Wieso war das was durch OV (Operativ Vorgang ) “Merkur erst ermittelt und danach verschleiert wurde überhaupt möglich! Angst und Gewaltherrschaft des Geheimdiens-tes, des MfS, eines unvorstellbar nicht kontrollierten System das eigentlich aus 15 autonomen ( Bezirksverwaltungen ) und in Konkurrenz zu einender stehenden Staatssicherheiten bestand und gegenseitig durch Konspiration geschützt wurde.
Das System eines “Führers” ist aus der Vergangenheit zu genüge bekannt. Armeegeneral
Mielke lebte wirklich in der Illusion dass er durch Ohren und Augen seiner 200.000 IM und 92.000 Hauptamtlichen – Offizieren alles sieht, hört und weiß. Eine Wirtschaftsdi-version von diesem Ausmaß durfte gar nicht durchführbar sein können. Vor allen Dingen nicht über vier Jahre in der Intensität, und bis April 1982 fast völlig ungehemmt.
Die Jugoslawen waren es…
Ulrich Schwarz verleumdete mich schon unter dem Bild das er beim Interview 1986 machte. Ich hatte keine einzige Uhr in die DDR über die Grenze verbracht und hatte keine einzige M DDR nach Westberlin zwecks Umtausch mitgeführt.
WEAS den Schmuggel und nicht genehmigten ambulanten Handel mit Qiuarzuhren westlicher prägung ermögliocht hatte sieht man hier.

… da ein Staatsverbrechen Gegenstand des Verfahrens bildet. wäre die Wahrheit gewesen.
DAS PROTOKOLL “Merkur” ist eigentlich das Drehbuch eines politischen – juristischen Massaker an einem wehrlosen Ausländer.
Letzte drei Seiten des Protokolls der Hauptverhandlung Am Stadtbezirrksgericht Berlin Mitte am 21.; 22. und 26.4.1983 ist eigetlich das Drehbuch für diesen politischen Prozess der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand. Der Saal 385 war allerdings voll von STASI und Zollorganen der DDR. Man feierte die juristische Liquidierung von Adam Lauks Alias “Merkur”
RA Dr. Friedrich Wolff war Fernsehanwalt und langjähriger Vorsitzende des Kollegium der Anwälte. Er war der Lehrling bei Dr. Kaul und beerbte ihn mit Sendung ALLES WAS RECHT IST.
Als ich ihn um die Kassation bzw. Rehabilitierung bevollmächtigen wollte, kam die Antwort per E-Mail: “Herr Lauks es tut mir Leid ich kann mich weder an Sie noch an Ihren Fall erinnern”…
Man wird vergeblich nach dem durch das OG niedergeschlagenen Antrag des RA Dr. Friedrich Wolff suchen: Ausweisung anstelle einer Freiheitsstrafe
RA führt aus:
Rechtslage ist eindeutig. 20.130 Uhren sind unser Ergebnis ( illegale Einfuhr ). Ein Gutach-ten ist ein Beweismittel, das vom Gericht zu prüfen ist. Bei Minderqualitäten von Uhren sind Abstriche zu machen. Der Gutachter nahm unsere Qualitätsmerkmale zur Grundlage für die Bewertung der eingeführten Uhren. Es muß von den niedrigen Preisen der Uhren ausgegangen werden.
StA sagt, der A.( Angeklagte ) hätte Zentralfigur gebildet. Das stimmt m. E. nicht, denn dazu kann der A. sagen, wenn Kolaric nicht gewäasen wäre, od. die anderen, wäre nichts gelaufen. Es ist m. E. nicht erwiesen, daß der A. Zentralfigur war. Die 20.000 Uhren, sind sie auf dem Binnenmarkt erschienen? Man weiß nur, daß Zigeuner sie hatten, Was diese damit machten, weiß keiner.
Die Strafe ist nicht zu diskutieren (hat Dr. Wolff NIEMALS gesagt ), trotzdem muß ich sagen, ich vertraue dem Gutachter nicht u. daß ein Teil im Transit durch die DDR gegangen ist von diesen Uhren,also diese nicht auf dem Binnenmarkt erschienen.
Persönlichkeit des Angekl. ist zu beachten. Er war geständig u. wirkte an der Wahrheitsforschung mit. Freiheitsstrafe sollte niedriger bemessen werden. Die Maßnahme der Zusatzstrafe, der Einziehung der 50.000,-M, m. E. ist nicht notwendig. Er will sich später neues Leben aufbauen u.die 50.000,-M belasten ihn sicher sehr schwer.
A. (Angeklagter ) zu seiner Verteidigung u. letztes Wort:
Habe nur zu sagen, lassen Sie mich nur wie ein Mensch leben. Vor mir steht eine Operation. Man hat mein Leben angegriffen. Bin am 14,9. ( 16.9.82) operiert worden in Meusdorf. Bat StA, mich in die Charite einzuliefern. Bin heute in schlechtem Gesundheits-zustand.
Am 20.4. stellte mich einem Arzt vor, der OP. anriet.
Bin 7 Monate wie ein Tier rumgekrochen.
B E R U F U N G wurde verworfen ohne das das Oberste Gericht die überhaupt gelesen hatte!
“die Ausweisung anstelle einer Freiheitsstrafe” hatte RA. Dr. Wolff definitiv in seiner Berufung nicht beantragt! Lesen hilft in diesem Falle Durchblick zu bekommen in die Machenschaften der STASI Justiz und deren Exekutive im der Bearbeitung des Operativ Vorgangs “Merkur”. Zweifellos wurde auch RA Dr.Friedrich Wolff vom MfS auf die poli-tisch-operative Linie gebracht, wie das schon bei der Fälschung und Manipulierung des Verhandlungsprotokolls zweifelsohne geschah !?
In der Hauptverhandlung lautete sein Antrag an das Gericht: “Freispruch! – Mangels an Beweise!
Erklärung für die 26 Jahre dauernde verbrecherische Urkundenunterdrückung ist das Protokoll über die Durchführung der Akteneinsicht eines Betroffenen ( Adam Lauks ). Da-raus kann man auch den Grund für die so strikte Sperrung der Akte ist aus dem Beschluß über Verwerfung der Berufung des Obersten Gerichtes vom 27.5.83 im 2. Strafsenat, die RA Dr.Friedtrich Wolff eingereicht hatte ohne sich mit mior vorher konsultiert zu haben.Es sind die Namen der Richter Dr. Pompoes, Schröter und Silbernagel drunter, die sich für für die Rechtskräftigkeit des Urteils vom 26.4.83 hergaben, die Rechtsbeugung im politischen Prozess gegen “Merkur” durch ihre Autorität zu verschleiern.
Nach dem jetzigen Forschungsstand sind einige von denen nahtlos in den angeblichen Rechtsstaat übernommen worden ohne dass man ihre Urteile der Überprüfung unterzogen hatte. Hätte man in der von mir angestrebten Kassation und Rehabilitierung zur Feststellung gelangen dass es sich um ein politisches Urteil handelte wären alle daran beteiligten DDR Juristen und Staatsanwälte gefeuert.
Die Korruiption der gesamten Justiz des Rechtsstaates erfolgte mit der Wende und in der ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG vom 18.9.1990 muss die Unversehrtheit auch dieser drei Richter verankert gewesen zu sein.
Das ist auch der Grund warum das MfS dem IMS”Jura” Alias mein Zwangsstrafverteidiger Dr. Friedrich Wolff eine Maulsperre in Puncto meines Prozesses verhängt hatte und warum man ihm das Gedächtnis über meine Person und meinen Prozess ausgelöscht hatte, weil er an der Seite der HV A in den Operativ Vorgang eingebunden war. Eins durfte daher nach der Wende nicht geschehen: dass Dr. Friedrich Wolff meine Kassation einrührt und meinen Rehabilitierungsantrag bei der Rehabilitierungskammer einrecht.
Damit befolgte er sowohl die Vorgaben aus dem Kabinett Kohl oder Schäubles und Befehl der Generalität der STASI deren Hausanwalt bei der ISOR wurde.

Beimitt X angekreuzten Akte MfS AU 3455/83 ist die EINSICHTNAHME weder für Betroffenen noch für die Wissenschaft NICHT MÖGLICH Stand 20.2.2017
D I E B E R U F U N G des prominentesten und bekanntesten RA der DDR; zuerst “ver- teidigte”Alias IMS”Jura” mich und paar Jahre später seinen Generalsekretär Honecker!

Vermerk ( Gen. Dr. Tenner ): – bevor überhaupt am Problem gearbeitet wird, zunächst ( vorab ) mit MdF, Dr.Weichsel, Kontakt aufnehmen ob und inwieweit deren politische Interessen… bestehen. -am 16.6.83 mdl. T ???. ???????? Unterschrift : StA Rosenbaum
Dieser Teil der Zettelwirtschaft der Staatsanwältin Rosenbaum ist der zweifachen Paginierung durch die Lappen gegangen !? Zufall???
Staatsanwältin Rosenbaum Vfg 24.5.83 ( Anklageschrift war in März schon verfasst – Operativ Vorgang “Merkur” am 23. II 83 dringend geschlossen und unter gesperrt archiviert und am 26.4.83 war Urteil bereits gefallen, am 7.6.83 um Ausweisung beim Leiter dfer U-Haft ersucht ) .
1) Gen. Dr. Tenner vorlegen.
Ich schlage vor, einen Meinungsaustausch über die derzeitig noch offene Frage des Devisenwertumlaufes zu führen, wen daran nur Ausländer beteiligt sind. Hierzu lege ich eine Diskussionsgrundlage vor ( Entwurf ).
Teilnehmer sollten sein:MdF, Abteilung Devisenrecht und Finanzen, OG, 2 Strafsenat; Zollverwaltung Abteilung ZF.
2) nach Entsch.z.I.
Heinz Wunderlich Leiter der Zollfahndung ( HA IX ) und sein Stiefellecker Hauptmann Klaus Frizsche bestellte schon mal ein Gutachten beim Uhrmacher Schneidereit, nach Vorgaben des Heinz Wunderlich und des MfS.
Es steht keine Tgb. Nr. EV 24/82 Adam Lauks und somit betrifft das Gutachten keine auf frischer Tat beschlagnahmte Schmuggelware. Meine letzte Handlung/Uhrenübergabe an Karlo Budimir war exakt am 17.11.1981. – Ein Jahr später, erst am 12.11.1982 , wird dieses Gutachten erstellt !??
Die offensichtliche Willkür des MfS und Manipulation ist ersichtlich aus der Tatsache, dass in diesem Gutachten vom 13.5.1982 für die Bewertung nachstehend aufgeführter Uhren – die mit mir in keinster Weis in Verbindung gebracht werden können – werden die Angaben aus einem Gutachten des VEB Uhrenwerke Ruhla vom 19.10.1982 zu Grunde gelegt 140,- M DDR.
Ein weiteres, auf Bestellung des Leiter der Zollfahndung Heinz Wunderlich und der HA IX des MfS zum Raubfang der HA IX am GÜSt Wartha sieht man im Verlauf. Es wird präsentiert nicht nur un Willkür und Rechtsbeugung unter Beweis zu stellen, sondern Aufzuzeigen wie das MfS bemüht war die “erarbeitete Ergebnisse und “Erfolge” auf ein für Minister Mielke “erträglichen” Umfang zu minimieren, für den Fall dass jemand dem Minister den Operativ Vorgang “Merkur” und die Dauer der Wirtschaftsdiversion steckt.
Das geschah dann auch im Februar 1982.
Der Grundpreis soll von VEB Uhrenwerke Ruhla beträgt 140,- M DDR.
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12.8.1981 gehen VEB Uhrenwerke Ruhla be Herren und Damenuhren von einem einheit-lichem Grundwert aus: 250.- M DDR
Auf den vier folgenden Seiten wird der Raubzug des MfS wiedergegeben – dokumentiert. Der Raubzug geschieht unter ausdrücklichen Genehmigung des Generalmajors Gerhard Neibers am 12.8.1981. Es wäre interessant zu erfahren ob die BV Erfurt über den Raubzug des Generalmajor Hummitzsch zu dem Zeitpunkt Wind bekommen hätte. Dort wurde am 11.7.1981 der Jugoslawe Ilija Jovanovski nach der Denunzierung und Diffamierung in Haft genommen und ausgeraubt – 100.000 DM offiziell bei der Einreise deklariert wurden von Hummitzsch an sich genommen und tauchen in keinem Beschlagnahmeprotokoll auf.
Man könnte denken, dass die STASI unter Erfolgsdruck geraten wqr. Der Schmuggel und Schwarzhandel mit Quarzuhren laufen mit sich vergrößernder Intensität seit Mitte 1979 und die berüchtigte STASI hat keinen einzigen Erfolg aufzuweisen. Die angeblich alles wissenden und sehenden MfS-ler haben niemanden auf frischer Tat festgenommen und hatten auch keine einzige Meldung eines Spitzels bzw inoffiziellen Mitarbeiters IM´s über den florierenden nichtgenehmigten ambulanten Handel mit Quarzuhren mit Schwerpunkt Leipzig.
Deswegen ergreift der erste Stellvertreter des Minister Mielke – Generalmajor Gerhard Neiber diese Gelegenheit, die ihm die zwei Dummies bieten am 12.8.1981 und schlägt mit rechtswidrigen Mitteln zu- ein Erfolg MUSS endlich her. Und sofort ist auch ein Gutachten über Zoll- bzw. Wirtschaftschaden da, mitten in der Nacht herbeigeholt: 1.128.025,– M DDR.
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WHO is HA VIII des MfS!??= Zur Überwachung des innerdeutschen Reiseverkehrs errich-tete die HA VIII an Grenzübergängen Beobachtungsstützpunkte. Im Zuge des politisch-operativen Zusammenwirken (POZW) mit den DDR-Grenztruppen, der DDR-Zollverwal-tung und den Bereichen Passkontrolle und Fahndung der Hauptabteilung VI des MfS sollten “Reisespione” und “operativ interessante Personen” (westdeutsche Politiker, ausländische Unternehmer und Geschäftsleute, Korrespondenten, Journalisten und West-verwandte von verdächtigen DDR-Bürgern) beobachtet werden. Mit großem Aufwand beobachtete die HA VIIIPatrouillen der Westalliierten. Sie sammelte Belege für “subversive Handlungen und Aktivitäten“, erfasste StVO-Verstöße und Sperrgebiets-verletzungen.
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PKW fuhr 01:08 Uhr in Rchtg Wartha-Ausreise erst nach Zustimmung, Näheres wird noch übermittelt
2:26 OLZ ( Operatives Leitzentrum ) Eft Krause verst
Forderung HA VIII/4:
Wenn PKW mit einer Person besetzt ist, – Ausreise erst nach Zustimmung- wenn 2 Personen im PKW sind – Personalien an Linie VIII ( Beobachtung, Ermittlung ) übermi-tteln. Durch Linie VIII wurde PKW um 0:10 bei Auffahrt PP ( Parkplatz ) des HDK ( Hermsdorfer Kreuz ) fesrtgestellt – 2 Personen gingen in die Raststätte und der Fahrer des PKW erschien mehrmals am Wagen, öffnete den Kofferraum leicht, ohne hinein-zusehen. ( wie sollte er sonst feststellen dass die Uhren noch drin sind- nicht abgeholt wurden ? ) Um 01:09 Uhr verließen beide Personen den PP, ohne zu anderen Personen kontakt gehabt zu haben.

Ank: 03.05 Uhr Wartha…die Doofen wollten zurück, nach Hause.
fuhren über AB-Abfahrt Hermsdorf in Rtg Wartha. durch B- Kräfte ( Beobachtungskräfte ) wurde festgestellt, daß eine Person abgetaucht ist.
1:58 Tankhalt in Eichel??? – eine Person sichtbar
2:45 Abf Eisenach West – eine Person sichtbar
2:52 Abf Kreuzburg 2. Person ist ebenfalls sichtbar – HA VIII/4 fahndet nach Perso-nalien – PKE soll PKW einen äußeren B???? unterziehen.
Ank: 03:05 Uhr Wartha
Einreise erfolgte am 11.08. – 22:00 Uhr in Transit Wartha ( Umkehrer )
Vwit am PKW:
– stark hecklastig
– Personalien an HA übermittelt
– Aufgrund dieser Feststellungen wurde durch ODH ( Offizier des Hauses ) ein Einsatz des spez. Mittels und VÜK mündlich angewiesen – Leitung der HA VI telef. nicht erreicht- Spez. Mittel negativ
Einsatz DH ( Diensthund ) negativ
man.VDK – 17 Beutel mit je 90 Quarzuhren
– mehrere Hundert Uhren Batterien
– ein PKW Kennzeichen OF – WF3
Bürger geben an, den Auftrag gehabt zu haben die Gegenstände am HDK an eine Ihnen unbekannte Person zu übergeben, die sich bei ihnen melden würde. Die Gegenstände wären für Westberlin bestimmt.
Da sie am HDK keinen an traten entschlossen sie sich zur Umkehr nach Wartha. Rü mit HV Zoll Referat-Zollfahndung Erfurt konnte im Einsatz Anzahl:
1.193 Männerquarzuhren ( Schätzwert je Uhr 650,– M
987 Damenuhren ( Schätzwert je Uhr 350,– M
475 Zellen ( Schätzwert je 15,– M
Gesamtwert ca 1.128.025,– M ( es ist nicht ca sondern genau 1.128.025,– M )
Genosse Naumann verst.
08:00 Uhr HV Zoll Mutscher verst. Untersuchungsorgan des MfS kommt mit zum Einsatz.
Weiterreise nicht ohne Zentralen Entscheid gestatten.
08.10 Uhr FO ( Führungsoffizier ) d. HA IX Wagner in Kenntnis gesetzt- Generalmajor Neiber telefonisch verständigt: Abteilung IX Erfurt nimmt an Untersuchungen von
2F ( Festgenommenen )teil.

Wann erfolgte E-Verfahren /Einleitung) – Wer übernimmt ?
08.45 – Erste konkrete Angabe einer der beiden Personen liegen vor: Auftraggeber soll ein Zigeuner aus der BRD mit Namen ?????? sein.
Uhren sollten am HDK ( Hermsdorfer Kreuz ) durch einen namentlich nicht genannten Bürger der DDR mittels Duplikatschlüssel aus d. Kofferraum des West-PKW übernom-men werden.
08:55 FO d. HA IX verständigt.
9:00 Speicher: PKW ????- ????? nicht erfasst
Verständigt war auch Heinz Wunderlich Zollfahndung der Hauptverwaltung Berlin.
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Die Forschung hatte inzwischen ergeben, dass auch Generalmajor Neiber die Rechtslage unklar fand und ihre Klärung verlangt hatte, denn schließlicjh haben die zwei Dümmlinge weder Zollgesetz noch weder Transitabkommen verstoßen.
Was an jenem 11./12.8.1981 bei der Ausreise der zwei Transitumkehrer ist einfach verbrecherische Willkür. MfS war von niemandem Kontrolliert und konnte mit einem machen was es wollte – ohne je dafür Rechenschaft ablegen zu müssen.
Dieser Raubzug wird als Erfolg hochstilisiert und zur Verhaftungen von nachweislich durch MfS Psychiater Dr. Böttger als halb – debil begutachteten Angelov Todor und seinen Bekannten Niko Sandro und Mijo Rados. KEINER von den dreien ist bei der Verletzung des Zoll oder Devie sengesetzes auf frischer Tat ertappt. Die Beweise wurden ALLE gemäß der Richtlinie 1/76 des Ministers Erich Mielke zu politisch-operativen Zwecken ERARBEITET… Während der ” ERARBEITUNG” von Beweisen lief die Wirtschaftsdi-version ungestört und unbehindert weiter. Die Hauptamtlichen der STASI und des MDI stiegen selbst in den Schwarzhandel ein, als Mitwisser und Mittäter.