Menschen, die von der staatlich STASI- gelenkten Strafgerichtsbarkeit der DDR entgegen rechtsstaat-licher Grundsätze verurteilt wurden und einen Fre-iheitsentzug erdulden mussten, haben Anspruch auf eine strafrechtliche Rehabilitierung.
Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive, um zur Ausstellung eines Europä-ischen Haftbefehls (EuBH) befugt zu sein. Das hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Montag entschieden, (Urt. v. 27.05.2019, Az. C-508/18).
Blatt 62 der Prozessakte ( Original befindet sich in meinem Besitz! )
#RA Dr. Friedrich Wolff alias IMS “Jura” geführt von Markus Wolf
Mein Freund Слободан Pavlović- gleichwertiger Täter wurde vom Gericht als Zeuge (? ) geladen. Das Gericht wußte nicht mal dass Herr Pavlović aus der U-Haft bereits am 30.12.1982 entlassen wurde.

Die Vernehmungsprotokolle vom 26. und 29.7.82 sowie Vernehmungsprotokoll vom 28.7.82 sind aus dem Band 12 vermutlich vor der Erfassung rausgenommen worden, obwohl sie dem damaligen Richter Dr. Kopatz vorgelegen hatten?
Freilassung des Pavlovićs kostete das Leben von Lauks
Der Gott und Dr.Shanaan Mabub aus Bangladesh kamen dazwischen…
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Die seite 2 des Antwortschreibens der BStU an das Landgercht befand sich in der Gerichtsakte 551 Rh 218/15 Band 1 – nach der Rücksendung aus der Generalstaats-anwaltschaft ist das Blatt 161 – siehe obige Stellungnahme der OStAin Schmitz-Dörner – nicht mehr dort wo es sein muss. Ein Vermerk über die Entnahme des Blattes 161 liegt der Akte nicht bei.
Damit ist der Verdacht der Aktenmanipulation am Landgericht Berlin oder in der Generalstaatsanwaltschaft Berlin gegeben und eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Senator für Justiz und Verbraucherschutz dringend notwendig.
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