Ich wurde auserwählt „die Rechnung zu bezahlen“ – MfS demonstrierte seine uneingeschränkte Macht Jugoslawien gegenüber – Ich war 1.157 Tage ( und Nächte ) und in den Klauen des Bösen, der STASI und deren Folterknächte: Schlägern, übelsten Sadisten und Psychopaten und vor allem IMS Ärzte: IMS „Pit“alias MUDr. Peter Janata, IMS „Nagel“ alias Dr. Erhard Zels, IME“Georg Husfeldt“ alias Dr.Jürgen Rogge, OMR Dr. Schneider, ChA Günter Stöber und Sexualverbrecher Dr. Siegfried Hillmann und Dr. Göttlich und Dipl.med Hauptmann Hofmann. Hier ist eins der Beweise für Folter.

Anhand der Verfügung rechneten die Folterknechte ihren Henkerlohn ab

Sie hatten alle keine Skrupel die Anstiftung zur Folter auch zu beweisen..

Ermittlungsverfahren auf Strafantrag wg. Folter 272 Js 2215 -11 033

Weser Stadtgericht noch Oberstes Gericht, noch MdI-VSV, noch HVA VII hatten mein Schicksal inden Händen

Über Adam Lauks entschied nicht das Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte, nicht das Oberste Gericht der DDR, nicht das MdI, auch nicht die HV VII- Die Befehle kamen von Oben aus der Nähe von Markus Mischa Wolf und Werner Großmann !

Information zum Strafgefangenen Adam L a u k s BStU 000095

Information über Strafgefangenem Adam Lauks. Von wem? An Wen ? und Wann ?
Handvermerk spricht von Auisweisung bereits 5.3.85 HA IX/B..am 29.3.1985 stieg ich in Waldheim aus – Der Weg nach Jugoslawien führte über Spezielle Strafvollzugsabteilung Waldheim !??

DDR Regime konnte-dutfte keione Feinde haben! Wenn doch dann waren sie paranoidquerulatorisch ..

Nach Waldheim zu Sonderbehandlung, ohne Gerichtsbeschluss wurde ich vom beinahe Gillhoffpreisempfängers Oberstleutnant DT Jürgen Rogge – IM“Georg Husfeldt“  eingewiesen. Spezielle Strafvollzugsabteilubng von Waldheim – Absonderungszelle „4“.

Hauptabteilung VII: Ministerium des Innern, Deutsche Volkspolizei

Die HA VII/8 des MfS – Abwehr im Strafvollzug wurde durch Weisung von Kohl und Schäuble vollständig und ohne Überprüfung in die Dienste des NEUES (vereinigten ) DEUTSCHLANDS. Über die Verbrecher wurde die kalte Amnestie verhängt und sie wurden alle unter den Schutz der verbrüderten, nun gesamtdeutschen Justiz, praktisch unantastbar bis auf ARAFAT und ROTEN TERROR.

Die HA VII/8 – war für die Abwehr in der Verwaltung Strafvollzug des Ministerium des Inneren der DDR im Einsatz. Ihr unterstanden in der DDR rund 80 Strafvollzugsanstalten, Untersuchungshaftanstalten, Haftkran-kenhäuser. Die wurde von Oberst Frieder Feig geleitet und hatte zuletzt 28 Mitarbeiter. Feig führte die fachliche Aufsicht über die Linie und kooperierte mit dem Leiter der bereits erwähnte Arbeitsrichtung I/4 der Kriminalpolizei, die insbesondere Informanten unter den kriminellen Häftlingen führte. Er war ferner für das politisch-operative Zusammenwirken mit dem Leiter der Verwaltung Strafvollzug, General Mertens, Generalmajor Dieter Winder-lich und Generalmajor Wilfried Lustik zuständig. Den Wilfried Lustik  verpflichtete Feig zugleich als inoffiziellen Mitarbeiter des MfS. Aufgaben geheimpolizeilicher Abwehr und offizieller Kooperation fielen hier ebenso zusammen wie bei der Abteilung 7.

Dem Feig unmittelbar unterstellte Referat 1 (mit 8 Mitarbeitern) war für die inoffiziellen Mitarbeiter (IM) in Schlüsselpositionen des Gefängniswesens sowie die Arbeitsrichtung I/4 zuständig. In diesem Zusammenhang nahm das Referat Sicherheitsüberprüfungen von Mitarbeitern der Verwaltung Straf-vollzug vor. Es sollte die allgemeine Sicherheitslage im Gefängniswesen überblicken, die Interessen der Staatssicherheit bei der Formulierung von Grundsatzbestimmungen für den Strafvollzug durch die oberste Gefängnis-verwaltung sichern, deren einheitliche Umsetzung überwachen und schließ-lich den Arbeitseinsatz von Häftlingen im Strafvollzug des Ministeriums des Innern kontrollieren.

Die Staatssicherheit griff in die fachliche Tätigkeit der Verwaltung Strafvollzug ein, um deren Durchsetzungskraft gegenüber den nachgeord-neten Haftanstalten zu stärken; derartige Defizite wurden der Geheimpolizei durch ihr eigenes Berichtswesen bekannt. Auch die Zusammensetzung des Gefangenenbestandes einzelner Haftanstalten sollte gesteuert werden.

Das Referat 2 (ebenfalls mit acht Mitarbeitern) leitete die nachgeordneten MfS Diensteinheiten auf der Linie Strafvollzug in den Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen an. An dort geführten bedeutsamen OV und OPK arbeitete das Referat mit und schaltete sich bei besonderen Vorkommnissen (wie Gefangenenmeuterei oder Geiselnahmen im Strafvollzug) ein. Das seit 1980 bestehende Referat 3 (mit vier Mitarbeitern sowie  vier Hauptamtlichen Inoffiziellen Mitarbeitern) war für Westarbeit zuständig. Es befasste sich beispielsweise mit wichtigen politischen Häftlingen, die indirekte Verbindungen in die Bundesrepublik hatten. Als IM waren aus diesem Personenkreis besonders die von Interesse, die über Kontakte zu westlichen Gefangenenhilfsorganisationen verfügten bzw. diese aufbauen konnten, sobald sie entlassen oder freigekauft worden waren. Auch politisch besonders bedeutsame Haftentlassene sollte das Referat im Auge behalten und nötigenfalls OPK gegen diese durchführen. Mitarbeiter des Referates 3 waren darüber hinaus – außerhalb der eigent-lichen territorialen Zuständigkeiten – in einigen größeren und wichtigen Strafvollzugsanstalten vor Ort präsent. Ferner existierte als Funktionalorgan des Abteilungsleiters ein Referat Auswertung und Information (AI) (mit drei Mitarbeitern).

Aufgrund nicht näher genannter Verfehlungen wurden zu Jahresbeginn 1987 zwei der drei Referatsleiter ihres Postens enthoben; Feig hingegen wurde wenig später zum Oberst befördert.

Entsprechend den Hierarchien war die Abteilung 8 vor allem für die Verw-altung Strafvollzug des Innenministeriums in Ostberlin zuständig. Auf mitt-lerer Ebene wurden die Abteilungen Strafvollzug und die Dezernate I/4 der Kriminalpolizei in den Bezirken von den Abteilungen VII der jeweiligen Bezirksverwaltungen für Staatssicherheit, überwiegend durch das jeweilige Referat 3, überwacht. Besondere Zuständigkeiten ergaben sich für die Abteilungen VII in Dresden und Karl-Marx-Stadt, weil in diesen Bezirken die Ausbildungsstätten des Strafvollzugs lagen.

Über die Zuständigkeit für die konkreten Haftanstalten entschieden die Leiter der Bezir-ksverwaltungen für Staatssicherheit vorbehaltlich der Zustimmung des Leiters der Hauptabteilung VII. Sie legten fest, welche Gefängnisse in ihrem Bezirk von der Abtei-lung VII der Bezirksverwaltung zu sichern waren und welche den örtlichen Kreisdienst-stellen überlassen werden konnten. Im Jahre 1987 musste die Abteilung 8 der Hauptab-teilung VII einen Teil ihrer Aufgaben in einigen größeren Haftanstalten an die Abteilun-gen VII der Bezirksverwaltungen abgeben.

Durch die Bearbeitung der (Rück-)Verbindungen von (ehemaligen) politischen Gefange-nen zu »Feindorganisationen« wie amnesty international wies die Tätigkeit der Linie VII im Strafvollzug einen starken Westbezug auf.

Die aus Häftlingskreisen zu werbenden Zuträger sollten »zielgerichtet« als Regimekri-tiker aufgebaut werden, »die dem Gegner untergeschoben werden können«. Dies sollte dann ermöglichen, »Gegenmaßnahmen zur Diffamierung« dieser Gruppen zu ergreifen und »gezielte Desinformationen des Gegners« zu lancieren.

Die Abteilung 13

Die Abteilung 13 arbeitete operativ »am Feind« und überwiegend in Ostberlin, soweit sie nicht die Ermittlungstätigkeit auf ihrer Linie anleitete. Die Abteilung 13 war zustän-dig für die geheimpolizeiliche  Bekämpfungon vom  internationalem Schmuggel und politisch bedeutsamen Spekulationsgeschäfte. In Abgrenzung zur Zollverwaltung und zur Kriminalpolizei trat die Staatssicherheit immer dann auf den Plan, wenn Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen, ausländischer Geheimdienste oder westlicher Medien involviert waren, Verbindungen zu »staatsfeindlichen Gruppen« bestanden oder der Schmuggel internationale Dimensionen erreichte.

Die Staatssicherheit wurde ferner aktiv, wenn Inoffizielle Mitarbeiter der Staatssicher-heit oder der Kriminalpolizei beteiligt oder besonders gefährliche Gegenstände (wie Waffen oder Munition) einbezogen waren.

Die Abteilung 13 kooperierte eng mit den Steuer- und Zollbehörden der DDR,teilweise wurden Koordinierungsvereinbarungen geschlossen.

1988 kam es schließlich zur Bildung einer zentralen Arbeitsgruppe unter der Leitung von Spange mit leitenden Kadern des Ministeriums des Innern und der Hauptverwalt-ung Zoll (im Ministerium für Außenhandel).

Dabei wurde die Zollverwaltung zur »Übergabe aller grundsätzlichen Infor-mationen« und zur »Übermittlung bedeutsamer Arbeitsergebnisse« (mit Relevanz für die Staatssicherheit) verpflichtet, sollte der Geheimpolizei jede erdenkliche Unterstützung zuteil werden lassen und musste auf deren Wunsch hin »Vorgänge des Bereiches Fahndungswesen der Hauptverwalt-ung der Zollverwaltung der DDR zur weiteren Bearbeitung durch operative Diensteinheiten des MfS« übergeben.

Besonders Diplomaten aus der »Dritten Welt« betätigten sich als Schmuggler   waren aufgrund ihrer Immunität jedoch schwer zu verfolgen. Maßnahmen gegen Diplomaten bedurften in allen Fällen der ausdrücklichen Zustimmung Mielkes und zielten darauf, die Täter möglichst auf frischer Tat zu stellen.

Doch auch sowjetische Bürger, die Ikonen meistbietend in den Westen verkauften, gerie-ten ins Visier der Staatssicherheit. Häufig wurden Gegenstände in den Reisezügen Paris-Moskau geschmuggelt, doch waren bei den Transitreisenden »aus politischen und recht-lichen Gründen nicht generell Intensivkontrollen« möglich.

Kritisch betrachtete die Staatssicherheit Schmuggel in die DDR, wogegen sie die Einfuhr von Drogen nach Westberlin durch rückreisende Bundes-bürger über den Flughafen Schönefeld tolerierte.  Das ist eine der unzähligen Lügen des MfS – man gedenke  des Gerd Panknin der wegen Einsch-muggelkn von 10 Kilo Haschis aus Indien aus demb Transit rausgezogen und verurteilt wurde (1982).Allein im ersten Halbjahr 1988 wurden hier 26,6 kg Suchtmittel aufgespürt, doch »keine aktiven Maßnahmen zur Bekämpfung des Suchtmit-telschmuggels durchgeführt«.

Um bei der Bekämpfung des internationalen Schmuggels gegenüber der Zollverwaltung geschlossen aufzutreten, mussten innerhalb des MfS alle Fäden möglichst bei der Abtei-lung 13 der Hauptabteilung VII zusammenlaufen. Diese stützte sich häufig auf »politisch-operative Mittel anderer Diensteinheiten des MfS oder Möglichkeiten von Strukturein-heiten der Deutschen Volkspolizei oder der Örtlichen Räte«. In der Vorgangsbearbeitung »übt die Abteilung 13 bezogen auf andere Diensteinheiten des MfS und andere  Staatsor-gane im Prinzip eine anleitende und koordinierende Funktion aus«. Die Abteilung 13, so kritisierte die AKG der Hauptabteilung VII, übertreibe vielfach den drohenden materi-ellen Schaden, um Zuständigkeiten an sich ziehen zu können. Ein Vergleich mit Ermitt-lungsverfahren der Kriminalpolizei oder der Abteilungen Finanz-Steuern der Örtlichen Organe zeige, »dass eine relativ große Zahl der OPK unter dem Niveau [des] MfS liegt«.

Besonders die Abteilungen VII und die Kreisdienststellen der Staatssicherheit bekämpf-ten in der Praxis bloße Inlandsspekulation, die eigentlich in der Zuständigkeit der Krimi-nalpolizei und der Zollverwaltung lag.

Erst im Herbst 1989 stellte sich das MfS die Frage: »Was ist am Schmuggel und an Spek-ulation bei allen negativen Erscheinungen, die derartige Delikte mit sich bringen, staatsfeindlich?«

Überschneidungen der Tätigkeit der Abteilung 13 mit der anderer Diensteinheiten der Staatssicherheit erforderten eine ständige Abstimmung. So bearbeitete seit der zwei-ten Hälfte der siebziger Jahre die Operativ-Dienststelle Berlin der Hauptabteilung VI internationale Schmuggelbanden (mit Schwerpunkt in Westberlin), und auch die Abteilung Zoll Abwehr der Hauptabteilung VI arbeitete mit den Abteilungen Zoll-fahndung und Transitüberwachung der Verwaltung Zoll eng zusammen.

Das Arbeitsfeld dieser Diensteinheiten sollte die Abteilung 13 möglichst nicht einengen und die Kompetenzen der Zollorgane und der Finanzbehörden wahren. »Das MfS und die VII/13 sind nicht das für die Aufklärung, vorbeugende Verhinderung, Zurück-drängung und Bekämpfung von Schmuggel und Spekulation insgesamt in der DDR verantwort-liche Organ.«

Die Abteilung 13 erarbeitete Informationen über Kunstsammler bzw. Kunsthändler und

ermöglichte so der »Kunst und Antiquitäten GmbH« des Bereichs Kommerzielle Koordi-nierung (BKK) von Alexander Schalck-Golodkowski den Zugriff auf private Kunstsamm-lungen in der DDR, die dann im Westen zugunsten des DDR-Staatshaushaltes gewinnträ-chtig veräußert wurden.

Vermutlich wegen des Schmuggels mit russischen Ikonen arbeitete die Diensteinheit eng mit dem sowjetischen Geheimdienst KGB zusammen. Mehrere Operative Vorgänge der Abteilung 13 wurden mit »Unterstützung der Freunde« bearbeitet und dienten auch als Erfolgskontrolle »der durch die Freunde eingeleiteten Zersetzungsmaßnahmen«.

Dem Leiter der Abteilung 13 unterstand ein Stellvertreter, der zwei operative Referate  anleitete. So war das siebenköpfige Referat 1 für die »Bekämpfung des vom Operations-gebiet ausgehenden, gegen die DDR, UdSSR und andere sozialistische Staaten gerichteten, bandenmäßig organi-sierten Schmuggels« verantwortlich. Das Referat 2 (mit acht Mitarbeitern) konzentrierte sich demgegenüber auf das Spekulationsgesche-hen innerhalb der DDR. Das Referat 3 war für die Anleitung der Abteilungen VII der Bezirksver-waltungen in diesem Arbeits-bereich sowie für das offizielle Zusammenwirken mit verschiedenen  Zweigen des Ministeriums des Innern zuständig. Es zählte sechs Mitar-beiter und unterstand unmittelbar dem Abteilungsleiter.

Hinzu kam das Referat Auswertung und Information (mit fünf Mitarbeitern), das als »Organ mit dem größten Gesamtüberblick« innerhalb der Diensteinheit »Impulse« für den Abteilungsleiter geben sollte.

Die Abteilung 13 verfügte bei 43 Planstellen zuletzt über 27 Mitarbeiter, den Leiter Dieter Strunk eingeschlossen. Trotz vergleichsweise günstiger Altersstruktur galten die Arbeits-weise der mittleren leitenden Kader als unsystematisch und ihre Disziplin als besorgnis-erregend, was zu einer hohen personellen Fluktuation führte.

Die 15 hauptamtlichen Mitarbeiter führten durchschnittlich je vier IM und damit deutlich weniger als alle anderen Abteilungen der Hauptabteilung VII.

Die Abteilung 13 verfügte nicht über Offiziere im besonderen Einsatz. Die IM der Abteilung 13 wurden in »Spekulantenkreisen« und »Schmugglerbanden bis ins Operationsgebiet« eingesetzt.

So war unter den zuletzt über 60 IM und GMS der Abteilung (ohne IMK) fast jeder zweite in der Westarbeit tätig. Zehn dieser IM unterschiedlichster Nationalität wohnten in Westberlin und weitere 20 IM in der DDR, konnten aber (beispielsweise als Bürger Vietnams oder Polens) Westreisen im Auftrag der Staatssicherheit unternehmen.

Die IM-Werbung »im und nach dem Operationsgebiet« sollte weiter  ausge-baut werden.

Insgesamt 49 IM/GMS stammten aus der DDR, davon 45 aus Ostberlin und vier weitere aus angrenzenden Kreisen. Zumeist handelte es sich um Personen, die im (Kunst-)Handel angestellt oder freischaffend tätig waren. Hinzu kamen 42 Inoffizielle Mitarbeiter zur Sicherung der Konspiration, die konspirative Wohnungen (IMK/KW), und elf, die Deckad-ressen (IMK/DA) zur Verfügung stellten.

Die Abteilung 8 der Hauptabteilung VII führte in eigener Regie zuletzt einen OV sowie sechs OPK durch.

Als Zuträger und Agenten bevorzugte die Abteilung 13 ausländische Bürger ohne diplomatischen Status (wie Studenten aus Staaten der »Dritten Welt«), die aufgrund ihrer Reisemöglichkeiten leicht in Schmugglerorganisationen eindringen konnten. Dabei mussten die IM »bis zu einem vertretbaren Maß an Schmuggelhandlungen mitwirken können, [durften] aber keine Hauptakteure sein«.
Immerhin fünf der IM waren einschlägig vorbestraft. In der Regel waren es materielle Beweggründe, die die IM in diese Halbwelt leiteten – weswegen die Staatssicherheit ihre Zuträger auch entsprechend ausstattete, damit sie »mithalten« konnten.
Häufig verließ sich die Abteilung 13 jedoch auf Zuträger der Kriminalpolizei sowie anderer Zweige der Staatssicherheit. Die Führungsoffiziere wollten nämlich wegen der »kleinen Spekulanten nicht ihre wertvollen IM verbraten« und »keine IM wer-ben […], mit denen nach Abschluss der Bearbeitung niemand mehr etwas anfangen kann«, weil sie nur gegen einen Schmugglerring eingesetzt werden konnten.

In den Jahren 1987 und 1988 bearbeiteten die Abteilung 13 sowie die Abtei-lungen VII der Bezirksverwaltungen insgesamt 46 OV und 55 OPK im Bereich des Schmuggels. Davon betrafen 15 OV und fünf OPK Diplomaten und weitere 13 OV sowie 31 OPK Ausreisewillige. Allein im Jahre 1988 wurden so 53 Personen wegen Zoll- und Devisen-vergehen zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Im Jahre 1989 bearbeitete allein die Abteilung 13 vier OV, sechs OPK und zwei Operative Ausgangsmaterialien (OAM); diese Zahlen galten im Vergleich zu anderen Abteilungen der Hauptabteilung VII als »relativ hoch«.

Die Hintermänner internationaler Schmuggelbanden waren schwer zu belangen, da sie nicht offen in Erscheinung traten oder nicht in die DDR reisten. In solchen Fällen waren »vordergründig die Maßnahmen der Verunsicherung/Diskreditierung, Unterwanderung und Zersetzung anzuwenden«.

Ferner erwog man auf diplomatischer Ebene über die jeweilige Botschaft zu  intervenieren.

Diese konnten ebenso politische Gefangene mit Kontakten in den Westen wie auch Aufseher betreffen, denen Geheimnisverrat, Gefangenenbegünstigung, Unzuverlässigkeit oder Agententätigkeit vorgeworfen wurde. So bearbeitete die Abteilung 8 beispielsweise einen Mitarbeiter der Verwaltung Strafvoll-zug wegen »seiner labilen  Persönlichkeitsstruktur« in einer OPK, zumal er aufgrund seiner Leitungsposition über Insiderkenntnisse verfügte.

Forschungsarbeit über die Rolle der HV VII finden sie hier: http://www.bstu.bund.de/DE/Wissen/Publikationen/Publikationen/handbuch_HA-VII_wunschik.pdf?__blob=publicationFile

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
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