Weil RA Alexander Hülsmann meinem Rechtsanwalt eine Strafanzeige angekündigt hatte erkläre ich diese meine vollständige Replik als Ergänzung bzw. zum Bestandteil der Replik vom 9.September 21 auf die Klageerwiderung des beklagten, und zwar im vollen Wortlaut. Siehe :
Ergänzung der Antwort des RA Dr. Krüger auf Klageerwiderung
vom 1.7.2021
THIS is an Open Game! – Dies ist ein offenes Spiel gegen IMS Arzt Dr. Dittmar May eines Helfershelfer des IMS “Nagel” ChA des MED-Dienstes in der StVE Berlin Rummelsburg 1982-1984

Aus dem gleichnamigen Hörbuch hat der Beklagte Helfershelfer der STASI Dr. Dit. May auch ohne Urteils oder Beschlusses des Landgericht Berlin seine Verleumdungen von Lauks entfernt. Nanu?
Der RA Alexander Hülsmann beanstandet die Handlung des Gerichtes, weiß er nicht dass Prozesskostenhilfe eingeräumt wird wenn der Kläger Aussicht auf Erfolg hat?
WHO IS FUCKED RA Alexander Hülsmann geboren 1991?
Won welcher Erpressung, Drohungen und Nötigungen palavert hier der RA Alexander Hülsmann auf 21 Seiten? Hat die RA Kanzlei Mäger und Bernuth nicht schon eine Anzeige deswegen angesagt? Seltsam das die ausbleibt?
Es bleibt dabei das Dr. May, der als politischer Gefangener den IMS “Nagel” alias ChA OSL im SV Dr. Erhard Zels seit seiner Verlegung aus Cottbus freiwillig unterstützt hatte, in dem er Weisungen und Befehle des IMS “Nagel” eines Mitarbeiters des MfS aus-geführt hatte. Wer laut StUG als Mitarbeiter des MfS zählt steht im § 18, mit oder ohne Verpflichtungserklärung; inoffiziell oder als Hauptamtlich er ist dabei unerheblich.
“Adam Lauks versucht Den Dr. May mit der hier erhobenen Klage zu einem bestimmten Verhalten zu nötigen, in dem von ihm betriebenen Kampf um Anerkennung des ihm widerfahrenen Unrechts in der Haftanstalt ( StVE) Berlin ( Rummelsburg ). ein aus Sicht des Klägers gewünschtes Verhalten zu zeigen: Er soll wider besseren Wissens und Gewissens bestätigen (? ), das Mitarbeiter des Gefängnisses den Adam Lauks umzubringen versucht haben.”
Diese ungeheuerliche Verleugnung und Lüge, ja Diffamierung könnte man dem MfS zuschreiben – im Lügen waren die Mitarbeiter und aber auch ihre IM in Erfindung von Lügen, Legenden und Kombinationen nicht zu übertreffen.
Über die Mordversuche hatte ich niemals mit Dr. May weder in Haft noch in Freiheit in wenigen Telefonaten gesprochen.
In wessen Auftrag auch immer Hülsmann diese Lüge hier absondert, womöglich vom Arzt dessen Namen mir Dr. May nicht mitteilen wollte, der ihn zum schreiben dieses Buches doch überredet hatte, wäre zu erforschen – hierzu stelle ich hiermit einen Beweisantrag.
Vielleicht könnte Dr. May vor dem Gericht uns die Leberwerte erklären, oder sein Mentor der ihn überzeugt hatte das Buch doch zu schreiben?
Ich bin mir sicher zu ahnen warum sich Dr. May sich weigerte den Befund zu komentie-ren; als ich im Januar 1983, nach der Rückkehr aus der MfS U-Haft Leipzig, die Einnahme der täglich verschriebenen Laxane ablehnte, ergibt das Behandlungsblatt weitere Verabr-eichung von Abführmitteln. Ich bin mir sicher dass Dr. May, so wie er den Einlauf vom 23.2.83 gemeinschaftlich mit IM Vorlauf “Peter” durchführte, auchdie Verabreichunfg von Laxanen bis zu meinem Transpoprt nach Leipzig mitte Januar 83 leugnen wird. Wetten ?
Warum eigentlich?

Diese Laborwerte wurden der Generalstaatsanwaltschaft der DDR als von Dr. Erhard Zels zuerst als “unauffällig” gemeldet; in einem anderen Schreiben an die GenStA bezeichnete er die Leberwertze aks “erhöht”. MED Dienst des MdI der VWS vermerkte es in einem Bericht als pathologisch.
Wegen obigen Satz droht RA Hülsmann mit einer Strafanzeige !?? Warum hatte er die nicht schon gemacht.
Nach der 30 jährigen Aufarbeitung der Geschehnisse seit meiner Verbindung mit meiner Ex- Ehefrau Marlies Rummel, geschiedene Lauks seit September 1972 konnte ich aus den mir unvollständig vorliegenden Akten, und aus drei durch BStU genehmigten Forschungs-projekten schlussfolgern und je größer die Ablehnung der BStU und des Landgerichtes und LAGESO so wie Verwaltungsgerichte war, wage ich zu behaupten dass ich zwei Mordanschlägen entgangen bin. Der erste lief in Haft seit Mai 1982 und der zweite war nach der Vor-Vorzeitigen Entlassung am 29.10.1985 geplant und beide Versuche waren gescheitert.
Hierzu als Indizien:
Meine Ex-Gattin hatte sich gegenüber unserer besten Nachbarin Frau Tanja Pihler geäu-ssert: “Adam wird nie wieder nach Ljubljana kommen” ( !? ) Bei einem Gespräch mit der Staatsanwältin Birgit Lohmann – Rosenbaum Ende November 82: “Frau Lauks, gedulden Sie sich noch ein wenig, die Verhandlung ist bald soweit und dann haben Sie ihn wieder” Dieses überbrachte mir beim Sprecher die gute Schwägerin Frau Thea Mayer aus Blumenthal. Darauf angesprochen nach meiner Freilassung leugnete die Ex mit der Staatsanwältin je gesprochen zu haben. Unser gemeinsamer Kommilitone aus der Disco im Studentenwohnheim Biesdorf den ich wieder traf nach 25 Jahren teilte mir mit, das Marlies Rummel einmal in der Woche einem Major des MfS – HA VII als Leiterin der KOS ( Kommission für Ordnung und Sicherheit ) Bericht erstattete wer von den Studentinen mit Gaststudenten intime Beziehungen hat. Im Teil ihrer KKK Akte steht drin, dass sie eine auskunftsfreudige Person der K-1 gegenüber war.
Von 7 Jahren habe ich 3 Jahre und 4 Monate verbüßt – 19.5.82 bis 29.10.85 – es war eine Vor-Vorzeitige Entlassung auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft und nicht des RA Dr. Friedrich Wolff. Warum RA Alexander Hülsmann dieses Dokument nicht aus der Akte der HA XVIII MfS 14236/85 entnahm?
Meine erpresste Selbstbezichtigung ( kein Geständnis! ) legte ich am 8. oder 9.6.82 ab. Bis dahin hat mir das MfS keine einzige Vorhaltung gemacht! Sie hatten NICHTS strafrechtlich Relevantes gegen mich. Danach “erarbeitete” Kommissar Ehlert 20.830 Uhren von denen ich keine einzige in die DDR geschmuggelt hatte. Ehlert wurde von Kohl übernommen; ich fand ihn am Hauptzollamt Berlin, Mehringdamm 129 C. Der Antrag des Dr. Friedrich Wolff lautete: “Ich beantrage Freispruch mangels an Beweise; nichts von dem was die Staatsanwaltschaft vorgetragen hatte ist bewiesen… “
DAS VERHANDLUNGSPROTOKOLL – gefälscht und gesäubert
Weswegen ich verurteilt wurde und mein “Freund” Slobodan Pavlović nicht – steht in dieser Akte des Generalstaatsanwalts und des Obersten Gerichtes der DDR; das sind Beweise und nicht was der Geheimdienstler Ulrich Schwarz in dem Artikel abgesondert hatte.
Politisch-operatives Urteil zu Adam Lauks Teil 1
Politisch-operatives Urteil zu Adam Lauks Teil 2
Apropos a Gescheiterter Kampf um die Rehabilitierung – Der Beweis – Anlage A-11
Eserschließt sich nicht dem Außenstehenden und Leser was diese beide Sachen mit dem Streitgegenstand zu tun haben? Ich sehe das als typischer Gegenangriff aus dem Arsenal des MfS. Eigentlich bemüht sich der RA Alexander Hülsmann die Rechtsbeugung im politisch-operativen Prozess am Stadtgericht Ostberlin – Mitte als rechtens zu verteidigen?
Dazu nimmt er ausgerechnet den auch nicht autorisierten Interview des Leiter der SPIEGEL Vertretung im Ostberlin – Ulrich Schwarz.

Nicht einmal ein Pseudonym durfte Leiter des SPIEGEL Büros ( Ulrich Schwarz ) im Ostberlin drunter setzen.
Offensichtlich hat RA Alexander Hülsmann keine Mühe und kein Geld geschont um entweder den Artikel runter zu laden oder sogar den historischen Exemplar zu kaufen. Dabei hätte er es einfacher gehabt meinen Artikel aus meinem Blog zu verlinken:
DER SPIEGEL war ZENTRALORGAN des MfS in der BRD

Wegen Republikflucht im Kofferraum eines amerikanischen Militärfahrzeuges zu vier Jahren verurteilt, leistete für IMS Arzt “Nagel” im Haus 8 von Berlin Rummelsburg wertvolle Dienste, ehem. Zahnarzt von Cottbus Dr. Dittmar May, als politischer Gefangener?

Diese Laborwerte wurden der Generalstaatsanwaltschaft der DDR durch IMS “Nagel” als “unauffällig” eingeschätzt ohne dass sie der Einschätzung nach gegebenen Weisungen und Befehlen des MfS beigefügt worden waren.

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ANLAGEN
Anlage B 1:

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Anlage B 1* besteht aus zwei Schriftstücken

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Anlage B 2:

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Anlage B 2* besteht aus 40 Seiten-hier 1. ; 39. und die 40.

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D 2* Blatt d.Akte 1 bis 40
Anlage B 3:

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Anlage B 3* besteht aus 16 Seiten-hier 1. ; 14; 15. und die 16.

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B 3* vollst.: Verbr. Geheimd. übernah. am 17.6.21 Bundesarchiv
Anlage B 4

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Anlage B 5 ( vollständig hier: https://wp.me/pIVeF-k3g )

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Anlage B 6

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Anlage B 7
Anlage B 8

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Anlage 9 RA Alexander Hülsmann gibt dem Gericht diese Quelle nicht an: https://wp.me/pIVeF-jYy WARUM?

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Anlage 10 RA Alexander Hülsmann gibt dem Gericht den nicht diese Quelle an: https://wp.me/pIVeF-h1

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Die Helfershelfer des OSL im SV Dr. Erhard Zels alias IMS “Nagel”: Dr. Dittmar May und Dr. Gunthar Schmidt führten am 23.4. Vorbereitung durch für die am 24.2.83 terminierte Vorstellung in der Berliner Charite – Blatt der Gesundheitsakte – in der BStU gesperrt unter 10501 Akte
a. “Wie bei Ortlep durfte ich auch bei ihm höchstens diagnostizieren, nicht behandeln.”
Was sollte er den als Zahnarzt aus Cottbus den diagnostizieren? Als er die Stelle des Hausarbeiters – als Strafgefangenenarzt vom Verbindungsoffi-zier im Cottbus durch den Verrat erschlich, hatte er selbstverständlich auch behandelt, erst als Zahnarzt und dann verrichtete er auch andere ihm durch IMS “Nagel” ChA Dr. Erhard Zels als auch durch den Psycho-paten Major Radtke angewiesenen Arbeiten, wie: Ausspeisung, Medika-mentenverabreichung, Bereitung von Sitzbädern und Beaufsichtigung der Patienten beim Sitzbad und auch sonst war die Zelle der Hausarbeiten tagsüber offen, so dass die beiden Strafgefangenenärzten an den Zellen-türen mit den SG abspulen konnten, bzw. sie abschöpfen konnten, worü-ber sie dann dem ChA berichteten. Damit hatten sich die Zwei Vergünsti-gungen erschlichen die für die andere Strafgefangenen unvorstellbar waren. Als politischer Gefangener (RF) wurde Dr. Dittmar May zum zweifachen Geheimnisträger, erstens als Arzt und zweitens als Mittwiss-er über die Folter und menschenunwürdige medizinische Missbehand-lung von SG die Widerstand geleistet hatten. *A.L.