
Das war meine Aussicht im Tigerkäfig der Arrestzellen im Haus 6 des Zuchthauses Berlin Rummelsburg und drei Monate lang im Haftkranken-haus Leipzig Meusdorf in der Zeit Dezember 1983 -29.3.1985.Die Tage und Wochen und Monate die ich in einem Tigerkäfigen der DDR STASI-Justiz verbracht hatte habe ich noch nicht zusammengezählt.
Die “ratio legis! also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesun-dheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroff-ene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden” Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache”
Nach der absichtlich verhinderten Vorbereitung und absichtlich vereitelten (ausgeblie-benen)Nachbehandlung im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf ( 16.9.1982); schweren Körperverletzung bei der Gewaltrecktoskopie – mit zwei durchtrennten (offen blutenden) Venen als Folge ( 28.2.1983 ) und Gewaltnotoperation ( mit zusätzlich nichtindizierten Einkerbung am Sphinkter – mit Folgen) 27.7.1983 kam nach der 1. Zwangseinlieferung und Verschleppung in die Forensik des Haftkrankenhauses Leipzig kam die Entwürdigung und Höhepunkt der Zersetzung in einer Arrestzelle mit eingebautem Tiegerkäfig mit dem Ziel mich zu brechen. 21 Tage (und Nächte) im Tigerkäfig in Arrestzelle 038 im Haus 6

” Vorstellung MED DIENST Haus 8 ergab, daß aus med. Sicht keine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit vorliegt.”
Man sagte die STASI brauchte seit 1961 nicht mehr zu foltern? Das ist blanke Geschichtsverfälschung sondergleichen auf Kosten aller die gefoltert wurden “im humanen Sozialistischen Strafvollzug der DDR” bis in die 90.iger Jahren. Strafvollzug der

Mein Freund und Fotograf Edmund Kaspersky hat einen Tigerkäfig aus Rummelsburg verewigt als Zeugen der Repression im Strafvollzug und U-Haftanstalten der DDR.
Einer der 12 Tigerkäfige im Erziehungsbereich A 1 &A 2 im Haus 6 ( Ausländervollzug) der StVE Berlin Rummelsburg
Einer Einlieferung in den Tigerkäfig einer Arrestzelle zwecks Vollstreckung einer vom Ver-bindungsoffizier – Oberstleutnant Neidhardt – des MfS (STASI ) verfügten Disziplinarmaß-nahme musste durch den Anstaltsarzt ( IMS “Nagel” alias Oberstltnt. Dr. Erhard Zels die Arresttauglichkeit bei einer ärztlichen Untersuchung bestätigt und somit erst die Vollstreckung genehmigt werden. Am 28.12.893 war im Haus 8 kein Arzt. Normalerweise hätte die 2. Arrestuntersuchung am 6. oder 7.1.84 stattfinden müssen. Anstaltsarzt sah mich im Arrest erstmalig am 13.01.84.

Bevor die Tür des Tigerkäfigs ( linkerhand ) aufgeht lässt der Gefangene seine Menschenwürde dem Schließer vor die Füße fallen, denn wenn die Tür dann hinter ihm verriegelt wird ist er auf das Niveau eines Tieres herab-gestuft. Im Rahmen der sog. Disziplinarmaßnahmen wurden Menschen da reingesperrt zwecks “Umformung zu einer sozialistische Persön-lichkeit.”
Ob die Herabstufung auf das Niveau eines Tieres schon als Folter gelten kann ist eigentlich unerheblich, weil es im StGB des Rechtsstaates Deutschland keinen § Folter und keinen § Anstiftung zur Folter gibt. Das ist der UNO Kommission natürlich seit 2002 Juni bekannt. Die Abmahnungen hatt-en keinen Erfolg -bis jetzt, weil Herr Wolfgang Schäuble für ein entspannter-es Verhältnis für Folter im Amt war als das Völkerstrafgesetzbuch ratifziert werden sollte und wurde, aber seitens Deutschlands mit der Ausklammerung der beiden § früpr Folter (?) Müsste nicht stehen: Deutschland ein Rechtsstaat oder ein Unrechtsstaat – oder Was?!?
Nach zwei Mal 21 Tage im Tigerkäfig kam die Folter mit Anwendung von roher Gewalt der 4 Schergen
Als ich 2010 meine E-Akte -Erzieherakte oder meine Gefangenen Personalakte ( E Akte ) mit Hilfe des Datenaschutzbeauftragten des Landes Sachsen rausgekämpft hatte, kam ich an die Beweise für Missnandlungen auch an die Beweise für die Folterungen.
Ich reichte die Strafanzeige und stellte den Strafantrag wegen Folter bei der StA Berli:
Strafanzeige und Strafantrag wegen Folter der DDR STASI Justiz im Zuchthaus Berlin Rummelsburg