DIE WAHRHEIT über die Rechtsbeugung des Stadgerichts Berlin – Hauptstadt der DDR anhand “ererbeiteten Beweise” durch MfS folgt mehrfache Rechtsbeugung der Gauck – Birthler – Jahn Behörde !… und folglich des Landesgerichtes Berlin in 551 Rh 218/15 ?!?

 

             

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Rechtsbeugung im politischen Prozess VAR 312/92 derStA Berlin II und der Generalstaatsanwältin Margarete Koppers – Landgericht Berlin 551 Rh 218/15

Die Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde zeigt Wirkung.. Der Präsident muss seinen Laden und die Arbeit der Generalstaatsanwältin Kopperts überprüfen – Stellung nehmen über die Vorgänge am Landgericht Berlin, insbesondere in der Generalstaatsanwaltschaft Berlin.

Begründung fertigte Dr. Klaus Bästlein Historiker und Volljurist des LSTUich hielt ihn als Person meines Vertrauens für Freund meiner Familie bis ich erfahren musste, dass er einen Auftrag hatte mich “anzuwichsen” – zu bespitzeln, auszusp-ionieren.

über die DDR – STASI-Justiz-1991 übernommen in die BRD Justiz  

Ein weiteres früh errichtetes Element zur Steuerung der Justiz war der Aufbau der Staatsanwaltschaft, die direktem politischen Einfluss ausgesetzt war.

Die politischen Strafsachen wurden in der Regel durch die Staatsanwälte der Abt-eilungen I A bei den Staatsanwälten der Bezirke und des Generalstaatsanwalts bearbeitet.

Das Personal dieser Abteilungen bed-urfte dabei der Bestätigung des Minis-teriums für Staatssicherheit (MfS), was für die dominante Stellung des MfS im politischen Strafverfahren exemplarische Bedeutung aufweist.

In politischen Strafsachen wurde die Staatssicherheit darüber hinaus auch als Untersuchungsorgan tätig, was oft auf Weisung des Politbüros geschah, welches auch ständig über den Fortgang der Ermitt-lungen zu unterrichten war.

Der Abschlussbericht http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/OV%20MERKUR%20-%20Schlussbericht.pdf des jeweiligen Untersuchungs-führers des MfS wurde wiederum dem zuständi-gen Staatsanwalt übergeben, der dann weite Passagen dieses Berichts zur Anklageschrift machte.http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/Anklageschrift%20fuer%20MERKUR.pdf

Die Staatsanwaltschaft war also nur mehr Staffage, wirklichen Einfluss auf die Verfahren nahmen die Partei und das MfS.

Meinen dritten Antrag auf die Aufhebung des Urteils richtete ich direkt an die Präsidentin des Landgerichtes Berlin Frau Gabriele Nieradzik, damit sie persönlich und unverzüglich informiert wird was in der Geschäftsstelle und in der Generalstaatsanwaltschaft abgeht.Auch aus der Verfahreensakte  des politischen Prozesses vom 26.4.1983 ist die Rechtsbeugung zum Himmel schreiend zu entnehmen: Verfahrensakte BS 10/83  241-73-82  des DDR Gerichtes liegen seit 1992 als VAR 312/92 dem Landge-richt Berlin vor im Archiv der Staatsanwaltschaft  im Westhafen. WOZU ers-ucht der Richter des Landgerichtes  Berlin nach erstmalig am 30.6. 2017  um Verfahrensakte BS 10/83  241-73-82  eigentlich während es die in der Geschäftstelle 551  seit angeblich 2016 vorzuliegen hat??? 

Damit die verbrüderten  Geheimdienstler die Gelegenheit bekommen  nach fast 7 Monaten dem Landgericht Berlin diese Antwort – Lüge zuzuschicken?:

“Verfahrensakte liegen hier nicht vor.  diese Lüge veranlasste das Landgericht auch nach der Vorlage der massiv unterdrückten Akte, die als Bestandteil der übersandten  ( Verfahrensakten ) aus dem Operativ Vorgang “Merkur” dazu gehören, sah sich das Gericht nicht mal veranlasst die BStU um Stellungnahme anzuhalten? – obwohl spätestens danach hätte Grunde genug die 10501 Originale zum Folteropfer der STASI Lauks Adam  expliziet anzufordern?

Korpus Delikti: Wie kann die Akte 161 aus der Geschäftsstelle verschwinden???

 

Zuletzt ging die Akte 160/162 zur Generalstaatsanwaltschaft Berlin und lag dort der OStA-in Schmitz – Dörner zur “Bearbeitung” vor. Dass die Akte bei Deutschen Untersuchungsor-ganen ganen einfach bänderweise verschwinden ist uns bekannt geworden in dem Fall NSU. Aber dass auch Gerichtsakte verschwinden unauffindbar verschwinden kann ist neu. Sollte das in der Generalkstaatsanwaltschaft passiert sein, könnte das damit zusammen-hängen, dass die Generalstaatsanwältin von Berlin Margarete Koppers als Polizeipräsiden-tin von Berlin zur Generalstaatsanwältrin von Berlin gekürt wurde?

 

 

 

Nachweislich wußte die Protokollführerin Döring am 6.4.83 – an dem die Ladung getippt wurde nicht dass der Mittäter PAVLOVIC  Slobodan am 30.12.82 entlassen wurde. Und DAS ist die zweite Rechtsbeugung. (!? )

Selbst die Ladung fing mit Lüge, Unwahrheit, falschen Tatsachenbehauptung an: “Strafsache gegen den Deutschlehrer, zuletzt tätig als Bankangestell-ten”. Diesem politischen Urteil liegt eine Rechtsbeugung zu Grunde die in einer durch das MfS inszenierten politisch-operativen Hauptverhandlung, unter dem Ausschluß der Öffentlichkeit auf erpressten bzw. erarbeiteten “Beweisen” der Staatssicherheit  fußte. Für die “Erarbeit-ung” von Beweisen diente  Richtlinie 1/76 des Minister Erich Mielke  für die Führung von operativ Vorgängen des Untersuchungsorgans, wo drin eindeutig steht:Für die Inhaftierung einer Person bedarf es keine Beweise; die Bewei-se werden erarbeitet.”

 

Worin liegt hier die Rechtsbeugung im Prozess gegen den Deutschlehrer zuletzt tätig als Bankangestellten Adam Lauks. Aus Gründen der Verschleie-rung eigener Unfähigkeit und Versagen des MfS bei der Verhinderung und Eindämmung einer der größten Wirtschaftsdiversion  gegen das Außen-handelsmonopol ( MfS ) und Devisenmonopol der DDR.

Nach dem man mir im März 1983 die Anklageschrift NUR zur Kenntnis gab, kam mein  Pflichtverteidiger RA Friedrich Wolff alias IMS “Jura” der HV A des Markus Wolf in die U-Haft I und sagte:

“Seien Sie zufrieden, dass man Sie nicht nach dem § für die Wirt-schaftsdiversion – ein Staatsverbrechen,  sondern nach § Zoll- und Devisenvergehen verurteilen wird; beim § Wirtschaftsdiversion hätte auf Sie als Höchststrafe die Todesstrafe gewartet”....

Auch der Vernehmer  Ehlert erschien am gleichen Tag. Er bedankte  sich bei mir mit Wor-ten:”Herr Lauks, ich  bedanke mich bei Ihnen weil Sie mich ( durch meine von ihm erpresste Selbstbezichtigung – begann am 8.6.82) zum Oberkommi-ssar gemacht haben.” Er verabschiedete sich mit Handschlag blieb in der Türöffnungstehen und drehte sich noch mal um und sagte “Herr Lauks, hätten Sie nur noch zwei Wochen geschwiegen, hätten wir Sie nach Hause schicken müssen – wir hatten gegen Sie nichts  gehabt.” Sein Bedauern kam mir damals fast echt vor.

Er hatte keine Ahnung, die Zerrsetzung und Liquidierung von meiner Person war längst durch den Einsatz von IMS Ärzten in Gang gesetzt worden. Er war nur ein Zeuge davon, was ich vom 23.5.82 an bis zur zu spät erfolgten Operation am 16.9.82 im HKH Meusdorf.

Am 8.2.83 war der Operativ Vorgang “Merkur” durch den Beschluß der HA VI OPD Berlin geschlossen und am 10.3.83  verschwanden 15 Bänder – 4207 Seiten in der gesperrten Ablage des Mielke – Archivs. Erst seit 2014 konnte ich im Rahmen meines, durch die BStU genehmigten Forschungsprojektes OV “Merkur” Außenhandel mit Quarzuhren im Fokus des MfS” bis 2018, die Akten stark geschwärzt und teilweise stark anonymisiert einsehen. Dann wurde das Forschungsprojekt abrupt abgebrochen, die Herausgabe weiterer Unterlagen  verweigert – OHNE BEGRÜNDUNG!

In der Akte der Generalstaatsanwaltschaft und des Obersten Gerichtes der DDR die dem Landgericht Berlin bereits 2006 zugesandt wurden, liegen unschlagbare Beweise für den politisch – operativen Charakter der Führung von Ermittlungen und Gestaltung und Inszenierung des politischen Prozesses der STASI-Justiz eines Unrechtsstaates.

Standpunkt-zu-Lauks-POLITISCH-2.pdf
Standpunkt-zu-Lauks-POLITISCH.pdf

Das Gericht wurde durch die Generalstaatsanwältin Margarete Koppers (?) daran gehind-ert ein angebotenes Gutachten des Historikers und Volljuristen des Landesbeauftragten für Stasi-Unterlagen, Dr. Klaus Bästlein über den politisch-operativen Charakter der Verurteilung vom 26.4.83 in Auftrag zu geben. Nach der Vorladung bei Margarete Koppers verstummte Dr.Klaus Bästlein; er wurde in feinster Manier eines Geheimdienstes  von Adam Lauks einfach abgezogen!

Die Person meines Vertrauens Dr. Klaus Bästlein verfasste in den letzten 4 Jahren fast alle Schriftstücke für VG, für OVG und für LG. Als mein Antrag auf Erstellung eines Gutach-tens durch Dr. Klaus Bästlein die Präsidentin des LG und somit auch die  Generalstaatsan-wältin Berlins, Margarete Koppers erreichte, folgte für den Historiker umgehend die  Vor-ladung “Zwecks Klärung eines Sachverhaltes”  Causa Lauks 551 Rh 218/15 war an der Tagesordnung. Dem Dr. Bästlein wurde verboten ein bereits in Angriff genommenes Gutachten fertig zu schreiben, den  nach der Abgabe des selbigen hätte das Urteil vom  BS 10.83 / 241-73-82 vom 26.4.83 zwingend aufgehoben wer-den. Bei diesem Gespräch wurde Dr. Klaus Bästlein abgeschaltet durch Weisung der Generalstaatsanwältin Koppers oder eines der verbrüderten Geheimdienste der Bundesrepublik Deutschland ( ?!? ) ( BND oder VFS? )

Oberrichter Dr. Kopatz hatte geladen – MfS hat angerichtet am 21.4.83.

“Der Umfang und Gefährlichkeit der Handlungenb der Tatbeteiligten ist größer. Der A.(ngeklagte *) war eine Zentralfigur. Er hatte Einblick bei Schmuggelanten.      Der A. wußte, daß Uhreneinfuhr ungesetzlich war u. deshalb hat er befreite Personen angesprochen. Kolaric ( Botschaftsfahrer * ) beauftragte er persönlich, als Transporteur.”   ( nicht als Schmuggelanten?* )

Schweres Verbrechen liegt vor. Finanzielle Sanktion auser FS( Freiheitstrafe ist geraten u. ein Gegenwert einzuziehen. Ausweisung ist geboten.

Jugoslawen machten der geldgierigen STASI Strich durch die Rechnung und die vom MfS importierten “Qualitätsuhren” aus Ruhla zu Ladenhütern.Der jugoslawischen Konkurenz war Mielkes 300.000 Heedr nichjt gewachsen um die Wirtschaftsdiversion zu verhindern oder einzudämmen!

StA – Plädoyer:

Straftaten gegen das Zoll- u. Devisengesetz sind ein empfindloicher Angriff auf die Wirtschaft. Währungsstabilität u. Wirtschaftspolitik werden stark beeinträchtigt. Anklage in fast allen Teilen bestätigt.

Am Handgelenk der JA Frau Döring aber auch bei der Verbrecherin und Die-bin Staatsanwältin Rosenbaum  glitzertenn digitale Damrn Quarzarmband-uhren silberfarbig, die StA Rosenbaum und 29 köpfiges Einsatzkommando im Auto von Karlo Budimir – Nr.1– am 17.4.81 beschlagt hatten.

Es war nicht alles was Frau Rosenbaum und ihr Einsatzkommando an jenem Tag  bei den Budimir Brüdern hochgezogen hatte. Ein Koffer mit 1 Million DM, drei Prschut Schinken und vier Liter Grappa Scnapps tauchten in keinem Beschlagnahmeprotokoll und keinem Vernichtungsproto-koll je auf. – Bis zum heutigen Tage konnte der Arbeitsplatz oder Aufenthalts-ort der Staatsanwältin Rosenbaum ausgemacht werden, Sie ist verschwunden wie die 1 Million DM.

Ich, Adam Lauks habe NIEMALS eine einzige Quarzuhr über die Grenze in die Hauptstadt der DDR verbracht und hatte NIEMALS eine einzige Mark der DDR nach Westberlin gebracht zweck´s Umtausch in Westberliner Wechselstuben.

Zeuge für diese Behauptung ist der Vernehmer Kommissar Ehlert, der unter der Legen-de Zollverwaltung samt weiteren 7000 Offiziere des MfS  von Kohl und Schäuble in die Dienste von Kohl und Schäuble übernommen werden mussten, zusätzlich zu den 15.000 MfS-ler der HA IX; HA VII und der HA VII/8. Der zweite Zeuge sei der RA Dr. Friedrich Wolff der eigentlich mein Zwangstrafverteidiger war, der sich bereits 1991 an mich und meinen Prozess nicht mehr erinnert – erinnern darf. Vermutlich wegen dem gefälschten Antrag des Verteidigers, am Ende des  Plädoyes des IMS ” Jura” – den besten Mann des Markus Wolff.

“Bedeutender Wirtschaftsschaden ist eiungetreten.” – ” Delikt ist von Großer Schwere und immensem Umfang. ” -” Lauks ist Devisenausländer. Er darf gem. § 5 keine inländische Währung ( DDR-Mark ) in Empfang nehmen…” “Ebenso dürfte er kein Edelmetall annehmen” ( Ring vom Ungarn ? )

Das Gericht erfuhr erst beim Tippen der Ladung daß mein Freund u8nd Mittäter Herr Slobodan Pavlovic am 30.12.82 entlassen wurde ?!?

Erst nach 28 Jahren stellte Richter Rosenthal am 30.6.2017 ein Ersuchen  an die BStU in dem er die Herausgabe von ( nur ? ) Verfahrensakte fordert, obwohl die komplette Verfah-rensakte des damaligen Stadtbezirksgerichtes Berlin Mitte ( DDR ) seit 2016 in der Gesch-äftstelle 551 vorliegt(?)

 

Nach  Monaten des vergeblichen Wartens musste das LG  Berlin den Bundesbeauftragten auf das Anliegen im obigen Schreiben erinnern und dann dauerte es einen weiteren Monat bis die Antwort mit der Anlage ( 423 Blatt) einging und die hatte es in sich. Lüge-Falsche Tatsachenbehauptungen und massive Urkundenunterdrückunmg und Verletzung der StPO des Rechtsstaates:

“Verfahrensakten  liegen hier nicht vor.

Wie sicher muss die BND Dame gewesen sein als sie das Schreiben mit diesem Satz rausschickte, daß das Gericht es als unwiederlegbare Tatsachenbehauptung schlucken wird? Die Geheimdienstlerin hatte 7 Monate gebraucht um aus den 10501  vorligenden Akte zu Adam Lauks die Anlage von 423 Blatt herauszusuchen und zu schjwärzen – teilweise total zu anonümisieren? Sie muss auch sicher sein, dass  dadurch mein Dritt-antrag auf Aufhebung des Urteils vom 26.4.1983  zurückgewiesen wird?!?

Frau Jutta Probst bestritt am Telefon diese 4 23 Blatt rausgesucht, geschwärzt und zusammengestellt zu haben(?) die Lüge beim BND gehört offensichtlich zum Geschäftsgebaren?:

Ersatzweise kann ich Ihnen lediglich auszüge aus Unterlagen des ( verbrüderten ) Staatssicherheitsdienstes übergeben ( auch ohne dazu aufgefordert zu werden tut sie das ) die Angaben über Ermittlungen ( des MfS ) gegen den Betroffenen, zur Festnahme zum gesuchten Urteil, sowie zu dessen Verwirklichung enthalten.”

Dem aufmerksamen Leser ist mit Sicherheit aufgefallen, dass der Als Zeuge vorgesehene  Mittäter Pavlovic Slobodan am 8.4.83 nicht versehentlich  geladen wurde, ohne das das Gertiocht informiert wurde dass der Hauptzeuge und Mittäter oder Mitwirkende am Schmuggel ( Auftraggeber an Marin ROGERS ) voin 7.250 Quarzarmbanduhren aus  West nach Ostberlin entlassen bereits vor 3 Monaten, am 30.12.1982 entlasdsen wurde.

Was in der unter Position 3 angebotenen 353 Blättern sich  u.a. befindet ( ich beschränke mich auf Akre des OV “Merkur” – Band 12 ) geht es aus dem dem Landgericht gegenüber unterdrücktem Blatt BSTU 0001 – erste  Seite des Inhaltsverzeichnisses hervor:

Die Vernehmungsprotokolle vom 26. und 29.7.82 sowie Vernehmungsprotokol vom 28.7.82 sind aus dem Band 12 vermutlich vor der Erfassung rausgenommen worden, obwohl sie dem damaligen Richter Dr. Kopatz vorgelegen hatten?

Beschuldigtenvernehmungsprotokoll vom 3.11.82 mit der Anlage – tabellarische Zusammenfassung ist au dem Band 12 rausgenommen worden – vermutlich in der BStU – weil die 5 Blätter als Blatt der Gerichtsakte in der Prozessakte  sich befinden, obwohl im Abschlussbericht des Untersuchungsorgan  am 14.01.83 als Beweismittel keine Erwähnung findet.(?).

Das MfS nahm sich zeit  zwischen 3.11.84 und 14.01.83  diese  tabellarische Zusammenfa-ssung des Kommissars Ehlert den Bedürfnissen der HA II des Markus Wolf anzupassen. Man tilgte den  (Mit)Täter Slobodan Pavlović aus dem Verbrechen völlig raus um ihn am 30.12.1982 nach nur 3,5 monatigen U-Haft nach Hause zu entlassen, ohne Eiussen des Gerichtes.

Blatt 323 der Prozessakte vom 26.4.83

Anlage der Beschuldigtenvernehmung vom 3.11.1982.

Auf dem Blatt 1 und Blatt 2 ist die   die “Zusammenarbeit” Lauks – Kolarić dargestellt.

Tabellarische Übersicht des Zoll und Devisen Verbrechens PAVLOVIĆ/ROGERS

 

 

Weil die verbrüderten Geheimdienstler in der BStU nach der Richtlinie 1/76 des Minister Mielke arbeiten und zur strengsten Konspiration angehalzten sind, kann auch hier eine Abteilung nichr wissen was die andere macht und  Austausch unter Mitarbeitern ist durch  die unterzeichnete Verschwiegenheitserklärung ausgeschlossen.

So konnte die hier allwissende BND Dame Probst auch nicht wissen dass ich durch mein seitens IHRER Behörde  Forschungsprojekt: OV “Merkur” – Quarzuhrenhandel im Fokus ( und Mitbeteiligung ) des MfS – 15 Bänder mit 4207 Seiten in meinem Besitz habe. Die angegebene und an das Landgericht übersandten 353 Seiten der Akte aus dem OV “Merkur” liegen bei mir seit 2014-2018 vor.

Ich will hier nicht die Gauck´s Aktivistin der ersten Stunde nicht als Verbrecherin an der Wahrheit bezeichnen, weil ich IHR  das Vorliegen einer Absicht für diese offensichliche massive Urkundenunterdrückung nicht beweisen kann. Ihre Handlung während fast 7 Minaten beruht auf Weisung der Behördenleitung in deren Auftrag  auch dieses Antwortschreiben die Frau Thiele  als i.A. unterschrieben hatte.

Wenn die Richter am Landgericht Berlin  in den 353 Blättern der Position 3. die Bestand-teile der Vewrfahrensakte nicht erkennen und wenn die Mitarbeiterin der Generalstaats-anwältin Margarete Koppers , die Oberstaatsanwältin Schmitz – Dörner, zum übersandten Antwortschreiben und 423 Seitigen Anlage um Stellungnahme aufgefordert antwortet, ja empfiehlt: “Den Zweittantrag zurückweisen!” nicht mal zu wissen dass es der Drittantrag ist, dann folgt sie der Weisung die einem Befehl gleichkommt IHRER lesbischen Vorgesetzten oder eines der Geheimdienste?!?

Um die Rechtsbeugung am Stadtbezirksgericht Berlin Mitte DDR zu decken und die daran teilnehmende, Richter und Staatsanwälte ( Frau Rosenbaum – unauffindbar und Voigt ) zu decken und deren zum Himmel scheienmde Rechtsbeugung auch nach 37 Jahren zu verschleiern durch weitere Rechtswiudrigkeit der BStU ist die Tatsache um die sich Politik endlich  nach 2007 Gedanken machen sollte, um bei der Auflösung der BStU und Überstellung der Restbestände der STASI Akte in das Bundesarchiv die Übernahme von BStU mitarbeiter zu verhindern, auszuschließen und  dafür zu sorgen dass die Stasiakte unter das Bundesarchivgesetz gestellt werden, wodurch endlich die geschichtliche Aufarbeitung erst ermöglicht wäre.

DSie Rechtsbeugung und massive Verletzung des eigenen Stasiunterlagen gesetzes sowie die Willkür der Geheimdienstler der verfassungswidriger  Mitesser Behörde wird  auf dem Blatt BSTU 0002 eindeutig bewiesen:

 

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
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