Zum “Hauptspekulant eines Ringes in der DDR” vom MfS auserkoren und verleumdet sollte ich medizinisch zersetzt, bzw. in den Selbstmord getrieben werden- und als das dem MfS nicht gelang sollte ich am 29.10.1985 in Ungarn liquidiert werden. DESHALB gibt die BStU die 10501 Aktenm auch an kein Gericht heraus. Die Anstif-tung zum Mord ist nicht verjährt! Anstifter Fritz Arnd Augustin und der mutmaßliche Vollstrecker Hans -Theodor Richard leben noch. TÄTERSCHUTZ durch BStUundBerlinerGenStA!
Einen Tag nach dem Urteilsspruch ( 7 Jahre + 50.000 M DDR ) wies der Genosse Rommel an: ( Problesung suchen z. Frage: Umlauf von ausländischen Zahlungsmitteln zwischen Ausländern ohne DDR Bürgern ? ) DESWEGEN wurde ich Tag zuvor verurteilt, als erster ausländischer Vertreter von Wirtschaftsorganisationen und Diplomaten in der DDR !
Menschen, die von der staatlich gelenkten STASI*-Strafgerichtsbarkeit der DDR entgegen rechtsstaatlicher Grundsätze verurteilt wurden und einen Freiheitsentzug erdulden mussten, haben Anspruch auf eine strafrecht-liche Rehabilitierung. ( steht im Tätigkeitsbericht der BStU 2018 )
Das Antwortschreiben vom 23.1.2018 der BStU an das Landgericht Berlin ging als Blatt der Akte 160/162 in die Akte des Vorgangs – Drittantrag auf Rehabilitierung des politi-schen Prozesses aus der DDR 1983 – 551Rh 218/15. Nach der letzten Überstellung der Akte des Generalstaatsanwaltes der DDR und des Obersten Gerichtes ( aus dem Bundes-archivs ) mit der Bitte um Stellungnahme an die Generalstaatsanwältin M. Koppers kam das Blatt der Akte 161 nicht mehr zum LG zurückt? Verschollen oder gestohlen ?!?
Einen Suchantrag zu stellen wurde die Oberinspektorin Bruckart verhindert und danach aus der Geschäftsstelle 551 gefeuert?! Weil sie die Zeugin der Gesetzesbrüche der Präsidentin des Landgerichtes Nieradzick ( die danach auch als Mitwisserin entfernt wurde ), der Generalstaatsanwältin Koppers und des Roland Jahns so wie des VG und OVG.

353 Blatt sind Auszug aus dem operativen Vorgang “Merkur”– Position 3 : Beschuldigtenvernehmungen sind ein Teil der Verfahrensakte Lauks die auch im Archiv der Staatsanwaltschaft Berlin lagern seit Verbrüderung der Justiz BRD / DDR 1991/92

Sieht der Blinde auf den ersten Blick – Nicht die Präsidentin des Landgerichtes Gabriele Nieradzik und nicht die Richterin Erdmann in Rehabilitierungssache 551 Rh 218/15
aber auch und vor allem die Generalstaatsanwältin Margarete Koppers und ihre Untergebene OStAin Schmitz – Dörner, weisungsgebunden ???
Politisch-operativwe Prozess: Akte des GenStA DDR zu Causa Lauks Adam
Akte des Obersten Gerichtes der DDR aus dem Bundesarchiv – politischer ging´s nicht
trotz dem: Aufklärung statt Verklärung und Hummanisierung der DDR STASI-Justiz durch die staatlich bezahlte Geschichtsverfälschung der Repression in den Tigerkäfigen der Haftanstalten der DDRgehtintzensiviertweiter!

Erich Honecker hatte meinen Gnadengesuch niemals gesehen… er folgte den Verleumdungen einer Armee der IMS Ärzte, die wiederum dem Markus Wolf ( oder Erich Mielke? ) so wie der Generalstaatsanwalt der DDR – Dr. Joseph Streit, dessen Stellungnahme bis jetzt nicht aufgetaucht ist, weil die BStU die Verfahrensakte nicht herausgibt.
“Die ausgesprochene Freiheitsstrafe berücksichtigt im notwendigen Maße die Schwere des Angriffs auf das Außenhandelsmonopol und die Währungsstabilität der DDR ( ergo Wirtschaftsubwersion und kein Zoll und Devisen Verbrechen !* ) und hohen Grad der Schuld, aber auch die Geständnisbereitschaft des Verurteilten zur Auf-klärung des Gesamtausmaß der strafbaren Handlungen. Sie ist nmicht zu beanstanden. Weitreichende soziale Belastungen liegen nicht vor. Deshalb halte ich die Begnadigung nicht für angebracht.”

Abteilungsleiter bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin DDR Günter Wendland und seine Stelllvertreter Borchert und Beinarowitz waren zuständig für die Regie von ALLEN Schauprozessen gegen die Staatsfeinde und Regimegegner.
Staatsanwalt Wendland – künftige Generalstaatsanwalt der DDR – Nachfolger von Dr. Josef Streit verdiente sich den POosten durch die Regie von Schauprozessen mit politisch-operativen Urteilen im Ergebnis wie das in meinem Prozess der Fall war. Hier hatte er die Aufgabe meinen Gnadengesuch an Erich Honecker vom 8. Mai 1983 auszubremsen, zu vereiteln und ER tat es dann auch vorbildlich:

In diesem Zusammenhang bitte ich auch zu prüfen inwieweit ggf. – wir verfügen in dieser Sache keinerlei Unterlagen – die Anwendung des § 349 (vorzeitige Entlassung*) möglich ist

Dieses Schreiben befand sich nicht in den Unterlagen des Bundesarchivs(?) Das ersuchte Haupt-verhandlungergebnis mit Urteil wurde niemals an den Generalstaatsanwalt Joseph Streit überreicht.(?)
Auch seine eigene Ergänzung cdes Entwurfes musste er zusammenstreichen, natürlich unter dem Einfluß des MfS.
“Die ausgesprochene Freiheitsstrafe von 7 Jahren ist erst im Mai dieses Jahres überprüft und vom Obersten Gericht bwestätigt worden. Eine Straf-aussetzung auf Bewährung ist daher frühestens nach 2 1/2 Jahren möglich. Voraussetzung für eine Begnadigung liegen mit Erlaub gegenwärtig nicht vor.
Ich empfehle, nach 1 Jahr erneut zu prüfen, ob eine solche Maßnahme dann wegen des Gesundheitszustandes des Verurteilten dann eine solche Maßnahme geboten erscheine XXXX gerechtfertigt eine Begnadigung gebietet. Gegenwärtig halte ich eine solche Maßnahme nicht zu gerechtfertigt.
Anlage: Gnadengesuch Mit sozialistischem Gruß – Wendland
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Apropos Gesundheitszustand des Verurteilten: Wenn die Gene-ralstaatsanwaltschaft im Antwortschreiben auf meine schriftliche Bitte in meinem Schreiben vom 24.5.82 um die sofortige Operation in der Berliner Charite durch die Staatsanwältiun Rosenbaum negativ beantworten lässt mag das MfS noch keine Maßnahmepläne gehabt um die akut gewordene Lage um die Notwendigkeit einer als dringend angeratener Operation für ihre Interesse zu nutzen. Kommissair Ehlert versucht mich mit einer dringenden Operation zu einer Selbstbezichtigung zu erpressen – verge-bens- ich schwieg.
“Fragen der gesundheitlichen Betreuung werden von mir im Rahmen der Möglichkeiten weiter vertfolgt.” –Staatsanwältin Rosenbaum
Spätestens seit der Verlegung in die Krankenabteilung der StVE und UH A Berlin Rummelsburg – ins Haus 8 kam ich in die HGände der MfS Ärzte: IMS Nagel und IMS Pit die bereit waren jeden Auftrag und jeden Befehl ihres Führungsoffiziers des MfS auszuführen , der HA VII/5.
und dann gibt es den Entwurf für den Genossen Dr. Semmler im Staatsrat der DDR:
Gnadengesuch des Adam Lauks an Erich Honecker
25.7.83
1.Schreiben fertigen, vorher Dr. Buslke zur Bestätigung 2. Dann im Entwurf Gen. Wendland ( seit 1986 Generalstaatsanwalt der DDR ) *
Staatsrat der DDR
Abt. Staats- und Rechtsfragen 2D
Gnadensache Lauks, Adam – Ihr Az C26257/RR gr-gr
Werter Genosse Dr. Semmler!
Der Verurteilte Lauks, Staatsbürger der Sozialistischen Föderativen Repu-blik Jugoslawien, wurde am 26.4.1983 vom Stadtgericht Berlin wegen mehrfachen Verbrechens der ungfesetzlichen Wareneinfuhr und des ungenehmigten Devisenwertumlaufs ( § 12 Zollgesetz u. § 17 Devisengesetz ) zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt. Weiterhin wurde eine Gegenwertzahlung in Höhe von 50.000 M der DDR festgelegt und auf Ausweisung des Verurteilten aus dem Staatsgebiet der DDR erkannt. Dieses Urteil ist seit 27.5.83 rechtskräftig, nachdem das Oberste Gericht der DDR die Berufung durch Beschluß verworfen hat. Lauks befindet sich seit dem 19.5.1872 in der Untersuchungshaftanstalt Berlin HAII. Da er in anderen Strafverfahren noch als Zeuge benötigt wird, erfolgte noch keine Verlegung in eine Strafvollzugseinrichtung.
Der Verurteilte übte seit 1975 eine Tätigkeit bei der Vertretung der Ljublj-anska Banka in der DDR aus. Im Frühjahr 1981 ordnete sich mit dem Ziel der eigenen Bereicherung in bestehende Gruppen jugoslawischer Bürgern die illegalen Handel mit Quarzuhren betrieben, ein und wirkte bis zum November 1981 aktiv mit . Insgesamt wurden über 20.000 Quarzuhren im Werte von über 3,7 Millionen Mark ungesetzlichtransportiert und der Umfang des ungenehmigten Devisenwertumsatzes beträgt 1.117.000 M der DDR und 13.200 DM /DBB. Der Verurteilte warb kontrollfreie Personen für den Transport (?*) der Uhren über die Zollgrenze der DDR, kaufte in Westberlin selbst zur illegalen Ausfuhr bestimmte Uhren und nahm unter Nutzung vielfältiger konspirativer Methoden die Übernahme und Weiter-transport der ungesetzlich eingeführten Uhren. Er entwickelte eine hohe Eigeninitiative bei der Forcierung der strafbaren Handlungen, anderseits war sein persönlicher Gewinn aber wesentlich niedriger als nicht bedeutend, weil seine Mittäter entsprechende Vereinbarungen nicht einhielten. Im November 81 nahm Lauks selbstständig Abstand von der Begehung weiterer strafbarwer Handlungen.
Der Verurteilte befindet sich seit ( 24.Mai * ) August 1982 in ständiger medizinischen Betreuung ( gemäß Weisungen und Befehlen des MfS !*) wegen eines bestehenden ( akuten!*) Hämorrhoidal Leidens. (Erst*) Im September wurde er ( am 16.9.81 *) operiert. Nach dem eine unzurei-chende postoperative Betreuung im Haftkrankenhaus Meusdorf festgestellt werden mußte, erfolgt seit November 1982 seine ständige medizinische Überwachung in der Charite Berlin.
Eine Weitere Hämorrhiden – Operation lrhnt der Verurteilte ( am 4.5.83 in Bln Buch* ) ab. ( zwei Tage nach diesem Entwurf, am, 27.7.83 wurde ich im Hau 115 des Krankenhauses Berlin buch vom IMS Ärzteteam mit Gewalt Notoperiert und dabei schwer verletzt * ) Zu vorgebrachten Magenbeschwerden kann organisch kein Befund erhoben werden. Nach Ansicht der ( IMS)Ärzte handelt es sich um geringfügige Beschwerden, die jedoch regelmäßig wiederkehren können.
Dem Psychisch labilen Zustand des Verurteilten wird beim zukünftigen Aufenthalt in einer Strafvollzugseinrichtung durch psychotherapeutische Maßnahmen zu übertwinden sein. Es besteht Haftfähigkeit
Die ausgesprochene Freiheitsstrafe berücksichtigt im notwendigen Maße die Schwere des Angriffs auf das Außenhandelsmonopol und die Währungsstabilität der DDR ( ergo Wirtschaftsubwersion und kein Zoll und Devisen Verbrechen !* ) und hohen Grad der Schuld, aber auch die Geständnisbereitschaft des Verurteilten zur Auf-klärung des Gesamtausmaß der strafbaren Handlungen. Sie ist nmicht zu beanstanden. Weitreichende soziale Belastungen liegen nicht vor. Deshalb halte ich die Begnadigung nicht für angebracht.
Anlage: Gnadengesuch Mit sozialistischem Gruß Wendland
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Sie STASI ließ den Stellvertreter des Generalstaatsanwalts Wendland aus der Endfass-ung des Schreibens an den Dr.Semmler den vorletzten Satz streichen. Eine erneute Prüfung nach einem Jahr war im Maßnahmeplan des MfS nicht mehr vorgesehen, auch nicht nach 2 1/5 Jahren.
Brief an Dr. Semler aus dem Staatsrat der DDR, Abt. Staats- und Rechtsfragen:

Wendland und MfS haben auch hier die ganze Arbeit erledigt – das Ganze als Bestandteil des Operativ Vorgang “Merkur” der mit dieser Ablehnung noch nicht ganz erledigt war.
undauf der Rückseite: