




Anlage 4 Blatt 83 und Blatt 84 der Akteneinsicht des Betroffenen BV 001488/92
Als Anlage: Beweise über Urkundenunterdrückung und Aktenmanipulation durch die Jahn Behörde vom 23.1.2018?!?
Danksagung an den Präsidenten des OVG für seine Zurkenntnisnahme des Innhalts und folglice Übernahme der Verantwortung für die Vorkommnisse in der 12 Kammer SEINES Hauses laufen im Dreieck VG 1 K – BStU – OVG 12N.
Am 18.01,18 kan der Boote des Oberverwaltungsgerichtes und brachte mir wie erwartet die Sendung mit obigem Begleitschreiben ( wie sich das gehört ). Dass der Innhalt die Teile 3 und und Teil 4 dess absichtlich in die VG 1 K 225.16 irregeleiteten Teile des Behördenvorganges BV 001488/92Z die eigentlich in die Akte der OVG 12N 51.17 gehö-ren, wo über unsere Nichtzulassungebeschwerde entischieden werden soll, braucht der Außenstehende nicht zu wissen.
Selbstverständlich hat der Präsident das Fehlen der 289 Seiten im Teil 3 gesehen und dass BStU als Ermittlungsorgan gegen Adam Lauks zu Gange ist vom Anfang an darum bemüht, dass politischer Charakter der Verurteilung und verbrecherische Verfolgung die erst in der U-Haft einsetzt und nach der Gewaltnotoperation im Strafvollzug durch die HA VII intensiv betrieben wird mit dem Ziel mich in den Suizid zu treiben.
Die STASI läßt auch am 7.6.83 aus der U-Haft das Ersuchen des Stadtgerichtes Berlin an den Leiter der U HA 1 Berlin, mich zeitnah auszuweisen, verschwinden um mich widerrechtlich 2 Jahre und 5 Monate in Haft vorwiegend in Abschirmung und Isolierung verbringen zu lasse. Diesbezüglicher Antrag auf Rehabilitierung irrte seit 2011 durch die Gerichte, Staatsanwaltschaften,Generalstaatsanwaltschaft und liegt jetzt am Landgericht in der Rehabilitierungskammer und wartet auf die Überstellung meiner Akte seit 30.6.2017? Nachzusehen gefällig? :
Rehabilitirungsantrag 551 Rh 218/15

Die Beklagte der BStU vertreten durch die BND-Unterzeichnerin Jutta Probst, die die Teile 2 und 4 abslichtlich zwecks Unterdrückung in die VG 1 K 225.16 geleitet hatte, hatte zwar darüber auch das OVG ganz kurz informiert, und war sich sicher dass OVG auch ohne Teile 3 und 4 meine Nichtzulassungsbeschwerde abweisen wird(?!?)
” Das OVG hätte somit jederzeit die Möglichkeit, sich diese beiden Teile des Vorgangs ( BV 001488/92Z ) vom VG übersenden zu lassen, sofern dies für erforderlich erachtet würde.”
Wie der Richter der 12 Kammer des Oberverwaltungsgericht wissen sollte ob er die Übersendung der Akte als erforderlich erachten, wenn er nicht eweiß was darin ent-halten ist ? Oder sollte der Richter der 12 Kammer die BND-Frau Jutta Probst anrufen damit sie ihm telefonisch mitteilt was sich in den beiden Aktenteilen befindet.
Was sich darin befindet kann JEDER hier nachschauen:
http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/BV_1488_92Z_Teil_3_und_4.pdf
Man darf nicht staunen das im Teil 3 ersten 289 Seiten/Akten des BV 001488/92Z fehlen. Auch bei angeblichen “Originalen” der Teile 1 und 2 fehlen beim Teil 1 erste 35 Seiten die bereits vor dem Eingang meines Antrages im Rahmen der eingeleiteten Recherche ( ohne meinen Antrag ) angelegt wurden(?).
Hiermit ist der Eingang der Kopien des Teil 3 mit fehlenden Seiten 0001 -290 und des Teil 4 des Behördenvorgang 001488/92Z bestätigt beim Präsidenten und Vizepräsidentin des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg mit der Bitte um die Weiterleitung in die 12 Kammer zum OVG 12N 51.17 wo die Teile 3 und 4 bis jetzt nicvht überstellt wurden ?
Offensichtlich war die BStU zuversichtlich, dass für die Abweisung unserer Nichtzulass-ungsbeschwerde durch die 12 Kammer auch die Teile 1 und 2 reichen würden, womög-lich eine solche ZUsage hatten.
1995 ging es am Verwaltungsgericht Berlin um die ähnliche Sache: Herausgabe von falschen Mitteilungen /Gutachten der Gauck Behörde über RA Gregor Gysi.
Gregor Gysi gegen Bundesrepublik Deutschland ( BStU )
VG 1 A 198.95 Gysi verlor und ging in die Berufung
OVG 8 S 295.95 Was in der Berufung geschah -!??…
Durch diese Aktenmanipulation und durchsichtiges Spiel setzte die BStU ( BND – Frau Probst ) alle beide Prozesse lahm, sowohl OVG 12 N 51.17 als auch das VG 1 K 225.16! Beide Gerichte haben keine vollständige Akte des BV 1488/92Z Akteneinsicht eines Betroffenen und können nicht agieren. Außerdem sind die Teil 3 und Teil 4 für VG 1 K 225.16 vollig irelevant – fehl am Platze. Mein Begehr heißt eindeutig Akteneinsicht in die 10501 Akte die STASI auf meinen Namen angelegt haben soll – oder die zu meinem Antrag auf Akteneinsicht im Behördenvorgang 1488/92Z “gelesen” wurden, wie das so verschleiernd erklärt wird. Diese Akte sind dem erkennenden Gericht: Verwaltungsge-richt Berlin im Original , das heißt ungeschwärzt, vorzulegen auf ausdrückliches Verlan-gen des Gerichtes.
Warum die BStU die Teile 3 und 4 dem OVG nicht zusammen mit den (angeblichen) dort vorliegenden Teil 1 und 2 vorgelegt hat, ist der Beweis für die Aktenmanipulation auf die sich beide Gerrichte vermutlich nicht mehr einlassen dürften.
REPLIK und ERWEITERUNG der Klage gegen BStU
In Sache: OVG 12 K 51.17 Berufung auf VG 1 K 237.14 vom 10.Mai 2017
Adam Lauks für die Bundesrepublik Deutschland – gegen Roland Jahn – BStU
Hottest NEWS in this Open Game: The lost letter to President and vice president of Court Berlin from 26.07.2017 cam yesterday OPEN back?!? ( 13.9.2017 ) without Sender on the back side!?
Wir sind gespannt ob der Einzelrichter sich wagen wird die Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Eingang unserer Stellungnahme dem Wunsch/Befehl des BStU abzuweisen !??
Das Lügenimpoerium der verbrüderten Geheimdienste der BStU schlägt zurück: NICHTS als LÜGEN Frau Probst servieren Sie hier der Deutschen und der Weltöffentlichkeit und besudeln wissentlich unseren Rechtsstaat.
Antwort des RA erfolgte per Fax umgehend:
Auf das Schreiben vom 26.07.2017 hat sich Der Präsident des Oberverwaltungsgerich-tes Berlin Brandenburg nicht mehr berufen ? Nanu- verrutscht? Hier ist seine Antwort.
Ich warf die Kopie des Schreibens vom 26.7.17 am 24.8.17 noch mal ein – SICHERHEITSHALBER.
Kann sein dass der Präsident und die Vizepräsidentin mein Schreiben vom 26.7.2017 ( hier im Verlauf ) nicht erhalten hatten oder übersehen haben ?!? Oder ist das Schrei-ben bis zu den Beiden noch nicht durchgedrungen? )
GERICHTSAKTE OVG 12 N 51.17 -PKH ABGELEHNT
Beschwerde gegen den Beschluß über die Ablehnung der PKH wurde nicht in die Gerichtsakte Aufgenommen – Aktenunterdrückung und Aktenmanipulatio0n am OVG zu Gunsten der BStU !?
PKH für ein Folteropfer der STASI – abgelehnt!
Stand der Gerichtsakte des verlorenen Prozesses VG 1 K 237.14 vor der Abgabe meiner Nichtzulassungsbeschwerde in OVG 12 N 51.17 am Oberverwaltungsgericht Bln-Brbg.
BV 1488/92 Z ist Aktzeneinsicht des Opfers/ Betroffenen Adam Lauks 7.12.1991 ersucht.
Klicke, um auf OVG-12N51-17_ORIG_Part_Two.pdf zuzugreifen
BV 1488/92Z Band oder Teil 2 wurde komplett ausgetauscht zwoschen Verwaltungs – und Oberverwaltungsgericht ohne dass es eine Akteneinsicht der Beklagte gegeben hatte?!?
Klicke, um auf OVG-12N51-17_ORIG_Part_One.pdf zuzugreifen
Gesprächsnotitz vom 11.7.17
Ich erreichte Frau Schumann und teilte ihr mit dass die Kollegin für Sie die gestrige Information hätte, die fehlende Akte im BV 1488/92Z betreffend. Die Information hatte sie offensichtlich nicht erreicht. Einen Vermerk DARÜBER wollte sie in die Akte nicht eintragen, verwies mich zweimal an meinen RA.
Als ich ihr ankündigte diese wichtige Information dem Präsidenten des OVG mitteilen werde, legte sie zimlich unwirsch auf, es fehlte an Anstand merklich.
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Facit: Es scheint am OVG zu qualmen, weil durch die evtl. Nichtanforderung der fehlenden Akte und Ausbleiben einer Monierung und Fristsetzung eine Mittäterschaft zuerst des Verwaltungsgerichtes entlarvt und die Entscheidung des Richter Rind Klage abzuweisen ( auftrags der Geheimdienstler aus der BStU ) ist nachvollziehbar.
Dass OVG diese Tatsache nicht interessiert, deutet daraufhin dass mein Berufungsschreiben nicht zur Berufung zugelassen wird, weil da ganz andere Kräfte entscheiden.
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Gesprächsnotiz vom 10.7.17 mit der Geschäftsstelle 1 Senat am OVG:
Grund des Anrufes war der SB Schumann mitzuteilen dass sich das Fehlen der Akte im BV der Beklagten ( BStU ) 1488/92Z bei der Durchsicht der Gerichtsakte zu OVG 12 N 51.17 geklärt hat. Die sollte zur Kenntnis nehmen und einen Vermerk darüber machen,
dass das Fehlen der Seiten 185-187 der BStU Akte die nun urplötzlich als manipuliertes Original vorliegt.
Bei meiner Akteneinsicht am VG 1 K 237.14 wurde die Berichtserstatterin von Klitzing über das Fehlen der Akte informiert und über das Fehlen vieler weiteren Akte. (Siehe Vermerk.) Frau Schumann war gestern nicht da, die Information nahm ihre Kollegin auf.
Ihr wurde auch gesagt, dass es aus der Akte nicht hervorgeht, ob das VG auch, dem Vermerk entsprechend, die Nachreichung der fehlenden Akte angefordert hatte, oder bei Nichteinreichung mas moniert hatte mit einer Fristsetzung.
Von: lauksde@gmx.de
Gesendet: Donnerstag, 6. Juli 2017 11:12
Betreff: OVG 12 N 51.17 bei Ihnen 141/17L01 ru D2/1205-17 Vorab per E-Mail
Sehr geehrter Herr Lerche !
Bei der Durchsicht der am OVG Berlin Brandenburg in Sache OVG 12 N 51.17 anhängigen und angestrebten Zulassung meiner Berufung auf das Urteil des VG 1.K 237.14 habe ich festgestellt dass es keine Vollmacht für die Frau Probst gibt, die Bundesrepublik Deutschland bzw die Beklagte BStU vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg zu vertreten. Dass sie ihr Schreiben vom 15.0617 ( Blatt 456 ) an VG richtet läßt bei mir die Vermutung zu, dass sie gar keine Volljuristin sei?
Bitte klären Sie das, sowie ihre frühere Arbeitsstelle oder Funktion und Universität an der sie zum Volljuristen oder Juristen ausgebildet oder zugelassen wurde in der DDR bevor Sie unter Fittiche von Joachim Gauck und verbrüderten und vereinigten Geheim-dienste kam und ihre Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung unterschrieben hatte.
Eine Entbindung von dieser Verpflichtungserklärung unterschrieben vom Leiter der Behörde Roland Jahn, bitte umgehend abfordern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mandant
Adam Lauks
In Sache Strafanzeige gegen Dr. Hubertus Knabe habe ich Sie gebeten eine Akteneinsicht zu beantragen – bis jetzt keine Reaktion von Ihnen?!?
A. Lauks
Die Anlage wurde absichtlich “neutralisiert” – die war gar nicht für die erste Kammer des VG gedacht… erreichte nicht die Präsidentin und nicht die Geschäftsleitung (Zufall…. NEEEEEIN ) Schaut euch die Anlage an!:
Gesprächsnotiz vom 30.6.17 mit der Sachbearbeiterin Frau Schumann: Ich setzte Sie in einem kurzen Gespräch davon in Kenntnis, dass in den Originalen der Beklagten außer im BV 1488/92 Z auch im BV 7540/12Z eröffnet auf Ersuchen LAGeSo 13 Originale fehlen!
Sie wollte diese Mitteilung vom RA Lerche haben.
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Posteingang beim Kläger am 30.6.2017
Hat dem Dr. Raabe der Anhang / die Anlagen dem Schreiben an seinen OVG Präsidenten und Vizerpräsidentin nicht gefallen?!? Den Befehl für die Verwerfung meiner Berufung hat er schon in der Einstellung der Ermittlungsverfahren gegen Roland Jahn und Wolfgang Dierig aus dem Referat Pet 4 des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages.
PS: Ich benachrichtigte den Präsidenten und die Vizepräsidentin über den Aktenaustausch der stattfand und weder in der Akte VG 1 K 237.14 noch in der Akte des OVG 12 N 51.17 vermerkt wurde – Minipulierung von Gerichtsakten angezeigt! auch ohne Anwalt, vorerst.
I said: An Open Game and Open Fight I play against your Lies, god dammned – for My Human right ! I have sent
THIS IS AN INTRODUCTION OF MY OPEN GAME on Higher Court of Berlin Btandenburg.
I have written this letter for President of Court on the Juni the 17.th 2017/ Siebzehnte Juni
Anlage 1
Anlage 2:
Anlage 3:
Anlage 4 Als ich in der Akte 76 Js 1792/93 Ende Januar 2013 einsehen und kopieren durfte schrieb ich ihn zuerst an und als er schwieg zeigte ich ihn an. Seine Schuld bleibt ungesühnt da verjährt?
Unterschlagenes Aktensegment 577/85 und hier das Ganze: Machte ihn das Verbrechen zum Bundespräsidenten?
The Artist recognized the Devil in these – HIS Eyes of Bad and Ogly. Die STASI bestimmte dass die Schicksale und Leiden der wahren Opfer und Regimegegner in die Hände dieses Indi-viduums gelegt werden. Sieht jemand. ein Funken Empathie in den Augen.
Respect zum Zeichner -so wie er hat den Gauck keiner ENTLARVT- Dank und Segen dafür!
Well paid for saling LIES Joachoim Gauck and Roland Jan.
This is an Open Game against Injustice of Gauck – Birthler and Jahn UNITED Intelligence Agency named BStU in Berlin under NO CONTROL by ANYBODY.
Weitergeleitete Nachricht ——– vorab per E-Mail
Betreff: | Urkundenunterdrückungen Aktenmanipulationen in b der Geschäftsstelle 12 des OVG Berlin Brbg/ Beklagte tauscht Akte aus ohne das darüber einen Schriftsatz oder Vermerk gibt – Für Geheimdienstler der BStU scheint alles machbar zu sein, auch am OVG Berlin Brandenburg?!? |
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Datum: | Fri, 30 Jun 2017 11:31:33 +0200 |
Von: | Adam Lauks <lauksde@gmx.net> |
An: | pressestelle@ovg.berlin.de |
Sehr geehrter Herr Präsident, Buchheister Werte Präsidentin Merz , Hiermit zeige bei Ihnen die unvorstellbare Manipulationen in dem Dezernat 12 im Zusammenhang mit OVG 12 N 51.17 Berufung zu VG1 K 237.14. Bei der Akteneinsicht am OVG und auch bei der Akteneinsicht in der RA Kanzlei wurde festgestellt, dass bei den urplötzlich am OVG aufgetauchten Originalen des BV 1488/92Z der Beklagten, drei Seiten fehlen. Es ist unfas- sbar dass die Beklagte beim Austausch der Unterlagen am OVG im BV 7540/12 13 Akten fehlen -als Originale. Auf Ihr Haus fällt ein Verdacht der beliebigen Aktenmanipulation mit den Geheimdienstlern der BStU. In dem Zustand wie das Original jetzt vorliegt - ohne 13 Akten, wurde mir die Akte im Rahmen der AES nach IFG im Jahre 2013 in der BStU präsentiert und anschließend in Kopie nach Hause geschickt. Als das in meinem Blog festgestellt und veröffentlicht wurde, lieferten die Geheimdienstler am VG die unterdrückten Akten nach ... die ich dort alle kopiert hatte und die jetzt in meinem Besitz sind als Augenscheinobjekte die als Beweise gebraucht werden für das Berufungsverfahren auf Ihrem Gericht. PS. Ein Berufungsverfahren durchzuführen ohne dass die Originale dem OV-Gericht vorliegen - sprich 10501 Seite aus dem BV 1488/92Z samt dort befindlichen und gesperrten Gerichtsprozessakten April 1983, Haftakte und Gesundheitsakte des Klägers, seit 1992. Nebst Seite 16 des Originals der Akte des BV 7540/92Z fehlen Akte die im Anhang zu sehen sind: 23; 24; 25; 37; 38; 41; 42; 45;46; 31; 35; 57 womit eigentlich mein Begehr zur Feststellung von Urkundenunterdrückungen Aktenmanipulationen, Fälschungen und Herausgabe falscher Mitteilungen, Gutachten und Stellungnahmen bereits vor dem Einreichen des Berufungsschreibens erkennbar .- bewiesen ist. Un der Hoffnung dass Sie beide mein vorangegangenen Schreiben zur Kenntnis genommen hatten; dies hier bestätigt meine Vorahnungen. Mit freundlichen Grüßen Adam Lauks ungesühntes Folteropfer der STASI
Hier sind die Akte die ich am VG kopieren konnte obwohl Sie im BV 1488/92Z bei der AES mir gegenüber unterdrückt wurden. Unter den Originalen des BV 7540/12Z am OVG waren die nicht zu finden da auch dem erkennenden Gericht gegenüber willkürlich unterdrückt wurden?!?:

Justitia in Germany is wearing brown… asfter reunion and mariage of intelligences GDR/FRG ?!?
So läuft das bereits:
Bei der Akteneinsicht auf der Geschäftsstelle und Abgleich meiner Akte 1488/92Z , Band 1 und Band 2, die ich im Rahmen der unter zwei unabhängigen Zeugen durchgeführten AES nach Informationsfreiheitsgesetz unter der Assistenz der Juristin Caroline Bossak ( nicht mehr in der BStU ) mit der angeblich seit 2014 am Verwaltungsgericht vorhandenen Akte des Vorgangs, in die ich 4.Mal Akteneinsicht genommen hatte konnte ich mich verge wissern dass urplötzlich ( wie bei der zweiten Akteneinsicht bereits vermutet ) mir Originalakte vorgelegt wurden die ich am VG niemals eingesehen hatte(?)
Ich sagte das der Sachbearbeiterin und verwies sie auf das Original und Kopie des Bandes Teil 2 (meiner Akte ) wo es auf der Seite 133 erkennbar ist dass die aus dem Band zwei herstammen. Ergo nun lagen auf einmal im Original die 132 Seiten des Teil 2 die mir bei der AES nach IFG vorenthalten wurden, bzw. unterdrückt wurden wie die ersten 35 Seiten des Originals des Teil 1. Nachgemachte Fälschunhgen waren dem Original auch am OVG vorgespannt.
Alarm wurde beim Richter ausgelöst als ich auf ein lose eingelegtes DIN A4 Blatt im Teil 2 stieß das ich dann als Korpus Delicti nun nach der Akteneinsicht in der Kanzlei des RA fotografiert hatte.
Einen Vermerk DARÜBER gibt es in der Akte des OVG 12 N 51.17 nicht (?)
WARUM bzw.Wieso nicht? Das Fehlen wenn nicht vermerkt beabsichtigt man auch nicht zu klären? oder wie – oder was?
Meine Frage oib Mitarbeiter der BStU am OVG oder am VG Akteneinsicht bahmen nach 2014 – nahm sich die nette Frau Schumann der Akte an und prüfte die eingehend. Sie fand ordentlich eingetragen/ vermerkt meine Akteneinsichte. Ein Vermerk über eine AES der Beklagten fand sich nirgendwo verzeichnet. Sie prüfte auch ob es einen Vermerk gibt über die AES der Gruppenleiterin der StA II Belin Frau Nielsen gibt, die die Akte VG 1.K 237.14 sich vom VG kommen ließ. Fehlanzeige.
WER und WO und WARUM die fehlende Akten entwendet hatte … und WOZU?
Bei politischen Prozessen in Deutschland scheint ALLES möglich zu sein, wie im der DDR?!? RA wurde angehalten uns zur Verfügung stehenden Schritte zweck´s Klärung dieses Sachverhaltes einzuleiten.
Meinen am nächsten Tag der nicht mehr so netten, fast ungehaltenen Frau Schumann
unterbreiteten gut gemeinten Vorschlag zur Lösung des Problems lehnte sie kategorisch ab.
“Sie können das ganz schnell und einfach lösen in dem Sie SOFORT per Kurier eine Kopie des ihnen zugesandten Originals des Band 2 von der BStU zukommen lassen Sollte n die Seiten dort nicht fehlen, da steht OVG,VG und StA Berlin II unter Verdacht der Urkundenunterdrückung und Aktenmanipulation..” “Sie sind anwaltlich vertreten, wenden Sie sich auf ihren Rechtsanwalt..” – “Der wird dann eine Strafanzeige erstatten müssen.” konnte ich noch hinzufügen , sie legte auf. Das Gespräch mit mir hate sie so in Druck gebracht als ob sie auf Toilette musste.
Der Vermerk über Akteneinsicht des RA Lerche ist falsch. – Die Akte wurden in seiner Kanzlei eingesehen.
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Beweise für die Urkundenunterdrückung und Aktenmanipulation unter Aufsicht und Veranlassung des BND-Mannes Harald Both Gaucks dritten Mann aus der Abteilung AU 2
Am OVG liegen als Original des BV 7540/12z eröffnet auf Ersuchen des LAGeSo vom 22.02.12 – Eingangsstempel der BStU trägt das Datum 22. FEB. 2012 (hier Seite 1 und 2 des Behördenvorgangs LAGeSi:
Urkundenunterdrückung/Aktenmanipulation BStU im BV 7540/12Z : BEWEISE Kopie des Originals am OVG Berlin – Brandenburg
zu vergleichen mit der Kopie des gleichen Behördenvorgangs 7540/12Z am Verwaltun-gsgericht Berlin in Sache VG 1 K 237.14:
Kopie des BV 7540/LaGeSo eingesehen und gefertigt am Verwaltungsgericht Berlin