29.01.2025 Richter Bockwoldt waltet weiter unbeirrt seines Amtes:
Ein kleiner Vorschuss für ihn und seine Beisitzer: In der E-Mail stand feschrieben:“Das Geld ist schon in Arbeit – wir kommen wieder!
Als Identitätsnachweis in Sache 7 O 140/20 wedelte er dem Richter Fendt mit diesem Personalausweis vor der Nase – der Richter wollte keinen Blick da rein werfen.
Den Beweis Nr. 1. das auf dem Bild der Oberstltnt. des MfS ( STASI ) HEINRICH, Detlef zu sehen ist lieferte das grafologische Gutachten von Experten. Hier ist das Gutachten:
29.12.2024 – hier am 30.01.2025

Hatte der Oberstleutnant Heinrich Detlef die Richterin Frau Mengel am Amtsgericht Hamburg über seine Wohnsitzänderung schriftlich benachrichtigt? – Wohl kaum.
17.09.2024
04.09.2024
Adam Lauks Zossener Strasse 66 12629 Berlin
Per Einschreiben mit Rückschein Landgericht Flensburg
Präsident Ralf Bauer &
Direktor Stefan Wolf
persönlich – unverzüglich
8 O 88/24 Zivilkammer Berlin 19.08.2024
Vorab per E-Mail
Schreiben des LG Flensburg vom 25.06.2024 ( Klageschrift, Verfügung, Anlagen )
Versäumnisurteil vom 09.08.2024 in Sache 8 O 88/24 Hans Detlef Heinrich vs. Adam Lauks
Sehr geehrter Herr Bauer Werter Präsident des Landgerichtes Sehr geehrter Herr Direktor Wolf,
in meinem Schreiben vom 6. Juli 24 im Rechtsstreit Hans Detlef Heinrich vs Lauks Adam
hatte ich beantragt:
1. mir die Prozesskostenhilfe zu bewilligen um die Rechtsanwälte Richter Dr. Johannes Weberling, Brückenstrasse 4, 10179 Berlin als Prozessbevollmäch-tigte beizuordnen.
Der vorsitzende Richter Bockwold lehnte meinen PKH Antrag ab, weil angeblich keine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beim Antrag auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe dabei lag.
Da im Grundgesetz jedem in der BRD zugesichert ist sich vor Gericht verteidigen zu können, beantrage ich hiermit erneut Beiordnung eines Notanwalts aus der Kanzlei des Richter RA Dr. Johannes Weberling, Brückenstrasse4, 10179 Berlin, der meine Interesse vor dem Landgericht Flensburg vertreten wird.
Als Anlage diesem Schreiben lege ich die verschwundene Erklärung wiederholt bei; wenn in der Staatsanwaltschaft in der Strafsache gegen Heinrich ( Hans) Detlef Ihres Gerichtes die Staatsanwältin Behre seit Wochen die für 24.6.24 zugesagte Akteneinsicht nicht realisiert weil weder Sie noch Herr Boysen wissen wo die Ermittlungsakte überhaupt ist ( ? Vielleicht hat man mit Ermittlungen noch gar nicht eingeleitet !? ).
2. Ich hatte beantragt die Klage abzuweisen.
Da es um ursprünglich angeblich um Persönlichkeitsrecht ( Zivilsache ), Üble Nachrede und Verleumdung ( Strafbestände ) gehen sollte; bekanntlich herrscht bei solchen Sachen Anwaltspflicht; und den RA konnte ich mir ohne PKH nicht leisten….
RA Max Thiele und Richter Bockwoldt wußten das. Dem Antrag auf Versäumnisurteil wurde binnen zwei Tagen stattgegeben. Wenn ein Phantom als Hans Detlef Heinrich bzw. ehemalige Genosse Oberstleutnant Heinrich Detlef der HA I des MfS ( aus der Diensteinheit 97;01;00 des Genossen Erich Mielke als Sicherheitsbeauftragter des Grenzhafen Stralsund ) vor der Zivilkammer 7 oder 8 oder 12 gegen „Störer“ ( ihr 97 seit-iges Statement Herr Direktor Wolf ) verklagt, scheinen seine Anträge eigentlich Befehle für die Richter zu sein? Es ist unerklärlich, dass die Beamten im Bürgeramt von Harrislee sofort erkannt haben, dass Heinrich Detlef und Hans Detlef Heinrich eine und die selbe Person seien. Ihre Zivilkammer Richter Fendt und Bockwold und Co haben bei Ihrem ehrenwerten Mitbürger auf Identiffizierung bei der Eröffnung der Sache 7 O 140/20 gänzlich verzichtet, weil beim Bekanntheitsgrad des Weltmeister 2019 in Bankdrücken der „unabhängige“ Richter abgelehnt hatte in den 30 Jahre ihm, vorgehaltene alten DDR PA einen Blick reinzuwerfen, kannten die sich persönlich, privat? Südergraben 65 ist von Ihrem ehrenwerten Haus in Südergraben 22 nicht so weit entfernt?
Und nun zu Punkt/Antrag 3:
Es wäre interessant jetzt, wo das Urteil schon raus ist, das vielleicht gerade wegen Punkt 3 schnellstens her musste, von Ihnen als smarte Direktor am Landgericht Flensburg zu erfahren,. Ob Sie und Bockwoldt und Co überhaupt wissen, wann einem Antrag auf Aussetzung eines Zivilrechtsstreit statt zu geben ist!? Haben die Richter den Punkt 3 übersehen? Haben sie das ganze Schreiben überhaupt durchgelesen? Hat sich der Richter bei Formulierung des Punkt 3 strikt an das Gesetz gehalten:
3. die Aussetzung des zivilen Rechtsstreits bis zur Erledigung der gegen den Kläger geführten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Flensburg unter den AZ 107 Js 7216/24 und 107 Js 16160/23 und Strafsache „mit politischem Einschlag“ Am; Amtsgericht Hamburg AZ 241 Cs 106/23 anzuordnen.
Hätten die Richter das Schreiben vom 6. Juli durchgelesen, wären sie bestimmt auf den dritten Antrag gestoßen und sich Gedanken gemacht wohl über die Strafsachen wissend, ob sie den Antrag auch zum Preis einer Rechtsbeugung dann doch nicht ignorieren sollten?
Aber sie hatten dazu keine Zeit denn es galt dem Wunsch / dem Befehl des Genossen OSL Heinrich Detlef sofort zu erfüllen bzw. auszuführen erledige.
Sehr geehrter Herr Direktor Wolf, Werter Präsident des Landgerichtes Flensburg Sehr geehrter Herr Bauer,
ich bitte um die Stellungnahme zu Versäumnisurteil zu 8 O 88/24 vom 09.08.2024, die ich dann, wie im Falle 7 O 140/20 im Internet auf 79 Seiten lesen konnte, für den Fall, dass auch zum Versäumnisurteil Hans Detlef Heinrich gegen Adam Lauks vom 09.8.2024 sich ein anonymer Ghostwriter findet, was für Direktor Wolf keine Hürde sein dürfte.
Ich hoffe dass ihr inzwischen wahrgenommen habt, dass die Zivilkammer des Landgericht Flensburg am 29.05.2024 auch einen Beschluss in der Sache 12 O 88/23 ( 2 ),wieder der Starkläger Hans Detlef Heinrich gegen Olaf Junge, Verleger des Buches MUNDTOT? des Autors Lothar Tiedtke von Koss, den Richter Fendt zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 10.000€ verdonnert hatte, gefasst hatte.
Dass der Richter Fendt, wieder mal als Einzelrichter, sogar sein Endurteil vom 19.04.23 im Tatbestand berichtigt hatte, lässt auch Lothar Tiedtke von Koß und mich hoffen, auf Ähnliches hoffen, Urteilsberichtigung in Sache 7 O 140/20?
Hier ist mein Antrag an das Gericht:
Da, wie aus der Berichtigung eindeutig ersichtlich ist, der Richter Fendt – das Gericht – die von der Stasi gesammelten personenbezogenen Unterlagen, angeblich des Verfügungsklägers Hans Detlef Heinrich nachfolgend als „Stasi-Akte“ betitelt hatte und auf deren Inhalt vollumfänglich Bezug genommen hatte, heißt dass das die durch Hans Detlef Heinrich durch BStU Außenstelle Rostock herbei „organisierten“ Kopien der „Stasi-Akte“ des Heinrich Detlef, OSL des MfS der HA I, Dienststelle 97;01;00 als Augenscheinobjekte akzeptiert wurden und fortan als Beweise gegolten haben, und am Landgericht Flensburg weiterhin so gelten müssten!?
Blatt der Akte 38 – Strafsachen am Amtsgericht Hamburg 241 Cs 106/23 Heinrich vs. Junge und Olaf Junge gegen Hans Detlef Heinrich geb. ( angebl. ) 21.05.1956 in Stralsund
Anlage K 16 aus dem Zivilprozess 7 O 140/20 Hans Detlef Heinrich gegen Lothar Tiedtke von Koß am Landgericht Flensburg

Vom Richter Fendt zur Unbedenklichkeitsbescheinigung erklärt „Persilschein“ der BStU Außenstelle Rostock, dabei ist das nur eine Mitteilung dass auf den Namen eines Hans Detlef Heinrich geboren 21.05.1956 im Restarchiv des MfS keine Erfassung und keine Akte gäbe.
Dieses Schreiben hat Richter Fendt auf Antrag des Hans Detlef Heinrich fortan als Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. „Persilschein“ gewertet.
Bei einem ausführlichen Gespräch mit dem Leiter der BStU Außenstelle Rostock Dr. Volker Hoffer, Telefon 030 18665-1211 E-Mail rostock.stasiunterlagenarchiv@bundesarchiv.de hatte der Leiter kategorisch behauptet, dass daraus folgt, dass auf den Namen Hans Detlef Heinrich, geboren am 21.05.56 keine Stasi Unterlagen existiert, und daher auch keine Hinweise auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für das MfS vorliegen können, was EUCH auch logisch sein müsste!?
Mit der Berichtigung des Richter Fendt sollte vielleicht der restliche Teil der 120 seitigen Aktenko-pien, die der Kläger Hans Detlef Heinrich dem Richter Fendt am Begin des Prozesses vorgelegt hatte, aus der Prozessakte, als Beiakte verschwinden.
Mein oder unser Antrag ist, dass durch eine erneute Berichtigung die komplette vorgelegten Kopien des IM Vorlauf „Detlef“ u. a. Mehr – siehe Anlage – als Gerichtsakte vollumfänglich in 7 O 140/20 eingehen.
Es durfte oder müsste auch Ihnen und Oberstaatsanwalt Winterfeld und Staatsanwältin Behre bekannt sein, dass Amtsgericht Hamburg der Staatsanwaltschaft Flensburg die übermittelten Ermittlungsergebnisse als schlampige Arbeit bezeichnete, da in der für die Strafverfahren wichtige Originalakte des Heinrich Detlef der eingereichten Kopien fehlten, das heißt auch u.a. die Originale der Ihnen als Kopien vorgelegten Akte, auf die in Zivilsachen vollumfänglich und überhaupt Bezug genommen werden darf. Die organisier-ten Kopien waren vom Gericht auch nicht angefordert worden. Was Hans Detlef durch das Vorlegen erreichen wollte muss der Selbststeller selbst wissen. Ein Strafverfahren ohne Originale der Sdtasi-Akte, kann auf rechtsstaatlichen Prinzipien nicht zu Ende geführt werden.
Eine seit Monaten beantragte Akteneinsicht Lauks vs Heirich konnte bis heute nicht erfolgen weil Herr Boysen weder mir noch dem RA. Dr. Krüger mitteilen konnte wo die E-Akte sich befindet und wann wird die ihm zugesandt ( !?? )
Ihn kennt ganz Stralsund und ganz Schleswig Holstein; versuchen Sie eine erweiterte Melderegis-terauskunft aus Schleswig zu bekommen. Dort ist er nach der Aufnahmeprozedur der Bundesauf-nahmestelle in Gießen aufgeschlagen. Wann genau und mit welchem Identitätsnachweis er, oder ein Anderer ihn dort angemeldet hatte – Geheimstufe eins? Weil er vom Genossen Mielke geschickt wurde, oder weil er die Schulung in Moskau aus den Akten getilgt hatte, oder weil er sich in Schleswig beim Residenten des MfS für Schleswig Holstein sich zu melden hatte? Das ist nicht die Sache des Zivilverfahrens gewesen. Lothar Tiedtke ist verurteilt worden, obwohl Fendts Lieblings-kläger Hans Detlef Heinrich im Buch MUNDTOT? als Hans nicht ein einziges Mal erwähnt wur-de? EUCH alle hatte er als „Hauptmann von Köpenick“ 35 Jahre lang belogen und betrogen oder einfach gekauft? Strafantrag läuft, vielleicht wissen Sie demnächst mehr? Ob sie einen KGB Mann aufgenommen habt? LOL!
Der Heinrich Detlef ( emigrierte OSL des MfS ) der in Harrislee lebt und mit solchen Wettkämpfen mit TSV 1860 Stralsund startet hat erst kürzlich ( 2019 ) seinen ersten Weltmeister Titel in der Altersklasse 3 der über 60-Jährigen, in Dänemark ergattert. 2020 wurde er dafür von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig geehrt und ausgezeichnet. In der Staatskanzlei ist sein Geburtsdatum streng geheim.

Mit diesem Personalausweis emigrierte „Hauptman von Köpenick aus Stralsund“ am 11.11.1989 nach Schleswig Holstein wo er bis heute alle Behörde und Justiz des Landes bis heute narrte, betrog oder gerollt hatte und tiut es heute vor dem Amtsgericht Hamburg als Kläger und Angekölagter.
Blatt der Gerichtsakte 53 im Gange am Amtsgericht Hamburg AZ 107 Cs 106/23
In Hamburg scheint man die Vorkommnisse in der Zivilkammer und Staatsanwaltschaften und der Justiz von Schleswig Holsteins aber auch bei Strafverfolgungsbehörden als politisch gewollt ein-geschätzt.
Doch so leicht gibt das MfS in Zivil- und Strafsachen Hans Detlef Heinrich, seinen Heinrich Detlef nicht auf.
Wer steht hinter der Weigerung des Bundesarchivs – Stasiunterlagen Archivs die angeforderten laut StPO fälligen Originale an das Amtsgericht Hamburg zu übergeben? DAS wird mit Sicherheit nicht
die Staatsanwaltschaft Flensburg prüfen dürfen.
Wenn der Stasi-Unterlagen Archiv des Bundesarchivs der Richterin am Amtsgericht Frau Mengel, statt angeforderten Originale der Personalakte des Heinrich, Detlef – alternativ einen SV ( Sachverständigen ) anbietet der von dort befragt werden soll, sehe ich als bodenlose Beleidigung der Richterin Mengel; man unterstellt ihr nicht Deutsch lesen und verstehen zu können was in einem Original geschrieben steht.
Da zeigt die Gauck – Birthler – Jahn Behörde ihre Macht die das MfS von Kohl und Schäuble erprersst hatte in der Zusatzvereinbarung zum Einigungsvertrag vom 18.09.1990 im Haus 48 des MfS Gottlinde – Ecke Rusche Strasse.
Dieses wurde von Unterhändler Eckard Wertebach in Potsdam referiert. Geheimhaltung war für 50 Jahre festgestellt, mit der Möglichkeit der Verlängerung.
Die einzige gesetzlich vorgesehene Begründung für die Verweigerung der Herausgabe von Original-en an ein Gericht ist: „Im Falle dass durch die Übergabe von Originalakten eines MfS-ler die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet wird ist die Verweigerung, gerechtfertigt.
21.08.2024 hier eingegangen
16.08.2024
15.08.2024

Geschäftszeichen BSTU: 000795/19R Richter Bockwoldt weißt nicht mal dass das die Nummer des Behördenvorgang BV 000795/19R für die Recherche für Akteneinsicht des Antragstellers Hans Detlef Heinrich, angeblich geboren am 21.05.1956 in Stralsund.
Wenn von der Außenstelle der BStU Rostock Herr Radder nach 4 Monaten schreibt: „auf ihren ausdrücklichen Wunsch bestätige ich Ihnen: ( Dass ) Aus den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik hat sich ergeben, dass unter den von Ihnen eingereichten Daten ( kein Identitätsnachweis? * ) Heinrich, Hans Detlef geb. 21.05.56 in Stralsund keine ( Unterlagen und somit* ) Hinweise auf eine hauptamtliche oder inoffiziellle Tätigkeit für den Staatssicher-heitsdienst vorliegen. ( können* ).
Dem Richter Fendt wurde das Schreiben als Unbedenklichkeitsbe-scheinigung bzw. als „Persilschein“ gedeutet.
Die Außenstelle hätte aus der Abteilung AR2 – Karteikartenabteilung binnen 24 Stunden erfahren können dass eine Karteikarte auf den Namen Hans Detlef Heinrich geboren am 21.05.56 nicht vorliegt, also kann es im Archiv keine Akte geben.

Liebe Richter: Bockwold, Richter Brockmeyer, Richterin Dr. Oldenburg,
mein Mandant OSL des MfS wünscht sich schleunigst ein Versäumnisurteil !
Aktuell 27.06.2024 Landgericht Flensburg
Zivilkammer 8 – Richter Bockwoldt macht weiter das Spiel für OSL HEINRICH, Detlef, emigriert nach Schleswig Holstein am 11.11.1989 ( zwei Tage nach der Grenzöffnung )
wohnhaft als Hans Detlef Heinrich, Süderstrasse 65, 24937 HARRISLEE
20.06.2024
Verweigerung der Herausgabe der Originalakte Heinrich Detlef an das Amtsgericht Hamburg

Detlef Heinrich geb. 01.05.1956 in Stralsund, der in Harrislee lebt ist der „Hauptmann von Köpenick“ aus Stralsund auch hier ist der Kläger Hans Detlef Heinrich, geb. 21.05.1956 in Stralsund – beide wurden von der gleichen Mutter binnen 20 Tage geboren und wohnten auf der gleichen Adresse
Anlage K 1 adam.lauks – Google Suche
Amtsanwältin Flaig hatte es erkannt:
„Es handelt sich um eine Strafsache mit politischem Einschlag.“
Wußte Staatsanwaltschaft Hamburg am 23.05.2022 was auf das Amtsgericht Hamburg ein Jahr später zukommt!?
Alles geht seinen sozialistischen Gang bei verbrüderten Geheimdiensten der BStU – Stasi-Unterlagen-Archiv und der seit 1992 gesamtdeutschen – verbrüderten Justiz von Schleswig Holstein -Hamburg(?) und Mecklenburg Vorpommern. Man arbeitet genau; nichts passiert ohne bestätigten Maßnahmenplänen und Weisung oder Befehl von Oben; Zufälle? -KEINE!!! Alles ist geplant weil so gewollt.
Blatt 1 der Google Suche
Blatt 2 der Google Suche
Anlage K 2
Eidesstattliche Versicherung ( des OSL HEINRICH Detlef als Kläger Hans Detlef Heinrich )
Blatt 1
Unterschriften- und PA Nummern- und PKZ- Abgleich – Personalbogen Streng vertraulich – unterschrieben am 02.08.1982
Kopien d. A. HEINRICH, Detlef wurden „bearbeitet“ durch HEINRICH oder BStU ?!?

Personalbogen Seite 1
DDR PA – Nr. B 0054418 des OSL HEINRICH, Detlef und nicht des Hans Detlef Heinrich
Anlage K 3
Grund und Teilurteil:Im Namen des Volkes

31 Jahre altes DDR Personalausweis vom MfS HA VII oder OTS „erarbeitet“- wurde als Identitätsnachweis in der Bundesaufnahmestelle in Gießen vorgelegt? Ungültiges Dokument leitet die Rechtsbeugung ein; es gab in Stralsund den Man mit diesem Namen!*
Anlage K 19 Identitätsnachweis als gültig angenommen. West Deutschen PA hatte der Kläger nicht vorzuweisen und der Richter Fendt fragte nicht mal danach ???
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Auch wenn das Landgericht = Richter Fendt einen Antrag auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Kläger Hans Detlef Heinrich gestellt gehabt hätte, hätte das Gericht niemals von der BStU ausgestellt bekommen ( wie das beim Kläger Hans Detlef geschehen! ) weil es im Stasi Unterlagen Archiv, Abteilung AR 2 – Karteikarten und folglich auch in der Abteilung AR3 ZMA – Zentrale Material Ablage, da in der HA XII die Person vom MfS nicht erfasst war, keine Unterlagen zu Hans Detlef Heinrich geben kann und nie gegeben hatte.
Um das aus dem Schreiben des BStU an Heinrich Detlef (!? ) vom 4.2.2020 zu entnehmen fehlte Richter Fendt an Sachverstand, oder hatte er einen ordentlichen Batzen Geld erhalten um seinen Sachverstand auszusetzen in der ganzen Sache 7 O 140/20. Es muss nicht das Geld gewesen sein – das wäre Korruption, aber eine Beförderung hätte es auch getan, seine richterliche Unabhängigkeit auf Versprechen oder Weisung zu verletzen – Rechtsbeugung zu begehen und aus einem bösen, skrupellosen Täter OSL HEINRICH Detlef Opfer zu machen.
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Deckt hier der Rechtsstaat einen Stasitäter oder führt der Sicherheitsbevollmächtigter der Volkswerft Stralsund die Demokratie an der Nase herum?
Der „Stiefsohn“ meines Vaters GMS Harry Tiedtke betrügt und belügt! Er bekommt vor dem Richter Fend im Zivilprozess in 5 (!!) Jahren ständig Redefreiheit! Lothar Tiedtke nicht ein einziges Mal!