271 Js 7216/24 Strafanzeige des Folteropfers der STASI, Adam Lauks gegen Hans Detlef Heinrich, Südergraben 65 aus Harrislee

Adam Lauks vs. neuen „Hauptmann von Köpenick“ Namens HEINRICH Hans Detlef aus Harrislee

AKTUELL : Berlin 05.03.2024

Adam Lauks

Zossener Strasse 66

12629 Berlin            05.03.2024

 

Die Leitende Oberstattsanwältin Stephanie Gropp

persönlich – unverzüglich

Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Flensburg

Ihr Zeichen 313-E-SH-761/2024

Schreiben vom 26.02.2024

Postfach 27 52

24917 Flensburg

vorab per E-Mail an:

Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde vom 14. Januar 2024 in dem Verfahren 107 Js 16160/23 gerichtet an das Ministerium der Justiz und Gesundheit in Kiel;

Ihre Sachstandanfrage vom 20.Februar per E-Mail gerichtet an die Staatsanwaltschaft

Sehr geehrte Frau Gropp,

Werte Leitende Oberstaatsanwältin,

von dem Oberstaatsanwalt Winterfeldt ( Herr Boysen wollte mir zuerst sein Geschlecht nicht verraten!?? ) erhielt ich das Schreiben Ihr Zeichen 313-E-SH-761/2024.

Hiermit kläre ich einige darin enthaltenen Sachverhalte wie folgt:

Meine Information und Vorwurf der Untätigkeit betraf keinesfalls die Sache 107 Js16160/23! Mein Vorwurf der Untätigkeit betraf und betrifft die Strafanzeige und Strafantrag 271 Js 4506/23 des Herrn Lothar Tiedtke von Koß, die die Staatsanwaltschaft Berlin am 18.08.2023 an die StA Flensburg abgeschickt hatte. Das Übernahme – Aktenzeichen 107 Js 25331/23 der StA Flensburg wurde uns durch den Herrn Boysen irgendwann mitgeteilt. Datum des Eingangs der Unterlagen aus Berlin unterliegt bis heute offensichtlich der Geheimhaltung; um die Untätigkeit in der Sache 107 Js 25331/23 zu verschleiern!??

Da diese Strafanzeige des Herrn Tiedtke von Koß durch die StA Berlin ( StA-in Höft ) nicht wie mir versprochen, nach Stralsund geschickt wurde, als Bevollmächtigte übersandte ich die Kopie der Strafanzeigeunterlagen am 20.09.2023 an die Staatsanwaltschaft Stralsund zu Hdn. des Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Juterzenka, worauf am 25.09.2023 der OStA Cloppenburg ein Ermittlungsverfahren. Kurz vor der Übersendung der Akte zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Flensburg lenkte, nach dem der Strafanzeigeerstatter Herr Tiedtke von Koß Einsicht in die Akte vornahm und dabei feststellen musste, dass OStA Cloppenburg gar keine Ermittlungen eingeleitet hatte, die zum Zwecke der Ermittlung der wahren Identität des Hans Detlef Heinrich führen würden. Nicht einmal die Geburtsurkunden des Kunden von Richter Fendt und Richter Bockwoldt, Hans Detlef Heinrich und HEINRICH, Detlef wurden aus dem dortigen Standesamt angefordert!?

OstA Cloppenburg hatte auch das unbedingt erforderliches und angeratenes Ersuchen um die Originale der Akte HEINRICH, Detlefs an das Bundesarchiv – BStU Archiv Stasiunterlagen richten sollen, wozu er nach StPO verpflichtet war, was er aber nicht getan hatte. WARUM?

Erst danach erging von mir lediglich eine Information, bzw. Vorwurf der Untätigkeit an die Ministerin für Justiz und ihren Staatssekretär von Mecklenburg Vorpommern und von Schleswig Holstein.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Juterzenka wurde um Stellungnahme und um Veranlassung gebeten. Erst danach wurde ganz schnell die Akte des Lothar Tiedtke von Koß an die Staatsanwaltschaft Flensburg zuständigkeitshalber geschickt.(?) Das würde bedeuten dass der OstA Cloppenburg 5 Monate gebraucht hatte um die Zuständigkeit in dieser Sache zu ermitteln!?

Somit lagen zwei gleichlautende Strafanzeigen bei der StA-in Behre auf dem Tisch.

Es wird von uns eine Akteneinsicht beantragt, die uns zeigen soll was die StA-in Behre vor ( und nach) der Zusammenziehung unserer beiden Strafanzeigen im Sinne der Ermittlungen vorgenommen hatte.

Sehr geehrte Frau Oberstaatsanwältin

Werte Frau Gropp,

es liegt mir fern die Staatsanwältin Behre oder den OStA Winterfeldt zu belehren was die in einem Rechtsstreit zu tun und zu lassen haben, insbesondere wenn es um die juristische Aufarbeitung von mutmaßlichen Verbrechen des MfS in der DDR Zeit geht, aber eine Antwort betreffs bisherigen Anwendung der StPO in diesen beiden Strafanzeigen möchten wir schon haben.

Hat die Staatsanwältin Behre ein entsprechendes Ersuchen an das Bundesarchiv BStU Stasi Akte gerichtet? JA? Oder NEIN? Denn ihr müsste bekannt sein, dass „Eine Einsichtnahme oder Mitteilung nach § 19 Absatz 7 Satz 1 StUG reichen für die Zwecke dieser beiden Strafverfahren nicht aus.

Das gilt auch für das an das Amtsgericht Hamburg abgegebene Strafverfahren Hans Detlef Heinrich gegen Olaf Junge.

Ist die Staatsanwältin Behre ihrer Aufklärungspflicht in diesen drei Ermittlungsverfahren bis jetzt nachgekommen ? – entsprechend der StPO, worin Folgendes steht nämlich:

Die Aufklärungspflicht gemäß § 244 Absatz 21 StPO gebietet näm-lich im Ergebnis die Herbeischaffung der im Hauptverfahren not-wendigen Beweismittel( siehe § 245 Absatz 1; § 214 Absatz 4, § 163 Absatz 1 StPO ) und erfordert stets, dem erkennenden Gericht das gesamte Beweismaterial vorzulegen.

Da es unter den angeforderten Akten um Beweismittel in Form von Augenscheinobjekten handelt, denen erhebliche Beweisbedeutung zukommt, ist die Aushändigung von Ablichtungen nicht ausreichend, sondern die Übergabe von Originalen unerlässlich.  ( § 19 Absatz 7 Satz 1 StUG ).

Ob die StA Behre ein im Gesetz – StPO vorgesehenes Ersuchen an das Bundesarchiv gerichtet hatte – erschließt sich uns nicht, ohne Akteneinsicht, die demnächst durch Kanzlei  RA Weberling beantragt wird.

Ein solches Ersuchen endet dann mit:

Ich bitte um Herausgabe der entsprechenden (? *) Akte im Original.

Im Interesse einer zügigen Strafverfolgung bitte ich um bevorzugte Erledigung des Ersuchens.

Sollten in drei Ermittlungssachen kein solches Ersuchen an das Bundesarchiv abgegangen sein, wäre eine Dienst- und Sachaufsichtsbeschwerde fällig, wegen Strafverfolgungsverhinderung, bzw. Strafvereitelung im Amt.

Wie das trotz eingereichten Ersuchen passierte, können Sie hier einsehen aus der Akte der StA II Berln.

adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/Strafvereitelung_im_Amt_der_StA_II_Berlin_76_Js_1792_93.pdf

Wie Joachim Gauck als IM dser verbrüderten Geheimdienste und Justiz getan hatte:

http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/MfS_HA_VII_8_Nr_577_85_Gauck.pdf

A nsehenswert ! Oder zur Kenntnisnahme?

http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_filme/Netzbett_DDR_P4_Abteilung_Stralsund_Folter.mp4

Ich bitte um Ihre Stellungnahme und evtl. Veranlassung und verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Adam Lauks  & Lothar Tiedtkes

Bruder in Folter

In Vertretung… von wem?

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Am 13.02.2024 um 11:25 wurde mir durch Herrn Boysen das Übernahme  107 Js 16160/23 meiner  Strafanzeige vom 12.01.24. Es wurde meinerseits in meiner Sache keine Untätigkeit bei der Ministerin angemahnt. Es ging um die Untätigkeit in der Sache Lothar Tiedtke von Koß wegen : Untreue und Betrug ( Prozessbetrug ) des Hans Detlef Heinrich die zuständigkeitshalber am 18.8.2023 an die StA Flensburg aus Berlin versandt wurde. Herr Boysen durfte mir nicht mitteilen wann die Akte in Flensburg das Übernahmeaktenzeichen erhielt!? Warum eigentlich.

Heute am 04.03.2024 rief ich unter der Nr. 0461 89337 in der Geschäftsstelle  107  und bekam den Herrn Boysen. Ich wollte wissen ob  die Person In Vertretung .. Winterfeld ein Mann oder eine Frau ist. „Sag ich ihnen nicht“ und gleich:  „Warum wollen Sie das wissen? – Damit ich weiß an wen ich die Antwort adressiere… Boysen: „Es ist ein Mann, Oberstaatsanwalt Winterfeld, sehen Sie oben.“  Bei mir steht oben kein OStA.“ offensicht-lich lag ihm das Schreiben gar nicht vor.

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vvv

Sicherheitsbeauftragter / der STASI ( an der Volkswerft Stralsund seit 1982 – bis zu seinem Fluchtversuch am 15.9.1989 )

DER ANGRIFF Nr. 3: Abgabe einer falsch-en eidesstattlichen Versicherung §§ 156, 161 StGB

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Er log schon bei seiner ersten Eidesstattlichen Versicherung gegen Lothar Tiedtke von Koß und Olaf Junge  ( Underdog Verlag )

Das ist der Angriff auch auf den Verleger des Buches MUNDTOT? des politischen Folteropfers der STASI.

Er ist schon GMS ( als Brandschutzinspektor bis 1982 ) und mit GMS und IMs gibt es keine Vorladungen, sondern Treffs- oder Gesprächsvereinbarungen. Blanke Lüge und die beiden Richter am Landgericht müssen die schlucken, weil sie Geld bekommen haben oder weil sie eiun Befehl von OBEN erhalten haben?!?

Aus dem IM Vorgang „Detlef“ Aktenkopien die er bei der BStU- Aussenstelle Rostock „organisiert“ hatte waren für den Prozess unrelevant, weil der Richter zur Wahrheitsfindung nicht verpflichtet ist. Die Kopien entstammen aus der Akte eines hauptamtlichen Mitarbeiters des MfS HEINRICH, Detlef.

Aus der Akte des OSL, HEINRICH Detlef geboren 01.05.1956 Dienststelle bei Mielke 97;10;00

1982 wurde Heinrich Detlef zum Sicherheitsbeauftragten des Militärischen Abschirmdienstes der NVA auf der Volkswerft im Hafen Stralsund – bis zum Fluchtversuch 15.9.1989.

Fluchtversuch eines so hohen Offiziers ist eigentlich Hochverrat und wurde beim MfS auch mit kurzem Prozess erledigt. Ein Eid an  MfS gilt ewig!

Beim Ausfüllen des strengvertraulichen Personalbogens dekonspirierte er seinen Schwager Dieter Krüger  als Leiter der MfS Kreis Dienststelle Grimmen!? Nach der Wende ging Krüger mit dem Haufen Akten über Bohrungen im Irak zum BND nach Pullach und sicherte sich seine Existenz als ehemalige Fahrlehrer in Stralsund.

Warum sich Dieter Krüger in der STASI – Liste nicht befindet wäre interessant zu erfahren? Wurde die Liste vor dem Verkauf an den SPIEGEL durch Leiter des Mielkes bzw, Gaucks STASI-Archivs gesäubert. Hat man  bei der Gründung des BND nicht auch ehemalige GESTAPO Leute eingesammelt, damit sie nicht bei anderen Geheimdiensten unterkommen?

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Am 13.02.2024 um 11:25 wurde mir durch Herrn Boysen das Übernahme  107 Js 16160/23 meiner  Strafanzeige vom 12.01.24.

Strafanzeige ist an das LKA 224 abgegangen und von Dort an die Staatsanwaltschaft Berlin weitergeleitet worden.

Am 5.2.24  wurden die Unterlagen meiner Strafanzeige 271 Js 746/24 an die Staatsan-waltschaft Flensburg weitergeschickt; am 13.2.24 werde ich  Übernahme Aktenzeichen abfragen.

Soeben erreichte mich das Schreiben des Bürgeramtes der Stadt Schleswig der die Heraus-gabe einer erweiterten Auskunft aus dem Melderegister  verweigert.( !?? )

Hier ist meine Antwort:

Gesendet: Dienstag, 13. Februar 2024 um 02:47 Uhr
Von: Lauksde@gmx.net
An: „Behncke, Kim Lena“ <k.behncke@schleswig.de>
Betreff: Aw: Erweiterte Melderegisterauskunft
Sehr geehrte Frau Behncke !
Vielen Dank  für Ihre unerwartete ( eigentlich erwartete Ablehnung ) !?
Seltsam ist natürlich, dass ich überall in Deutschland anstandslos eine
eine erweiterte Meldeauskunft bekommen kann.
Für ( Ihren ) Hans Detlef Heinrich erhielt ich eine erweiterte  Auskunft
aus dem Melderegister seiner Geburtsstadt Stralsund. Warum nicht auch von Ihnen!?
Heinrich Detlef kam im September 1991 nach Stralsund und meldete sich
dort ab mit dem gefälschten PA den er Ihrem Beamten auch vorgelegt hatte.
Natürlich haben Sie damit ein Problem, denn es gibt  nur zwei Möglichkeiten
bzw. Erklärungen wie sein gefälschtes Dokument als dem Beamten als Nachweis
der Identität, eines möglicherweise KGB Spions, akzeptiert wurde:
Entweder hat der Beamte ordentlichen Briefumschlag mit reichlich Geld überreicht
bekommen ( bei der STASI war das Geld um Kauf von Westdeutschen Beamten kein Problem )
oder war für seine Anmeldung unter falschem Namen Weisung von BND oder einer
anderen Stelle ( Verfassungsschutz, Staatsschutz ) erfolgt?
Das ist nicht unser Problem. Ich hoffe dass ihnen Informationsfreiheitsgesetz
geläufig ist?
HEINRICH, Detlef und nicht als Hans Detlef Heinrich! )weist sich  dem MfS mit seinem
PA B 0054418 beim Fluchtversuch am 15.9.1989 aus.
1982 hatte er in seine PA auch andere PKZ die auch im neuen PA die gleiche
sein muss wie im ersten PA.
Können Sie , bitte bestätigen bzw. den vollen Namen nennen uinter dem
er sich angemeldet hatte?
Bitte teilen Sie mir den Namen – des Leiters des Bürgeramtes mit.
Frau Behncke, in Berlin war für mich kein Problem die Namen und Anschriften von
sogar drei ehemalige Mitarbeiter des MfS anstandslos zu bekommen, obwohl
als Leiter des Bürgeramtes in Hellersdorf ein Major des MfS voranstand!?
Abschließend empfehle ich Ihnen die StA-in Behre anzurufen, wo zwei Strafanzeigen
gegen  den so offensichtlich geschützten OSL HEINRICH Detlef von der Diensteinheit 97;10;00.
Am 5.2.2024 hat die StA Berlin die Unterlagen der Strafanzeige unter AZ 271 Js 746/24 an
die StA Flensburg geschickt.
Ihre Antwort wird der Ministerin für Justiz von SH. BKA und Generalbundesanwalt zugeschickt
zur Kenntnisnahme und weitere Veranlassung.
Mit freundlichen Grüßen
Adam Lauks

Beim Anruf in der Auskunftstelle habe ich erfahren dass die Zuteilung eines Aktenzeichens 6 – 8 Wochen dauern kann( !? )

Stand 30.01.2024  10:30 Uhr

Gesendet: Donnerstag, 11. Januar 2024 um 11:22 Uhr
Von: „Schulze, Chris“ <chris.schulze@jm.mv-regierung.de>
An: „Lauksde@gmx.net“ <Lauksde@gmx.net>

Betreff: Ihre Eingabe vom 08.01.2024 in dem Verfahren 513 Js 21101/23 der Staatsanwaltschaft Stralsund
Sehr geehrter Herr Lauks,

Ihre Eingabe vom 08.01.2024 bezüglich Ihrer Beschwerde wegen Untätigkeit habe ich zuständigkeitshalber auf dem Dienstweg an den Leitenden Oberstaatsanwalt in Stralsund zur weiteren Prüfung und Veranlassung weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüße

Im Auftrag

gez. Dietmar Scholz

Abteilung Verfassung, Recht,

Verbraucherschutz, Normprüfung und Stiftungswesen

_____________________________________________________

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

Mecklenburg-Vorpommern

Puschkinstr. 19-21

19055 Schwerin

Tel.: +49 385 588 0

Fax: +49 385 588 13453

E-Mail: poststelle@jm.mv-regierung.de

http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/jm

http://www.vereint-segel-setzen.de

Sicherheitsbeauftragter / der STASI ( an der Volkswerft Stralsund 1982 – bis zu seinem Fluchtversuch am 15.9.1989 ) Hans Detlef Heinrich?

Blatt BStU 000078 entstammt nicht aus der IM Vorlauf  „Detlef“ sondern aus Akte des HERINRICH, Offizier des hauptamtlichen

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       Falsche Versicherung an Eides statt

Da ich allerdings keine relevante Beziehungen zur damaligen Staatssicherheit der DDR hatte, jedenfalls kein „Stasi-Offizier“, auch kein IM – inoffizieller Mitarbeiter war,…“

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Vorgangskennung 240112-1200-02903 Polizei Berlin; am 12.2.24 erhielt ich das AZ der Staatsanwaltschaft Berlin 271 Js 746/24.

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Seit 25.09.23 lief das Ermittlungsverfahren 513 Js 21101 beim zuständigen Staatsanwalt Cloppenburg der bis 08.01.2024 totale Untätigkeit auf den Tag legte. Strafanzeige lautete Untreue, Betrug ( Prozessbetrug ). Auf meine Eingabe an  die Ministerin für Justiz und ihren Staatssekretär wurde die Eingabe  an den leitenden Oberstaatsanwalt von Stralsund, Dr. Juterzenka geleitet, mit der Bitte um Stellungnahme und weitere Veranlassung. Im Gespräch miit der Frau Hallmayer ( Vorzimmer ) wurde bestätigt dass der OStA die Akte  sich durch StA Cloppenburg vorlegen ließ. Die Akte liegt beim Dr. Juterzenka auf dem Tisch und nach der Bearbeitung werden wir ein Bescheid bekommen.

Frage ist: Ist der Cloppenburg bzw. Dr. Juterzenka fachlich ausgebildet festzustellen welche der beiden  abgebildeten PA der DDR eine Fälschung darstellt? Wir harren der Anmtwort !

Antragsteller Heinrich Hans Detlef

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Herrn Detlef Heinrich… oder Hans Detlef Heinrich?!?

– wegen besonderer Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung durch den vorsitzenden der Kammer allein – die folgende einstweilige Verfügung zu erlassen:

zu a) :

Sicherheitsbeauftragter an der Volkswerft Stralsund – ein KGB Spion greift ein Folteropfer nach 41 Jahren an?!, seit 11.11.89 in Schleswig Holstein mit falscher Identität untergetaucht?? 513 Js 21101/23 seit 25.9.2025

und

7 O 140/20 Landesgericht Flensburg: ZERSETZUNG DER STASI – DIE UNVOLLENDETE gegen Politisches Opfer der DDR Psychiatrie Abt P-4 Stralsund- und der Richter Fendt

 

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Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
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1 Antwort zu 271 Js 7216/24 Strafanzeige des Folteropfers der STASI, Adam Lauks gegen Hans Detlef Heinrich, Südergraben 65 aus Harrislee

  1. Es wird 2024, = 34 Jahre nach der zweiten deutschen Diktatur, höchste Zeit an, die verantwortlichen Täter, die heute im Rechtsstaat Deutschland unbehelligt und mit hohen Posten verbeamtet wurden, zur Rechenschaft zu ziehen. So wie es im Einigungsvertrag steht. Im Gegenzug wurden die Opfer von Gewalt, Diskriminierung und Folter nicht, wie in der Bundestagsdebatte 1992, bei der Ehrenerklärung der Bundestagsabgeordneten behandelt! Dass die Täter heute nach 34 Jahren nach ihrer Pensionierung und einem sorglosen Leben in Deutschland nach 1989 DDR, Opfer juristisch belangen und die Frechheit besitzen, Opfer, die Folter in den Strafeinrichtungen der DDR Zuchthäusern ein zweites Mal hinter Gitter bringen wollen oder viel Geld durch angezettelte, fingierte Gerichtsverfahren, obwohl sie selber nie wegen ihrer Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Mord, vom Rechtsstaat Deutschland zur Verantwortung gezogen wurden!

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