9 U 79/22 / 7 O 93/22 / 7 O 140/20 ZERSETZUNG DER STASI – DIE UNVOLLENDETE gegen Politisches Opfer der DDR Psychiatrie Abt P-4 Stralsund- und der Richter am Landgericht Flensburg

Die von Herrn Lothar Tiedtke von Koß ( 1.Beklagte ) gefeuerte Rechtsanwältin ( Ukrainerin ) ist  zur Verhandlung am Landgericht Flensburg gereist, mit dem 2. Beklagten Olaf Junge vom Underdog Verlag, in der letzten Sekunde  entschied sie der Ladung keine Folge zu leisten(!?) bzw. blieb sie der Verhandlung über die Höhe  vom STASI-Mann verlangten  Schmerzensgeldes  ( fall´s eine stattgefunden haben sollte ) fern (?).

Hatte Sie vorher den Detlef Heinrich, bzw. den Kläger Heinrich Hans Detlef getroffen…?

Detlef Heinrich hatte sich am 10.11.1989 nach  Flensburg in Schleswig Holstein abgesetzt

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Es fällt auch dem Blinden  auf, dass beim neu ausgestellten Personalausweis des Heinrich, Hans Detlef über dem Wasserzeichen Stempel  UNGÜLTIG fehlt.

Detlef Heinrich – Feuerwehrinspekteur des Hafen Stralsund hat Auskunftsperre im MdI verhängt, wurde Lothar Tiedtke von Koß mitgeteilt.

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Am 22.o5.23

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GEFEUERT… WARUM? -Warum wohl!??

Am 16.05.23

Lothar Tiedtke von Koß                                                                                                            Vogelwiese 83                                                                                                                                             18435 Stralsund

Landgericht Flensburg                                                                                                                          7 O 140/20                                                                                                                              Südergraben 22,                                                                                                                              24937 Flensburg

Per Einschreiben/Rückschein – Versandt 17.05.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Mandat von Frau RA Hanna Henning musste von mir beendet werden, da Sie aus diesseits nicht nachvollziehbaren Gründen Vertretungsaufgaben verweigerte und nicht erklärte.

Mir war es leider nicht möglich auf die anwaltlichen Vorträge Einfluss zu nehmen. Frau RA-in Henning hatte bei einer Besprechung, die während einer Fahrt im Auto stattfand, abgelehnt meinen Antrag an das Gericht schriftlich und mündlich vorzutragen. Sie hat vielmehr die Ansicht vertreten, die beim Kläger vorliegende von diesem erstellte Aktenreduktion müsse den Beklagten doch eigentlich reichen.

Da ich damit keine Rechtsvertetung habe und die Vertretung sich auch weigert, notwendige Anträge und Positionen vorzutragen muss ich die Verfahrensaussetzung des Verfahrens am 25.05.2023 (7 O 140/20) bis zur Neubesetzung und Einarbeitung einer Rechtsvertretung beantragen. Ich habe Frau RA Henning gebeten, mir alle ihr übermittelten Unterlagen und ihre Verfahrensakten bis zum 22.05.2023 an mich zur Weitergabe an eine noch offene Rechtsvertretung auszuhändigen . 

Ich bitte und beantrage eine Empfehlung oder um Hinweise zu einer neuen Anwaltsbesetzung oder Stellung eines Notanwalts oder Pflichtverteidigers zu geben. Ich bitte um eine zeitnahe Bescheidung.

Ich habe folgende Anträge über anwaltlichen Vortrag oder selbst stellen wollen, soweit es nicht ohnehin gerichtliche Aufgabe war, notwendige Unterlagen zur Prozessbewertung anzufordern:

1. Das behandelnde Gericht möge an das Bundesarchiv – Stasiunterlagenarchiv die Vorlage der kompletten STASI-Originalakte des Detlef Heinrich aus Stralsund anfordern.

Die Abteilung AR 3  hat uns  kürzlich schriftlich bestätigt, dass für die Überstellung der Akte aus der ZMA (Zentrale Materialablage) lediglich einer Anforderung des Landgerichtes Flensburg bedarf.

2. Abteilung Standesamt, über einen Detlef Heinrich, geboren am 01.05.56 in Stralsund, und über den Kläger Hans Detlef Heinrich, geboren am 21.05.1956 in Stralsund, zur Verfahrensbehandlung anfordern.

3. Das behandelnde Gericht möge Geburts- und Wohnauskunft beim Ordnungsamt Stralsund anfordern

Das gleiche soll auch für den Kronzeugen Stephan Gaudlitz zur Verfahrensbehandlung anfordern.

Herr Gaudlitz hat nach seinem Outing 1993 dem Beklagten zu 1 erklärt, er hätte über Harry Tiedtke (Vater) und Detlef Heinrich die tatsächliche enge Zusammenarbeit mit MfS/Stasi verschwiegen. Stephan Gaudlitz hat dazu detailliert Einzelheiten vorgetragen. Kurz danach habe Gaudlitz aber angeblich einen Suizid begangen und sich ohne Bezeugungen vor einen Zug geworfen. Diese Vorgänge blieben offenbar polizeilich – einschließlich Mord – ungeklärt. Insgesamt ist diesseits und auch staatsoffiziell bekannt, dass damalige Hauptverantwortliche zu Verdeckungszwecken auch in Ämtern, Politik und Justiz Einfluss genommen haben.

Erweiterte Begründung:

Die Gauck Behörde wurde ins Leben gerufen, um die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des SED-Unrechts zu leisten. Die Gerichte wurden auch angeleitet, in Fällen von Rechtsstreitigkeiten aus/durch und über die DDR und ihren diversen Vertretern – darunter das MfS, als erstes die Akten aus der BStU anzufordern, was im StUG auch deutlich fixiert ist.

Die Gauck-Behörde – BStU wurde bis jetzt mit 4 Mrd. ausgestattet, um das zu gewährleisten.

Diesseits ist unverständlich, warum das Gericht diese Ausstattung nicht in dem ganz konkreten Fall konstruktiv, objektiv und unparteiisch genutzt hat.

Nach diesseitiger Kenntnis wurden dem Kläger Akten im Umfang von rund 500 Seiten überlassen. Die vorgelegte um 75 Prozent ausgedünnte unvollständige – und damit manipulierte – Aktenvorlage konnte und sollte offenbar auch keine Grundlage zur rechtlichen Bewertung sein. Dass das befasste Gericht altersbedingt solche Hintergründe und Verdeckungstricksereien nach heutigen Kenntnissen und Maßstäben für sich nicht mehr erschließen kann, ist etwas verständlich. Gleichwohl hat es daher noch genauer hinzuschauen, wer warum wie vorträgt.

In den vorliegenden Kopien ist ersichtlich, dass ein Hans Detlef Heinrich vom MfS nicht bzw. nur bedingt erfasst ist und es kaum oder keine Akten auf den Namen des Klägers Hans Detlef Heinrich gibt. Hätte das Gericht schon bei der einstweiligen Verfügung genauer geprüft, wäre die wahre Identität des Detlef Heinrich geklärt. Die vorgeblich unterschiedlichen Personen unterscheiden sich nach der vorgeblichen Staatsflucht des „Heinrich“ dadurch, dass vor das Geburtsdatum eine „2“ gestellt wurde und den Vornamen ein „Hans“ hinzugefügt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Tiedtke von Koß   

12.05.2023

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Der Kläger hatte sich vor dem Gericht als  Heinrich Hans Detlef  ausgewiesen und das Gericht hatte es nicht Mal gemerkt ( absichtlich übersehen? ) dass im Buch MUNDTODT ? von einem  Heinrich DETLEF , und nicht HANS DETLEF die Rede ist.

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Personalausweis war am

Am Verfahren  sind so viele Juristen und  Volljuristen beteiligt gewesen und  haben nicht bemerkt, dass das Gericht absichtlich in die Irre geführt wurde von dieser Person, die nach dem  ( ungeahndeten !? ) Fluchtversuch  am 15.9.1989 am 20.10.1989 einen neuen Personalausweis – und somit eine neue Identität ausstellen ließ auf den Namen HEINRICH HANS DETLEF ( ? ! )

Dass er  sich noch einen Persilschein der Gauck Behörde noch zuschicken ließ als Beweis dafür, das er weder Inoffizieller noch als Hauptamtlicher Offizier des MfS gewesen war ist schlau genug um das Gericht und die BStU auszutricksen.

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Aktuell&Aktueller vom 25.4.23 u. 24.4.23

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Rückschein ist hier eingegangen.

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Blatt 441 der Prozessakte

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Die  Seite 2 wurde nicht paginiert – ( Zufall? -glaube ich nicht*)

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– 2 –

Deswegen ist das Landgericht Flensburg vor dem Gesetz nach diesseitiger Sicht verpflichtet um die Herausgabe der entsprechenden kompletten Akte die auf den Namen Detlef Heinrich, geboren 01.05.1956 in Stralsund vom Bundesarchiv im Original die durch das MfS gesammelt, bzw. angelegt wurden, zu bitten, bzw. dazu dort aufzufordern und in das Verfahren einzuführen.

Eine Akteneinsichtnahme oder Mitteilung nach § 19 Absatz 7 Satz 1 des StUG reicht für die Zwecke der Wahrheitsfindung in diesem Verfahren nicht aus. Die Aufklärungspflicht des Gerichtes gemäß Artikel 244 Absatz 2 StPO gebietet nämlich im Ergebnis die Herbeischaffung der in diesem Verfahren notwendigen Beweismittel (siehe Artikel 245 Absatz 1; 215 Absatz 4,

Artikel 163 Absatz 1 StPO ) und erfordert stets, dem erkennenden Gericht das gesamte Beweismaterial vorzulegen, was bis jetzt von der behandelnden Kammer nicht erfolgt ist.

Da es sich bei den Unterlagen des MfS, die aus dem Bundesarchiv anzufordern gewesen wären, um die Beweismittel in Form von Augenscheinobjekten handelt, denen erhebliche Beweisbedeutung zukommt, ist die Aushändigung von Ablichtungen (seitens des Bundesarchiv – BStU) nicht ausreichend, sondern die Übergabe von Originalen unerläßlich.

Im Interesse einer zügigen Prozessführung bitten wir den hier angesprochenen Präsidenten des Landgerichtes Flensburg Dr. Ralf Bauer den zuständigen Richter bei der Anforderung der vollständigen MfS-Akte zu Herrn „DETLEF HEINRICH“ geb. 01.05.1956 zu unterstützen.

Begründung ll

Die beigefügte Eidesstattliche Versicherung stellt lediglich eine sogenannte Schutzbehauptung dar, die mit einer Versicherung an Eides statt erhärtet werden sollte. Dem Richter hätte bei der Bewertung der vorgelegten Unterlagen aus dem Archiv des MfS zur Person des Klägers verständ-lich werden können und müssen, dass die Abgabe dieser Versicherung als Versuch der Irreführung des Gerichtes – auch Prozessbetrug – zu bewerten ist bzw. sein kann. Diese Tiefe und Wahrscheinlichkeit zu bewerten, setzt Arbeits- und Methodenkenntnisse von Fälschungsmetho-den des MfS und seiner höchsten Mitarbeiter voraus und Kenntnisse über die Tatsache, dass der MfS bereits Wochen vor der Grenzöffnung Weichen für Kaschierungen und den Wechsel leitender MfS-Vertreter in das Bundesgebiet der BRD von aufwendigen Identitätsfälschungen vorbereitet und durchgeführt wurden. Dieses zu unterscheiden und abzugrenzen bedarf der Klägermitwirkung,wenn man seiner Darstellung folgen wollte und einer mindestens anteiligen Beweisführung. Des weiteren sind vorgelegte und noch vorzulegende Antworten in einer anderen Suchtiefe zu berücksichtigen – und zwar ungeschwärzte Aktenoriginalauszüge sowohl der BStU und ggf. weiterer in Frage kommender Archive. Zudem ist die Frage zu klären, warum der Kläger bei Fragen zu seiner Verrentung nicht die DDR-Daten eingebracht hat, die möglicherweise bei dem Vergleich untersch-iedlicher Versicherungsnummern die Identitätstäuschung belegt.

Ein weiterer Versuch der Verschleierung der wahren Identität des Klägers ist bei dem Person ungeahndetem Republikfluchtversuch am 15.09.89 zu erkennen. Der Kläger und seine damalige Begleiterin wurden nicht – wie Standard – nicht in Haft genommen. Er konnte am Tag nach dem Mauerfall sich in die BRD absetzen, wo auf ihn

Job und neue Existenz warteten. Bei dem Vorgang der Abwicklung diente eine Weisung vom Minister Mielke. Eine entsprechende handschriftliche Verfahrensanweisung findet sich auf der Rückseite handschriftlich, diese beruft sich auf Mielke. Das Gericht hat diesen Vorgang unbeachtet gelassen und parteilich in gutem Glauben zugunsten des Klägers interpretiert.

Sollte das Folteropfer (des Dr. Horst Giermann) der DDR Psychiatrie zu Gunsten des Detlef Heinrich verurteilt werden, wird er entweder als durch MfS Kader korrumpiert da stehen oder es

Blatt 442 der Prozessakte 7 O 140/20

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Die Art und Weise der Herstellung von Kopien der 2. und 3. Seite des Schreiben kann so der Irreführung des Richter darstellen – was wir nicht beheben können, aber die Irreführung der Deutschen Öffentlichkeit können wir sehr wohl verhindern

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wird der Eindruck eines politischen Urteils mit Täterschutz entstehen können. Ein solches Urteil kommt dem unsäglichen 2. Beschluß des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1992 nahe, das praktisch Folgegerichten Richtschnur war.

Auf Hinweis wird eine Expertise betr. Schreiben der BStU gemäß Antrag vom 30.09.19 vom 14.02.20 angeboten sowie eine Kopie des damaligen Urteils/Beschlusses des BGH. Dieser Vorgang ähnelt einem „Dreher Gesetzes“ 2.0, mit dem Unterschied dass am 24.05.1968 Wehrmacht und SS millionenfache Mörder zu Tätern zu ehrbaren und unbescholtenen Deutschen Bürgern erklärt wurden. Ähnliches widerfuhr den übernommenen 22.000 HA des MfS und mit allem Offizieren anderer Abteilungen und Bereiche auch.

Dass Herrn Richter Fend im Blick auf andere politische Beteiligte wie Herr Kohl, Herrn Gauck, Frau Merkel, Herrn Schäuble und zahlreiche politische Entscheider aus Ost und West kein Vorwurf einer verdeckenden Parteilichkeit zu machen ist, belegt dieser sicher gern durch korrekte und objektivierte Fakten- und Sachprüfung. Tatsächlich ist nicht der Kläger der Geschädigte und Verfolgte, sondern der Beklagte in einer Tiefe und Bedeutung, die ihn zu einer von Traumata geplagten Persönlichkeit macht.

Dazu darf eine Rechtswesen auch dann nicht beitragen, wenn es im Wissen von besten staatlichen Fälschungen und Verdeckungen Täter begünstigt und Beschädigte verurteilt, weil Wissen, Anschein und Fakten mit unzutreffenden Maßstäben herangezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Vertretungsbeauftragter von Lothar Tiedtke von Koß

Adam Lauks Prozessbeklagte

Lothar Tiedtke von Koß

Olaf Junge

PS. Erinnerlich wurde am 4.10.1990 die Behörde des Sonderbeauftragten für die Unterlagen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit gegründet unter dem Leiter Pastor Joachim Gauck.

Die Behörde wurde für die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts ins Leben gerufen! Die Tatsache dass der Richter das Bundesarchiv bei der Wahrheitsfindung ignoriert und dadurch bis jetzt für die BStU ausgegebenen ca 4 Milliarden €uro als rausgeschmissen betrachtet

erhält dieses Teilurteil politischen Charakter.

Herr Präsident – walten Sie Ihres Amtes

Zur Kenntnisnahme

Minister der Justiz Schleswig – Holstein

Bundesminister der Justiz Marco Buschmann

Freie Deutsche Presse und Medien

Im Buch geht es um diesen Detlef Heinrich vom Militärischen Abschirmdienst der NVA HA 1

010556408312; 97;01;00; HEINRICH, DETLEF 24.530,00 M DDR

 

 

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“Des weiteren verzichtet der Kläger aber auch auf das Zeugnis seiner Ehefrau, da diese nach nochmaliger Rücksprache ebenfalls aufgrund des Sachverhalts  (im Buch?* ) psychisch derart belastet ist, daß sie sich nicht zu einer Aussage imstande sieht. Sie würde sich ohnehin auf ihr Zeugenverweigerungsrecht berufen ( um ihren Man nicht zu belasten!?? ). Es wird daher höflich um ausdrückliche Mitteilung gebeten, dass die Ehefrau des Klägers nicht erscheinen muss. (höfliche Bitte ist kein Antrag  des Klägers? Will der RA Max Thiele das Gericht beeinflussen?* ).

SEHR ZEITNAH UND SEHR AKTUELL !!!  Prozessbeobachter und die Presse sind herzlichst eingeladen! Für jedwede Unterstützung des Psychiatrie Folteropfers ist Ihnen der Dank von Lothar Tiedtke sicher.

Teilurteil der gesamtdeutschen Justiz – Der Angriff kommt nach nach 40 Jahren wieder – aus Flensburg.

Lothar Tiedtke von Koß ging in die Berufung:

 

FARCE Teil 3 – der gesamtdeutschen Justiz

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Abschrift des Urteils vom 17.2.2023.

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Seite 4 der Berufung

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Seite 5 der Berufung

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Seite 6 der Berufung

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Seite 7 der Berufung

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Seite 8 der Berufung

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Seite 9 der Berufung

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Seite 10 der Berufung

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Seite 11 der Berufung

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Seite 12 der Berufung

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Im Namen des Volkes – im Namen des MAD  der NVA – HA A 1 der STASI !

 

Klage des Heinrich Detlefs

 

des Herrn Detlef Heinrich gegen Herrn Lothar Tiedtke von Koß und Underdog Verlag Hamburg

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KLAGEERWIDERUNG

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“Der Kläger, dass im April 2019 ins Innenministerium zitiert worden sei für ihn völlig unverständliche Fragen zu angeblichen früheren Verbindungen zu der Staatssicherheit der DDR gestellt worden.” – Wo ist die schriftliche Ladung des Innenministers?

Wenn die Vorladung ins Ministerium von Schleswig Holstein im April 2019 auf das Anschreiben des UOKG  folgte, dann hat sich der Innenminister Hans Joachim Grote ziemlich Zeit gelassen hatte. Er würdigte den Dieter Dombrowski mit keiner Antwort, dieser wiederum ignorierte  die Erkundigung über den Sachstand zum Schreiben vom 24.08.2018.

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Die Antwort des Ministers des MdI Schleswig Holstein vom 02.10.2018

Die Angelegenheit  wird aufgrund Ihres Hinweises weiter bearbeitet.

“Ich bitte um Verständnis dass eine Stellungnahme aus Gründen des Personenschutzes nicht möglich ist.” – Bettia Stürck

 

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Replik des Klägers auf die Klageerwider-ung der Beklagten

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Warum hat das Landgericht aber auch die Rechtsanwältin nicht erkannt dass es auf den Namen Henrich, Detlef  zwei  verschiedene Personenkennzahle gibt!? Versehen? Wohl kaum!

BStU 000075  Vorausmeldung d. HA VI ( Ausreise/Einreise, Visa, Tourismus* )

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BStU 000076  Vorausmeldung d. HA VI ( Ausreise/Einreise, Visa, Tourismus* )

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BStU 000078  Fahndungsinformation KD ( Kreisdienststelle )  Stralsund 16.9.89

KLAARSCHRIFT:

KD Stralsund            Stralsund den 16.9.89

                                           Fahndungsinformatioin

zum Fahndungsobjekt  RMF 6873

– Parczyk, Sabine und die begleitende Person

– Heinrich, Detlef  (PKZ ) 210556401344 in Stralsund

– wohnhaft Stralsund, Kleine Parower Str.74

Durch OLZ Abteilung VI  Berlin* wurde am 16.9.89 mitgeteilt, daß in Realisierung des Fandungsersuchens der KD Stralsund o.g. Personen am 16.9.89 um 05:50 an der GÜST Schmilka anführen und Feststellungen getroffen wurden die den Verdacht die Begehung einer Straftat gemäß § 213 StGB zulassen.

Das Fahndungsobjekt (  Parczyk, Sabine ) führte folgende Unterlagen mit:                            -SV ( Sozialversicherungsausweise ) der ganzen Familie;                                                               -FDGB Mitgliedsbücher                                                                                                                         -Geburtsurkunde

Begleitperson: Heinrich:                                                                                                                         -Wehrdienstausweis                                                                                                                               -Kompas                                                                                                                                                       -Geburtsurkunde                                                                                                                                       -Fachschulzeugnis                                                                                                                                -Zeugnis Abschluß der 10.Klasse POS                                                                                                 -Fachschulabschlußzeugnis der Feuerwehrschule als Offizier des MdI

In Absprache mit der HA IX ( Untersuchungsorgan des MfS* ) der BV Rostock Gen. Flößer  ( 150959421719; 12;00;55 ;FLOESSEL, MARIO  20405,00 M*  )wurde vereinbart  dass die Genannten dem Stützpunkt der Abt. IX Bad Schandau zugeführt werden:                                                                                                                                             Heinrich benützte zur Fahrt in die UVR seinen PKW Typ Trabant polizeil. Kennzeichen APT 5-70.                                                                                                                                              Der Abt IX wurden zur Person Heinrich noch folgende Angaben laut VSH (  – wichtige Kartei der konspirativ tätigen Diensteinheiten* ) Material 13034 übermittelt:

AIM ( archivierter IM-Vorgang bzw. archivierter IM-Vorlauf* )                                -Vorlauf 12/84 – mehrere Kontaktgespräche;                                                                                   – hat die Feuerwehrschule “H. Just” in 7701 Nordt bis 1984 besucht und wurde zum       Offizier ( Ltnt. ) befördert.                                                                                                                    -schied kurz nach Schulabschluß als Angehöriger der Abteilung Feuerwehr des VPKA Stralsund aus;                                                                                                                                          -Arbeitet seit dieser Zeit in der Volkswerft als Sicherheitsbeauftragter;                                     -ist Spezialist in der ZV Verteidigung -war bis 2/89 auf SVg ( SiVo – Sicherungsvorgang *) der KD Stralsund Blatt 148 erfasst. Grund der Erfassung ist z. Zt. nicht bekannt.

Nachtrag am 17.9.89                                                                                                                            Im Ergebnis der Befragung durch Abteilung IX Stützpunkt Bad Schandau waren beide Personen nicht geständig, es wurde veranlaßt, sich an den Heimatort zu begeben und sich am 19.9.89 im VPKA Abteilung PM und K. zu melden.

BStU 000079

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BStU 000080

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DIE KLAGE

des Herrn Detlef Heinrich gegen Herrn Lothar Tiedtke von Koß und Underdog Verlag Hamburg

des Herrn Detlef Heinrich gegen Herrn Lothar Tiedtke von Koß und Underdfog Verlag Hamburg

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MfS Angriffe auf ehemalige Folteropfer enden auch nach 42 Jahre nicht! Kann das sein? Nun auch MAD der NVA! 

Will DETLEF HEINRICH, geboren in Stralsund am 01.5.1956 die in der DDR begonnene Zersetzung von Lothar Tiedtke von Koß  nach 40 Jahren mit Hilfe des Flensburger Richters, der verbrüderten Justiz BRD/DDR vollenden!?

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Mir kommen fast die Tränen Genosse Oberstleutnant…..

Detlef Heinrich konnte den Untergang der DDR nicht abwarten und wagte am 11.10.89 die Republikflucht!?

Erinnert man sich noch an den  10 tägigen Urlaub in Ungarn? Sie erinnern Sich nicht!??

Es ist nicht schlimm; MfS  erinnert sich an Genossen die ihm treu gedient hatten:

Akte  BStU oooo75

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Akte  BStU oooo80

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Who ist der Kläger HEINRICH DETLEF, geboren ( angeblich! ) 21.05.1956 in Stralsund, der  nach 40 Jahren nach der Foltetrun-gen bei der politischen Psychiatrisierung in der geschlossenen Abteilung P-4  des Lothar Tiedtke von Koß vor das Landgericht Flensburg zerrt um ihn auch wirtschaftlich in Ruin zu treiben?!? Hat sich der Richter womöglich wissentlich in die Irre führen lassen – in dem er  die Wahre Herkunft und Identität des Klägers nicht überprüfen ließ. Dem Richter reichte offensichtlich als Anlage K 19 vorgelegter oder abgelichteter zweiter ( oder dritter? )  in der DDR am 20.10.1989 ausgestellter Ausweis mit der Wohnanschrift Kleine Parower Straße 74 mit der Personenkenn-zahl: 210556 401344 völlig aus. Als  der Detlef Heinrich dann als Glaubhaftmachung seiner Nichtzugehörigkeit zum MfS ein “Persil-schein” der verbrüderten Geheimdienste der BStU vorlegte das die BStU  nach der o.a. PKZ überprüfen ließ, war das grüne Licht für den Richter das Folteropfer des MfS auseinanderzunehmen, damit dem Kläger noch 20-30.000 € zugesprochen werden um seine  Rente aufzubessern.

Es kann ein Zufall sein aber auch  pure Absicht des Gerichtes oder, bzw. des Richters gewesen sein übersehen zu haben das der Kläger gar nicht die Person ist um die es im Buch des Lothar Tiedtke handelt.

Nämlich, in der dort abgelichteten Lohnliste des Ministerium für Staatssicherheit der DDR steht ein HEINRICH, DETLEF der am 01.05.1956 auch in Stralsund geboren wurde  mit einer anderen Personenkennzahl, nämlich: 0105676508312. Es müsste mit dem Teufel zugegangen sein wenn in Stralsund im Monat Mai 1956 binnen 21 Tage  zwei DETLEF HEINRICH geboren wurden !?? Auch die Zeile: Diensteinheit 97-01-00 Zentralbereich Hauptabtei-lung I Militär verdiente  keine Erklärung des Richters, den Unter-lassungsklage bezog sich auf diese zwei Zeilen einen gewissen DETLEF HEINRICH betreffend. Herr Lothar Tiedtke von Koß hatte  damals auch nicht gewußt, dass sein Vater IM bzw. GMS “Kästner” war und dass seine Schwester zum Reisekader des MfS gehörte und in den Westen in den Urlaub fahren durfte, während ihr Bruder  in die Handelsmarine nicht angenommen wurde- bzw. 2.Mal abge-lehnt wurde. Ergo, er konnte auch nicht wissen dass der Stiefsohn seines Vaters Angehöriger des Militärischen Abschirmdienstes der NVA – HA 1 des MfS. Sollte sich in Bälde herausstellen dass es keine zwei DETLEF HEINRICHS  gibt, dann hatte der klagende Detlef Heinrich den Strafbestand Abgabe einer falschen Eides-stattlichen Versicherung, Irreführung des Gerichtes u.a. erfüllte. Na Herren Richter:

JURA NOVIT CURIA  25.5.23 11:30  Pressebeobachter willk.

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Mit neuer Identität in den Westen – in die Marktwirtschaft

“Wenn die Opfer schweigen, ( oder auch mit Hilfe der Neuen gesamtdeutschen Justiz und ehemaligen Mitarbeiter des MfS (STASI ) zum Schweigen gebracht werden* A.L. ) wird es keinen Frieden im Land geben.”

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Angehöriger des Militärischen Abschirmdienstes der NVA aus Stralsund:

Detlef Heinrich  PKZ 010556408312 von der Diensteinheit 97-01-00 geboren 01.05.1956 greift mit Hilfe der seit 1992 verbrüderten Justiz BRD/DDR das Folteropfer des ChA der Psychiatrie MR, später  (O)MR Dr.  med. Horst Giermann von Merkels Gnaden ( seit 1992 ) Herrn Lothar Tiedtke von Koss aus Stralsund an ? Reicht ihm nicht was er dem 20 Jährigen in Stralsund 1982 fff angetan hat, weil Lothar Tiedtke von Koß nicht zu Wahl angetreten war? und weil er in die Handelsmarine wollte und zweimal abgelehnt wurde, wegen Omas Verbindungen in den Westen und Westbesuche in Stralsund die seinen Vater Harry Tiedtke nicht behinderte vom IM zum GMS aufzustei-gen. Detlef Heinrich war der Sohn der Lebensgefährtin  des Lothars Vater Harry Tiedtke, praktisch  Stiefbruder!?

Detlef Heinrich auf der Liste war als Angehöriger des Abschirmdienstes der NVA der mächtigste Geheimdienstler im Hafen von Stralsund.

HEINRICH, DETLEF…9701 00

PKZ: 01056408312   97;01;00 HEINRICH DETLEF  Stralsund Hauptabteilung 1 – Militärischer Abschirmdienst der NVA

Es ist auch für den Blinden mit Krückstock auf den ersten Blick erkennbar, dass es sich beim Mandanten des RA Max Thiele, Detlef Heinrich, geboren am 21.Mai 1951 in Stralsund mit der Personenkennzahl 210556401344,  nicht um die Person handeln kann die im Buch auf Seite 12 Erwähnung findet, die am 01.05.56 geboren wurde und unter PKZ 01.05.56408312 im MdI registriert  war. Schon damit wären alle Angriffspunkte  im Mahnschreiben des RA Thiele vom 30.09.2019 gegenstandlos da  die an an den wahren Tatsachen vorbeigegangen waren, aus der Luft gegriffen.

PKZ: 210556401344  HEINRICH  DETLEF Stralsund

Detlef Heinrichs Profil im Facebook ist ohne Bild- warum? Warum, wohl!??

  https://www.facebook.com/detlef.heinrich.73

PKZ 210556401344 Heinrich Detlef

Es wäre eine Sensation wenn im Jahre b 1956 am 1. Mai und am 21.Mai gleich zwei Detlef Heinrich in Stralsund geboren worden wären. Was ein Blinder mit Krückstock auf den ersten Blick erkennt durfte der Richter in Flensburg nicht  sehen und gar nicht hinterfra-gen!?

Ist  die Justiz von Schleswig Holstein blind um Falsche Eidesstattliche Erklärung nicht zu sehen, Urkundenfälschung und Irreführung des Gerichtes als rechtens zu beschließen?

 

Um seine aktuelle Identität  zu beweisen

Personalausweis war am 03.06.2022 abgelaufen –

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Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
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