
Diese pathologischen Laborwerte wurden der Generalstaatsanwaltschaft der DDR zuerst als “unauffällig” dargestellt, später als “erhöht” !?
In einem datumlosen Gesundheitsbericht des MED-Dienstes des MdI wurden als pathologisch eingeschätzt.
Der Helfershelfer der STASI versprach mir die Auswertung, wenn ich meinen Antrag auf einstweilige Verfügung zurücknehme. Er versprach mir auch die Frage über die Folgen von Langzeitverabreichung von “Mixtura” – Mischung aus Faustan und Protazin in der Forensik des Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf und MfS Forensik in Waldheim.
a) “Wie bei Ortlepp durfte ich auch bei ihm ( bei mir als Kläger <AL* ) höchstens diagnostizieren, nicht behandeln.”