Bei der jetzt von mir eingereichten Feststellungsklage soll folgerichtig nur die Rechtsmäßigkeit der MASSNAHME DER AUSWEISUNG und auf Grund der Nichtumsetzung, die Unrechtmäßigkeit mweined DDR-Haft festgestellt werden.Aber eben nicht, ob dies aus politischen oder sonstigen anerkennungswürdigen Gründen erfolgte, wie ew gemäß StrRehaG auch noch zusätzlich eingefordert wird.