Gegen ein ehemaliges ungesuhntes mittelloses Folteropfer der Staatssicherheit ein Rechtsstreit vor dem Landgericht bzw.- Kammergericht Berlin zu gewinnen ist für einen rührigen Helfershelfer der STASI – Dr. Dittmar May – eine Kleinigkeit. Es reicht ihm PKH zu verweigern, wie das jetzt der neue Verteidiger es hiermit beantragt hatte.

Das Landgericht Berlin hatte Punkt 1 – die Falschbehauptung des Beklagten, dass er mich am 23.2.83 nicht mit behandelt hatte, und mich überhaupt nicht behandeln durfte – als Tatsachenbehauptung befunden!
Das Landgericht war zur Wahrheitsfindung nicht verpflichtet; das Kammergericht schon.
MÄGER von BERNUTH gaben die Verteidigung des IM Dr. Dittmar May aus Cottbus/ Lünen auf ! Nanu???
HOC ERAT IN VOTIS! Zum AQbschluss lautete mein – unser Antrag: “Wir wollen keine angebotene Einigung – wir wollen ein Urteil.”
Das Gericht räumte dem Hülsmännchen zwei Wochen zur Stellungnahme über die Verhandlung. Und das Brötchen wurde von dem Fall abgezogen und der Meister übernahm.
Am 7.4.2022 ist die Urteilsverkündung.
Anlage B25
Anlage B 26
Anlagen 26 und Anlage 27 stammen nicht aus der vom BStU geführten Akte über den SG-Arzt Ditmar May, wobei die Akte nicht exakt benannt wurde aus der die Anlagen 26 und 27 entstammen, sondern aus den Akten des IMS “Nagel” und zwar aus dem Band mit der Signatur 806/83, das mir im Rahmen des Forschungprojektes verweh-rt wurde – darin ist eigentlich die operative Tätigkeiot vdes Erhard Zels archiviert. Nur so aus dem Zusammenhang gerissen sind die Anlage für das Gericht wertlos zumal die Richtigkeit der Angaben des IM Vorlaurfs “Peter” nicht überprüfbar sind. Was der Rech-tsanwalt Dr. Stefan Mäger dem Gericht und meinen Lesern damit sagen wollte – erschließt sich mir nicht.
HOC ERAT IN VOTIS ! Zum Abschluss lautete mein – unser Antrag: “Wir wollen keine angebotene Einigung – wir wollen ein Urteil.”
Nach dem die Sitzung geschlossen wurde verließ RA Hülsmann und geschäftsführende Gesellschafter des be.bra Verlages den Saal. Ich ließ bdas Wort Schnösel fallen, dass der hellhörige Rechtsanwaltchen noch im Flur vernahm , betrat den Saal und wollte es noch mal hören. Ich bot ihm statt Antwort:
“Herr Hülsmann, Sie können mich am Arsch lecken!”; Sie könnten eine Strafan-zeige endlich stellen. LOL !
War ich verpflichtet zur Absonderung vdes RA A. Hülsmann ( von ISOR angeheuert? ) vom 18.10.2021 überhaupt Stellung zu nehmen? Hülsmann was stört Dich an der Taktik meiner RA Kanzlei? Wer als Mitarbeiter des MfS zählt steht im StUG, wenn ich mich erinnere im § 18. Reinschau würde Dir nicht Schaden.” Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer wieder was dazu.” Willst Du leugnen das OMR OSL Dr. Erhard Zels ChA der MED-Dienste in der StVA Berlin Rummelsburg und StA Berlin Rummelsburg ein IMS des MfS war mit dem Decknamewn “Nagel”!? Er war der Weisungs- und Befehlsgeber für Deinen Mandanten gewesen von seiner Ankunftan bis zum Verklauf an den Westen. Als sein Untergebener ist er eiin Helfershelfer des MfS gewesen, wissentlich und freiwillig.

Ich habe behauptet dass mir eine Ärztin aus dem Ausland am 1.Maio 2019 mitgeteilt hatte dass die pathologischen Leberwerte Vergiftung als Ursache haben könnten – wenn nötig Name und Vorname und screenshot der Mitteilung?
“Nach den §§ 152 Abs.2. 160, Abs 1 der Strafprozessordnung ist der Staatsanwaltschgaft nur dann zu einer Aufnahme von Ermittlungen berechtigt ( nicht verpflichtet?* ), wenn konkrete Anhaltspunkte ( welche wären es den in dioesem RFalle gewesen? * ) für Begehung einer Straftat vorliegen. Derartuge Anhaltspunkte lassen sich in Ihrem Vorbrin-gen jedoch nicht entnehmen. ( ist eine Behauptung der StA-in ohne ein fachärzt-liches Gutachten eingeholt zu haben in dem auch die Ursache gestanden hätte? ergo TÄTERSCHUTZ *)
Im folgenden Satz der StA-in liegt der wahre Grund für so ehemente Weigerung der “Durchführung des Einlauf” zuzugeben, auf die Verabreichung von durch IMS “Nagel” bzw. seines Befehlsgebers verordneten Abführmittel ( alles was es so in der DDR gab einschl. Rizinusoel!* ) verliert er kein Wort?
“Etwaige zivilrechtliche Ansprüche ( z. Bsp. Schadenersatz ) werden durch diese Entscheidung nicht berührt.”

Das Gericht ist nach dem letzten Absatz auf der Seite 6 auf weiteren Vortrag des Rechtsanwalt Hülsman gar nicht mehr eingegangen.
“Das Verfahren des Klägers im Zusammenhang mit diesem Prozess wirft insgesamt Fragen auf, ob der Kläger die gem § 52 ZPO vorausesetzte Pro-zessfähigkeit besitzt. Denn unabhängig von dem hier verhandelten Ver-fahrensgegenstand begeht der Kläger im Zusammenhang mit diesem Pro-zess durch Äußerungen auf seinem Blog immer wieder Straftaten zu Lasten des Dr. Dittmar May und auch zu Lasten des Unterzeichners RA Alexander Hülsmann.”
Hierzu:
Ergänzung d. Replik auf Klageerwiderung der Beklagten

Aus dem gleichnamigen Hörbuch hat der Beklagte Helfershelfer der STASI Dr. May auch ohne Urteil oder Beschlusses des Landgericht Berlin seine Verleumdungen von Lauks entfernt. Nanu?
Der RA Alexander Hülsmann beanstandet selbst die Entscheidung des Gerichtes, weiß er nicht dass Prozesskostenhilfe eingeräumt wird wenn der Kläger Aussicht auf Erfolg hat?
WHO IS FUCKED RA Alexander Hülsmann??? Jura im Potsdam soll er studiert haben-wann???
Won welcher Erpressung, Drohungen und Nötigungen palavert hier der RA Alexander Hülsmann auf 21 Seiten? Hat die RA Kanzlei Mäger und Bernuth nicht schon eine Anzeige deswegen angesagt? Seltsam das die ausbleibt? Es bleibt dabei das Dr. May, der als politischer Gefangener den IMS “Nagel” alias ChA OSL im SV Dr. Erhard Zels seit seiner Verlegung aus Cottbus freiwillig unterstützt hatte, in dem er Weisungen und Befehle des IMS “Nagel” eines Mitarbeiters des MfS aus-geführt hatte. Wer laut StUG als Mitarbeiter des MfS zählt steht im § 18, mit oder ohne Verpflichtungserklärung; inoffiziell oder als Hauptamtlich er ist dabei unerheblich.
“Adam Lauks versucht Den Dr. May mit der hier erhobenen Klage zu einem bestimmten Verhalten zu nötigen, in dem von ihm betriebenen Kampf um Anerkennung des ihm widerfahrenen Unrechts in der Haftanstalt ( StVE) Berlin ( Rummelsburg ). ein aus Sicht des Klägers gewünschtes Verhalten zu zeigen: Er soll wider besseren Wissens und Gewissens bestätigen (? ), das Mitarbeiter des Gefängnisses den Adam Lauks umzubringen versucht haben.”
Diese ungeheuerliche Verleugnung und Lüge, ja Diffamierung könnte man dem MfS zuschreiben – im Lügen waren die Mitarbeiter und aber auch ihre IM in Erfindung von Lügen, Legenden und Kombinationen nicht zu übertreffen.
Über die Mordversuche hatte ich niemals mit Dr. May weder in Haft noch in Freiheit in wenigen Telefonaten gesprochen.
In wessen Auftrag auch immer Hülsmann diese Lüge hier absondern wäre zu erforschen- hierzu stelle ich hiermit einen Beweisantrag.
Nach der 30 jährigen Aufarbeitung der Geschehnisse seit meiner Verbindung mit meiner Ex- Ehefrau Marlies Rummel, geschiedene Lauks seit September 1972 konnte ich aus den mir unvollständig vorliegenden Akten, und aus drei durch BStU genehmigten Forschungs-projekten schlussfolgern und je größer die Ablehnung der BStU und des Landgerichtes und LAGESO so wie Verwaltungsgerichte war, wage ich zu behaupten dass ich zwei Mordanschlägen entgangen bin. Der erste lief in Haft seit Mai 1982 und der zweite war nach der Vor-Vorzeitigen Entlassung am 29.10.1985 geplant und beide Versuche waren gescheitert.
Hierzu als Indizien:
Meine Ex-Gattin hatte sich gegenüber unserer besten Nachbarin Frau Tanja Pihler geäu-ssert: “Adam wird nie wieder nach Ljubljana kommen” ( !? ) Bei einem Gespräch mit der Staatsanwältin Birgit Lohmann – Rosenbaum Ende November 82: “Frau Lauks, gedulden Sie sich noch ein wenig, die Verhandlung ist bald soweit und dann haben Sie ihn wieder” Dieses überbrachte mir beim Sprecher die gute Schwägerin Frau Thea Mayer aus Blumenthal. Darauf angesprochen nach meiner Freilassung leugnete die Ex mit der Staatsanwältin je gesprochen zu haben. Unser gemeinsamer Kommilitone aus der Disco im Studentenwohnheim Biesdorf den ich wieder traf nach 25 Jahren teilte mir mit, das Marlies Rummel einmal in der Woche einem Major des MfS – HA VII als Leiterin der KOS ( Kommission für Ordnung und Sicherheit ) Bericht erstattete wer von den Studentinen mit Gaststudenten intime Beziehungen hat. Im Teil ihrer KKK Akte steht drin, dass sie eine auskunftsfreudige Person der K-1 gegenüber war.
Von 7 Jahren habe ich 3 Jahre und 4 Monate verbüßt -19.5.82 bis 29.10.85 – es war eine Vor-Vorzeitige Entlassung auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft und nicht des RA Dr. Friedrich Wolff. Warum RA Alexander Hülsmann dieses Dokument nicht aus der Akte der HA XVIII MfS 14236/85 entnahm?
Meine erpresste Selbstbezichtigung ( kein Geständnis! ) legte ich am 8. oder 9.6.82 ab. Bis dahin hat mir das MfS keine einzige Vorhaltung gemacht! Sie hatten NICHTS strafrechtlich Relevantes gegen mich. Danach “erarbeitete” Kommissar Ehlert 20.830 Uhren von denen ich keine einzige in die DDR geschmuggelt hatte. Ehlert wurde von Kohl übernommen; ich fand ihn am Hauptzollamt Berlin, Mehringdamm 129 C. Der Antrag des Dr. Friedrich Wolff lautete: “Ich beantrage Freispruch mangels an Beweise; nichts von dem was die Staatsanwaltschaft vorgetragen hatte ist bewiesen… “
DAS VERHANDLUNGSPROTOKOLL – gefälscht und gesäubert
Weswegen ich verurteilt wurde und mein “Freund” Slobodan Pavlović nicht – steht in dieser Akte des Generalstaatsanwalts und des Obersten Gerichtes der DDR; das sind Beweise und nicht was der Geheimdienstler Ulrich Schwarz in dem Artikel abgesondert hatte.
Politisch-operatives Urteil zu Adam Lauks Teil 1
Politisch-operatives Urteil zu Adam Lauks Teil 2