Wolfgang Schäuble war der der nach Generalamnestie für Täter aller Coloeurs schrie und nach einem Neuanfang lechzte, nach einem Neuen Deutschland, oder nach einem Großdeutschland. Er erntete Kritik und ruderte zurück, weil er er sich der Logik beugen musste: “Wenn Generalamnestie verkündet wird, dann muss es Verbrechen geben die darunter fallen sollen.
Da der Schicksal der Täter aus 40 Jahren DDR und die übrig gebliebene Hälfte von 110 laufende Kilometer Akte im Einigungsvertrag fast unerwähnt blieben, und die STASI-archivare unter der Führung des späteren übernommenen Mielkes Chef des Archivs – heute ( Abteilung AR 3 der BStU) Oberst Becker angefangen hatten die brisante Akte der Westpolitiker der Yellow Presse zum Kauf anzubieten, befürchtete Helmut Kohl auch die
Veröffentlichung seiner Akte und Orderte unter Hochdruck Wolfgang Schäuble nach Berlin wo er mit Eckard Werthebach ( damals schon Berater des Innenminister Diestel) am 18.9.1990 sich den höchsten Generälen des MfS stellte, um die Gefahr der Entlarvung der Machenschaften des Trio Kohl – Strauß – Honecker mit allen Mitteln zu verhindern. Die Verhandlungen fanden statt im Haus 49 des Mielke Ministerium Gottlinde – Ecke Rusche Strasse, wo ganz zufällig das Deutsche Verwaltungsamt und das erste Arbeitsamt danach ins Leben gerufen wurde bzw.einzog.
Die STASI-Generäle legten den Wesssi Schäuble und Werthebach ein Fragenkatalog mit 2500 Fragen auf den Tisch mit Forderungen des MfS. Im geheimen Gutachten über die Beschäftigung von ehemaligen STASI – Mitarbeitern in der Gauck und Birtler Behörde aus Mai 2007 haben die Wissenschaftler Prof. Dr. Klaus Schröder, Dr. Hens Klein und Steffen Alisch festgestellt, dass die Unterhändler Schäuble und Werthebach der Ostseite weitgehend entgegenkommen mussten.
Darin wurde vereinbart – von MfS diktiert – dass die in der ersten “frei” gewählten Volkskammer der DDR beschlossene Gründung der Behörde eines Sonderbeauftragten für die übriggebliebenen personenbezogenen Stasi Unterlagen auch zu einer Bundes-behörde erklärt wird in der 200 Hauptamtliche Offiziere aus Mielkes Archiv die Akte weiter “verwalten” werden. Ursprünglich vorgesehene verfassungsgemäße Verlegung der Akten-Restbestände in das Bundesarchiv wurde durch die STASI durch Erpressung verhindert und so blieben diue Akten BIS HEUTE in der STASI Hand. Die Akte des Bundeskanzler Kohl sollte auch im Bundesarchiv enden, wurde aber in der Nacht nach der Wahlniederlage aus dem Kanzleramt gestohlen und nie wieder aufgefunden.(?!?).
ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG 18.9.90 Unterz. Schäuble-Krause
Es geht um eine Strafanzeige gegen den Oberamtsrat Wolfgang Dierig aus dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, der nicht eine Urkunde sondern eine 280 Seitige Petition /BBeschwerde wegen Uktenunterdrückung des Joachim Gauck 05.07.1994 in den Petitionsausschuss des BT durch Bundestagspräsidentemn Lammert monatelang liegen gelassen wurde, mit einem Phantom-Petitionsaktenzeichen versehen um die Petition nicht aktenkundig zu machen.
Seit 13.2.2015 ist wieder durch den Bundestagspräsidenten Professor Dr. Lammert eine Petition und Eingabe über die Urkundenunterdrückung und Aktenmanipulation der Gauck -Jahn Behorde zugeleitet worden. Bis zum heutigen Tage ist kein Pet-Aktenzeichen zugeteilt, bzw. ist der Eingang nur durch

Nach Prüfung des Sachverhaltes sehe ich keinen Anlas, entgegen dem angefochteten Bescheid anzuordnen, dass Ermittlungen angestellt werden.

“Der Antrag ist unzulässig, wenn und soweit der Sachverhalt bereits Gegenstand eines Früheren Ermittlungsverfahrens war, in dem Antragsteller die ihm zustehenden Rechtsmittel erschöpft oder Angelegt hat, es sei den, dass neue erhebliche Tatsachen oder Beweismittel beigebracht worden sind.” und damit soll sich die Sache laut Oberstaatsanwalt Reusch erledigt haben !?? – Als Leie bezichtige ich den Oberstaatsanwalt Reusch der Rechtsbeugung und Verletzung seines Amtseides, und dagegen werden wir rechtliche einleiten. Einfach weil er den Wald von den Bäumen nicht sehen will, darf oder soll…Hätte er Ermittlungen angeordnet, müsste er anhand der Aktenlage fesrstellen dass Oberamtsrat Wolfgang Dierig eine Petition des Bundestagspräsidenten Professor Dr. Lammert , aus dem Präsidialamt zugeleitet am 3.4.2013 bis zum 9.9.2013 einfach ohne die Aktenkunfdig zu machen, liegen ließ mit der Absicht die völlig zu unterdrücken und unbearbeitet zu lassen, weil es darin eigentlich um die Eingabe betr. Arbeit des pastoralen Vergangenheitbewältiger Joachim Gauck handelt, der seine Rechercheure Oberst Becker, Oberstleutnant Hopfer an die Recherche zu Adam Lauks rangesetzt hatte und danach die durch Polizeipräsidenten in Berlin ersuchten Beweise für Schwere Körperverletzung in der Speziellen Strafvollzugsabteilung von Waldheim unterdrückte. MfS HA VII/8 ZMA Nr. 577/85 – siehe im Verlauf.
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Von 15.30 bis 14.40 besuchte ich die Frau OStAin Nielsen in IHRER Geschäftsstelle. Sie gab zu aus der Jahn Behörde weder für das eine noch für das andere Ermittlungsverfahren die Akte der BStU weder bestellt noch eingesehen zu haben. Aus dem Petitionsausschuss kam schon der Alarm. Sie gab mir zur Kenntnis, dass Sie meine Blogbeiträge aufmerksam verfolgt.
Ich zeigte ich das Gutachten- das sie natürlich noch nicht gesehen haben sollte!? Dann hat sie meine Beitrege doch nicht SOOO aufmerksam gelesen!?? Darf sie eigentlich lügen, beim geleisteten Amtseid !??
Men Hinweis dass in dem Gutachten steht dass Gauck – Jahn Behörde vom Anfang an eine verfassunngswidrige Behörde war und immer noch ist nahm sie sztaunend zur Kenntnis. So hatte mein kurzer Besuch im Zentrum der juristischen Macht Berlins doch was Positives gebracht…. für die Hauptgruppenleiterin der Staatsanwaltschaft Berlin !?

Hätten Wahlfrauen und Wahlmänner dieses Gutachten vor der Wahl am 18.2.2012 gesehen oder gelesen hätten die NIEMALS Gauck zum Bundespräsidenten gewählt !?? Aus dem Gespräch mit Dr. Steffen Alisch am 19.3.15 habe ich erfahren, das KEINE der Empfehlungen der Gutachter je angenommen wurde, praktisch das Gutachten nur als Augenschmirerei betrachtet werden kann!

Rückschein kam zurück…die beiden Anzeigen/Beschwerden sind in der Hand des Generalstaatsanwalts von Berlin.
Unabhängigkeit der Justoz auf de Prüfstein!
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Seit HEUTE 20.04.15 ermittelt Generalstaatsanwalt wegen Korruptionsverdacht gegen Oberamtsrat Wolfgang Dierig aus dem Petitionsausschuss es Deutschen Bundestages ( 2013 )
Ich bin der meinung dass die Hauptgruppenleiterin der Staatsanwaltschaft Berlin in beiden Ermittliungsverfahren den Wald von Bäumen nicht sieht !?
Adam Lauks
Zossener Str.66
12629 Berlin
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An den Generalstaatsanwalt von Berlin
Herrn Ralf Rother
Persönlich – unverzüglich
Elßholzstrasse 30 -33
10748 Berlin
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OFFENE BESCHWERDE WEGEN EINSTELLUNG DES ERMITTLUNGSVERFAHRENS
282 Js 2652/14 vom 16.04.2014 GEGEN DEN OBERAMTSRAT WOLFGANG DIERIG AUS DEM PETITIONSAUSSCHUSS DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES wegen Urkundenunterdrückung/ Petitionsunterdrückung des Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert vom 2.4.2013 und des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe vom 12.8.13 wegen Aktenunterdrückung des Leiters des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die personenbezogenen Unterlagen des MfS der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Joachim Gauck, zum Nachteil des Folteropfers Adam Lauks und der falschen Mitteilung der Gauck Behörde vom 05.07.94 an den Polizeipräsidenten in Berlin im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93,

Beweisantrag: Ich beantrage alle bis zum 11. Januar 2011 aufgefundene und gelesene 10501 Blätter die meine Person als Adam Lauks und aber auch den OB “Merkur”(15 Bd,) betreffen…
Anlage 2: Einstellung der beiden Ermittlungsverfahren vom 25.03.2015
Ohne RA – KEINE Akteneinsicht !!! Jawohl Frau StA Weshorn !

Einstellung der Ermittlungsverfahren: 282 Js 1922/14 und 282 Js 2652/14 durch die Hauptgruppenleiterin Oberstaatsanwältin Nielsen

Gegen diesen Bescheid steht dem Antragsteller binnen zwei Wochen nach Zugang ( 30.3.2015) die Beschwerde schriftlich in deutscher Sprache an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Elßholzstrasse 30-33 10781 Berlin, zu. WIRD GEMACHT !
Anlage 1: In den Behördenvorgang 1488/92Z nachträglich reinmanipulierte Akte ( Siehe Beweisantrag )

Wenn man von 10501 Seiten angeblich 853 sehen darf, kann man von Schicksalsaufklärung nicht reden !??
Anlage 3: Beschwerde wegen der Eistellung des Ermittlungsverfahrens 282 Js 1922/14 gegen Oberamtsrat Wolfgang Dierig ( Petitionsausschuss des DB )
Anlage 4:Teile aus dem Fax-Ersuchen des BKM an die BStU betr. „Prüfung“ meines Anliegens in den Petitionen des Bundestagspräsidenten Lammert und Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe wegen der Urkundenungterdrückung des Leiter der Gauck Behörde 1994;

Oberamtsrat Wolfgang Dierig erhielt die Petition des Bundestagspräsidenzten Lammert mit dem kompletten Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 am 4.4.2013

Ich konnte nicht im bösesten Albtraum ahnen, dass sich Oberamtsrat Wolfgang Dierig wagen wird die Petition des Bundestagspräsidenten ohne Aktenzeichen und nicht aktenkundig zu machen um die zu unterdrücken. Und es geschah doch.
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Anlage 5:

Als ich erst Ende Januar 2013 in die Ermittlungsakte 76 Js 1792/93 Einblick nehmen konnte, schickte ich die an den Bundespräsidenten Gauck, und als er nicht antwortete erstettete ich diese Anzeige am 13.2.2013.

Bereits nach einem Monat wurde das Verfahren gegen Unbekannt wegen Verhährung eingestellt – Gauck´s Schuld blieb bis heute ungesühnt.
Es folgen Seiten aus der Petition des Bundestagspräsidenten Lammert( vom 2.4.13) aber auch aus der gleichlautenden Petition des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe (vom 12.8.13) die als Ersuchen durch Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Auftrag des Oberamtsrats Wolfgang Dierig per Fax der BStU – Jahn Behörde zugeleitet wurden am 17.9.2013, nach dem Wolfgang Dierig mich am 9.9.13 schriuftlich benachrichtigt hatte (doch ?) “zwischenzeitlich eine Prüfung eingeleitet zu haben “:
Auf meine 56 seitige handschriftliche Strafanzeige vom 30.4.1992 eröffnete die Staatsanwaltschaft am 30.9.1993 das Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 das 5,5 Jahre dauern wird.
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Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin vom 20.12.1993 : Zentrale Ermittlung Regierungs- und Vereinigungskriminalität ZERV 214:

Fast drei Monate brauchte Polizeipräsident um das Ersuchen an den Gauck ( Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogenen UNterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes der DDR) zu richten.

“Zur Aufklärung und Verfolgung der Straftat ist es notwendig, Erkenntnisse aus den Beständen des ehemaligen MfS zu erhalten.”
“Ich bitte um Herausgabe der entsprechenden Akten im Original.”
“Da es sich bei den angeforderten Vorgängen um Beweismittel in Form von Augenscheinobjekt handelt, denen erhebliche Beweisbedeutung zukommt, ist die Aushändigung von Ablichtungen nicht ausreichend, sondern die Übergabe von Originalen unerläßlich/ §19 Abs.7 Satz 1 StUG ).” – Deutlicher konnte das nicht formuliert sein.
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Eingangsbestätigung und Eröffnung des Behördenvorgangs 000247/94Z vom 05.01.1994 ( Diese Akte befindet sich nicht in der 21-seitigen Akte des BV in der Gauck Behörde -warum!??)

Hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.g. Schreibens.Zur weiteren Bearbeitung wurde ihr Antrag unter den oben angegebenen Tagebuchnummer registriert.

Nach 7 Monaten der intensieven Recherche stand das “Ergebnis” fest:
“Anhand der hierüber L. vorliegenden Unterlagen ( MfS AKK 5478/81, MfS AKK 14236/85 und AU 3455/83) lassen sich Mißhandlungen nicht belegen.”
Zu jenem Zeitpunkt gibt es noch keinen Informationsfreiheitsgesetz ( erst 2005) und niemand konnte das “Ergebnis” der Recherche anzweifeln oder in Frage stellen. Das war eine Tatsachenbehauptung die einem Urteil des Gottes gleich kam.Es ist evident dass Joachim Gauck oder die Behördenleitung an meinen Antrag 001488/92Z, zur privaten Akteneinsicht seine “Sonderrechercheure” Oberst des MfS Becker und Oberstleutnant des MfS Hopfel mit persönlich rangesetzt hatte, die auch nach meiner ersten Akteneinsicht weiter lief.Es ist nachweisbar dass die Akten MfS HA VII/8 ZMA Nr.462/84 und MfS HA VII/8 ZMA Nr. 577/85 bereits am 11.4.1994 vorgelegen hatten.
Hier ist nur die von Gauck und der Behördenleitung unterdrückte Akte Nr.577/85 die Becker und Hopfer für Gauck aus einer unbekannter Akte rausgezogen und paginiert hatten und mit keinem Originalaktendeckel versehen hatten. Auf diesem Aktendeckel der BStU hätte die Signatur der Stammakte angegeben werden müssen! MANIPULATION – “Erarbeitung der Akte – oder Neuerfassung ” nennt man das.
Gauck und Dr. Geiger oder die Behördenleitung kann sich nicht rausreden nicht gewusst zu haben was sie durch die Unterdrückung dieser drei Fernschreiben leisten . TÄTERSCHUTZ, nicht nur für den Schläger Ralf Hunholz sondern für das MfS ! Dass dadurch gleichzeitig das Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung ausgebremst wurde sieht der Blinde auf den ersten Blick, nicht die Hauptgruppenleiterin der Staatsanwaltschaft Berlin – Oberstaatsanwältin Nielsen nach einem Jahr “Ermittlungen”!??
Über diese Akte hatte 2013 die BStU – Jahn Behörde, bzw. Ihre Juristin von Stockhausen kein einziges Wort verloren in Ihrer Mitteilung der Behörde an das BKM, dabei war das das Hauptobjekt der beiden eingereichten Petitionen !?? Man hatte nicht mal einen Behördenvorgang eröffnet dazu!??
Hier sind die Beweise für die Urkundenunterdrückung, an die ich dank IFG -Informationsfreiheitsgesetz im Jahre 2014 rangeko0mmen bin. Gauck und Dr.Geiger sind durch eigene Akte ENTLARFT – versucht das mal in die Presse zu geben, oder an Euren Bundestagsabgeordneten. A L L E beschweigen DIESES:

In der Position 2 gelistete ( bereits 1994) aufgefundene Akte HA VII/8 577/85 besteht aus 3 Seiten und die Seiten 1 – 3 sind für die Akteneinsicht des Antragsteller nicht zugelassen- ist dem internen Protokoll zu entnehmen!?

Die Position 2 steht nicht mehr zur Verfügung – um daraus Kopien zu beantragen !?
Dadurch ist die Urkundenunterdrückung perfect und bewiesen.

WAS ist passiert in der Gauck Behörde 11.4.94 !!! Die Akte hatten die Gaucks Sonderrechercheure bereits am 11.4.1994 der Behördenleitung vorgelegt gehabt !
Auf wessen Weisung gingen die Beweise für den Unterkieferbruch wie ersucht an den Polizeipräsidenten in Berlin in der Akte 577/85 nicht raus ???
Man wird versuchen zu erklären dass es sich um ein Fehler handelt. Die Akte wurde gleich in zwei Behördenvorgängen der Gauck Behörde 1994 unterdrückt : BV 1488/92Z und 247/94Z und weiter beim Widerholungsantrag 2004 ! Absicht erkannt !?? Nicht die Oberstaatsanwälztin und Hauptgruppenleiterin Nielsen und auch nicht Oberstaatsanwalt Reusch von der GenStA!. Rechtsbeugung auf Weisung von OBEN mit Ansage läuft hier. Um letztendlich Joachim Gauck zu scützen!

An jenem Nachmittag am 23.6.1985 hatte ich durch das Zellenfenster der “4” andere Mitinsaßen in den Zellen auf der Hofseite lauthals den Ralf Hunholz als Zellen IM enttarnt
Als man ihn durchgeschlossen hatte mir das Maul zu stopfen war ich 7 Monate im Hungerstreik und wog an die 55 Kilo.

Bis auf Personalien und den Niederschlag ist alles Lüge, die als solche bewiesen werden kann, aus einer Akte diesbezüglich, die nicht aus der Gauck Behörde kam und der Staatsanwaltschaft drei Jahre lang vorlag.

So wird das Opfer zum Täter… gehört zum Operativ Vorgang, eigene Schergen zu schützen. Hier kann aber auch der Gauck sehen was für einen Abschaum er wissentlich geschützt hatte – 1994 war die bschwere Körperverletzung noch nicht verjährt !?

Trotz dieser Anredeformel in meinem OFFENEN BRIEF vom 18.8.2013 will die Vorsitzende Steinke nichts gewußt haben. Handelte Dierig auf Befehl von !??? wem auch immer !??

Schweigen der Schafe und Schweigen der Lämmer im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen !? Ehre und Dank gebührt dem Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Lammert und dem Ausschuss f. Menschenrechte, die ihr Fahneneid als einzige nicht verletzt hatten in dieser Sache.

Die Nachricht über den Eingang derPetition des Bundestagspräsidenten Lammert vom 2.4.13 wurde per Fax nicht an die BStU übermittelt. Hätten die STASIS in der BStU anders treagiert !?

Segen und Dank an den Bundestagspräsidenten Prof.Dr. Lammert…gegen die STASI- oder Gauck – Seilschaften im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hatten wir beide offensichtlich keine Chance, wie das 2015 auch bei der Oberstaatsanwältin Nielsen der Fall ist. Es sei den der Generalstaatsam´nwalr waltet seines Amtes ohne sein Amtseid zu verletzen !!?
Abschließender Beweies, dafür dass mir der Zugang zur Akte Nr.577/85 verwährt blieb, solange die schwere Körperverletzung darin nicht verjährt war, findet man HIER in der Akte der Jahn Behörde:

WAS ist passiert in der Gauck Behörde 11.4.94 !!!
Auf wessen Weisung gingen die Beweise für den Unterkieferbruch wie ersucht an den Polizeipräsidenten in Berlin ???

Laut angeblich StUG durfte ich die Beweise über die schwere Körperverletzung in der Isolation der Zelle “4” nicht einsehen und als Kopie nicht erhalten !??

Wolfgang Dierig: trotz-“Zu Ihrem Anliegen habe ich zwischenzeitlich( WANN!?) eine Prüfung eingeleitet, die einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Über das Ergebnis werde ich Sie unterrichten.
Ich bitte Sie, sich bis dahin zu gedulden.”
war bereits am 7.November 2013 hieß es: “… als Anlage übersende ich Ihnen die zu Ihrer Eingabe (!?) eingeholte Stellungnahme des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Hiermit ist eine abschließende Prüfung Ihrer Petition erfolgt.” Wenn das die Prüfung meiner Angabe ist, was ist mit den Petition des Bundestagspräsidenten und des Ausschusses für Menaschenrechte und humanitäre Hilfe geschehen !? Unterdrückt, verschleiert, nicht aktenkundig geblieben !??
Hier ist das Schreiben/ Befehl des Oberamtsrats Wolfgang Dierig an BKM – Bundesbeauftragte für Kültur und Medien – Brötchengeber von Der BStU unter der Leitung des ehem.freiwilligen Bereitschaftspolizisten Roland Jahn. Da wird indirekt eine falsche Mitteilung der BStU angefordert um die Phantompetition Nr.: 4-17-07-4513-037232a niederzuschlagen.
Befehl ist Befehl! Und Roland Jahns BStU liefert, wie befohlen, OHNE für die falsche Mitteilung der BStU überhaupt einen Behördenvorgeanggeöffnet zu haben!??

Entlarvend ist der Kopfbogen: in der Rubrik DATEINAME müsste zu diesem Anliegen stehen: 007540/94Z. Das ist der BStU Behördenvorgang zum Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin zum Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93. Die Stellungnahme der BStU – Mitteilung der Behörde muss Tatsachenbehauptungen enthalten im Bezug auf die Petitionen wegen Urkundenunterdrückung – MfS VII/8 Nr 577/85 was zur Ermittlungsverhinderung geführt hatte und starfvereitelnde Wirkung zeigte

“Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bearbeitung der Anträge dwes Petenten umfassend und zeitnah erfolgte und nicht zu beanstanden sind. Dem Petenten wurden die zu seiner Person im erschlossenen Bestand vorhandenen Unterlagen gemäß Vorschriften des StUG zugänglich gemacht.” ist definitiv eine kolossale Lüge. Petenten haben nicht die Bearbeitung meiner Anträge bemängelt, sondern die Nichtherausgabe der MfS Akte die unter Signatur Nr. 577/85 angelegt wurde und nachweislich am 11.4.1994 in der Gauck Behörde vorgelegen hatte.
Bereits nach der internen Weisung: Menschenrechtsverletzungen die beim Erschließen entdeckt werden sind unverzüglich nach Oben zu melden, was auch geschah. Einen Rückläufer von Herrn Gauck und Direktor Dr. Geiger zum SB hat es nicht gegeben. Das sagt mir dass über die Herausgabe und Relevanz der Akte 577/85 – Anlage 22 für das Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 Herr Gauck oder Direktor Geiger entschieden hatten !
Wie befohlen in zwei Ausführungen!:

Entlarvend ist der Kopfbogen: in der Rubrik DATEINAME müsste zu diesem Anliegen stehen: 007540/94Z. Das ist der BStU Behördenvorgang zum Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin zum Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93. Die Stellungnahme der BStU – Mitteilung der Behörde muss Tatsachenbehauptungen enthalten im Bezug auf die Petitionen wegen Urkundenunterdrückung – MfS VII/8 Nr 577/85 was zur Ermittlungsverhinderung geführt hatte und starfvereitelnde Wirkung zeigte.

“Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bearbeitung der Anträge dwes Petenten umfassend und zeitnah erfolgte und nicht zu beanstanden sind. Dem Petenten wurden die zu seiner Person im erschlossenen Bestand vorhandenen Unterlagen gemäß Vorschriften des StUG zugänglich gemacht.” ist definitiv eine kolossale Lüge. Petenten haben nicht die Bearbeitung meiner Anträge bemängelt, sondern die Nichtherausgabe der MfS Akte die unter Signatur Nr. 577/85 angelegt wurde und nachweislich am 11.4.1994 in der Gauck Behörde vorgelegen hatte,bereits nach der internen Weisung: Menschenrechtsverletzungen die beim Erschließen entdeckt werden sind unverzüglich nach Oben zu melden, was auch geschah. Einen Rückläufer von Herrn Gauck und Direktor Dr. Geiger zum SB hat es nicht gegeben. Das sagt mir dass über die Herausgabe und Relevanz der Akte 577/85 – Anlage 22 für das Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 Herr Gauck oder Direktor Geiger entschieden hatten !

Mit diesem Schreiben und verhängten Auskunftsperre endet die Bearbeitung der Petition des Bundestagspräsidenten Lammert vom April 2013 und fängt der Deutsche Bundesgate erst richtig an. Ob Deutsche Demokratie des Namens wert ist werden die Ereignisse der Zukunft zeigen !

Wolfgang Dierig: trotz-“Zu Ihrem Anliegen habe ich zwischenzeitlich( WANN!?) eine Prüfung eingeleitet, die einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Über das Ergebnis werde ich Sie unterrichten.
Ich bitte Sie, sich bis dahin zu gedulden.”
war bereits am 7.November 2013 hieß es: “… als Anlage übersende ich Ihnen die zu Ihrer Eingabe (!?) eingeholte Stellungnahme des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Hiermit ist eine abschließende Prüfung Ihrer Petition erfolgt.” Wenn das die Prüfung meiner Angabe ist, was ist mit den Petition des Bundestagspräsidenten und des Ausschusses für Menaschenrechte und humanitäre Hilfe geschehen !? Unterdrückt, verschleiert, nicht aktenkundig geblieben !??

Ich möchte diesen Tag erleben, und dann sterben… Dieser Wunsch ist seit meinem Schreiben an Gauck 7.12.1991 und was er mit MEINER WAHRHEIT getan hat stätig gewachsen…

Bei Montagdemos in Potsdam 2009 prägte Volkmar Näder das Wort STAZIS und wir vwerhinderten die Wahl des IM JONSON – Scharfenverg zum Bürgermeister von Potsdam!
…und am 13.2.2015 leitete der Bundestagspräsident Prof. Dr. Lammert meine weitere Petition in den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages- diesmal kam sie in Pet.3 zu Ulrich Günster.
WIR harren des Anrufes aus dem Amt des Bundestagspräsidenten Lammert… und Eingangsbestätigung für die zweite Petition : Pet Nr.: 3180413018022, die sich seit dem 1.7.15 auf dem Postweg zu mir befinden soll.
Die vom Herrn Ritschl angekündigte Eingangsbestätigung ging durch den Poststreik verloren. Amt des Bundestagspräsidenten forderte eine erneute Bestätigung, die vor zwei Wochen abgeschickt sein sollte… und bis jetzt nicht angekommen ist !?? Was ich allerdings rausgehört hatte von Herrn Günster aus der Pet.3 auch die Petition Pet Nr.: 3180413018022 ist in die Hände von Wolfgang Dierig gelangt. Erneute Petitionunterdrückung im Verzug – mit Ansage !?!
NACHVOLLZIEHBARES HIER:
DEUTSCHLANDS seit Februar 2013 größtes vor der Öffentlichkeit gehütetes Geheimnis des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die STASI-Unterlagen, über die Folterungen an Adam Lauks in DDR Zuchthäusern 1982-1985 Gauck-Birthler und Jahn unterdrückten die Beweise über Schwere Körperverletzung und Folterungen im Berlin Rummelsburg im Frauengefängnis Berlin KöpenickDie Angelegenheit für den Generalbundesanwal !!?
STASI-Seilschafzten in Aktion- zumal jetzt auch die Staatsministerin für Kultur und Medien Dr. Monika Grütters eine Ossi ist.
Die Postleitzahl der Generalstaatsanwaltschaft ist 10781 Berlin oder haben die vielleicht auch eine Zweite (10748 ? )
Willkommen Holger Söder !… wenn Du ein Mensch guten Willens bist ! Vielen Dank für den Hinweis. Die Post brachte den Brief soeben zurück ! Jetzt im 2.ten Anlauf..los !
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