OFFENER BRIEF an den Leiter der BStU – Roland Jahn, den ehem. freiwilligen Bereitschaftspolizisten der VOPOs des MdI: Heben Sie die Falschbescheide vom 1994 und Jahr 2012 auf !!! JETZT!

 

http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/NZB%20Entwurf.pdf   NZB 17.7.17

 

Herr Jahn, ich setze Sie hiermit in Kenntniss, dass mich  Ihr ehemalige Mitglied der Behördenleitung, Herr Harald Booth versucht hatte zu erpressen, andernfalls  hatte er die Akteneinsicht und Anfertigung eines kompletten Satzes von Kopien, die für den beabsich-tigten  Rehabilitierungsantrag benötigt werden, abgelehnt vermutlich auf Weisung von Herrn Förster. Da Sie für die Vorkommnisse, bzw. Urkundenunterdrückungen und Aktenmanipulationen vor dem Gesetz und vor dem Gericht als LKeiter der Behörde stehen, sehe ich mich gezwungen gegen Sie eine Strafanzeige zu erstatten wegen Aktenunterdrückung zum Nachteil des ungesühnten Folteropfers.

Ich erinnere Sie hiermit freundlichst daran, dass die Berhörde des Sonderbeauftragten für personenbezogenen Stasiunterlagen ins Leben gerufen wurde zzum Zwecke und folgenden Aufgaben:

Erstens: Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts und Verbrechen der STASI-Justiz und ihrer Exekutive;

Zweitens: Zuarbeit zur Aufklärung der Schicksale von Opfern und Betroffenen

Drittens: Zuarbeit der Forschung, Presse und  Medien zwecks Aufarbeitung der DDR Geschichte und Geschichte des MfS.

Pastor Joachim Gauck, und seine Nachfolgerin Frau Birthler haben sich am Aktenseg-ment aus der Akte MfS HA VII/8 Nr.577/85 der Urkundenunterdrückung in einer ver-brecherischer Weise schuldig gemacht, worüber ich erst 2013 den Beweis in Form von Kopie des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft II Berlin 76 Js 1792/93 Ende Januar 2013 in den Händen hatte. Ein Ermittlungsverfahren gegen Gauck und der BStU: 222 UJs 662/13 wurde WEGEN VERJÄHRUNG (!?)eingestellt. Die Schuld blieb bis heute  ungesühnt.

Hierzu fordere ich Sie hiermit auf, die zwei Blätter der Öffentlichkeit zu deuten da es sonst dabei bleibt, dass Joachim Gauck und Marianne Birthler wissentlich das Gesetz für den Schutz der STASI- Täter- StUG grob gebrochen hatten vom 1994 – 2007 !??

 

Urkundenunterdrückung der Akte 588/85

In der Position 2 gelistete ( bereits 1994) aufgefundene Akte HA VII/8 577/85 besteht aus 3 Seiten und die Seiten 1 – 3 sind für die Akteneinsicht des Antragsteller nicht zugelassen– ist dem internen Protokoll zu entnehmen! WARUM NICHT !? Darin ist die Sofortmweldung vom 23.6.1985 und zwei Ergänzungsmeldungebder VOPO Leipzig an die MfS- Bezirksverwaltung Leipzig über die schwere Körperverletzung in der Absonderung der Zelle „4“ in der Speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim. Sollte der STASI-Scherge Ralf Hunholz geschützt werden oder  die ihn in die Absonderungszelle durchgeschlossen oder angestiftet hatten !??

Unterdrückung strafrechtlich relevanten Urkunden/Akten durch Joachim Gauck 1994

 

Urkundenunterdrückung des Joachim Gauck

Die Position 2 steht nicht mehr zur Verfügung – um daraus Kopien zu beantragen !? Dadurch ist die Urkundenunterdrückung perfect und bewiesen.

 

Da die verfassungswidrige Behörde des Sonderbeauftragten für Stasiunterlagen, und Begünstigten des MfS Joachim Gauck vom Anfang an keiner Dienstaufsicht und Sach-aufsicht unterlegen hatte, konnten die STASI-Strukturen und doppelt durch STASI überprüften Regime Träger schalten und walten wie bis zur Wende und wie es bis heute tun. Willkür und Ignoranz zu den Antragstellern kennt keine Grenze und resultiert aus der Macht die man den alten Trägern des Angst und Gewaltherrschaft und dazugekommenen westlichen  Geheimdienstlern belassen bzw. überlassen hatte.
Wenn man den Kohl damals dazu erpresst hatte, kann nicht sein dass die ganze Nation, das ganze Deutsche Volk und internationale Öffentlichkeit aus diesem Lügenimperium heraus verkohlt, vergauckelt, vermerkelt und verdummt wird und mittlerweile der Deutsche Steuerzahler 2,5 Mrd € bezahlen musste !?!

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Anlage 5 =Protokoll über die Vorbereitung und durchführung der Akteneinsicht 001

Nach Befinden des Sachbearbeiters mit dem DDR-Diktaturhintergrund wird aus den vorliegenden Akten eine Auswahl zusammengelegt die dem Betroffenen vorgelegt werden soll. Über die Qualiffikation oder Parteizugehörigkeit, oder frühere Arbeitsstelle des meistens Aktivisten der ersten Stunde herrscht in der Gauck – jetzt Jahn Behörde strenge Verschwiegenheit und Geheimhaltung.

Anlage 5 =Protokoll über die Vorbereitung und durchführung der Akteneinsicht 002

Für Außenstehenden ist der Umgang des Joachim Gauck mit den brisanten Akten zu verfolgen und eindeutige Manipulation nachvollziehbar bei den Akten: AKK 14236/85 ; MfS HA VII/8 462/84 und MfS HA VII/8 577/85

Anlage 5 =Protokoll über die Vorbereitung und durchführung der Akteneinsicht 003

( ) 0 ganze Seite und * = Dppl. entnommen

 

 

 

 

Antrag auf-Ersuchen um Herausgabe von Kopien zum WA 2010 001

AOP 3107/83 – Operativ Vorgang „Merkur“

Antrag auf-Ersuchen um Herausgabe von Kopien zum WA 2010 002

10.501 Seiten wurden eruiert und gelesen.15 Bänder werden mir konsequent vorgelegt und Kopien angefordert- nach StUG… es geht doch.

Antrag auf-Ersuchen um Herausgabe von Kopien zum WA 2010 003

2011 hatte man vor – wie man sieht in der Pisition 26… von Insgesamt 5 Seiten mir 2 als Kopie zuzusenden, was bis 19.07.15 noch nicht geschah.

Antrag auf-Ersuchen um Herausgabe von Kopien zum WA 2010 004

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Nach 5 Monate – UNBEANTWORTET! Ignoranz und Willkür vo Roland Jahn und Joachim Förster

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1. Grund für  das Entreißen der Aktenrestbestähnde vom Bundesarchiv: Zuarbeit zur Juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts und Verbrechenm der STASI-Justizexekutive **** wurde spätestens im Jahre 2005 endgültig erledigt, nach dem Rechtskräftigwerden des Letzten Urteils.

 

Wie sollte möglich sein strafrechtlich relevante Strafbestände vor die Staatsanwaltschaft II Berlin zu bringen wenn Joachim Gauck dem Polizei-präsidenten in Berlin, als Ersuchenden, und mir als Opfer und Antragsteller ( 7.12.1991) doe Akteneinsicht verwährt, buw untersagt hatte wie das aus den Obigen Protokollen eindeutig hervorgeht.

Hatte Joachim Gauch und seine Nachfolger Birthler und ehemalige VOPO Jahn die Aufgene die Täter und STASI-Schergen zu schützen !??  JA !!!

 

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Mörder von Jutta 24, Maria & Patricia Neumann sind wegen Mordverdachtes angezeigt - in der Speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim und im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf in der DDR. Gerechtigkeit wiederherstellen!!! MORD verjährt NIE !

Mörder von Jutta 24, Maria & Patricia Neumann sind wegen Mordverdachtes angezeigt – in der Speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim und im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf in der DDR. Gerechtigkeit wiederherstellen!!! MORD verjährt NIE !

Es könnte sein, dass Sie mit der Verweigerung der Herausgabe der Akte des Majors Dr.Siegfried Hillmann einen unter Mordverdacht Stehenden schützen, einen ehemaligen Gleichgesinnten und Kollegen allemals – als ehemaliger Bereitschaftspolizist der VOPO´s -Genosse Jahn !?? Das Schweigen aus Ihrem Hause ist typisch STASI-LIKE. Wenn man denen mit den Fakten kommt- machen sie zu! Die Verschwiegenheitspflichterklärung ihrer Mitarbeiter  – lautete  bei Hauptamtlichen und IM ( Informellen ) Verpflichtung auf Konspiration – die Verstoße wurden mit § aus dem StGB bedroht!?? – STASI hatte  in Ihrem Hause nie aufgehört zu wirken und zu funktionieren- bis heute nicht!

Die Beweise dafür sind HIER drin!!!:

Gegen die Lügen des Gaucks Lügenimperiums - GEGEN das Vergessen der OPfer des STASI-Angst und Gewaltherrschaft- Gegen die Verdummung und Vergauckelung und Fälschung der Gescichte der DDR und ihrer Sicherheitsorgane und Organisationen

Gegen die Lügen des Gaucks Lügenimperiums – GEGEN das Vergessen der OPfer des STASI-Angst und Gewaltherrschaft- Gegen die Verdummung und Vergauckelung und Fälschung der Gescichte der DDR und ihrer Sicherheitsorgane und Organisationen

AKTUELL: DIE ERINNERUNG an dieses Schreiben geht am 26.1.15  raus – vielleicht hilft das gegen die Ignoranz des Lügenimperiums !??

Adam Lauks

Zossener Str.66

12629 Berlin

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BstU

Bundesbeauftragter für Stasi Unterlagen

Herrn Roland Jahn

Karl Liebknecht Strasse 31/33

10106 Berlin                                                             Berlin, 17.11.2014

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DIES IST EINE OFFENE E-MAILNACHRICHT 

Betreff:

a) Revidierung und Aufhebung der falschen Mitteilung der Behörde an den Polizeipräsidenten in Berlin vom 05.07.1994 ( zum Ersuchen vom 20.12.1993 – Ihr Behördenvorgang 247/94Z )

b) Aufhebung der falschen Mitteilung der Behörde an das Landesamt für Gesundheit und Soziales vom 20.06.2012 ( zum Ersuchen vom 20.02.2012 –Ihr Behördenvorgang 7540/12Z )

c) Aufhebung der Mitteilung der BStU Behörde  auf das Ersuchen des Beauftragten für Kultur und Medien  zum Zwecke der Verschleierung der Ünterdückung zweier Petitionen die   Bundestagspräsident Lammert  2.4.2013  und Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe 12.8.2013 in den Petitionsausschuss gelenkt  hatten, zwecks Überprüfung der Beschwerde des Folteropfers Adam Lauks über Urkundenunterdrückung in der Gauck Behörde  auf das Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 zu meinem Nachteil. Die Petitionen  erhielten keinen Namen und kein Aktenzeichen – wurden durch Oberamtsrat Wolfgang Dierieg im Referat 3 unterdrückt.

Für das letztere Ersuchen hatte Jahn Behörde nicht mal einen Behörden Vorgang eröffnet gehabt. Mitteilung  der Behörde auf Vermittelten des BLM Bundesbeauftragten für Kultur und Medien – Bernd Naumannn, auf Wunsch / Befehl !? des Oberamtsrates Wolfgang Dierig aus dem Referat Pet 4 des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages !??

"Eingabe des Herrn Adam Lauks vom 28.März 2013"

„Eingabe des Herrn Adam Lauks vom 28.März 2013“

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Sehr geehrter Herr Jahn,

Hiermit beantrage ich die sofortige Aufhebung der beiden falschen Mitteilungen des BstU, sowohl die mit großer Ignoranz seitens der Gauck Behörde dem Polizeipräsident in Berlin

aufgenötigten Mitteilung im Behördenvorgang 000247/94Z, als auch dem LAGeSo zugesandte Mitteilung enthalten falsche Tatsachenbehauptungen, die meinen Ruf zerstörten.

Meine Ehre beschmutzt ließen und meine Würde grob verletzten und verhinderten die Strafverfolgung der Täter sowie Wiederherstellung meiner Ehre und Würde eines unbescholtenen deutschen Bürgers.

Seit 1991 lagen in Ihrer Behörde nachweislich Unterlagen über die Täter, die die Folterungen in der StVE Berlin – Rummelsburg belegen und schwere Körperverletzung in der Speziellen Strafvollzugsabteilung von Waldheim am 23.6.1985 unter Beweis stellen können. Seit nachweislich 1994 waren die Beweise für die schwere Körperverletzung im Bestand der Abteilung AR3 Ihrer Behörde ( BStU ) und wurden als Augenscheinobjekte ,wie ersucht, dem Polizeipräsidenten in Berlin nicht im Original, wie verlangt, überstellt.

Die Beweise für meine erlittene schwere Körperverletzung durch einen anderen Strafgefangenen( Offener Unterkieferbruch), der mit tätiger Beihilfe der diensthabenden Strafvollzugsangehörigen in meine Absonderungszelle des Hochsicherheitstraktes „4“ reingelassen wurde, wurden weder dem Polizeipräsidenten in Berlin ( am 05.07.1994 – Ihr Behördenvorgang 000247/94Z9 noch dem Landesamt für Gesundheit und Soziales ( am 20.06.2012 Ihr Behördenvorgang 005740/12Z ) übersandt.

Dadurch, dass die Gauck Behörde und Ihre Behörde nebst der Akte 577/85 auch die Akte 462/84 als nicht angelegt erklärte und unterdrückt hatte, konnte das Ausmaß der politisch-operativen Verfolgung und Misshandlungen nicht zum Ermittlungsorgan dringen, was letztendlich die Entscheidungen beider ersuchenden Behörden ausgebremst hatte, bzw. zum negativen Bescheid geführt hatte und die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung der Folter und Folgeschäden unmöglich gemacht hat.

Da das Letztere erst 2012 geschah, erhärtete meine Behauptung, dass die Gauck Behörde seit meinem Brief an Joachim Gauck vom 7.12.1991 darum bemüht war, die Augenscheinobjekte über schwere Körperverletzung und Folter nicht in die Hände der Justiz und in die Öffentlichkeit gelangen zu lassen. Und auch nicht in meine Hände, bis zum Jahre 2007. Erst nach dem die mittleren und schweren Verbrechen der DDR Sicherheitsorgane der Verjährung zu Opfer fielen, erhielt ich die Aktenmappe  mit einem Segment der Akte MfS HA VII/8 ZMA Nr.577/85.

Es ist bekannt, dass die Mitarbeiter der Gauck-Jahn-Behörde die Weisung hatten, bei der Bearbeitung von Anträgen, beim Lesen und Sichten oder Neuerfassung der Akte, auftretende Verletzungen von Menschenrechten sofort „nach Oben“ zu melden. Im Falle der beiden Ersuchen ist das nicht geschehen – die Aufarbeitung und Aufklärung der von der STASI-Gerichtsbarkeit und ihrer Exekutive hat zu meinem Nachteil, als Folteropfer und Opfer von Übergriffen der IMS Ärzte und der Rechtsbeugung, kläglich versagt.

Geschah das zum Schutz der Täter oder zur Wahrung des sozialen Friedens!? Jedenfalls mit Wissenund Weisung  von Joachim Gauck und Dr.Geiger und Ihrem, Herr Jahn und des Direktor Herrn Altendorf.

Mit angemessener Hochachtung

Adam Lauks

Dank Ihrer Behörde bis heute ungesühntes Folteropfer der STASI -ohne Status

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Adam Lauks

Zossener Str.66

12629 Berlin

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BstU – Herrn Roland Jahn

persönlich – unverzüglich

Karl Liebknecht Strasse 31/33

10106 Berlin Berlin,                                                                                                                     20.11.2014

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DIES IST EINE OFFENE E-MAILNACHRICHT AN DEN LEITER ROLAND JAHN

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1. Revidierung und Aufhebung der Falschen Mitteilung der damaligen Gauck Behörde an den Polizeipräsidenten in Berlin, vom 05.07.1994( Behördenvorgang des BStU 000247/94 Seite 18 )

Gauck(Behörde) log in der augfedrängten Mitteilung

Mitteilung der Gauck Behörde war dem Polizeiptäsidenten in Berlin aufgezwungen und enthielt die alles entscheidende Lüge-Unwahrheit : BV des BStU   000247/94Z Seite 18

2. Aufhebung der der Falschen Mitteilung der Behörde an das Landesamt für Gesundheit und soziales vom 20.06.12 und „im Nachgang“ vom 15 Okt. 2014 ( Behördenvoirgang der BstU 0007540 Seiten: 66 & 67 und 78 & 79 )

Mitteilung der BStU gemäß §§ 20/21 Abs.! Nr.1 StUG ist absicht manipuliert und inhaltlich und recherchemäßig falsch und tendentiös auf die Verhinderung der Verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Rehabilitierung. Der Operativ Vorgang MERKUR wurde hauptsächtlich auf das Objekt MERKUR gerichtet seit 15.9.1981 und Objekt MERKUR bin ich Adam Lauks - ungesühntes Folteropfer des MfS

Mitteilung der BStU gemäß §§ 20/21 Abs.! Nr.1 StUG ist absicht manipuliert und inhaltlich und recherchemäßig falsch und tendentiös auf die Verhinderung der Verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Rehabilitierung. Der Operativ Vorgang MERKUR wurde hauptsächtlich auf das Objekt MERKUR gerichtet seit 15.9.1981 und Objekt MERKUR bin ich Adam Lauks – ungesühntes Folteropfer des MfS

BStU HEUTE -Jahn Behörde um das Ergebnis der Recherche zu manipulieren und mit Unwahrheiten zu bestücken, greift die BStU nach sekundären Quällen die solche Ergebnisse dem LaGeso:

BStU HEUTE -Jahn Behörde um das Ergebnis der Recherche zu manipulieren und mit Unwahrheiten zu bestücken, greift die BStU nach sekundären Quällen die solche Ergebnisse dem LaGeso: „Nach Sekundärquellen hat hHerr Lauks in der StVE zeitweise di Nahrung verweigert3. Er wurde aus gesundheitlichen Gründen am 28.10.1985 vorzeitig aus der Haft entlassen und am 02.12.1985 nach Jugoslawien(damals SFRJ) ausgewiesen,“ Wenn man die Blätter 32 und 33 dieser sogenannten Recherche sich anschaut wirft sich die Frage auf: Hat die Frau Büchler überhaupt die Recherche geführt und gesehen oder hat sie nur I.A. Unterschrift unter die von einem zweiten (Frau Bibow) oder einem Dritten (Herr Griese ) vorgelegtes Schreiben gegengezeichnet !??

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„Im Nachgang“ 1

Im Nachgang zu nmeiner Mitteilung vom 20.06.2012 übergebe ich Ihnen deshalb weitere Kopien aus einer MfS Akte zu herrn Lauks, die seinen Aufenthalt im Strafvollzug der DDR und eine körperliche Auseinandersetzung mit einem anderen Strafgefangenen belegen.

Im Nachgang zu nmeiner Mitteilung vom 20.06.2012 übergebe ich Ihnen deshalb weitere Kopien aus einer MfS Akte zu herrn Lauks, die seinen Aufenthalt im Strafvollzug der DDR und eine körperliche Auseinandersetzung mit einem anderen Strafgefangenen belegen.

Richtig wäre:

Richtig wäre:“ Im Nachgang zu meiner Mitteilung vom 20.06.2012 übergebe ich Ihnen deshalb Kopie der Akte MfS HA VII/8 ZMA Nr. 577/85, die die schwere Körperverletzung in der Speziellen Strafvollzugsabteilung von Waldheim belegen. DAS ist das was LAGeSo wissen wollte.

„Im Nachgang 2“

An das LAGeSo -Berlin: mit Schreiben vom 20.2.2012 ersuchten Sie im Rahmen der Entscheidungsfindung nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) um Mitteilung von Hinwweisen für eine politissch motivierte Verfolgung des Herrn Adam Lauks.

An das LAGeSo -Berlin:
mit Schreiben vom 20.2.2012 ersuchten Sie im Rahmen der Entscheidungsfindung nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) um Mitteilung von Hinwweisen für eine politissch motivierte Verfolgung des Herrn Adam Lauks.

Die Akte MfS AKK 14236/85 (Anlage 1) wurde für die ursprüngliche Mitteilung von 20.06.2012 ausgewertet; Kopien daraus wurden der Mitteilung beigelegt. ( es wurde nur die Kopie BStU 000035 beigelegt) Die auf einer Karteikarte vom MfS notierten Nummernfolgen, die zu den Akten MfS HA VII/8 ZMA Nr.462/84 und MfS HA VII/8 ZMA Nr.577/85 führten, wurden 2012 übersehen und fälsvhlicherweise nicht als bestellbare Signaturen erkannt. Dementsprechend sind si damals nicht ausgewertet worden. Hierfür möchte ich mich entschuldigen.

Die Akte MfS AKK 14236/85 (Anlage 1) wurde für die ursprüngliche Mitteilung von 20.06.2012 ausgewertet; Kopien daraus wurden der Mitteilung beigelegt. ( es wurde nur die Kopie BStU 000035 beigelegt)
Die auf einer Karteikarte vom MfS notierten Nummernfolgen, die zu den Akten MfS HA VII/8 ZMA Nr.462/84 und MfS HA VII/8 ZMA Nr.577/85 führten, wurden 2012 übersehen und fälsvhlicherweise nicht als bestellbare Signaturen erkannt. Dementsprechend sind si damals nicht ausgewertet worden. Hierfür möchte ich mich entschuldigen.

und :

Entlarvend ist der Kopfbogen: in der Rubrik DATEINAME müsste zu diesem Anliegen stehen: 007540/94Z. Das ist der BStU Behördenvorgang zum Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin zum Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93. Die Stellungnahme der BStU - Mitteilung der Behörde muss Tatsachenbehauptungen enthalten im Bezug auf die Petitionen wegen Urkundenunterdrückung - MfS VII/8 Nr 577/85 was zur Ermittlungsverhinderung geführt hatte und starfvereitelnde Wirkung zeigte.

Entlarvend ist der Kopfbogen: in der Rubrik DATEINAME müsste zu diesem Anliegen stehen: 007540/94Z. Das ist der BStU Behördenvorgang zum Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin zum Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93. Die Stellungnahme der BStU – Mitteilung der Behörde muss Tatsachenbehauptungen enthalten im Bezug auf die Petitionen wegen Urkundenunterdrückung – MfS VII/8 Nr 577/85 was zur Ermittlungsverhinderung geführt hatte und starfvereitelnde Wirkung zeigte.

„Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bearbeitung der Anträge dwes Petenten umfassend und zeitnah erfolgte und nicht zu beanstanden sind. Dem Petenten wurden die zu seiner Person im erschlossenen Bestand vorhandenen Unterlagen gemäß Vorschriften des StUG zugänglich gemacht.“ ist definitiv eine kolossale Lüge. Petenten haben nicht die Bearbeitung meiner Anträge bemängelt, sondern die Nichtherausgabe der MfS Akte die unter Signatur Nr. 577/85 angelegt wurde und nachweislich am 11.4.1994 in der Gauck Behörde vorgelegen hatte.
Bereits nach der internen Weisung: Menschenrechtsverletzungen die beim Erschließen entdeckt werden sind unverzüglich nach Oben zu melden, was auch geschah. Einen Rückläufer von Herrn Gauck und Direktor Dr. Geiger zum SB hat es nicht gegeben. Das sagt mir dass über die Herausgabe und Relevanz der Akte 577/85 – Anlage 22 für das Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 Herr Gauck oder Direktor Geiger entschieden hatten !

Version 2:

Entlarvend ist der Kopfbogen: in der Rubrik DATEINAME müsste zu diesem Anliegen stehen: 007540/94Z. Das ist der BStU Behördenvorgang zum Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin zum Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93. Die Stellungnahme der BStU - Mitteilung der Behörde muss Tatsachenbehauptungen enthalten im Bezug auf die Petitionen wegen Urkundenunterdrückung - MfS VII/8 Nr 577/85 was zur Ermittlungsverhinderung geführt hatte und starfvereitelnde Wirkung zeigte.

Entlarvend ist der Kopfbogen: in der Rubrik DATEINAME müsste zu diesem Anliegen stehen: 007540/94Z. Das ist der BStU Behördenvorgang zum Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin zum Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93. Die Stellungnahme der BStU – Mitteilung der Behörde muss Tatsachenbehauptungen enthalten im Bezug auf die Petitionen wegen Urkundenunterdrückung – MfS VII/8 Nr 577/85 was zur Ermittlungsverhinderung geführt hatte und starfvereitelnde Wirkung zeigte.

„Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bearbeitung der Anträge dwes Petenten umfassend und zeitnah erfolgte und nicht zu beanstanden sind. Dem Petenten wurden die zu seiner Person im erschlossenen Bestand vorhandenen Unterlagen gemäß Vorschriften des StUG zugänglich gemacht.“ ist definitiv eine kolossale Lüge. Petenten haben nicht die Bearbeitung meiner Anträge bemängelt, sondern die Nichtherausgabe der MfS Akte die unter Signatur Nr. 577/85 angelegt wurde und nachweislich am 11.4.1994 in der Gauck Behörde vorgelegen hatte.
Bereits nach der internen Weisung: Menschenrechtsverletzungen die beim Erschließen entdeckt werden sind unverzüglich nach Oben zu melden, was auch geschah. Einen Rückläufer von Herrn Gauck und Direktor Dr. Geiger zum SB hat es nicht gegeben. Das sagt mir dass über die Herausgabe und Relevanz der Akte 577/85 – Anlage 22 für das Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 Herr Gauck oder Direktor Geiger entschieden hatten !

Sehr geehrter Herr Jahn,

zu meinem Antrag auf die Aufhebung und Revidierung der falschen Mitteilung der Gauck Behörde vom 05.07.1994 teile Ihnen vorab mit:

Nach der Zurkenntnissnahme meines Schreibens vom 7.12.1991 durch den Herrn Gauck ( BV 1488/92Z:Seiten 40-48 ) erhielt ich von seinem Direktor Dr. Geiger am 8.Januar 1992 die Antwort ( BV 1488/92Z -Seite 50 ).

Direktor Dr. Geiger antwortete persönlich im Auftrag des Herrn Gauck

Direktor Dr. Geiger antwortete persönlich im Auftrag des Herrn Gauck

Herr Gauck hat mich gebeten, Ihren Brief mit der Schilderung Ihrer Schrecklichen Erlebnisse zu beantworten…..- In Vertretung Dr. Geiger“ – beim Interesse komplettes Behördenvorgang im Verlauf von: http://adamlauks.com/2014/03/15/pastor-gauck-erinnern-sie-sich-an-adam-lauks-sie-haben-uber-meine-folterungen-bescheid-gewusst-seit-1991-ich-bat-und-flehte-sie-an-um-gerechtigkeit-was-haben-sie-getan-sie-haben-die-tate/

Ich folgte dem Rat des Direktors und auf seine und Gaucks Anweisung oder Befehl wurden die Recherchen eingeleitet.

Am 18. März 1993 ( BV S.64Anlage 1) wurde die erste Akte MfS AKK 14236/85 -1 Bd. Durch die Sachbearbeiterin der AU I, Frau Bettenhäuser von der Abteilung AR III Magazin angefordert – am 13.4.93 war die Akte im Referat eingegangen und bereits am 20.04.94 wurde die an das Magazin zurückgegeben.

Erste aufgefundene MfS Akte MfS AKK 14236/85 38 Seiten

Erste aufgefundene MfS Akte MfS AKK 14236/85
38 Seiten

Die Akte besteht aus 38 Seiten, von der mir bei der ersten Akteneinsicht nur drei Seiten in Kopie mitgegeben wurden, am 19.April 1994 ( BV BStU Seiten: 106; 107 & 108Anlage 2). In meinem Besitz befinden sich davon nicht die Seite mit der MfS Signatur 17 und 24 und 25 ( BstU 000027 & 000028 und 000029 ) die ausschließlich meine Person betreffen und die ich für unterdrückt halte, zumal sie die Sachverhalte enthalten könnte, die den politisch-operativen Charakter des OV „Merkur“ belegt.

Als weitere Erhärtung der Aktenmanipulation in Sache : Falschen Mitteilung der damaligen Gauck Behörde an den Polizeipräsidenten in Berlin, vom 05.07.1994 ( Behördenvorgang des BStU 000247/94 Seite 18-Anlage 8 ) ist dass diese Akte dort zwar benannt wurde, aber nicht, wie ersucht, als Augenscheinobjekt der ermittelnder Behörde vollständig übergeben worden. Weiter kommt es dazu,dass aus dieser Aktenmappe stammend ausgerechnet die Akte mit der STASI-Signatur 26 & 27 ( BstU-Signatur 000030&000031) und die Akte mit der STASI-Signatur 30 (BstU 000035) in der Akte des Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 auftauchen, ohne das die

Seite 2

angefordert wurden und ohne Begleitschreiben Ihrer Behörde. Erst taucht die 30 zwischen 24.3. und 7.4.94 auf und dann zwischen 17.5. und 2.6.94 alle drei 26;27 und 30 !? In ihrem Behördenvorgang ist Schreiben Ihrer Behörde vom 05.01.1994 nicht mal erfasst (!?)

Hauptabteilung XVIII Wirtschaftsdiversion - Zusammenfassung am Tag meiner Verhaftung

Hauptabteilung XVIII Wirtschaftsdiversion – Zusammenfassung am Tag meiner Verhaftung

In der Vernehmung wird entschieden, ob strafrechtliche Verantwortlichkeit gegeben ist. Das Verfahren soll danach durch die Hauptabteilung IX/2 übernommen werden.

In der Vernehmung wird entschieden, ob strafrechtliche Verantwortlichkeit gegeben ist. Das Verfahren soll danach durch die Hauptabteilung IX/2 übernommen werden.

Das dritte Blatt das die BStU dem Ermittler der ZERV auf dubiose Weise zuspielte und sich in der Ermittlungsakte 76 Js 1792/93 wieder fanf... von an die fast 5800 Blätter der Akte Lauks !??

Das dritte Blatt das die BStU dem Ermittler der ZERV auf dubiose Weise zuspielte und sich in der Ermittlungsakte 76 Js 1792/93 wieder fanf… von an die fast 5800 Blätter der Akte Lauks !??

Siehe die Ermittlungsakte des Verfahrens der Staatsanwaltschaft II Berlin 76 Js 1792/93 im Blog Beitrag: http://adamlauks.com/2013/01/31/die-wurde-des-menschen-ist-unantastbar-die-wurde-und-ehre-des-folteropfers-der-stazis-adam-lauks-wird-seit-30-4-1992-durch-die-berliner-justiz-mit-fusen-getreten-mit-wissen-des-deutschen-bund/

In der Mitteilung über Mehrfacherfassung ( Behördenvorgang des BStU 000247/94 – Seite 7 ) vom 4.1.94 hatten Sie erfahren dass unter 1488/92Z eine private Akteneinsicht bei AuF.4 lief.Aus dem Behördenvorgang 001488/92 (auf Anweisung von Gauck und Dr. Geiger) -es geht in der Akte auf, das bereits am 11.4.1994 die EPR-Terminalrecherche in AR 2 fündig wurde und die Akte der Hauptabteilung VII/8 VSH Lauks; Adam gefunden sei siehe: ( Behördenvorgangs des BStU 001488/92ZSeite 71 -Anlage 3 )

WAS ist passiert in der Gauck Behörde 11.4.94 !!! Auf wessen Weisung gingen die Beweise für den Unterkieferbruch wie ersucht an den Polizeipräsidenten in Berlin ???

WAS ist passiert in der Gauck Behörde 11.4.94 !!!
Auf wessen Weisung gingen die Beweise für den Unterkieferbruch wie ersucht an den Polizeipräsidenten in Berlin ???

Beweis für Unterdrückung bzw. strengste Geheimhaltung der Akte  über die Schwere Körperverletzung in der Absonderungszelle „4“ der SpeziellenStrafvollzugsabteulung von Waldheim am 23.6.1985. Es sind Ihre Akte Herr Jahn!?

In der Position 2 gelistete ( bereits 1994) aufgefundene Akte HA VII/8 577/85 besteht aus 3 Seiten und die Seiten 1 - 3 sind für die Akteneinsicht des Antragsteller nicht zugelassen- ist dem internen Protokoll zu entnehmen!?

In der Position 2 gelistete ( bereits 1994) aufgefundene Akte HA VII/8 577/85 besteht aus 3 Seiten und die Seiten 1 – 3 sind für die Akteneinsicht des Antragsteller nicht zugelassen- ist dem internen Protokoll zu entnehmen!?

Die Position 2 steht nicht mehr zur Verfügung - um daraus Kopien zu beantragen !? Dadurch ist die Urkundenunterdrückung perfect und bewiesen.

Die Position 2 steht nicht mehr zur Verfügung – um daraus Kopien zu beantragen !?
Dadurch ist die Urkundenunterdrückung perfect und bewiesen.

Dazu gezogene Karteikarte trägt unter anderem die, für die Beantwortung der Fragen aus dem Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin und des LAGeSo wichtigsten Signaturen mit Beweisen über schwere Körperverletzungen und Operative Verfolgung – Zersetzungsmaßnahmen im Rahmen der „lückenlosen medizinischen Behandlung“ durch IMS Ärzte 19.5.1982-29.10.1985. Siehe dazu:( Behördenvorgang des BStU 001488/92Z-Seiten 72&73 – Anlage 4 )

Mit der Recherche nach der Karteikarte beginnt JEDE Recherche in der Abteilung AR 2- Signatur Nr.577/85 und Nr 462/84 wurden samt Akte unterdrückt durch Gauck und Jahn

Mit der Recherche nach der Karteikarte beginnt JEDE Recherche in der Abteilung AR 2- Signatur Nr.577/85 und Nr 462/84 wurden samt Akte unterdrückt durch Gauck und Jahn

Brisanz der Innhalte ist auch für Leien erkennbar:23.06.85 StVE Waldheim: Schwere Körperverletzung 577/85

Brisanz der Innhalte ist auch für Leien erkennbar:23.06.85 StVE Waldheim: Schwere Körperverletzung 577/85

Die Aktenmappe MfS HVA VII/8 ZMA Nr. 577/85 enthält; auf vier Blättern, drei Fernschreiben

des Stabes der VOPO Leipzig an die Bezirksverwaltung des MfS Leipzig über die schwere Körperverletzung § 316 StGB in der Speziellen Strafvollzugsabteilung – der absoluten Absonderung von Waldheim am 23.6.1985 – nach innen offener Unterkieferbruch in der Einzelzelle „4“ In der Akte MfS HA VII/8 ZMA Nr.462/83 sind die Beweise für die politisch-operative Verfolgungsmaßnahmen bis zum Tag der Entlassung und darüber hinaus.

Wichtig ist auch der Vermerk aus gesundheitlichen Gründen am 28.10.85 aus StVE Bln

nach der SFRJ entlassen.

Auf der Rückseite der Karteikarte wurden kurzgefasst die Inhalte der beiden Akte enthalten. Unter

23.06.85 StVE Waldheim: Schwere Körperverletzung mit SG Hunholz,Ralf. Sehr wohl wussten sowohl der Öleiter Gauck als auch der Direktor Dr. Geiger dass die schwere Körperverletzung 1992

noch nicht verjährt war. Vermutlich um die Anstifter zu schützen, opferte man meine Ehre und meine Würde, ließ mich ohne Status eines Folteropfer bis auf den heutigen Tag, worunter die schwere Körperverletzung nicht mal gemeint ist.

Die beschriebene Urkundenunterdrückung der Gauck Behörde wurde am 13.Februar 2013 zur Anzeige gebracht,-unter 222 UJs 662/13- und wurde am 11.3.2013 wegen Verjährung

eingestellt. Urkundenunterdrückung unter dem Leiter Joachim Gauck konnte nicht geahndet und auch nicht festgestellt werden.

Die nun wiederholte Urkundenunterdrückung zum Nachteil des Folteropfers Adam Lauks und Aufkärung der politisch-operativen Verfolgung umd mit der Verhaftung einsetzenden Zersetzungsmaßnahmen durch Ihre Abteilung AU3-01 – 10 Jahre später ist der Beweis dafür

dass beide Recherchen in den Behördenvorgängen 0048/92Z und 000247/94Z keine Zufälle oder Ergebnisse der begangener Fehler darstellen, sondern absichtliche Urkundenunterdrückung die

im Falle des Behördenvorganges LAGeSo ./. BStU 007540/12Z auch für einen Blinden auf den ersten Blick erkennbar ist.

Im Behördenvorgang der BStU zum Wiederholungsantrag 1488/92Z der AU 2-5 aus dem Jahre 2010 ist die Interne Vorgangsverfolgung Bürgeranträge sieht man auf den Seiten 34 & 35 -Anlage 5 was bis 11.Januar 2011 in der Behörde des BStU zum Namen Adam Lauks ermittelt werden konnte.

Im Vorgang geht auf dass die drei Schlüsselakten für beide Ersuchen und für die private Akteneinsicht AKK 14236/85; HA VII/462/84 und HA VII 577/85 per 11.1.2011 vorhanden lagen.

Wenn man die auf Ersuchen des LAGeSo eruierten Akten im Behördenvorgang des BStU

Seite 3

007540/12Z Seite 86 – Anlage 6 ansieht, sieht der Blinde auf den ersten Blick dass die Akte

HA VII 462/84 von der Karteikarte – Seite 72 – Anlage 4 gar nicht erst mal angefordert wurde, und die HA VII/8 577/85 erst am 8.9.2014 ,vermutlich erst nach meinen Anrufen und Monierungen am 21.3.14 bzw. am 25.3.14 , siehe Gesprächsnotizen Seiten 69 und 70 -Anlage 7 dass die Sachbearbeiterin Büchler und die Juristin von Stockhausen, weil Gerichtssache bereits am nächsten Tag die Aktenmappe hatte, hatte die SB Büchler nicht mal eingetragen im Blatt 86 ?-

damit man nicht mitbekommt, dass man die Akte aus der Abteilung AR 3 ZMA ganz schnell bekommen kann,wenn man es will,-fürs Gericht, und wenn man es nicht will 2,5 Jahre später.

War denn die Gauck Behörde am 3.10.1990 nicht ins Leben gerufen um auf Anfragen der Opfer die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung zu leisten!? Selbstverständlich ist die Urkundenunterdrückung im Behördenvorgang 007540/12Z noch nicht verjährt.

Ich erwarte von Ihnen, als Leiter und vor dem Gesetz Verantwortlicher, die vollständig, durchpaginierte Akte AKK 14236/85 und MfS HA VII/8 ZMA Nr. 577/85 so wie die Akte HA VII/8 ZMA Nr.462/84 „im Nachgang“ an die LAGeSo und an die Staatsanwaltschaft Berlin II zum dortigen Behördenvorgang 76 Js 1792/93 zum Oberstaatsanwalt Lorke zu schicken und mich darüber schriftlich zu benachrichtigen. Damit wäre der durch Ihre Behörde angerichteter Schaden zwar nicht behoben, aber der Weg zu Wiederherstellung meiner Ehre und Menschenwürde wäre offen. Die 2011 beantragte Akteneinsicht ist noch nicht erfolgt, obwohl wir schon die Akte nach IFG einsehen konnten.

Abschließend teile ich Ihnen mit, dass ich von der BStU erwarte alle Akte meine Person betreffend ob als Privatperson oder als Objekt „Merkur“ im Operativen Vorgang „Merkur“ dem Verwaltungsgericht im Original zur Verfügung stellen, so wie das der Polizeipräsident in Berlin am 20.12.1993 gestellt hatte.Siehe hierzu aus dem Behördenvorgang BStU Seite 1 & 2-Anlage 8.

... Während der Untersuchungshaft und der Haft wurde er nach eigenen Angaben körperlich mißhandelt....Außerdem sei ihm in der Haft der Unterkiefer gebrochen worden. Es besteht der Verdacht der Körperverletzung.

… Während der Untersuchungshaft und der Haft wurde er nach eigenen Angaben körperlich mißhandelt….Außerdem sei ihm in der Haft der Unterkiefer gebrochen worden. Es besteht der Verdacht der Körperverletzung.

Zch bitte um Herausgabe der entsprechenden Akte im Original. ..Da wes sich bei den Angeforderten Vorgängen um Beweismittel in Form von Augenscheinobjekten handelt, denen erhebliche Beweisbedeutung zukommt, ist die Aushändigung von Ablichtungen nicht ausreichend,sondern die Übergabe von Originalen unerlässlich ( § 19 Abs 7 Satz 1 StUG).

Zch bitte um Herausgabe der entsprechenden Akte im Original.
..Da wes sich bei den Angeforderten Vorgängen um Beweismittel in Form von Augenscheinobjekten handelt, denen erhebliche Beweisbedeutung zukommt, ist die Aushändigung von Ablichtungen nicht ausreichend,sondern die Übergabe von Originalen unerlässlich ( § 19 Abs 7 Satz 1 StUG).

Wer trotz so deutlichem Ersuchen und zweimal deutlig ausgedrücktem Begehr nach der übergabe von Originalen und Verzicht auf eine Akteneinsicht diese Mitteilung rausschickt, wähnt sich im besitz unkontrollierbaren macht.

Wer trotz so deutlichem Ersuchen und zweimal deutlig ausgedrücktem Begehr nach der übergabe von Originalen und Verzicht auf eine Akteneinsicht diese Mitteilung rausschickt, wähnt sich im besitz unkontrollierbaren macht.

Bei meiner Akteneinsicht nach Informationsfreiheitsgesetz Anfang dieses Jahres konnte mir die Sachbearbeiterin Bossack die ersten 35 Seiten aus meiner allerersten Akte nicht vorlegen, die waren nicht da. Deshalb bitte ich Sie persönlich darum dass das zeitnah ermöglicht wird und dass mir eine Kopie der Akte vorgelegt wird die Gauck Behörde im Jahre 2006 der Gedenkstätte Berlin Hohenschönhausen auf ihr Ersuchen zusammengestellt und zugeschickt hatte. Dort war ich Zeitzeuge gewesen, erinnerlich sind uns das erste Mal persönlich begegnet, als Sie den Opfern, im Bezug auf die in Ihrer Behörde noch tätige Hauptamtliche des MfS vorlaut auch den anwesenden Opfern versprochen hatten: „Das ist den Opfern unzumutbar, ich werde sie alle raus schmeissen !“

Erinnern Sie sich noch Herr Jahn, ich habe mit ihnen vor dem vollen Saal gewettet dass Sie das nicht schaffen werden. Ich glaube Sie werden eher gehen als die restlichen STASI – Leute sich versetzen lassen. Ich habe Ihnen damals gesagt, dass Sie die nur mit Abfindung im beiderseitigen Einvernehmen „rausschmeißen“ können !

Mit angemessener Hochachtung

ungesühntes Folteropfer des MfS.

Adam Lauks

PS. Über welche Beweise und Anhaltspunkte für Folterungen und Gewaltanwendung-Misshandlungen von Gefangenen verfügt Ihre Behörde und wie und wo könnte man sich darüber informieren. Hat jemand darüber Forschungsarbeit betrieben in Ihrem ehrenwerten Haus !?

A. Lauks

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Gauck Behörde und ihr Leiter haben Schuld geladen

Mappe mit unterschlagenen Beweisen

Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung war die erste Aufgabe der Gaucks Behörde.

Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung war die erste Aufgabe der Gaucks Behörde.

Was  die STASI und  folglich schützen und wozu Gauck das Stasiunterlagengesetz maßgeblich miztentworfen hatte, nach dem er sich an hunderten  von Hauptamtlichen des MfS im Komitee für Aulösung des MfS gerieben hatte, bevor man ihn zum Lweiter der Behörde machte sehen wir  HIER:

Wen hat die STASI mir in die Absonderungszelle

Wen hat die STASI mir in die Absonderungszelle „4“ durchgeschlossen seht ihr hier ! Die vorzeitige Entlassung könnte bim Strafvollzug auch SO verdient werden, als Zellen Informant und Scherge,

Diese Mappe 577/85 ist Vorgang: Schwere Körperverletzung ist erfasst auch in einer Liste

Diese Mappe 577/85 ist Vorgang: Schwere Körperverletzung ist erfasst auch in einer Liste „Anwendung von Gewalt“

Kopie der nicht herausgegebenen Augenscheinobjekte Gauck Lauks 003

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Kopie der nicht herausgegebenen Augenscheinobjekte Gauck Lauks 004
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Spezielle Strafvollzugsabteilung Waldheim- Oberstleutnant Poppe- der Menschenschinder (IME SEOIDEL) und OSL dr.Stöber und Dr. Hillmann hatten Spezielle Aufgaben/Befehle des MfS zu vollstrecken. Im Waldheim sollte auch meine Endstation sein !

Spezielle Strafvollzugsabteilung Waldheim– Oberstleutnant Poppe- der Menschenschinder (IME SEOIDEL) und OSL dr.Stöber und Dr. Hillmann hatten Spezielle Aufgaben/Befehle des MfS zu vollstrecken. Im Waldheim sollte auch meine Endstation sein !

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DIE WAHRHEIT über den Anschlag des STASI-Schergen in der Absonderungszelle „4 “ in der Spezuellen Strafvollzugsabteilung Waldheim hat vom Ohrenzeugen ein Kriminalobermeister der „K“  imn seinem Vernehmungsprotokoll  –  16 Tage später  erfasst. Auch Michael Gerhald  lieferte  teilweise  falsche Aussage, die ihm in den Mund gelegt wurde. Am 4.7.85 wurde ich aus dem Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf zurücktransportiert, mit losem Maul, die Behandlung des Unterkiefers lehnte ich ab. Am 4.Juli 1985 schrieb ich die „Endabschlussrechnung“ an Erich Honecker die ich im verschlossenem Umschlag dem SANI übergab.  Es gab  keine  Arbeitsmaterialien in meiner Zelle zum Abholen. Aber  die mussten als  Grund für den Aufschluss der doppelten Tür erklärbar machen.

Dass man  mich  zum Vorfall nicht befragt hatte, ist nicht mehr verwunderlich. Im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 hat man  auf meine Aussagen über Folterungen in der Zelle 068 im Haus 6 von Berlin – Rummelsburg auch verzichtet, von einer Gegenüberstellung mit meinen Berliner Schergen, Rohne, Flach,Ulrich,Graupner, Mayer ganz zu schweigen.

Ihnen wurdw duwsw Verfügung nicht mal vorgehalten zur Stellungnahme. 20 Tage  Fessellung an Händen und Füßen.. SO WHAT der Pole  Janek Buchholz  hat mich nach 20 Tagen und Nächte abgelöst und durfte 30 Tage  und Nächte  auf Adam´s Bett liegen und  unter sich koten und urinieren, wie ich. Zuzügliche Gewaltanwendung am Gefesselten brachte zusätzliche Prämien für die Folterknechte. Je schärfer der Einsatz desto höher die Prämien. Obermeister Flach fing nach der Wende  in der JVA Moabit an  zu 2.800 DM Netto und sein Mittäter Ulrich fing an zu 3.500 DM Netto an im gleichen Zuchthaus im Westberlin an. RASIERKLINGE wies bei der Vernehmung  die Vorwürfe der Folter und  Gewaltanwendung von sich: schließlich sei er überprüft worden, sonst hätte er den Job nicht bekommen !? Überprüft auf die Mitarbeit  für Staatssicherheit!?… diesen Persilschein hätte er vomn der Gauck Behörde ausgestellt vorlegen müssen…

Das Vernehmungsprotokoll von Michael Gerhald stammt nicht aus der Gauck Behörde. Ich fand es  2010 in meiner Gefangenenpersonalakte  die 1997 von der Staatsanwaltschaft Berlin – ZERV 214 1997  samt Gesundheitsakte in die JVA zurückgeschickt wurde…Ob telefonische Weisung dabei war, die R-Akte ( Erzieherakte) verschwinden zu lassen, weiß ich nicht, jedenfalls wurde die Existenz einer E-Akte  von der Ärztin Dr.Frischmann wehement abgestritten. Schon die Akteneinsicht und Herausgabe von Kopien der auch dort gebliebenen Gesundheitsakte musste von dem Herrn Mauersberger aus dem Referat  des Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen herausgepresst werden. Leitende Ärztin Dr.Frischmann musste erst ordentlich belehrt werden dass es 1990 eine Wende gab und dass dabei  Strafvollzugsgesetz und Dienstanweisungen der STASI durch Strafvollzugsgesetz  des Rechtsstaates abgelöst wurden und dass sie die Akte  zur Einsicht im Original vorzulegen hat und eine Kopie davon dem Herrn Lauks auszuhändigen. Die E-Akte blieb als nicht existent.

Fragt mich nicht ob ich an Gott glaube… ich werde die Frage nicht beantworten, nur weil ich ihn nicht gesehen hatte.  Zu viert  fuhren wir  2010 nach Waldheim um die „4“ zu besichtigen und den Freistundenhof zu betreten wo ich nicht weine einzige stunden laufen durfte, die Gefängnismauer über die meine Tagebuchblätter in die Freiheit und gen Westen geflogen waren. Nach der freundlichen Führung eines Insiders  von Früher der  damals  den Zuchthausmuseum von Waldheim leitete, Herrn Zetsche,  besichtigten wir sein Museum und ich teilte ihm mit dass ich hier 6 Monate verbracht hätte und keine Akte darüber existierte. Seine  Forscher-Ehrgeiz wurde angefacht: „Wenn Sie durch dieses Tor eingefahren sind muss es über Sie eine  Akte geben – geben Sie mir zwei Wochen !“ Ich schmunzelte unsd gab ihm meine Telefonnummer.

10 Tage später klingelte bei mir, ich werde es nie vergessen, Herr Zetsche war dran:“ Herr Lauks, wenn Sie stehen, setzen Sie sich jetzt hin !..!?? Nein!?  fing ich an.. Doch doch Ihre Gefangenenpersonalakte  – fünf Bänder mit 1080 Seiten sind da. – Sie müssen ein schlimmer Finger gewesen sein !“ „Haben Sie schon reingeschmuhlt !??“  Ich war der größte vund gefährlichste STASI-Feind musste ich aus der Akte entnehmen, und den galt es zu liquidieren….Herr Zetsche hatte einfach sich in Leipzig erkundigt und die Akte als Amtshilfe angefordert. Dort hat man den Braten nicht gerochen und überstellte die Bänder anstaltslos in die  jetzt JVA Waldheim.

Um die Akte gesetzmässig übergeben zu bekommen reiste dann ein ausserordentlicher Mensch trotz seiner Quärschnittslähmung an jenem Tag der Übergabe aus Dresden an. Herr Mauersberger saß am Tisch und der Regierungsdirektor Rolf Jacob tänzelte herum, links neben mir die Sekreteärin mit den Akten, rechts neben mir  Neuropsychiater Dr. Bürke. Als jeder einzelne Blatt protokolarisch mir übergeben wurde, sagte mir Herr Dr. Bürke: “ Herr Lauks, ich bedanke mich bei Ihnen dieser Übergabe beigewohnt zu haben…. Hier hat sich seit 1932 nichts geändert !

In den Akten fand ich alle Verfügungen über Belobigungen,Disziplinarmaßnahmen(Arreststrafen) und Sichwerungsmaßnahmen( Fesselung und Gewaltanwendung) und zwe Exemplare  des Verwirklichungsersuchens  vom 7.6.1994  mit dem Leiter der UHA mit meiner zeitnahen Ausweisung betraut wurde. Ich wurde 2 Jahre und 5 Monate später am 29.10 in die Tschechei über Bad Schandau vorzeitig entlassen, ohne dass jemand einen  Antrag eingereicht hätte….

Nach dem ursprünglichem Ersuchen auf Ausweisung..

Trotz Ersuchen um Ausweisung vom 7.6.1983 bleibe ich 2 Jahre und 5 Monate in den Klauen der STAZIS

Für Folterungen in der DDR wurde keiner strafrechtlich verfolgt und verurteilt

Folter in der DDR
war täglich an derTagesordnung

Ich leistete niemals aktiven physischen Widerstand..

Beweis für Gewaltanwendung bei Folter

Solltet Ihr Probleme haben die Disziplinarmaßnahme ( 21 Tage Arrest – wegen  Rasieren eines Kahlschnitts (Glatze)  mit der Sicherungsmaßnahme ( Fesselung an Händen u. Füssen zum Schutz der eigenen Person) haben, wundern Sie sich nicht, nicht nur bei STASI-Exekutive war alles möglich ( hier geht es um zwei Adam Lauks -einer  kam vom C(ESAR)II und lag im Arrest; der andere fristete sein Dasein auf der FOLTERBANK  in der Schlichtzelle 068 – zur gleichen Zeit!? Ruft mal den KHK TSCHAIKA  an den man irgendwo im Westen mit großwen Freude losgeworden war, der  mit Buschzulage ausgestattet nach Berlin kam um Die Verbrechen der STASI-Exekutive  und Mauerschützen und Grenzschützen zu jagen. Ihm wurde anscheinend nicht gesagt gegen wen er zu ermitteln hat!?? Kontakt zu Ihm zu bekommen nach langen Jahren gelang es nicht – man sagte Datenschutz.  Wie die  ZERV 214 Ermittler arbeuteten 5 und einhalb Jahre lang, um das Ermittlungsverfahren  Mangels an Beweisen einzustellen kann der Interessierte  hier lückenlos nachverfolgen -viel Spaaß !

Strafanzeige und Strafantrag wegen Folter, Körperverletzung und andere Delikte gegen das MfS/STASI zum Zweiten Mal: 272 Js 2215/11 & 1 Zs 2589/11 – Die „Ermittlungsakte“ der Berliner Justiz – alles zum Täterschutz meiner Folterknechte. Solche Männer braucht das Land !??

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Meine erste Arreststrafe in Berlin Rummelsburg. 21 Tage und Nächte

Meine erste Arreststrafe in Berlin Rummelsburg. 21 Tage und Nächte

Vernehmungsprotokoll über Unterkieferbruch am 23.6.1985 in der Speziellen Strafvollzugsabteilung von Waldheim

Vernehmungsprotokoll über Unterkieferbruch am 23.6.1985 in der Speziellen Strafvollzugsabteilung von Waldheim

Den Ohrenzeugen kannte ich nicht, bin ich ihm nie begegnet, weil ich die Zelle nur zum Duschen verließ, alleine.

Den Ohrenzeugen kannte ich nicht, bin ich ihm nie begegnet, weil ich die Zelle nur zum Duschen verließ, alleine.

Wer auf der Hofseite lag in Zellen links und rechts neben mir, war

Wer auf der Hofseite lag in Zellen links und rechts neben mir, war“ im Einsatz “ jedes gesprochenes Wort beim Sprecher durch Zellenfenster zu erfassen und abzuliefern, bekam ich bestätigt.

Als ich das erste Mal in den Duschraum geführt wurde gruselte es mich für einen Augenblick. Wird beim Hahn aufdrehen Wasser oder Gas kommen !? Vom Aussehen her, wäre denkbar. Zuchthaus Waldheim war in der DDR als Endstation bekannt und damit war nicht die Spezielle Strafvollzugsabteilung gemeint.

Als ich das erste Mal in den Duschraum geführt wurde gruselte es mich für einen Augenblick. Wird beim Hahn aufdrehen Wasser oder Gas kommen !? Vom Aussehen her, wäre denkbar. Zuchthaus Waldheim war in der DDR als Endstation bekannt und damit war nicht die Spezielle Strafvollzugsabteilung gemeint.

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
Dieser Beitrag wurde unter Aufarbeitung der Rechtsbeugung des Obersten Gerichtes der DDR, Aufarbeitung der STASI - Verbrechen, Aufarbeitung der Verbrechen der IM Ärzte durch die Bundesärztekammer, Aufarbeitung durch die Ärztekammer Berlin, Ärzte Vollstrecker des MfS in U-Haften und StVE der DDR, Begegnung mit meinem Henker und "Mörder" unseren Söhnchens, Berliner Charite als Nest der IM Ärzte ?, Berliner Justiz, BStU, DDR ein Unrechtsstaat oder was !, Der Spiegel und STASI, Deutscher Bundestag, Deutscher Bundestagspräsident Dr. Lammert, Die Aufarbeitung des SED Unrechts, Einmischung in innere Angelegenheiten der SFRJ, Erpressung in der U-Haft Königswusterhausen, Falsche ärztliche Behandlung im Operativen Vorgang "Merkur", Folter am Volksdichter Dieter Veith im Zuchhaus Untermaaßfeld, Folter im Strafvollzug Berlin Rummelsburg, Folter im Zuchthaus Rummelsburg zum Zweiten, Joachim Gauck & Kirche im Sozialismus, Joachim Gauk & STASI, Krieg Adam Lauks gegen die STASI, Krieg gegen die STASI 1982-1985, LaGeSo, Petitionsausschuss, Professor Dr. Jörg Arnold IMS ALTMANN = B-Kader des MfS, Professor Dr. Peter Gruß - Präsident, Psychiatriemißbrauch - Waldheim Endstation, Psychiatriemißbrauch durch IM Jürgen Rogge Leiter der Psychiatrie im HKH Meusdorf, Rechtsanwälte der DDR - Marionetten und Spitzel des MfS, Roland Jahn - BEPO der VOPOS der DDR, Schutzbehauptung für IM Georg Husfeld, Unterwanderung durch STASI - wie weit ?, UOKG, Urkundenunterdrückung des Joachim Gauck, Verharmlosung des MfS, Verleumdung des Folteropfers abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

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