DDR ein Unrechtsstaat, oder was!?

Vereinigung Operative Aufklärung

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Generalsstaatsanwalt von Groß-Berlin 1131-46-76
Auch kriminelle Verbrechen im Ministerrat wurden durch politisch angewie-sene Rechtsbeugung erledigt zu Gunsten der Täter und der Partei.

Der spätere Chefankläger Dr. Simon sammelt Punkte beim Generalstaatsanwalt Joseph Streit
” Aus einem Strafverfahren liegen Hinweise vor, daß mehrere Mitarbeiter des Wirtschafts-betriebes des Ministerrates der DDR ( Regiewerkstatt zur Reparatur von PKW des Ministerrates ) Straftaten begangen haben. ( Aktenzeichen “des Strafverfahrens” unter-drückt? ! – warum wohl???*)
Der ehemalige Fahrdienstleiter Ernst Lemm machte dazu folgende angaben.
Der ehem. ( abgesetzt oder nach der Selbstbezichtigung befördert?* ) Fahrdienstleiter im Ministerium für Materialwirtschaft Ernst LEMM machte dazu folgende angaben.”

Gegenwärtig habe ich angewiesen, daß bis zu Ihrer Entscheidung keine Untersuchungen im Bereich des Wirtschaftsbetriebes des Ministerrates vorgenommen werden.
Der Chefankläger Dr. Simon schlägt dem Generalstaatsanwalt vor, im Rahmen der Anzeigeprüfung erst einmal den Gesamtumfang der Handlungen der Mitarbeiter des ( Ministerrates* ) der Regiewerkstatt ( Beihilfe zum Diebstahl ( des Volkseigentums* ) bzw. Hehlerei ) festzustellen.
Es fällt auf, dass dem Fahrdienstleiter Ernst LEMM nicht mal die Namen von Punkt 8 und Punkt 9 zu den Vornamen Bernd und Reiner bekannt sind? Das heißt dass der Lemm eigentlich ein Kronzeuge wird im Falle dass es zur Verfolgung und Prozess kommen sollte.
Man wird die Untersuchungen nicht erweitern, auch auf die Genossen des Ministerrates, Politbyros und des ZK, weil womöglich der Umfang der zweckentfremdeten Benzin-mengen als Wirtschaftsdiversion gegen die DDR sich erweisen konnte.
Wei die Sache hoch brisant war antwortete Dr. Generalstaatsanwalt Streit umgehend am 19. März 1976 nach dem ihm das MfS befohlen hatte wie die Sache zu händeln ist.

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Zur Kenntnisnahme an den Genossen Schilling, mit dem Generalstaatsanwalt Dr. Joseph Streit auf DU stand:
” Ich habe den Zuständigen Staasanwalt ( Dr. Simon ) angewiesen( ihm befohlen* ), die obengenannten Personen zu vernehmen. Wenn die Angaben des L e m m zutreffen, werdn “Benzinempfänger” mit ( wohlwollenden* ) differenzierten Geldstrafen im Strafbefeh-lsverfahren belegt.
Zu gegebener Zeit werde ich Dich über den Ausgang informieren.
Mit sozialistischem Gruß
Dr. Joseph Streit
Es fällt auf dass der Generalstaatsanwalt die Benutzung von Dienstfahrzeugen des Ministerrate zur Privaten Zwecken nicht erwähnungswert findet.
TAGESSPIEGEL:
Berlin: Prozess gegen DDR-Chefankläger:
Verfahren gegen Dieter Simon kurz vor dem Scheitern
Das letzte große DDR-Rechtsbeugungsverfahren gegen den früher-en Ost-Berliner Generalstaatsanwalt Dieter Simon steht nach dem Ablauf der Verjährungsfrist am 2. Oktober vor dem Scheitern. Das Berliner Landgericht konnte am Montag kein Urteil fällen, weil der Angeklagte nach Auskunft eines Arztes nicht verhandlungs-fähig war. ( Name des Arztes?* )
Anklage und Verteidigung gehen nun davon aus, dass das Gericht das Verfahren am Fortsetzungstermin kommenden Freitag einst-ellt. Simon musste sich seit Februar wegen Willkürentscheidu-ngen gegen Ausreisewillige vor Gericht verantworten. Der Vorwurf Rechtsbeugung verjährte wie das übrige mittelschwere DDR-Unrecht allerdings mit Ablauf des 2. Oktobers, wenn bis dahin kein erstinstanzliches Urteil gesprochen war. Dem Arzt zu-folge leidet Simon an einer akuten Magen-Darm-Erkrankung, die sich unter anderem durch Übelkeit und Kopfschmerzen bemer-kbar macht.
Der einstige Chefankläger war in zwei früheren Prozessen wegen ähnlicher Vorwürfe frei-gesprochen worden. Diese Urteile hatte der Bundesgerichtshof aber aufgehoben und neue Verhandlungen angesetzt. Diese Verfahren sind von der Verjährung nicht betroffen. Theoretisch könnte das Gericht nach Angaben eines Justizsprechers am Freitag den Anklagevorwurf verschärfen, um die Verjährungsfrist zu umgehen. Ob dies aber noch zulässig ist, ist bei Rechtsexperten umstritten. Staatsanwalt Michael Brunnstein zeigte sich von einer Einstellung überzeugt: “Es geht ja sonst nichts mehr”, sagte er. Es sei in dem Prozess vieles versucht worden. Er habe ein Urteil am Montag noch für möglich gehalten.
Im Mittelpunkt der vergangenen Prozesstage stand noch der Versuch des Gerichts, mehrere Zeugen zu hören. Bei einer Einstellung des Verfahrens am kommenden Freitag müsste nach Auskunft der Justiz die Staatskasse für die Prozesskosten seit Februar aufkommen.

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