http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/NZB%20Entwurf.pdf NZB 17.7.17
Herr Jahn, ich setze Sie hiermit in Kenntniss, dass mich Ihr ehemalige Mitglied der Behördenleitung, Herr Harald Booth versucht hatte zu erpressen, andernfalls hatte er die Akteneinsicht und Anfertigung eines kompletten Satzes von Kopien, die für den beabsich-tigten Rehabilitierungsantrag benötigt werden, abgelehnt vermutlich auf Weisung von Herrn Förster. Da Sie für die Vorkommnisse, bzw. Urkundenunterdrückungen und Aktenmanipulationen vor dem Gesetz und vor dem Gericht als LKeiter der Behörde stehen, sehe ich mich gezwungen gegen Sie eine Strafanzeige zu erstatten wegen Aktenunterdrückung zum Nachteil des ungesühnten Folteropfers.
Ich erinnere Sie hiermit freundlichst daran, dass die Berhörde des Sonderbeauftragten für personenbezogenen Stasiunterlagen ins Leben gerufen wurde zzum Zwecke und folgenden Aufgaben:
Erstens: Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts und Verbrechen der STASI-Justiz und ihrer Exekutive;
Zweitens: Zuarbeit zur Aufklärung der Schicksale von Opfern und Betroffenen
Drittens: Zuarbeit der Forschung, Presse und Medien zwecks Aufarbeitung der DDR Geschichte und Geschichte des MfS.
Pastor Joachim Gauck, und seine Nachfolgerin Frau Birthler haben sich am Aktenseg-ment aus der Akte MfS HA VII/8 Nr.577/85 der Urkundenunterdrückung in einer ver-brecherischer Weise schuldig gemacht, worüber ich erst 2013 den Beweis in Form von Kopie des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft II Berlin 76 Js 1792/93 Ende Januar 2013 in den Händen hatte. Ein Ermittlungsverfahren gegen Gauck und der BStU: 222 UJs 662/13 wurde WEGEN VERJÄHRUNG (!?)eingestellt. Die Schuld blieb bis heute ungesühnt.
Hierzu fordere ich Sie hiermit auf, die zwei Blätter der Öffentlichkeit zu deuten da es sonst dabei bleibt, dass Joachim Gauck und Marianne Birthler wissentlich das Gesetz für den Schutz der STASI- Täter- StUG grob gebrochen hatten vom 1994 – 2007 !??
Unterdrückung strafrechtlich relevanten Urkunden/Akten durch Joachim Gauck 1994
Da die verfassungswidrige Behörde des Sonderbeauftragten für Stasiunterlagen, und Begünstigten des MfS Joachim Gauck vom Anfang an keiner Dienstaufsicht und Sach-aufsicht unterlegen hatte, konnten die STASI-Strukturen und doppelt durch STASI überprüften Regime Träger schalten und walten wie bis zur Wende und wie es bis heute tun. Willkür und Ignoranz zu den Antragstellern kennt keine Grenze und resultiert aus der Macht die man den alten Trägern des Angst und Gewaltherrschaft und dazugekommenen westlichen Geheimdienstlern belassen bzw. überlassen hatte.
Wenn man den Kohl damals dazu erpresst hatte, kann nicht sein dass die ganze Nation, das ganze Deutsche Volk und internationale Öffentlichkeit aus diesem Lügenimperium heraus verkohlt, vergauckelt, vermerkelt und verdummt wird und mittlerweile der Deutsche Steuerzahler 2,5 Mrd € bezahlen musste !?!
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Wie sollte möglich sein strafrechtlich relevante Strafbestände vor die Staatsanwaltschaft II Berlin zu bringen wenn Joachim Gauck dem Polizei-präsidenten in Berlin, als Ersuchenden, und mir als Opfer und Antragsteller ( 7.12.1991) doe Akteneinsicht verwährt, buw untersagt hatte wie das aus den Obigen Protokollen eindeutig hervorgeht.
Hatte Joachim Gauch und seine Nachfolger Birthler und ehemalige VOPO Jahn die Aufgene die Täter und STASI-Schergen zu schützen !?? JA !!!
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Es könnte sein, dass Sie mit der Verweigerung der Herausgabe der Akte des Majors Dr.Siegfried Hillmann einen unter Mordverdacht Stehenden schützen, einen ehemaligen Gleichgesinnten und Kollegen allemals – als ehemaliger Bereitschaftspolizist der VOPO´s -Genosse Jahn !?? Das Schweigen aus Ihrem Hause ist typisch STASI-LIKE. Wenn man denen mit den Fakten kommt- machen sie zu! Die Verschwiegenheitspflichterklärung ihrer Mitarbeiter – lautete bei Hauptamtlichen und IM ( Informellen ) Verpflichtung auf Konspiration – die Verstoße wurden mit § aus dem StGB bedroht!?? – STASI hatte in Ihrem Hause nie aufgehört zu wirken und zu funktionieren- bis heute nicht!
Die Beweise dafür sind HIER drin!!!:
AKTUELL: DIE ERINNERUNG an dieses Schreiben geht am 26.1.15 raus – vielleicht hilft das gegen die Ignoranz des Lügenimperiums !??
Adam Lauks
Zossener Str.66
12629 Berlin
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BstU
Bundesbeauftragter für Stasi Unterlagen
Herrn Roland Jahn
Karl Liebknecht Strasse 31/33
10106 Berlin Berlin, 17.11.2014
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DIES IST EINE OFFENE E-MAILNACHRICHT
Betreff:
a) Revidierung und Aufhebung der falschen Mitteilung der Behörde an den Polizeipräsidenten in Berlin vom 05.07.1994 ( zum Ersuchen vom 20.12.1993 – Ihr Behördenvorgang 247/94Z )
b) Aufhebung der falschen Mitteilung der Behörde an das Landesamt für Gesundheit und Soziales vom 20.06.2012 ( zum Ersuchen vom 20.02.2012 –Ihr Behördenvorgang 7540/12Z )
c) Aufhebung der Mitteilung der BStU Behörde auf das Ersuchen des Beauftragten für Kultur und Medien zum Zwecke der Verschleierung der Ünterdückung zweier Petitionen die Bundestagspräsident Lammert 2.4.2013 und Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe 12.8.2013 in den Petitionsausschuss gelenkt hatten, zwecks Überprüfung der Beschwerde des Folteropfers Adam Lauks über Urkundenunterdrückung in der Gauck Behörde auf das Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 zu meinem Nachteil. Die Petitionen erhielten keinen Namen und kein Aktenzeichen – wurden durch Oberamtsrat Wolfgang Dierieg im Referat 3 unterdrückt.
Für das letztere Ersuchen hatte Jahn Behörde nicht mal einen Behörden Vorgang eröffnet gehabt. Mitteilung der Behörde auf Vermittelten des BLM Bundesbeauftragten für Kultur und Medien – Bernd Naumannn, auf Wunsch / Befehl !? des Oberamtsrates Wolfgang Dierig aus dem Referat Pet 4 des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages !??
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Sehr geehrter Herr Jahn,
Hiermit beantrage ich die sofortige Aufhebung der beiden falschen Mitteilungen des BstU, sowohl die mit großer Ignoranz seitens der Gauck Behörde dem Polizeipräsident in Berlin
aufgenötigten Mitteilung im Behördenvorgang 000247/94Z, als auch dem LAGeSo zugesandte Mitteilung enthalten falsche Tatsachenbehauptungen, die meinen Ruf zerstörten.
Meine Ehre beschmutzt ließen und meine Würde grob verletzten und verhinderten die Strafverfolgung der Täter sowie Wiederherstellung meiner Ehre und Würde eines unbescholtenen deutschen Bürgers.
Seit 1991 lagen in Ihrer Behörde nachweislich Unterlagen über die Täter, die die Folterungen in der StVE Berlin – Rummelsburg belegen und schwere Körperverletzung in der Speziellen Strafvollzugsabteilung von Waldheim am 23.6.1985 unter Beweis stellen können. Seit nachweislich 1994 waren die Beweise für die schwere Körperverletzung im Bestand der Abteilung AR3 Ihrer Behörde ( BStU ) und wurden als Augenscheinobjekte ,wie ersucht, dem Polizeipräsidenten in Berlin nicht im Original, wie verlangt, überstellt.
Die Beweise für meine erlittene schwere Körperverletzung durch einen anderen Strafgefangenen( Offener Unterkieferbruch), der mit tätiger Beihilfe der diensthabenden Strafvollzugsangehörigen in meine Absonderungszelle des Hochsicherheitstraktes „4“ reingelassen wurde, wurden weder dem Polizeipräsidenten in Berlin ( am 05.07.1994 – Ihr Behördenvorgang 000247/94Z9 noch dem Landesamt für Gesundheit und Soziales ( am 20.06.2012 Ihr Behördenvorgang 005740/12Z ) übersandt.
Dadurch, dass die Gauck Behörde und Ihre Behörde nebst der Akte 577/85 auch die Akte 462/84 als nicht angelegt erklärte und unterdrückt hatte, konnte das Ausmaß der politisch-operativen Verfolgung und Misshandlungen nicht zum Ermittlungsorgan dringen, was letztendlich die Entscheidungen beider ersuchenden Behörden ausgebremst hatte, bzw. zum negativen Bescheid geführt hatte und die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung der Folter und Folgeschäden unmöglich gemacht hat.
Da das Letztere erst 2012 geschah, erhärtete meine Behauptung, dass die Gauck Behörde seit meinem Brief an Joachim Gauck vom 7.12.1991 darum bemüht war, die Augenscheinobjekte über schwere Körperverletzung und Folter nicht in die Hände der Justiz und in die Öffentlichkeit gelangen zu lassen. Und auch nicht in meine Hände, bis zum Jahre 2007. Erst nach dem die mittleren und schweren Verbrechen der DDR Sicherheitsorgane der Verjährung zu Opfer fielen, erhielt ich die Aktenmappe mit einem Segment der Akte MfS HA VII/8 ZMA Nr.577/85.
Es ist bekannt, dass die Mitarbeiter der Gauck-Jahn-Behörde die Weisung hatten, bei der Bearbeitung von Anträgen, beim Lesen und Sichten oder Neuerfassung der Akte, auftretende Verletzungen von Menschenrechten sofort „nach Oben“ zu melden. Im Falle der beiden Ersuchen ist das nicht geschehen – die Aufarbeitung und Aufklärung der von der STASI-Gerichtsbarkeit und ihrer Exekutive hat zu meinem Nachteil, als Folteropfer und Opfer von Übergriffen der IMS Ärzte und der Rechtsbeugung, kläglich versagt.
Geschah das zum Schutz der Täter oder zur Wahrung des sozialen Friedens!? Jedenfalls mit Wissenund Weisung von Joachim Gauck und Dr.Geiger und Ihrem, Herr Jahn und des Direktor Herrn Altendorf.
Mit angemessener Hochachtung
Adam Lauks
Dank Ihrer Behörde bis heute ungesühntes Folteropfer der STASI -ohne Status
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Adam Lauks
Zossener Str.66
12629 Berlin
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BstU – Herrn Roland Jahn
persönlich – unverzüglich
Karl Liebknecht Strasse 31/33
10106 Berlin Berlin, 20.11.2014
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DIES IST EINE OFFENE E-MAILNACHRICHT AN DEN LEITER ROLAND JAHN
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1. Revidierung und Aufhebung der Falschen Mitteilung der damaligen Gauck Behörde an den Polizeipräsidenten in Berlin, vom 05.07.1994( Behördenvorgang des BStU 000247/94 Seite 18 )
2. Aufhebung der der Falschen Mitteilung der Behörde an das Landesamt für Gesundheit und soziales vom 20.06.12 und „im Nachgang“ vom 15 Okt. 2014 ( Behördenvoirgang der BstU 0007540 Seiten: 66 & 67 und 78 & 79 )
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„Im Nachgang“ 1
„Im Nachgang 2“
und :
Version 2:
Sehr geehrter Herr Jahn,
zu meinem Antrag auf die Aufhebung und Revidierung der falschen Mitteilung der Gauck Behörde vom 05.07.1994 teile Ihnen vorab mit:
Nach der Zurkenntnissnahme meines Schreibens vom 7.12.1991 durch den Herrn Gauck ( BV 1488/92Z:Seiten 40-48 ) erhielt ich von seinem Direktor Dr. Geiger am 8.Januar 1992 die Antwort ( BV 1488/92Z -Seite 50 ).
„Herr Gauck hat mich gebeten, Ihren Brief mit der Schilderung Ihrer Schrecklichen Erlebnisse zu beantworten…..- In Vertretung Dr. Geiger“ – beim Interesse komplettes Behördenvorgang im Verlauf von: http://adamlauks.com/2014/03/15/pastor-gauck-erinnern-sie-sich-an-adam-lauks-sie-haben-uber-meine-folterungen-bescheid-gewusst-seit-1991-ich-bat-und-flehte-sie-an-um-gerechtigkeit-was-haben-sie-getan-sie-haben-die-tate/
Ich folgte dem Rat des Direktors und auf seine und Gaucks Anweisung oder Befehl wurden die Recherchen eingeleitet.
Am 18. März 1993 ( BV S.64 – Anlage 1) wurde die erste Akte MfS AKK 14236/85 -1 Bd. Durch die Sachbearbeiterin der AU I, Frau Bettenhäuser von der Abteilung AR III Magazin angefordert – am 13.4.93 war die Akte im Referat eingegangen und bereits am 20.04.94 wurde die an das Magazin zurückgegeben.
Die Akte besteht aus 38 Seiten, von der mir bei der ersten Akteneinsicht nur drei Seiten in Kopie mitgegeben wurden, am 19.April 1994 ( BV BStU Seiten: 106; 107 & 108 – Anlage 2). In meinem Besitz befinden sich davon nicht die Seite mit der MfS Signatur 17 und 24 und 25 ( BstU 000027 & 000028 und 000029 ) die ausschließlich meine Person betreffen und die ich für unterdrückt halte, zumal sie die Sachverhalte enthalten könnte, die den politisch-operativen Charakter des OV „Merkur“ belegt.
Als weitere Erhärtung der Aktenmanipulation in Sache : Falschen Mitteilung der damaligen Gauck Behörde an den Polizeipräsidenten in Berlin, vom 05.07.1994 ( Behördenvorgang des BStU 000247/94 Seite 18-Anlage 8 ) ist dass diese Akte dort zwar benannt wurde, aber nicht, wie ersucht, als Augenscheinobjekt der ermittelnder Behörde vollständig übergeben worden. Weiter kommt es dazu,dass aus dieser Aktenmappe stammend ausgerechnet die Akte mit der STASI-Signatur 26 & 27 ( BstU-Signatur 000030&000031) und die Akte mit der STASI-Signatur 30 (BstU 000035) in der Akte des Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 auftauchen, ohne das die
Seite 2
angefordert wurden und ohne Begleitschreiben Ihrer Behörde. Erst taucht die 30 zwischen 24.3. und 7.4.94 auf und dann zwischen 17.5. und 2.6.94 alle drei 26;27 und 30 !? In ihrem Behördenvorgang ist Schreiben Ihrer Behörde vom 05.01.1994 nicht mal erfasst (!?)
Siehe die Ermittlungsakte des Verfahrens der Staatsanwaltschaft II Berlin 76 Js 1792/93 im Blog Beitrag: http://adamlauks.com/2013/01/31/die-wurde-des-menschen-ist-unantastbar-die-wurde-und-ehre-des-folteropfers-der-stazis-adam-lauks-wird-seit-30-4-1992-durch-die-berliner-justiz-mit-fusen-getreten-mit-wissen-des-deutschen-bund/
In der Mitteilung über Mehrfacherfassung ( Behördenvorgang des BStU 000247/94 – Seite 7 ) vom 4.1.94 hatten Sie erfahren dass unter 1488/92Z eine private Akteneinsicht bei AuF.4 lief.Aus dem Behördenvorgang 001488/92 (auf Anweisung von Gauck und Dr. Geiger) -es geht in der Akte auf, das bereits am 11.4.1994 die EPR-Terminalrecherche in AR 2 fündig wurde und die Akte der Hauptabteilung VII/8 VSH Lauks; Adam gefunden sei siehe: ( Behördenvorgangs des BStU 001488/92Z –Seite 71 -Anlage 3 )
Beweis für Unterdrückung bzw. strengste Geheimhaltung der Akte über die Schwere Körperverletzung in der Absonderungszelle „4“ der SpeziellenStrafvollzugsabteulung von Waldheim am 23.6.1985. Es sind Ihre Akte Herr Jahn!?
Dazu gezogene Karteikarte trägt unter anderem die, für die Beantwortung der Fragen aus dem Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin und des LAGeSo wichtigsten Signaturen mit Beweisen über schwere Körperverletzungen und Operative Verfolgung – Zersetzungsmaßnahmen im Rahmen der „lückenlosen medizinischen Behandlung“ durch IMS Ärzte 19.5.1982-29.10.1985. Siehe dazu:( Behördenvorgang des BStU 001488/92Z-Seiten 72&73 – Anlage 4 )
Die Aktenmappe MfS HVA VII/8 ZMA Nr. 577/85 enthält; auf vier Blättern, drei Fernschreiben
des Stabes der VOPO Leipzig an die Bezirksverwaltung des MfS Leipzig über die schwere Körperverletzung § 316 StGB in der Speziellen Strafvollzugsabteilung – der absoluten Absonderung von Waldheim am 23.6.1985 – nach innen offener Unterkieferbruch in der Einzelzelle „4“ In der Akte MfS HA VII/8 ZMA Nr.462/83 sind die Beweise für die politisch-operative Verfolgungsmaßnahmen bis zum Tag der Entlassung und darüber hinaus.
Wichtig ist auch der Vermerk aus gesundheitlichen Gründen am 28.10.85 aus StVE Bln
nach der SFRJ entlassen.
Auf der Rückseite der Karteikarte wurden kurzgefasst die Inhalte der beiden Akte enthalten. Unter
23.06.85 StVE Waldheim: Schwere Körperverletzung mit SG Hunholz,Ralf. Sehr wohl wussten sowohl der Öleiter Gauck als auch der Direktor Dr. Geiger dass die schwere Körperverletzung 1992
noch nicht verjährt war. Vermutlich um die Anstifter zu schützen, opferte man meine Ehre und meine Würde, ließ mich ohne Status eines Folteropfer bis auf den heutigen Tag, worunter die schwere Körperverletzung nicht mal gemeint ist.
Die beschriebene Urkundenunterdrückung der Gauck Behörde wurde am 13.Februar 2013 zur Anzeige gebracht,-unter 222 UJs 662/13- und wurde am 11.3.2013 wegen Verjährung
eingestellt. Urkundenunterdrückung unter dem Leiter Joachim Gauck konnte nicht geahndet und auch nicht festgestellt werden.
Die nun wiederholte Urkundenunterdrückung zum Nachteil des Folteropfers Adam Lauks und Aufkärung der politisch-operativen Verfolgung umd mit der Verhaftung einsetzenden Zersetzungsmaßnahmen durch Ihre Abteilung AU3-01 – 10 Jahre später ist der Beweis dafür
dass beide Recherchen in den Behördenvorgängen 0048/92Z und 000247/94Z keine Zufälle oder Ergebnisse der begangener Fehler darstellen, sondern absichtliche Urkundenunterdrückung die
im Falle des Behördenvorganges LAGeSo ./. BStU 007540/12Z auch für einen Blinden auf den ersten Blick erkennbar ist.
Im Behördenvorgang der BStU zum Wiederholungsantrag 1488/92Z der AU 2-5 aus dem Jahre 2010 ist die Interne Vorgangsverfolgung Bürgeranträge sieht man auf den Seiten 34 & 35 -Anlage 5 was bis 11.Januar 2011 in der Behörde des BStU zum Namen Adam Lauks ermittelt werden konnte.
Im Vorgang geht auf dass die drei Schlüsselakten für beide Ersuchen und für die private Akteneinsicht AKK 14236/85; HA VII/462/84 und HA VII 577/85 per 11.1.2011 vorhanden lagen.
Wenn man die auf Ersuchen des LAGeSo eruierten Akten im Behördenvorgang des BStU
Seite 3
007540/12Z Seite 86 – Anlage 6 ansieht, sieht der Blinde auf den ersten Blick dass die Akte
HA VII 462/84 von der Karteikarte – Seite 72 – Anlage 4 gar nicht erst mal angefordert wurde, und die HA VII/8 577/85 erst am 8.9.2014 ,vermutlich erst nach meinen Anrufen und Monierungen am 21.3.14 bzw. am 25.3.14 , siehe Gesprächsnotizen Seiten 69 und 70 -Anlage 7 dass die Sachbearbeiterin Büchler und die Juristin von Stockhausen, weil Gerichtssache bereits am nächsten Tag die Aktenmappe hatte, hatte die SB Büchler nicht mal eingetragen im Blatt 86 ?-
damit man nicht mitbekommt, dass man die Akte aus der Abteilung AR 3 ZMA ganz schnell bekommen kann,wenn man es will,-fürs Gericht, und wenn man es nicht will 2,5 Jahre später.
War denn die Gauck Behörde am 3.10.1990 nicht ins Leben gerufen um auf Anfragen der Opfer die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung zu leisten!? Selbstverständlich ist die Urkundenunterdrückung im Behördenvorgang 007540/12Z noch nicht verjährt.
Ich erwarte von Ihnen, als Leiter und vor dem Gesetz Verantwortlicher, die vollständig, durchpaginierte Akte AKK 14236/85 und MfS HA VII/8 ZMA Nr. 577/85 so wie die Akte HA VII/8 ZMA Nr.462/84 „im Nachgang“ an die LAGeSo und an die Staatsanwaltschaft Berlin II zum dortigen Behördenvorgang 76 Js 1792/93 zum Oberstaatsanwalt Lorke zu schicken und mich darüber schriftlich zu benachrichtigen. Damit wäre der durch Ihre Behörde angerichteter Schaden zwar nicht behoben, aber der Weg zu Wiederherstellung meiner Ehre und Menschenwürde wäre offen. Die 2011 beantragte Akteneinsicht ist noch nicht erfolgt, obwohl wir schon die Akte nach IFG einsehen konnten.
Abschließend teile ich Ihnen mit, dass ich von der BStU erwarte alle Akte meine Person betreffend ob als Privatperson oder als Objekt „Merkur“ im Operativen Vorgang „Merkur“ dem Verwaltungsgericht im Original zur Verfügung stellen, so wie das der Polizeipräsident in Berlin am 20.12.1993 gestellt hatte.Siehe hierzu aus dem Behördenvorgang BStU Seite 1 & 2-Anlage 8.
Bei meiner Akteneinsicht nach Informationsfreiheitsgesetz Anfang dieses Jahres konnte mir die Sachbearbeiterin Bossack die ersten 35 Seiten aus meiner allerersten Akte nicht vorlegen, die waren nicht da. Deshalb bitte ich Sie persönlich darum dass das zeitnah ermöglicht wird und dass mir eine Kopie der Akte vorgelegt wird die Gauck Behörde im Jahre 2006 der Gedenkstätte Berlin Hohenschönhausen auf ihr Ersuchen zusammengestellt und zugeschickt hatte. Dort war ich Zeitzeuge gewesen, erinnerlich sind uns das erste Mal persönlich begegnet, als Sie den Opfern, im Bezug auf die in Ihrer Behörde noch tätige Hauptamtliche des MfS vorlaut auch den anwesenden Opfern versprochen hatten: „Das ist den Opfern unzumutbar, ich werde sie alle raus schmeissen !“
Erinnern Sie sich noch Herr Jahn, ich habe mit ihnen vor dem vollen Saal gewettet dass Sie das nicht schaffen werden. Ich glaube Sie werden eher gehen als die restlichen STASI – Leute sich versetzen lassen. Ich habe Ihnen damals gesagt, dass Sie die nur mit Abfindung im beiderseitigen Einvernehmen „rausschmeißen“ können !
Mit angemessener Hochachtung
ungesühntes Folteropfer des MfS.
Adam Lauks
PS. Über welche Beweise und Anhaltspunkte für Folterungen und Gewaltanwendung-Misshandlungen von Gefangenen verfügt Ihre Behörde und wie und wo könnte man sich darüber informieren. Hat jemand darüber Forschungsarbeit betrieben in Ihrem ehrenwerten Haus !?
A. Lauks
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Was die STASI und folglich schützen und wozu Gauck das Stasiunterlagengesetz maßgeblich miztentworfen hatte, nach dem er sich an hunderten von Hauptamtlichen des MfS im Komitee für Aulösung des MfS gerieben hatte, bevor man ihn zum Lweiter der Behörde machte sehen wir HIER:
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DIE WAHRHEIT über den Anschlag des STASI-Schergen in der Absonderungszelle „4 “ in der Spezuellen Strafvollzugsabteilung Waldheim hat vom Ohrenzeugen ein Kriminalobermeister der „K“ imn seinem Vernehmungsprotokoll – 16 Tage später erfasst. Auch Michael Gerhald lieferte teilweise falsche Aussage, die ihm in den Mund gelegt wurde. Am 4.7.85 wurde ich aus dem Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf zurücktransportiert, mit losem Maul, die Behandlung des Unterkiefers lehnte ich ab. Am 4.Juli 1985 schrieb ich die „Endabschlussrechnung“ an Erich Honecker die ich im verschlossenem Umschlag dem SANI übergab. Es gab keine Arbeitsmaterialien in meiner Zelle zum Abholen. Aber die mussten als Grund für den Aufschluss der doppelten Tür erklärbar machen.
Dass man mich zum Vorfall nicht befragt hatte, ist nicht mehr verwunderlich. Im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 hat man auf meine Aussagen über Folterungen in der Zelle 068 im Haus 6 von Berlin – Rummelsburg auch verzichtet, von einer Gegenüberstellung mit meinen Berliner Schergen, Rohne, Flach,Ulrich,Graupner, Mayer ganz zu schweigen.
Ihnen wurdw duwsw Verfügung nicht mal vorgehalten zur Stellungnahme. 20 Tage Fessellung an Händen und Füßen.. SO WHAT der Pole Janek Buchholz hat mich nach 20 Tagen und Nächte abgelöst und durfte 30 Tage und Nächte auf Adam´s Bett liegen und unter sich koten und urinieren, wie ich. Zuzügliche Gewaltanwendung am Gefesselten brachte zusätzliche Prämien für die Folterknechte. Je schärfer der Einsatz desto höher die Prämien. Obermeister Flach fing nach der Wende in der JVA Moabit an zu 2.800 DM Netto und sein Mittäter Ulrich fing an zu 3.500 DM Netto an im gleichen Zuchthaus im Westberlin an. RASIERKLINGE wies bei der Vernehmung die Vorwürfe der Folter und Gewaltanwendung von sich: schließlich sei er überprüft worden, sonst hätte er den Job nicht bekommen !? Überprüft auf die Mitarbeit für Staatssicherheit!?… diesen Persilschein hätte er vomn der Gauck Behörde ausgestellt vorlegen müssen…
Das Vernehmungsprotokoll von Michael Gerhald stammt nicht aus der Gauck Behörde. Ich fand es 2010 in meiner Gefangenenpersonalakte die 1997 von der Staatsanwaltschaft Berlin – ZERV 214 1997 samt Gesundheitsakte in die JVA zurückgeschickt wurde…Ob telefonische Weisung dabei war, die R-Akte ( Erzieherakte) verschwinden zu lassen, weiß ich nicht, jedenfalls wurde die Existenz einer E-Akte von der Ärztin Dr.Frischmann wehement abgestritten. Schon die Akteneinsicht und Herausgabe von Kopien der auch dort gebliebenen Gesundheitsakte musste von dem Herrn Mauersberger aus dem Referat des Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen herausgepresst werden. Leitende Ärztin Dr.Frischmann musste erst ordentlich belehrt werden dass es 1990 eine Wende gab und dass dabei Strafvollzugsgesetz und Dienstanweisungen der STASI durch Strafvollzugsgesetz des Rechtsstaates abgelöst wurden und dass sie die Akte zur Einsicht im Original vorzulegen hat und eine Kopie davon dem Herrn Lauks auszuhändigen. Die E-Akte blieb als nicht existent.
Fragt mich nicht ob ich an Gott glaube… ich werde die Frage nicht beantworten, nur weil ich ihn nicht gesehen hatte. Zu viert fuhren wir 2010 nach Waldheim um die „4“ zu besichtigen und den Freistundenhof zu betreten wo ich nicht weine einzige stunden laufen durfte, die Gefängnismauer über die meine Tagebuchblätter in die Freiheit und gen Westen geflogen waren. Nach der freundlichen Führung eines Insiders von Früher der damals den Zuchthausmuseum von Waldheim leitete, Herrn Zetsche, besichtigten wir sein Museum und ich teilte ihm mit dass ich hier 6 Monate verbracht hätte und keine Akte darüber existierte. Seine Forscher-Ehrgeiz wurde angefacht: „Wenn Sie durch dieses Tor eingefahren sind muss es über Sie eine Akte geben – geben Sie mir zwei Wochen !“ Ich schmunzelte unsd gab ihm meine Telefonnummer.
10 Tage später klingelte bei mir, ich werde es nie vergessen, Herr Zetsche war dran:“ Herr Lauks, wenn Sie stehen, setzen Sie sich jetzt hin !..!?? Nein!? fing ich an.. Doch doch Ihre Gefangenenpersonalakte – fünf Bänder mit 1080 Seiten sind da. – Sie müssen ein schlimmer Finger gewesen sein !“ „Haben Sie schon reingeschmuhlt !??“ Ich war der größte vund gefährlichste STASI-Feind musste ich aus der Akte entnehmen, und den galt es zu liquidieren….Herr Zetsche hatte einfach sich in Leipzig erkundigt und die Akte als Amtshilfe angefordert. Dort hat man den Braten nicht gerochen und überstellte die Bänder anstaltslos in die jetzt JVA Waldheim.
Um die Akte gesetzmässig übergeben zu bekommen reiste dann ein ausserordentlicher Mensch trotz seiner Quärschnittslähmung an jenem Tag der Übergabe aus Dresden an. Herr Mauersberger saß am Tisch und der Regierungsdirektor Rolf Jacob tänzelte herum, links neben mir die Sekreteärin mit den Akten, rechts neben mir Neuropsychiater Dr. Bürke. Als jeder einzelne Blatt protokolarisch mir übergeben wurde, sagte mir Herr Dr. Bürke: “ Herr Lauks, ich bedanke mich bei Ihnen dieser Übergabe beigewohnt zu haben…. Hier hat sich seit 1932 nichts geändert !
In den Akten fand ich alle Verfügungen über Belobigungen,Disziplinarmaßnahmen(Arreststrafen) und Sichwerungsmaßnahmen( Fesselung und Gewaltanwendung) und zwe Exemplare des Verwirklichungsersuchens vom 7.6.1994 mit dem Leiter der UHA mit meiner zeitnahen Ausweisung betraut wurde. Ich wurde 2 Jahre und 5 Monate später am 29.10 in die Tschechei über Bad Schandau vorzeitig entlassen, ohne dass jemand einen Antrag eingereicht hätte….
Solltet Ihr Probleme haben die Disziplinarmaßnahme ( 21 Tage Arrest – wegen Rasieren eines Kahlschnitts (Glatze) mit der Sicherungsmaßnahme ( Fesselung an Händen u. Füssen zum Schutz der eigenen Person) haben, wundern Sie sich nicht, nicht nur bei STASI-Exekutive war alles möglich ( hier geht es um zwei Adam Lauks -einer kam vom C(ESAR)II und lag im Arrest; der andere fristete sein Dasein auf der FOLTERBANK in der Schlichtzelle 068 – zur gleichen Zeit!? Ruft mal den KHK TSCHAIKA an den man irgendwo im Westen mit großwen Freude losgeworden war, der mit Buschzulage ausgestattet nach Berlin kam um Die Verbrechen der STASI-Exekutive und Mauerschützen und Grenzschützen zu jagen. Ihm wurde anscheinend nicht gesagt gegen wen er zu ermitteln hat!?? Kontakt zu Ihm zu bekommen nach langen Jahren gelang es nicht – man sagte Datenschutz. Wie die ZERV 214 Ermittler arbeuteten 5 und einhalb Jahre lang, um das Ermittlungsverfahren Mangels an Beweisen einzustellen kann der Interessierte hier lückenlos nachverfolgen -viel Spaaß !
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