@HeikoMaas http://adamlauks.com/…/dies-ist-eine-offene-beschwerde-an-…/ WARUM antwortet Range nicht?HIER geht´s um´s Ansehen des Bundestagspräsidenten& STASI-Seilschaften im Bundestag?
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@HeikoMaas http://adamlauks.com/…/dies-ist-eine-offene-beschwerde…/ Warum wies GenBundA die Anzeigen auf die parlamentarische Demokratie im Pet 4 des DBT von sich!? Ihre Weisung!?
Adam Lauks
Zossener Str.66
12629 Berlin
An den Generalkbundesanwalt
beim Bundesgerichtshof
Herrn Harald Range
persönlich – unverzüglich
Brauer Strasse 30
76135 Karlsruhe Berlin 16.07.2015
DIES IST EINE OFFENE BESCHWERDE AN DEN GENERALBUNDESANWALT
wegen: Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Roland Jahn BstU-Urkundenunterdrückung;
wegen: Einstellung des E-Verfahrens gegen Oberamtsrat Wolfgang Dierig -Petitionsausschuss d.BT
Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt,
Werter Herr Harald Range,
sie dürfen mir nicht übelnehmen, dass ich diesen unortodoxen Weg einschlage auf meiner Suche nach Recht und Gerechtigkeit.
Ich rufe in Ihre Erinnerung meine, an Sie gerichtete, OFFENE STRAFANZEIGE UND STRAFANTRAG AN DEN GENERALBUNDESANWALT vom 04.04.2014 ?
Sie nahmen sich der Sache nicht persönlich an(?) – vielleicht hätten Sie es aber tun müssen ? – und leiteten Sie an die GenStA Berlin zuständigkeitshalber.
Was damit geschehen ist, können Sie den Sachstand in beiden Sachen sehen unter folgenden Aktenzeichen des Gebneralstaatsanwalt Berlin, die keinen Anlass sah, dass die Ermittlungen angestellt werden sollen?:
121 Zs 457.15 in Sache 282 Js 1922.14 Ermittlungsverfahren -Leiter der BStU wegen des Vorwurfs Urkundenunterdrückung 2012 und 2013 in zwei Behördenvorgängen;
121 Zs 455.15 in Sache 282 Js 2652.14 wegen der bewiesenen Urkundenunterdrückung, bzw Unterdrückung der Petition, die ihm aus dem Amt des Bundestagspräsidenten am 4.4.13 zur Bearbeitung/Prüfung zugeleitet wurde, die Oberamtsrat Wolfgang Dierig im Referat 4 unter der Überschrift einer früheren Petition STRAFTATEN GEGEN DAS LEBEN laufen ließ und auch das Aktenzeichen der erledigten Petition mißbrauchte, in dem er ihm nur ein kleinen Buchstaben a hinzufügte. 4-17-07-4513-037232a – die Petition ist bis heute nicht auffindbar, weder im Petitionsausschuss, noch ein Rücklauf im Amt des Bundestagspräsidenten. Auf „Befehl“ des Oberamtsrat Wolfgang Dierigs hatte BKM von der BStU eine (falsche) Mitteilung der Behörde abverlangt, die dem Zwecke der Erledigung bzw. der Verschleierung des Inhaltes dienen sollte und Niederschlagung der darin enthaltenen Eingabe auf die Arbeit des damaligen Sonderbeauftragten für STASI-Unterlagen bzw. Urkundenunterdrückung des Leiters Joachim Gauck auf das Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin vom 20.12.1993 am 05.07.1994.
Da die Hauptgruppenleiterin Oberstaatsanwältin Nielsen konnte weder in dieser Sache noch in Sache gegen Roland Jahn nicht sehen was der Blinde auf den ersten Blick sieht.
Man kann nicht über Fehler sprechen weil es um die Unterdrückung der gleichen Akte geht mit brisantem Inhalt: MfS HA VII/8 Nr.577/85 die in 5 Fällen geschah in der BStU.
Ich erwarte dass Sie als Generalbundesanwalt die Sache an sich ziehen weil es letztendlich um
die Ignoranz und Mißachtung dem Amt und Person des Bundestagpräsidenten Prof. Dr. Lammert gegenüber geht.
Weder die Pet 4-17-07-4513-037232a vom 4.4.15, noch die zweite Petition vom 13.2.2015 sind nicht im Sinne der parlamentarischen Demokratie bearbeitet worden. Auch für die Petition vom 13.02.2015, die wiederum durch das Amt des Bundestagspräsidenten Lammert zugeleitet wurde und angeblich unter Pet Nr.: 3180413018022 registriert wurde ist die Bestätigung die am 1.7.2015 an mich rausgesandt worden, nicht angekommen.
Herr Ritschl aus dem Amt des Bundestagspräsudenten Prof.Dr. Lammert hat dies im Petitionsausschuss moniert und dort sicherte man ihm zu, die Eingangsbestätigung wieder rauszuschicken.
Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt,
im Gutachten über die Beschäftigung der Hauptamtlichen Mitarbeiter des MfS in der Gauck und Birthler Behörde vom Mai 2007, ist eine wertvolle Zusammenfassung und Empfehlungen an den Bundestag, die bias jetzt in keinster Weise berücksichtigt wurden…
https://file.wikileaks.org/file/stasi-in-bstu.pdf
Es geht zur Zeit um große Werbecampagne des Roland Jahn in allen Fraktionen um den Geldfluss von 100 – 110 Mio € jährlich, für die verfassungswidrige BStU nach 2019 zu sichern, und die Verlegung der Aktenrestbestände in das Bundesarchiv zu verhindern, wo genug unausgelastete geschuhlte Archivare die Arbeit übernehmen können. Schließen Sie endlich dieses Lügenimperium und diese Farce von der „Aufarbeitung“http://adamlauks.com/2013/04/10/deutschlands-offentlich-gehutetes-geheimnis-uber-die-folterungen-an-adam-lauks-in-ddr-zuchthausern-1982-1985/ der Geschichte der DDR, soweit es in Ihrer Macht steht.
Walten Sie Ihres Amtes
gemäß Ihrem Amtseid
Adam Lauks
ungesühntes Folteropfer der STASI-Justizexekutive
Anlagen:
1. A-1 -Schreiben an den Generalstaatsanwalt von Berlin vom 11.07.2015;
2. A-2 -Schreiben an den Generalstaatsanwalt von Berlin vom 08.12.2014;
3. A-3 – Falsche eidesstattliche Versicherung ded RA Helge Bayers vor dem Landgericht Berlin;
4. A-4 – Mein Schreiben an Sie persönlich vom 04.04.2014;
5. A-5 – Rechtsbeugung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin in Sache 252 Js 1239/13 RA Bayer;
6. A-6 – Rechtsbeugung der bei Ihnen angezeigten Urkundenunterdrückung des Roland Jahn – BStU 282 Js 1922.14 > 121 Zs 457.15;
7. A-7 – Rechtsbeugung im Ermittlungsverfahren 282 Js 2652/14 gegen Oberamtsrat Wolfgang Dierig wegen Urkunden-/ Petitionsunterdrückung des Bundestagspräsidenten Dr. Lammert;
8. A-8 – Unterdrückung von Beweisen für Folter im Frauengefängnis Berlin Rummelsburg – Außenstelle Köpenick, Zugang zu der HA ( Handakte )XXXXX gesperrt!? StUG – verletzt!;
9. A-9 – Das Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin, das Gauck mit der falschen Mitteilung der Gauck Behörde nötigend beantwortet;
10. A-10– Falsche Mitteilung der Gauck Behörde vom 5.7.1994 an den Polizeipräsifenten in Berlin;
11. A-11 – 5 Mal nachweislich von Gauck-Birthler und Jahn unterdrückte Akte MfS HA VII/8 ZMA 577/85;
12. A -12 – Beweis der Aktenunterdrückung der Gauck/Birthler Behörde bis 2004: Die Akte MfS HA VII/8 ZMA 577/85 ist nicht dem Antragsteller zur Einsicht vorzulegen-und keine Kopien !!?
Anlage 1

Am 04.04.2014 erstattete ich an den Generalbundesanwalt eine OFFENE STRAFANZEIGE UND STRAFANTRAG die von dort Ihnen zuständigkeitshalber zugeleitet wurde,…

StUG – Stasiunterlagengesetz §6 Abs. (4) Satz 1 sagt: Hauptamtliche Mitarbeiter sind Personen, die in einem offoizielen Arbeits- und Dienstverhältnis des Staatsssicherheitsdienstes gestanden haben und Offiziere des Staatssicherheitsdienstes im bwsonderen Einsatz.

Sehr geehrter Herr Rother !
Weitere umfangreichere Beweise befinden sich in den Akten. Ich werde auf Ihre Antwort warten und anschließend gegen alle drei Entscheidungen Rechtsmittel einlegen, wenn das sein muß, bzw. Sie Ihren Laden nicht im Griff haben sollten .
Anlage 2
Das Schreiben an den Generalstaatsanwalt Ralf Rother 8.12.2014

Werter Herr Rother, als Anlage diesem Schreiben übersende ich Ihnen das Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin, woher ich bis heute keinen Sachstand erhalten konnte in der Sache mit der Sie der Generalbundesanwalt betraut hatte :
Anlage 3:
Falsche eidesstattliche Versicherung des RA Helge Bayers vor dem Landgericht Berlin 15.01.2013

RA Helge Bayer genießt offensichtlich den Schutz der Berliner Justiz ! Ist er geschützt als V-Mann eines der Geheimdienste, dass er bedenkenlos eine falsche eidesstattliche Versicherung abgibt, die ihm als Organ der Rechtspflege bis zu drei Jahre Haft einbringen kann !?
Anlage 4
Schreiben an den Generalbundesanwalt vom 04.04.2014
Anlage 5
Das Ermittlungsverfahren 252 Js 1239/13 > 161 Zs 400/15

Nach 25 Jahren “Aufarbeitung ” der BStU und des klaren StUG ist es bis zur Staatsanwaltschaft Berlin und auch nicht bis zur Generalstaatsanwaltschaft Berlin gänzlich durchgedrungen, daß ein Mitarbeiter des MfS der Jenige ist der ein Dienstverhältnis zum MfS eingegangen war… und RA Helge Bayer war ein Dienstverhältnis eingegengen!

Die Begründung der GenStA hat sich gewaschen! – Auf der Stasi-Liste auf der Vater von RA Helge Bayer seinen Sohn gefunden hat sind an die 92.000 Mitarbeiter des MfS verzeichnet. Jetzt kommt e s soweit dass es nicht 90 sondern 79.000 Mitarbeiter des MfS gab !?
Anlage 6
Rechtsbeugung im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Berlin im Ermittlungsverfahren gegen Roland Jahn ( Leiter der BStU ) wegen Urkundenunterdrückung 282 Js 1922.14 > 121 Zs 457.15

Oberstaatsanwalt Reusch wird die Akte nicht mal geöffnet haben. COPY and PASTE ! ER ist die unabhängige Juzstiz, nach seinem Amtseid hat er hier nicht beschieden – wir werden das der Öffentlichkeit beweisen und der nächsten Instanz beweisen.

Die Staatsanwaltschaft hatte abgelehnt weitere Beweise – bzw.Akte der BStU zu beantragen, wohl wissend dass die Akte in dieser Sache der Urkundenunterdrückung nur aus der BStU kommen können.
Anlage 7
Rechtsbeugung der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Berlin im Ermittlunsverfahren 282 Js 2652.14 >121 Zs 455.15 gegen Oberamtsrat Wolfgang Dierig aus dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wegen Urkundenunterdrückung/ Unterdrückung der durch den Bundestagspräsidenten Dr.Lammert am 4.4.2013 zugeleiteten Eingabe über die Urkundenunterdrückung des Joachim Gauck im BV 247/94z vom 05.07.1994 siehe:
Anlage 9
Das Ersuchen dwes Polizeipräsidenten In Berlin ( siehe oben komplett im BV 247/94z) , das Gauck mit der falschen Mitteilung der Gauck Behörde nötigend beantwortete:

Fast drei Monate brauchte Polizeipräsident um das Ersuchen an den Gauck ( Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogenen UNterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes der DDR)

“Zur Aufklärung und Verfolgung der Straftat ist es notwendig, Erkenntnisse aus den Beständen des ehemaligen MfS zu erhalten.”
“Ich bitte um Herausgabe der entsprechenden Akten im Original.”
Anlage 10
Falsche Mitteilung der Gauck Behörde vom 5.7.1994 an den Polizeipräsidenten in Berlin – Die Beweise für schwere Körperverletzung lagen Gauck bereits am 11.4.1994 vor.

WAS ist passiert in der Gauck Behörde 11.4.94 !!!
Auf wessen Weisung gingen die Beweise für den Unterkieferbruch wie ersucht an den Polizeipräsidenten in Berlin ???

Nach 7 Monaten der intensieven Recherche stand am 5.7.1994 das “Ergebnis” fest:
“Anhand der hierüber L. vorliegenden Unterlagen ( MfS AKK 5478/81, MfS AKK 14236/85 und AU 3455/83) lassen sich Mißhandlungen nicht belegen.”
Anlage 11
Die fünf Mal seitens der Gauck – Birthler und Jahn Behörde unterdrückte brisante Akte MfS HA VII/8 ZMA Nr. 577/85 -“ist dem AS zur Einsicht nicht vorzulegen-keine Kopien!”

Die Mappe hat weder als Original noch als Kopie jemals die Gaucks Behörde verlassen… Es gibt bis heute keine Beweise dass Untersuchungsorgan jemals diese Akte bis 1997 gesehen hatte.
Ein Antrag auf Akteneinsicht wurde von der ZERV 214 niemals gestellt

Stab der VP Leipzig 23.06.85 um 20.35
SOFORTMELDUNG an:
Bezirksverwaltung des MfS Leipzig: Schwere Körperverletzung durch SG ( Strafgefangenen)

Bis auf Personalien und den Niederschlag ist alles Lüge, die als solche bewiesen werden kann, aus einer Akte diesbezüglich, die nicht aus der Gauck Behörde kam und der Staatsanwaltschaft drei Jahre lang vorlag.

So wird das Opfer zum Täter… gehört zum Operativ Vorgang, eigene Schergen zu schützen. Hier kann aber auch der Gauck sehen was für einen Abschaum er wissentlich geschützt hatte – 1994 war die bschwere Körperverletzung noch nicht verjährt !?
Anlage 8
Urkundenunterdrückung Unterdrückung von Beweisen für Die Folterungen im Frauengefängnis Berlin Rummelsburg – Außenstelle Berlin Köpenick. Spätestens nach der Säuberung der Akte des IMS “Nagel” 1991 wußte die Behördenleitung : Gauck – Birthler und Jahn dass im Frauengefängnis Berlin Köpenick gefoltert wurde.
Hat sich Pastor Gauck der Rolle des Obersten Richter angemaaßt und beschlossen die FOLTER im Strafvollzug der DDR für die Geschoichte der STASIjustiz-Exekutive zu unterschlagen, als nicht geschehen, verschleiert zu lassen, die Täter und STASI-Verbrecher zu schützen… vor der historischen Wahrheit?

Seit 1991 wurde diese Akte als Beweis für Folzterungen im Zuchthaus Berlin Rummelsburg – Abteilung Frauengefängniss Berlin Köpenick von der Behördenleitung der Gauck – Birthler – Jahn Behörde unterdrückt !

Wer 25 Jahre die Beweise für Folter im Strafvollzug Rummelsburg zurückhält ( Gauck-Birthler-Jahn) ja unterdrückt, geschützt werden soll, so sei es drum !

Hier wird nicht nur der Erbauer der Folterbank geschütztv sondern das Folternde MfS in Berlin Rummelsburg !!! auch zum Preiss dass das StUG mit Füßen getreten wird.
Anlage 12
Beweis für die Aktenunterdrückung der Gauck und Jahn Behörde bis 2004 in drei Behördenvorgängen:
BV 001488/92z – Antrag auf Akteneinsicht als Betroffener:
BV 000247/94Z : http://adamlauks.com/2014/09/07/joachim-gaucks-erstes-folteropfer-der-stasis-behordenvorgang-00024794-polizeiprasident-in-berlin-faz-76-js-179293-taterschutz-total-vergauckelung-des-folteropfers/
OFFENER BRIEF an den Leiter der BStU – Roland Jahn, den ehem.freiwilligen Bereitschaftspolizisten der VOPOs des MdI: Heben Sie die Falschbescheide vom 1994 und Jahr 2012 auf !!! JETZT!

In der Position 2 gelistete ( bereits 1994) aufgefundene Akte HA VII/8 577/85 besteht aus 3 Seiten und die Seiten 1 – 3 sind für die Akteneinsicht des Antragsteller nicht zugelassen- ist dem internen Protokoll zu entnehmen!?

Die Position 2 steht nicht mehr zur Verfügung – um daraus Kopien zu beantragen !?
Dadurch ist die Urkundenunterdrückung perfect und bewiesen.
From: <lauksde@gmx.de>
Sent: Sun, 30 Aug 2015 20:59:55 +0200
To: “poststelle@generalbundesanwalt.de” <poststelle@generalbundesanwalt.de>
Subject: ANTRAG AUF AKTENEINSICHT zu den Strafanzeigen an den Generalbundesanwalt Harald Range 143 AR/14 und 143 AR 269/14
Herrn Peter Franke
-unverzüglich – persönlich-
Generalbundesanwalt
Brauersttraße 30
76135 Karlsruhe Berlin 29.8.2015
DIES IST EIN OFFENER ANTRAG AUF AKTENEINSICHT
zu den Strafanzeigen an den Generalbundesanwalt Harald Range 143 AR/14 und 143 AR 269/14
Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt,
Werter Peter Frank,
verweisend auf die Schreiben 1 AR 444/14 vom Generalbundesanwalt a.D. Harald Range 03.04.14
und vom OAR Schulte, in Ihrem (!??) Auftrag 1 AR 390/15 vom 20.08.15 beantrage ich hiermit nach Informationsfreiheitsgesetzt die Akteneinsicht in beide Aktenzeichen, die meine an den Gene-ralbundesanwalt Harald Range und Sie persönlich gerichtete Strafanzeige gegen die Mitglieder des Petitionsaussschusses des Deutschen Bundestages OAR Wolfgang Dierig und Vorsitzende Kersten Steinke u.a. und Mitglieder des BKM Beauftragten für Kultur und Medien wegen Urkundenunterdrückung, bzw. Petitionsunterdrückung durch Bundestagsprä-sidenten Lammert und Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe mit der Beschwerde des Folteropfers Adam Lauks wegen Urkundenunterdrückungen des Leiter der Gauck Behörde Joachim Gauck 1994 und gegen Roland Jahn wegen der Urkundenunterdrü-ckung in zwei Behördenvorgängen (LAGeSo und BKM 2012/13 ) und im Forschungsprojekt MfS-Einfluss auf die Ärzte der DDR in der BStU.
Da es sich in beiden Fällen um die Angriffe auf unsere freiheitliche parlamentarische Demokratie handelt, einmal aus dem Deutschen Bundestag- Referat 4/Petitionsausschuss
und aus der Bundesbehörde – BStU, ist mir die Zurückweisung der beiden Strafanzeigen durch den ehemaligen Generalbundesanwalt Harrald Range und auch die Abweisung vom 20.08.15 aus Ihrem Hause nicht nachvollziehbar. Deswegen verlange ich die Akteneinsicht in beide Vorgänge, weil ich den Verdacht habe, dass es sich um eine Weisung handeln muss, die beide Strafanzeige zu unterdrücken und letztendlich einzustellen, womit Generalbundesan-walt Harald Range den Generalstaatsanwalt von Berlin betraut hatte, der damit dann die Staatsanwaltschaft Berlin beauftragt hatte.
Es ist für mich nicht erklärlich, dass man eine Petition die aus dem Amt des Bundestagspräsidenten Prof.Dr.Lammert vom 02.04.2013 im Referat Pet 4 unregistriert, nicht aktenkundig, 5 Monate unbearbeitet liegen lässt und auch die zweite Petition aus dem Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe vom 12.8.13 erst am 9.9.13 einer „Prüfung“ durch die BStU zuführt, die selbst die Urkundenunterdrückungen in der Zeit 1992 -2015 mehrmal wissentlich und absichtlich vorge-nommen hatte Akte MfS HA VII/8 ZMA Nr.577/85 !??
Ich hatte mich an Sie gewandt, mit der Bitte Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen, die offen-sichtlich durch eine Weisung Ihnen gegenüber verhindert wurde in dem Sie abgelehnt hatten, sich
der Sache anzunehmen und zu prüfen, auf wessen Weisung Oberamtsrat Wolfgang Dierig und die Vorsitzende des Petiotionsausschusses Kersten Steinke die beiden Petitionen unterdrückt, verschleiert und unter Druck von Außen ( Innenausschuss, gemischter Ausschuss Bundestag / Bundesrat oder mehrmalige Monierungen aus dem Amt des Bundespräsidenten ) den Tätern in der BStU „die Prüfung“ überließen.
Erinnerlich hatten Gauck und seine Behörde bis zum IFG – Informationsfreiheitsgesetz 2005 „gearbeitet“ohne jegliche Dienst- oder Sachaufsicht und konnten bis zum Jahre 2007 den Deutschen Bundestag belügen und hintergehen nach Belieben, was in dem Gutachten vom Mai 2007 auch fest-gestellt wurde von den Wissenschaftlern Prof. Dr.Klaus Schröder,Dr. Hans Klein und Stefen Alisch.
Der Ablösung des Generalbundesanwalts Harald Range und Ihrem Antritt als Nachfolger sah ich mit einem Funken Hoffnung entgegen, und hoffte auf Ihre persönliche Unterstützung, wie es aussieht vergeblich.
Es würde mir schon viel bedeuten, wenn ich bei der Rückantwort Ihren Namen lesen könnte, um die Gewissheit zu haben, dass Sie dieses Schreiben auch gelesen haben!
Mit angemessener Hochachtung
Adam Lauks
ungesühntes Folteropfer der STASI
Anlagen:
Schreiben des Generalbundesanwalts vom 3.4.2014
Schreiben des Generalbundesanwalts vom 20.08.2015
Mein Schreiben an den Generalstaatsanwalt von Berlin 06.10.2014
Die Ergänzung der Strafanzeige gegen Roland Jahn 282 Js 1922/14
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und an seinen Nachfolgerb Üeter Frank: