Auch die zweite Petition vom 13.2.2015 wurde unterdrückt – ausgebremst – verschleiert.
Es ging darin NICHT um Straftatan im Amte sondern um Unterlagen der Staatsicherheit der ehem DDR die eindeutig in den Arbeitsbereich Referat Pet 3 gehörte.
Joachim Gauck unterdrückte die Akte 577/85 um den Schläger vor Strafe zu schützen ( weil V-Mannß)
Eine und die gleiche Petition kann nicht zwei Überschriften tragen, es sei den das soll der Petitionsunterdrückung dienen, damit Joachim Gauck 2013 und Roland Jahn 2015 nicht vor den Untersuchungsausschuss gestellt werden! was hier der Fall ist! VERGLEICHEN:

“Eingabe des Herrn Adam Lauks vom 28.März 2013”

Sie lachen fröhlich ein ganzes Volk, eine ganze Nation 25 Jahre lang verdummt, belogen und vergauckelt zu haben … für 2,5 Milliarden Euro !?? Das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Leiter der Gauck Behörde wurde WEGEN VERJÄHRUNG nicht eingeleitet. Ermittlungsverfahren gegen Roland Jahn – Leiter der BStU auf Weisung von Harald Range bzw Ralf Rother eingestellt, Beschwerde abgewiesen !??

Werter Herr Rother, als Anlage diesem Schreiben übersende ich Ihnen das Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, woher ich bis heute keinen Sachstand erhalten konnte in der Sache mit der Sie der Generalbundesanwalt betraut hatte :
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Die Zerstörung von vielen Wahrheiten ist seit der Vereinigung im Gange. MEINE und Gauck´s WAHRHEIT kann niemand zerstören!!!
unverzc3bcglich-11-07-15-001.jpg”> Berlin, 11.07.2015
Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt von Berlin,
Sehr geehrter Herr Rother,[/caption]

Eine Offene Strafanzeige und Strafantrag an den Generalbundesanwalt Harald Range wurde ihnen zuständigkeitshalber zugeleitet…

Weitere und umfangreichere Beweise befinden sich in den Akten. Ich werde auf Ihre Antwort warten und anschließend gegen alle drei Entscheidungen des GenStA Rechtsmittel einlegen, wenn das swein muss, bzw. Sie Ihren Laden nicht im Griff haben sollten.
Rechtsbeugung im Verzug durch den Oberstaatsanwalt Reusch beim Generalstaatsanwalt von Berlin!? Auf Weisung von Oben !?… oder weil die innere Sicherheit der Bundesrepublik und sozialer Frieden gestört wäre !? 1990 hatte man Angst vor STASI – hat Dr. Werthebach öffentlich zugegeben. Offensichtlich ist Deutschland von der STASI immer noch in Schach gehaölten durch die STASI-Seilschaften im Bundestag und der BStU !!?

Oberstaatsanwalt Reusch wird die Akte nicht mal geöffnet haben. COPY and PASTE ! ER ist die unabhängige Juzstiz, nach seinem Amtseid hat er hier nicht beschieden – wir werden das der Öffentlichkeit beweisen und der nächsten Instanz beweisen.

Die Staatsanwaltschaft hatte abgelehnt weitere Beweise – bzw.Akte der BStU zu beantragen, wohl wissend dass die Akte in dieser Sache der Urkundenunterdrückung nur aus der BStU kommen können. Die Beweise der Urkundenunterdrückung sind in diesem Blog alle aufgeführt, und staatsanwaltschaft hat sie auch alle in Kopie.
Hierbei geht es nicht nur um Urkundenunterdrückung in der BStU seit Anfang an bis heute – hier in 3 Behördenvorgengen und einer Aktenmanipulation der BStU auf Bestellung des Oberamtsrat Wolfgang Dierig, sonder um 100-110 Mio € die Roland Jahn für ihn und um ihn gescharten DDR-Diktaturträger auch über das Jahr 2019 sichern will.

Darin liegen womöglich die Gründe für die Rechtsbeugung durch Einstellung des Ermittlungsverfahrens 282 Js 1922/14 gegen Roland Jahn wegen Urkundenunterdrückung in mehreren Fällen!?? Die Unterdrückung der Akte mit Beweisen und Anhaltspunkten zu FOLTER in Frauengefängnis Berlin Köpenick begeht Gauck JOachim als erster spätestens 1991….
WER die unterste Schwärzung genehmigt hat, – seit 1991 ist die da – hat der Forschung und der Justiz den Zugang zu einer Handakte eines hohen STASI-Offiziers oder Staatsratsfunktionärs versperrt, wo der Rücklauf und Maßnahmepläne des Vorgesetzten des Führungsoffiziers sein müssen über die Reaktion auf den Bericht dews IMS “Nagels” – Alias Oberstleutnant Dr. Erhard Zels – Internist im Berlin Hohenschönhausen, Plauener Strasse 26.
Die Deutsche Nation soll dadurch in alle Ewigkeit nicht erfahren dass DIE FOLTER zu Repression gehörte im Rahmen der Operativen Vorgängen der Zersetzung, und dabei ging es nicht um die Erpressung von Irgendwelchen Geständnissen.

Seit 1991 wurde diese Akte als Beweis für Folzterungen im Zuchthaus Berlin Rummelsburg – Abteilung Frauengefängniss Berlin Köpenick von der Behördenleitung der Gauck – Birthler – Jahn Behörde unterdrückt !

Halter der Handakte wo mit Sicherheit weitere Berichte und Maßnahmepläne zur angesagten FOLTERUNGEN im Frauengefängnis münden wurde geschwärzt. Laut StUG darf kein Name eines STASI-Mitarbeiters geschwärzt werden ! – Willkür !?
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Als ich nach hause kam am 20.4.15 wartete angenehme Überrascung: Roland Jahn steht unter Korruoptionsverdacht…
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Sicherheitsmäßig wähte bei der Wahl um den Reichstag ein anderer Wind-. DIESE Absperrungen des Mahnmals hatte es bei keinem BP vorher gegeben!!!?

Heute war ich an drei Fronten gewesen:
In der BStU Akte OV “Merkur” lesen… NUN vollständig – geht doch !?? – wie sich gehört !
Dann war ich beim Generalstaatsanwalt die OFFENE BESCHWERDE persönlich abgeben – der StA Nielsen glaube ich nicht dass heute Montag sei; und danach hatte ich die OsTA Nielsen besucht Ihr Schreiben abgegeben und hre Ablehnung der Akteneinsicht unter Nennung der § 473 und § 475 entgegen zu nehmen.
Und zum schluss um 16.00 Uhr trank ich mit den Staatsanwalt Dr. Mathias Bath einen Kaffee beim Kroaten und überreichte ihm Kopie der Anlage A-19, die er noch nicht kannte und seine Oberste Chefin OStA Nielsen zum erstenn Mal sah, oder nur so tat !?!
Adam Lauks
Zossener Str.66
12629 Berlin
An den Generalstaatsanwalt von Berlin
Herrn Ralf Rother
Persönlich – unverzüglich
Elßholzstrasse 30-33
10781 Berlin Berlin 16.04 2015
OFFENE BESCHWERDE WEGEN EINSTELLUNG DES ERMITTLUNGSVERFAHRENS 282 Js 1922/14 gegen ROLAND JAHN als Leiter des Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen – BStU wegen systematischer Urkundenunterdrückung und Herausgabe falscher Mitteilungen seiner Behörde an das LAGeSo – im BV 7540/12Z 2012 und an das Ersuchen des BKM- Bundesbeauftragte für Kultur und Medien 2013 zum Nachteil des Folteropfers der STASI, Adam Lauks
Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt!
Sehr geehrter Herr Ralf Rother !
Bedauerlicherweise ist mir die Akteneinsicht, sowohl in das Ermittlungsverfahren 282 Js 2652/14 als auch in das Ermittlungsverfahren 282 Js 1922/14 auf Begehr nach § 147 Abs 7 StPO nicht ohne Anwaltsvertretung gewährt worden und deshalb wende ich mich mit dieser Beschwerde an Sie aus folgenden Gründen:
In der Bearbeitung meiner Strafanzeige wegen Aktenunterdrückung durch die BStU, dessen Leiter Roland Jahn als ehemaliger Bereitschaftspolizist vor dem Gesetz steht, hat mich die Hauptgruppenleiterin – Oberstaatsanwältin Frau Nielsen nicht überzeugt unabhängig und nach dem Gesetz gehandelt zu haben.
Sie hat sich beschränkt auf eine Klageerwiderung der BStU dem Verwaltungsgericht Berlin gegenüber in der Verwaltungsstreitigkeit VG 1 K 237-14. Ich gehe davon aus, dass sie keine einzige Akte der BStU angefordert hatte wozu die Gerichte und Untersuchungsorgane nach der Wende angeleitet wurden.
Wenn die Oberstaatsanwältin beide unterschiedliche Sachen in einem Schreiben „abarbeitet“, stellt das für mich eine Bagatellisietrung und Versuch der Verschleierung und Behinderung der Strafverfolgung
a) erstens bei der Unterdrückung der Petitionen des Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Lammert und b)des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe 2013 und der Urkundenunterdrückung und Aktenmanipulation und Herausgabe von falschen Mitteilungen der BStU zu den Ersuchenden Ämtern und Behörden ( LAGeSo und BKM )
Seite 2
Als Anlage 1 : Behördenvorgang 7540/92Z auf das Ersuchen des LAGeSo vom 20.02.12 mit dem Bescheid der BStU vom 20.06.2012. Seiten 1-68.
Beweisantrag 1.
Die Originalakte des BV 7540/12Z bis zum Abschluss des BV incl. Nachgänge und Formblatt IIIa.
Beweisantrag 2.
Die im Nachgang am 15.10.2014 an das LAGeSo abgeschickte Akte MfS HA VII/8 ZMA Nr 577/85 mit original Aktendeckel des MfS – damit die Herkunft der Fernschreiben festgestellt wird; es besteht der Verdacht dass der Sonderrechercheur Oberst Becker sie aus einer anderen Akte raus getrennt hatte und dann erst paginiert. In Einer MfS Akte ist immer die Akte BStU 000001 Inhalts- verzeichnis.
Beweisantrag 3.
Die im 2.Nachgang am 15.12.14 übersandten Akte MfS AKK 14236/85 komplett und MfS HA VII/8 ZMA Nr.462/84 mit Originalaktendeckel und Inhaltsverzeichniss.
Anlage 2 :
Interne Verfolgung Bürgeranträge / auf WA ( Wiederholungsantrag) zum WA 2010 – Auskunft mit Aktenrecherche vom 11.JAN 2011 beweist unumstößlich, dass Sachbearbeiterin Büchler, die „versehentlich“ als bestellbare Akte übersehen hatte am 14.10.2010 vom ZMA angefordert und am 11. JAN.2011 erhalten hatte. Diesbezügliche Berhauptung in der Klageerwiderung in VG 1 K 237.14 ist schlicht und einfach eine Lüge mit dem Ziel die absichtliche Manipulation zu vertuschen.
Beweisantrag 4 :
Überstellung aller aufgefundener und gelesenen Unterlagen10501 Blat, aus der Internen Verfolgung der Bürgeranträge,im Original und mit den Aktendeckeln des MfS sowie den Blättern zu jeweiligen Akten woraus ersichtlich ist wer und wann die bis jetzt eingesehen hatte – wann und von wem die gezogen wurde und wer die paginiert bzw. erfasst und „aufgearbeitet“ hatte.
Darunter sollen sich auch die Akte zum genähmigten Forschungsanträgen sein:
a) Forschungsantrag 6894/14Z : Operativ Vorgang „Merkur“
b) Forschungsantrag 21271/14Z : MfS Einfluss auf die Ärzteschaft der DDR im zivilen Bereich und in Haftkrankenhäusern – UHA und StVE aus dem Letzteren die A-Akte des IMS „Nagel“ mit der Signatur 803/06 die auf dem Aktendeckel der 1991 neu erfassten, bzw. gesäuberten Akte des Anstaltsarztes von StVE Berlin Rummelsburg – Oberstleutnant Dr Zels;
c) Original Blätter der Anlage 3 mit sichtbaren Namen des Erbauers der Folterbank im Frauengefängnis Berlin Rummelsburg – StVA Berlin Köpenick und seine IM Akte, sowie den sichtbaren Namen des Empfängers des zweiten Exemplars des Berichtes des Führunsoffizier, Oltn Flöter, der als Träger der HA(Handakte) als hoher Offizier des MfS StUG – widrig geschützt wurde.
Weitere Beweise für Urkundenunterdrückung in der BStU ( Gauck und Jahnbehörde), wobei es darum geht, die absichtliche und konsequente Urkundenunterdrückung vom Anfang an wenn es um die Unterdrückung der Akte MfS VII/8 ZMA Nr.577/85; MfS VII/8 ZMA Nr 462/84 und letztlich der wichtigsten Aktensegmenten der Akte MfS AKK 14236/85 die allesamt zu einem sehr frühen Zeitpunkt in der Gauck Behörde vorlagen.
Die erste Recherche zur privaten Akteneinsicht Anlage 4 wurde durch den Pastor Gauck über
Seite 3
seinen Direktor, Dr. Geiger, nach meinem Anschreiben vom 7.12.1991 an den Pastor Gauck, anempfohlen und veranlasst. Damit wurden die Gauck´s Sonderrechercheure beauftragt, Oberst des MfS Becker und Oberstleutnant des MfS Hopfel(r) und zu einem Frühen Zeitpunkt lag eine Karteikarte 401 vor mit den beiden erst genannten Signaturen. Die Karteikarte wird unter lfd. Nr.20 geführt im nachträglich vorgeschalteten manipulierten Akten 1-36 des BV 001488/92Z der BStU – 11.JAN 2011. Die Recherche in der privaten Akteneinsicht lief weiter, auch nach der erledigten Akteneinsicht(!?), damit die STASI-Männer nicht mitbekommen, was im Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin Anlage 5 eindeutig und unmissverständlich verlangt wurde.
Beweisantrag 5:
Akte des BV 001488/92Z der BStU dem erkennenden Generalstaatsanwalt im Original durchnummeriert zu überstellen.
Anlage 6 Seite 71 beweist, dass unter Prädikat EILT die unterdrückten Akte der Hauptabteilung VII spätestens am 11.4.94 in der Gauck Behörde vorgelegen haben. Auf der Seite 71 ist die oben erwähnte Karteikarte von der Seite 20 und auf der Seite 72 wieder gegeben mit den beiden Signaturen der Akte und Dokumenten auf der die erfasst wurden:2225/2440 und 2228. Auf der Rückseite der Kartei Seite 72 sind zu den beiden Signaturen Nr. 462/84 und 577/85 Angaben über Nahrungsverweigerung (die erste) 08.06.84, Schreiben mit massiver Hetze vom 18.05.84 und Eintragung vom 23.06.85 über Schwere Körperverletzung mit SG Huhnholz Ralf(577/85).
Anlage 7: Seite 153 (1) im BV 1488/92Z – Im vorliegenden Protokoll über die Vorbereitung und Durchführung der Akteneinsicht vom 7.7.04 sind auf der Seite (1) als Position1 die Akte MfS HA VII/8 462/84, und als Position 2 die Akte MfS HA VII/8 577/85 als vorhanden ausgewiesen. Bei der ersten sind, von angeblich 158 vorliegenden Seiten, viele Seiten als Ausnahme gem. StUG von der Akteneinsicht ausgeschlossen(?) Viel sagend ist, dass die Akte 577/85 ( 3 Seiten ) nicht zur Akteneinsicht freigegeben sind.(!?) Auf der Rückseite musste ich mich unterschreiben: “ Ich bestä-tige, daß ich darauf hingewiesen wurde, daß die abgedeckten Seiten der Akten scutzwürdige Interessen anderer Betroffener oder Dritter enthalten und ich diese nicht einsehen darf.“ !???
Auf der Seite 155 ( Blatt 3) ist unter Position 16 die dritte strittige Akte: MfS AKK 14236/85 mt 38 Seiten ausgewiesen, die ich bis auf den heutigen Tag nicht komplett erhalten durfte, trotz der mehrmaligen Bitten und Monierungen, obwohl sich darin ausschließlich um meine Persönlichkeit handelt !(?)
Anlage 8:
Aus dem Antrag auf / Ersuchen um Herausgabe von Kopien ( TEILHERAUSGABE ) ( S.156) ist ersichtlich, dass ich die drei Blätter der Akte MfS HA VII/8 Nr.577/85 nicht erhalten habe, bzw. die mir unter Vorspannung des StUG vorenthalten blieben. Genauso ist es ersichtlich, dass bis 5.10.2004, mir von aus dem Segment MfS HA VII/8 Nr 462/84 befindlichen 158 Seiten nur 131 zu geschickt wurden.
Bemerkung hierzu: Der Vorwurf der Urkundenunterdrückung bis hierher betrifft nicht den Herrn Roland Jahn sondern seine Vorgänger. Genannt wurden und dokumentiert die konsequenten Urkundenunterdrückungen, die auch nach dem ergangenen Bescheid der Gauck Behörde vom 5.7.94, weiter gehen, wie man sieht bis in das Jahr 2004. Die einzige Erklärung, warum ich die Akte MfS HAVII/8 577/85, die vom Anfang der Recherche vorlag, u.a. erst 2007 zugeschickt bekomme ist die, dass die darin enthaltene schwere Körperverletzung erst verjährt werden sollte, Seite 4
und ein Einspruch auf das 5,5 Jahren dauernde Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 mit der Verjährung abgelehnt worden wäre. Der Gauck und die Geheimdienstler um ihmn Herum haben die ganze minutiöse Arbeit geleistet um evtl. auch zvilrechtliche Ansprüche des Folteropfers Adam Lauks auszubremsen, zu neutralisieren, jeglichen Versuch einer Rehabilitierung niederzuschlagen.
Mit diesem Vorspann, sind die Erklärungsversuche der Justitiarin von Stockhausen blanke Lügen, ja lächerlich, da auch der Blinde auf den ersten Blick erkennt worum es sich handelte.
Beweisantrag 6:
Die Akte MfS AKK 14236/85 dem erkennenden Generalstaatsanwalt im Original zu überstellen.
Anlage 9 Segment aus einer unbekannten Akte des MfS, die vermutlich der Sonderrechercheur und ehemalige Mitarbeiter des MfS – AUSKUNFT DES MFS – bei Gauck der Abteilung AR 3 ZMA Genosse Oberst Becker als Erster gefunden und gelesen hatte, die vier Blätter anschließend paginiert und „erfasst“ mit einem Aktendeckel der BStU versehen und der Behördenleitung vorgelegt. Es wirft sich für mich und für alle anderen Opfer der STASI-Justiz Exekutive die Frage auf, wie, bitte schön Herr Gauck, sollte das StUG bzw. die Gauck Behörde als Zuarbeitende zur juristischen Aufarbeitung und Strafverfolgung der STASI-Verbrechen beitragen, wenn man, wie ich in diesem Falle, als Betroffener, Opfer des MfS nicht erfahren darf dass mir der Unterkiefer am 23.6.1985 in der Absonderungszelle „4“ der Speziellen Strafvollzugsabteilung von Waldheim gebrochen wurde und schon gar nicht wer es getan hatte !??
Beweisantrag 7:
Die Stammakte der HA VII komplett und im Original dem erkennenden Generalstaatsanwalt zustellen, durch paginiert, mit Originaldeckel versehen und mit der BStU 000001 Inhaltsverzeich-niss beginnend. Die Segmente der Akten 577/85 und 462/84 sind als Ergebniss der Neuerfassung oder der Bestellung der Behördenleitung entstanden, womöglich durch dem MfS Oberst Becker „gestaltet“ damit der Maßnahmneplan nicht auf Tageslicht kommt sowohl das Objekt „Merkur“ als auch SG Adam Lauks betreffend im verborgenen bleiben.
Zur Strafanzeige gegen Roland Jahn zurückkehrend 282 Js 1922/14 um die Urkundenunterdrückung im BV 7540/12Z zu beweisen füge ich als Anlage 10 die Interne Vorgangsverfolgung REHA /WGM/ StrV als EB( Erstantrag) vom 27.02.2012 aus der ersichtlich ist, dass die Sachbearbeiterin Büchler die Akte MfS HA VII/8 Nr.577/85 und MfS HA VII/8 Nr 462/84 gar nicht mal angefordert hatte – weil die ihr laut Anlage 2 am 14.10.10 angefordert, seit 11.JAN 2011 vorgelegen hatten ( die sie dann nach der falschen Mitteilung der Behörde an LAGeSo vom 20.6.2012, am gleichen Tag zu den Akten zurück gegeben hat).( !??)
Durch das Verhalten und Machenschaften der BStU unter der Leitung von Roland Jahn im BV 7540/12Z wurde meine Würde und Ehre verletzt und zerstört.
Was sich ehemalige Bereitschaftspolizist Roland Jahn und seine BStU – Jahn Behörde beim Ersuchen des BKM leisten ist schon Anschlag auf die Demokratie und Justizsystem in Zusammenheit mit vermutlich STASI-Seilschaften im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und Schädigung des Ansehens des Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert und des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im April und August 2013.
Aber lassen wir die Akte sprechen die Akteneinsicht nach IFG erst zu Tage gefordert hatte:
Anlage -11 ( Seiten 240-245 )
Am 17.9.2013 um 11.29 h Übermittelt Herr Dieter Maus aus dem Referat K46 bei dem als Ersuchen an die BStU zwei Faxe mit einmal 4 und einmal 48 Seiten.
Seite 5
Um 16.03 bekommt er die Eingangsbestätigung durch Ute Michalsku mit Betreff: Antw: Petition – Lauks, Adam – Akteneinsicht; hier: „Strafvereitelung im Amt“ (Seite 240)
„Sehr geehrter Herr Maus,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich habe den Vorgang an das Zuständige Fachreferat weitergegeben, von dort werden Sie eine Antwort erhalten.
Mit freundlichen grüßen
im Auftrag
Ute Michalsky
BStU
Leitungsbüro
10106 Berlin“
vorausgegangen war :
„Sehr geehrte Frau Michalsky
anbei übersende ich ihnen die Eingabe von Herrn Adam Lauks, 12629 Berlin, an den Petitionsaus-schuss des deutschen Bundestages vom 9.9.2013 m.d.B.u.Ktn.u. Stellungnahme bis zum 8.Oktober 2013. Das Schreiben von Herrn Lauks an Herrn StM Neumann vom 13.08.2013 habe ich Ihnen zur Information ebenfalls beigefügt. Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen bereits jetzt und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dieter Maus
Referat K 46 – Aufarbeitung SED – Unrecht-
Der Beauftragte für Kultur und Medien“
Wer verleitete den Dieter Maus zu lügen !??– es gab keine Petition von Adam Lauks vom 9.9.2013!
Es gab von Herrn Oberamtsrat Wolfgang Dierig:
a) am 24.April 2013 Eingangsbestätigung der Petition vom Bundestagspräsidenten Lammert vom 02.04.2013; Anlage 13
b) am 12.August 2013 Eingangsbestätigung der durch den Ausschuss für Menschebrechte und humanitäre Hilfe zugeleiteten Petition; Anlage 14
c) am 9.September 2013 dann das überraschende Schreiben des Oberamtsrat Wolfgang Dierig.A-12
Herr Wolfgang Dierig, im wessen Auftrag oder auf wessen Befehl auch immer hatte sich eine fast perfekte Taktik für die Unterdrückung beider eingereichten Petitionen zurecht gelegt.
Erstens: die irreführende Überschrift Straftaten gegen das Leben trifft nicht im Entferntesten dienstagin den Petitionen angemahnte und angezeigte Urkundenunterdrückung in der Gauck Behörde im Zusammenhang mit dem Ersuchen im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93:
zweitens: Keine der beiden zugeleiteten Petitionen gleichen Inhalts erhielten kein Geschäftszeichen! Herr Wolfgang Dierig legte sich ein Phantomgeschäftszeichen in dem er an eine längst erledigte Seite 6
Petition aus dem Jahre 2012 : Pet 4-17-07-4513-037232 nur ein a hinzufügte um eine Petition vorzugauckeln Pet 4-17-07-4513-037232a. Vom April bis September bleibt die Petition des Deutschen Bundespräsidenten, nicht aktenkundig liegen. Erst nach dem Eingang der zweiten Petition aus dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, die er, wie auch die vorangegangene des BP als erledigt erklärt, abschmettert um die beiden in Versenkung verschwinden zu lassen, kommt er nasse Füße und auf einmal am 9.September 2013:
„Sehr geehrter Herr Lauks,
ich bestätige den Eingang Ihrer Schreiben.
Zu Ihrem Anliegen habe ich zwischenzeitlich eine Prüfung eingeleitet, die einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Über das Ergebnis werde ich sie Unterrichten.
Ich bitte Sie, sich bis dahin zu gedulden
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Wolfgang Dierig
Hat mein OFFENER BRIEF AN DEN STAATSMINISTER FÜR KULTUR UND MEDIEN vom 13.August 2013 den Oberamtsrat Wolfgang Dierig dazu bewegt die „Prüfung“ doch zwischenzeitlich einzuleiten? Jedenfalls niemand außer Dierig und seiner Mitarbeiterin Liebig wussten im Petitionsausschuss was von einer Prüfung, auch nicht die Vorsitzende Kersten Steinke !?Wenn man bedenkt weswegen man den Bundespräsidenten Wulff gefeuert hatte, wirft sich die Frage auf, ob der Wolfgang Dierig der Mann gewesen ist, der die moralische Schuld des neuen Präsidenten Joachim Gauck, um die es in den beiden Petitionen ging, zu prüfen, oder hätte man einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss damit beauftragen müssen !??
Anlage 15 – Schreiben – Wesung – Forderung des Oberamtsrat Dierig- in wessen Auftrag!?
Berlin, 9.September 2013
Anlagen: ein geh.
-mit der Bitte um Rückgabe-
Keine Anredeformel!??
„Ich bitte Sie, zu der Eingabe in zweifacher Ausfertigung Stellung zu nehmen und sie nicht unmittelbat zu beantworten. Zusätzlich bitte ich Sie um die Übermittlung der Stellungnahme als E-Mail ( word-Datei ) an vorzimmer.pet4@bundestag.de
Nur für den Ausschuss bestimmte Angaben bitte ich, in einem gesonderten Schreiben mitzuteilen.
Falls von Ihnen bereits ein Bescheiderteilt wurde, bitte ich, Ihrer Stellungnahme eine Ablichtung des Bescheides beizufügen.
Die Stellungnahme bitte ich innerhalb von 6 Wochen abzugeben
Im Auftrag
Wolfgang Dierig „ Stempel mit Adler Beglaubigt( Verw.Angestellter )
Darunter kleingedruckt:
Seite 7
„Bitte beachten Sie : Die Weitergabe der Eingabe bzw. einer Kopie hiervon ist nur zulässig, soweit dies für die Petitionsabteilung unerläßlich ist. Eine Verwendung der Petition oder ihrer Inhalte in anderen behördlichen oder gerichtlichen Verfahren ist nur mit dem Einverständnis des Petenten zulässig. Der Petitionsausschuss behält sich vor, dieses Einverständnis herbeibeizu- führen.“
Das ist die erste Seite des zweiten Faxes bestehend aus 48 Seiten,die man als Anl.16 vollständig als Seiten 1- 49 im Internet findet unter:
PARLAMENTARISCHE DEMOKRATIE- durch den Oberamtsrat Wolfgang Dierig 2013 im Petitionsausschuss des DB ausgehebelt!?? Amt des Bundetagspräsidenten Dr. Lmmert ausgehöhlt !?? 143 AR 284/14 : DIES IST EINE OFFENE STRAFANZEIGE UND STRAFANTRAG AN DEN GENERALBUNDESANWALT : Herr Runge, walten Sie ihres Amtes! – oder für immer schweigen !? WER herrscht über dem Bundestagspräsidenten Lammert !??
Die Anlage 16a besteht aus einer Fax-Mitteilung von Daniela Windisch
AU G GZ an BKM K, 46
Herrn Maus vom
Berlin, 04.10.2013
Seiten 3 (es waren 5 – siehe Anlage 16a)
BETREFF: Petition 4-17-07-4513-037232a vom 09.09.2013 de Herrn Adam Lauks
Anbei sende ich Ihnen die Stellungnahme zur Petition des Herrn Lauks.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Daniela Windisch
Hier endet der Einsatz des Helfershelfer Roland Jahn für den BKM bzw. für Oberamtsrat Wolfgang Dierig bei der Unterdrückung der Petitionen die durch den Bundestagspräsidenten Lammert und den Ausschuss für Menschenrechte dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Das Ersuchen wurde nicht an ein zuständiges Fachreferat gelenkt und es wurde kein Behördenvor- gang eröffnet ! Aber einen Formblatt IIIa muss es gegeben haben. Telefonisch wandte ich mit Klärungsbedarf an die Referatsleiterin Karstendiek mit Frage, warum zum Ersuchen von Maus und Oberamtsrat Dierig kein Behördenvorgang eröffnet wurde bekam ich eine fast schroff klingende Antwort, man hätte sich der Akte aus dem BV 1488/92 Z bedient – worin die ersten 35 Seiten
Seite 8
unterdrückt oder wegmanipuliert wurden und fehlen !?? Das geht auch !?? In der BStU geht ALLES, wie bei der STASI.
Anlage 18 – So arbeitet Oberamtsrat Wolfgang Dierig, verschleiernd, ohne viele Zeugen im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Eigentlich sitzt er mit den Leitern der Gauck-Birthler-Jahn Behörde in einem Boot.
Während die Gauck Behörde die Aufgabe hat(te) die etwaige Ansprüche der Opfer aus den Strafverfahren oder REHA-Verfahren zu “entschärfen” mit der Unterdrückung von juristisch relevanten Unterlagen und daraus entstehenden Schadenersatzansprüche zu eliminieren oder möglichst niedrig zu halten, ist der Wolfgang Dierig da um etwaige Petitionen oder Beschwerde auf solche Arbeit der BStU – des Sonderbeauftragten abzufangen und im Keim zu ersticken, in dem man wie die beiden Petitionen hier einfach mit Falscher Überschrift versieht, mit Phantomgeschäftszeichen ausstattet und die dann nicht aktenkundig gemacht, in Versenkung verschwinden läßt. Wo kämen wir den hin wenn der Petitionsausschuss der Beschwerde des Bundestagspräsidenten Lammert wegen der Urkundenunterdrückung des Pastor Joachim Gauck stattgegeben hätte !?? So einfach ist das was hier passiert. Denn Gaucks Schuld ist verjährt, die des Roland Jahn ist es nicht!!!
Anstatt die beiden bestellten Fassungen der Mitteilung der Behörde an den Wolfgang Dierig zu schicken, braucht die BKM drei Wochen, um am 25.10.2013 an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages nun SEINE Stellungnahme zu schicken, Ohne Angabe des Empfängers und ohne das Referat des Empfängers zu nennen, bzw. das Vorzimmer Pet4 anzugeben.
“Zu der o.g. Eingabe des Petenten hat der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik ( BStU wie folgt Stellung genommen:” womit endgültig beweisbar ist das Dierig in seinem Schreiben vom 9.September 2013 (Anlage 15) nicht die Stellungnahme des BKM sondern der Jahn Behörde ( BStU ) angefordert hatte!…und die aber von BKM erhalten hatte.
So steht es im letzten Absatz ( Siehe Anlage 16a) des BStU Schreibens:
“Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bearbeitung der Anträge des Petenten korrekt, umfassend und zeitnah erfolgte und nicht zu beanstanden ist (von wem sollte sie sonst beanstandet werden können !? A.L.)Dem Petenten wurden die zu seiner Person im erschlossenen Bestand vorhandenen Unterlagen gemäß Vorschriften des StUG zugänglich gemacht.”
Seite 9
Der BKM – Herr Günter Winands -In Vertretung- schreibt abschließend unter das Zitat:
“Inhaltlich ist der Stellungnahme des BStU nichts hinzuzufügen. Das gilt umso mehr, als der BStU nach § 35 Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 StUG in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist und damit der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien insoweit keine Fachaufsicht ausübt.Die Anlage zu Ihrem Schreiben vom 9. September 2013 (Anl. 16) und einen Abdruck dieser Stellungnahme füge ich bei.”
Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt Rother !
Im obigen Teil dieser OFFENEN BESCHWERDE habe ich vier 4 Behörden Vorgänge zitiert, und darin die Unterdrückung der MfS Akte Nr.577/85, Mfs Akte Nr. 462/84 und konsequente Urkundenunterdrückung in der Akte MfS AKK 14236/85, die für den 1.Stellvertreter des Ministers Erich Mielke Rudi Mittig zusammengestellt wurden.
Hiermit will ich nochmal betonen und hervorheben, dass die zitierten Vorgänge BV 001488/92 Z und BV 000247/94 Z nicht zum Vorwurf der Urkundenunterdrückung gegen Roland Jahn und seine Behördenleitung fallen. Die sind lediglich da, die Kontinuität der Unterdrückung der Akte MfS HA VII/8 Nr 577/85,die seit ihrer Auffindung bis zum 15.10.2014 den Behörden und Ämtern ABSICHTLICH vorenthalten wurde, mit einer besorgniserregenden Konsequenz.
Um die Brisanz der Nichtherausgabe der Akte Nr. 577/85 an den Polizeipräsidenten hervorzuheben, vermute ich einen geheimdienstlichen Einsatz des Oberamtsrat Wolfgang Dierig, aus dem Referat 4 des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, zwecks Niederschlagung, ich sage Petitionsunterdrückung in zwei Fällen.
Krönung der Verschleierung und Diversion gegen den deutschen Parlamentarismus stellt sein Schreiben vom 7.November 2013 dar, in dem er die Prüfung als erfolgt erklärt.
Abschließend:
1. Die durch Bundestagspräsidenten Professor Dr. Lammert und durch den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe in den Petition eingebrachten gleichlauten-den Petitionen können, vom Inhalt her, NIEMALS unter den Titel Straftaten gegen das Leben untergebracht werden. In der Petition geht es nicht um die Beschwerde wegen der Körperverletzung im StVE Waldheim( was Sache der Länder gewesen wäre, und somit in den Petitionsausschuss des Landtages von Sachsen gehören würde) Seite 10
sondern um die Beschwerde wegen Unterdrückung von Urkunden/Akten,die den Strafbestand der Schweren Körperverletzung als Augenschenobjekte im Original beweisen sollten vor dem Berliner Gericht, die nachweislich Herr Joachim Gauck und seine Behördenleitung dem Polizeipräsidenten in Berlin 1994 verweigert hatten, obwohl die Akte am Tag der Herausgabe der falschen Mitteilung der Behörde dem Joachim Gauck, dem Direktor Geiger von den Sonderrechercheuren längst vorgelegt worden waren.
2. Die beiden Petitionen hätten unter der Überschrift:Unterlagen des Staatssicher-heitsdienstes der ehemaligen DDR registriert und geführt werden müssen, Herr Gierig hätte den Vorgängen ein neues Petition Geschäftszeichen zuteilen müssen und, so aktenkundig gemacht, die Petition an das Tagesordnung des Petitionsausschusses setzen müssen. Die Angabe darin lautete eindeutig wegen Urkundenunterdückung in der Behörde des Sonderbeauftragten Joachim Gauck für die ER als Leiter der Behörde vor dem Gesetz sich für diese Urkundenunterdrückung sich hätte verantworten müssen.
3. Es war nicht mehr meine Petition,die er prüfen ließ, um die es ging ; meine Petition hatte er mir zurückschicken lassen, mit der Belehrung, dass die Beschwerden über die Arbeit der Justiz Sache des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin sei, womit er Recht hätte. Ob er die Korrespondenz Polizeipräsident in Berlin / Sonderbeauftragter der Bundesregierung dabei übersehen hatte, wage ich mich nicht zu behaupten. Ich ermahnte seine Mitarbeiterin nach dem Empfang der zurückgesandten Akte.
4. Statt zu den Petitionen einen Behördenvorgang anzulegen, mit Geschäftszeichen zu versehen, entscheidet sich Herr Dierig für die Verschleierung der Petition des
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Bundestagspräsidenten Lammert, die bei ihm nachweislich am 4. April 2013 einge-gangen war, in dem er das Geschäftszeichen einer alten Petition aus dem Jahre 2012 nahm, ihr hinten einen kleinen Buchstaben a hinzufügte, und die Petition des Prof. Dr. Lammert vom 4.April bis zum 9. September einfach liegen ließ. Auch die Petition aus dem Ausschuss für Menschenrechte wurde unter das gleiche Phantomgeschäfts-zeichen gesetzt.
Strafrechtlich relevant in dieser Beschwerde auf die Arbeit der Hauptgruppenleiterin – Oberstaatsanwältin Nielsen, ist die Urkundenunterdrückung im Behördenvorgang BV 007540/12 Z zum Ersuchen des LAGeSo und “Bearbeitung” des Ersuchens des BKM auf Befehl oder Ersuchen des Wolfgang Dierigs vom 9.9.13, wobei sich die Behördenleitung sich entschlossen hatte, zu einer solchen brisanten Anfrage keinen Behörden Vorgang zu eröffnen!? Der Hauptgrund weswegen die beiden Petitionen eingereicht wurden in der Anlage 16 deutlich dargestellt und zweifach beigelegt: die Akte MfS HA VII/8 ZMA Nr. 577/85 blieb dabei auch 2013 ignoriert, unerwähnt und unterdrückt.
In der Zeit wo über die Zukunft dieser verfassungswidriger Behörde eine Experten-kommission im Deutschen Bundestag einberufen wurde, um über die Zukunft der BStU nach 2019 zu beraten, und bis 2016 ihre Vorschläge zu unterbreiten hat, soll diese Strafanzeige endlich Licht in die 25 jährige Vergauckelung die in der BStU seit 3.10.1990 läuft bringen und seit 25 Jahre dauernden Verdummung der Deutschen Nation ein Ende bereiten, was zur Verlegung der Aktenrestbestände in das Bundesarchiv, Aufhebung des StUG und zur Auflösung der BStU führen müsste, zum nächst möglichen Termin.
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Um es Ihnen zu beweisen, dass diese Strafanzeige nicht Reaktion eines ungesühnten emotionell geladenen und befangenen STAS-Folteropfers sei, füge ich als Anlage 19
das Gutachten über Beschäftigung ehemaliger MfS Angehöriger in der BStU im Auftrag des Bundesministerium für Kultur und Medien , aus Mai 2007,als Beweis hinzu dafür, dass die Machenschaften und Möglichkeiten sich in der Gauck/Birthler Behörde den Diktaturträgern geboten hatten, auch ausgenutzt wurden, zum Zwecke des Täterschutz und der Verharmlosung und Geschichtsklitte-rung der SED und ihrer Sicherheitsorganen und Organisationen.
Gauck/Birthler Behörde unter der Lupe der Wissenschaftler : Gutachten über Beschäftigung ehemaliger MfS Angehöriger in der BStU im Auftrag des Bundesministerium für Kultur und Medien – Mai 2007
Es würde reichen wenn Sie überprüfen lassen, was von den Empfehlungen der hochkarätigen Gutachter K.Schröder,Hans Klein,Steffen Alisch realisiert wurde.
Sie haben die Möglichkeit das Herausschleudern von 100 Millionen € jährlich SOFORT zu unterbinden, anhand der vorliegenden Beweise über die Aktenmanipulationen, Aktenfälschung und Verletzung des StUG,zwecks Täterschutz vor Wahrheit und Entlarvung ( Anlage 3 ).
Die Gutachter Professor Dr. Klaus Schröder, Dr. Hans Klein und Stefen Alisch benenne ich als Zeugen der Anklage in diesem Rechtsstreit .
In Erwartung eines neuen Aktenzeichens
verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Adam Lauks
Ungesühntes Folteropfer der STASI

Vor dem vollen Saal am 3 Tag bei Dr. Knabe: “Ich werde die Hauptamtlichen rausschmeißen!!! Für die Opfer ist das eine Zumutung!” ” Um nicht in die verhasste NVA einzurücken meldete ich mich freiwillig zur Bereitschaftspolizei ” outete sich Jahn zum ersten Mal. Man ht ihn später gefragt, warum er nicht zu den Bausoldaten gegangen sei ? – Er hatte nicht gewußt das so was möglich war… und ER erklärt uns für 100 Mio € jährlich die DDR und hat schon 50 weitere Millionen bei der GroKo “organisiert” – zugesagt bekommen für die Gründung eines Campus der Demokratie am Milekes Gelände, um evtl. freigesetzte aus der BSTU und ehemalige STASIS als Zeitzeugen einzusetzen!?? Links Roland Jahn – rechts Folteropfer der STASI Adam Lauks.
Adam Lauks
Zossener Str.66
12629 Berlin
An den Generalstaatsanwalt von Berlin
Herrn Ralf Rother
Persönlich – unverzüglich
Elßholzstrasse 30-33
10781 Berlin Berlin 16.04 2015
OFFENE BESCHWERDE WEGEN EINSTELLUNG DES ERMITTLUNGSVERFAHRENS 282 Js 1922/14 gegen ROLAND JAHN als Leiter des Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen – BStU wegen systematischer Urkundenunterdrückung und Herausgabe falscher Mitteilungen seiner Behörde an das LAGeSo – im BV 7540/12Z 2012 und an das Ersuchen des BKM- Bundesbeauftragte für Kultur und Medien 2013 zum Nachteil des Folteropfers der STASI, Adam Lauks
Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt!
Sehr geehrter Herr Ralf Rother !
Bedauerlicherweise ist mir die Akteneinsicht, sowohl in das Ermittlungsverfahren 282 Js 2652/14 als auch in das Ermittlungsverfahren 282 Js 1922/14 auf Begehr nach § 147 Abs 7 StPO nicht ohne Anwaltsvertretung gewährt worden und deshalb wende ich mich mit dieser Beschwerde an Sie aus folgenden Gründen:
In der Bearbeitung meiner Strafanzeige wegen Aktenunterdrückung durch die BStU, dessen Leiter Roland Jahn als ehemaliger Bereitschaftspolizist vor dem Gesetz steht, hat mich die Hauptgruppenleiterin – Oberstaatsanwältin Frau Nielsen nicht überzeugt unabhängig und nach dem Gesetz gehandelt zu haben.
Sie hat sich beschränkt auf eine Klageerwiderung der BStU dem Verwaltungsgericht Berlin gegenüber in der Verwaltungsstreitigkeit VG 1 K 237-14. Ich gehe davon aus, dass sie keine einzige Akte der BStU angefordert hatte wozu die Gerichte und Untersuchungsorgane nach der Wende angeleitet wurden.
Wenn die Oberstaatsanwältin beide unterschiedliche Sachen in einem Schreiben „abarbeitet“, stellt das für mich eine Bagatellisietrung und Versuch der Verschleierung und Behinderung der Strafverfolgung
a) erstens bei der Unterdrückung der Petitionen des Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Lammert und
b)des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe 2013 und der Urkundenunterdrückung und Aktenmanipulation und Herausgabe von falschen Mitteilungen der BStU zu den Ersuchenden Ämtern und Behörden ( LAGeSo und BKM )
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Als Anlage 1 : Behördenvorgang 7540/92Z auf das Ersuchen des LAGeSo vom 20.02.12 mit dem Bescheid der BStU vom 20.06.2012. Seiten 1-68.
Auf das Ersuchen des LAGeSo vom 20.02.2012 wurde BV 7540/12 Z in der Jahn Behörde eröffnet.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin startet ddie ” Bearbeitung”:”Nach § 2 Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz und §$ Berufliches Rehabilitierungsgesetz muss ich Ausschließungsgründe prüfen, d.h. ich muss prüfen inwieweit der Obengenannte gegen die Grundsätze dwe Menschlichkeit oder…

Ich bitte deshalb um Auskunft, ob sich aus den Alkten ein derartiges Verhalten des Antragstellers ergibt. Damit ist gemeint: Ob der Antragsteller für das MfS gearbeitet hatte und ob er durch Verrat jemanden geschadet hatte. – HAT ER NICHT !
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Falsche Mitteilung der Jahn Behörde vom 20.06.2012 : Keine Anhaltspunkte für schwere Körperverletzung und politisch-operative Verfolgung in Haft !?? Was konnte man vom Kommunisten und freiwilligen Bereitschaftspolizisten des MdI – Leiter Roland Jahn und Altkommunisten Altendorf erwareten, als den Gauck zu decken, Urkunden zu unterdrücken, zu fälschen zu manipulieren, und dann gibt es eine Mitteilung wie diese.

Mitteilung der BStU gemäß §§ 20/21 Abs.! Nr.1 StUG ist absicht manipuliert und inhaltlich und recherchemäßig falsch und tendentiös auf die Verhinderung der Verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Rehabilitierung. Der Operativ Vorgang MERKUR wurde hauptsächtlich auf das Objekt MERKUR gerichtet seit 15.9.1981 und Objekt MERKUR bin ich Adam Lauks – ungesühntes Folteropfer des MfS

BStU HEUTE -Jahn Behörde um das Ergebnis der Recherche zu manipulieren und mit Unwahrheiten zu bestücken, greift die BStU nach sekundären Quällen die solche Ergebnisse dem LaGeso: “Nach Sekundärquellen hat hHerr Lauks in der StVE zeitweise di Nahrung verweigert3. Er wurde aus gesundheitlichen Gründen am 28.10.1985 vorzeitig aus der Haft entlassen und am 02.12.1985 nach Jugoslawien(damals SFRJ) ausgewiesen,” Wenn man die Blätter 32 und 33 dieser sogenannten Recherche sich anschaut wirft sich die Frage auf: Hat die Frau Büchler überhaupt die Recherche geführt und gesehen oder hat sie nur I.A. Unterschrift unter die von einem zweiten (Frau Bibow) oder einem Dritten (Herr Griese ) vorgelegtes Schreiben gegengezeichnet !??
Apropos Hetzschrift: http://www.adamlauks.de/_Abschrift.pdf An die Mörder – Adam Lauks frei nach Kurt Tucholsky
Beweisantrag 1.
Die Originalakte des BV 7540/12Z bis zum Abschluss des BV incl. Nachgänge und Formblatt IIIa.
Beweisantrag 2.
Die im Nachgang am 15.10.2014 an das LAGeSo abgeschickte Akte MfS HA VII/8 ZMA Nr 577/85 mit original Aktendeckel des MfS – damit die Herkunft der Fernschreiben festgestellt wird; es besteht der Verdacht dass der Sonderrechercheur Oberst Becker sie aus einer anderen Akte raus getrennt hatte und dann erst paginiert. In Einer MfS Akte ist immer die Akte BStU 000001 Inhalts- verzeichnis.
Beweisantrag 3.
Die im 2.Nachgang am 15.12.14 übersandten Akte MfS AKK 14236/85 komplett und MfS HA VII/8 ZMA Nr.462/84 mit Originalaktendeckel und Inhaltsverzeichniss.
Anlage 2 :

Wenn man von 10501 Seiten angeblich 853 sehen darf, kann man von Schicksalsaufklärung nicht reden !??
Interne Verfolgung Bürgeranträge / auf WA ( Wiederholungsantrag) zum WA 2010 – Auskunft mit Aktenrecherche vom 11.JAN 2011 beweist unumstößlich, dass Sachbearbeiterin Büchler, die „versehentlich“ als bestellbare Akte übersehen hatte am 14.10.2010 vom ZMA angefordert und am 11. JAN.2011 erhalten hatte. Diesbezügliche Berhauptung in der Klageerwiderung in VG 1 K 237.14 ist schlicht und einfach eine Lüge mit dem Ziel die absichtliche Manipulation zu vertuschen.
Beweisantrag 4 :
Überstellung aller aufgefundener und gelesenen Unterlagen10501 Blat, aus der Internen Verfolgung der Bürgeranträge,im Original und mit den Aktendeckeln des MfS sowie den Blättern zu jeweiligen Akten woraus ersichtlich ist wer und wann die bis jetzt eingesehen hatte – wann und von wem die gezogen wurde und wer die paginiert bzw. erfasst und „aufgearbeitet“ hatte.
Darunter sollen sich auch die Akte zum genähmigten Forschungsanträgen sein:
a) Forschungsantrag 6894/14Z : Operativ Vorgang „Merkur“
b) Forschungsantrag 21271/14Z : MfS Einfluss auf die Ärzteschaft der DDR im zivilen Bereich und in Haftkrankenhäusern – UHA und StVE aus dem Letzteren die A-Akte des IMS „Nagel“ mit der Signatur 803/06 die auf dem Aktendeckel der 1991 neu erfassten, bzw. gesäuberten Akte des Anstaltsarztes von StVE Berlin Rummelsburg – Oberstleutnant Dr Zels;
c) Original Blätter der Anlage 3 mit sichtbaren Namen des Erbauers der Folterbank im Frauengefängnis Berlin Rummelsburg – StVA Berlin Köpenick und seine IM Akte, sowie den sichtbaren Namen des Empfängers des zweiten Exemplars des Berichtes des Führunsoffizier, Oltn Flöter, der als Träger der HA(Handakte) als hoher Offizier des MfS StUG – widrig geschützt wurde.

Wer 25 Jahre die Beweise für Folter im Strafvollzug Rummelsburg zurückhält ( Gauck-Birthler-Jahn) ja unterdrückt, geschützt werden soll, so sei es drum !

Hier wird nicht nur der Erbauer der Folterbank geschütztv sondern das Folternde MfS in Berlin Rummelsburg !!! auch zum Preiss dass das StUG mit Füßen getreten wird.
Weitere Beweise für Urkundenunterdrückung in der BStU ( Gauck und Jahnbehörde), wobei es darum geht, die absichtliche und konsequente Urkundenunterdrückung vom Anfang an wenn es um die Unterdrückung der Akte MfS VII/8 ZMA Nr.577/85; MfS VII/8 ZMA Nr 462/84 und letztlich der wichtigsten Aktensegmenten der Akte MfS AKK 14236/85 die allesamt zu einem sehr frühen Zeitpunkt in der Gauck Behörde vorlagen.
Die erste Recherche zur privaten Akteneinsicht BV 001488/92 Z – Anlage 4 wurde durch den Pastor Gauck über
Seite 3
seinen Direktor, Dr. Geiger, nach meinem Anschreiben vom 7.12.1991 an den Pastor Gauck, anempfohlen und veranlasst. Damit wurden die Gauck´s Sonderrechercheure beauftragt, Oberst des MfS Becker und Oberstleutnant des MfS Hopfel(r) und zu einem Frühen Zeitpunkt lag eine Karteikarte 401 vor mit den beiden erst genannten Signaturen. Die Karteikarte wird unter lfd. Nr.20 geführt im nachträglich vorgeschalteten manipulierten Akten 1-36 des BV 001488/92Z der BStU – 11.JAN 2011. Die Recherche in der privaten Akteneinsicht lief weiter, auch nach der erledigten Akteneinsicht(!?), damit die STASI-Männer nicht mitbekommen, was im Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin eindeutig und unmissverständlich verlangt wurde.
Anlage 5 – Behörden Vorgang BV 000247/94 Z auf das Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin:

Hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.g. Schreibens.Zur weiteren Bearbeitung wurde ihr Antrag unter den oben angegebenen Tagebuchnummer registriert.

Dass der angesetzte KK Jörss der ZERV 214 Ende 1993 nicht mal den Namen der Gauck Behörde kennt spricht für die Qualität der zusammengetrommelten Ermittlerüberhangskommando mit Buschzulage die losgeschickt wurden das DDR Unrecht zu begradigen !
Wegen Körperverletzung und das AZ 76 Js 1792/93 stimmten
Kompletten BV 00247/94 Z finden die Interessierten im Blogbeitrag:
Joachim Gaucks erste “Leiche im Keller” ist ein ungesühntes Folteropfer der STAZIS – Behördenvorgang 000247/94 : Polizeipräsident in Berlin Abt. ZERV 214 & Staatsanwaltschaft II Berlin : Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 – Täterschutz total & Vergauckelung des Folteropfers beim Klick auf : http://adamlauks.com/2014/09/07/joachim-gaucks-erstes-folteropfer-der-stasis-behordenvorgang-00024794-polizeiprasident-in-berlin-faz-76-js-179293-taterschutz-total-vergauckelung-des-folteropfers/

Ich bitte um Herausgabe der entsprechenden Akten im Original.
Eine Einsichtsnahme oider Mitteilung nach § 19 Absatz 7 Satz 1 StUG reicht für die Zwecke des Strafverfahrens nicht aus.
Da es sich bei den angeforderten Vorgängen um Beweismittel in Form von Augenscheinobjekten handelt, denen erhebliche Beweisbedeutung zukommt, ist die Aushändigung von Ablichtungen nicht ausreichend, sondern die Übergabe von Originalen unerlässlich.

Manipulierte Mitteilung der Gaucks Behörde kam einem Urteil des Oberstemn Gerichtes gleich. Die Mappe mit der Signatur 577/85 mit Beweisen für Schwere Körperverletzung wurde unterschlagen und dem Untersuchungsorgan nicht präsentiert bei der angeblichen Akteneinsicht im April 1995. Die Akten wurden auch dem LaGeSo nicht übermittelt- um die Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung ausziuhebeln. Danke Roland Jahn und Direktor Altendorf.
Beweisantrag 5:
Akte des BV 001488/92 Z der BStU dem erkennenden Generalstaatsanwalt im Original durchnummeriert zu überstellen.
Anlage 6
Seite 71 beweist, dass unter Prädikat EILT die unterdrückten Akte der Hauptabteilung VII spätestens am 11.4.94 in der Gauck Behörde vorgelegen haben. Auf der Seite 71 ist die oben erwähnte Karteikarte von der Seite 20 und auf der Seite 72 wieder gegeben mit den beiden Signaturen der Akte und Dokumenten auf der die erfasst wurden:2225/2440 und 2228.

Um nicht zu sehen dass es sich bei der Signatur 577/85 um Schwere Körperverletzung handelt muss man mit Blindheit geschlagen sein…
Auf der Rückseite der Kartei Seite 72 Seite 73 sind zu den beiden Signaturen Nr. 462/84 und 577/85 Angaben über Nahrungsverweigerung (die erste) 08.06.84, Schreiben mit massiver Hetze vom 18.05.84 und Eintragung vom 23.06.85 über Schwere Körperverletzung mit SG Huhnholz Ralf(577/85).
Anlage 7:
Seite 153 (1) im BV 1488/92Z – Im vorliegenden Protokoll über die Vorbereitung und Durchführung der Akteneinsicht vom 7.7.04 sind auf der Seite (1) als Position1 die Akte MfS HA VII/8 462/84, und als Position 2 die Akte MfS HA VII/8 577/85 als vorhanden ausgewiesen. Bei der ersten sind, von angeblich 158 vorliegenden Seiten, viele Seiten als Ausnahme gem. StUG von der Akteneinsicht ausgeschlossen(?) Viel sagend ist, dass die Akte 577/85 ( 3 Seiten ) nicht zur Akteneinsicht freigegeben sind.(!?) Auf der Rückseite musste ich mich unterschreiben: “ Ich bestä-tige, daß ich darauf hingewiesen wurde, daß die abgedeckten Seiten der Akten scutzwürdige Interessen anderer Betroffener oder Dritter enthalten und ich diese nicht einsehen darf.“ !???
Auf der Seite 155 ( Blatt 3) ist unter Position 16 die dritte strittige Akte: MfS AKK 14236/85 mt 38 Seiten ausgewiesen, die ich bis auf den heutigen Tag nicht komplett erhalten durfte, trotz der mehrmaligen Bitten und Monierungen, obwohl sich darin ausschließlich um meine Persönlichkeit handelt !(?)
Anlage 8:
Aus dem Antrag auf / Ersuchen um Herausgabe von Kopien ( TEILHERAUSGABE ) ( S.156) ist ersichtlich, dass ich die drei Blätter der Akte MfS HA VII/8 Nr.577/85 nicht erhalten habe, bzw. die mir unter Vorspannung des StUG vorenthalten blieben. Genauso ist es ersichtlich, dass bis 5.10.2004, mir von aus dem Segment MfS HA VII/8 Nr 462/84 befindlichen 158 Seiten nur 131 zu geschickt wurden.

Laut angeblich StUG durfte ich die Beweise über die schwere Körperverletzung in der Isolation der Zelle “4” nicht einsehen und als Kopie nicht erhalten !??
Bemerkung hierzu: Der Vorwurf der Urkundenunterdrückung bis hierher betrifft nicht den Herrn Roland Jahn sondern seine Vorgänger Joachim Gauck und Marianne Birthler. Genannt wurden und dokumentiert die konsequenten Urkundenunterdrückungen, die auch nach dem ergangenen Bescheid der Gauck Behörde vom 5.7.94, weiter gehen, wie man sieht, bis in das Jahr 2004. Die einzige Erklärung, warum ich die Akte MfS HAVII/8 577/85, die vom Anfang der Recherche vorlag, u.a. erst 2007 zugeschickt bekomme ist die, dass die darin enthaltene schwere Körperverletzung erst verjährt werden sollte,
Seite 4
und ein Einspruch auf das 5,5 Jahren dauernde Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 mit der Verjährung abgelehnt worden wäre. Der Gauck und die Geheimdienstler um ihmn Herum haben die ganze minutiöse Arbeit geleistet um evtl. auch zvilrechtliche Ansprüche des Folteropfers Adam Lauks auszubremsen, zu neutralisieren, jeglichen Versuch einer Rehabilitierung niederzuschlagen.
Mit diesem Vorspann, sind die Erklärungsversuche der Justitiarin von Stockhausen blanke Lügen, ja lächerlich, da auch der Blinde auf den ersten Blick erkennt worum es sich handelte.
Beweisantrag 6:
Die Akte MfS AKK 14236/85 dem erkennenden Generalstaatsanwalt im Original zu überstellen.
Anlage 9
Segment aus einer unbekannten Akte des MfS, die vermutlich der Sonderrechercheur und ehemalige Mitarbeiter des MfS – AUSKUNFT DES MFS – bei Gauck der Abteilung AR 3 ZMA Genosse Oberst Becker als Erster gefunden und gelesen hatte, die vier Blätter anschließend paginiert und „erfasst“, mit einem Aktendeckel der BStU versehen und der Behördenleitung vorgelegt. Es wirft sich für mich und für alle anderen Opfer der STASI-Justiz Exekutive die Frage auf, wie, bitte schön Herr Gauck, sollte das StUG bzw. die Gauck Behörde als Zuarbeitende zur juristischen Aufarbeitung und Strafverfolgung der STASI-Verbrechen beitragen, wenn man, wie ich in diesem Falle, als Betroffener, Opfer des MfS nicht erfahren darf dass mir der Unterkiefer am 23.6.1985 in der Absonderungszelle „4“ der Speziellen Strafvollzugsabteilung von Waldheim gebrochen wurde und schon gar nicht wer es getan hatte, auf wessen Befehl !??Hier die brisante Akte:

Die Mappe hat weder als Original noch als Kopie jemals die Gaucks Behörde verlassen… Es gibt bis heute keine Beweise dass Untersuchungsorgan jemals diese Akte bis 1997 gesehen hatte.
Ein Antrag auf Akteneinsicht wurde von der ZERV 214 niemals gestellt

Stab der VP Leipzig 23.06.85 um 20.35
SOFORTMELDUNG an:
Bezirksverwaltung des MfS Leipzig: Schwere Körperverletzung durch SG ( Strafgefangenen)

In Waldheim war ich der größte Staatsfeind der DDR, weil ich nach der Gewaltnotoperation mit schwerer Körperverletzung im Berlin Buch am 27.7.1983 den STASI-Schweinen den Krieg erklärt hatte…

10.09.1985 stand die Entscheidung des MfS fest: Von der Einleitung eines EV(Ermittlungsverfahrens abzusehen da eindeutig Notwehrsituation bei Verdächtigen SG Hunholz Vorlag- Unterlagen (welche ?) durch Haftstättenstaatsanwalt geprüft.
Beweisantrag 7:
Die Stammakte der HA VII komplett und im Original dem erkennenden Generalstaatsanwalt zustellen, durch paginiert, mit Originaldeckel versehen und mit der BStU 000001 Inhaltsverzeich-niss beginnend. Die Segmente der Akten 577/85 und 462/84 sind als Ergebniss der Neuerfassung oder der Bestellung der Behördenleitung entstanden, womöglich durch dem MfS Oberst Becker „gestaltet“ damit der Maßnahmneplan nicht auf Tageslicht kommt sowohl das Objekt „Merkur“ als auch SG Adam Lauks betreffend im verborgenen bleiben.
Zur Strafanzeige gegen Roland Jahn zurückkehrend 282 Js 1922/14 um die Urkundenunterdrückung im BV 007540/12 Z zu beweisen füge ich als Anlage 10 die Interne Vorgangsverfolgung REHA /WGM/ StrV als EB( Erstantrag) vom 27.02.2012 aus der ersichtlich ist, dass die Sachbearbeiterin Büchler die Akte MfS HA VII/8 Nr.577/85 und MfS HA VII/8 Nr 462/84 gar nicht mal angefordert hatte – weil die ihr laut Anlage 2 am 14.10.10 angefordert, seit 11.JAN 2011 vorgelegen hatten ( die sie dann nach der falschen Mitteilung der Behörde an LAGeSo vom 20.6.2012, am gleichen Tag zu den Akten zurück gegeben hat).( !??)

Interne Verfolgung REHA / WGM / StrV
Die Büchler und Martin unterdrücken due Akte MfS HA VII/8 Nr. 577/85 und 462/84 weil die BRISANT sind und vielk sagend über das Schicksal des Opfers im OV ” Merkur” – Objekt “Merkur” Adam Lauks im erklärten Krieg gegen das Böse in der STASI-Justiz Exekutive.
Durch das Verhalten und Machenschaften der BStU unter der Leitung von Roland Jahn im BV 7540/12Z wurde meine Würde und Ehre verletzt und zerstört.
Was sich ehemalige Bereitschaftspolizist Roland Jahn und seine BStU – Jahn Behörde beim Ersuchen des BKM leisten ist schon Anschlag auf die Demokratie und Justizsystem in Zusammenheit mit vermutlich STASI-Seilschaften im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und Schädigung des Ansehens des Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert und des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im April und August 2013.
Aber lassen wir die Akte sprechen die Akteneinsicht nach IFG erst zu Tage gefordert hatte:
Anlage -11
( Seiten 240-245 )
Am 17.9.2013 um 11.29 h Übermittelt Herr Dieter Maus aus dem Referat K46 bei dem als Ersuchen an die BStU zwei Faxe mit einmal 4 und einmal 48 Seiten.
Seite 5
Um 16.03 bekommt er die Eingangsbestätigung durch Ute Michalsku mit Betreff: Antw: Petition – Lauks, Adam – Akteneinsicht; hier: „Strafvereitelung im Amt“ (Seite 240)

Beauftragter für Kultur und Medien an den BStU:
Verschleierung: … anbei übersende ich Ihnen die Eingabe von Herrn Adam Lauks an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vom 09.09. mit der Bitte um Kentnisnahme und Stellungnahme bis zum 8.Oktober 2013. Es gab KEINE Petition von MIR im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages weder vom 9.9.2013.

Nur 5 Minuten später kamm schon die Eingangsbestätigung !? Vermutlich wurde das vorher telephonisch angekündigt. Die “Bestellung” des Petitionsausschusses war eigentlich an die BStU gerichtet. Petition: “Strafvereitelung im Amt ” geht in Arbeit !
„Sehr geehrter Herr Maus,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich habe den Vorgang an das Zuständige Fachreferat weitergegeben, von dort werden Sie eine Antwort erhalten.
Mit freundlichen grüßen
im Auftrag
Ute Michalsky
BStU
Leitungsbüro
10106 Berlin“
vorausgegangen war :
„Sehr geehrte Frau Michalsky
anbei übersende ich ihnen die Eingabe von Herrn Adam Lauks, 12629 Berlin, an den Petitionsaus-schuss des deutschen Bundestages vom 9.9.2013 m.d.B.u.Ktn.u. Stellungnahme bis zum 8.Oktober 2013. Das Schreiben von Herrn Lauks an Herrn StM Neumann vom 13.08.2013 habe ich Ihnen zur Information ebenfalls beigefügt. Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen bereits jetzt und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dieter Maus
Referat K 46 – Aufarbeitung SED – Unrecht-
Der Beauftragte für Kultur und Medien“
Wer verleitete den Dieter Maus zu lügen !??– es gab keine Petition von Adam Lauks vom 9.9.2013!
Es gab von Herrn Oberamtsrat Wolfgang Dierig:
a) am 24.April 2013 Eingangsbestätigung der Petition vom Bundestagspräsidenten Lammert vom 02.04.2013;
Anlage 13

… der Üräsident des Deutschen Bundestages hat auch Ihr weiteres Schreiben dem Petitionsausschuss zugeleitet, der nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages für Bitten und Beschwerden zuständig ist.
b) am 12.August 2013 Eingangsbestätigung der durch den Ausschuss für Menschebrechte und humanitäre Hilfe zugeleiteten Petition;
Anlage 14

“….der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat Ihr Schreiben (12.8.13) an den Petitionsausschuss weitergeleitet, der nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages für die Behandlung von Bitten und Beschwerden zuständig ist. Ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens.” – Aktenkundig hatte er auch diese Petition NICHT gemacht.
c) am 9.September 2013 dann das überraschende Schreiben des Oberamtsrat Wolfgang Dierig.Anlage – 12

” … ich bestätige den Eingang Ihrer Schreiben.”
Reinster Versuch der Verschleierung der beiden unterdrückten Petitionen: vom 2.April 2013 des Bundestagspräsidenten Prof.Dr. Lammert und vom 18.8.2013 vom Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.
MEINE Petition war eine früheren Datums und die hat er mir ungesehen zurückgeschickt, mit der Belehrung das Sache der Justiz Angelegenheit der Länder sei. Bis zum Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin an den Sonderbeauftragten hatte sich Dierig gar nicht durchgeblättert. Oberpflächligkeit oder Versuch die Petition gegen Joachim Gauck´s VERDIENSTE auszubremsen !?
Herr Wolfgang Dierig, im wessen Auftrag oder auf wessen Befehl auch immer hatte sich eine fast perfekte Taktik für die Unterdrückung beider eingereichten Petitionen zurecht gelegt.
Erstens: die irreführende Überschrift Straftaten gegen das Leben trifft nicht im Entferntesten dienstagin den Petitionen angemahnte und angezeigte Urkundenunterdrückung in der Gauck Behörde im Zusammenhang mit dem Ersuchen im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93:
zweitens: Keine der beiden zugeleiteten Petitionen gleichen Inhalts erhielten kein Geschäftszeichen! Herr Wolfgang Dierig legte sich ein Phantomgeschäftszeichen in dem er an eine längst erledigte
Seite 6
Petition aus dem Jahre 2012 : Pet 4-17-07-4513-037232 nur ein a hinzufügte um eine Petition vorzugauckeln Pet 4-17-07-4513-037232a. Vom April bis September bleibt die Petition des Deutschen Bundespräsidenten, nicht aktenkundig liegen. Erst nach dem Eingang der zweiten Petition aus dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, die er, wie auch die vorangegangene des BP als erledigt erklärt, abschmettert um die beiden in Versenkung verschwinden zu lassen, kommt er nasse Füße und auf einmal am 9.September 2013:
„Sehr geehrter Herr Lauks,
ich bestätige den Eingang Ihrer Schreiben.
Zu Ihrem Anliegen habe ich zwischenzeitlich eine Prüfung eingeleitet, die einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Über das Ergebnis werde ich sie Unterrichten.
Ich bitte Sie, sich bis dahin zu gedulden
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Wolfgang Dierig
Hat mein OFFENER BRIEF AN DEN STAATSMINISTER FÜR KULTUR UND MEDIEN vom 13.August 2013 den Oberamtsrat Wolfgang Dierig dazu bewegt die „Prüfung“ doch zwischenzeitlich einzuleiten? Jedenfalls niemand außer Dierig und seiner Mitarbeiterin Liebig wussten im Petitionsausschuss was von einer Prüfung, auch nicht die Vorsitzende Kersten Steinke !?Wenn man bedenkt weswegen man den Bundespräsidenten Wulff gefeuert hatte, wirft sich die Frage auf, ob der Wolfgang Dierig der Mann gewesen ist, der die moralische Schuld des neuen Präsidenten Joachim Gauck, um die es in den beiden Petitionen ging, zu prüfen, oder hätte man einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss damit beauftragen müssen !??
Anlage 15 – Schreiben – Wesung – Forderung des Oberamtsrat Dierig- in wessen Auftrag!?
Nur für den Ausschuss bestimmte Angaben bitte ich, in einem gesondertem Schreiben mitteilen. (!??)… Keine Anredeformel? kein Adressat?.. Geheimnistuerei, Verschleierung,Urkundenunterdrückung die Zweite soll beginnen.
Berlin, 9.September 2013
Anlagen: ein geh.
-mit der Bitte um Rückgabe-
Keine Anredeformel!??
„Ich bitte Sie, zu der Eingabe in zweifacher Ausfertigung Stellung zu nehmen und sie nicht unmittelbat zu beantworten. Zusätzlich bitte ich Sie um die Übermittlung der Stellungnahme als E-Mail ( word-Datei ) an vorzimmer.pet4@bundestag.de
Nur für den Ausschuss bestimmte Angaben bitte ich, in einem gesonderten Schreiben mitzuteilen.
Falls von Ihnen bereits ein Bescheiderteilt wurde, bitte ich, Ihrer Stellungnahme eine Ablichtung des Bescheides beizufügen.
Die Stellungnahme bitte ich innerhalb von 6 Wochen abzugeben
Im Auftrag
Wolfgang Dierig „ Stempel mit Adler Beglaubigt( Verw.Angestellter )
Darunter kleingedruckt:
Seite 7
„Bitte beachten Sie : Die Weitergabe der Eingabe bzw. einer Kopie hiervon ist nur zulässig, soweit dies für die Petitionsabteilung unerläßlich ist. Eine Verwendung der Petition oder ihrer Inhalte in anderen behördlichen oder gerichtlichen Verfahren ist nur mit dem Einverständnis des Petenten zulässig. Der Petitionsausschuss behält sich vor, dieses Einverständnis herbeibeizu- führen.“
Das ist die erste Seite des zweiten Faxes bestehend aus 48 Seiten,die man als Anl.16 vollständig als Seiten 1- 49 im Internet findet unter:
PARLAMENTARISCHE DEMOKRATIE- durch den Oberamtsrat Wolfgang Dierig 2013 im Petitionsausschuss des DB ausgehebelt!?? Amt des Bundetagspräsidenten Dr. Lmmert ausgehöhlt !?? 143 AR 284/14 : DIES IST EINE OFFENE STRAFANZEIGE UND STRAFANTRAG AN DEN GENERALBUNDESANWALT : Herr Runge, walten Sie ihres Amtes! – oder für immer schweigen !? WER herrscht oder steht über dem Bundes-tagspräsidenten Lammert !??
Die Anlage 16a besteht aus einer Fax-Mitteilung von Daniela Windisch

Fax-Mitteilung
BETREFF(Falsch) Petition 4-17-4513-037232a vom 09.09.2013 des Herrn Adam Lauks – gab es nicht! SO geht Verschleierung der Petition des Bundestagspräsidenten Lammert vom 2.4.13 und des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des DB. Von der ersteren sollte die BStU gar nicht mal erfahren, vielleicht hätte die dann einen Behördenvorgang eröffnet !??
Hier ist die befohlene, bestellte oder gewünschte Mitteilung der BStU Jahn Behörde in zweifacher ausführung:

Entlarvend ist der Kopfbogen: in der Rubrik DATEINAME müsste zu diesem Anliegen stehen: 007540/94Z. Das ist der BStU Behördenvorgang zum Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin zum Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93. Die Stellungnahme der BStU – Mitteilung der Behörde muss Tatsachenbehauptungen enthalten im Bezug auf die Petitionen wegen Urkundenunterdrückung – MfS VII/8 Nr 577/85 was zur Ermittlungsverhinderung geführt hatte und starfvereitelnde Wirkung zeigte

“Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bearbeitung der Anträge dwes Petenten umfassend und zeitnah erfolgte und nicht zu beanstanden sind. Dem Petenten wurden die zu seiner Person im erschlossenen Bestand vorhandenen Unterlagen gemäß Vorschriften des StUG zugänglich gemacht.” ist definitiv eine kolossale Lüge. Petenten haben nicht die Bearbeitung meiner Anträge bemängelt, sondern die Nichtherausgabe der MfS Akte die unter Signatur Nr. 577/85 angelegt wurde und nachweislich am 11.4.1994 in der Gauck Behörde vorgelegen hatte.
Bereits nach der internen Weisung: Menschenrechtsverletzungen die beim Erschließen entdeckt werden sind unverzüglich nach Oben zu melden, was auch geschah. Einen Rückläufer von Herrn Gauck und Direktor Dr. Geiger zum SB hat es nicht gegeben. Das sagt mir dass über die Herausgabe und Relevanz der Akte 577/85 – Anlage 22 für das Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 Herr Gauck oder Direktor Geiger entschieden hatten !

Entlarvend ist der Kopfbogen: in der Rubrik DATEINAME müsste zu diesem Anliegen stehen: 007540/94Z. Das ist der BStU Behördenvorgang zum Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin zum Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93. Die Stellungnahme der BStU – Mitteilung der Behörde muss Tatsachenbehauptungen enthalten im Bezug auf die Petitionen wegen Urkundenunterdrückung – MfS VII/8 Nr 577/85 was zur Ermittlungsverhinderung geführt hatte und starfvereitelnde Wirkung zeigte.

“Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bearbeitung der Anträge dwes Petenten umfassend und zeitnah erfolgte und nicht zu beanstanden sind. Dem Petenten wurden die zu seiner Person im erschlossenen Bestand vorhandenen Unterlagen gemäß Vorschriften des StUG zugänglich gemacht.” ist definitiv eine kolossale Lüge. Petenten haben nicht die Bearbeitung meiner Anträge bemängelt, sondern die Nichtherausgabe der MfS Akte die unter Signatur Nr. 577/85 angelegt wurde und nachweislich am 11.4.1994 in der Gauck Behörde vorgelegen hatte.
Bereits nach der internen Weisung: Menschenrechtsverletzungen die beim Erschließen entdeckt werden sind unverzüglich nach Oben zu melden, was auch geschah. Einen Rückläufer von Herrn Gauck und Direktor Dr. Geiger zum SB hat es nicht gegeben. Das sagt mir dass über die Herausgabe und Relevanz der Akte 577/85 – Anlage 22 für das Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 Herr Gauck oder Direktor Geiger entschieden hatten !
AU G GZ an BKM K, 46
Herrn Maus vom
Berlin, 04.10.2013
Seiten 3 (es waren 5 – siehe Anlage 16a)
BETREFF: Petition 4-17-07-4513-037232a vom 09.09.2013 de Herrn Adam Lauks
Anbei sende ich Ihnen die Stellungnahme zur Petition des Herrn Lauks.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Daniela Windisch
Hier endet der Einsatz des Helfershelfer Roland Jahn für den BKM bzw. für Oberamtsrat Wolfgang Dierig bei der Unterdrückung der Petitionen die durch den Bundestagspräsidenten Lammert und den Ausschuss für Menschenrechte dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Das Ersuchen wurde nicht an ein zuständiges Fachreferat gelenkt und es wurde kein Behördenvorgang eröffnet ! Aber einen Formblatt IIIa muss es gegeben haben!? Telefonisch wandte ich mit Klärungsbedarf an die Referatsleiterin Karstendiek. Auf die Frage, warum zum Ersuchen von Maus und Oberamtsrat Dierig kein Behördenvorgang eröffnet wurde, bekam ich eine fast schroff klingende Antwort, man hätte sich der Akte aus dem BV 1488/92 Z bedient – wo die ersten 35 Seiten
Seite 8
unterdrückt oder wegmanipuliert wurden und fehlen !?? Das geht auch !?? In der BStU geht ALLES, wie bei der STASI.
Anlage 18 – So arbeitet Oberamtsrat Wolfgang Dierig, verschleiernd, ohne viel Zeugen im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Eigentlich sitzt er mit den Leitern der Gauck-Birthler-Jahn Behörde in einem Boot.
Während die Gauck Behörde die Aufgabe hat(te) die etwaige Ansprüche der Opfer aus den Strafverfahren oder REHA-Verfahren zu “entschärfen” mit der Unterdrückung von juristisch relevanten Unterlagen und daraus entstehenden Schadenersatzansprüche zu eliminieren oder möglichst niedrig zu halten, ist der Wolfgang Dierig da um etwaige Petitionen oder Beschwerde auf solche Arbeit der BStU – des Sonderbeauftragten abzufangen und im Keim zu ersticken, in dem man wie die beiden Petitionen hier einfach mit Falscher Überschrift versieht, mit Phantomgeschäftszeichen ausstattet und die dann nicht aktenkundig gemacht, in Versenkung verschwinden läßt. Wo kämen wir den hin wenn der Petitionsausschuss der Beschwehrde des Bundestagspräsidenten Lammert wegen der Urkundenunterdrückung des Pastor Joachimm Gauck stattgegeben hätte !?? So einfach ist das was hier passiert. Denn Gaucks Schuld ist verjährt, die des Roland Jahn ist es nicht!!!
Anstatt die beiden bestellten Fassungen der Mitteilung der Behörde an den Wolfgang Dierig zu schicken, braucht die BKM drei Wochen, um am 25.10.2013 an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages nun SEINE Stellungnahme zu schicken, Ohne Angabe des Empfängers und ohne das Refferat des Empfängers zu nennen, bzw. das Vorzimer.Pet4 anzugeben.
Im Schreiben des BKM ( Anlage 18) steht:

Günter Winands:
Inhaltlich ist der Stellungnahme des BStU nichts hinzufügen. Das gilt umso mehr, als der BStU nach § 35 Abs.5 Satz 2 und Satz 3 StUG in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist und damit der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien insoweit keine Fachaufsicht ausübt. ” (!??)
“Zu der o.g. Eingabe des Petenten hat der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik ( BStU wie folgt Stellung genommen:” womit endgültig beweisbar ist das Dierig in seinem Schreiben vom 9.September 2013 ( Anlage 15) nicht die Stellungnahme des BKM sondern der Jahn Behörde ( BStU ) angefordert hatte!…und die aber von BKM erhalten hatte.
Anlage 16

Hätten Wahlfrauen und Wahlmänner dieses Gutachten vor der Wahl am 18.2.2012 gesehen oder gelesen hätten die NIEMALS Gauck zum Bundespräsidenten gewählt !?? Aus dem Gespräch mit Dr. Steffen Alisch am 19.3.15 habe ich erfahren, das KEINE der Empfehlungen der Gutachter je angenommen wurde, praktisch das Gutachten nur als Augenschmirerei betrachtet werden kann!
So steht es im letzten Absatz ( Siehe Anlage 16a ) des BStU Schreibens:
“Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bearbeitung der Anträge des Petenten korrekt, umfassend und zeitnah erfolgte und nicht zu beanstanden ist ( von wem sollte sie sonst beanstandet werden können !? A.L.) Dem Petenten wurden die zu seiner Person im erschlossenen Bestand vorhandenen Unterlagen gemäß vorschriften des StUG zugänglich gemacht.”
Der BKM – Herr Günter Winands -In Vertretung- schreibt abschließend unter das Zitat:
“Inhaltlich ist der Stellungnahme des BStU nichts hinzuzufügen. Das gilt umso mehr, als der BStU nach § 35 Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 StUG in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist und damit der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien insoweit keine Fachaufsicht ausübt.
Die Anlage zu Ihrem Schreiben vom 9. September 2013 (Anlage 16 ) und einen Abdruck dieser Stellungnahme füge ich bei.”

Berlin, 7 November 2013
Referat 4 – Dierig an Lauks
Bezug: Mein Schreiben 9.September 2013 ( Anlage 12) Anlage: – 1-
…. als Anlage übersende ich Ihnen die zu Ihrer Eingabe eingeholte Stellungnahme des Beauftragten der Bundesregierung ( nicht der BStU !??) für Kultur und Medien mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Hirmit ist eine abschließende Prüfung ihrer Petition erfolgt.

Die Drei Affen der STAZIS sitzen vor dem Bundestag,vor der Gauck Behörde und vor dem Justizministerium und schweigen, sehen nichts und hören nichts, seit 25 Jahren…die vor der Gauck Behörde haben schon 2,5 Mrd € ins Maul gestopft bekommen, wie es bei den anderen zwei aussieht … werden wir NIE erfahren.
Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt Rother !
Im obigen Teil dieser OFFENEN BESCHWERDE habe ich Ihnen vier 4 Behördenvorgänge zitiert und darin die Unterdrückung der MfS Akte Nr.577/85, Mfs Akte Nr. 462/84 und konsequente Urkundenunterdrückung in der Akte MfS AKK 14236/85 die für den 1.Stellvertreter Rudi Mittig zusammengestellt wurden.
Hiermit will ich nochmal betonen und hervorheben dass die zitierten Vorgänge BV 001488/92 Z und BV 000247/94 Z nicht zum Vorwurf der Urkundenunterdrückung gegen Roland Jahn und seine Behördenleitung fallen. Die sind lediglich da, die Kontinuität der Unterdrückung der Akte MfS HA VII/8 Nr 577/85 die seit ihrer Auffindung bis zum 15.10.2014 den Behörden und Ämtern ABSICHTLICH vorenthalten wurde, mit einer besorgniserregenden Konsequänz.
Um die Brisanz der Nichtherausgabe der Akte 577/85 an den Polizeipräsidenten resümiere ich den geheimdienstlichen Einsatz des Oberamtsrat Wolfgang Dierigs aus dem Referat 4 des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, bei der Niederschlagung, ich sake Petitionsunterdrückung in zwei Fällen.
Krönung der Verschleierung und Diversion gegen den deutschen Parlamentarismus stellt sein Schreiben vom 7.November dar, in dem er die Prüfung als erfolgt erklärt.

Deutschland Deine Aufarbeiter nach getaner Arbeit: Keine Gerechtigkeit für STASI Opfer – Geschichte des MfS und der NVA,der Justiz,der KIRCHE der Ärzteschafft geklittert und nach 25 Jahren unaufgeklärt… für 2,5 Milliarden Euro !??
Abschließend:
1. Die durch Bundestagspräsidenten Professor Dr. Lammert und durch den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe in den Petition eingebrachten gleichlautenden Petitionen konnen vom Inhalt her NIEMALS unter den Titel Straftaten gegen das Leben untergebracht werden. In den Petition geht es nicht um die Beschwerde wegen der Körperverletzung im StVE Waldheim( was Sache der Länder gewesen wäre und in den Petitionsausschuss des Landtages von Sachsen gehören würde) sondern um die Beschwerde wegen Unterdrückung von Urkunden/Akten die den Sztrafbestand der Schweren Körperverletzung als Augenschenobjekte im Original beweisen sollten vor dem Berliner Gericht, die nachweislich Herr Joachim Gauck und seine Behördenleitung dem Polizeipräsidenten in Berlin verweigert hatten, obwohl die Akte am Tag der Herausgabe der falschen Mitteilung der Behörde dem Joachim Gauck, dem Direktor Geiger von den Sonderrechercheuren längst vorgelegt worden waren.
2. Die beiden Petitionen hätten unter der Überschrift: Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR registriert und geführt werden müssen, Herr Gierig hätte den Vorgängen ein neues Petition Geschäftzeichen zuteilen müssen und, so aktenkundig gemacht, die Petition an das Tagesordnung des Petitionsausschusses setzen müssen. Die Angabe darin lautete eindeutig wegen Urkundenunterdückung in der Behörde des Sonderbeauftragten Joachim Gauck für die ER als Leiter der Behörde vor dem Gesetz sich für diese Urkundenunterdrückung sich hätte verantworten müssen.
3. Es war nicht mehr meine Petition um die es ging – meine Petition hatte er mir zurückschicken lassen, mit der Belehrung, dass die Beschwerden über die Arbeit der Justiz Sache des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin sei, womit er Recht hatte. Ob er die Korrespondenz Polizeipräsident in Berlin / Sonderbeauftragter der Bundesregierung dabei übersehen hatte, wage ich mich nicht zu behaupten. Ich ermahnte seine Mitarbeiterin nach dem Empfang der zurückgesandten Akte.
4. Statt zu den Petitionen einen Behördenvorgang anzulegen, mit Geschäftszeichen zu versehen entscheidet sich Herr Dierig für die Verschleierung der Petition des Bundestagspräsidenten Lammert die bei ihm nachweislich am 4. April 2013 eingegangen war, in dem er Geschäftzeichen einer Petition aus dem Jahre 2012 nahm ihr hinten einen kleinen Buchstaben a hinzufügte und die Petition des Prof Dr. Lammert vom 4.April bis zum 9. September einfach liegen ließ.Auch die Petition aus dem Ausschuss für Menschenrechte wurde unter das Phantomgeschäftszeichen gesetzt.
Strafrechtlich relevant in dieser Beschwerde auf die Arbeit der Hauptgruppenleiterin – Oberstaatsanwältin Nielsen ist die Urkundenunterdrückung im Behördenvorgang BV 007540/12 Z zum Ersuchen des LAGeSo und “Bearbeitung” des Ersuchens des BKM auf Befehl oder Ersuchen des Wolfgang Dierigs im Jahre 2013, wobei die Behördenleitung sich entschlossen hatte zu einer solchen brisanten Anfrage keinen Behörden Vorgang zu eröffnen. Der Hauptgrund weswegen die beiden Petitionen eingereicht wurden in der Anlage 16 ausfdeutlich dargestellt und zweifach beigelegt, die Akte MfS HA VII/8 ZMA Nr. 577/85 blieb auch 2013 ignoriert, unerwähnt und unterdrückt.
In der Zeit wo über die Zukunft dieser verfassungswidriger Behörde eine Expertenkommission im Deutschen Bundestag einberufen wurde um über die Zukunft der BStU nach 2019 zu beraten und 2016 ihre Vorschläge zu unterbreiten asoll diese Strafanzeige endlich Licht in die 25 jährige Vergauckelung die in der BStU seit 3.10.1990 läuft bringen und der 25 Jahre dauernden Verdummung der Deutschen Nation ein Ende bereiten, was die Verlegung der Aktenrestbestände in das Bundesarchiv, Aufhebung des StUG und Auflösung der BStU führen müsste, zum nächst möglichen Termin.
Um es Ihnen zu beweisen dass diese Strafanzeige nicht Reaktion eines ungesühnten STAS-Folteropfers sei füge ich als Anlage 19
Das Gutachten über die Beschäftigung der Hauptamtlichen Mitarbeitern des MfS in der Gauck/Birthler Behörde, aus Mai 2007 als Beweis hinzu dafür, dass die Machenschaften und Möglichkeiten die sich dafür in der Gauck/Birthler Behörde den Diktaturträgern boten auch ausgenutzt wurden zum Täterschutz und zur Verharmlosung und Geschichtsklitterung der SED und ihrer Organen und Organisationen.
Gauck/Birthler Behörde unter der Lupe der Wissenschaftler : Gutachten über Beschäftigung ehemaliger MfS Angehöriger in der BStU im Auftrag des Bundesministerium für Kultur und Medien – Mai 2007

Hätten Wahlfrauen und Wahlmänner dieses Gutachten vor der Wahl am 18.2.2012 gesehen oder gelesen hätten die NIEMALS Gauck zum Bundespräsidenten gewählt !?? Aus dem Gespräch mit Dr. Steffen Alisch am 19.3.15 habe ich erfahren, das KEINE der Empfehlungen der Gutachter je angenommen wurde, praktisch das Gutachten nur als Augenschmirerei betrachtet werden kann!
Es würde reichen wenn Sie überprüfen lassen was von den Empfehlungen der hochkarätigen Gutachter realisiert wurde.
Sie haben die Möglichkeit das herausschleudern von 100 Millionen € jährlich SOFORT zu unterbinden anhand der vorliegenden Beweise über die Aktenmanipulatio, Aktenfälschung und Verletzung des StUG zwecks Täterschutz vor Wahrheit und Entlarvung ( Anlage 3 ).
Die Gutachter Professor Dr. Klaus Schröder, Dr. Hans Klein und Stefen Alisch benenne ich als Zeugen der Anklage in diesem Rechtsstreit .
In Erwartung eines neuen Aktenzeichen verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Adam Lauks
Ungesühntes Folteropfer der STASI