Zels ( alias IMS “Nagel”) so wie seinen direkten Vorgesetzten beim MdI Leiter der MED-Dienste der Verwaltung Strafvollzug MUDr. Peter Janata alias IMS “Pit” und die 10501 Akte Des Behördenvorgangs 001488/92Z des Folteropfers Adam Lauks.
Zweite Instanz : – Kammergericht Berlin Elßholzstrasse 66, 10781 Berlin
10 U 59/22
PKH – Antrag

Das ist eine Lüge -. falsche Tatsachenbehandlung, der eigentliche Hauptpunkt dieses Rechtsstreits. Natürlich hatte er mich als Zahnarzt behandelt, den Einlauf am 23.2.1983 verpasst, Sitzbäder eingelassen und mir vom, IMS “Nagel” verordneten Medikamenten verabreicht, darunter auch Abführmittel aller Coloeurs, bis zu meiner Verlegung in die STASI-U-Haft “Beethoven Diele” in Leipzig Im Januar 1983.
Anlage B28
Anlage B29
Anlage B30
Ich schickte vollständigkeitshalber die obige E-Mail noch Mal an Dr. Dittmar May damit er begreift, dass er mit den Absonderungen in seinem Buch niemals eine Zeitzeugenschaft abgelegt hatte sondern nur dem MfS und seinen Schergen eines entlastendes Zeugnis abgegeben hast.
Von: Lauksde@gmx.net
An: info@dres-may-holtmann.de
Betreff: Fw:
Von: Lauksde@gmx.net
An: info@dres-may-holtmann.de
Betreff: Kein Betreff
Schlimmer als die Hauptamtliche Offiziere des MfS, waren ihre Spitzel und IM, aber das aber die schlimmsten und bösesten waren die IMS Ärzte die in der HA VII/5 erfasst wurden, und deren Befehle hast Du anstandslos ausgeführt, um nur nicht alle vier Jahre abmachen zu müssen! Deine und Schmidts Zelle war eigentlich ein Doppelbettzimmer in einem drei Sterne Hotell. Ihr beide wart den ganzen Tag nicht unterm Verschluss und konntest an jede Zellentür ran um abzuspulen, abzuschöpfen.
Seltsam ist dass DU Zugang zur Zels IM A Akte mit der Signatur 806/83 bekommen hattest und daraus Akte aus dem Zusammen-hang gefgriffen dem Gericht präsentierst?
Hast Du auf dem Blatt BStU 000311 ( B28) den Namen Deines Freundes der in deine Fluchtpläne eingeweiht war und des Haus-arbeiters, selbst geschwärzt?
Wir sehen nichts aus Deiner Akte aus der Zeit vor der Flucht im Armeefahrzeug, darin muss die Meldung zu finden sein, woher der Verrat kam, den Russen müssen von jemandem den sicheren Tipp erhalten haben, weil die öffnen kein amerikanisches Fahrzeug oh-ne 100% Sicherheit, dass sich darin Republikflüchtlinge befinden.
So wie der Schmidts Bericht über Dich in der anscheinend umfan-greichen Akte des IMS “Nagels” könntenm in der Zels Akte auch Deine Berichte sein. Von dem Radtke und Zels als “Kollege” ange-sprochen zu werden ging´s bei Dir runter wie Öl. Wo ist die Akte über Dein Entlassungsgespräch? etc. etc.
May Du warst nur einer von 33.000 die wie Schweine oder Rinder zum Stückpreis an den Westen für MfS und BND einträglich verka-uft wurden, aber nicht alle 33.000 hatten freiwillig gedienert wie Du bei den Staatsfeinden der Bundesrepublik.
Darin bist Du eine käufliche Ausnahme die bereit war auch über meine Leiche zu gehen.
Im Anhang der ( erste ) Befund Deines Kollegen Zels in dem die Leberwerte, die Du mir bis heute nicht deuten wolltest als unauffällig eingeschätzt wurden.
Am 18.4.83 sind die dann pathologisch nach dem die zwi-schendurch auch als “erhöht” galten.
Letzter Angriff der Stasi-Ratte vor dem Prozess
Kurz vor der heutigen Verhandlung flatterte dem Landgericht und mir sein (? ) Schriftstück des Staranwältchen Hülsmann bei der RA Kanzlei des Richter RA Prof. Dr. Weberling ein. Auch das Gericht hatte kaum Zeit es sich gänzlich einzuziehen. Deshalbmein Kommentar damit sich Jüngelchen Hülsmann uns Kostprobe seines Wissens und Könnens in der nächsten Stellungnahgme absondert – deshalb auch die Antwort zwischen den Zeilen.
Zum zweiten Absatz von Hülsmann verlor das Gericht kein einziges Wort. Offensichtlich wußte das Gericht wer IM des MfS war – mit oder ohne Verpflichungserklärung. Dr. May wurde IMS Helfer des MfS.
Anlage B 22
wurde vom Gericht nicht ansatzweise behandelt, obwohl das ein wiederaufnahmefähiges Verfahren bleibt.
Die StA Berlin hatte die Aufgabe den OSL OMR Dr.erhard Zels alias IMS “Nagel” vor Strafe zu schützen und verletzte dabei absichtlich die Aufklärungspflicht; weil der ChA des MED – Dienstes in der StVE Berlin Rummelsburg Haus 8, vor der Wende in B-Kader des MfS aufgerückt war und wurde Kandidat für den zukünftiogen Polizeipräsidenten in Ost-berlin. Womit hatte er das blos verdient?
Wohlwollende, oberflächliche Beschuldigtenvernehmung den man zum Zeugen machte 76 Js 1792/93
Das der Beklagte zu 1 sich besser erinnern kann in dem er sich über die Verletzung der Darmwand äußert bestätigt die Nähe zum IMS “Nagel” und Teilnahme an seiner operativen Tätigkeit ; die Anrede mit “Kollege” seitens Zels und Radtke läßt über seinen Status im Haus 8 schließen wo er als Mitglied des Personals wurde?
Die mieserable bzw. mangelhafte Recherche im vom Hülsman /Dr. May kan als Versuch gedeutet werden ,die evtl. Leser oder Interessierten vor akriebischer Recherche im http://www.adamlauks.com Er präsentiert mangelhafte Screenshots damit die Leser den Blog-beitrag nicht anklicken könmnen!?
In dem er er auf der Seite 5 des Vortrag Rechtsanwältchen Hülsmann schreibt: “In einem Beitrag auf seinem Blog ( den er natürlich nicht lociert – genau benennt mit dem Titel oder mit dem Link zum Browser ) vom 29.01.2015 hatte der Kläger demgegenüber noch behauptet, ein Einlauf vor seiner Operation sei durch eine “Schwester (Hauptmeisterin)” durchgeführt worden.”
Und noch weiter im Verlauf dieses Meisterwerks steht:
“Am Abend ( 15.9.82!* ), vor der OP bekam ich eine Tablette ( Abführmittel ). Am Donnerstagmorgen ( am 16.,9.82!* ) war ich dran – es musste ein Einlauf gemacht werden, das geschah unfachmännisch. Die Schwester ( Hauptmeisterin war in Zeitnot.” Meine Bitte nach Wiederholung lehnte sie schroff ab…
Konnte oder wollte Hülsmann nicht erkennen dass es sich hier um die Vorbereitung zu einer OP ( am 16.9.82 ) im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf handelt die mit Vorbereitung für eine Untersuchung am 24.2.83 beim Professor der Gastroente-rologie der Berliner Charite handelt?
Ich muss nicht ein Rechtsanwalt sein um die Absicht mich als Lügner darzustellen was nur einen Zweck hatte: zu beweisen dass Herren SG-Ärzte Dr. May und Dr. Schmidt den Einlauf niocht durchgefürt hatten, bzw. die Falschbehauptung des Dr.May – er durfte mich nicht behandeln, nur diagnostizieren – als Wahrheit dem Gericht aufzuzwingen, und mich als Lügner dem Gericht vorzuführen.
Als Beweis bietet der den Richten seine Anlage B 23 hier ist die:
So dem Gericht vorgelegt ging ewr davon aus dass Gericht eine Lupe brauchen wird und sich die Richter in der kurzen Zeit bis zur Verhandlung seine Anlage B 23 nicht mehr anschauen werden.
Dabei hätte er aus Respect zum Gericht den drei Richtern die Abschrift die STASI selbst verfertigt hatte vorlegen können? Damit der Leser erkennen kann was schief gelaufen war bei der absichtlich verpfuschten Operation am 16.9.82 im Haftkrankenhaus Leipzig ( im Knastjargon hieß es Schlachthaus von Meusdorf ) presentiere ich ddie Abschrift meiner Schilderung am Tage 23.10.82 nach der Rückkehr von drei Wöchigen Reise von Leipzig bis KJönigs Wusterhausen. Ichwandte mich an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin – DDR.

Die laufenden Nummern hatte der Leiter der MED-Dienste des MdI der DDR, Generealmajor Prof Dr sc.med. OMR Kelch angebracht, oder sein Untergebener, gerade einen Monat auf neuen Poste, Leitzer der ambulanten und stationären MED-Dienste der Verwaltung Strafvollzug der DDR – ehemalige Anstaltsarzt des Frauengefängnisses Hoheneck MUDr. Peter Janata alias IMS “Pit”. Sie kamen dann am 25.11.1982 sogar in die U-Haft Königs Wusterhausen um “meine Eingabe” zu bearbeiten. Ich wies die daraufhin dass es sich lediglich um Schilderung oder Bericht über die Vorkommnisse in Leipzig Meusdorf, danach in Dresden und Magdeburtf (unterwegs ) handelte – keine Eingabe.
Unter der Markierung 7. ist der Sachverhalt den Hülsmann gegriffen hatte mich als Lügner zu entlarven. Angeheuerte und stasimäßig instruierter Anfänger versucht weiter mich zu diffa-mieren – das kann er nicht – DIE WAHRHEIT ist mein – wenn er im weiteren Verlauf scvhreibt:
In einem Blogbeitrag vom 02.12.2012 ( welchem?* ) schrieb der Kläger ferner, die ( für den 24.2.83 Untersuchung ) Recktoskopie und die Vorbereitung hierauf habe in der Charite, nicht in der Haftanstalt Rummelsburg stattgefunden. Er schrieb:
“10.2.83 Aufnahme im ( Haus 8 ) MED-Punkt bei IM NAGEL ( IMS “Nagel ) OSL Zels. Am 22.2.83. Vorbereitung für der Recktoskopie in der Charite.”
DIE WAHRHEIT und Vernehmung des Dr. Erhard J Zels OMR
RA Hülsmann greift den Bericht des IMS “Nagel” aus dem obiogen Beitrag – wäre niucht so0 schlimm- aber dass er den Richtern den Blogbeitrag so unleserlich präsentioert und absichtlich das Datum an dem der Bericht geschrieben wurde fast völlig verschleiert ist “stasilikle”. Geschrieben wurde ein Bericht erst am 30.3.1983 für die gewaltsam und un-fachmännisch durchgeführte Recktoskopie im Haus 8 des Zuchthauses Bln.Rummelsburg bei der zwei Blutgefäße durchtrennt wurden.
Nach dem er den Sphinkter verletzte und zwei Venen in der Darmwand durchtrennte( Kolateralschaden oder Absicht? ) zog er den OLYMPUS 3000 Blut überdeckt raus, und wischte das Blut mit Mull ab. “Es ist alles OK.” Diese Inspektion bezeichnete er als “Unauffällig”
Die vorsitzende Richterin mußte das Husmännchen eingehend belehren was der zweite Satz bedeutet, bzw. wie der zu verstehen sei. Sie sagte ihm deutlich dass er den Satz nicht richtig verstanden hatte und somit auch falsche Tatsachenbehauptung “erarbeitet” hatte.
” Herr Rechtsanwalt das ist eindeutiug zu verstehen, dass die Vorbereitung ( Einlauf ) für eine Recktoskopie in der Charite, im MED-Punkt der Haftanstalt Rummelsburg stattge-funden hatte.”
Hausmann blieb bei seiner Version, weil nach seinem Konstrukt Dr.Schmidt und Dr. May den Einlauf ( in der Charite ) gar nicht durchgeführt haben konnten. Er wir in seinem vom Gericht angeordneten Schriftsatz binnen 2 Wochen, vermutlich versuchen die Richterin zurecht zu weisen, damit sie denkt was er denkt.
Dass ein Einlauf schon durch den Einsatz von zwei SG Ärzte als eine Behandlung gilt, konnte der Kleinwüchsige nicht schnallen – nicht dass er es besser wüsste, das wurde ihm aus der Umgebung des Helfershelfer der STASI angewiesen, Dr. Mays Lüge durchzu-drücken. War dem RA Hülsmann deswegen Hinzuziehung des SG Arzt Dr. Schmidt nicht recht, weil er keinme Zeit hatte die Aussage des IM Vorlauf “Peter” der Lüge des Dr. May anzupassen.
Da sind wir in medias res der ganzen Schreiberei der Ge-genseite, denn wenn es richtig sei, dass der Einlauf der beiden SG Ärzte sehr wohl eine Behandlung war, dann hat der Beklagte ein richtiges Problem, weil er mir auch die Medikamente (die ganze Palette von Abführmitteln ) ab 1.12.82 bis in die zweite Hälfte Januar 1983 kredenzt hatte, die wegen konbtraindikatorischer Wirkung bei der mechanischen Behinderung im Enddarm zu den Pathologischen Leberwerten geführt hatte, zumal ich die statt dringenden OP seit 24.5.1982 täglich bekam bis zur OP im HKH Lpz. Meusdorf am 16.9.82 wonach die mir in der wichtigsten Phase nach der OP 9 TZage lang, obwohl angeordnet, absichtlich nicht verabreicht wurden. Das hatte der Dipl med Hauptmann Hoffmann verhindert. Was das als Folge haben muisste war vorher ausgerech-net. Deswegen störte den Drt. May meine Strafanzeige wegen Mord, weil er als Mittäter da stünde, sollte die StA einem Wiederaufnahmebegehr stattgeben und ewin Gutachten eines Facharztes beantragen.
Diese Möglichkeit wurde von der Vorsitzenden Richterin nicht weiter erörtert – und für Hülsmann und Dr. May war auch besser so. Somit hat sich der Beweis Anlage 22 des Hülsmann als Furz in den lauwarmen Ofen herausgestellt.
“Zels führte ( am 28.2.83 ) eine Mastdarm-Spiegelung durch und perforierte ihm dabei die Darmwand. Der Slowene interpretiert es ( wann und wo? ) als Absicht, doch soweit würde ich nicht gehen.” Zitat aus dem Buch. Eine schützende falsce Tatsachenbehauptu-ng. Erst bei der Einsichnahme in meine herausgekämpfte Gesundheitsakte und Erzieherakte erfuhr ich was bei der Gewaltnotoperation am 27.7.83 gemacht wurde. Die IMS Ärzte der Station 115 C mußten auch ohne weisung des MfS die zweio offene, seit 28.2.83 blutende Venen verschließen; für die zuzüglich durchgeführte Einkerbung des Sphinkters muss es eine Weisung, ein Befehl gegeben haben, der in einem Maßnahmeplan zu finden sein müsste. Im Lehrbuch der für die Kaproktologie steht eindeutig, dass bei der Verschließung von zwei Blutgefäßen keine DSehnung odert Sphinktereinkerbung angebracht werden darf, wegen kontzraindikatorischen Wirkung mit verheerenden Folgen mit denen ich bis ans Lebensende leben muss.
Ergänzung des Folteropfers Adam Lauks vom 9.9.2021
Prozessbeobachter sind vom Folteropfer der STASI herzlichst eingeladen.
Replik des Beklagten Dr. D. May u.a. auf die REPLIK auf Klageerwiderung des Beklagten Dr. May. Richtlinie 1/76 des Minister Erich Mielke wird durch Alexander Hülsmann nun noch intensiver eingesetzt; es mutet an einen Operativ Vorgang “Merkur” an !?

Aus seinem Hörbuch hat der Beklagte Helfershelfer der STASI Dr. Dir. May auch ohne Urteil oder Beschlusses des Landgericht Berlin seine Verleumdungen über den Kläger entfernt. Nanu? Warum eigentlich?
Der RA Alexander Hülsmann beanstandet selbst die Entscheidung des Gerichtes, weiß er nicht dass Prozesskostenhilfe eingeräumt wird wenn der Kläger Aussicht auf Erfolg hat?
WHOS `f…. RA Alexander Hülsmann? Jura im Potsdam soll er studiert haben, wo ist seine Vita?
Won welcher Erpressung, Drohungen und Nötigungen palavert hier der RA Alexander Hülsmann auf 21 Seiten? Hat die RA Kanzlei Mäger und Bernuth nicht schon eine Anzeige deswegen angesagt? Seltsam das die ausbleibt? Es bleibt dabei das Dr. May, der als politischer Gefangener den IMS “Nagel” alias ChA OSL im SV Dr. Erhard Zels seit seiner Verlegung aus Cottbus freiwillig unterstützt hatte, in dem er Weisungen und Befehle des IMS “Nagel” eines Mitarbeiters des MfS aus-geführt hatte. Wer laut StUG als Mitarbeiter des MfS zählt steht im § 18, mit oder ohne Verpflichtungserklärung; inoffiziell oder als Hauptamtlich er ist dabei unerheblich.
“Adam Lauks versucht Den Dr. May mit der hier erhobenen Klage zu einem bestimmten Verhalten zu nötigen, in dem von ihm betriebenen Kampf um Anerkennung des ihm widerfahrenen Unrechts in der Haftanstalt ( StVE) Berlin ( Rummelsburg ). ein aus Sicht des Klägers gewünschtes Verhalten zu zeigen: Er soll wider besseren Wissens und Gewissens bestätigen (? ), das Mitarbeiter des Gefängnisses den Adam Lauks umzubringen versucht haben.”
Diese ungeheuerliche Verleugnung und Lüge, ja Diffamierung könnte man dem MfS zuschreiben – im Lügen waren die Mitarbeiter und aber auch ihre IM in Erfindung von Lügen, Legenden und Kombinationen nicht zu übertreffen.
Über die Mordversuche hatte ich niemals mit Dr. May weder in Haft noch in Freiheit in wenigen Telefonaten gesprochen.
In wessen Auftrag auch immer Hülsmann diese Lüge hier absondern wäre zu erforschen- hierzu stelle ich hiermit einen Beweisantrag.
Nach der 30 jährigen Aufarbeitung der Geschehnisse seit meiner Verbindung mit meiner Ex- Ehefrau Marlies Rummel, geschiedene Lauks seit September 1972 konnte ich aus den mir unvollständig vorliegenden Akten, und aus drei durch BStU genehmigten Forschungs-projekten schlussfolgern und je größer die Ablehnung der BStU und des Landgerichtes und LAGESO so wie Verwaltungsgerichte war, wage ich zu behaupten dass ich zwei Mordanschlägen entgangen bin. Der erste lief in Haft seit Mai 1982 und der zweite war nach der Vor-Vorzeitigen Entlassung am 29.10.1985 geplant und beide Versuche waren gescheitert.
Hierzu als Indizien:
Meine Ex-Gattin hatte sich gegenüber unserer besten Nachbarin Frau Tanja Pihler geäu-ssert: “Adam wird nie wieder nach Ljubljana kommen” ( !? ) Bei einem Gespräch mit der Staatsanwältin Birgit Lohmann – Rosenbaum Ende November 82: “Frau Lauks, gedulden Sie sich noch ein wenig, die Verhandlung ist bald soweit und dann haben Sie ihn wieder” Dieses überbrachte mir beim Sprecher die gute Schwägerin Frau Thea Mayer aus Blumenthal. Darauf angesprochen nach meiner Freilassung leugnete die Ex mit der Staatsanwältin je gesprochen zu haben. Unser gemeinsamer Kommilitone aus der Disco im Studentenwohnheim Biesdorf den ich wieder traf nach 25 Jahren teilte mir mit, das Marlies Rummel einmal in der Woche einem Major des MfS – HA VII als Leiterin der KOS ( Kommission für Ordnung und Sicherheit ) Bericht erstattete wer von den Studentinen mit Gaststudenten intime Beziehungen hat. Im Teil ihrer KKK Akte steht drin, dass sie eine auskunftsfreudige Person der K-1 gegenüber war.

Es war eine durchstochene Republikflucht des Ehepaares May, womöglich von dem Freund der Familie der in die Fluchtpläne eingeweiht war? und dadurch gewaltig beim MfS gepunktet hatte, so dass er ohne eingereichten genehmigten Besuchsantrages die Frau May anstandslos im Hoheneck besuchen kann ihr die Todesnachricht zu überbringen !?? Für wie dumm hält Dr. Mai die Leser seines Buches aber auch alle die diese Replik von ihm lesen?!?
Von 7 Jahren habe ich 3 Jahre und 4 Monate verbüßt -19.5.82 bis 29.10.85 – es war eine Vor-Vorzeitige Entlassung auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft und nicht des RA Dr. Friedrich Wolff. Warum RA Alexander Hülsmann dieses Dokument nicht aus der Akte der HA XVIII MfS 14236/85 entnahm?
Meine erpresste Selbstbezichtigung ( kein Geständnis! ) legte ich am 8. oder 9.6.82 ab. Bis dahin hat mir das MfS keine einzige Vorhaltung gemacht! Sie hatten NICHTS strafrechtlich Relevantes gegen mich. Danach “erarbeitete” Kommissar Ehlert 20.830 Uhren von denen ich keine einzige in die DDR geschmuggelt hatte. Ehlert wurde von Kohl übernommen; ich fand ihn am Hauptzollamt Berlin, Mehringdamm 129 C. Der Antrag des Dr. Friedrich Wolff lautete: “Ich beantrage Freispruch mangels an Beweise; nichts von dem was die Staatsanwaltschaft vorgetragen hatte ist bewiesen… “
DAS VERHANDLUNGSPROTOKOLL – gefälscht und gesäubert
Weswegen ich verurteilt wurde und mein “Freund” Slobodan Pavlović nicht – steht in dieser Akte des Generalstaatsanwalts und des Obersten Gerichtes der DDR; das sind Beweise und nicht was der Geheimdienstler Ulrich Schwarz in dem Artikel abgesondert hatte.
Politisch-operatives Urteil zu Adam Lauks Teil 1
Politisch-operatives Urteil zu Adam Lauks Teil 2
Apropos “Beweis” – unautorisierte Veröffentlichung meines Int-erviews aus April 1986 dem Leiter des Ostberliner DPIEGEL-Büros. Herrn Ulrich Schwarz
bzw.:a) gescheiterter Kampf des Klägers um die Rehabilitierung
RA Alexander Hülsmann machte sich richtig Mühe bei der Suche nach “Beweisen” und ließ sich das Herunterladen des Beweis entweder was kosten oder er kaufte sich das historische Exemplar vom 28.April1986. dabei hatte er das alles im folgenden Blogbeitrag entnehmen können:
SPIEGEL Berlin/DDR Ulrich Schwarz lügt als STASI – IM?
RA Alexander Hülsmann verwendet hier als Beweis ausgerechnet ein unautorisiertes Interview des SPIEGELS, bloß wir wissen nicht was damit bezweckt wurde? Diese Erklär-ung bleibt er uns schuldig.
Vielleicht zitiert er sein A 11 nicht mit obigem Link weil dort in der Übersetzung der slowenischen Studenten Zeitschrift alles steht, was ich auch Ulrich Schwarz erzählt hatte. Da kann man sehen was SPIEGEL alles verschwiegen und verschleiert hatte, bzw. nicht schreiben dürfte. Schon am 7.5.86 bringt die HA VI des MfS ihren STANDPUNKT zum Artikel des Ulrich Schwarz: “Aus dem Artikel ergeben sich aus der Sicht der HA VI keine offenen Probleme.”
Der Menschenhandel konnte weiter ohne Hemmnisse florieren zur Freude der der RA, der STASI und für BND fiel auch reichlich an Provision ab, von 3,5 Mrd. DM?
Blatt BStU 000136 der STASI Akte zu Lauks wurde unterdrückt.
Apropos: b) Kampf des Klägers um Anerkennung des ihm wider-fahrenen Unrecht
Wenn RA Alexander Hülsmann schreibt: “Von der Frage der Rehabilitierung zu trennen ist die Frage, was dem Kläger während seiner Haftzeit in der Haftanstalt Rummelsburg widerfahren ist. Der Kläger dort von dem Waschpersonal der Anstalt massiv”. mißhandelt (und gefoltert ?*).
Der Hülsmann müsste wissen, dass ohne Rehabilitierung und spätestens nach dem zweiten Beschluss des BGH Karlsruhe über den Wegfall von allen Rechtswidrigkeiten und Menschenrechtsverletzungen in Ermittlungsverfahren der DDR STASI-Justiz und deren Exekutive und Operativ Vorgängen des MfS keine Grundlage mehr gab die Anklage gegen 22000 zu erheben und Erfolg zu haben. Ich habe das damals nicht gewußt als ich als erster Flüchtling des Bürgerkrieges in Jugoslawien meine Familie nach Deutschland brachte.
Schreiben an Pastor Joachim Gauck
Blatt 55 der Akte eines Betroffenen/Opfer der STASI aus dem BV 1488/92Z
Dieses Schreiben war der Anlass meinen zweiten Kassationsantrag ( erste wurde vom MfS 1984 nicht an den RA Wolff weitergeleitet ! ) und ersten Rehabilitierungsantrag an das Landgericht Berlin zu stellen und auch die Strafanzeige gegen meine Folterer und Dr. Erhard Zels alias IMS “Nagel” zu stellen.
“Wegen offensichtlicher Rechtsstaatswidrigkeit der Verurteilung ist die Eintragung nicht in das Bundeszentralregister übernommen worden.“
Das Aufgreifen des Thema unter b) des RA Alexander Hülsmann, das mit dem Streitgegenstand nichts zu tun hat, ließt sich wie Anschiss eines STASI IM´s. Dabei ist in meinem Blog mein Versuch Gerechtigkeit für politisch operatives Urteil und Mißhandlungen deutlich und bei den höchsten Stellen der nun gesamtdeutschen Justiz sachlich erfasst, dargestellt:
MEIN Kampf um Gerechtigkeit für das Erlittene durch STASI Justiz verhinderte BGH mit seinem Beschluss über den Wegfall von Rechtswidrigkeiten d. STASI Justiz
Dies ist ein aufnahmefähiges Verfahren der Staatsanwaltschaft II Berlin, als Ergebnis der Urkundenunterdrückung durch Joachim Gauck und den Beschluss des BGH.
Strafverfolgungsverhinderung im Ermittlungsver-fahren 76 Js 1792/93
Apropos : “Medizinische Betreuung von Adam Lauks nach Weisungen und Befehle des MfS” in der StVE Berlin Rummelsburg vollstreckt durch ChA bMR Dr. Erhard Zels alias IMS “Nagel nebst MED-Personal unterstützt durch Strafgefangenen Ärzte Dr. Mai und Dr. Schmidt alias IM Vorlauf “Peter”. Die ZERV bestellte die G-Akte und E-Akte separat von einander (? ) Der KHK Jörs versuchte erst selbst die Akte auszuwerten. Er gab es beim Blatt 91-93 der Gesundheitsakte ( von über 250 Blatt ) auf, vermutlich nach dem zu den Vorkommnissen in der Spezial Strafvollzugsabteilung von Waldheim gelangte und die Schwere Körperverletzung vor sich hatte. Nach der telefonischen Absprache mit dem Staatsanwalt Trottmann wurde die Akte an die Staatsanwaltschaft II übersandt.
Blatt 88 des Ermittlungsverfahrens der ZERV 214 bzw der StA Berlin II – StA Trottmann
Operativ Vorgang “Merkur” und politisch operativer Prozess und Urteil
Blatt 67 der G Akte Hungerstreik begann auf der Station 5/6 beim ChA OSL Dr. Jürgen Rogge alias IME “Georg Husfeldt” – Tagebuch der Nahrungsverweigerung auf Station5/6, danach Verlegung auf Abteilung de ChA OSL Dr. Holfeldt.. 8. – 11.6.84.
Blatt 26 vor d. AES nach dem Informationsfreiheitsgesetz ließ Gauck Blatt 27 unter-drücken, weil dort der zweite Hungerstreik 20.12.84 – 1.10.85 zu sehen war.
Apropos:
C ) Erpressung des Beklagten durch den Kläger
RA des Beklagten geht zum Angriff über mit STASI-typischen Konstrukten uns Schutzbehauptungen. Schon nach der Lesung in der Gedenkbibliothek in Berlin, ohne zu wissen was er über mich geschrieben hatte fragte ich Dr. May warum er mir nicht gesagt hatte, dass er über mich schreiben will. “Du kannst nicht einfach über mich schreiben ohne meine Einwilligung!?” – Dann log er: “Doch Du hast mir das genehm-igt!” – “Das musste ich aber wissen” – antwortete ich. Und das muss er dem Gerticht auch beweisen; da kommt er mit seiner falschen eidesstattlichen Versicherung oder “Aussagegegen Aussage zu Gunsten des Beklagten.” nicht durch. Nach der Lesung sagte ich das ich das in der zweiten Auflage das über mich Geschriebene rausnimmt, oder mir die Passage zur Autorisierung vorlegen soll.
Danach teilte ich ihm mit, dass ich seinen Vorschlag für die Lösung des Problems von ihm erwarte. Erst als er auch meinen zweiten Vorschlag unbeantwortet ließ, beantragte ich die Einstweilige Verfügung auf Unterlassung.
Meine Bitte an Ihn die Befunde aus dem Labor vom 6.12.82 mir zu erklären, sowie die Wirkung von langzeitiger Verabreichung von MIXTURA (Mischung Protazin & Faustan) stammt aus viel viel früherer Zeit, als ich meine Gesundheitsakte erhielt. Die Bitte wurde nicht beantwortet.
Ich hatte ihm auch den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung am Telefon ange-kündigt. Als die Verfügung erlassen wurde sprachen wir noch mal miteinander, wobei ich ihn nebenbei gefragt hatte wann er mir die Wertung der Leberwerte zuschicken will.
“Wenn Du die Einstweilige Verfügung zurück nimmst.” war seine Antwort.
Wie man sieht, hier ist noch gar keine Rede von einem Mordversuch durch Vergiftung; die Wertung der pathologischen Leberwerte erhielt ich erst im Mai 2020 von einer Ärztin aus dem Ausland. Die Laxane mit starker kontraindikatorischer Wirkung – statt als dringend angeratene Operation – wurden mir seit Ende Mai 1982 bis zur verspäteten Operation im HKH Meusdorf in immer stärkeren Dosen verabreicht. In der besagten Zeit gab es in der Gesundheitsakte keine Laborbefunde, nicht mal vor der Operation, und auch nicht dan-ach – bis zum 6.12.82!?
Die Verabreichung vom 1.12. 1982 bis zum 18.1.83 erfolgte auf Weisung und Befehl des OSL im SV MR Dr. Erhard Zels alias IMS “Nagel” der HA VII/5 die dem Markus Wolf unterstand.

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REPLIK des Klägers 9.9.2021
Anlage B 1

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Anlage B 2

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Anlage B 3

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Anlage B 4

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Anlage B 5 vollständig hier: https://wp.me/pIVeF-k3g
Anlage B 6

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Anlage B 7 aus dem Blog https://wp.me/pIVeF-iyL –Beweis wofür?
Anlage B 8

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ANLAGE B 9 – stammt siehe hier: https://wp.me/pIVeF-jYy

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ANLAGE B 10

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DIE KLAGE :

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Die Klage ist begründet, da die von Beklagten über den Kläger verbreiteten Falschbehauptungen den Kläger in erheblicher Weise in seinen Rechten beeinträchtigen.

Zum 1. Dezember 1982 wurde der Kläger wegen der viel zi spät erfolgten Operation und den daraus resultierenden Komplikationen in die in Haus 8 befindliche Krankenhausabteilung der Strafvollzugseinrichtung Berlin Rummelsburg verlegt.

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Weil er nicht aufhörte, Widerstand zu leisten- erneut begann er einen Hungerstreik, mit dem erklärten Ziel, freigelassen zu werden – schnallten sie ihn auf das Folterbett”

“Zels führte eine Mastdarm – Spiegelung durch und perforierte ihm dabei die Darmwand. Der Slovene interpretiert es als Absicht, doch soweit würde ich nicht gehen.”

Die Klage ist begründet, da der Kläger gegen die Beklagten einen äußerungsrechtlichen Unterlassungsanspruch hat. Der Kläger ist durch die streitgegenständlichen Behauptungen in seinem Persönlichkeitsrecht betroffen.

DSchließlich unterstellt der Beklagte zu 1) dem Kläger mit falschen Behauptung, dieser würde Herrn Dr. Zels bezüglich der Perforation der Darmwand eine absichtliche, strafbare Handlung im Sinne einer vorsätzlichen Körperverletzung vorwerfen.

Mit Wirkung vom 29.4.2019 wird nunmehr die Kanzlei Dr. Johannes Weberling als Prozessbevollmächtigter beigeordnet.

Die Richterin des LG musste den Rauswurf des mir beigeordneten RA und Looser Thomas Lerche zustimmen und erlauben dass Dr. Weberling mich vertreten darf?!
Das “Imperium” oder “Die Firma” lebt noch und schlägt zurück! So wird nach alter STASI-Masche aus dem Täter Opfer gemacht, siehe hier: Gaucks verbrecherische Urkundenunterdrückung
Die unter Punkt 1. zitierte E-Mail vom 3.5.20:
Gesendet: Sonntag, 03. Mai 2020 um 11:30 Uhr
Von: Lauksde@gmx.net
An: info@dres-may-holtmann.de
Betreff: für Dr. Dittmar May
ist dem Anwaltschreiben nicht beigefügt – dem Gericht wird man die vorlegen müssen!
Punkt 2) …dieser Punkt ist am 13.05.20 längst verfristet.
AKTUELL!
Ich verlange gnadenlose Aufklärung u.a. die Rolle der beiden IM Strafgefangenenärzte Dr Guntar Schmidt ( IM Vorlauf “Peter” und des Dr. Dittmar May unter dem Befehl des IMS “Nagel” alias OSL im SV Dr. Erhard Kurt Zels im MED-Punkt der StVE Berlin Rummelsburg 1982 bis 28.12.1984.
Hallo Dr. Dittmar May !
Von: Lauksde@gmx.net
An: dittmarmay@web.de
Betreff: Fw: für Dr. Dittmar May
An: info@dres-may-holtmann.de
Betreff: für Dr. Dittmar May
Hallo Dr. Dittmar May !

Am 19.5.82. bin ich verhaftet worden und bis zum 6.12.1982 bin ich in U Haft I Berlin zum chonischen Alkoholiker geworden bzw. monatelang vergiftet worden durch MfS – Ärzte . Der erste Vollstrecker war OSL Dr. Erhard Zels alias IMS “Nagel”

Laut ChA Oberstleutnant Zels sind diese Laborwerte ( am 9.12.82 ) lediglich erhöht. ( Schweigt der miese Helfershelfer, weil es pathologische Werte sind die einer Vergiftung entstammen, an der er aktiv mitgewirkt hatte. )
Erinnerlich bat ich Dich um die Deutung der Laborwerte vom ersten Laborbefund aus Deinem Wirkungsbereich vom 6.12.1982 – eingeliefert wurde ich am 1.12.82- als Helfershelfer des IMS “Nagel” im Haus 8 der StVE Berlin Rummelsburg.
******** Anlage B 5
Ich fragte Dich auch um die Meinung von Langzeitiverabreichung von MIXTURA: Faustan&Protazin.
Du hast mich versucht zu erpressen:” Erst der Antrag auf Verfügung zurücknehmen“, was ich auf Anraten des Richters dann auch tat.
Deine Deutung blieb aus?
Inzwischen liegt die Meinung eines Arztes: Die pathologischen Laborwerte sind womöglich durch medikamentöse Vergiftung entstanden im Haus 8 der StVE Berlin und in UHA Königs Wusterhausen in der Zeit Mai 1982 – Januar 1983.
Ich werde nach dem gestrigen Besuch bei Deinem “Kollegen” Zels eine Strafanzeige gegen Zels, MfS und seine Helfer erstatten, wegen versuchten Mord.
Du kannst Dir aussuchen als Zeuge für die medizinische Behandlung nach gegebenen Weisungen und Befehlen eines MfS Mannes, an der Du aktiv zwar befehlsmäßig ( zuerst freiwillig ) auch beteiligt gewesen bist, anzutreten, oder soll ich Dich und den Dr. Schmidt als Mittäter benennen, bzw. als Zeugen benennen?
Nachweislich warst Du an der Vorbereitung für die Vorstellung beim Professor für Kaproktologie der Charite Berlin am 23.2.1983 beteiligt und wusstest, dass es sich um eine vorhandene mechanische Behinderung der Defäkation gehandelt hatte und hast mir trotzdem, die ganze Palette von Laxans täglich verabreicht, auch nach meinem Zwischenaufenthalt in Leipzig, wonach ich die
******* Ende der Anlage B 5
weitere Einnahme – da kontraindikatorisch!!! – verweigert hatte.
Vielleicht können wir uns darüber unterhalten, bevor ich die Strafanzeige wegen versuchten Mordes rausschicke?

Diese Laborwerte wurden der Generalstaatsanwaltschaft der DDR durch den IMS “Nagel” alias ChA des MED-Dienstes OSL Dr. Erhard Zels zuerst als “unauffällig” dargestellt. Später als “erhöht” und in einem weiteren Schreiben als “pathologisch” befunden.
Gegen die G-Akte kommst Du mit Deiner falschen eidesstattlich-en Versicherung nicht an. Musstest Du dem Zels oder OKS Ltnt. Flöter eine Verschwiegen-heitsverpflichtungserklärung beim Entlassungsgespräch untersch-reiben, bzw. dem MfS zusichern, dass Du über das Gesehene und Vorkommnisse über deine freiwillige priviliogierte Tätigkeit als Strafgefangenenarzt im Westen nicht sprechen wirst? Ohne dem wärest Du nicht abgeschoben.
Ich kenne die Drohungen, die auch der Dr. Shanaan Mabub der Arzt aus Bangladesh in Rummelsburg erhalten hatte. Ihn müsstest Du auch kennengelernt haben in Rummelsburg. Und er war eigen-tlich nebst Generalmajor Professor Dr. Kelch der eine der zwei Ärzten, die mein gesundheitlicher Zustand interessiert hatte. Er untersuchte mich im Januar 1983 In der STASI- U-Haft “Beethovendiele” in Leipzig und riet mir, die Einnahme von jedw-eder Art von Laxans wegen derer kontraindikatorischen Wirkung sofort abzulehnen – was ich auch tat.
Dein jetziges Handeln ist das Handeln eines ausgebildeten IMs des MfS und in Zels alias IMS “Nagel” hast Du eines der besten IM Ausbilder gehabt.
Mit angemessener Verachtung
Adam Lauks
PS. Seit wann ist Dir und durch WEN mein Venenriss vom 28.2.83 bekannt? Durch den “Kollegen” Dr. Zels? Ich hatte dav-on erstmalig 1991 vom Prof. Dr. Wendt erfahren und habe mich vorher nirgendwo dahingehend ausgelassen, dass er es absichtlich getan hätte, was aus Deinem Schreiben zu entnehmen ist.

Man sehe sich den Beschluss genau an – Für Experten und Volljuristen vom Range des Dr. Klaus Bästlein – Als Person meines uneingeschränkten Vertrauens wurde er nach der “Klärung eines Sachverhaltes” bei der Generalstaatsanwältin Margarete Koppers zum “Anwichser“..

Das Landgericht fragt den IM Dr. Dittmar May ob er damit einverstanden ist, dass das Gericht mir Prozeskostenhilfe zubilligt?

“Sie haben die Gelegenheit zu diesen Hinweisen Stellung zu nehmen auf die anstehenden Feiertage binnen drei Wochen ab Zugang dieses Schreibens. Ggf. sollten Sie erwägen den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurück zu nehmen.

“Sie habenm die Gelegenheit zu diesen Hinweisen Stellung zu nehmen auf die anstehenden Feiertage binnen dreio Wochen ab Zugang dieses Schreibens. Ggf sollten Sie erwägen den Antrag auf Bewilligung von Prozeskostenhilfe zurück zu nehmen.”