OVG 12 N 51.17 – An Open Game against Injustice in united Germanies: Adam Lauks ( Folteropfer der STASI 1982-1985 ) gegen Bundesrepublik Deutschland – (Verbrüderten Geheimdienste: (BStU ) politischer Prozess TEIL II : Berufung am OVG Berlin – Brandenburg I am fighting against the Lies of Gauck´s Inteligence Agancy named BStU

Adam Lauks
Zossener Str.66
12629 Berlin
An das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg
OVG 12 N 51.17
Hardenbergstrasse 31
10623 Berlin                                                                                              Berlin 5.11.2018
Im Verwaltungsrechtsstreit
Adam Lauks gegen Bundesrepublik Deutschland  (BStU )
OVG 12 N 51.17
Sehr geehrten Damen und Herren,
seit der Übergabe  der neusten Beweise  über die jüngste, 5. Urkundenunterdrückung und Aktenmanipulation der BStU am 23.1.2018 dem Landgericht Berln gegenüber sind sechs Monate  vergangen, ohne dass Ihr Gericht endlich die Originale der 10501 Seiten ausdrücklich von der BStU angefordert hätte.
Trotz so eindeutigen und erdrückender Beweislage  scheint das Gericht in eine Abwarteposition sich verflüchtigt zu haben? Wartet man das Vorgehen des Landgerichtes Berlin in 551 Rh 218.15 oder des Verwaltungsgerichtes in Sache VG 1 K 225.16 oder auf die biologische Lösung aller drei Verwaltungsrechtsstreite.
Hiermit bitte ich das Gericht um eine Mitteilung über den Sachstand in der Sache meiner Nichtzulassungsbeschwerde. Für eine kurze Information wäre ich Ihnen sehr dankbar.
PS. Als Anlage 1  ( im Verlauf )füge ich Ihnen zur Kenntnisnahme mein Schreiben an den Leiter der BStU Herrn Roland Jahn, in dem ich ihm die 5. Urkundenunterdrückung angezeigt hatte die in seinem Auftrag rausgeschickt wurde und erhärtete einen früheren Antrag auf die Revidierung, bzw. Aufhebung der 4 vorangegangenen falschen Mitteilungen der Gauck,  Birthler und Jahn Behörde.
Mit freundlichen Grüßen
Adam Lauks
ungesühntes Folteropfer der STASI-Justiz und deren Exekutive
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Anlage 1
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Anlage 4  Blatt 83 und Blatt 84 der Akteneinsicht des Betroffenen BV 001488/92

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Als Anlage: Beweise über Urkundenunterdrückung und Aktenmanipulation durch  die Jahn Behörde vom 23.1.2018?!?

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Danksagung an den Präsidenten des OVG für seine Zurkenntnisnahme des Innhalts und folglice Übernahme der Verantwortung für die Vorkommnisse in der 12 Kammer SEINES Hauses laufen im Dreieck  VG 1 K – BStU – OVG 12N.

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Am 18.01,18 kan der Boote des Oberverwaltungsgerichtes und brachte mir wie erwartet die  Sendung mit  obigem Begleitschreiben ( wie sich das gehört ). Dass der Innhalt die Teile 3 und und Teil 4 dess absichtlich in die VG 1 K 225.16  irregeleiteten Teile des Behördenvorganges  BV 001488/92Z die eigentlich  in die Akte  der OVG 12N 51.17 gehö-ren, wo über unsere Nichtzulassungebeschwerde  entischieden werden soll, braucht  der Außenstehende  nicht zu wissen.

Selbstverständlich hat der Präsident das Fehlen der 289 Seiten im Teil 3 gesehen und dass BStU als Ermittlungsorgan gegen Adam Lauks zu Gange ist vom Anfang an darum bemüht, dass politischer Charakter der Verurteilung und verbrecherische Verfolgung die erst in der U-Haft  einsetzt und nach der Gewaltnotoperation im Strafvollzug durch die HA VII intensiv betrieben wird mit dem Ziel mich in den Suizid zu treiben.

Die STASI läßt auch am 7.6.83  aus der U-Haft das Ersuchen des Stadtgerichtes Berlin an den Leiter der U HA 1 Berlin,  mich zeitnah auszuweisen, verschwinden um mich widerrechtlich 2 Jahre und 5 Monate in Haft vorwiegend in Abschirmung und Isolierung verbringen zu lasse. Diesbezüglicher Antrag auf Rehabilitierung irrte  seit 2011 durch die Gerichte, Staatsanwaltschaften,Generalstaatsanwaltschaft und liegt jetzt am Landgericht in der Rehabilitierungskammer und wartet auf die Überstellung meiner Akte seit 30.6.2017? Nachzusehen  gefällig? :

Rehabilitirungsantrag 551 Rh 218/15

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Die Beklagte der BStU vertreten durch die BND-Unterzeichnerin Jutta Probst, die die Teile 2 und 4 abslichtlich  zwecks Unterdrückung in die VG 1 K 225.16 geleitet hatte, hatte  zwar darüber auch das OVG ganz kurz informiert, und war sich sicher dass OVG auch ohne Teile 3 und 4 meine Nichtzulassungsbeschwerde abweisen wird(?!?)

Das OVG hätte somit jederzeit die Möglichkeit, sich diese beiden Teile des Vorgangs ( BV 001488/92Z ) vom VG übersenden zu lassen, sofern dies  für erforderlich erachtet würde.”

Wie  der Richter der 12 Kammer des Oberverwaltungsgericht wissen sollte ob  er die Übersendung der Akte als erforderlich erachten, wenn er nicht eweiß was darin ent-halten ist ? Oder sollte der Richter der 12 Kammer die BND-Frau Jutta Probst anrufen damit sie ihm  telefonisch mitteilt was sich  in den beiden Aktenteilen befindet.

Was sich darin befindet kann JEDER hier nachschauen:

http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/BV_1488_92Z_Teil_3_und_4.pdf

Man darf nicht staunen das im Teil 3 ersten 289 Seiten/Akten des BV 001488/92Z fehlen. Auch bei  angeblichen “Originalen” der Teile 1 und 2 fehlen beim Teil 1 erste 35 Seiten die bereits vor dem Eingang meines Antrages im Rahmen der eingeleiteten Recherche     ( ohne meinen Antrag ) angelegt wurden(?).

Hiermit ist der Eingang der Kopien des Teil 3  mit fehlenden Seiten 0001 -290 und des Teil 4 des Behördenvorgang 001488/92Z  bestätigt beim Präsidenten und Vizepräsidentin des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg mit der Bitte um die Weiterleitung in die  12 Kammer zum  OVG 12N 51.17 wo die Teile  3 und 4 bis jetzt nicvht überstellt wurden ?

Offensichtlich war die BStU zuversichtlich, dass für die  Abweisung unserer Nichtzulass-ungsbeschwerde durch die 12 Kammer auch die Teile 1 und 2 reichen würden, womög-lich eine solche ZUsage  hatten.

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“Erweiterung” und Replik

1995  ging es am Verwaltungsgericht Berlin um die ähnliche Sache: Herausgabe von falschen Mitteilungen /Gutachten der Gauck Behörde über RA Gregor Gysi.

Gregor Gysi gegen Bundesrepublik Deutschland ( BStU ) 

VG 1 A 198.95  Gysi verlor und ging in die Berufung

OVG 8 S 295.95  Was in der Berufung geschah -!??…

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Durch diese Aktenmanipulation und durchsichtiges Spiel setzte die BStU  ( BND – Frau Probst ) alle beide Prozesse lahm, sowohl OVG  12 N 51.17 als auch  das VG 1 K 225.16! Beide Gerichte haben keine vollständige Akte  des BV  1488/92Z Akteneinsicht eines Betroffenen und können nicht agieren. Außerdem sind  die  Teil 3 und Teil 4 für  VG 1 K 225.16 vollig irelevant – fehl am Platze. Mein Begehr heißt eindeutig Akteneinsicht in die 10501 Akte die STASI auf meinen Namen angelegt  haben soll – oder die zu meinem Antrag auf Akteneinsicht im Behördenvorgang 1488/92Z  “gelesen” wurden, wie das so verschleiernd erklärt wird. Diese Akte sind dem erkennenden Gericht: Verwaltungsge-richt Berlin im Original , das heißt ungeschwärzt, vorzulegen auf ausdrückliches  Verlan-gen des Gerichtes.

Warum die BStU die Teile 3 und 4 dem OVG nicht zusammen mit den  (angeblichen) dort vorliegenden Teil 1 und 2 vorgelegt hat, ist der Beweis für die Aktenmanipulation auf die sich beide Gerrichte vermutlich nicht mehr einlassen dürften.

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REPLIK und ERWEITERUNG der Klage gegen BStU

In Sache: OVG 12 K 51.17 Berufung auf VG 1 K 237.14 vom 10.Mai 2017

Adam Lauks für die Bundesrepublik Deutschland – gegen Roland Jahn – BStU

Hottest NEWS in this Open Game: The lost letter to President and vice president of Court Berlin from 26.07.2017 cam yesterday OPEN back?!? ( 13.9.2017 ) without Sender on the back side!?

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Wir sind gespannt ob der Einzelrichter sich wagen wird die Nichtzulassungsbeschwerde  vor  dem Eingang unserer Stellungnahme  dem Wunsch/Befehl des BStU abzuweisen !??

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Das Lügenimpoerium der verbrüderten Geheimdienste der BStU schlägt zurück: NICHTS als LÜGEN Frau Probst servieren Sie hier der Deutschen und der Weltöffentlichkeit und besudeln wissentlich unseren Rechtsstaat.

Antwort des RA erfolgte per Fax umgehend:

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Auf das Schreiben  vom  26.07.2017  hat sich  Der Präsident des  Oberverwaltungsgerich-tes  Berlin Brandenburg nicht  mehr berufen ? Nanu- verrutscht? Hier ist seine Antwort.

Ich warf die Kopie des Schreibens vom 26.7.17 am 24.8.17 noch mal ein – SICHERHEITSHALBER.

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Kann sein dass der Präsident und die Vizepräsidentin mein  Schreiben vom 26.7.2017      ( hier im Verlauf ) nicht erhalten hatten oder übersehen haben ?!? Oder ist das Schrei-ben bis zu den Beiden noch nicht durchgedrungen? )

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Adam Lauks gegen Bundesrepublik Deutschland und sein Lügenimperium BStU – BERUFUNGSSCHREIBEN OVG 12 N 51.17

GERICHTSAKTE OVG 12 N 51.17 -PKH ABGELEHNT

Beschwerde gegen den Beschluß über die Ablehnung der PKH  wurde nicht in die Gerichtsakte Aufgenommen – Aktenunterdrückung und Aktenmanipulatio0n am OVG zu Gunsten der BStU !?

PKH für ein Folteropfer der STASI – abgelehnt!

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Stand der Gerichtsakte   des verlorenen Prozesses VG 1 K 237.14 vor der Abgabe meiner Nichtzulassungsbeschwerde  in OVG 12 N 51.17 am Oberverwaltungsgericht Bln-Brbg.

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BV 1488/92 Z ist Aktzeneinsicht des Opfers/ Betroffenen Adam Lauks 7.12.1991 ersucht.

Klicke, um auf OVG-12N51-17_ORIG_Part_Two.pdf zuzugreifen

BV 1488/92Z Band oder Teil 2 wurde komplett ausgetauscht zwoschen Verwaltungs – und Oberverwaltungsgericht ohne dass es eine Akteneinsicht der Beklagte gegeben hatte?!?

Klicke, um auf OVG-12N51-17_ORIG_Part_One.pdf zuzugreifen

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Gesprächsnotitz vom 11.7.17

Ich erreichte Frau Schumann und teilte ihr mit dass die Kollegin für Sie  die gestrige Information hätte, die fehlende Akte im BV 1488/92Z betreffend. Die Information hatte sie offensichtlich nicht erreicht. Einen Vermerk DARÜBER wollte sie in die Akte nicht eintragen, verwies mich zweimal an meinen RA.

Als ich ihr ankündigte diese wichtige Information dem Präsidenten des OVG   mitteilen werde, legte sie  zimlich unwirsch  auf, es fehlte an Anstand merklich.

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Facit: Es scheint am OVG zu qualmen, weil durch die  evtl. Nichtanforderung der fehlenden Akte und  Ausbleiben einer Monierung und Fristsetzung eine Mittäterschaft zuerst des Verwaltungsgerichtes entlarvt und die Entscheidung des Richter Rind Klage abzuweisen ( auftrags der Geheimdienstler aus der BStU ) ist nachvollziehbar.

Dass OVG diese Tatsache  nicht interessiert, deutet daraufhin dass  mein Berufungsschreiben  nicht zur Berufung zugelassen wird, weil da  ganz andere Kräfte  entscheiden.

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Gesprächsnotiz vom 10.7.17 mit der Geschäftsstelle 1 Senat am OVG:

Grund des Anrufes war der SB Schumann  mitzuteilen dass sich das Fehlen der Akte im BV der Beklagten ( BStU ) 1488/92Z bei der Durchsicht der Gerichtsakte  zu OVG 12 N 51.17  geklärt hat. Die sollte zur Kenntnis nehmen und einen Vermerk darüber machen,

dass das Fehlen der  Seiten 185-187 der BStU Akte die  nun  urplötzlich als manipuliertes Original vorliegt.

Bei meiner Akteneinsicht am VG 1 K 237.14  wurde die Berichtserstatterin von Klitzing über das Fehlen der Akte informiert und über das Fehlen vieler weiteren Akte. (Siehe Vermerk.) Frau Schumann war gestern nicht da, die Information nahm ihre Kollegin auf.

Ihr wurde auch gesagt, dass es aus der Akte nicht hervorgeht, ob das VG auch, dem Vermerk entsprechend, die Nachreichung der fehlenden Akte angefordert hatte, oder bei Nichteinreichung  mas moniert hatte mit einer Fristsetzung.

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Von: lauksde@gmx.de

Gesendet: Donnerstag, 6. Juli 2017 11:12

An: ra-th.lerche@t-online.de

Betreff: OVG 12 N 51.17 bei Ihnen 141/17L01 ru D2/1205-17 Vorab per E-Mail

Sehr geehrter Herr Lerche  !

Bei der Durchsicht der  am OVG Berlin Brandenburg in Sache  OVG 12 N 51.17 anhängigen und angestrebten Zulassung meiner Berufung auf das Urteil des VG 1.K 237.14 habe ich festgestellt dass es keine Vollmacht für die Frau Probst gibt,  die Bundesrepublik Deutschland bzw die Beklagte BStU vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg zu vertreten. Dass sie ihr Schreiben vom 15.0617 ( Blatt 456 ) an  VG richtet läßt  bei mir die Vermutung zu, dass sie  gar keine Volljuristin sei?

Bitte klären Sie  das, sowie  ihre frühere Arbeitsstelle oder Funktion und Universität an der sie zum Volljuristen oder Juristen ausgebildet oder zugelassen wurde in der DDR bevor Sie unter Fittiche von Joachim Gauck und verbrüderten und vereinigten Geheim-dienste kam und ihre Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung unterschrieben hatte.

Eine Entbindung von dieser Verpflichtungserklärung unterschrieben vom Leiter der Behörde  Roland Jahn, bitte umgehend  abfordern.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Mandant

Adam Lauks

In Sache Strafanzeige gegen Dr. Hubertus Knabe habe ich Sie  gebeten eine Akteneinsicht zu beantragen – bis jetzt keine Reaktion von Ihnen?!?

A. Lauks

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Die Anlage  wurde absichtlich “neutralisiert” – die war gar nicht für die erste Kammer des VG gedacht… erreichte nicht  die Präsidentin und nicht die Geschäftsleitung (Zufall…. NEEEEEIN  ) Schaut euch die Anlage an!:

Gesprächsnotiz vom 30.6.17 mit der Sachbearbeiterin Frau Schumann: Ich setzte Sie in einem kurzen Gespräch davon in Kenntnis, dass in den  Originalen der Beklagten außer im BV 1488/92 Z auch im BV 7540/12Z  eröffnet auf Ersuchen LAGeSo 13 Originale fehlen!

Sie wollte diese Mitteilung vom RA Lerche haben.

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Posteingang beim Kläger am 30.6.2017

Hat dem Dr. Raabe  der Anhang / die Anlagen dem Schreiben an seinen OVG Präsidenten und Vizerpräsidentin nicht gefallen?!? Den Befehl  für die Verwerfung meiner Berufung hat er schon in der Einstellung der Ermittlungsverfahren gegen Roland Jahn und Wolfgang Dierig aus dem Referat Pet 4 des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages.

PS: Ich benachrichtigte den Präsidenten und die Vizepräsidentin über den Aktenaustausch der stattfand und weder  in der Akte  VG 1 K 237.14 noch in der Akte des OVG 12 N 51.17 vermerkt wurde – Minipulierung von Gerichtsakten angezeigt! auch ohne Anwalt, vorerst.

I said: An Open Game and Open Fight I play against your Lies, god dammned – for My Human right ! I have sent

THIS IS AN INTRODUCTION OF MY OPEN GAME on Higher Court of Berlin Btandenburg.

I have written this letter for President of Court on the Juni the 17.th 2017/ Siebzehnte Juni

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Anlage 1

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Anlage 2:

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Anlage  4 Als ich in der Akte 76 Js 1792/93 Ende Januar 2013 einsehen und kopieren durfte schrieb ich ihn zuerst an und als er schwieg zeigte ich ihn an. Seine Schuld bleibt ungesühnt da verjährt?

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Anlage 5: Gauck ignorierte das ERSUCHEN der StA II Berlin Er unterdrückte ganze Akte MfS HA VV/8 577/85 über § 116 schwere Körperverletzung

Unterschlagenes Aktensegment 577/85 und hier das Ganze: Machte ihn das Verbrechen zum Bundespräsidenten?

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The Artist recognized the Devil in these – HIS  Eyes of Bad and Ogly. Die STASI bestimmte dass die Schicksale und Leiden der wahren Opfer und Regimegegner in die Hände dieses Indi-viduums gelegt werden. Sieht jemand. ein Funken Empathie in den Augen.

Respect  zum Zeichner -so wie  er hat den Gauck keiner ENTLARVT- Dank und Segen dafür!

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Well paid for saling LIES Joachoim Gauck and Roland Jan.

Spitzel und Bereitschaftspolizist sollen der Welt und vergauckelkten Deutschen die DDR erklären

This is an Open Game  against Injustice of Gauck – Birthler and Jahn  UNITED Intelligence Agency named BStU in Berlin under  NO CONTROL by ANYBODY.

Hans-Jürgen Papier muss es am besten wissen - der hat die Lage selbst herbeigezogen

Weitergeleitete Nachricht ——– vorab per E-Mail

Betreff: Urkundenunterdrückungen Aktenmanipulationen in b der Geschäftsstelle 12 des OVG Berlin Brbg/ Beklagte tauscht Akte aus ohne das darüber einen Schriftsatz oder Vermerk gibt – Für Geheimdienstler der BStU scheint alles machbar zu sein, auch am OVG Berlin Brandenburg?!?
Datum: Fri, 30 Jun 2017 11:31:33 +0200
Von: Adam Lauks <lauksde@gmx.net>
An: pressestelle@ovg.berlin.de
Sehr geehrter Herr Präsident, Buchheister
Werte Präsidentin Merz ,
Hiermit zeige  bei Ihnen  die unvorstellbare Manipulationen  in dem 
Dezernat 12 im Zusammenhang mit OVG 12 N 51.17 Berufung zu VG1 K 237.14.
Bei der Akteneinsicht am OVG und auch bei der Akteneinsicht in der RA 
Kanzlei wurde festgestellt, dass bei den urplötzlich am OVG aufgetauchten 
Originalen des BV 1488/92Z der Beklagten, drei Seiten fehlen. Es ist unfas-
sbar dass die Beklagte beim Austausch der Unterlagen am OVG  im BV 7540/12 
13 Akten fehlen -als Originale.
Auf Ihr Haus fällt ein Verdacht der beliebigen Aktenmanipulation mit den 
Geheimdienstlern der BStU. In dem Zustand wie das Original jetzt vorliegt -
ohne 13 Akten, wurde mir die Akte im Rahmen der AES nach IFG im Jahre 2013 
in  der BStU präsentiert und anschließend in Kopie nach Hause geschickt. 
Als das in meinem Blog festgestellt und veröffentlicht wurde, lieferten 
die Geheimdienstler am VG die unterdrückten Akten nach ... die ich dort alle 
kopiert hatte und die jetzt in meinem Besitz sind als Augenscheinobjekte 
die als Beweise gebraucht werden für das Berufungsverfahren auf Ihrem 
Gericht.
PS. Ein Berufungsverfahren durchzuführen ohne dass die Originale dem  
OV-Gericht vorliegen - sprich 10501 Seite aus dem BV 1488/92Z samt dort 
befindlichen und gesperrten Gerichtsprozessakten  April 1983,
 Haftakte und Gesundheitsakte des Klägers, seit 1992.
Nebst Seite 16 des Originals der Akte des BV 7540/92Z fehlen Akte die 
im Anhang zu sehen sind:

23; 24; 25; 37; 38; 41; 42; 45;46; 31; 35; 57

womit eigentlich mein Begehr zur Feststellung von Urkundenunterdrückungen

Aktenmanipulationen, Fälschungen und Herausgabe falscher Mitteilungen, 
Gutachten und Stellungnahmen
bereits vor dem Einreichen des Berufungsschreibens  erkennbar .- 
bewiesen ist.

Un der Hoffnung dass Sie beide mein vorangegangenen Schreiben zur 
Kenntnis genommen hatten; dies  hier bestätigt meine Vorahnungen.

Mit freundlichen Grüßen

Adam Lauks

ungesühntes Folteropfer der STASI



Hier sind die Akte die ich am VG kopieren konnte obwohl Sie im BV 1488/92Z  bei der AES mir gegenüber unterdrückt wurden. Unter den Originalen des BV 7540/12Z am OVG waren die nicht zu finden da  auch dem erkennenden Gericht gegenüber willkürlich unterdrückt wurden?!?:

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LAGeSo 754012Z 24

LAGeSo 754012Z 25

LAGeSo 754012Z 31

LAGeSo 754012Z 35

LAGeSo 754012Z 37

LAGeSo 754012Z 38

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LAGeSo 754012Z 42

LAGeSo 754012Z 45

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Justitia  in Germany is wearing brown… asfter reunion and mariage  of intelligences GDR/FRG ?!?

 

So läuft das bereits:

OVG 12 N 51.17 Blatt 441 7.6.17

OVG 12 N 51.17 Blatt 442/443 ( ? )

OVG 12 N 51.17 Blatt 444 6.7.17 Schumann (?)

OVG 12 N 51.17 Blatt ??? 8.6.17

Bei der Akteneinsicht  auf der Geschäftsstelle  und Abgleich meiner Akte 1488/92Z , Band 1 und Band 2, die ich im Rahmen der unter zwei unabhängigen Zeugen durchgeführten AES nach Informationsfreiheitsgesetz  unter der Assistenz der Juristin Caroline Bossak ( nicht mehr in der BStU ) mit der angeblich seit 2014 am Verwaltungsgericht vorhandenen Akte  des Vorgangs, in die ich 4.Mal Akteneinsicht genommen hatte konnte ich mich verge wissern dass urplötzlich ( wie bei der zweiten Akteneinsicht bereits vermutet ) mir Originalakte vorgelegt wurden die ich am VG niemals eingesehen hatte(?)

Ich sagte das der Sachbearbeiterin und verwies sie auf das Original und Kopie des Bandes Teil 2 (meiner Akte ) wo es auf der Seite 133 erkennbar ist dass die aus dem Band zwei herstammen. Ergo nun lagen auf einmal im Original die 132 Seiten des Teil 2 die mir bei der AES nach IFG vorenthalten wurden, bzw. unterdrückt wurden wie die ersten 35 Seiten des Originals des Teil 1. Nachgemachte Fälschunhgen waren  dem Original  auch am OVG vorgespannt.

Alarm wurde  beim Richter ausgelöst als  ich auf ein lose eingelegtes DIN A4 Blatt im Teil 2 stieß das ich dann als Korpus Delicti  nun nach der Akteneinsicht in der Kanzlei des RA fotografiert hatte.

Einen Vermerk DARÜBER  gibt es  in der Akte des OVG 12 N 51.17 nicht (?)

WARUM bzw.Wieso nicht? Das Fehlen wenn nicht vermerkt beabsichtigt  man auch nicht zu klären? oder wie – oder was?

Meine Frage oib Mitarbeiter der BStU  am OVG oder am VG  Akteneinsicht bahmen nach 2014 – nahm sich die nette Frau Schumann der Akte an und prüfte die eingehend. Sie fand ordentlich  eingetragen/ vermerkt meine Akteneinsichte. Ein Vermerk über eine AES der Beklagten  fand sich nirgendwo verzeichnet. Sie prüfte auch ob es einen Vermerk gibt über die AES  der Gruppenleiterin der StA II Belin Frau Nielsen gibt, die  die Akte  VG 1.K 237.14 sich vom VG kommen ließ. Fehlanzeige.

 

WER und WO und WARUM die  fehlende Akten  entwendet hatte … und WOZU?

Bei politischen Prozessen in Deutschland scheint ALLES möglich zu sein, wie im der DDR?!? RA wurde angehalten  uns zur Verfügung stehenden Schritte  zweck´s Klärung dieses Sachverhaltes  einzuleiten.

Meinen am nächsten Tag der  nicht mehr so netten, fast ungehaltenen Frau Schumann

unterbreiteten gut gemeinten Vorschlag zur Lösung des Problems lehnte sie kategorisch ab.

“Sie können das ganz schnell und einfach lösen in dem Sie SOFORT per  Kurier eine Kopie des ihnen zugesandten Originals des  Band 2 von der BStU zukommen lassen Sollte n die Seiten dort nicht fehlen, da steht OVG,VG und StA Berlin II unter Verdacht der Urkundenunterdrückung und Aktenmanipulation..” “Sie sind anwaltlich vertreten, wenden Sie sich auf ihren Rechtsanwalt..” – “Der wird dann eine Strafanzeige erstatten müssen.” konnte ich noch hinzufügen , sie legte auf. Das Gespräch mit mir hate sie so in Druck gebracht als ob sie auf Toilette musste.

Der Vermerk über Akteneinsicht des RA Lerche ist falsch. – Die Akte wurden in seiner Kanzlei eingesehen.

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Beweise für die Urkundenunterdrückung und Aktenmanipulation unter Aufsicht und Veranlassung des BND-Mannes Harald Both Gaucks dritten Mann aus der Abteilung AU 2

Am OVG liegen als Original des BV 7540/12z eröffnet auf Ersuchen des LAGeSo vom 22.02.12 – Eingangsstempel der BStU trägt das Datum 22. FEB. 2012 (hier Seite 1 und 2 des Behördenvorgangs LAGeSi:

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Urkundenunterdrückung/Aktenmanipulation BStU im BV 7540/12Z : BEWEISE Kopie des Originals am OVG Berlin – Brandenburg

zu vergleichen mit der Kopie des gleichen Behördenvorgangs  7540/12Z am Verwaltun-gsgericht Berlin in Sache VG 1 K 237.14:

Kopie des BV 7540/LaGeSo eingesehen und gefertigt am Verwaltungsgericht Berlin

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
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