
Oberstaatsanwältin Schmitz-Dörner “erkennt” die massive Urkundenunterdrückung der BStU in Antwortschreiben de5r BStU vom 23.1.2018 nicht.
Die folgende Dienstaufsichtsbeschwerde wurde der Generalstaatsanwältin und der Generalstaatsanwältschaft und von der Herren des Verfahrens 551 Rh 218/15 zugeleitet. Die obige unsubstantiierte Antwort anstatt Stellung-nahme wurde am 28.8.2019 gefertigt und am 29.9.2019 an das Landgericht Berlin als 152 Js 293/15 zurückgeschickt.
Aus dem Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft geht es nicht hervor ob auch die Dienstaufsichtsbeschwerde damit wie auch die Urkundenunter-drückung keine Anhaltspunkte beinhaltet, die die Generalstaatsanwaltschaft bei der vorliegender Beweislage dazu veranlassen würde die 10501 Originale auf den Namen Adam Lauks im BV 1488/92 in der BStU notfalls mit Polizei-gewalt zu beschlagnahmen.
Es geht hier nicht um ein Wiederaufnahmeverfahren, sondern um die Revision zwecks Aufhebung des Urteils aus dem politisch-operativen Schauprozess 21.;22. und 26.04.1983.: 113 – 247/83 Stadtbezirksgericht Berlin – Mitte und 2 OSB 4/83 Oberstes Gericht der DDR zu Causa Lauks siehe:
Akte 2 OSB 4/83 Oberste Gericht d. DDR im Bundesarchiv
Akte113-247/83 des GenStA Berlin /DDR im Bundesarchiv