Auf dem Bild sind die Hauptschuldigen für den Täterschutz und Verfälschung der Geschichte des MdI und des MfS und STASI-Justiz und ihrer Exekutive, hörige Vollstrecker der vereinigten Geheimdienste der BRD und der DDR.
Was Diestel nicht zu vernichten schaffte, verschleierte und unterdrückte Guck und seine verfassungswidrige Behörde 1990-2000 und seine Nachfolger bis heute. Somit wurde auch die Geschichte und Mißbrauch der Psychiatrie in der DDR und im Strafvollzug der DDR eine Geschichtsfälschung nach Vorgaben aus der Politik – aus dem Kabinett Kohls und seinen Mitätern Schäuble und Dr. Werthebach und Ziehtochter/Nachfolgerin in Lüge, Merkel, die am 25.5.16 durch Erpressung von Gabriel und Nahles die “Aufarbeitung des Unrecht der DDR Diktatur und Verbrechen der kommunistischen Gewaltherrschaft der STASI-Justiz und ihrer Exekutive” in den Händen der Ewiggestrigen in der BStU beließ und als Obersten Sachverständigen den ehemaligen freiwilligen und ausgezeichneten Kommunisten und Bereitschaftspolizisten der VOPO´s Roland Jahn wieder auf unbestim-mte Zeit intronisierte.

Spezielle Strafvollzugsabteilung Waldheim – nach 1949 ein schwarzes Loch in der Geschichte der kommufaschistischen Gewaltherrschaft ! LESENSWERT ist die Dissertation ALLEMAL. Das Mörden und Töten auf Befehl hat in Sachsen seinen Ursprung aus der Zeit des Gauleiters Mutschmann. Töten durch aushungern und Medikamentation. T-4 Ärzte Dr. Nietsche, Dr. Wischer…Kuniß, Dr. Poppe, Dr. Ochernal Dr. Stöber und Dr. Siegfried Hillman waren hörige Befehlsempfänger und treue Diener des BÖSEN. Sie haben ALLE nur ihre Arbeit und Dienst getan, mal für den Führer, mal für den Doppelmörder Mielke.
Frau Dr. Sonja Süß, geborene Schröter, hatte als Gauck´s Mitarbeiterin über mehrere Jahre Zugang zu den Akten der Ärzte der DDR in der Gauck Behörde. Als Ergebnis ihrer Tätigkeit ist nicht nur das Buch das sie geschrieben hatte. sondern auch der Zustand der Akte danach, die alle eine Signatur 1991 oder 1992 tragen und gesäubert und von allen Operativ Vorgängen der vollstreckten “medizinischen Betreuung endsprechend den gegebenen Befehlen und Wesungen des MfS ” systematisch gesichtet und “befreit wurden” Die Namen der Halter von HA Handaklte wurden durch den Referatsleiter Rüdiger Droysen von Hamilton und seiner Mitarbeiterin Frau Loos geschwärzt um den Forschern und der Presse und Medien den Zugang zu darin enthaltenen Augenscheinob-jekten über die operative Tätigkeit der IM Ärzte zu versperren und das was die auf Befehle der STASI vollstreckt hatten zu verschleiern, ungeschehen zu machen, auszurad-dieren.
Der Übelste und skrupellosester IME Arzt von allen im Bereich Psychiatrie der Verwal-tung Strafvollzug der DDR im Med-Dienst war IMS “Georg Husfeldt” alias MR Oberst-leutnant Dr. Jürgen Rogge, beinahe Literatutpreisträger “Johannes Gillhoff” aus Perle-berg.
Mit Sicherheit könnte uns die unerreichbare “Forscherin” Süß erklären ob sie aus dieser Akte recherchiert hatte ( als sie noch vollständig waren ) oder nach der “Neuerfassung”, oder diente IHRE Forschung zur Sichtung und Bergung strafrechtlich relevanten IM Berichten auch nach 1990 in der Gauck Behörde, die an die Vorgaben aus der Politik gebunden war ? Der Zustand der Akte IME “Georg Husfeldt” macht ihre Arbeit in dem erschienenen Buch zum Machwerk der verbrüderten Geheimdienste die aus der DDR ein Paradies an Rechtsstaatlichkeit machen wollen und die seit 1990 mit einem Heer von Pseudohistorikern und in den Aussenstellen der BStU und Gedenkstätten und restli-chen “Aufarbeitungsindustrie” der gut bezahlten Stiftungen einschließlich UOKG – Dach-verband der Opferverbände sind stets bemüht gewesen und sind´s immer noch, die Repression der kommunistischen Gewaltherrschaft in der DDR zu verfälschen und und zu leugnen,, ungeschehen zu machen, als ob die nie stattgefunden hätte.

Es ist bedauerlich dass das auf Veranlasung und nach Vorgabe der CDU Regierungen Kohl´s und Merkel´s passierte und bis auf Weiteres weiter so vollzogen wird. Die Geschichte schrieben schon immer die Sieger und Sieger der Wende sind verbrüderten Geheimdienste der BRD und der DDR 1990.
Als Leiter der Abteilung Neuropsychiatrie des Haftkrankenhauses Leipzig-Meusdorf war er der Dr. Megele an der Ramp der über das Leben und Tod und über die Schicksale ihm überstellter paranoiden Querulanten – lese Renittenten, Assis und Regimegegner und Staatsfeinde. Regimegegner, dazu zählten auch die Ausweisungantragsteller und Staatsfeinde, konnte und durfte es in der DDR nicht geben, ergo waren die alle die as gegen das System hatten und dagegen aufbegehrt hatten psychisch Krnke.

Vergauckelung und Verdummung des Westens wurde auf der höchsten Ebene der DDR – von der Ersten Präsidentin Bergmann-Pohl beschlossen

Ich stand allein am 17.1.15 von 11.-18.30 vor Mielkes Ministerium mit meinem Plakat und verteilte an Interessierte 500 Flyer…Gegen die Lügen die seit 25 Gauck Behörde nach Belieben verbreitet,

Weitere Akte im Bezug auf Folterbank und den Folterschergen gab es nicht in der Akte des Internisten Erhard Zels !?? Seine Akte wurde 1991 neu erfasst – GESÄUBERT dem Stasi Unterlagen Gesetz angepasst!?
Zum systematischen Mißbrauch der Psychiatrie in der DDR
von Dr.Friedrich Weinberger
Vorsitzender der Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e.V. geschrieben 2009
Gleich nach dem Ende der DDR kam die Frage auf, ob auch hier ähnlich wie im „großen Bruderland“ Sowjetunion gesunde Menschen oppositioneller Haltungen wegen für ver- rückt erklärt und in psychiatrische Kliniken eingewiesen wurden. Unsere staatlichen Behörden, die Ärzteschaft, die Medien haben dies bis vor kurzem mit Nachdruck verneint. In Berlin und in einigen neuen Bundesländern,genauer in Brandenburg,Sachsen und Sachsen-Anhalt,hat es zu dieser Frage einige Untersuchungen gegeben, die 1 für Mißbräuche der Psychiatrie in der DDR jedoch keinen Hinweis fanden. Für die Gauck-Behörde konnte die Psychiaterin Sonja Süß, zur Wende-Zeit im Demokratischen Aufbruch als Vertreterin seines linken Flügels aktiv, die einschlägigen Stasi-Akten auswerten. Sie brachte in der Folge ein dickes Buch heraus, in dem sie entsprechende Vorwürfe anhand von ausgewählten Fällen näher diskutierte, aber zu dem Ergebnis kam, mit ihnen ließe sich kein systematischer Mißbrauch des Faches wie in der Sowjetunion nachweisen. Damit hatte sie die DDR-Psychiatrie freigesprochen,und ihr Befund wurde weithin von der Ärzteschaft übernommen.In der Fach-zeitschrift Soziale Psychiatrie Nr. 23 vom 23. Juni 1999 wurde, um ein Beispiel zu nennen, das Buch mit den Worten resümiert: „Einen systematischen, staatlich angeordneten Mißbrauch mit dem Ziel, politisch mißliebige Oppositi-onelle zu psychiatrisieren und ‚unschädlich‘ zu machen– diesenMißbrauch der Psychiatrie hat es in systemati-scher Form in der DDR nicht gegeben.Dies ist die Hauptaussage des Buches.Mit diesem Ergebnis scheint das Thema‚Mißbrauch der Psychiatrie in der DDR?‘ also erledigt zu sein. Und wir können uns beruhigt anderen Themen zuwenden.“ Ähnlich verbreitete sich das Deutsche Ärzte- 3 blatt, Organ der Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztli-chen Bundesvereinigung (KBV). Ähnlich verlautete es 1999 auch im Weltverband für Psychiatrie. Und ähnlich wurde die allgemeine Öffentlichkeit hierzulande und international beschwichtigt.
Einige wenige widersprachen.
Die Walter-v.-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der 4 Psychiatrie e.V. (GEP) legte über die Jahre immer wieder Fallberichte vor, bis heute über zwanzig, die aufzeigen, daß und wie Männer und Frauen aus Gründen oppositioneller Äußer-ungen oder Handlungen sehr wohl auch in der DDR in psychiatrische Kliniken gesteckt worden sind. Nur fanden diese Berichte keine Beachtung. Im Oktober 2008 aber kam aus dem Thüringer Sozialministerium auf eine Anfrage des Bundes Stalinistisch Verfolgter (BSV) Thüringen und der thüringischen Landesbeauftragten Hildigund Neubert wie beiläufig und ganz unspektakulär die Mitteilung, man bearbeite dort seit 1992 47 Anträge auf Rehabilitierung von Personen, bei denen es „im Zusammenhang mit politischer Verfolgung [in der DDR] zu einem Aufenthalt in psychiatri-schen Einrichtungen gekommen“ war. Zudem wurde erklärt, daß „in 21 Fällen der erforderliche gerichtliche Rehabilitie-rungsbeschluß erwirkt“ werden konnte. Das bedeutet im Klartext, daß hiermit erstmals von staatlicher Seite die dem „Aufenthalt“ zugrunde liegenden Psychiatrisierungen einer größeren Zahl politisch Verfolgter als widerrechtlich und damit „psychiatrie-mißbräuchlich“ anerkannt wurden. Daß die Medien den Kampf gegen den Mißbrauch des Faches und seine offizielle Nicht- Anerkennung über Jahrzehnte ignoriert haben, bleibt befremdlich. Denn hier geht es nicht primär um die Interessen einzelner, sondern um die Rechtssicherheit aller. Solange der Kampf nur oder haupt-sächlich gegen die Psychiatriemißbräuche in der Sowjetunion der siebziger und achtziger Jahre ging, berichtete zumin-dest die Frankfurter Allgemeine Zeitung, genauer ihr Korrespondent Claus-Einar Langen, ab und zu in gebotener Ausführlichkeit darüber. Erst als die Mißbräuche in der DDR näher ins Visier gerieten, fand sich keine einzige Zeitung mehr im Land, die sich dafür interessierte, bis auf das Nachrichtenmagazin Stern, das Anfang der neunzi-ger Jahre vorwiegend Überzogenes und Falsches berichtete und Sonja Süß die Gelegenheit bot, nichtstaatliche Aufklä-rungsbemühungen weiter abzuwerten.
Drei Fallbeispiele für Psychiatriemißbrauch in der DDR
Wie systematischer Psychiatriemißbrauch in der DDR konkret aussah, was er für die Betroffenen bedeutete und warum er ganz besonderes Augenmerk verdient, läßt sich an drei Fallbeispielen verdeutlichen. Über den ersten Fall, von dem die GEP in den neunziger Jahren erfuhr, wurde in ihrem Rundbrief 1/96 berichtet. Es handelt sich um den Fall von Waltraud Krüger. Frau Krüger stellte mit ihrer Familie 1973 einen Antrag auf Ausreise aus der DDR. 1962 war ihr Mann, weil zufällig mit Westlern in Kontakt geraten, kurzfristig von der VOPO verhaftet worden. Kritische Äußerungen zogen weitere Schikanen des Systems für die Familie nach sich. Die über Jahre unbeugsam bleibende Frau wurde schließlich inhaftiert und Anfang 1974 in die Psychiatrische Klinik der damaligen Medizinischen Akademie Magdeburg eingeliefert. Einer ihrer Ärzte erklärte ihr, wer den sozialistischen Staat verlassen wolle, könne nervlich nicht gesund sein. Der Ehemann konnte die Frau unter größtem Einsatz nach drei Wochen aus der Klinik herausholen. Eine längerfris-tige Einweisung in das Bezirkskrankenhaus Uchtspringe, wie in einem kreisärztlichen Schreiben angedroht (vgl. Abb. 1), blieb ihr jedoch erspart. 1981 wurde auf Intervention von außen, vor allem durch den Humanistischen Verband Deutschlands, die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte und Amnesty International, dem Ausreiseantrag der Familie stattgegeben. Die Einzelheiten hat Frau Krüger in ihrem (vergriffenen) Buch Ausreiseantrag anschaulich beschrieben.
Die in Sachsen-Anhalt 1991 bis 1992 tätige Gutachterkommission erwähnte den Fall Krüger nicht. Sie nahm nämlich nicht die einschlägige Klinik der Landeshauptstadt, sondern nur die im Land verteilten Landeskrankenhäuser in Augen-schein, hielt dabei aber immerhin fest, daß ihnen „in einigen wenigen Fällen gesunde Menschen aus politischen Gründen zugewiesen wurden“. Die Ärzte hätten sie jedoch „umgehend wieder entlassen“. Wie das geschehen sein soll, wie die Ärzte sich über gerichtliche Anordnungen oder solche der Stasi hinweggesetzt haben sollen, ließ der Kommi-ssionsbericht allerdings offen. Sein Fazit wie das anderer, vergleichbarer Untersuchungen lautete: Es lägen keinerlei Hinweise auf systematischen Psychiatriemißbrauch zu DDR-Zeiten vor.
Zu einem der Stasi-Ärzte Krügers, Prof.Wendekamm, bemerkte die zuständige Ärztekammer Sachsen-Anhalt im Mai 1996: „Die Gründe, die den Arzt veranlaßt haben, in der Zeit der DDR mit den Staatsorganen zusammenzuarbei-ten, sind politischer Natur und unterliegen nicht der Beurteilung der Ärztekammer.“ Der in der Haft behandelnde Stasi-Psychiater Dr. Dr. Böttger wurde im Herbst 2000 freigesprochen.Was es mit diesem Stasi-Offizier und seinem Doppel-Doktor-Titel auf sich hat, schildert Süß in ihrem oben genannten Buch richtig. Zeitungen berichteten über den Prozeß, unter Anonymisierung seines Namens. Als weiteres Beispiel sei der Fall von Dr. med. Dietmar Eckstein beschrieben. Er wurde 1986 und erneut im März 1989, also noch unmittelbar vor dem Ende der DDR, nach Auseinandersetzungen mit ört- lichen Dienststellen zwangseingewie- sen. Eckstein verbrachte im Be- zirkskrankenhaus Rodewisch einmal vier Wochen und das andere Mal eineWoche. Auch der Fall Eckstein wurde von der sächsischen Gutachterkommission nicht geprüft. Eckstein schrieb über seine Erfahrungen: „Über Jahre wurde ich von der Staatssicherheit im Rahmen Operativer Personenkontrolle überwacht und neben anderen Repressalien wie meiner fristlosen Entlassung von meiner damaligen Arbeitsstelle zweimal gewaltsam psychiatrisch eingewie-sen. Die Gründe: Ich habe ab 1985 – seinerzeit selbst Mitglied der SED – die SED-Kreisleitung in meinem Wohnkreis kritisiert, habe u. a. gesagt,daß ich den damaligen 1. Sekretär der SED-Kreisleitung für unfähig halte, diesen Kreis zu leiten. Wie aus den Stasi-Unterlagen hervorgeht, störte die damaligen Machthaber insbesondere meine Hartnäckigkeit, zum anderen die Anerkennung,die mir als wissenschaftlichem Leiter der Arbeitsgruppe ‚Mikrofilmtechnik in der Medizin‘ entgegen gebracht wurde. Auch meine psychiatrischen Einweisungen geschahen in diesem Zusammenhang,genauer mit zwei Auslandsreisen, die ich einmal zum Erfahrungsaustausch meiner Arbeitsgruppe 1986 in die damalige Volksrepublik Ungarn und 1989 als Ehrengast zu einem Symposium nach Prag unternahm und die den örtlichen Machthabern mißfie-len. Im April 1989 sammelte sich eine Gruppe um mich, primär um mir zu helfen. Später haben wir aktiv gegen die SED-Machthaber im Kreis Auerbach gearbeitet. Während und kurz nach der Wende habe ich mich auf Einzelaktionen beschränkt, habe selbstgefertigte Handzettel gegen das Regime verteilt, Losungen geschrieben u. a. Grundsätzlich kam die Aufarbeitung zustande durch unsere Revolution im Herbst 1989. Danach sorgte ich, daß sämtliche Täter und willfährigen Helfershelfer der SED-Diktatur, die an meinem konkreten Fall mitwirkten, von ihren Posten abgesetzt wurden. In letzter Zeit erstarken die alten Kräfte jedoch wieder. Ein fast zur Resignation Anlaß gebendes Beispiel: Im Vormundschaftsgericht einschließlich Betreuungsbehörde und vergleichbaren Organisationen des Amtsge-richts Auerbach ist nicht nur eine auffällige Häufung von ehemaligen SED-Mitgliedern festzustellen, sondern es fand auch ein Psychiater dort wieder Anstellung, der wegen Stasi-Kontakten nach der Wende aus seiner Funktion als Chefarzt entfernt worden war und im Jahre 1996 als informeller Mitarbeiter der Staatssicherheit wegen Verletzung des Berufs-geheimnisses in Chemnitz verurteilt worden ist. Insgesamt sind die Rehabilitierungsverfahren positiv einzuschätzen. Bei der Strafverfolgung der Täter ergibt sich jedoch ein gänzlich anderes Bild. Die Ermittlungen der Staatsanwalt-schaft dauern viel zu lange. Was ich erlebte, als Beispiel: Meine fristgemäß 1993 abgegebene Anzeige wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses gegen den auf mich angesetzten IM hat die zuständige Staatsanwaltschaft solange bearbeitet, bis die Verhandlung auf einen Termin zwei Tage vor der Verjährung fiel. Der angeklagte Arzt konnte sich problemlos für die zwei Tage als erkrankt und nicht transportfähig einstufen lassen, so daß danach die Einstellungsverfügung erlassen wurde. Seit der Wende arbeite ich als praktischer Arzt in Auerbach im Vogtland. Ich bin verheiratet und habe zwei erwachsene Söhne. Mein Rehabilitierung erreichte ich 1994. Ich beschäftige mich auf wissen- schaftlichem Gebiet mit informationstheoretischen Fragen der Medizin und bin Stellvertretender Leiter der Arbeitsgruppe ‚Archivwesen‘ der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Dokumen- tation und Statistik. Zwangseinweisungen in eine psychiatrische Einrichtung sind wohl nur als äußerste Maßnahme der Machthaber angewandt worden, insbesondere dann, wenn ohne Zeitverzug gehandelt werden sollte und andere Mittel dabei nicht angewandt werden konnten. Vermutlich aber gibt es eine große Dunkelziffer. Wer spricht schon gerne über seine psychiatrische Einweisung? Zu vermuten ist auch, daß das Stasi-Ziel der, Zersetzung der Seele‘ bei manchen gelungen ist und die Betroffenen in der Tat erkrankten. Manche wurden durch die erfahrene Repression rasch „kuriert“. Manche waren a priori Mitläufer.Andere,insbesondere deutsche „Dissidenten“, kamen mit variierenden Abweichlerideen im Westen gar zu besonderen Ehren, wie etwa Havemann, Bahro und Biermann. 124 ZdF 25/2009 Ein falsches Herangehen an das Problem des Psychiatriemißbrauchs wird schon bei der Untersuchung der sächsischen Kommission zum Thema DDR-Psychiatrie [s. o.] deutlich. So wird darin häufig von ‚Krankenakten‘ und ‚Patienten‘ gesprochen, wo letztlich gesunde Bürger ihrer oppositionellen Haltungen wegen Stasi-Opfer geworden waren. Schon die Wortwahl zeigt eine erschreckende Nähe zu den Berichten der SED und Staatssicherheit, die zu unserer Verhaftung bzw. Einlieferung geführt hat. Trotz aller Probleme sage ich jedoch, daß das Positive bei der Aufarbeitung weit überwiegt, denn wir dürfen jetzt in einer Demokratie leben. Das ist das Wichtigste.“ Wie Dietmar Eckstein später berichtete, äußerte der für seine Einweisungen verantwortliche Kreisarzt sinngemäß, daß, wer sich wie er mit dem sozialistischen Staat anlege, nicht normal sein könne. „Weil ich mich meiner Einweisung massiv widersetzte, wurden mir in meiner Wohnung neben der Anwendung von körperlicher Gewalt von mehreren männlichen Personen insgesamt vier Ampullen Faustan (= 40mg Diazepam) i.m. und i. v. injiziert. Nach Verbringung in das Bezirksfachkrankenhaus Rodewisch erfolgte meine Fixierung in folgender Weise: Ledergurte an beiden Handge-lenken und beiden Fußgelenken, zusätzlich straffer Brustgurt und Gurt über beiden Oberschenkeln. Am 14.11.86 erwachte ich dann aus der Überdosis von Medikamenten und konnte zumindest einen weiteren Einstich an meinem rechten Oberschenkel erkennen. Wie ich in Erfahrung bringen konnte, war mir in der Nacht noch ein ‚lytischer Cocktail‘ (je 1 Ampulle Protazin und Propaphenin=Promethazin und Chlorpromazin) verabreicht.Obwohl ich diese starke Medizin erhalten hatte, kann ich mich schemenhaft noch an folgendes erinnern: extreme Luftnot, ausgesprochen angenehme, traumähnliche Wahrnehmungen mit bunten Bildern und starke innere Unruhe in der Aufwachphase. Wahrscheinlich am 15.11.86 oder auch einen Tag zuvor entwickelte sich bei einer Visite fol-gender Dialog mit Chefarzt Dr. Du Chesne, den ich nahezu wörtlich wiedergeben kann. Du Chesne: ‚Die gespritzten Medikamente werden Sie in etwa jetzt oral bekommen.‘ Eckstein: ‚Ich lehne jedwede Therapie hier ab.‘ Du Chesne: ‚Dann machen wir das mit Gewalt. Sie wissen doch, wie das geht.‘ Eckstein: ‚Das wird nicht so einfach für Sie sein. Für den Fall habe ich mit meiner Frau vereinbart, daß ab sofort die möglichen Einstichstellen bei ihren täglichen Besuchen fotografiert werden.‘ Nach diesem Gespräch erfolgten keine körperlichen Gewaltakte mehr. Es ist mir auch gelungen, in den nächstenWochen jedwede therapeuti-sche Versuche zu vereiteln. Selbst den Ansatz von einem ‚therapeutischen Gespräch‘ habe ich unterbunden.“ Sonja Süß verharmlost und verballhornt in ihrem Buch den Fall Eckstein. Als eine Bekräftigung ihrer Fehldeutungen aus der Feder eines Dr. Bieber auch noch im Deutschen Ärzteblatt (Nr. 17/1999) erschien, konterte Eckstein mit einer Gegendar-stellung in einem darauffolgenden Heft (Nr. 23/1999) und schilderte dabei, wie sich die Einlieferungen ins Krankenhaus abspielten: gefesselt „mit sogenannten Reißketten ( Knebelketten A.L.) an beiden Handgelenken, die an der linken Hand zu einer wochenlang anhaltenden Funktionseinschränkung führten. Bei der zweiten Festnahme ist mit der Pistole der Volkspolizei geschossen worden. Meine Stasi-Akte enthält unzählige Verletzungen der ärztlichen Schweigepflicht. Der damalige Chefarzt alias IM ‚Haber‘ stellte zweimal eine falsche Diagnose.
Der Ärztliche Direktor alias IM ‚Horst‘ sagte der Stasi, ‚wie dem Eckstein sein schändliches Handwerk zu legen‘ sei usw.“ Für Süß und die damalige Gauck Behörde sprach und spricht das alles „gegen die Hypothese eines systemati-schen Mißbrauchs der Psychiatrie in der DDR“, weil die Mißhandlungen von nachgeordneten Verantwortungsträgern ausgegangen und von übergeordneten Dienststellen abgebrochen worden seien. Nach seinem SED-Ausschluß bearbei-tete die Stasi Eckstein weiter unter dem Vorgangsnamen „Unkraut“. Ein weiterer Fall, den auch Süß in ihrem Buch vorstellt, betrifft den betagten Dresdner Antiquitätenhändler HelmuthMeißner, der 1982 auf Veranlassung der Stasi ins Psychiatrische Krankenhaus (PKH) Arnsdorf eingeliefert wurde, weil der Staat „problemlos“ an sein Sachvermögen in Höhe von etwa 6,5 Millionen Mark herankommen wollte. Süß verkürzt den Unglücklichen auf „M.“,macht ihn so posthum noch als „Kranken“ unkenntlich und glättet seinen Fall mit der Behauptung, daß er sich letztlich „in sein Schicksal“, genauer der Autorität des Ärztlichen Direktors Dr. Wieder (GMS Lautenbach), gefügt habe. Sie glättet damit auch, daß die Umstände dieser Internierung den meisten Ärzten des PKH verborgen werden „mußten“. Eher konnten sie ihnen wohl verborgen werden. Meißners Sachvermögen wird die „Kunst und Antiquitäten GmbH“ als Teil des KoKo-Imperiums von Schalck-Golodkowski im Westen gut umgesetzt haben.
Was ist systematischer Psychiatriemißbrauch?
Wer (systematische) politische Psychiatriemißbräuche in der DDR bisher leugnete, wird dies wahrscheinlich auch nach ihrer jetzt offiziellen Anerkennung in Thüringen weiterhin tun. Mit einem semantischen Trick, dem Abstreiten des „Systematischen“, wird bis heute der Mißbrauch insgesamt verharmlost oder grundsätzlich bestritten. Dabei war und ist politischer Psychiatriemiß- brauch immer und grundsätzlich systematischer Mißbrauch.Es kann von systematischem Mißbrauch gesprochen werden, wenn dieser, erstens, von Machthabern im Rahmen vorherrschender Ideologie und Machtverhältnisse veranlaßt wird, wenn er, zweitens, im Zusammenspiel mehrerer staatlicher Instanzen, insbesondere von Medizin und Justiz,stattfindet,wenn dabei,drittens,die Wissenschaft benutzt und„verbogen“ wird, und, viertens, wenn die Maßnahmen und Repressionen häufiger in ähnlicher Weise gegen Mißliebige zum Einsatz kommen, wobei nicht alle diese Bedingungen, insbesondere letztere, jeweils in gleicher Weise erfüllt sein müssen. In diesem Rahmen bewegen sich jedenfalls alle Fälle „politisch-psychiatrischer“ Verfolgung, die die GEP registriert und veröffentlicht hat. Auch diejenigen Fälle, die jetzt in Thüringen anerkannt wurden, wie auch diejenigen, die da und dort vordem schon offizielle Erwähnung gefunden haben und dann doch wieder heruntergespielt wurden, entsprechen weitgehend diesen Kriterien. Es ist davon auszugehen, daß es noch eine Reihe ähnlicher Schicksale gibt, von denen wir vielleicht nie erfahren werden,weil die betroffenen Menschen angesichts verbreitet fortbestehender Widerstände den Mut nicht aufbrin- gen oder die Mühe nicht auf sich nehmen wollen, um Anerkennung nachzusuchen. Nicht unerwähnt darf in dem Zusammenhang bleiben, daß es neben den (relativ wenigen) echten Mißbrauchsfällen auch viele Menschen gibt, die sich selbst als „Opfer“staatlicher Willkür fühlen und sich als solche ausgeben – zu Unrecht,weil es sich bei ihnen eben doch um Kranke handelt. Auch an die GEP treten solche Menschen nicht selten heran. Vermeintliche von den echten Mißbrauchsfällen zu unterschei- den, gehört mit zu den wichtigen und mitunter überaus arbeitsintensiven Aufgaben der GEP, bei der besondere fachliche Kompetenzen gefragt sind. Systematische Psychiatriemißbräuche sind gewiß auch abzugrenzen von individuellen Fehldiagnosen und -praxen, die hin und wieder vorkommen können. Auch Psychiater sind Menschen, die gelegentlich irren und versagen. Und obwohl hierbei auch persönliche Vorurteile oder gar Vorteilnahmen eine Rolle spielen können, sind diese Vorkomm nisse in der Regel von Fällen systematischen Psychiatriemißbrauchs doch klar zu trennen, von Fällen, bei denen die Machthabenden die Zwangseinweisung in psychiatrische Anstalten und andere Mittel zur gezielten Bestrafung, ja „Erledigung“ von politischen Gegnern veranlassen. An sich ist ein solches Vorgehen überhaupt nur in totalitären Systemen möglich. Wenn aber falsche „Psychiatri- sierungen“ mitunter auch in einem Rechtsstaat vorkommen, so sind sie dort gewiß strafbewehrt.Wie schwierig es auch hier für Betroffene sein kann, aus „der Mühle“ wieder herauszukommen und gar eine angemessene Entschädigung zu erreichen, dazu sind gerade in jüngerer Zeit spektakuläre Berichte durch die Medien gegangen, 2005 etwa zum Fall Vera Stein oder im Sommer 2008 zum Fall des Kunstsachverständigen Eberhart Herrmann. Systematischer Psychiatriemißbrauch zu politischen Zwecken ist dennoch etwas anderes. Sporadische Fälle benutzten manche freilich vor-dem schon,um von den Praktiken abzulenken, die systematisch in der Sowjetunion gegen Mißliebige eingesetzt worden sind oder wie in China immer noch eingesetzt werden. Vielerlei Gründe gibt es für das zähe Verwischen des systematischen Psychiatriemißbrauchs in der DDR, letztlich seine Leugnung durch viele staatliche und nichtstaatliche Instanzen.Ein Grund für das geringe Interesse an dem Schicksal zwangseingewiesener Menschen dürfte sein, daß die Annahme verbreitet ist, es werde da seine Ordnung schon haben. Man erspart sich weitere Gedanken.
In ihrem jüngsten Rundbrief 2/08 berichtete die GEP erneut über den Fall von Dietrich Koch. Dieser hatte sich 1968 an einem öffentlichen Protest gegen die Sprengung der Leipziger Universi-tätskirche St. Pauli beteiligt. Die Stasi vermutete es, konnte es nur nicht beweisen. Das Urteil von 1972 legte Koch wegen „konkreter Gesellschaftsgefährlichkeit“ zweieinhalb Jahre Haft auf, bestimmte dann aber weiter: „Um dem Wiederholen derartigen Verhaltens vorzubeugen und damit die Gesellschaft vor staatsfeindlichen Angriffen zu schützen ist des weiteren nach Verbüßung der Freiheitsstrafe die Einweisung des Angeklagten in eine psychiatrische Einrichtung erforderlich.“ Unbefristete Internierung hätte es bedeuten können. Koch saß ein halbes Jahr im damaligen Psychiatrischen HaftkrankenhausWaldheim ( Spezielle Strafvollzugsabteilung Waldheim ), bevor er 1972 von der Bundesrepublik freigekauft wurde. ImWesten lange schon rehabilitiert und an der Universität Essen lehrend, bekam er noch im Frühjahr 2008 in einer Rundfunksendung angehängt, er sei in der Zeit seines Widerstands psychisch krank gewesen. Derselbe Rundbrief der GEP stellte auch eine junge Frau aus dem Brandenburgischen vor, die noch kurz vor der Wende von ihrem damaligen Arbeitgeber, dem Chef eines großen Baukombinats, in die Psychiatrie gesteckt und von den Psychologen und Ärzten ohne Rechtsgrund-lage festgehalten und behandelt wurde, weil sie im Betrieb auf gewaltige Unterschlagungen gestoßen war. Bis Mitte der neunziger Jahre, also bereits unter rechtsstaatlichen Bedingungen, wurde sie psychopharmakologisch weiterbehandelt, was mit schweren Nebenwirkungen verbunden war sowohl für ihre Gesundheit als auch ihr soziales Fortkommen. Psychiatriemißbrauch läßt sich überall dort, wo Macht unkontrolliert waltet, arrangie-ren. Er hört auch mit Eintritt der Rechtsstaatlichkeit nicht automatisch auf.
Die Haltung der Ärzteschaft
Mit dem Argument, es würden Kranke verunsichert, ja abgeschreckt, leisteten die Ärzte schon nach 1945, als ärztliche Untaten in der Nazi-Medizin zur Aufarbeitung anstanden, zähenWiderstand. Vor einer Kritik an den sowjetischen Mißbräuchen drückte sich der Fachverband Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Nervenheilkunde (DGPN) in den siebziger Jahren mit dem Argument, sie hätten „weder die rechtliche Kompetenz noch eine reale Möglichkeit, tatsächliche oder vermeintliche Fälle des Mißbrauchs in anderen Ländern zu überprüfen und dazu Stellung zu nehmen“. In Anlehnung an den Moskauer Professor Andrej Sneschnewski, der gar eine „Schizophrenie ohne Symptome“ erfand, meinten manche Kollegen auch, psychische Krankheiten seien mitunter so diskret, daß von außen über die Rechtfertigung einer Internierung nicht zu entscheiden sei.Die unendlichen Ausreden, mit denen die Ärztevertretung damals einer Stellungnahme zu den Mißbrauchsfällen in der Sowjetunion auswich, waren über lange Jahre Gegenstand einer „der erbittertsten Kontroversen westdeutscher Psychiater“. Dieser Streit drang, weil weithin unter Verschluß gehalten, nur nicht an die Öffentlichkeit. Ähnlich kehrte dann das „Establishment“ die dann anschließende, eher noch erbitterter geführte Kontroverse um Psychiatriemißbräuche in der DDR unter den Teppich.
Gewiß diente auch die DDR-Psychiatrie überwiegend der Krankenbehandlung. Die Untaten, die es systemimmanent daneben in ihr auch gab, sind darüber jedoch nicht zu übersehen. Seltsam nur, daß sich weder die psychiatrischen Journale noch die allgemeinen Medien hierfür besonders interessiert haben. Es ist wenig Zutreffendes zu diesem Thema bisher veröffentlicht worden. Solschenizyn bezeichnete ob solch medialer Gepflogenheiten die Bundesrepublik Deutschland einmal als ein „fast schon kommunistisches Land“.Auffällig ist, daß die Verwendung einer anderen „wissen schaft lichen“ Repressionsmethode der Stasi wie selbstverständlich eingeräumt wird, die „Zersetzung“. Die Zahl der politischen Häftlinge in der DDR wird auf etwa 200 000 geschätzt, die der „Zersetzten“ weit höher. Merkwürdig unterbelichtet bleibt dabei, daß es sich bei diesem Mißbrauch der Psychologie ebenfalls um den Mißbrauch einer „heil-kundlichen“ Disziplin handelte, eine Disziplin, die enge Verbindungen zur Psychiatrie aufweist und häufig auch mit ihr verwechselt wird. Die Anzahl der Psychologen, die der Stasi dienten, dürfte wohl kaum unter der Zahl der Ärzte gelegen haben. Sie entwickelten und lehrten nicht nur verschiedene „Zersetzungsmethoden“, sondern setzten sie in Beratungen und „Therapien“ auch um. So zermürbend ihre Auswirkungen im Einzelfall auch gewesen sein mögen, sie sind im Nachhinein nur schwer einzuschätzen und zu messen. Daher lassen sich von den Betroffenen gegen den Staat heute auch kaum Entschädigungsan sprüche ableiten. Auch die Ärzte müssen sich keine Sorgen machen. Deshalb opponieren sie auch selten gegen eine diesbezügliche öffentliche Diskussion. Die „Zersetzung“ erreichte ihren Zweck, die Bestrafung, Behinderung und Diskreditierung politisch Andersdenkender in der DDR, sogar unauffälliger, effizienter und „preiswerter“ als der Psychiatriemißbrauch. Sie stellte eine traurige deutsche Fortentwicklung der sowjetischen Repressionspraxis dar, zu einem Zeitpunkt, als diese gerade in derWelt auf Widerstand stieß und so auf ihre Urheber zurückschlug. Sie war damit auch für die zuständigen Funktionäre im Repressionssystem der DDR zur weiteren Anwendung nicht mehr empfehlenswert. Ärztliche wie psychologische Ex-Mitarbeiter der Stasi sind mit den erlernten Behandlungsweisen in allen Bereichen des Gesundheitswesens noch heute am Werk. Ihre ehemaligen Opfer müssen damit rechnen, den Tätern hier erneut zu begegnen. Der Gesetzgeber wollte es so. Und die halbstaatliche Ärztekammer deckt sie. Es macht für die Opfer vielleicht auch wenig Unterschied, ob sie von diesen oder anderen, vielleicht gar westlich soziali-sierten Ärzten oder Psychologen behandelt oder Seite 6
begutachtet werden. Ärztlichpsychologische Psychotherapien gehen gesamtdeutsch von materia-listischen, jetzt eher Freudschen Konzepten aus. Da interessieren natürlich in erster Linie frühkindliche Traumata sexuellen Gehalts.Ein maß-geblicher, von Marianne Birthler unterstützter „Trauma-Therapeut“ und Psychoanalytiker bekennt, er habe sich früher „sogar provokant einiger Haltungen der Ex-DDR bedient“.Heute habe er Bedenken, ob eine „Stellung an der Seite der Opfer angemessen“ sei. Bedenken auch hier, „Siegerjustiz auf psychologischem Gebiet mitzubetreiben“. Die Bundes-ärztekammer hat die Festschreibung der „Richtlinien für Gutachter“ und deren Fortbildung in die Hände linker Autoren (Ärzte und Psychologen), Mitarbeiter gar der Rosa-Luxemburg-Stiftung gelegt. Daß derart „fortgebildete“ Gutachter die notwendige innere Unabhängigkeit und umfassende Kenntnis von Verfolgungshintergründen auch bei Stasi-Opfern mit sich bringen, wird nur ein Schelm bezweifeln.Die Frage nach dem systematischen Psychiatriemißbrauch in der DDR hat weitreichende Konsequenzen.
Verbreitete Renitenz
Ernsthaft fragen müssen wir,warum wir im Gegensatz zu entsprechenden Informationen aus Rußland seinerzeit nichts über die „seelen(heil)kundlichen“ Verfolgungen aus der DDR erfuhren. Bekannt ist Chruschtschows Ausspruch von 1959, es gebe „in der Sowjetunion keine politischen Häftlinge, wohl aber psychisch Kranke“. Vollends in Gang kam dort die Praxis der „Psychiatrisierung“ Andersdenkender dann unter Andropow. Nach heute vorliegenden Informationen dürfte der prozentuale Anteil „politisch-psychiatrisch“ Verfolgter aber in der DDR – wenngleich hier von den „politisch-psychologisch“ Verfolgten, also den „Zersetzten“, zahlenmäßig übertroffen – kaum geringer gewesen sein als im „großen Bruderland“. Just in den Jahren, in denen uns aus der Sowjetunion zunehmend Fälle des Psychiatriemißbrauchs bekannt (und gleichzeitig heruntergespielt) wurden, begann hierzulande, von einer mächtigen publizistischen Welle getragen, die Psychiatrie-Reform.Dieses merkwürdige Zusammentreffen,hier die Weißwäsche„roter Untaten“, da die Propagierung „rötlicher Reformen“, findet sich auch heute noch in bezug auf die DDR- Psychiatrie. Beispielsweise hieß es kürzlich in einer Fachzeitschrift unter Berufung auf die anfangs genannten Untersuchungskommissionen wieder, „daß es keinen systematischen Mißbrauch der Psychiatrie in der DDR gegeben hat. Die ‚Zuspitzung auf Mißbrauchsdebatten‘ aber verstellte den Blick auf die katastrophalen Zustände in vielen psychiatrischen Einrichtungen. Die notwendige Auseinandersetzung mit fachlichen und gesellschaftlichen Ursachen des ‚Elends der Psychiatrie‘ in der DDR sei dadurch behindert worden, Positives und Bewahrenswertes darüber in Vergessenheit geraten.“ Am meisten aber schlägt doch die staatliche Renitenz zu Buch. Dazu ein weiteres Bei- spiel: In der Bild-Zeitung vom 19. Februar 2004 war unter der Überschrift „Sonja Lüneburg war die beste Agentin der Stasi“ zu lesen, die „Kundschafterin für den Frieden“ hätte bis zum Schluß nichts bereut. „Nicht die Spitzeldienste für Stasi-Chef Markus Wolf, nicht das zerstörte Leben jener Frau, deren Namen sie 19 Jahre lang benutzte.Als ‚Sonja Lüneburg‘ hat Johanna Olbricht ab 1966 die Bonner FDP ausspioniert. Sie schafft es bis zur Chefsekretärin bei Bundeswirtschaftsminister Martin Bangemann. Erst als sie bei einem Agenten-treffen in Rom im August 1985 ihren gefälschten Paß verliert, taucht sie in der DDR unter. Hier lebte seit 1966 die echte Sonja Lüneburg. Eine einfache Friseurin ausWest-Berlin, die mit ihrem Laden pleite gegangen war und einem Liebhaber in den Osten folgte. Als der sie schließlich verläßt, will die Frau zurück indenWesten. Doch dafür ist es längst zu spät. Den Namen und die Legende ‚Sonja Lüne- burg‘ hatte die Stasi ihrer FDP-Agentin Johanna Olbricht verpaßt. Damit deren Tarnung nicht auffliegt, muß die echte Sonja Lüneburg verschwinden. Die Stasi läßt die Frau aus West-Berlin kurzerhand für verrückt erklären. In der Psychiatrie wird ihr hier mit Medikamenten und Elektro-Schocks langsam das Gedächtnis gelöscht. 1988 schiebt man sie in ein Altersheim nach Pankow ab. Hier stirbt sie 1994 als mensch-liches Wrack “ Die GEP versuchte über den Zeitungstext hinaus Näheres zu erfahren. Die Redak-tion von Bild, bei der wir nachfragten, antwortete nicht.Die BirthlerBehörde,
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die wir als nächstes angingen, teilte mit, es fänden sich bei ihr keine einschlägigen Akten. Die zuständige Berliner Staatsanwaltschaft gab Mitte Juni 2007 schließlich die Auskunft, daß auch dort keine Erkenntnisse zu Sonja Lüneburg vorlägen. Daß die Berliner Untersuchungskommission in ihrem Bericht vom September 1995 – an ihm beteiligt Sonja Süß – vordem schon keine Spur eines Psychiatriemißbrauchs gefunden hat, versteht sich vor diesem Hintergrund beinahe von selbst. Bei weiteren Recherchen stießen wir auf ein Buch von Rüdiger Henkel, einem früheren Mitarbeiter des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen. Danach hatte der Generalbundesanwalt bereits 1985 „ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt, alias ‚Sonja Lüneburg‘ eingeleitet“, wovon die zuständige Berliner Staatsanwalt-schaft heute offensichtlich nichts weiß, jedenfalls nichts mitteilte. Die Behörde scheint an der Aufklärung des tragischen Falles Lüneburg das Interesse verloren zu haben. Die Frau wurde 1968 jedenfalls, so Henkel, „in die Psychiatrische Klinik in Berlin-Buch (Haus 213 stand zur besonderen Verwendung des MfS- A.L. ) eingewiesen,wo die behandelnden Ärzte eine paranoide Schizophrenie diagnostizierten Für die nach der deutschen Wiedervereinigung in der Presse auftauchenden Unterstellungen, daß Sonja Lüneburg vorsätzlich in die Geisteskrankheit getrieben worden sei, gibt es keine Beweise; daß sie als Legendenspenderin gezielt ausgesucht und benutzt worden ist, steht dagegen fest.“ Daß die Einweisung erfolgt war, um die Frau nicht nur end-gültig von einer Rückkehr nach West-Berlin, sondern auch von jeder Möglichkeit abzuschneiden, eine Nachricht von ihrem Abbleiben dorthin gelangen zu lassen, liegt nahe. Wir schrieben deshalb die Klinik in Berlin-Buch an, erhielten bisher jedoch keine Antwort. Viele Fälle psychiatri-schen Mißbrauchs in der DDR wurden, scheint es, einfach vergessen. Die Welt berichtete bereits am 29. Juni 1976 über solche Fälle. Von Walter Lange aus Sonneberg etwa schrieb sie, er befände sich „seit dem 19.10.1971 in der psychi-atrischen Klinik Leipzig-Dösen, erstmals 1961 verhaftet wegen Protests gegen den Bau der Mauer. Mehrere Fluchtver-suche.Kurz vor der Einweisung in die Psychiatrie hatte L. die Ausreise in die Bundesrepublik beantragt. Im Juni 1976‚ Gefangener des Monats von a[mnesty] i[nternational]‘.“ Von Heinz Engelhard aus Thüringen wurde berichtet, er habe als Sechzehnjähriger 1966 bei einem Fluchtversuch durch eine Mine beide Beine verloren. Er sei dann in die Nervenklinik Stadtroda eingeliefert worden, wo ihm gesagt wurde: „Du bist hier, weil du geisteskrank bist. Erst, wenn du deine verrückte Aussage widerrufst, unsere Grenzsoldaten hätten auf dich geschossen, nachdem du auf die Mine getreten bist, kommst du aus der Klapsmühle heraus.“ 1975 durfte der Invalide „ausreisen“. Von den Genannten war später nichts mehr zu hören. Die Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS), die besagte Fälle der Zeitung mitgeteilt hatte, schrieb uns damals dazu: „Leider wird von Seiten der Bundesregierung in letzter Zeit auf eine Befragung der Häftlinge verzichtet. Wir sind (verständlicherweise) auch nicht in der Lage, eine vollständige Erfassung durchzuführen. Die Verantwortlichen in Bund und Ländern teilen uns weder Namen noch Adressen ehemaliger politischer Häftlinge mit. “ Das war 1976, noch vor der Gründung unserer Vereinigung, die sich gezielt „Psycho-Fällen“ widmet.
Was bleibt zu tun?
Da viele im Land, insbesondere staatliche Stellen, von einer umfassenden Aufarbeitung des zweiten, noch fortwirkenden Unrechtssystems auf deutschem Boden offensichtlich nichts wissen wollen, müssen diejenigen, die sie wollen, die Arbeit weiterhin selbst schultern, auf daß uns nicht zu viele „sich in die Gegenwart projizierende Vorgänge der ehemaligen DDR“ einholen. Daß jüngst, nach Jahrzehnten offiziellen Leugnens, Opfer des systematischen Psychiatriemißbrauchs in der DDR und auch Opfer schlichter psychiatrischer Fehlpraxis im Rechtsstaat offizielle Anerkennung und Entschädigung gefunden haben, ist gewiß ermutigend. Viel bleibt noch zu tun. Abschließend drängt sich noch die Frage auf, wie neuen systematischen Mißbräuchen der Seelen(heil)kunde, ärztlicher Psychiatrie wie geisteswissenschaftlicher Psychologie entgegengewirkt werden kann. Ein wesentliches vorbeugendes Moment ist die Wahrung, ja Verstärkung gutachtlicher Unabhängigkeit. Dabei geht es nicht nur etwa um die Bewahrung von Ärzten und Psychologen vor direkter existentieller Abhängigkeit, sondern auch um deren Schutz vor subtilen, einseitigen informellen Einflußnahmen, wie sie selbst in ärztlich ausgegebenen „Richtlinien“ stecken können. Zwangs-fortbildungen, die den Ärzten heute obliegen, könnten, wenn weltanschaulich indoktrinierend, kontraproduktiv wirken. Denjenigen, die sich Begutachtungen unterziehen müssen, oder den gar bereits „ in die Mühle Geratenen“sollte aber in jedem Fall der Zugang zu „Gegen-Experti- sen“ offenstehen.
Ein weiteres Moment der Vorbeugung vor Mißbräuchen ist die Schärfung des allgemeinen Bewußtseins über die Miß-brauchsmöglichkeiten der „Psycho-Fächer“ und die schwerwiegenden Folgen des Mißbrauchs im Einzelfall. Ein solches Bewußtsein und eine breitere öffentliche Diskussion könnten positive Auswirkungen auf die Sorgfalt der Gutachter und ihre Schlußfolge-rungen haben.
Aufklärung in diesem Sinn ist alles andere als Abschreckung vor den „seelen(heil) kundlichen“ Fächern, die für viele Kranke segensreich und aus dem modernen Gesellschaftsleben nicht mehr fortzudenken sind.