Nach 7 Monaten der intensieven Recherche stand das „Ergebnis“ fest:
„Anhand der hierüber L. vorliegenden Unterlagen ( MfS AKK 5478/81, MfS AKK 14236/85 und AU 3455/83) lassen sich Mißhandlungen nicht belegen.“
Nach 7 Monaten der intensieven Recherche stand das „Ergebnis“ fest:
„Anhand der hierüber L. vorliegenden Unterlagen ( MfS AKK 5478/81, MfS AKK 14236/85 und AU 3455/83) lassen sich Mißhandlungen nicht belegen.“