BERUFUNG OVG 12 N 51.17 zu VG 1 K 237.14 in Sache: Adam Lauks ./. Bundesrepublik Deutschland ( Gauck – Birthler- Jahn Behörde ) Feststellungsklage über Urkundenunterdrückung in der BStU: Pastorale “AUFARBEITUNG” war eine Lüge, Aktenmanipulation und ABM für die Träger der Diktatur !”- Urkundenunterdrückung durch STAIS in der BStU – Jahn Behörde, die Zweite, diesmal auf das Ersuchen des LAGeSo ! Unanfechtbare falsche Mitteilung der Behörde

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Anlage 1:

Strafrechtliche Reha 551 Rh 218.16

551 Rh 21816  - LÜGE DER BSTU -Sektion BND

551 Rh 21816  BND DAME MACHT DAS SPIEL

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So einfach ist die Lüge der BND Dame Probst zu entlarven und sie als Lügnerin und Urkundenunterdrückerin auf Befehl zu überführen.

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Was braucht der Generalbundesanwalt noch um gegen Roland Jahn und BStU kraft seines Amtes und Gesetzes vorzugehen ? Die Genehmigung der Kanzlerin oder der Geheimdienste?

Anlage 3

 

 

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Petition 3-18-04-130-031345 Akteneiunsicht in 10501 Seiten verwährt

Die BStU (BND) bestätigt die Existenz der Verfahrensakte in deren Bestand

Petition 3-18-04-130-031345 Akteneiunsicht in 10501 Seiten verwährt

Hervorgehoben ist die irreführende Erklärung aber auch die Bestätigung dafür dass sich meine Verfahrensakten in der BStU befinden.

Petition 3-18-04-130-031345 Akteneiunsicht in 10501 Seiten verwährt

Gesprächsnotiz vom 22.06.2018 um 11:11 Uhr: Frau Schumann teilte mit, dass der Richter noch keine Zeit gefunden hatte  zu entscheiden. Die Akte liegt im Entscheidungsfach ( und wartet auf die biologische lösung ?!? )

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Am 30.01.2018 bei der Akteneinsicht  im 12 Senat des Oberverwaltungsgerichtes habe ich festgestellt, dass die Prozessakte aus der ersten Instanz  VG 1K 237.14 nicht mehr vorge-legt werden konnten, da  sie einfach verschwunden sind?!? Und das jetzt Urkunden-unterdrückung oder Aktenmanipulation ist, müssen die unabhängigen Richter feststellen.

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Urkundenunterdrückung und Aktenmanipulation bei der Akteneinsicht nach IFG 97/13Z bei der BStU    – auf einmal lagen  am OVG die Originalakten der AES 97/13Z  ?!?

Der vergleich wird folgen.

BStU verarscht seit 2014 das Verwaltungsgericht und seit 2017 auch das OVG – Mein Begehr lautete  festzustellen dass bei meiner Akteneinsicht 001488/92Z und  bei den Wiederholungsanträgen 2003, 2007 und 2010 In der Gauck , Birthler und Jahn Behörde Akten massiv und systematisch unterdrückt, manipuliert und gefälscht wurden und werden und dass Gauck 1990 – 2000 Akten der Opfer systematisch durch die vereinigten Geheimdienste in seiner Behörde unterdrücken ließ sowohl die Täter als auch das MfS vor Entlarvung zu schützen.Scan_20170613 (10)

Anlage 1: Urkundenunterdrückung, Aktenmanipulation  bei der Akteneinsicht 97/13Z nach dem Informationsfreiheitsgesetz im Jahre 2014. Beweise im Content:

Urkundenunterdrückung der BStU 2014 bei Akteneinsicht nach IFG

Im Rahmen der Vorbereitung der Berufung  wurde heute am 8.6.17 in der Zeit 10 – 15 Uhr  in der Kammer 12 die Akteneinsicht an den zwei Bänder vorliegenden BStU Akte durchgeführt.

Es wurde meinerseits festgestellt dass die Akte die ursprünglich am Verwaltungsgericht vollständig ausgetauscht wurden, ohne  dass es darüber ein Vermerk gibt. Nach der ersten Auskunft der Geschäftsstelle  hat es seitens der BStU keine Akteneinsicht gegeben. Auch in der vorliegenden Originalakte im Band 1 wurde das Fehlen von drei Seiten festgestellt(?) Die Akte ist für die Abholung des RA Lerche freigegeben.

Es wurde  ein Abgleich der mir im Rahmen der Akteneinsicht nach dem Informations-freiheitsgesetz durch die Frau Bossack zugestellten Akte zu 97/13Z mit den vorliegenden Akte der BStU  Blatt für Blatt vollzogen. Dabei ist festgestellt worden dass auch dabei  Urkundenunterdrückung in der BStU stattgefunden hatte und damit ist nicht nur der Austausch bzw.  das  Auffüllen von Seiten 1-35 aus der ersten Akteneinsicht des eines Betroffenen im 001488/92Z gemeint, sondern auch die Unterdrückung der 132 Seiten  im Band II. Genaue Auflistung der festgestellten Urkundenunterdrückungen und Aktenmanipulationen wird dem Oberverwaltungsgericht  durch meinen RA angezeigt.

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Es wurden keine Kopien  beantragt und keine Kopien gefertigt.

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Hintergrund des Prozesses VG 1 K 237.14      Machenschaften, Leugnen, Lug und Betrug durch Urkundenunterdrückung, Aktenmanipulation und Aktenfälschung der Gauck´s Behörde , sowie die gezielte falsche Herausgabe von Gutachten oder Mitteilungen und Stellungnahmen der Behörde und Denunziation von Opfern des MfS gegenüber der neuen, gesamtdeutschen Justiz war eine erpresste Bedingung des MfS vom 18.9.1990 für die künftige Wiedervereinigung. Spätestens bei der Unterzeichnung der Geheimen Zusatzvereinbarung zum Einigungsvertrag war die Verbrüderung der Geheimdienste der DDR und der BRD vollzogen. Niemand im Westen und niemand im Osten wollte die Vereinigung -, bzw. die Übernahme und Auflösung der DDR, außer einer kleinen Gruppe Menscvhenrechtler um Martin Gutzeit! 

Nach dem Ende des 2. WK  hatte STASI in der DDR entschieden wer unter der NSDAP NAZI war und wer nicht und wer in Dienste  des MfS sofort eintreten darf unter Erlass seiner Verbrechen. Nach der “Wende” sind wieder die  in der  Gauck Behörde verbrüderten Geheimdienstler und verdiente Aktivisten der Diktatur vollstreckender Organe und SED  die, die durch die neudeutsche Justiz entscheiden wer Opfer war und wer nicht, bzw. wer  als ehemalige Täter des MfS in Opfer umlegendiert wird.

DAS liegt in diesem Verwaltungsrechtsstreit  jetzt vor de 12.Kammer der 2. ten Instanz in der kleinen DDR, am OVG Berlin Brandenburg. Die Medien und Presse sind wieder eingeladen .. um wieder, durch Abwesenheit zu glänzen!? – weil nicht berichtet werden soll über etwas, was nicht sein darf oder durfte, nach dem Motto ES KANN NICHT SEIN WAS NICHT SEIN DARF.

Darin sind sie spätestens seit der Verlesung der Verteidigung beim Jahrhundertern-prozess in Den Haag geübt – keiner wollte durch  seinen Bericht sich die Kariere versauen. Sie verstummten mangels an Vorgaben aus der Politik, sogar von alleine, alle wie auf ein Kommando, weil der Westen, Deutschland als Hauptakteur, und die ganze Weltöffentlichkeit DIE WAHRHEIT über die Zerstörung Jugoslawiens nicht an die Deutsche und nicht an die Weltöffentlichkeit getragen werden sollte.

Das ist so üblich bei allen politischen Prozessen, das war so üblich in meinem Prozess am Stadtbezirksgericht Berlin – Mitte 26.4.1983 und das wird auch so sein  am OVG Berlin Brandenburg.- WETTEN?!?

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Der junge Richter auf Probe  konnte  das nicht sehen was der Blinde auf den ersten Blick sieht… weisungsgerecht. Es war ein politischer Prozess. In Sache war der Prozess dem Prozess Gysi gegen Joachim Gauck fast identisch. Auch hier ging es um die mehrfache

Denunziation der Gauck und Jahn Behörde den Staatsanwaltschaft II und dem LAGeSo. Das Urteil wird uns schriftlich zugestellt.

Freie Deutsche Presse und Medien glänzten durch die Abbwesenheit – Im Osten und im Westen Deutschlands  nichts Neues!

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…. und das ist nicht seit gestern so ! Das hat uns die Wiedervereinigung und Verbrüderung der Deutschen Geheimdienste und der Deutsch Justiz  1990 gebracht. VAE VICTIS!

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Nach drei Jahren… Termin, gegen meinen Willen – mit Einzelrichter. Die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung ; Zuarbeit für Geschichtsforschung,Presse und Medien und die Private Akteneinsicht bei der Gauck -. Birthler – Jahnbehörde war ein großer Lug und Betrug, eine ABM -Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die verbrüderten Geheimdienste und Aktivisten der sozialistischen Arbeit des Angst- und Gewaltherschaft Systems der DDR … um bis jetzt 2,5 Milliarden Euro kassieren zu können. Gerechtigkeit wurde von Joachim Gauck in unzähligen Fällen durch seine Urkundenunterdrückung und IM Tätigkeit verhindert.

 

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Scan_20170307 (4)Beschwerde des Klägers Adam Lauks – eines Folteropfer der Staatssicherheit der DDR gegen die erstinstanzliche Versagung von Prozesskostenhilfe hat kein Erfolg. Die Annahme des Verwaltungsgerichtes, dass die Klage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinne des §$ 166 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 ZPO biete, ist auch unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens nicht  zu beanstanden.

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Gegen  die Akteneinsicht im Beistand des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR bestehen keine Bedenken ( § 12 Abs.1 Satz 4 StUG )

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Die Stellungnahme der Person meines Vertrauens – vom Landesbeauftragten für die UNterlagen der STASI – Dr. Klaus Bästlein auf das Schreiben der Beklagten vom 30.06.2016

WAS BIS JETZT GESCHAH:Gegen die Urkundenunterdrückung,Aktenmanipulation, Aktenfälschung und Herausgabe falscher Mitteilungen der BStU 1990 – 2016

Dank an den Dr. Bästlein-Dank an den Landesbeauftragten des ungesühnten Folteropfers.

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Für wie blöd und dumm muss die adelige, blaublütige von Stockhausen die Berichterstatter und Richter des Verwaltungsgerichtes und Oberverwaltungsgerichtes halten um diesen Brief rausziuschicken!??

Kann sich die Juristin der Bundesstrafverfolgungsbehörde  wirklich nicht vorstellen, dass die Person meines Vertrauens, die, mir im Rahmen der Akteneinsicht nach IFG 2014 vorgelegte Akte, selbstverständlich gründlich durchgesehen hatte!? Bei dem Begehr zu dieser Akteneinsicht des Verwaltungs- bzw. Oberverwaltungsgerichtes geht eigentlich erstrangig um die Einsicht in die  Akte  die die BStU als  Akteneinsicht nach IFG vorgelegt hatte mit nachweislich manipulierten  Akten : 1-36 im Behördenvorgang der ersten persönlichen Akteneinsicht BV 001488/92Z – Weitere Manipulationen sind inwändig in der überstellten IFG Akte beweisbar-unübersehbar.

Im dritten Absatz des Schreibens der adeligen Juristin von Stockhausen  steht:

Vorliegend geht es um eine Eisichtnahme in die Gerichtsvorgänge sowie die bei Gericht vorliegenden  Brhördenvorgänge der Beklagten, wobei letztere Informationen aus MfS-Unterlagen enthalten. Diese Vorhänge wurden vom Kläger selbst bereits wiederholt eingesehen und auch im Rahmen eines IFG-Antrags zugänglich gemacht.”

Durch Gauck unterdrückten Beweise für schwere Körperverletzung nach § 116 StGB der DDR im Jahre 1994

Die Beklagte versucht die beiden Gerichte in die Irre zu führen und legt dem Gericht nur die manipulierten Unterlagen der Akteneinsicht nach IFG und versucht damit die mit der Ersten  Akteneinsicht des Betroffenen  nach Antrag vom 7.12.1991 gleichzusetzen. Der Rechtstreit am Verwaltungsgericht geht um die Aktenmanipulation, Aktenfälschung, Aktenunterdrückung und Herausgabe  einer Falschen Mitteilung der Gauck Behörde am 5.7.1994 ( BN 000247/94Z ) auf das Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin und einer weiteren am 20.6.2012 ( BV 007540/12Z ) auf das Ersuchen des LAGeSo und 2013 in insgesamt drei Behördenvorgängen der Beklagten, sowie um die Nichtherausgabe der Akte  nach  dem Wiederholungsantrag aus 2010 – 10501 Seite liegt seit 2011 in der Behörde vor und die Akteneinsicht wird verweigert.!?

Da sich in der Akte des Adam Lauks Beweise und Anhaltspunkte für Straftaten gegen das Leben  und Verletzungen von Menschenrechten nachweislich befinden, ist die Herausgabe des kompletten Aktenbestandes unerlässlich, was in unserem Beweisantrag deutlich verlangt wird. Akte sind dem erkennenden Gericht vollständig und im Original zu überge-ben – ungeschwärzt. Auch sonst wären die ungeschwärzt zur Akteneinsicht vorzulegen. Schutz der Drittpersonen  ist bei Straftaten gegen das Leben der vollständigen Aufklärung untergeordnet.

Dass es der Beklagten widerstrebt die Akteneinsicht einem Experten zu gewähren ist für mich nachvollziehbar.

Dass die  von Stockhausen versucht den beiden Gerichten vorzuschreiben wie sie den Antrag auf die Akteneinsicht der Person meines Vertrauens zu händeln hat, finde ich persönlich für große Anmaßung. Es kann sein, dass die Beklagte sich der Unterstützung aus der Politik( aus dem Kabinett Merkel´s ) besonders nach der  Tagung des Kabinetts in Meseberg am 25.5.16 sicher fühlt geht aus ihren bZeilen hervor.

Das erpresste Status Quo und Beschluss der Kanzlerin über die Wiederintronisierung des ehemaligen freiwilligen Bereitschaftspolizisten Roland Jahns spricht eine deutliche sprache zumal das Ganze auf Erpressung der  Kanzlerin/Schäuble -CDU des Gabriel/Nahles -SPD entstammt und auch die Handhabe des Generalbundesanwalts Runge und der Staatsanwaltschaft II -OsTaA Nielsen im nachhinein erklärbar macht, sowie die unterdrückung der Petitionen vom 2.4.13 und 13.2.15  trotzdem die durch den Bundestagspräsidenten Dr. Lammert dem Petitionsausschuss der SED – Kersten Steinke zugeleitet wurde.

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Gib eine Beschriftung ein

“Gegen  die Akteneinsicht im Beistand des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR bestehen keine Bedenken ( § 12 Abs.1 Satz 4 StUG )” … die von Stockhausen hat hoffentlich dazugelernt!? Siehe zuvorderst!

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Nach dem am 14.6.2016 durch den Richter Fieting die terminirte Akteneinsicht ausgebremst wurde – die Akteneinsicht wurde einer Person meines Vertrauens verwehrt.(?) Kam die  Übernahme der Sache durch den 12.Senat des OVG 12 M 49.16 (!??)

 

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Aktueller Stand der schriftlichen Vorverhandlung:   auch als PDF:

Feststellungsklage über die systematische Urkundenunterdrückung, Aktenmanipulation, Aktenfälschung und Heraushabe falscher Mitteilungen der Behörde 1990-2016

Ausgebremste Rehabilitierung derFOLTERUNGEN am LAGeSO durch Urkundenunterdruckung und falsche Mitteiling der BStU

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Gauck und seine Nachfolger verweigern dem Folteropfer der STASI die Herausgabe seiner 5 Bänder Strafakte und 3 Bänder Handakte aus der Hauptverhandlung im April 1983 und  verhindern damit  die Einreichung eines Rehabilitierungsantrages. (  Erinnerlich- Prozessakte ist KEINE STASI-Akte auch wenn sie bei den politischen Delikten oder Delikten gegen die DDR nach der Verhandlung auf Weisung des Minister Mielke beschlagnahmt wurden).

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Weitere Beweise als Anlage:

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VG 1 K 237.14 295

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Und wiederum die PKH für die Verwaltungsrechtstreitigkeit  VG 1 K 138.15 FOLTER in der StVE Rummelsburg in den 80 gern  wurde eingewilligt !??

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Es bewegt sich doch…!? aber ganz langsam !

Wir harren der Dinge die kommen...

Wir harren der Dinge die kommen…

AKTUELL – Meine letzte Ergänzung des Klägers vom 28.04.2015 -persönlich übergeben:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Werter Dr. Peters, nach dem ich erfahren habe , dass auch meine FESTSTELLUNGSKLAGE zu FOLTER IN DER STVE BERLIN-RUMMELSBURG vortan als VG 1 K 138.15 Ihrem Vorsitz unterstellt sei, will ich hiermit den einsatz eines Einzelrichters ind beiden Sachen entschieden ablehnen. Dadurch lasse ich eine Verharmlosung der Angelegenheit die einer Verschleierung der Rolle der BStU gleich wäre, nicht zu.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Werter Dr. Peters,
nach dem ich erfahren habe , dass auch meine FESTSTELLUNGSKLAGE zu FOLTER IN DER STVE BERLIN-RUMMELSBURG vortan als VG 1 K 138.15 Ihrem Vorsitz unterstellt sei, will ich hiermit den einsatz eines Einzelrichters in den beiden Sachen entschieden ablehnen. Dadurch lasse ich eine Verharmlosung der Angelegenheit die einer Verschleierung der Rolle der BStU gleich wäre, nicht zu.

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Eine vollständige Übersicht und einsicht in die Tätigkeit der BStU konnte bis heute niemand erhalten. Man war im Bundestag bei den Tätigkeitsberivchten der Leiter der BStU nur auf ihre Ehrlichkeit und Redlichkeit angewiesen und man musste sich darauf verlassen, was Gauck, Birthler und jetzt der ehem. Bereitschaftspolizist Roland Jahn, berichteten. Die Berichte der ersten Zwei stellten sich als Lügen und Vergauckelung heraus, und das blieb ohne Konsequenzen für beide Leiter. Im Gegenteil, wegen DIESER VERDIENSTE des Joachim Gaucks, als Leiter, machte man ihn zum Bundespräsidenten (!?)

Eine vollständige Übersicht und einsicht in die Tätigkeit der BStU konnte bis heute niemand erhalten.
Man war im Bundestag bei den Tätigkeitsberichten der drei Leiter der BStU nur auf ihre Ehrlichkeit und Redlichkeit angewiesen und man musste sich darauf verlassen, was Gauck, Birthler und jetzt der ehem. Bereitschaftspolizist Roland Jahn, berichteten.
Die Berichte der ersten Zwei stellten sich als Lügen und Betrug Vergauckelung heraus, und das blieb ohne Konsequenzen für beide Leiter. Im Gegenteil, wegen DIESER VERDIENSTE des Joachim Gaucks, als Leiter, machte man ihn zum Bundespräsidenten, nach Vorgaben aus der Politik oder aus den USA (!?)

Gauck maaßte sich der Rolle des Obersten Richters an: Urkundenunterdrückung des Joachim Gauck bremste richtungsweisend das Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 aus - es wurde in die länge von 5,5 Jahren gezogen und Mangels an Beweisen eingestellt. In wie vielen Fällen bzw. bei wievielen Strafanzeigen gegen die STASI-Verbrecher das so abging, müsste bei einer Aufarbeitung der

Gauck maaßte sich der Rolle des Obersten Richters an: Urkundenunterdrückung des Joachim Gauck bremste richtungsweisend das Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 aus – es wurde in die länge von 5,5 Jahren gezogen und Mangels an Beweisen eingestellt.
In wie vielen Fällen bzw. bei wievielen Strafanzeigen gegen die STASI-Verbrecher das so abging, müsste bei einer Aufarbeitung der “Gauckschen Aufarbeitung” ohne jetzigen Personal erforscht werden!

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Der Versuch das Fehlen von ersten 35 Seiten mit Chronologie zu erklären halte ich für Gefasel, genauso wie die Erklärung der BStU - Jurostin von Stockhausen, dass die Akte mit der Signatur Nr.577/85 nicht als Signatur einer bestellbaren Akte aus versehen erkannt wurde. - Ergo gibt es bei der BStU auch akte mit nicht bestellbaren Signaturen!?? D A S ist der Gegenstand dieses Verwaltungsrechtstreits !

Der Versuch das Fehlen von ersten 35 Seiten mit Chronologie zu erklären halte ich für Gefasel, genauso wie die Erklärung der BStU – Jurostin von Stockhausen, dass die Akte mit der Signatur Nr.577/85 nicht als Signatur einer bestellbaren Akte aus versehen erkannt wurde. – Ergo gibt es bei der BStU auch akte mit nicht bestellbaren Signaturen!?? D A S ist der Gegenstand dieses Verwaltungsrechtstreits !

1. Beweisantrag: Dem erkennenden Gericht sind die vorhandene Akte des BV 001488/92 komplett zuzuleiten im Original, samt aller auf Seite 153 und auf der Seite 155 ausgewiesenen und aufgefundenen Akte mit insgesamt 3.353 Seiten, inclusive der Pos .16 MFS AKK 14236/85 bestehend aus 38 Blättern Auf beiden Seiten 153 und 155 ist es ersichtlich dass in den 3.065 Blätter Einsichtnahme nicht oder nur teilweise möglich !?

1. Beweisantrag: Dem erkennenden Gericht sind die vorhandene Akte des BV 001488/92 komplett zuzuleiten im Original, samt aller auf Seite 153 und auf der Seite 155 ausgewiesenen und aufgefundenen Akte mit insgesamt 3.353 Seiten, inclusive der Pos .16 MFS AKK 14236/85 bestehend aus 38 Blättern Auf beiden Seiten 153 und 155 ist es ersichtlich dass in den 3.065 Blätter Einsichtnahme nicht oder nur teilweise möglich !?

Beweisantrag 2: Die 10501 Seiten der Akte sind dem Verwaltungsgericht Berlin umgehend vorzulegen als Originalakte des BV 001488/92Z um die Aktenmanipulation gerichtlich als solche festzustellen.

Beweisantrag 2: Die 10501 Seiten der Akte sind dem Verwaltungsgericht Berlin umgehend vorzulegen als Originalakte des BV 001488/92Z um die Aktenmanipulation gerichtlich als solche festzustellen.

Als letzten Beweis der Willkür einer Mitarbeiterin der BStU füge ich Ihnen als Anlage 6 die gestrige E-Mailkorrespondenz mit der Bundesdatenschutzbeauftragten. Wie Sie wissen und sehen, die verfassungswidrige BStU steht offensichtlich sogar über den Bundesdatenschutzbeauftragten...

Als letzten Beweis der Willkür einer Mitarbeiterin der BStU füge ich Ihnen als Anlage 6 die gestrige E-Mailkorrespondenz mit der Bundesdatenschutzbeauftragten. Wie Sie wissen und sehen, die verfassungswidrige BStU steht offensichtlich sogar über den Bundesdatenschutzbeauftragten…

Abschließend will ich EUCH allen sagen: 25 Jahre entwürdigt und verleumdet und entehrt zu leben, ist der physischen und psychischen Folter auf der Folterbank in Berlin Rummelsburg fast gleichzusetzen: die andere dauerte 20 Tage und Nächte - DIESE dauert beis jetzt an !

Abschließend will ich EUCH allen sagen: 25 Jahre entwürdigt und verleumdet und entehrt zu leben, ist der physischen und psychischen Folter auf der Folterbank in Berlin Rummelsburg fast gleichzusetzen: die andere dauerte 20 Tage und Nächte – DIESE dauert beis jetzt an !

Zwei feststellungsklagen gegen die Bundestrepublik Deutschland und zwei Strafanzeigen: gegen Roland Jahn (BStU) und Oberamtsrat Wolfgang Dierig ( Petitionsausschuss des DBT) sind HIER anhängig.

Zwei feststellungsklagen gegen die Bundestrepublik Deutschland und zwei Strafanzeigen: gegen Roland Jahn (BStU) und Oberamtsrat Wolfgang Dierig ( Petitionsausschuss des DBT) sind HIER anhängig.

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Sehr geehrter Dr. Peters ! Um ihnen als Vorsitzendem Richter dieses Gerichtes deutlich vor die Augen zu führen wer mein Gegner ist in dieser Sache und Ihr Wissen im Bezug auf BStU oder Gauck - Birtler - Jahn Behörde aufzufrischen ...

Sehr geehrter Dr. Peters !
Um ihnen als Vorsitzendem Richter dieses Gerichtes deutlich vor die Augen zu führen wer mein Gegner ist in dieser Sache und Ihr Wissen im Bezug auf BStU oder Gauck – Birtler – Jahn Behörde aufzufrischen …

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Eine vollständige Übersicht und einsicht in die Tätigkeit der BStU konnte bis heute niemand erhalten. Man war im Bundestag bei den Tätigkeitsberivchten der Leiter der BStU nur auf ihre Ehrlichkeit und Redlichkeit angewiesen und man musste sich darauf verlassen, was Gauck, Birthler und jetzt der ehem. Bereitschaftspolizist Roland Jahn, berichteten. Die Berichte der ersten Zwei stellten sich als Lügen und Vergauckelung heraus, und das blieb ohne Konsequenzen für beide Leiter. Im Gegenteil, wegen DIESER VERDIENSTE des Joachim Gaucks, als Leiter, machte man ihn zum Bundespräsidenten (!?)

Eine vollständige Übersicht und einsicht in die Tätigkeit der BStU konnte bis heute niemand erhalten.
Man war im Bundestag bei den Tätigkeitsberivchten der Leiter der BStU nur auf ihre Ehrlichkeit und Redlichkeit angewiesen und man musste sich darauf verlassen, was Gauck, Birthler und jetzt der ehem. Bereitschaftspolizist Roland Jahn, berichteten.
Die Berichte der ersten Zwei stellten sich als Lügen und Vergauckelung heraus, und das blieb ohne Konsequenzen für beide Leiter. Im Gegenteil, wegen DIESER VERDIENSTE des Joachim Gaucks, als Leiter, machte man ihn zum Bundespräsidenten (!?)

Zwei feststellungsklagen gegen die Bundestrepublik Deutschland und zwei Strafanzeigen: gegen Roland Jahn (BStU) und Oberamtsrat Wolfgang Dierig ( Petitionsausschuss des DBT) sind HIER anhängig.

Zwei Feststellungsklagen gegen die Bundestrepublik Deutschland und zwei Strafanzeigen: gegen Roland Jahn (BStU) und Oberamtsrat Wolfgang Dierig ( Petitionsausschuss des DBT) sind HIER anhängig.

Klicke, um auf Stasi-in-bstu.pdf zuzugreifen

JAHN Behörde ignoriert auch das VG und rückt die Akte nicht raus !??

JAHN Behörde ignoriert auch das VG und rückt die Akte nicht raus !??

AKTUELL – LIVE VG 1 K 237.14: 01.02.15  Notthing to hide – and notthing to loose !- Ich habe nichts mehr zu verlieren, aber auch nichts mehr zu verbergen !?

Ergänzung meiner Stellungnahme zur Ergänzung der Klageerwiderung der Beklagten - BStU

Ergänzung meiner Stellungnahme zur Ergänzung der Klageerwiderung der Beklagten – BStU

BStU / STASI säuberte die Akte der Täter nach strafrechtlich relevanten Inhalten wie hier bei der Akte des IMS

BStU / STASI säuberte die Akte der Täter nach strafrechtlich relevanten Inhalten wie hier bei der Akte des IMS “Nagel” – Alias Oberstleutnant Dr.Zels, um den Erich Mielke “lückenlos beztreuen zu dürfen” machte ihn die STASI zum OMR..

Am 8.Oktober 1977 verstarb im Haus 6 des Zuchthauses Berlin Rummelsburg Walter Dettmer. Das Haus 6 - MED-Punkt des Anstaltsarztes IMS

Am 8.Oktober 1977 verstarb im Haus 6 des Zuchthauses Berlin Rummelsburg Walter Dettmer. Das Haus 6 – MED-Punkt des Anstaltsarztes IMS”Nagel” war 100 m Luftlinie entfernt. In der Akte IMA B 4878/91 ist der letzte Treffbericht vom 16.08.77 – Kein Berivcht an den Führungsoffizier des MfS am 8.10.1977 !?? Kein besonderes Vorkommniss über die Unterlassene Hilfeleistung an Walter Dettmer, weil die absichtlich versagt wurde !?? Herren Zels und Generalmajor- Chefinspekteur Dieter Winderlich !?? Auspacken !!!

caption id=”attachment_45462″ align=”alignnone” width=”660″]Gegen die Urkundenunterdrückung durch Joachim Gauck und Roland Jahn - Unterdrückung der Beweise und WAHRHEIT über die Folter in der DDR . Kämpferin für Rechte der Heimkinder Conny Kurz begrüßte mich als alten Bekannten. Gegen die Urkundenunterdrückung durch Joachim Gauck und Roland Jahn – Unterdrückung der Beweise und WAHRHEIT über die Folter in der DDR .
Kämpferin für Rechte der Heimkinder Conny Kurz begrüßte mich als alten Bekannten.[/caption]

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Vorveröffentlichung aus dem Forschungsprojekt: Einfluss des MfS auf die Ärzte der DDR IMS

Vorveröffentlichung aus dem Forschungsprojekt: Einfluss des MfS auf die Ärzte der DDR IMS “Nagel berichtet das erste Mal über “Folterbank” an seinen Führungsoffizier des MfS – WARUM erst am 10.6.1985 Oberstleutnant Dr. Erhard Jürgen Zels !???

Ich stand allein am 17.1.15 von 11.-18.30 vor Mielkes Ministerium mit meinem Plakat und verteilte an Interessierte 500 Flyer...Gegen die Lügen die seit 25 Gauck Behörde nach Belieben verbreitet,

Ich stand allein am 17.1.15 von 11.-18.30 vor Mielkes Ministerium mit meinem Plakat und verteilte an Interessierte 500 Flyer…Gegen die Lügen die seit 25 Gauck Behörde nach Belieben verbreitet,

Die  Antwort der  BStU auf meine 21 Seitige Stellungnahme vom 22.11.2014  auf  die Klageerwiderung der Beklagten  vom 16.10.14 . Die Juristische Abteilung der BStU Behörde und ihr bestes Pferd im Stall von Stockhausen legte sich wieder ins Zeug um von der Aktenmanipulation mit vielen Buchstaben vorzugehen. Die von Stockhausen bringt die Behördenvorgänge durcheinander damit man das System der  Aktenmanipulation die mit dem Erlass Falscher Mitteilung der Behörde endet in vier Behördenvorgängen nicht erkennt. Die Behauptungen der juristischen Abteilung weise ich wie  dargelegt insgesamt zurück.  Meiner Forderung an  den Leiter des BStU Roland Jahn die  Mitteilungen der Behörden  aufzuheben ist man nicht nachgekommen und die juristische Abteilung  erwähnt den Antrag nicht mit einer Silbe.

Am 7.1.14 kam die Antwort der BStU Behörde auf meine Stellungnahme auf die Klageerwiderung Der BStU Behörde

Am 7.1.14 kam die Antwort der BStU Behörde auf meine Stellungnahme auf die Klageerwiderung Der BStU Behörde

Das Lügenimperium  – Gauck/Jahn Behörde schlägt zurück  und entschuldigt sich beim Folteropfer für Versehen  im BV 007540/12Z !  – Adelige Juristin  von Stockhausen unterschreibt Im Auftrag des ehem. Bereitschaftspolizisten Roland Jahn, die Ergänzung Ihrer Klageerwiderung.

Die Stellungnahme kommt sogleich – die nscheint mich für verdummt zu halten und das Verwaltung Gericht Berlin auch gleich mit; sie traut uns allen, und der Deutschen Nation nicht zu, das zu sehen was auch ein Blinder auf den ersten Blick sieht – systematische Urkundenunterdeückung und Aktenmanipulation, teilweise mit gefälschten Aktensegmenten unbekannter Herkunft und zwar in allen BV die sie hätte einleiten müssen im Rahmen der persönlichen Akteneinsicht 1991 und Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung in weiteren zwei Behördenvorgängen zur Klärung des Schicksals des Folteropfers Adam Lauks. Die Stellungnahme wird geschrieben – WAHRHEIT UND NICHTS ALS DIE WAHRHEIT.

Verwaltungsstreitsache VG 1 K 237.14 bezieht sich auf drei bzw 4 Behördenvorgänge der Gauck bzw. Jahn Behörde wie folgt: 1.001488/92Z ; 2. 000247/94Z;3. 007540 und 4. nicht eröffnete Vorgang zur Anfrage des BKM 2013

Verwaltungsstreitsache VG 1 K 237.14 bezieht sich auf drei bzw 4 Behördenvorgänge der Gauck bzw. Jahn Behörde wie folgt:
1.001488/92Z ; 2. 000247/94Z;3. 007540 und 4. nicht eröffnete Vorgang zur Anfrage des BKM 2013

Zu Seite 1:

Zitat: In seinen Schriftsätzen führt der Kläger aus, die zu seiner Person gestellten Ersuchen ( Polizeipräsident in Berlin  ZERV v. 20. Dezember 1993, Beh.-Vg. 247/94,; LAGeSo Berlin v. 20. Februar 2012, Beh.-Vg. 7540/12Z seien nicht ordnungsgemäß bearbeitet und den ersuchenden stellen nicht alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt worden.

…ist so nicht richtig, zielgerichtet und verschleiernd und verwirrend dargestellt versucht die Bekagte die Verwaltungsstreitsache zu zerschießen und zu zerwässern  damit man das System in der “Zuarbeit zur juristischen und verwaltungsrechtlichen Aufarbeitung ” nicht erkennt. Deshalb springt die  blaublutige Juristin von einem Behörden Vorgang zum anderen.

In Berlin angekommen stellte ich den Antrag

Wir flohen vor den Raketen die vor uns aufstigen – meine Heimat zerfiel…Ich stellte diesen Antrag auf Anraten des Direktor Geigers.

Als Zweck  der Auskunft gab ich an: Zur Rehabilitierung und Zur Aufklärung des Schicksals.

5.3 Gründe für besondere Eilbedürftigkeit der Bearbeitung: Rehabilitierung/Widergutmachung; Strafverfolgung der Folterer

5.3 Gründe für besondere Eilbedürftigkeit der Bearbeitung:
Rehabilitierung/Widergutmachung;
Strafverfolgung der Folterer

Die Aktenmanipulation beginnt  schon im meiner ersten privaten Akteneinsicht. Mein persönliches Schreiben an den Pastor Joachim Gauck vom 7.12.1991 erhält  am 8 Januar 1992 den Engangsstempel  – DV- erfaßt und Tgb.Nr.1488/92Z. Das heißt ein Behördenvorgang wurde  bereits vor dem ordentlichen Antrag auf Akteneinsicht eröffnet, den ich erst nach der freundlichen Belehrung und Anraten des Direktor Dr.Geiger   am 29.1.1992 gestellt hatte. Es ist  anzunehmen dass zwischen 7.12.1991 und dem 8. Januar 1992 im Rahmen des Behördenvorgangs  die Identitet vom Adam Lauks  überprüft wurde, dass man überprüft hatte  ob rechtliche Bedingungen  für eine Akteneinsicht gegeben sind, dass man  Karteikarte F 16 gefunden hatte, dass man auf das Formblatt IIIa ausgefüllt gehabt hatte. Zweifelsohne hatte Leiter bzw.der Direktor des Sonderbeauftragten der Bundesregierung die Recherche  mit Vermerk EILT einleiten lassen. das Fehlen der Seiten 1.-36 im Band I des Behördenvorgangs ist der erste Anhaltspunkt und starker Verdacht auf Aktenmanipulation. Auch in ihren heutigen schriftlichen Auslassungen konnte die Beklagte das Fehlen bzw. den Verbleib der 35 Seiten des BV 001488/92Z erklären. Hinzu kommt noch dass die Herkunft der  Seiten 37,38 und 39 ( einer Epikrise 37) und zwei gefällschten und aus einem Befund der Charite herausgetrennte Teilbefunde) ohne Paginierung, das heißt von der AR3 nicht erfasst – weil nicht vorhanden – was zur Annahme und starkem Verdacht führt dass die drei Seiten zu einem weitaus späteren Zeitpunkt hinzugefügt wurden. Es sind Teile aus  meiner Gesundheitsakte die bei der STASI-Akte angeblich nicht angefunden wurde !? Trotz meines schriftlichen Anschreibens an BStU Frau Bossack und Herrn Booth  konnte die Anwesenheit der drei blätter nicht geklärt werden !?

” Die Unterlage MfS HA VII/8 ZMA Nr.462/84 wurde, wie auch die Nr.577/85, bei der Bearbeitung des Ersuchens Tgb-Nr. 7540/12Z durch ein Versehen nicht als bestellbare Signatur erkannt und demzufolge in die erste Mitteilung nicht einbezogen.”

“2. In dem Schreiben des Gerichts vom 15.Oktober 2014 übersandten Schriftsatz verweist der Kläger auf Erkenntnisse aus einer Akte IMS “Nagel”, die im Rahmen, die im Rahmen der Bearbeitung von Ersuchen den ersuchenden Stellen vorenthalten worden seien .” – BStU lenkt ab! IMS “Nagel” hat zwar meine”Lückenlose medizinische Behandlung” geführt und befehligt, mich lebensgefährlich verletzt und mich zum Krüppel machen lassen, aber DAS ist nicht der Gegenstand in dieser Verwaltungsstreutsache.

“5. Der Kläger rügt weiter, dass am Anfang des Behördenvorgangs Tgb-Nr. 1488/92Z Seiten fehlen. Dies ist nicht zutreffend, vielmehr beginnt der Behördenvorgang chronologisch auf der Seite 36 mit dem Antrag vom 29.Januar 1992.” Ein BV fängt IMMER mit der Nr.1 so wie der 000247/94 und so wie der 007540/12Z !!!
Wenn der Vorgang nach Auffassung der Adeligen von Stockhausen mit S. 36 beginnt wird sie uns erklären müssen nach welchen Chronologie die Akte 27;38 und 39 mit dem Datum 15.5.83 und 23.6.83 in die Akte reinkommen und wieso mein Schreiben vom 7.12.1991 als Nr.40 mit Eingangsdatum 8.Januar 1992. zu finden ist!? Ein aus der Reihe der zu vielen Versehen. Nicht dass BStU 2012 Probleme hatt eine Signatur einer angelegten Akte auf der Karteikarte zu erkennen, man weiß noch nicht mal was chronologisch abgelegt heißt!? Auch mein Schreiben an Dr.Geiger vom 28.1.92(ohne Eingangstempels!?) wurde als S.48  abgelegt. Von Cronologie ist da nichts zu sehen.

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WARUM haben das die Gauck – Birthler – Jahn Behörde nicht der Justiz zugearbeitet (1991) und nicht der Presse und Medien zugängig gemacht !??? _ Weil DIE ZUARBEITUNG ZUR JURISTISCHEN AUFARBEITUNG eine Farce,  Vergauckelung zum Zwecke der Verdu-mmung des Deutschen Volkes war und immer noch ist.

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Schriftliches Vorfehrfahren  – LIVE: Editierung der Beweise/Anllagen

GAUCK – Birthler – Jahn Behörde  schickte  am 16.Okt. 2014    KLAGEERWIDERUNG und übersandte zwei Abschriften davon an das Verwaltungsgericht Berlin, worauf man bitte schön, binnen vier Wochen Stellung nehmen möge.

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In der Verwaltungsstreitsache

Adam Lauks ./.Bundesrepublik Deutschland

-Az. VG 1 K 237.14-

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Unter 76/14V  legt die  Wessi – Juristin von Stockhausen vom blauen Blute los.

Weil es ein offenes Verfahren ist  –  Stellungnahme FERTIG in der Verlängerung!

Am 28.2.1982 wurde ich in diesem Haus 8 - MED-Punkz des Zuchthausews Berlin Rummelsburg das erste Mal aufgepfählt: Bei der Gewaltrecktoskopie auf Befehl des MfS hat mir der Anstaltsarzt IMS

Am 28.2.1982 wurde ich in diesem Haus 8 – MED-Punkz des Zuchthausews Berlin Rummelsburg das erste Mal aufgepfählt: Bei der Gewaltrecktoskopie auf Befehl des MfS hat mir der Anstaltsarzt IMS “Nagel” – MR OSL Erhard Jürgen Zels zwei Blutgefäße durchtrennt, und mich bis zur Gewaltnotoperation in Berlin Buch am 27.7.1983 innerlich bluten lassen. Beim Verschließen der Venen wurde auf Befehl des MfS zusätzlich eine nichtindizierte Sphinktereinkerbung/ Einschnitt/ durchgeführt – mich für den Rest meines Lebens verkrüppelt.

Klageerwiderung - Klageabweisung durch die Juristin von Stockhausen - BStU 16.10.2014 - 30 Jahre nach der Folter in Berlin Rummelsburg

Klageerwiderung – Klageabweisung durch – BStU 16.10.2014 – 30 Jahre nach der Folter in Berlin Rummelsburg

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Klageerwiderung - Klageabweisungsantrag des BStU vom 16.10.2014

Klageerwiderung – Klageabweisungsantrag des BStU von Roland Jahn vom 16.10.2014

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Klageerwiderung - Klageebweisungsantrag des BStU von Roland Jahn

Klageerwiderung – Klageebweisungsantrag des BStU von Roland Jahn vom  16.10.2014

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Klageerwiderung - Klageabweisungsantrag des BStU von Roland Jahn vom 16.10.2014

Klageerwiderung – Klageabweisungsantrag des BStU von Roland Jahn vom 16.10.2014

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Klageerwiderung - Klageabweisungsantrag des BStU von Roland Jahn vom 16.10.2014

Klageerwiderung – Klageabweisungsantrag des BStU von Roland Jahn vom 16.10.2014

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Klageerwiderung - Klageabweisungsantrag des BStU von Roland Jahn vom 16.10.2014

Klageerwiderung – Klageabweisungsantrag des BStU von Roland Jahn vom 16.10.2014

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Klageerwiderung - Klageabweisungsantrag des BStU von Roland Jahn vom 16.10.2014

Klageerwiderung – Klageabweisungsantrag des BStU von Roland Jahn vom 16.10.2014

Audiatur et altera pars !

Sie Erinnerungen an Adam!s Bettund Folter in Berlin Rummelsburg 1.-21.3.1984 wurden lebendig

In der Schlichtzelle des Zuchthauses Luckau fand ich das Schlichtbett – die Folterbank  meine stand im Zuchthaus Berlin Rummwelsburg -Haus 6 – Zelle 068 im Keller – ANTON 1

Stellungnahme des ungesühnten Folteropfer der STAZIS  auf die Klageerwiderung der Beklagten  und ihrem Antrag an das VG auf die Abweisung der Klage

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Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU u

Seite 1

Anlagen:A1; A2; A3; A4; A4a; A4b

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Anlage 1

Beauftragter für Kultur und Medien an den BStU: Verschleierung: ... anbei übersende ich Ihnen die Eingabe von Herrn Adam Lauks an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vom 09.09. mit der Bitte um Kentnisnahme und Stellungnahme bis zum 8.Oktober 2013. Es gab KEINE Petition von MIR im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages weder vom 9.9.2013.

Beauftragter für Kultur und Medien an den BStU:
Verschleierung: … anbei übersende ich Ihnen die Eingabe von Herrn Adam Lauks an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vom 09.09. mit der Bitte um Kentnisnahme und Stellungnahme bis zum 8.Oktober 2013. Es gab KEINE Petition von MIR im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages weder vom 9.9.2013.

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Anlage 2

Anlage 2 : BKM faxt an den BStU OFFENEN BRIEF AN DEN STAATSMINISTER Nweumann - beerbt durch Prof. Dr. Monika Grütters

Anlage 2 : BKM faxt an den BStU OFFENEN BRIEF AN DEN STAATSMINISTER Nweumann – beerbt durch Prof. Dr. Monika Grütters

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Anlage 2

Beschwerde über die Strafvereitelung im Amt des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogenen Unterlagen des MfS im Falle des Folteropfers Adam Lauks und schwere Körperverletzung in Berlin - Rummwelsburg, HKH Leipzig Meusdorf und Spezielle Strafvollzugsabteilung Waldheim - vwereitelte Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung der mittleren und schweren Verbrechen der STASI...

Beschwerde über die Strafvereitelung im Amt des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogenen Unterlagen des MfS im Falle des Folteropfers Adam Lauks und schwere Körperverletzung in Berlin – Rummwelsburg, HKH Leipzig Meusdorf und Spezielle Strafvollzugsabteilung Waldheim – vwereitelte Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung der mittleren und schweren Verbrechen der STASI…

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Anlage 2

BKM Fax an den BStU: Eine Stellungnahme wird gebraucht um Petition des Bundestagspräsidenten und des Ausschusses für Menschenrechte abzuschmettern

BKM Fax an den BStU:
Eine Stellungnahme wird gebraucht um Petition des Bundestagspräsidenten und des Ausschusses für Menschenrechte abzuschmettern, zu verschleiern, Einberufung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu vermeiden in Puncto Aufarbeitung und Urkundenunterdrückungen in Gauck und Jahmn Behörde

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Anlage 2

...Angeblicher Patientenverrat an MfS ist geradezu lächerlich, wenn man weiß das die IME ÄRZTE sich verpflichtet hatten auf Befehl der STAZIS a) falsche Diagnosen aufzustellen, b) als Höhepunkt der Zersetzung auch falsche medizinische Behandlung zu verordnen, selbst durchzuführen und auch die Hand mit dem Skalpell anzulegen.

…Angeblicher Patientenverrat an MfS ist geradezu lächerlich, wenn man weiß das die IME ÄRZTE sich verpflichtet hatten auf Befehl der STAZIS a) falsche Diagnosen aufzustellen, b) als Höhepunkt der Zersetzung auch falsche medizinische Behandlung zu verordnen, selbst durchzuführen und auch die Hand mit dem Skalpell anzulegen. ” Ich verpflichte mich hiermit JEDEN Auftrag des MfS Mitarbeiter auszuführen.” IMS ” Nagel”

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Anlage  3

Warum nicht gleich beim BStU und Herrn Jahn die gewünschte  (falsche ) Mitteilung der Behörde anfordern !?? Warum der Gang über den formellen Brötchengeber des BStU wenn…”Inhaltlich ist der Stellungnahme des BStU nichts hinzuzufügen. Das gilt umso mehr, als der BStU nach § 35 Abs. 5 Satz 2 und Satz 3 StUG in der Ausübung seines Amtes unabhängig  und nur dem Gesetz unterworfen ( und unkontrollierbar) ist und damit der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien insoweit keine Fachaufsicht ausübt.

Ich bitte Sie, zu der Eingabe in zweifacher Ausfertigung Stellung zu nehmen und sie nicht unmittelbar zu beantworten. Zusätzlich bitte ich Sie um die Übermittlung der Stellungnahme als E-Mail ( Word-Datei ) an vorzimmer.pet4@bundestag.de Nur für den Ausschuss bestimmte Angaben bitte ich, in einem gesonderten Schreiben mitzuteilen. Oberamtsrat aus dem Petitionsausschuss bestellt mittels BKM eine Falsche Mitteilung der Jahn Behörde .. und er wird sie auch bekommen.

Ich bitte Sie, zu der Eingabe in zweifacher Ausfertigung Stellung zu nehmen und sie nicht unmittelbar zu beantworten. Zusätzlich bitte ich Sie um die Übermittlung der Stellungnahme als E-Mail ( Word-Datei ) an vorzimmer.pet4@bundestag.de
Nur für den Ausschuss bestimmte Angaben bitte ich, in einem gesonderten Schreiben mitzuteilen.
Oberamtsrat aus dem Petitionsausschuss bestellt mittels BKM eine Falsche Mitteilung der Jahn Behörde .. und er wird sie auch bekommen.

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Anlage 4

Wolfgang Dierig unterdrückte, und führt die zwei gleichlautende Petitionen gegen Gauck und aseine Behörde am Untersuchungsausschuss vorbei, mit einer Svchein Prüfung und nützt BKM dazu aus !

Wolfgang Dierig unterdrückte, und führt die zwei gleichlautende Petitionen gegen Gauck und aseine Behörde am Untersuchungsausschuss vorbei, mit einer Svchein Prüfung und nützt BKM dazu aus !

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Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU

Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU

Anlage 4a

Der Verschleierung und Unterdrückung der Petitionen des Bundestagspräsidenten und des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe erster Akt.

Nachricht über den Eingang der Petition aus dem Amt des Bundestagspräsidenten Prof.Dr. Lammert - vom 2.4.13 über den Direktor des Bundestages vom 2.04. 2013.

Nachricht über den Eingang der Petition aus dem Amt des Bundestagspräsidenten Prof.Dr. Lammert – vom 2.4.13 über den Direktor des Bundestages vom 2.04. 2013.
“Ich kann nur auf mein Schreiben vom 3.Juli 2012 verweisen. “
Die völlig neue Petition die vomBundestagspräsidenten zugeleitet wurde hat mit dem Titel einer alten Petition wo es um den Antrag des § Folter ins Strafgesetzbuch ging -“Straftaten gegen das Leben” NICHTS zu tun.Trotzdem wird sie dort druntergemischt nohne gesonderten (versprochenen!?) Aktenzeichen. So wurde die Petition des Bundestagspräsidenten NICHT AKTENKUNDIG und blieb liegen bis 9.9.2013 !??
Nach der Belehrung urteilend ging Wolfgang Dierig davon aus dass er an einen Verdummten schreibt !?

Der Verschleierung und Unterdrückung der Petitionen des Bundestagspräsidenten und des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zweiter Akt.

Die gleichlautende Petition aus dem Ausschuss für Menschenrechte und humaniutäre Hilfe (von mir am 28.Juni 2013 angeschrieben und um Hilfe gebeten) kam im Petitionsausschuss des DB auch an -12.8.2013 und wurde auch auf gleiche weise wie die von Prof. Dr. Lammert nicht aktenkundig gelassen...unterdrückt. Von diesen Petitionen und das was Wolfgang Dierig hier abgezogen hatte, wollte die Vorsitzende des Petitionsausschusses nichts gewusst haben !??

Die gleichlautende Petition aus dem Ausschuss für Menschenrechte und humaniutäre Hilfe (von mir am 28.Juni 2013 angeschrieben und um Hilfe gebeten) kam im Petitionsausschuss des DB auch an -12.8.2013 und wurde auch auf gleiche weise wie die von Prof. Dr. Lammert nicht aktenkundig gelassen…unterdrückt. Von diesen Petitionen und das was Wolfgang Dierig hier abgezogen hatte, wollte die Vorsitzende des Petitionsausschusses nichts gewusst haben !??

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Anlage 4b

Der Verschleierung und Unterdrückung der Petitionen des Bundestagspräsidenten und des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe – Comedia e finita – meinte der Oberamtsrat Wolfgang Dierig!

Wolfgang Dierig: trotz-

Wolfgang Dierig: trotz-“Zu Ihrem Anliegen habe ich zwischenzeitlich( WANN!?) eine Prüfung eingeleitet, die einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Über das Ergebnis werde ich Sie unterrichten.
Ich bitte Sie, sich bis dahin zu gedulden.”
war bereits am 7.November 2013 hieß es: “… als Anlage übersende ich Ihnen die zu Ihrer Eingabe (!?) eingeholte Stellungnahme des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Hiermit ist eine abschließende Prüfung Ihrer Petition erfolgt.” Wenn das die Prüfung meiner Angabe ist, was ist mit den Petition des Bundestagspräsidenten und des Ausschusses für Menaschenrechte und humanitäre Hilfe geschehen !? Unterdrückt, verschleiert, nicht aktenkundig geblieben !??

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Die Verschleierung der Unterdrückung der Petition des Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Lammert und des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe  gipfelt in diesr abgeforderten-bestellten Stellungnahme des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 25.Oktober 2013

BKM zitiert die Stellungnahme des BStU vom 1.10 . die am 4.10.13( im Verlauf der Anlagen)

BKM zitiert die Stellungnahme des BStU vom 1.10 . die am 4.10.13( im Verlauf der Anlagen) “Herr Lauks Adam Lauks gibt in seiner Petition u.a. an, dass es im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93, welches auf die Strafanzeige vom 30.4.1992 hin eingeleitet wurde, im Jahr 1994 ( 5.7.94 ! Siehe Anlage A6 S.1-3), zu einer falschen Mitteilung der Behörde des Bundesbeauftragzten gekommen sei. Herr Lauks wirft dem ehemaligen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes Strafvereitelung im Amt vor ( durch Urkundenunterdrückung -A.L.).
Nach eingehender ( ??? welcher BV wurde darauf eröffnet !?? – keiner !? oder ist 001488/92Z gemeint!? -Klärungsbedarf !!!)Prüfung des Sachverhaltes konnten kein Fehlverhalten und keine Dienstpflichtverletzungen durch den ehemaligen Leiter der Behörde Herrn Gauck, oder durch andere Mitarbeiter der Behörde des Bundesbeauftragten festgestellt werden.”

Die Vorwürfe und Behauptungen des Herrn Lauks sind nicht zutreffend und werden entschieden zurückgewiesen. Zu dem betreffenden Ersuchen ( des Polizeipräsidenten in Berlin, vom 20.12.1993 – Siehe Anlage 6 -Behördenvorgang des Sonderbeauftragten 000247/94Z -A.L.) und den einzelnen Anträgen ( welchen  !??-A.L.) des Herrn Lauks kann ich Folgendes Mitteilen:

Dass auch diese, nun zum dritten Mal einer Behörde/Amt vorgetragene Falschbehauptung in der Mitteilung des BStU an BKM, indirekt an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages,aus der absichtlichen Aktenunterdrückung und Aktenmanipulation in den Vorgängen aufgeht ist der Gegenstand meiner Niederschrift vom 22.8.2014 -meiner Feststellungsklage am Verwaltungsgericht Berlin VG 1 K 237/14.

“Alle zum Zweck des Ersuchens im erschlossenen Bestand vorhandenen und relevanten Unterlagen wurden am 06.04.1995 ( auch die Akte MfS HAVII/8 Nr.577/85 !?? -A.L.-Siehe Anlage 22 ) einem Mitarbeiter der ZERV zur Einsichtnahme vorgelegt. Damit war die Bearbeitung des Ersuchens Abgeschlissen. Die Bearbeitung des Ersuchens erfolgte ordnungsgemäß.”

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Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU u

Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU u

Anlage 6

“Herr Adam Lauks gibt in seiner Petition u.a. an, dass es im Zusammenhanmg mit dem Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 zu einer falschen Mitteilung der Behörde des Bundesbeauftragten gekommen sei. Herr Lauks wirft dem ehemaligen Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Unterlagen des Staatssicherheitsdiensten ( Joachim Gauck-A.L. ) Strafvereitelung im Amt vor….

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“Es besteht der Verdacht der (schweren) Körperverletzung
Zur Aufklärung und Verfolgung derStraftat ist es notwendig, Erkenntnisse aus den Beständen des ehemaligen MfS zu erhalten.”
“Ich bitte um Herausgane der ensprechenden Akten im Original.”
“Eine Ensichtnahme oder Mitteilung nach §19 Absatz 7 Satz 1 StUG reicht für die Zwecke des Strafverfahrens nicht aus.
Die Aufklärungspflicht gemäß § 244 Absatz 2 StPO gebietet nämlich im Ergebnis die Herbeischaffung der im Hauptverfahren notwendigen Beweismittel ( siehe § 245 Absatz 1, § 214 Absatz 2, § 163 Absatz 1 StPO und erfordert stets, dem erkennenden Gericht das gesamte Beweismaterial vorzulegen.
Da es sich be den angeforderten Vorgängen um Beweismaterial in Form von Augenscheinopbjekten handelt, denen erhebliche Beweisbedeutung zukommt, ist die Aushändigung von Ablichtungen nicht ausreichend, sondern die Übergabe von Originalen unerlässlich ( § 19 Abs 7 Satz 1 StUG )

Die erste gesetzliche Aufgabe für die Gauck Behörde gegründet wurde war: Die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts, Menschenrechtsverletzungen und mittleren und schweren Verbrechen der DDR-Sicherheitsorgane – HIER hat die Gauck Behörde nicht kläglich versagt sondern Urkunden unterdrückt um die Täter und MfS zu schützen.  Am 6.Januar 1994  schickte  die Gauck Behörde  dem Polizeipräsidenten  die Eingansbestätigung seines obigen Ersuchens und teilte ihm die dem Behördenvorgang zugewiesene Tagebuchnummer 000247/94Z mit. Diese  übliche Mitteilung  befindet sich in der Ermittlungsakte  76 Js 1792/93  aber  nicht im eigenen BV 000247/94Z im BStU (!??) Auch eine Mitteilung an mich über die Herausgabe  einer Mitteilung der Behörde an den Polizeipräsidenten in Berlin ist nicht- wie üblich – ergangen (!??)

Die MfS Akten MfS AKK 141236/85 und  MfS  HA VII/8 ZMA Nr. 462/84 und  für die Weiterführung der Strafverfolgung wichtigste Akte MfS HAVII/8 ZMA Nr.577/85 ( Siehe Anlage 22 – Akte Nr.577/85 ) wurden unterdrückt und hebelten damit das Ermittlungsverfahren aus, verhinderten die weitere Strafverfolgung völlig, um Täter zu schützen.

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Das die Akte 577/85 von der Karteikarte  im Behördenvorgang 001488/92 nicht erschlossen und  mir bei meiner ersten Akteneinsicht 1993 nicht vorgelegt werden konntem sein, wage ich zu bezweifeln. Aber das die Aktenmappe  spätestens  am 11.4.94 erschlossen war, beweisen die Akte der Behörde deutlich.

Durch die Gauck Behörde absichtlich unterdrückte Akte MfS HA VII/8 ZMA Nr. 577/85 eintschied über die Widerherstellung meiner Würde und die Rückgabe meiner gestohlener Ehre...

Durch die Gauck Behörde absichtlich unterdrückte Akte MfS HA VII/8 ZMA Nr. 577/85 eintschied über die Widerherstellung meiner Würde und die Rückgabe meiner gestohlener Ehre… Am oberen Rand der Mappe ist die Kennung des BKM der die Mappe an die BStU abgesetzt hatte.

Anlage 22 

Die Akte  MfS HAVII/8 ZMA Nr.577/85  wurde  1994 auf Ersuchen des Polizeipräsidenten unterdrückt und auch 20 Jahre später  au Anfrage des LAGeSo.

Spezielle Strafvollzugsabteilung Waldheim- Oberstleutnant Poppe- der Menschenschinder (IME SEOIDEL) und OSL dr.Stöber und Dr. Hillmann hatten Spezielle Aufgaben/Befehle des MfS zu vollstrecken. Im Waldheim sollte auch meine Endstation sein !

Spezielle Strafvollzugsabteilung Waldheim- Oberstleutnant Poppe- der Menschenschinder (IME SEOIDEL) und OSL dr.Stöber und Dr. Hillmann hatten Spezielle Aufgaben/Befehle des MfS zu vollstrecken. Im Waldheim sollte auch meine Endstation sein !

Als ich das erste Mal in den Duschraum geführt wurde gruselte es mich für einen Augenblick. Wird beim Hahn aufdrehen Wasser oder Gas kommen !? Vom Aussehen her, wäre denkbar. Zuchthaus Waldheim war in der DDR als Endstation bekannt und damit war nicht die Spezielle Strafvollzugsabteilung gemeint.

Als ich das erste Mal in den Duschraum geführt wurde gruselte es mich für einen Augenblick. Wird beim Hahn aufdrehen Wasser oder Gas kommen !? Vom Aussehen her, wäre denkbar. Zuchthaus Waldheim war in der DDR als Endstation bekannt und damit war nicht die Spezielle Strafvollzugsabteilung gemeint.

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Anlage 22

23.06.85 16.00 Uhr Schwere Körperverletzung gem. §116 StGB Unterkieferfraktur links. hematom Linkes Auge

23.06.85 16.00 Uhr
Schwere Körperverletzung gem. §116 StGB
Unterkieferfraktur links. Hematom Linkes Auge  Notlüge zum Schutz der Bediensteten: Auf dem Flur der Abteilung 1 – ich war in der Absonderungszelle “4” und war NIEMALS auf dem Flur, ausser  beim Gang zum Duschen, seit 20.12.84 Hungerstreik – seit 29.3.1985 in die Spezielle Strafvollzugsabteilung Waldheim verschleppt und weggesperrt, keine einzige Freistunde gehabt.

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Anlage 22

Was veranlasst: Befragung Vorlage Staatsanwalt fürStrafvollzugsaufsicht SG( Strafgefangener ) Lauks Noteinweisung HKH Leipzig

Was veranlasst:
Befragung
Vorlage Staatsanwalt fürStrafvollzugsaufsicht SG( Strafgefangener ) Lauks Noteinweisung HKH Leipzig

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Anlage 22

Diese Ergänzungsmeldung wird abgesetzt um 23.05 und da völlig falsch die STASI und den Täter schützen sooll. Was die STASI nicht weiß oder hat - und womöglich in den zwei fehlenden Bänder des OV

Diese Ergänzungsmeldung wird abgesetzt um 23.05 und da völlig falsch die STASI und den Täter schützen sooll. Was die STASI nicht weiß oder hat – und womöglich in den zwei fehlenden Bänder des OV”Merkur” – MfS AO P3107/83 Band 9 und 10 oder in der AU 3455/83 Band 3 stecken könnte ist Vernehmungsprotokoll des Zellennachbar als Zeugen.

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Anlage 22

Wer auch immer diese Aktenmappe unterdrückem ließ oder die für das Ersuchen des Polizeipräsidenten und das Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 nich für relevant befand ist ein Verbrechwer in seinem tiefsten Inneren- ein Abschaum der DDR Gesellschaft.

Wer auch immer diese Aktenmappe unterdrückem ließ oder die für das Ersuchen des Polizeipräsidenten und das Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 nich für relevant befand ist ein Verbrechwer in seinem tiefsten Inneren- ein Abschaum der DDR Gesellschaft.

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Anlage 5a

An BKM - Herrn MAUS von Daniela Windisch Abteilung: AU G GZ Betreff: Petition 4-17-07-4513 vom 09.09.2013 des Herrn Adam Lauks Es gibt keinen Titel der Petition !?! Es gibt und gab keine Petitiom von Herrn Adam Lauks vom 9.9.2013 !!!

An BKM – Herrn MAUS von Daniela Windisch Abteilung: AU G GZ
Betreff: Petition 4-17-07-4513 vom 09.09.2013 des Herrn Adam Lauks
Es gibt keinen Titel der Petition !?!
Es gibt und gab keine Petitiom von Herrn Adam Lauks vom 9.9.2013 !!!

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Entlarvend ist der Kopfbogen: in der Rubrik DATEINAME müsste zu diesem Anliegen stehen: 007540/94Z. Das ist der BStU Behördenvorgang zum Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin zum Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93. Die Stellungnahme der BStU - Mitteilung der Behörde muss Tatsachenbehauptungen enthalten im Bezug auf die Petitionen wegen Urkundenunterdrückung - MfS VII/8 Nr 577/85 was zur Ermittlungsverhinderung geführt hatte und starfvereitelnde Wirkung zeigte.

Entlarvend ist der Kopfbogen: in der Rubrik DATEINAME müsste zu diesem Anliegen stehen: 007540/94Z. Das ist der BStU Behördenvorgang zum Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin zum Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93. Die Stellungnahme der BStU – Mitteilung der Behörde muss Tatsachenbehauptungen enthalten im Bezug auf die Petitionen wegen Urkundenunterdrückung – MfS VII/8 Nr 577/85 was zur Ermittlungsverhinderung geführt hatte und starfvereitelnde Wirkung zeigte.

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“Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bearbeitung der Anträge dwes Petenten umfassend und zeitnah erfolgte und nicht zu beanstanden sind. Dem Petenten wurden die zu seiner Person im erschlossenen Bestand vorhandenen Unterlagen gemäß Vorschriften des StUG zugänglich gemacht.” ist definitiv eine kolossale Lüge. Petenten haben nicht die Bearbeitung meiner Anträge bemängelt, sondern die Nichtherausgabe der MfS Akte die unter Signatur Nr. 577/85 angelegt wurde und nachweislich am 11.4.1994 in der Gauck Behörde vorgelegen hatte.
Bereits nach der internen Weisung: Menschenrechtsverletzungen die beim Erschließen entdeckt werden sind unverzüglich nach Oben zu melden, was auch geschah. Einen Rückläufer von Herrn Gauck und Direktor Dr. Geiger zum SB hat es nicht gegeben. Das sagt mir dass über die Herausgabe und Relevanz der Akte 577/85 – Anlage 22 für das Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 Herr Gauck oder Direktor Geiger entschieden hatten !

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Entlarvend ist der Kopfbogen: in der Rubrik DATEINAME müsste zu diesem Anliegen stehen: 007540/94Z. Das ist der BStU Behördenvorgang zum Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin zum Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93. Die Stellungnahme der BStU - Mitteilung der Behörde muss Tatsachenbehauptungen enthalten im Bezug auf die Petitionen wegen Urkundenunterdrückung - MfS VII/8 Nr 577/85 was zur Ermittlungsverhinderung geführt hatte und starfvereitelnde Wirkung zeigte

Entlarvend ist der Kopfbogen: in der Rubrik DATEINAME müsste zu diesem Anliegen stehen: 007540/94Z. Das ist der BStU Behördenvorgang zum Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin zum Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93. Die Stellungnahme der BStU – Mitteilung der Behörde muss Tatsachenbehauptungen enthalten im Bezug auf die Petitionen wegen Urkundenunterdrückung – MfS VII/8 Nr 577/85 was zur Ermittlungsverhinderung geführt hatte und starfvereitelnde Wirkung zeigte

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“Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bearbeitung der Anträge dwes Petenten umfassend und zeitnah erfolgte und nicht zu beanstanden sind. Dem Petenten wurden die zu seiner Person im erschlossenen Bestand vorhandenen Unterlagen gemäß Vorschriften des StUG zugänglich gemacht.” ist definitiv eine kolossale Lüge. Petenten haben nicht die Bearbeitung meiner Anträge bemängelt, sondern die Nichtherausgabe der MfS Akte die unter Signatur Nr. 577/85 angelegt wurde und nachweislich am 11.4.1994 in der Gauck Behörde vorgelegen hatte.
Bereits nach der internen Weisung: Menschenrechtsverletzungen die beim Erschließen entdeckt werden sind unverzüglich nach Oben zu melden, was auch geschah. Einen Rückläufer von Herrn Gauck und Direktor Dr. Geiger zum SB hat es nicht gegeben. Das sagt mir dass über die Herausgabe und Relevanz der Akte 577/85 – Anlage 22 für das Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 Herr Gauck oder Direktor Geiger entschieden hatten !

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Stellungnahme des Folteropfer der STAZIS- Adam Lauks

VG 1 K 237.14: Die Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers der STAZIS Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU S. 4

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Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers der STAZIS Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU S. 4

VG 1 K 237.14: Die Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers der STAZIS Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU S. 5

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Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers der STAZIS Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU S. 4

VG 1 K 237.14 Die: Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers der STAZIS Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU Seite 6

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Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers der STAZIS Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU S. 4

VG 1 K 237.14: Die Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers der STAZIS Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU Seite 7

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Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU S.8

VG 1 K 237.14: Die Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU Seite 8

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Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU S.9

VG 1 K 237.14: Die Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU S.9

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Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU S. 10

VG 1 K 237.14: Die Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU S. 10

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Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers der STAZIS Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU S.1

VG 1 K 237.14 Die Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers der STAZIS Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU S.11

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Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU u

Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU S.12

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Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU S.12

Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU S.13

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Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU S.14

Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU S.14

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Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU u

Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU S.16

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Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU u

Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU S.17

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Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU u

Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU S.18

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Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU u

Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU S.19

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Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU S.20

Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU S.20

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Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU S.21

Stellungnahme des ungesühnten Folteropfers Adam Lauks auf die Klageerwiderung des BStU S.21

Mitteilung der BStU gemäß §§ 20/21 Abs.! Nr.1 StUG ist absicht manipuliert und inhaltlich und recherchemäßig falsch und tendentiös auf die Verhinderung der Verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Rehabilitierung. Der Operativ Vorgang MERKUR wurde hauptsächtlich auf das Objekt MERKUR gerichtet seit 15.9.1981 und Objekt MERKUR bin ich Adam Lauks - ungesühntes Folteropfer des MfS

Mitteilung der BStU gemäß §§ 20/21 Abs.! Nr.1 StUG ist absicht manipuliert und inhaltlich und recherchemäßig falsch und tendentiös auf die Verhinderung der Verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Rehabilitierung. Der Operativ Vorgang MERKUR wurde hauptsächtlich auf das Objekt MERKUR gerichtet seit 15.9.1981 und Objekt MERKUR bin ich Adam Lauks – ungesühntes Folteropfer des MfS

Absatz 1:

Im Zusammenhang mit Antrag von Herrn Lauks nach dem VwRehaG baten Sie um Hinweise auf eine politische Verfolgung während seiner Inhaftierung in der DDR sowie auf mögliche Ausschließungsgründe. ( Zusammenarbeit mit dem MfS ist unter Ausschließungsgrund gemeint – A.L.)

Absatz 2:

Anlage 24: Dies ist die Seite 17 aus diesem- Behördenvorgang 007540/LAGeSo – eine primäre Quälle  – Akte des MfS die in diesem Bericht nicht gewertet bzw. zitiert wird. WARUM?

Weil die Unterzeichnerin Büchler die Mitteilung der Behörde gar nicht verfasst hatte, sondern  nach dem Szti Urteilend ein MfS-Insider, dem andere Unterlagen vorlagen !Der hätte diese Akte bestimmt nicht übersehen können.

Dieses sagt viel über die Arbeitsweise der Jahns Behörde

Ausgeübter Beruf: Mitarbeiter (Handel) des Handels-und Industriebüro der SFRJ in der DDR ( Fa.”Ljubljanska banka” -Vertretung in der DDR wäre korrekt. Gaucks Aktivistin der ersten Stunde macht daraus : Repräsentant der jugoslawischen Staatsbank (?) Konnte sie nicht lesen ? Nein sie hat die Mitteilung vorgelegt bekommen die sie i.A. unterschreiben sollte.

Herr Lauks wurde als Repräsentant der jugoslawischen Staatsbank im im Jahr 1982 in der DDR wegen Zoll- und Deviesenvergehens zu sieben Jahren Freiheitsentzug und 50.000 M Gegenwertzahlung verurteilt.” ( Ich war als Kurierfahrer am nichtgenehmigten ambulanten Handel mit Quarzuhren westlicher Prägung vom März 1981 – 17.November 1981 beteiligt  – was unter Strafbestand einer Wirtschaftsdiversion gehört, wie das mir mein Zwangsstrafverteidiger Dr. Friedrich Wolff  nach der Zurkenntnisnahme mitgeteilt hatte: “Herr Lauks, sie können zufrieden sein, dass man Sie nicht wegen Wirtschaftsdiversion verurteilen will-dort hätte auf Sie  womöglich Todesstrafe als Höächststrafe gewartet” – A.L. – da war  schon in der Hauptverhandlung im April 1983 am Stadtgericht Berlin-DDR Rechtsbeugung geschehen … zu meinen Gunsten !?) “Das Verfahren wurde nach anfänglichen Ermittlungen durch das MfS (  Zoll-und Devisenvergehen !??)  an die Zollverwaltung übergeben.” DAS ist die Schlüssellüge in dieser Falschen Mitteilung der Jahn Behörde ( BStU) !!! Der Verfasser des Schreibens weiß es ganz genau dass  durch diese Falschbehauptung – Verdrehung der politische Charakter dem Operativ Vorgang “Merkur” abgesprochen wird. Denn  das Intellekt und Wissen der Unterzeichnerin reicht nicht aus zu wissen, dass Ermittlungsverfahren die MfS führt eindeutig  als politische Verfolgung darstellen.  ( So Historikerin Mechthild Günther von der Gedenkstätte Berlin Hohenschönhausen im Jahre 2006.) Damit war schon  die Ablehnungdes LAGeSo beschlossene Sache.

Absatz 43.

In den Spechern des BStU wurden zu Herrn Lauks zum angefragten Sachverhalt lediglich zusammenfassewnde Berichte der MfS – Hauptabteilung XVIII und spätere Informationen  der HA XXII aufgefunden.”  ( Ich wurde von der MfS HA XVIII erfast – Sicherung der Volkswirtschaft vor Wirtschaftsdiversionen) und später, nach der Haft in Freiheit 1987 – anderthalbjahre nach der vorzeitigen Entlassung in die CSSR von der MfS  HA XXII ( Terrorabwehr )neu erfsst, wegen eines Interviews in der Studentenzeitschrift MLADINA in Ljubljana. Der Verfasser  benennt  natürlich nicht die Aktenmappe MfS AKK 14236/85 als Quelle, die  38 Seiten stark ist, und die bis heute mir nie  vollständig zur Einsicht vorgelegt wurde- vier fehlende Seiten wurden von Herrn Both vor geraumer Zeit angefordert -ohne Reaktion – A.L.)

Einem Hinweis der HA XVIII zufolge hat Herr Lauks am 18.5.1984 ” EINE MEHRSEITIGE HETZSCHRIFT” verfasst, worin er in “VERBRECHERISCHER WEISE” Angehörige des Strafvollzugs und die DDR verunglimpfte. Daraufhin sollten Strafrechtliche ( nach den §§ 220 und 139 ) sowie disziplinarische Maßnahmen ergriffen werden.Die betreffende Entscheidung soll ein Staatsanwalt getroffen haben (Anlage 1). Nach einem Karteivermerk wurden keine Strafrechtlichen Maßnahmen ergriffen (Anlage 2 ) Nähere Angaben dazu fehlen.  /  Die Anlage 3 wird nicht erwähnt  A.L./

Ein operativer Vorgang dazu wurde nicht aufgefunden.” …/ ist auch eine kardinale Lüge. Operativer Vorgang der Verfolgung in Haft und in Haftkranhenhaus Leipzig ist in der unterdrücktem Band: MfS VII/8 ZMA Nr.462/84- A.L./

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Am 27.11.2014 hat die Sachbearbeiterin Frau Bibow  abermals  ihre Zusage wiederholt  im zweiten Nachgang die Komplette Akte MfS AKK 14236/85 und  MfS VII/8 ZMA Nr. 462/84 dem LaGeSo zuzusenden. Die Akte auch mir in Kopie zuzusenden lehnte Sie ab. Ich hoffe dass ich  eine Mitteilung erhalten werde über die  Zusendung der Akte und  erwarte  die Erwartung von Roland Jahn auf meinen Antrag auf die Aufhebung der  Falschen Mitteilung der Behörde vom 20.6.2012 an das LAGeSo sowie  Aufhebung der Falschen Behördenmitteilung an den Polizeipräsidenten in Berlin vom 5.7.1994 und Zusendung  der drei damals unterdrückten Aktenmappen in die Staatsanwaltschaft II zum Vorgag 76 Js 1792/93.

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BStU HEUTE -Jahn Behörde um das Ergebnis der Recherche zu manipulieren und mit Unwahrheiten zu bestücken, greift die BStU nach sekundären Quällen die solche Ergebnisse dem LaGeso:

BStU HEUTE -Jahn Behörde um das Ergebnis der Recherche zu manipulieren und mit Unwahrheiten zu bestücken, greift die BStU nach sekundären Quällen die solche Ergebnisse dem LaGeso: “Nach Sekundärquellen hat hHerr Lauks in der StVE zeitweise di Nahrung verweigert3. Er wurde aus gesundheitlichen Gründen am 28.10.1985 vorzeitig aus der Haft entlassen und am 02.12.1985 nach Jugoslawien(damals SFRJ) ausgewiesen,” Wenn man die Blätter 32 und 33 dieser sogenannten Recherche sich anschaut wirft sich die Frage auf: Hat die Frau Büchler überhaupt die Recherche geführt und gesehen oder hat sie nur I.A. Unterschrift unter die von einem zweiten (Frau Bibow) oder einem Dritten (Herr Griese ) vorgelegtes Schreiben gegengezeichnet !??

Der erste Satz auf der zweiten Seite macht diese Mitteilung der Jahn Behörde als  Mitteilung des BStU mit falschen Tatsachenbehautungen, und zum angeforderten Zweck unbrauchbar:

Nach Sekundärquellen hat Herr Lauks in der StVE zeitweise Nahrung verweigert. Er wurde aus gesundheitlichen Gründen (!??) am 28.10.1985 vorzeitig  aus der Haft entlassen und am 02.12.1985 nach Jugoslawien ( damals SFRJ ) ausgewiesen. – das heißt ich war vorzeitig aus der Haft (in die DDR ) entlassen !??

Wieder wird bei der  vorliegenden Primärquellen Sekunderquelle angezapft ( IM Berichte oder Vermerke ), was wiederum ein Beweis dafür ist, dass Frau Büchler diese Mitteilung womöglich  bereits vorgeschrieben nur zum Abtippen bekommen  hatte, aber keinesfalls sie selbst die verfasst hatte.

Anlage 25  – Seiten 31,32 und 33 – in diesem  BV 007540/12Z  enttarnen die Lüge:

Was hiermit gemeint wurde sollen EXPERTEN enträtseln. HA VI - Fahndung

Was hiermit gemeint wurde sollen EXPERTEN enträtseln. HA VI – Fahndung

Herr Lauks wurde 1982 zu einer freiheitstrafe ( von 7 Jahren) verurteilt. Durch Beschluss des zuständigen Gerichtes wird herr Lauks gem.$ 59,Absatz 2 StGB aus der DDR nach ( 3 Jahre,5 Monate und 10 Tage ) der Haft ausgewiesen. Im Zeitraum vom 28.10. -04.11.85 wird die Ausweisung mit der KD-Stadt MfS erfolgte. Datum 11.01.85 (Klärungsbedarf)

Herr Lauks wurde 1982 zu einer freiheitstrafe ( von 7 Jahren) verurteilt. Durch Beschluss des zuständigen Gerichtes wird herr Lauks gem.$ 59,Absatz 2 StGB aus der DDR nach ( 3 Jahre,5 Monate und 10 Tage ) der Haft ausgewiesen. Im Zeitraum vom 28.10. -04.11.85 wird die Ausweisung mit der KD-Stadt MfS erfolgte.
Datum 11.01.85 (Klärungsbedarf)

Aktenmanipulation hoch 10.

Konnte die Genössin Büchler di Blätter 32 & 33 übersehen oder falsch verstanden haben, wenn Sie auf der Seite 2 ( Blatt 67) der Mitteilung derJahns Behörde an die LaGeSo am 20.06.2012 svchicksalentscheidend von sich gibt: “Nach sekundärquellen hat Herr Lauks in der StVE zeitweise die Nahrung verweigert3. Er wurde aus gesundheitlichen Gründen am 28.10.1985 vorzeitig aus der Haft entlassen und 02.12.1985 nach Jugoslawien entlassen.

Auch der zweite Absatz entspricht nicht ganz der Wahrheit:

“Das MfS wertete auch zielgerichtet Zeitungen und Zeitschriften anderer Länder aus. So fanden sich Hinweise darauf, dass Herr Lauks z. T. detailliert über Misshandlungen während seine Haftzeit in der DDR im “Spiegel “(Verleumdung !) im “Stern” ( Lüge !) und in der jugoslawischen “Mladina” (1987) berichtete bzw. von Journalisten interviewt wurde, die seine Erlebnisse veröffentlichten.”

Die Wahrheit ist: Ich gab ein fast ganztägiges Interview dem Leiter der damaligen SPIEGEL – Vertretung in Berlin DDR, Herrn Ullrich Schwarz im April 1986, dazu kam Herr Schwarz nach Villingen im Schwarzwald.und  dem  Jurnalisten der  slowenischen Studentenzeitschrift “Mladina” im Januar 1987 in Ljubljana. Auch diese Aussage ist dahergeholt und tendentiös, und wurde mit keinen Akten oder Vermerken belegt. Deshalb rücke ich das zurecht.

Beiden Zeitschriften berichtete ich tatsächlich ausführlich und detailliert auch über die Haftbedingungen, Folter und Misshandlungen von Gefangenen und unzureichenden und menschenunwürdigen medizinischen Betreuung in den U-Haften und Strafvollzugseinrichtungenm und sogar Experimenten und Zwanbgspsychiatrisierungen im Haftkrankenhaus

Leipzig Meusdorf und speziwellen Strafvollzugsabteilung von Waldheim. Wer detailliert über die WAHRHEIT und das Erlebte berichtet hatte war “Mladina”. Der berühmte Redalkteur des SPIEGELS brachte den unautorisierten Artikel Das Geld im Vorderrad und erhielt dafür Lob vom MfS(!?) Ich wurde  nicht mal über das Erscheinen des Artikels benachrichtigt, noch wurde mir ein Exemplar zugesandt, zumal ich es ohne Honorar tat. Ein  Artikel im Stern  ist nicht erschienen, nicht als Interview mit mir.

WAHRHEIT UND NICHTS ALS DIE WAHRHEIT Artikel vom Spiegel und  Einschätzung der Arbeit des  Möchtegern investigativen Journalisten des SPIEGELS ist hier:

Ohne Autorisierung

Ohne Autorisierung “berichtete” Ulrich Schwarz praktisch über das fast ganztägiges Interview mit Mir in Villingen. Von Folterungen,Mißhandlungen an Gefangenen, Experimenten im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf und Übergriffe der IM Ärzte im Berlin Buch, Waldheim und Leipzig Meusdorf kein einziges Wort. Wichtig war den Innerdeutschen Menschenhandel nicht zu belasten.

Ich habe niemals eine einzige Quarzuhr über die Grenze in die DDR verbracht und hatte auch nie DDR Geld ausser Lande verbracht.  Mit diesem rufmörderischen Artikel wurde ich zum Schmuggler gemacht, für die nächsten 30 Jahren. Der Leser wird vergeblich  beim SPIEGEL nach “dass Herr Lauks z. T. detailliert über Misshandlungen während seine Haftzeit in der DDR im “Spiegel ”  suchen. Aus “politisch operativen Gründen” verschwieg der SPIEGEL die Folter,Misshandlungen, Ärztepfusch, Übergriffe der IMS Ärzte um den gut florierenden Menschenhandel nicht zu gefährden. Der Spiegel war  von den Geheimdiensten erpressbar, vom BND oder von STASI !?- Wer weiß ! Um  den Unterschied zwischen dem wahren investigativem Journalismuss und  einer Tratschzeitschroift zu sehen  bleibt  dem Leser überlassen, nur draufzuklicken aud den Link hinter dem Lob für den SPIEGEL.

Das Lob  den SPIEGEL erhielt, womöglich für diesen  durch die STASI autorisierten Artikel  erhalten hatte, bezieht sich auch  darauf das Ullrich Schwarz über eigentlich einer der größten Wirtschaftsdiwersion gegen den Aussenhandel der DDR in Millardenhöhe nicht berichtet hatte. Hette er wahren investigativen Journalismus betrieben,  hätte er  den DDR Bürgern  die Wahrheit über  den Aussenhandel der STASI zum Wohle des Volkes präsentiert.  Nicht so sensationell wäre es gewesen wenn SPIEGEL  den Deutschen die Produktpiraterie der STASI aufgedeckt hätte im Zusammenhang mit den Uhren die er  tendentiös neben dem “Schmuggler” abgebildet hate. Sensationell  wäre es gewesen, wenn er berichtet hätte, dass die  Billiguhren, die aus Hong Kong und Singapur – dort zum Einkaufspreis von 2,5 US$  bis 3US$ in großer Stückzahl gekauft – die im nichtgenehmigten ambulanten Handel in der DDR angeboten wurden  als Konkurenz für Qualitäötsquarzuhren aus Ruhla, eigentlich die gleichwertigen  Modeartikel waren.Die STASI aus dem DDR Aussenhandel  kaufte  dort auch zu hunderttausenden Stück, ließ die Uhren im microelectronicwerk in Erfurt und Dresden “umtaufen” und bot die in DDR Läden zu 550 für Frauen- und 600 M DDR für eine  Herrenuhr aus Ruhla. Die Frage  wer  zum Wohle des Volkes dann  die Uhren vertrieben hatte bleibt zu beantworten.  Diese “Abschöpfung” der Kaufkraft der Werktätigen der DDR als  verbrecherishen Wucher zu bezeichnen, würde sich der SPIEGEL niemals aufzudecken wagen. Dadurch wäre die Larve  von der verbrecherischen Organisation kräftig verrutscht gewesen. Ich wage  zu spekullieren dass dieser Artikel tatsächlich erst von den  bereits längst zusammengewachsennen Geheimdiensten lektoriert und freigegeben werden musste.

SPIEGEL brachte einen STASI-kompatiblen Bericht und verschleierte eine der größten Wirtschaftsdiversionen in den Achzigern die die elitärste HV des MfS auf den Plan riefen und die eine der größten Niederlage hinnemen musste.

SPIEGEL brachte einen STASI-kompatiblen Bericht und verschleierte eine der größten Wirtschaftsdiversionen in den Achzigern die die elitärste HV des MfS auf den Plan riefen und die eine der größten Niederlage hin nehmen musste.

STANDPUNKT der HA VI zum Artikel im SPIEGEL vom 28.4.86

STANDPUNKT der HA VI zum Artikel im SPIEGEL vom 28.4.86

Feiger  staatlich kontrollierter Journalismus des SPIEGELS 1986 – zum Schutz der STASI !!?

adamlauks.com/2011/11/29/spiegel-hatte-die-ganze-wahrheit-uber-die-ereignisse-und-folter-in-der-ddr-haft-mladina-aus-ljubljana-druckte-deie-wahrheit-gnadenlos-man-sehe-sich-an-w3as-investigativer-journalismus-heisst/

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Hier werde ich jetzt Die falsche Mitteilung der Gauck Behörde  editieren. zu der ich im Verlauf Stellung nehmen werde, damit die Leser den Schreibstil eines STASI-offiziers sich verinnerlichen können, um zu vergleichen, wenn ihr Ähnliches in heutigen Schreiben aus den Amtstuben zu lesen bekommt ! (lol)

Die Stellungnahme läuft – solange ihr diesen Satz lesen könnt. Prozessbeobachter und Monitoring aus dem Ausland und  Innland ist erwünscht. Der Verdummung und der Vergauckelung des Deutschen Volkes im Bezug auf BStU oder Gauck – Jahn Behörde muss gestoppt werden. Die Akte gehörte längst ins Bundesarchiv, die Lügenfabrick verplombt!!!

Seit 1993 konnten Gauck´s, Birthler´s und Jahns Geheimdienstler und “Aufarbeiter ” auf dieser Karteikarte nicht ausmachen dass es sich (oben rechts) bei 422/84 und 577/85 um die Signaturen der zu Adam Lauks angelegten handelt, obwohl auf der Rückseite der Inhalt schon angegeben wurde!??? Davon wollen sie in diesem Prozess zur Feststellung der Aktenmanipulation, Aktenfälschung, “Akten Neuerfassung” und Abgabe falscher Mitteilungen der Behörde, das Verwaltungsgericht Berlin überzeugen.
Es geht um die Aufarbeitung des DDR Unrechts, bzw Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts und Verbrechen der STASI, der NVA und Sicherheitsorgane, der STASI-Justiz und ihrer Exekutive.

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Auf die Anfrage  des LAGeSo – anstatt  Aktenmappen  MfS HA VII/8 ZMA Nr.462/84 und  MfS HA VII/8 Nr. 577/85  mit Beweisen für politisch – operative Verfolgung in Haft und sonst, und schwere Körperverletzung, schickte BStU am 20.6.12 diese Karteikarte und zweiseitige falsche Mitteilung der Behörde. LAGeSo fragte nicht mal nach : Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung der Folter, Übergriffe der -IMS Ärzte und Folgeschäden wurde abgelehnt !Auch die  Mappe  MfS AKK 14236/85 wurde  unterdrückt, wobei darin die entlastenden Schlüsselbeweise liegen für die Rechtsbeugung 1983 im Falle des Operativ Vorgang “Merkur”

Dank des ungesühnten Folteropfers Adam Lauks gilt dem BStU – Roland Jahn für  dieses Beispiel kolossaler Zuarbeit zur Juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts bund verbrechen der Justiz und ihrer STASI-und NVA-Exekutive. Erinnerlich war die Gauck Behörde deswegen ins Leben gerufen!?

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In der A3 (Anlage) für die LaGeSo auf dem letzten Blat 65 der

In der A3 (Anlage) für die LaGeSo auf dem letzten Blat 65 der “Recherche” ist der Beweis der Manipulation der Unterlagen des MfS bewiesen. Di Mappe mit der Signatur 577/85 ist dem Untersuchungsorgan 5.07.1994 nicht im Original ausgehendigt oder oder vorgelegt worden, und wurde auch dem LaGeSo 20.06.2012 als Beweis nicht als Kopie zugeleitet !? obwohl es auf der Rückseite der Kartei eindeutlich steht dass unter 577/85 Schwere Körperverletzung im StVE Waldheim erfasst sei !?

Email an Roland Jahn und Pressestelle des Deutschen Bundestagea 20.11.14 21.20

Adam Lauks
Zossener Str.66
12629 Berlin

BstU – Herrn Roland Jahn
persönlich – unverzüglich
Karl Liebknecht Strasse 31/33 Berlin, 20.11.2014

DIES IST EINE OFFENE E-MAILNACHRICHT AN DEN LEITER ROLAND JAHN

Betreff: Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit der Verwaltungsakte, gemäß § 44 Abs.1,4,5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

1. Revidierung und Aufhebung der Falschen Mitteilung der damaligen Gauck Behörde an den Polizeipräsidenten in Berlin, vom 05.07.1994 ( Behördenvorgang der BStU 000247/94 Seite 18 )
2. Aufhebung der der Falschen Mitteilung der Behörde an das Landesamt für Gesundheit und soziales vom 20.06.12 und „im Nachgang“ vom 15 Okt. 2014 ( Behördenvoirgang der BstU 0007540 Seiten: 66 & 67 und 78 & 79 )

Sehr geehrter Herr Jahn,
zu meinem Antrag auf die Aufhenbung und Revidierung der falschen Mitteilung der Gauck Behörde vom 05.07.1994 teile Ihnen vorab mit:
Nach der Zurkenntnissnahme meines Schreibens vom 7.12.1991 durch den Herrn Gauck ( BV 1488/92Z:Seiten 40-48 ) erhielt ich von seinem Direktor Dr. Geiger am 8.Januar 1992 die Antwort ( BV 1488/92Z -Seite 50 ).
„Herr Gauck hat mich gebeten, Ihren Brief mit der Schilderung Ihrer Schrecklichen Erlebnisse zu beantworten…..- In Vertretung Dr. Geiger“ – beim Interesse komplettes Behördenvorgang im Verlauf von: http://adamlauks.com/2014/03/15/pastor-gauck-erinnern-sie-sich-an-adam-lauks-sie-haben-uber-meine-folterungen-bescheid-gewusst-seit-1991-ich-bat-und-flehte-sie-an-um-gerechtigkeit-was-haben-sie-getan-sie-haben-die-tate/
Ich folgte dem Rat des Direktors und auf seine und Gaucks Anweisung oder Befehl wurden die Recherchen eingeleitet.
Am 18. März 1993 ( BV S.64 – Anlage 1) wurde die erste Akte MfS AKK 14236/85 -1 Bd. Durch die Sachbearbeiterin der AU I, Frau Bettenhäuser von der Abteilung AR III Magazin angefordert – am 13.4.93 war die Akte im Referat eingegangen und bereits am 20.04.94 wurde die an das Magazin zurückgegeben.
Die Akte besteht aus 38 Seiten, von der mir bei der ersten Akteneinsicht nur drei Seiten in Kopie mitgegeben wurden, am 19.April 1994 ( BV BStU Seiten: 106; 107 & 108 – Anlage 2). In meinem Besitz befinden sich davon nicht die Seite mit der MfS Signatur 17 und 24 und 25 ( BstU 000027 & 000028 und 000029 ) die ausschließlich meine Person betreffen und die ich für unterdrückt halte, zumal sie die Sachverhalte enthalten könnte, die den politisch-operativen Charakter des OV „Merkur“ belegt.
Als weitere Erhärtung der Aktenmanipulation in Sache : Falschen Mitteilung der damaligen Gauck Behörde an den Polizeipräsidenten in Berlin, vom 05.07.1994 ( Behördenvorgang des BStU 000247/94 Seite 18-Anlage 8 ) ist dass diese Akte dort zwar benannt wurde, aber nicht, wie ersucht, als Augenscheinobjekt der ermittelnder Behörde vollständig übergeben worden. Weiter kommt es dazu,dass aus dieser Aktenmappe stammend ausgerechnet die Akte mit der STASI-Signatur 26 & 27 ( BstU-Signatur 000030&000031) und die Akte mit der STASI-Signatur 30 (BstU 000035) in der Akte des Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 auftauchen, ohne das die
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angefordert wurden und ohne Begleitschreiben Ihrer Behörde. Erst taucht die 30 zwischen 24.3. und 7.4.94 auf und dann zwischen 17.5. und 2.6.94 alle drei 26;27 und 30 !? In ihrem Behördenvorgang ist Schreiben Ihrer Behörde vom 05.01.1994 nicht mal erfasst (!?)
Siehe die Ermittlungsakte des Verfahrens der Staatsanwaltschaft II Berlin 76 Js 1792/93 im Blog Beitrag: http://adamlauks.com/2013/01/31/die-wurde-des-menschen-ist-unantastbar-die-wurde-und-ehre-des-folteropfers-der-stazis-adam-lauks-wird-seit-30-4-1992-durch-die-berliner-justiz-mit-fusen-getreten-mit-wissen-des-deutschen-bund/
In der Mitteilung über Mehrfacherfassung ( Behördenvorgang des BStU 000247/94 – Seite 7 ) vom 4.1.94 hatten Sie erfahren dass unter 1488/92Z eine private Akteneinsicht bei AuF.4 lief.Aus dem Behördenvorgang 001488/92 (auf Anweisung von Gauck und Dr. Geiger) -es geht in der Akte auf, das bereits am 11.4.1994 die EPR-Terminalrecherche in AR 2 fündig wurde und die Akte der Hauptabteilung VII/8 VSH Lauks; Adam gefunden sei siehe: ( Behördenvorgangs des BStU 001488/92Z -Seite 71 -Anlage 3 )Dazu gezogene Karteikarte trägt unter anderem die, für die Beantwortung der Fragen aus dem Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin und des LAGeSo wichtigsten Signaturen mit Beweisen über schwere Körperverletzungen und Operative Verfolgung – Zersetzungsmaßnahmen im Rahmen der „lückenlosen medizinischen Behandlung“ durch IMS Ärzte 19.5.1982-29.10.1985. Siehe dazu:( Behördenvorgang des BStU 001488/92Z-Seiten 72&73 – Anlage 4 )
Die Aktenmappe MfS HVA VII/8 ZMA Nr. 577/85 enthält; auf vier Blättern, drei Fernschreiben
des Stabes der VOPO Leipzig an die Bezirksverwaltung des MfS Leipzig über die schwere Körperverletzung § 316 StGB in der Speziellen Strafvollzugsabteilung – der absoluten Absonderung von Waldheim am 23.6.1985 – nach innen offener Unterkieferbruch in der Einzelzelle „4“ In der Akte MfS HA VII/8 ZMA Nr.462/83 sind die Beweise für die politisch-operative Verfolgungsmaßnahmen bis zum Tag der Entlassung und darüber hinaus.
Wichtig ist auch der Vermerk aus gesundheitlichen Gründen am 28.10.85 aus StVE Bln
nach der SFRJ entlassen.
Auf der Rückseite der Karteikarte wurden kurzgefasst die Inhalte der beiden Akte enthalten. Unter
23.06.85 StVE Waldheim: Schwere Körperverletzung mit SG Hunholz,Ralf. Sehr wohl wussten sowohl der Öleiter Gauck als auch der Direktor Dr. Geiger dass die schwere Körperverletzung 1992
noch nicht verjährt war. Vermutlich um die Anstifter zu schützen, opferte man meine Ehre und meine Würde, ließ mich ohne Status eines Folteropfer bis auf den heutigen Tag, worunter die schwere Körperverletzung nicht mal gemeint ist.
Die beschriebene Urkundenunterdrückung der Gauck Behörde wurde am 13.Februar 2013 zur Anzeige gebracht,-unter 222 UJs 662/13- und wurde am 11.3.2013 wegen Verjährung
eingestellt. Urkundenunterdrückung unter dem Leiter Joachim Gauck konnte nicht geahndet und auch nicht festgestellt werden.
Die nun wiederholte Urkundenunterdrückung zum Nachteil des Folteropfers Adam Lauks und Aufkärung der politisch-operativen Verfolgung umd mit der Verhaftung einsetzenden Zersetzungsmaßnahmen durch Ihre Abteilung AU3-01 – 10 Jahre später ist der Beweis dafür
dass beide Recherchen in den Behördenvorgängen 0048/92Z und 000247/94Z keine Zufälle oder Ergebnisse der begangener Fehler darstellen, sondern absichtliche Urkundenunterdrückung die
im Falle des Behördenvorganges LAGeSo ./. BStU 007540/12Z auch für einen Blinden auf den ersten Blick erkennbar ist.
Im Behördenvorgang der BStU zum Wiederholungsantrag 1488/92Z der AU 2-5 aus dem Jahre 2010 ist die Interne Vorgangsverfolgung Bürgeranträge sieht man auf den Seiten 34 & 35 -Anlage 5 was bis 11.Januar 2011 in der Behörde des BStU zum Namen Adam Lauks ermittelt werden konnte.
Im Vorgang geht auf dass die drei Schlüsselakten für beide Ersuchen und für die private Akteneinsicht AKK 14236/85; HA VII/462/84 und HA VII 577/85 per 11.1.2011 vorhanden lagen.
Wenn man die auf Ersuchen des LAGeSo eruierten Akten im Behördenvorgang des BStU
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007540/12Z Seite 86 – Anlage 6 ansieht, sieht der Blinde auf den ersten Blick dass die Akte
HA VII 462/84 von der Karteikarte – Seite 72 – Anlage 4 gar nicht erst mal angefordert wurde, und die HA VII/8 577/85 erst am 8.9.2014 ,vermutlich erst nach meinen Anrufen und Monierungen am 21.3.14 bzw. am 25.3.14 , siehe Gesprächsnotizen Seiten 69 und 70 -Anlage 7 dass die Sachbearbeiterin Büchler und die Juristin von Stockhausen, weil Gerichtssache bereits am nächsten Tag die Aktenmappe hatte, hatte die SB Büchler nicht mal eingetragen im Blatt 86 ?-
damit man nicht mitbekommt, dass man die Akte aus der Abteilung AR 3 ZMA ganz schnell bekommen kann,wenn man es will,-fürs Gericht, und wenn man es nicht will 2,5 Jahre später.
War denn die Gauck Behörde am 3.10.1990 nicht ins Leben gerufen um auf Anfragen der Opfer
Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung zu leisten.
Selbstverständlich ist die Urkundenunterdrückung im Behördenvorgang 007540/12Z noch nicht verjährt.
Ich erwarte von Ihnen, als Leiter und vor dem Gesetz Verantwortlicher, die vollständig, durchpaginierte Akte AKK 14236/85 und MfS HA VII/8 ZMA Nr. 577/85 so wie die Akte HA VII/8 ZMA Nr.462/84 „im Nachgang“ an die LAGeSo und an die Staatsanwaltschaft Berlin II
zum dortigen Behördenvorgang 76 Js 1792/93 zum Oberstaatsanwalt Lorke zu schicken und mich
darüber schriftlich zu benachrichtigen.
Damit wäre der durch Ihre Behörde angerichteten Schaden zwar nicht behoben, aber der Weg zu
Widerherstellung meiner Ehre und Menschenwürde wäre offen.
Die 2011 beantragte Akteneinsicht ist noch nicht erfolgt, obwohl wir schon die Akte nach IFG
einsehen können.
Abschließend teile ich Ihnen mit, dass ich von der BStU erwarte alle Akte meine Person betreffend ob als Privatperson oder als Objekt „Merkur“ im Operativen Vorgang „Merkur“ dem Verwaltungsgericht im Original zur Verfügung stellen, so wie das der Polizeipräsident in Berlin
am 20.12.1993 gestellt hatte.Siehe hierzu aus dem Behördenvorgang BStU Seite 1 & 2-Anlage 8.

Bei meiner Akteneinsicht nach Informationsfreiheitsgesetz Anfang dieses Jahres konnte mir die Sachbearbeiterin Bossack die ersten 35 Seiten aus meiner allerersten Akte nicht vorlegen, die waren nicht da. Deshalb bitte ich Sie persönlich darum dass das zeitnah ermöglicht wird und dass mir eine Kopie der Akte vorgelegt wird die Gauck Behörde im Jahre 2006 der Gedenkstätte Berlin Hohenschönhausen auf ihr Ersuchen zusammengestellt und zugeschickt hatte. Dort war ich Zeitzeuge gewesen, erinnerlich sind uns das erste Mal persönlich begegnet, als Sie den Opfern, im Bezug auf die in Ihrer Behörde noch tätige Hauptamtliche des MfS vorlaut auch den anwesenden Opfern versprochen hatten: „Das ist den Opfern unzumutbar, ich werde sie alle raus schmeissen !“
Erinnern Sie sich noch Herr Jahn, ich habe mit ihnen vor dem vollen Saal gewettet dass Sie das nicht schaffen werden. Ich glaube Sie werden eher gehen als die restlichen STASI – Leute sich versetzen lassen. Ich habe Ihnen damals gesagt, dass Sie die nur mit Abfindung im beiderseitigen Einvernehmen „rausschmeißen“ können !

Mit angemessener Hochachtung

ungesühntes Folteropfer des MfS.
Adam Lauks

PS. Über welche Beweise und Sanhaltspunkte für Folterungen und Gewaltanwendung-Misshandlungen von Gefangwenen verfügt Ihre Behörde und wie und wo könnte man sich darüber informieren. Hat jemand darüber Forschungsarbeit betrieben in Ihrem ehrenwerten Haus !?

A. Lauks

WAS ist passiert in der Gauck Behörde 11.4.94 !!! Auf wessen Weisung gingen die Beweise für den Unterkieferbruch wie ersucht an den Polizeipräsidenten in Berlin ???

WAS ist passiert in der Gauck Behörde 11.4.94 !!!
Auf wessen Weisung gingen die Beweise für den Unterkieferbruch,wie ersucht, NICHT an den Polizeipräsidenten in Berlin ??? Statt dessen die Falsche Mitteilung der Behörde!??

Die Recherche nach Beweisen für schwere Körperverletzung, Folter, Politische Verfolgung und Übergriffe der IMS Ärzte wurde direkt vom Leiter Gauck und seinem Direktor Gauck veranlasst – heißt befohlen. Und die Beweise wurden 1994 gefunden, am 11.4.1994. Unter  MfS HA VII/8  befanden sich  die Aktenmappen mit der Signatur MfS HA VII/8 ZMA  Nr.577/85 und  MfS HA VII/8  Nr. 462/84. Nach der Akteneinsicht am 19.11.2014 steht fest dass die Gauck – Jahn Behörde  jetzt noch die Akte MfS AKK 14236/85  auch dem Verwaltungsgericht verweigert und die Akte  aus dem Operativ Vorgang “Merkur ” unvollstndig  und unter Vetrletzung des StUG  durchgeschwärzt überstellt hatte !?

AU II.2-000247/94 Z.02

Die Falschmitteilung der Gauck´s Behörde: Anhand der hier über L. vorliegenden Unterlagen lassen sich Mißhandlungen nicht belegen.
Im Auftrag von Frau Lorenz unterschrieb Herr Lutz und die Frau Lorenz unterschrieb i.A, von Dr.Geiger

Aktuell: Heute am 20.11.2014  um 11.00 -11.12  hatte ich Frau Bibow von der AU 3  freundlichst  darauf hingewiesen, dass ich  eine Mitteilung  über an das LAGeSo herausgeschickttes

Schreiben vom 15 Okt. 2014 ( S.78 des Behördenvorgangs 007540/12Z von der BStU, – wie sonst üblich- bis jetzt nicht erhalten habe. Gegen das Ende des Gesprächs hatte sie mir mitgeteilt dass sie  die Akte  577/85  nie eingesehen hatte und gar nicht weiß worum es darin geht. Ich bat sie freundlichst darum die  seit 11.4.94 der Gauck Behörde vorliegende Akten AKK 14236/85 und HA VII/8 462/84 im Nachgang  der LAGeSo vollständig nachzusenden. Sie zweifelte an dass die Akten MICH betreffen, versprach es zu prüfen und zu bescheiden und mich darüber zu benachrichtigen. Ich informierte sie davon dass die Akte seit 11.4.94 schon in der Behörde ermittelt worden sind, und das die Recherche  auf persönliche Veranlassung des Leiters Gauck, bzw. seines Direktors Dr. Geiger eingeleitet wurde. Ich informierte sie   über die verwaltungsrechtliche Streitigkeit und bat sie, auch dem VG die beiden Akten im Original im Nachgang zuzusenden. Was zu veranlassen  die Sache  des Gerichtes sei, und nicht meine- so Frau Bibow. Ich wies  sie  auch daraufhin dass ich bei der  gestrigen Akteneinsicht gesehen habe dass die  übersandten Akten des Operativ Vorgangs “Merkur”  großflächig geschwärzt  vorliegen und sie auch um die Übersendung der Originalakte angehalten ( wie die  der Rehabilitierungskammer  aus der Prozessakte 1984 vorgelegen haben). Sie war der Meinung die BStU  sei nicht verpflichtet (nach 25 Jahren) einem Deutschen Gericht die ungeschwärzten Akte vorzulegen!??

Wie dann die Wahrheitsfindung funktionieren soll und  seit 1990 funktionieren sollte, kann sich der Leser dieser Zeilen zusammenreimen. Bedauerlich ist dass  der Steuerzahler für die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts bis jetzt 2,5 Mrd bezahlt hatte, und die  daran anschließende geschichtliche Aufarbeitung der DDR und ihrer Staats-und Sicherheitsorgane und Organisationen aus  der Feder und aus der Hand der staatstragenden  Aktivisten der ersten Stunde schlucken und hinnehmen muss.

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Siehe  den Behördenvorgang 7540/12Z  LAGeSo ./. BStU ( Jahn Behörde 2012)  im Verlauf an – lerne sehen, lass Dich nicht verdummen und vergauckeln von einem unbedeutenden ehemaligen Pastor aus Fischland und ehem. freiwilligen Bereitschaftspolizisten aus Jena !!!

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Gauck sagte in Halle an der Saale : ” Immer wieder fällt uns auch auf, das wir in einem Land leben das tief krank ist, in einer Landschaft der Lüge, und es gibt Menschen jeder Bildungsstufe, die lügen bis zum Letzten.” – und ER wurde zum 11. Bundespräsidenten von Deutschland !

22.08.14 NIEDERSCHRIFT am Verwaltungsgericht Berlin

In Verwaltungsstreitsache: Adam Lauks ./. Bundesrepublik Deutschland Aktenzeichen: VG 1K 237.14

In Verwaltungsstreitsache: Adam Lauks ./. Bundesrepublik Deutschland
Aktenzeichen: VG 1K 237.14 – gegen BStU

Feststellungsklage: Adam Lauks ./. BStU im Behördenvorgang 007540 auf das Ersuchen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales-BStU vom 22.02.2012

Feststellungsklage: Adam Lauks ./. BStU im Behördenvorgang 007540
auf das Ersuchen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales-BStU vom 22.02.2012

AKTUELLES SCHREIBEN DES  Verwaltungsgerichtes VG 1 K 237.14    Adam Lauks ./. Bundesrepublik Deutschland

ist  das 4. Schreiben vom 23..0ktober 2014 eingegangen am 28.10.2014

Adam Lauks ./. Bundesrepublik Deutschland - Unterdrückten Beweise für schwere Körperverletzung und FOLTER in der Gauck/Jahn Behörde

Adam Lauks ./. Bundesrepublik Deutschland – Unterdrückten Beweise für schwere Körperverletzung und FOLTER in der Gauck/Jahn Behörde 1991 – 2014

BStU Klageerwiederung In der Verwaltungsstreitsache Adam Lauks ./. Bundesrepublik Deutschland VG 1 K 237.14

BStU Klageerwiederung
In der Verwaltungsstreitsache
Adam Lauks ./. Bundesrepublik Deutschland VG 1 K 237.14

Die Klage ist unbegründet. Der beklagte hat keine Unterlagen rechtswiedrig unterschlagen oder unterdrückt. Soweit das Begehren des Klägers dahin verstanden wird, dass er uneingeschränkte Einsicht ( ohne Anonymisierungen) in die vorhandenen Originalunterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) verlangt, steht ihm solches Einsichtsrecht wegen §§ 33 Abs.3 12 Abs.4 stUG nicht zu..…”

Nach dem negativer Bescheid des LaGeSo bereits ergangen !? Warum nicht auch die Akte 14236/85 38 Seiten !?? – Die wurden unterdrückt weil der Politische Charakter der Verurteilung eindeutich daraus hervorgeht !? Das MfS zu schützen !?? Die Rehabilitierung zu verhindern!?? Eigentlich hätte die Beklagte  den Bescheid ihre Mitteilung der Behörde an das LAGeSo vom 2012 gänzlich aufheben müssen weil die sich eigentlich auf einen Herrn Thiele bezieht und lautet, von den anderen  Fehlern und falschen Tatsachenbehauptungen ganz zu schweigen, wobei die Frage  zu erörtwern wäre warum die zuständige Sachbearbeiterin Frau Bichler zu sekunderquellen greift, die falsche Tatsachen beinnhalten – die sie in Kopie nicht präsentiert !? – anstatt sich der vorhandenen hochwertigen Augenscheinobjekten zu bedienen, die  Unterschroift eines Generalmajors tragen !?

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Es gab keinen Antrag auf Akteneinsicht seitens des Polizeipräsidenten in Berlin an den Sonderbeauftragten für personenbezogenen Unterlagen ! – um eine Mitteilung der Behörde wurde die BStU  NICHT angehalten! Wie die Akten aus der  Aktenmappe mit der Signatur MfS AKK14236/85 nur Akte  STASI-Sugnatur 30 – BStU 000035  vor 7.4.94  und zwischen dem 17.5.1994 und  02.06.1994 wieder in der Ermittlungsakte auftauchen mit  der Akte 26 und 27  BStU Stempel : 000030 und 000031 bleibt ein Geheimnis bzw begründeter Verdacht auf Manipulation auch innerhalb der ZERV 214. Vor allen Dingen sind die Akte  in den Händen der Ermittler  bevor cdie  falsche Mitteilung der Behörde  vom 05.07.1994 eingeht, die auch keiner angefordert hatte !?? Auch die Nichtherausgabe der restlichen  35 Blätter der Akte ist als gezielte Manipulation zu sehen die auf die Niederschlagung der Strafanzeige ausgerichtet war. Was die Ermittler mit zwei Vermerken vom 19.5.1982( Tag meiner Verhaftung )  und 16.7.1984 beweisen sollten oder konnten bleibt im Dunkeln. Aus demn restlichen 35 Akten ist zu ersehen dass es keine Beweise  über Strafbestände gibt die ausreichen würden mich in U-Haft zu nehmen, bzw. dass die ganze Sache  Operativ Vorgang “Merkur” als  Verschleierung der Wirtschaftsdiversion von weit über 1,5 Mrd M DDR gegenüber DDR Aussenhandel und einem der bösesten Desaster des Kompletten Verbrechersyndikat samt 200.000 IM´s und 92.000 Hauptamtlichen die im Einsatz waren die Wirtschaft der DDR zu sichern – vergeblich.

Siehe die Karteikarte mit der JEDE Recherche  anfängt. Die Akte 462/84 von der Karteikarte wurde  angefordert und bereitgestellt. Warum die 577/85 nicht !??  Damit müsste die obige Erklärung  versehentlich nicht als MfS Signatur erkannt  als eine  faule Ausrede  gelten.  Bei keinem Ersuchen einer Behörde  erreichte eine Magazinanforderung  mit der Signatur 577/85 die  Abteilung AR3 wo die sauber archiviert liegen blieb, auch 2012 als es um Ersuchen des LAGeSo handelte

Karteikarte mit diversen Signaturen erhält der Sachbearbeiter von der Abteilung AR 2 am Anfang jeder Recherche.

Karteikarte mit diversen Signaturen erhält der Sachbearbeiter von der Abteilung AR 2 am Anfang jeder Recherche.

1.Schreiben des Verwaltungsgerichtes 26.08.2014   1. Kammer – Aktenzeichen VG 1 K 237.14

Verwaltungsstreitsache:  Adam Lauks ./. Bundesrepublik Deutschland  (BStU :Gauck-Birthler Jahn Behörde )

Antwort des Verwaltungsgerichtes kam am 26.08.2014 Eine Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter (§ 6 VwGO) wird erwogen.

Antwort des Verwaltungsgerichtes kam am 26.08.2014
Eine Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter (§ 6 VwGO) wird erwogen. (!?)

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Die Antwort auf das 1.Schreiben des Verwaltungsgerichtes 26.08.2014   ( 01.09.2014)

Antrag auf Prozeskostenhilfe; Ablehnung eines Einzelrichter; Anforderung der : MfS AKK 14236/85; MfS AKK 5478/81; MfS AU 3455/83; MfS VUU/8 ZMA 462/81; MfS ZMA 577/85; u.a.

Antrag auf Prozeskostenhilfe;
Ablehnung eines Einzelrichter;
Anforderung der :
MfS AKK 14236/85;
MfS AKK 5478/81;
MfS AU 3455/83;
MfS VUU/8 ZMA 462/81;
MfS ZMA 577/85;
u.a.

Vom Anfang An wurde die Aktenmappe VII/8 577/85 mit den Beweisen für schwere Körpetrverletzung-Unterkieferbruch in der Isolation/Absonderung der Speziallstrafvollzugsabteilung Waldheim wurde 1994 dem Polizeipräsidenten von Berlin nicht herausgegeben, Der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien und dem LaGeSo, sowie Berlin Gedenkstätte HSH, und letztendlich dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages 2013

Vom Anfang An wurde die Aktenmappe VII/8 577/85 mit den Beweisen für schwere Körpetrverletzung-Unterkieferbruch in der Isolation/Absonderung der Speziallstrafvollzugsabteilung Waldheim wurde 1994 dem Polizeipräsidenten von Berlin nicht herausgegeben, Der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien und dem LaGeSo, sowie Berlin Gedenkstätte HSH, und letztendlich dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages 2013

Das 2. Schreiben des Verwaltungsgerichtes Berlin- 1. Kammer – Aktenzeichen VG 1 K 237.14

Sollte mein PKH Antrag nicht positiv beschieden werden, brauche ich edle Spender die mir helfen möchten, den Prozess in Bewegung zu bringen. Soviel müsste DIE WAHRHEIT über die Vergauckelung und Verarsche uns wert sein !

Sollte mein PKH Antrag nicht positiv beschieden werden, brauche ich edle Spender die mir helfen möchten, den Prozess in Bewegung zu bringen. Soviel müsste DIE WAHRHEIT über die Vergauckelung und Verarsche uns wert sein !

In Ihrer Verwaltungsstreitsache Adam Lauks ./. Bundesrepublik Deutschland....

In Ihrer Verwaltungsstreitsache Adam Lauks ./. Bundesrepublik Deutschland….

Ausfüllen, bitte  und zurücksenden.

Gläsernes Folteropfer des MfS

Gläsernes Folteropfer des MfS

Ein Mittelloses Folteropfer entölarvt die Gauck - Birthler - Jahn Behörde

Ein Mittelloses Folteropfer entölarvt die Gauck – Birthler – Jahn Behörde

Wenn Gauck seine Arbeit getan hätte wäre mein Lben anders verlaufen..

Wenn Gauck seine Arbeit getan hätte wäre mein Lben anders verlaufen..

mit dem aktuellem Bescheid des Job Centers aöls Anlage.

mit dem aktuellem Bescheid des Job Centers als Anlage.

Antwort auf das:Das 2. Schreiben der Verwaltungsgerichtes Berlin- 1. Kammer  (am 12.09.2014)

Ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom 09.09.2014 und sende als Anlage den vollständig ausgefulten Vordruck über unsere persönlichen Wirtschaftsverhältnisse mit allen notwendigen Belegen.

Ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom 09.09.2014 und sende als Anlage den vollständig ausgefullten Vordruck über unsere persönlichen Wirtschaftsverhältnisse mit allen notwendigen Belegen.

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Am 14.09.2014   Beweise fürv Manipulation und Willkür bei der Herausgabe der Akte für Private Akten Einsicht und für Akteneinsicht für Forschungszwecke -geschichtliche Aufarbeitung des MfS-