Am 5.12.1989 wurden der Generalstaatsanwalt der DDR Günter Wendland und sein Stellvertreter Karl-Heinz Borchert zurückgetreten – gefeuert wegen RECHTSBEUG-UNG! Die beiden haben sich an meinem politischen Prozess, Berufung und Gnaden-gesuch abgearbeitet: Grobe Rechtsbeugung beim Urteil und die Berufung und Gnadengesuch verworfen. – Sie wurden auch dadurch zu Generalstaatsanwälten der DDR befördwert.
Dieses was in diesem Schreiben aus dem Bundesarchiv zu lesen ist muss ein Richter des Kassationsgerichtes bzw. Rehabilitierungskammer wissen:

Die BStU (BND) bestätigt die Existenz der Verfahrensakte in deren Bestand

Hervorgehoben ist die irreführende Erklärung aber auch die Bestätigung dafür dass sich meine Verfahrensakten in der BStU befinden.

Standpunkt der STASI-Justiz der DDR I zu Adam Lauks alias OV “Merkur”
Standpunkt der STASI-Justiz der DDR II zu Adam Lauks alias OV “Merkur”
Urkundenunterdrückung und Ignoranz des Landgerichtes Berlin war vom Anfang an da. Die erste Anfrage des Landgerichtes zwecks Bearbeitrung des Kassationsantrages und Rehabilitierungsantrages blieb OHNE Anzwort … die Akte hatte der Sonderermittler Becker auf Weisung vom Gauck längst gefunden gehabt. Die ersten Akte waren der Lüge beigefügt und die waren manipuliert, am 23.1.2018!?
Die gewünschte “Stellungnahme” auf das Schreiben der Oberstaatsanwältin Schmitz – Dörner folgt nach Ihrem Antwortschreiben an den Richter Heinatz das wie geordert zurükkam, ohne das sich die OStA in die 423 Seiten und dort begangene Urkundenunterdrückungen und Aktenmanipulationen vertieft hatte.

Auch in Ansehung von Blatt 160 ff der Akte verbleibt es bei der Auffassung Blatt 69 der Akte. Der erneute Rehabilitierungsantrag ist als unzulässiger Zweitantrag zurückzuweisen.
Nun werde ich mit der Person meines Vertrauens aus dem Landesbeauftragten für die STASI-Unterlagen Berlin, Herrn Dr. Klaus Bästlein in Augenschein nehmen und die Kopien aller 200 Akten mitnehmen die ich für die Eingabe am EUGMR brauchen werde. Wer ist die Person in der Gauck Behörde die entscheidet welche der dort lagernden 10501 Akte ist für das angestrebte Rehabilitierungsverfahren relevant. Von dieser Person hängt der Richterspruch in direktester Weise ab. Und das ist ein Angehöriger der mindestens vier Geheimdienste die in der BStU das Sagen haben, vom Anfang an bis heute.
Aus dem Telefongespräch mit der Justizobersekretärin Frau Bruckert erfuhr ich, dass der BStU nun- vermutlich auf meinen Druck in diesem Blog – nicht ein Jahr dazu gebra-ucht hatte, um den unnötig eröffneten Behördenvorgang auf das Ersuchen des erkenn-enden Landgerichtes Berlin um eine erneute Recherche vorzugauckeln -Lauks gilt seit 2007 als “ausrecherchiert” und die erforderlichen Akten 10501 Seiten liegen in der ZMA – Zentralen Materialen Ablage, in den Händen der STASI, bzw. verbrüderten Geheim-dienste, lediglich 200 Seiten der Akten an das Landgericht übersandt hätte. Sie teilte mir auch mit, dass die Akte zum Generalstaatsanwaltschaft geschickt wurden 152 Js 293/15. Seltsam in der Sache ist schon, dass GenStA nicht schon von sich aus die Akte zum BV 001488/92Z angefordert hatte?
Ich rief in der Geschäftsstelle bei der GenStA Berlin an und erfuhr dort, dass sich die Akte, vermutlich mit der Stellungnahme, die schon das Urteil zum Antrag beinhalten, dürfte auf dem Postrückweg in die Reha – Kammer des Landgerichtes befindet.
Ich wette dass die BStU folgende zwei Akten aus dem mir vorgelegten Segment der Akte MfS HAVII/8 462/84 nicht mitgesandt hat!
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Gesprächsnotiz vom 7.2.2018 um 11:47 mit der Frau Bruckart aus der Geschäftsstelle des Landgerichtes zum Sachstand in 551 Rh 218/15:
“Die BStU hatte an die 200 Akte zugeschickt und die wurden an die Generalstaatsanwalt geschickt zu Sache dort 152 Js 293/15”
Anschließend rief ich in der Generalstaatsanwaltschaft an 90152795 und dort wurde mir mitgeteilt, dass die Akte an das Landgericht in die Rehabilitierungskammer mit der Stell-ungname zurückgeschickt wurde( wo die am 8.2.2018 ankommen müsste weil EILT ) ???
Mit dem heutigen Schreiben und Anlagen werde ich mich morgen auf den Weg machen, um am Landgericht mir die Akten einzusehen, die BStU nach eigenem Ermessen der ver-brüderten Geheimdienstler zusammengestellt wurden. ( Siehe hier die Anlage 10 ! )
Anlage 1
Anlage 2
Schreiben an den Direktor Dr. H.-J. Geiger ( kam zu Gauck vom Bayerns Datenschutzbeauftragten, der bekanntlich dem Staatsschutz untersteht )
Anlage 3
Anlage A 4
Was als Original im BV 007540/12Z ( nicht so im BV 001488/92Z ? ) am OVG im 12.Senat vorluegt ist HIER:
Anlage A4a befindet sich in keiner BStU Akte bis auf den heutigen Tag (?) müsste es aber da zum Vorkommnis vom 23.6.1985 gehört!
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Behördenvorgang 007540/12Z des LAGeSo – komplett
Anlage 2 : Sammelakte MfS AKK 14236/85
Anlage 3: O V “Merkur” Reg.-Nr. XV /5523/81 Beispiel für die so hoch gepriesene Zugänglichkeit der Stasi-Akte für die Forschung – blanke Lüge und Farce f. Dumme!
Operativ Vorgang “Merkur” – Abschlussbericht
Adam Lauks
Zossener Strasse 66
12629 Berlin Berlin 12.05.2016
Landgericht Berlin
Frau Stachowski
PERSÖNLICH-UNVERZÜGLICH
551 Rh 218/15
10548 Berlin
DIES IST EIN OFFENER BRIEF AN LANDGERICHT BERLIN
in meiner Rehabilitierungssache 551 RH 218/15 Verwirklichungsersuchen/Ausweisung 7.6.83
Sehr geehrte Frau Stachowski,
nach dem ich vor ein paar Wochen erfahren hatte, dass mein Rehabilitierungsantrag vom OLG Berlin Brandenburg an das Landgericht Berlin zurück überwiesen wurde und nach dem ich den 2015 gedrehten DOKU Film SOKO Deutsche Einheit zufällig angeschaut habe, schreibe ich Ihnen mit neuem Wissen, das ich so 1991 gebraucht hätte, bevor ich den ersten Kassationsantrag gestellt hatte und bevor ich den ersten Rehabilitierungsantrag wegen Rechtsbeugung gestellt hatte. Im Contest ist DIE WAHRHEIT sowohl über die juristische Aufarbeitung des DDR Unrechts als auch über die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung der STASI-Justiz und ihrer Exekutive und DDR Organe und Organisationen.
SOKO DEUTSCHE EINHEIT – ZERV Ermittler mit gebundenen Händen
SOKO Deutsche Einheit – Juristische Aufarbeitung des DDR Unrechts nach Vorgaben von Kohl´s STAZIS
Am 18.11.2015 lauschten 160 Mann im Grimm Zentrum dem Herrn Papier bei seinem Versuch uns Opfern nach 25 Jahren die juristische Aufarbeitung als erfolgreich verlaufen anzudrehen. Erst dabei erfuhr ich zum ersten Mal, dass der RechtSStaat, mehr oder weniger dazu gezwungen, ja erpresst wurde, das DDR Unrecht nach dem StGB der DDR zu „rehabilitieren“ oder aufzuarbeiten oder zu verarbeiten. Dass dadurch ein neues Unrecht geschaffen werden musste war den Gegner dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofes schon damals bewusst. Es geschah nach Vorgaben aus der Politik ( aus dem Kabinett Kohl´s). Was kaum jemand außer Herrn Papier im Saal wusste ist, dass auch der Wegfall der Rechtswidrigkeit und Menschenrechtsverletzungen im Ermittlungsverfahren und in unzähligen Operativen Vorgängen des MfS, die bewusst und willkürlich, bar jeglicher Kontrolle begangen wurden. Wenn ein Operativ Vorgang des MfS, der nach der Richtlinie 1/76 des Ministers Mielke abgelaufen war und mit einer Verurteilung endete – und alle Operativ Vorgänge endeten mit einem Urteil – waren die begangenen Rechtswidrigkeiten fortan als rechtens anzusehen. Praktisch hatte es in den Ermittlungsverfahren und Gerichtsprozessen der STASI – Justiz keine Rechtsbeugung gegeben, weil alles was die STASI gemacht hatte, auch im Operativ Vorgang „Merkur“, war rechtens in einem Unrechtsstaat.
Auch dieses Unrecht hatte die Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik so 1:1 übernommen und dadurch hatte man die STASI-Justiz rehabilitiert, sie zu einer rechtsstaatlichen erklärt und alle Urteile die in der DDR gefällt und vollstreckt wurden für rechtens erklärt.
Das dadurch entstandene neue Unrecht war erzwungener Kollateralschaden der MfS Generalität und Verdienst des erpressbaren Verbrecher Helmut Kohl und Konsorten aus seinem Kabinett.
Nach diesem Vortrag fiel es mir wie Schuppen von den Augen und ich fand die Erklärung für die Abweisung meines Kassationsantrages und meines Rehabilitierungsantrages und meiner Strafanzeige die unter 76 Js 1792/93 5,5 Jahre lang durch die Staatsanwaltschaft II Berlin und mit der Zuarbeit der Gauck Behörde eingeäschert wurde . Hier sind die Beweise Ihrem evtl. gewecktem Interesse: DAS ERMITTLUNGSVERFAHREN 76 Js 1792/93
http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/Strafvereitelung_im_Amt_der_StA_II_Berlin_76_Js_1792_93.pdf
und hier sind die Beweise für Gaucks Urkundenunterdrückung die als Anzeige 222 UJs 662/13 „bearbeitet“ und wegen Verjährung eingestellt wurde – DIE Schuld Gaucks bleibt ungesühnt.
http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/MfS_HA_VII_8_Nr_577_85_Gauck.pdf
Auch der Umgang mit dem Ihnen vorliegenden Verwirklichungsersuchen läuft offen-sichtlich nach den Vorgaben der Politik die offensichtlich für die Opfer zeitlebens gelten. Kein Gericht und auch die Rehabilitierungskammer oder LAGeSo durften nicht festste- llen, dass ich laut dem Verwirklichungsersuchen des Stadtbezirksgerichtes Berlin Mitte vom 7.6.1983 aus der U-Haft I hätte zeitnah über Schönefeld ausgewiesen werden müssen. Aus einem Maßnahmenplan des MfS zum Objekt „Merkur“ der ich selber bin, geht hervor dass wir liquidiert werden sollten.
Nicht dass die STASI mich 2 Jahre und 5 Monate gesetzwidrig in Haft behalten hatte, man entschied auch 1985 mich nicht auszuweisen, sondern sogar zwei Monate vor der Hälfte der Strafe mit gespaltenem Unterkiefer in die CSSR zu entlassen um mich in Ungarn aus dem MERIDIAN-EXPRESS rauszuholen und zu liquidieren.

Wen der Zug durch Ungarn fährt steigt Lauks nicht (mehr) ein…heißfür Lauks soviel wie: Dieser Zug endet hier – die Reise endet HIER…
Versehentlich übergab mir Herr Harald Both als BND-Mann, vom Anfang an in der Leitung der BStU, eine Notiz aus dem Maßnahmenplan der HA II/10 Spionageabwehr. Anlage 1.
Von 10501 Seite meiner Akte, die in der BStU liegen, konnte ich bis jetzt nur einen Bruchteil auch teilweise geschwärzt einsehen. Zur Zeit sind eine Petition im Bundestag und eine Verwaltungsklage eingereicht zwecks Herausgabe meiner kompletten Akte.
Offensichtlich zielen die Vorgaben aus der Politik auf die biologische Lösung oder besser gesagt Entledigung der wahren Opfer der STASI-Justiz und ihrer Exekutive.
Beispiel dafür ist Thiel Walter, Gerhard der 16 Jahre auf seine STASI Akte gewartet hatte, die er um das Geltendmachen seiner Ansprüche gebraucht hatte. Nach meinem energischen Protest bei der BStU erhielt er die Einladung zur Akteneinsicht im Juli 2015. An den Folgen des 9,5 jährigen Gefängnisaufenthaltes verstarb er. Die Gerechtigkeit blieb auf der Strecke, erreichte Gerhard nie, so wie sie mich auch nie erreichen wird. Anlage 2
Was diese Vorgaben angerichtet haben und wie „erfolgreich“ juristische Aufarbeitung gewesen ist können Sie aus dem Zitat der Herrn Hans-Jürgen Papier entnehmen.
„Noch nie war in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit ( Gerechtigkeit ) so tief wie derzeit. Dies ist auf Dauer inakzeptabel.“
Hiermit beantrage ich Akteneinsicht und Auskunft über den Sachstand in 551 Rh 218/15
DIES IST MEIN ALLERLETZTES SCHREIBEN AN SIE UND MEINE WARNUNG
In Erwartung ihrer Stellungnahme und einer schnelleren Entscheidung als die bis jetzt getroffenen
verbleibe ich
mit freundliche Grüßen
Adam Lauks
Opfer der juristischen Aufarbeitung der Verbrechen der STASI Justiz und ihrer Exekutive

Wie kommt man nur um die Rehabilöitierung herum… 2,5 Monate hielt mich die STASI in ihren Klauen und dann wollte sie mich am 29.10.1985 liquidieren…

da fällt einem nicht mehr ein… es soll nur 4 RA in Deutschland geben die Rehabilitierung verstehen zu machen!? Zwei davon sind STASI RA.
AKTUELLER STAND 12.01.2015:

In der Verwaltungsstreitsache Adam Lauks ./. Staatsanwaltschaft Berlin
… ist die von Ihnen erhobene Anhörungsrüge vom 27.12.2014 am 20.1.2015 hier eingegangen.
Verfahren wird unter dem oben genannten Aktenzeichen geführt.

Nach dem Sie mich an das OVG verwiesen hatten, weil in Ihrem Hause keiner sich wagte “festzustellen” was der letzte Absatz bedeutet:
Die vorstehende Abschrift der Urteilsvormel wird beglaubigt. Das urteil ist seit dem 27.05.1983 rechtskräftig-
Sie werden ersucht, die sich aus der obigen Urteilsformel ergebende MAßNAHME der AUSWEISUNG zu verwirklichen.
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AKTUELLER STAND vom 31.10.2014 !!!

.. hat das Verwaltungsgericht Berlin die Vorgänge VG 9 K 441.14 zur Entscheidung über die von Ihnen eingelegten BESCHWERDE – eingegangen bei dem Verwaltungsgericht am 28.10.2014-hier vorgelegt.
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Akte 50 aus der E-Akte (Erzieher Akte oder Gefangenenpersonalakte) BS 10/83 241-73-82
Verwirklichungsersuchen vom 07.06.1983:
“Sie werden ersucht, die aus der obigen Urteilsformel ergebende MASSNAHME der AUSWEISUNG zu verwirklichen,”
Auch die zweite Akte wurde durch Gottesfügung und Dummheit und Fahrlässigkeit der leitenden Ärztin der 8 jetzt) JVA Leipzig mit Krankemnhaus, (früher) Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf in der dort versteckten und nicht mehr exiatenten E-Akte 2010 gefunden unter der laufenden Nr 51.

Die Kopie der Akte mit der laufenden Nr. 50 aus der E-Akte des Stadtgerichtes Berlin -Hauptstadt der DDR vom 07.06.1983
Als Zeitzeuge der Gedenkstätte Berlin Hohenschönhausen bat ich die Historikerin Frau Mechthild Günther um Deutung – Erklärung. ” Das bedeutet dass Sie zeitnah aus der DDR rausgeschmissen werden sollten!”
In letzten 4 Jahren habe ich keinen Juristen in Deutschland finden können, der sich gewagt hätte die Deutung vorzunehmen – als ob sie alle nicht Deutsch als Muttersprache hätten. Auch ein Richter in der Rehabilitierungskammer nahm ein Blatt an sich um es zu deuten, lehnte es schriftlich ab darüber eine Aussage ( Urteil) zu machen !?
Aus diesem Grunde gab ich eine Kopie des Verwirklichungsersuchens am Verwaltungsgericht Berlin am 19.8.2014 zur Niederschrift als Feststellungsklage.

Ich beantrage festzustellen, dass das Verwirklichungsersuchen vom 07.06.1983 zeitnah verwirklicht und ich dadurch circa 2 Jahre und 5 Monate widerrechtlich durch die Staatssicherheit in Haft gehalten wurde.

Bereits zwei Tage später wurde der Verwaltungsstreitsache Adam Lauks ./. Staatsanwaltschaft(?) Berlin ein Aktenzeichen zugewiesen Es ist beabsichtigt, die Streitsache an das nach § 8 StrReHab zuständige Landgericht Berlin zu verweisen. Sie erhalten Gelegenheit zur Sztellungnahme binnen 3 Wochen.

…als Anlage übersende ich Ihnen ein Verwirklichungsersuchen des Bezirksgericht Neubrandenburg an den Leiter der UHA(MfS) Neustreliz geschickt hat.

In der Verwaltungsstreitsache
Adam Lauks gegen das LAND bERLIN; VERTRETEN DURCH DIE sTAatsanwaltschaft Berlin beantrage ich die Verweisung an das nach § 8 StrRehaG zuständige Landgericht Berlin

BESCHLUSS
am 9. Oktovwer 2014 beschlossen:
Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist unzulässig.
Der Rechtsstreit wird an das Landgericht Berlin verwiesen.

MISSVERSTÄNDNISS!??
Es sollte doch lediglich festgestellt was dieses Dokument bedeutet. Die Deutung der Folgen der Nichtausweisung waren gar nicht Gegenstand meines Begehrens!??

“In meiner Feststellungsklage muss zuerst die Rechtsmäßigkeit, der im Verwirklichungsersuchen vom Stadtgericht Berlin (DDR) am 07.06.1983 verfügten Maßnahme der Ausweisung, festgestellt werden.”

Bei der jetzt von mir eingereichten Feststellungsklage soll folgerichtig nur die Rechtsmäßigkeit der MASSNAHME DER AUSWEISUNG und auf Grund der Nichtumsetzung, die Unrechtmäßigkeit mweined DDR-Haft festgestellt werden.Aber eben nicht, ob dies aus politischen oder sonstigen anerkennungswürdigen Gründen erfolgte, wie ew gemäß StrRehaG auch noch zusätzlich eingefordert wird.
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Pingback: 2BvR 1338/12 Verfassungsbeschwerde vom 15.6.2012- wurde ( absichtlich !??) durch den von IMS “Altmann” – Alias Professor Dr. Jörg Arnold-Richter am Obersten Gericht der DDR, empfohlenen RA Nikolai Schoppmann gegen die Wand gefahren!-SO
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13507513.html