Der Zugang zur Sanitärzelle war auch abschließbar. Der Schließer konnte den Strafgefangenen „kurzschließen“ wonach er keinen Zugang zum „Bello“ und auch zum Waschbecken hatte. Man konnte den Darbenden dadurch dazu zwingen dien Malzkaffee – Negerpisse zu trinken in der sich meistens Seddative befanden.