In seiner Vita stand geschrieben dass 1991 in Potsdam an der Jura Fakultät studiert hätte; In Potstam gab es damals keine JURA-UNI außer davor am Golm. Für dort als Wachregimentler zu studieren reichte es bei ihm nicht aus.
Es besteht weiterhin der Verdacht, dass RA Helge Bayer´s Anwaltszulassung eine von denen die in der Nacht vom 3./4.10.1990 unterschrieben wurden. So wurden mache STASI-Mitarbeiter zu Rechtsanwälten geschlagen ohne ein Jura Studium absolviert zu haben. Seine Behauptung Jura 1991 in Potsdam studiert zu haben, hatte er schleunigst aus dem Internet entfernt – weil 1991 in Potsdam keine Jura Fakultät gegeben hat?!? Es ist merkwürdig, dass wegen der gleichen Anfrage des Dirk Lahrmann an die Rechtsan-waltskammer des Landes Brandenburg eine Strafanzeige des RA Bayer kam?!?

15000 STASI-Offiziere gingen fließend in den Bundesdienst über…vielleicht ist der Wachregimentler einer von denen, der als V-Mann Welpenschutz und Narrenfreiheit genießt und Straftaten begehen darf !??

Aktenvernichter Michael Diestel und sein Aktenresteverwerter und Urkundeunterdrücker, Lügner und Denunziant Pastor Joachim Gauck ADN/Peer Grimm/ 28.9.90 Berlin: 37. Tagung Volkskammer Mit großer Mehrheit wählte am Freitagvormittag die DDR-Volkskammer Joachim Gauck (r) als Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Verwahrung der Akten und Dateien des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit – Amtes für Nationale Sicherheit. (l: Innenminister Peter-Michael Diestel und Joachim Gauck )

15.01.2013 “Ich war weder offizieller noch Inofizieller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR, sondern lediglich kasernierter Wehrdienstleistender” (3 jährige Verpflichtung) im Wachregiment Berlin “Feliks Dzierzynski”.
Herr RA Helge Bayer hatte bei der BStU Akteneinsicht bentragt, die ihm als Mitarbeiter, Angehörigen des MfS auch gewährt wurde. Trotz der im Verlauf angeführten unter-schriebenen Bereitschaftserklärung und Verpflichtung des RA Helge Bayers sieht die Berliner Justiz nicht ein, dass diese Eidesstattliche Erklärung falsch ist was auch aus dem StUG deutlich und eindeutig hervorgeht.
WAS für Beweise hätte man dem Richter Mauck und später dem Kammerhericht Berlin vorlegen müssen um zu beweisen, dass die verbrüderte Deutsche Justiz die obige Eidesstattliche Versicherungals als eine absichtliche Irreführung des Gerichtes und der Öffentlichkeit ansieht! ?? Persönlichkeitsrecht eines sogar unbedeutenden STASI-Mannes steht über den Strafbestand der laut StGB bis zu drei Jahren bestraft werden kann, da der RA zum Rechtspflegeorgan gehört und zu höheren Wahrheit vor Gericht verpflichtet sei?
AUCH bei STASI hielt man den Angriff für beste Verteidigung und Bayer hat dem MfS ein Fahneneid geleistet. Ergo gleich Strafanzeige, die Staatsanwaltschaft Berlin am 6.1.14 eingestellt hatte. 2/13 HBZ
Wie dem auch sei, ich erstattete eine Strafanzeige gegen den ehemaligen Stasi Mitarbeiter RA Helge Bayer der mich vors Landgericht mit seiner falschen eidesstattlichen Erklärung gezerrt hatte und dadurch mich in die Insolvenz trieb, in dem er mein ungeschütztes Konto und das Geld für Miete, Strom und Lebenshaltung sperrte.
RA Helge Bayer reagierte sofort mit einer Gegenanzeige :

Die STASI-Täter wurden durch die Gauck Behörde vor der Justiz geschüzt!
Handelt es sich beim RA Helge Bayer um V-Mann einer der vereinigten und verbrüderten Geheimdienste, Herr Maaßen, Herr Heiko Maas, Her Peter Frank, Herr Bundestagspräsident Prof. Dr. Lammert !??? Anders ist die Straffreiheit für seine Abgabe dieser falschen eidesstattlichen Versicherung nicht erklärbar und vor allem nicht der Umgang der Deutschen Justiz mit dieser Straftaat vor dem Landgericht Berlin, durch die Generalbundesanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Staatsanwaltschaft Berlin II und letztendlich durch Kammergericht Berlin.
Die Straanzeige und der Klageerzwingungsantrag des ungesühnten Folteropfers wurden niedergeschlagen, ohne dass die Justiz die Akte des Hauptamtlichen der STASI von der BStU angefordert hatte, wozu die Staatsanwaltschaften und die Justiz bei der juristischen Aufarbeitung von Oben angewiesen, ja von Kammergerichten angeleitet wurden wurden !??
Meine Forschungsgruppe hatte ausreichend Beweise für die Zugehörigkeit des RA Helge Bayer zum MfS vorgelegt, allerdings wurde das vermutlich Belastende von der BStU verweigert. Der Verdacht auf Spitzeltätigkeit des RA Helge Bayer konnte dadurch nicht geklärt werden- war aber auch nicht das Thema des Rechtsstreites. Weder das Landgericht noch das Kammergericht hatten die Originalakte des ehemaligen Angehörigen des MfS angefordert, was eigentlich die Dienstaufsicht des Ministerium für Justiz auf den Plan ziehen müsste, weil es ein Grober Fehler ist in diesem Rechtsstreit
Frage ist eigentlich: Wenn die Gerichte die Unterlagen der BStU als Augenscheinobjekte im Original nicht anfordern,- WOZU braucht man überhaupt diese verfassungswidrige Mamutbehörde noch !?? WOFÜR hatte man 2,5 Mrd € bis jetzt herausgegeben, wenn die Akte immer noch in den Händen der ehemaligen Systemträger sich befinden.
Woher die Hauptamtliche Offiziere im Personalrat der damaligen Gauck Behörde ihre stasigeprüften “Aufarbeiter” einsetzten sieht man HIER:

Vergauckelung und Verdummung des Westens wurde auf der höchsten Ebene der DDR – von der Ersten Präsidentin Bergmann-Pohl beschlossen

Der die Aktenvernichtung veranlasst hatte befiehlt der Sozialministerin Hildebrand…die Existenzängste den ehemaligen
Diktaturträgern und Vollstreckern zu nehmen. Es folgte die Einstellung in die Gauck Behörde und Arbeitsämter…
Rechtsbeugung dem Minister der Justiz Herrn Heiko Maaß per Twitter angesagt, wird HIER durchgezogen !- Wetten !??? Welcher Strafrechtwissenschaftler wettet dagegen !??
Antrag auf gerichtliche Entscheidung zur Erhebung einerv öffentlichen Klage gegen Rechtsanwalt Helge Bayer, wegen falschen Versicherung an Eides statt- 252 Js 1239/13 sowie 161 Zs 400/15 – an Strafsenat des Kammergerichts Berlin.

Ich Dzierzynski Feliks erkläre mich bereit, im Wachregiment Berlin “Feliks Dzierzynski” des Ministeriums für Staatssicherheit ensprechend der Dienstlaufbahnordnung des Ministeriums für Staatssicherheit als Unteroffizier auf Zeit 3 Jahre Dienst zu leisten.

xxxx

xxxxx

Wer diese Verpflichtung unterschreibt und Eid auf die MfS Fahne leistet ist Mitarbeiter des MfS gewesen.

Wer nach dwem ewig geltenden Eid an Minister Mielke behauptet erwäre kein Mitarbeiter des MfS gewesen, und dazu noch Organ der Rechtspflege ist… lacht den Richter und das Gericht aus, hält die alle für dumm. oder hat die Justiz in der Hand als möglicher V-Mann.

Eigentlich war das die Mielkes Verfügungstruppe:”Standarte Erich Mielke” – “Söhne der Partei” (Elite)

Wachregiment “Feliks Dzierzynski ” befand sivch nicht nur in der Nähe der STASI, sondern es war Teil der STASI-Apparates.
Herr Bayer hat offensichtlich seine eigene Definition von STASI Mitarbeitern, nur kann dies nicht Grundlage einer Entscheidung darüber sein, ob eine Anklage erhoben wird oder nicht.
*******
*******
DAS HIER IST RECHTSBEUGUNG auf Weisung von ???? ( Aus dem Landgericht -Berlin !?? )Ein Angehöriger des Wachregiment Berlin “Feliks Dzierzynski” WAR ein Mitarbeiter des MfS – das sagt das Gesetz :StUG: §6 Absatz (4) Satz 1 !!! AMEN !
Hier ist die Falsche Vrersicherung an Eides statt der Deutschen Organ der Rechtspflege des RA Helge Bayer vor dem Landgericht Berlin – Laut StGB des Revhtsstaates stehen dafür bis zu 3,5 Jahre Gefängnis ohne Bewährung !
Wer Schützt den CDU-Mann vor der verdienten Strafe !?? Frau Staatsanwältin Wißmann – Koch, oder Oberstaatsanwalt Junicke, oder Richter Mauck aus dem Landgericht Berlin, oder jemand der noch hoher sitzt und sein Amtseid wissentlich und willentlich verletzt, unter der Einbusse der Unabhängigkeit der richterlichen Entscheidung !!???
Klicke, um auf 130115_ev_hb.pdf zuzugreifen
*******

Nach 25 Jahren “Aufarbeitung ” der BStU und des klaren StUG ist es bis zur Staatsanwaltschaft Berlin und auch nicht bis zur Generalstaatsanwaltschaft Berlin gänzlich durchgedrungen, daß ein Mitarbeiter des MfS der Jenige ist der ein Dienstverhältnis zum MfS eingegangen war… und RA Helge Bayer war ein Dienstverhältnis eingegengen!

Die Begründung der GenStA hat sich gewaschen! – Auf der Stasi-Liste auf der Vater von RA Helge Bayer seinen Sohn gefunden hat sind an die 92.000 Mitarbeiter des MfS verzeichnet. Jetzt kommt e s soweit dass es nicht 90 sondern 79.000 Mitarbeiter des MfS gab !?

In den beiden im Verlauf angeführten Schreiben, von der Staatsanwaltschaft Berlin und Generalstaatsanwaltschaft Berlin, wird der Rechtsanwalt Helge Bayer wie ein ehemaliger hauptamtlicher Mitarbeiter des MfS der DDR behandelt.
ERGÄNZUNG meiner Beschwerdebegründung vom 41.05.2015 gegen die Einstellung des Ermittlingsverfahrens 252 Js 1239/13 gegen RA Helge Bayer In den beiden im Verlauf angeführten Schreiben, von der Staatsanwaltschaft Berlin und Generalstaatsanwaltschaft Berlin, wird der Rechtsanwalt Helge Bayer wie ein ehemaliger hauptamtlicher Mitarbeiter des MfS der DDR behandelt. Deshalb ist es für mich umso unverständlicher, dass die Berliner Staatsanwältin Wißmann-Koch in ihrer Verfahrenseinstellung vom 13.03.2015 feststellte, RA Helge Bayer sei überhaupt kein Stasi-Mitarbeiter gewesen.

Hat Staatsanwältin Wißmann Koch, wissentlich den ehemaligen STASI-Mann vor Strafe geschützt !??Er gab vor dem Landgericht eine falsche eidesstattliche Versicherung ab!?

Per Falsche eidesstattliche Versicherung leitete RA Bayer ein Gerichtsprozess vor dem Landgericht Berlin ein, der mich am 5.5.2015 zur Abgabe eines Offenbarungseides zwang, mir die letzte Würde nahm.

Ich habe keinesfalls den RA Bayer ausgesucht – wie es Richter Mauck in der Hauptverhandlung dem Publikum glaubhaft machen wollte- dafür ist der RA Bayer als ehem.Angehöriger des Wachregiments im OV”Merkur” unwichtig, bzw.unbedeutend.

Der Welpenschutz für ehemalige STASI-Mitarbeiter vor der Berliner Justiz müsste zu Ende gehen, nach 25 Jahren!?
Per falsche eidesstattliche Versicherung ( Straftat nach StGB) ein Folteropfer an rand der Existenz zu jagen… ist das die Aufarbeitung der Berliner Justiz !?? Bis zu drei Jahre Knast stehen dem RA Helge Bayer zu !
******* 31.5.2015 Begründung der Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin :

1.Kurzbeschreibung, warum ich Strafanzeige erstattete
2. Stellungnahme zur Ermittlungsakte 252 Js 1239/13

Der BandII( Az.252 Js 1239/13) des Ermittlungsverfahrens beginnt mit meiner Strafanzeige /Strafantrag von 02.04.2013.
Ganz offensichtlich wurde erst aufgrund der o.g. Veranlassung damit begonnen auch meine Strafanzeige vom April zu bearbeiten. Denn die Erfassung meiner Anzeige vom 2.4.2013 erfolgte gemäß Band II, Blatt 26, siehe unten, Dokument erstellt erst am 28.08.2013.
Dabei wurde ich auch noch vom deutschen zum jugoslawischen Staatsbürger gemacht ( !??)

3. Begründung meiner Beschwerde gegen die Verfahreneinstellung :
Ich möchte hier zum wiederholten Male auf das Stasiunterlagengesetz hinweisen, das die Mitarbeit für das MfS der DDR wie folgt definiert: § 6 Absatz (4) Satz 1
Hauptamtliche Mitarbeiter sind Personen, die in einem offiziellen Arbeits- und Dienstverhältrnis des Staatssicherheitsdienstes gestanden haben und Offiziere des Staatssicherheitsdienstes im besonderen Einsatz.
*******

Für eine hauptamtliche Karriere beim MfS diente der Dienst im Wachregiment häufig als Sprungbrett, die Zeitsoldaten bildeten damit ein wichtiges Kaderreservoar für die Stasi. Seine Angehörigen wurden daher auch von Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) der Hauptabteilung I und der Hauptabteilung Kader und Schulung überwacht…

Im Urteil vom 27.07.2014 bestätigt das LG Berlin das RA OO für das MfS der DDR Diktatur tätig war. Der letzte Satz lautet:
Weiterhin ist er während seiner Tätigkeit für die Staatssicherheit….
UND GENAU DARUM GEHT ES IN MEINER ANZEIGE. RA OO war früher für die Stasi tätig.
Herr RA OO hat somit eine falsche Eidesstattliche Versicherung abgegeben, in der er behauptet” weder offizieller noch inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR , sondern lediglich kasernierter Wehrdienstleistender ( 3 jährige Verpflichtung) im Wachregiment F. Dzierzynski” gewesen zu sein.

Falsche Versicherung an Eides statt – bis zu 3 Jahre Gefängnis. Fürv einen RA -Organ der Rechtspflege – OHNE BEWÄHRUNG.
Ermittlungsverfahren 161 Zs 400/15 des Generalstaatsanwalt Dr. Rüdiger Reiff – LIVE ! Greift der Rechtsstaat endlich im Namen des Rechts und Rechtssstaatlichkeit,auch gegen den ehemaligen STASI UaZ RA Feliks Dzierzynski und seiner abgegebenen falschen eidesstatlichen Versicherung!?? Am 8.4.2015 Kam die Mitteilung aus der Zentralstelle Korruptionsbekämpfung. Könnte sein das Gaucks Welpenschütz über ehemalige Angehörige des MfS nach 25 Jahren vor den Gerichten des Rechtstaates zu Ende geht oder bröckelt !?? Vermutlich hatte die StA Wissmann Koch im Internet gelesen und sich beeilt die Akte teilweise mir doch zu zu schicken auch one Anwalt!?

OPPLA !?! – Geht doch !?? Ihr Gesuch auf Akteneinsicht vom 25. März 2015:
…Grundsätzlich erlaubt zwar insbesondere § 406 Abs 1 StPO dem durch einen Rechtsanwalt vertretenen “Verletzten”. Akteneinsicht zu gewähren bzw. nach Abs.5 dem nicht anwaltlich vertretenen Auskünfte und Abschriften zu erteilen….

Ihrer angekündigten Beschwerdebegründung sehe bis zum 8. Mai 2015 entgegen. Sollte eine solche innerhalb der genannten Frist nicht zu oben genanntem Aktenzeichen zugegangen sein, werde ich das Verfahren ohne Weiteres der Generalstaatsanwaltschaft Berlin zur Prüfung vorlegn.

Generalstaatsanwalt Reiff waltet seoines Amtes und lässt gegen die Saatsaanwältin aber auch gegen den Richter Mauck ermitteln!?
JURA NOVIT CURIA !?? Der Generalstaatsanwalt Dr. Reiff (sah es auf den ersten Blick!?) leitete unter 133 AR 178/15 gegen die Staatsanwältin Wißmann-Koch Ermittlungsverfahren ein bei der -Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung aufgrund meiner Beschwerde vom 27. März 2015 gegen die Einstellung des Verfahrens 252 Js 1239/13. Und das ist auch gut so!

Dank des ungesühnten Folteropfer der STASI an den Leitenden GenStA Dr. Reiff dafür, dass er das Ermittlungsverfahren nicht auf fast zwei Jahren hinausgezögert, wie das die Staatsanwältin Mißmann-Kovch es getan hatte.
*******
Wiederspruch beim Generalstaatsanwalt Dr. Rüdiger Reif vorab per E-Mail eingereicht- persönlich -unverzüglich ! im Verlauf: Leitender Generalstaatsanwalt Dr.Rüdiger Reiff Generalstaatsanwaltschaft Berlin Elßholzstr. 30-33 10781 Berlin Berlin 27.03.2015 *******
Adam Lauks Zossener Strasse 66 12629 Berlin *** Leitender Generalstaatsanwalt Dr.Rüdiger Reiff Generalstaatsanwaltschaft Berlin Elßholzstr. 30-33 10781 Berlin Berlin 27.03.2015 *******

Ich war weder offizieller noch inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR, sondern lediglich kasernierter Wehrdienstleistender ( 3 jährige Verpflichtung) im Wachregiment F.Dzierzynski schrieb er an mich und an den Richter Mauck am Landgericht Berlin
StUG (Stasi-Unterlagen Gesetz) :
§ 6 Absatz (4) Nr. 1
(4) Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes sind hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeiter.
-
Hauptamtliche Mitarbeiter sind Personen, die in einem offiziellen Arbeits- oder Dienstverhältnis des Staatssicherheitsdienstes gestanden haben und Offiziere des Staatssicherheitsdienstes im besonderen Einsatz.
Was hätte Frau Staatsanwältin Wißmann-Koch NOCH an Dokumenten oder Beweismitteln gebraucht, die beweisen würden, dass RA Feliks Dzierzynski ein Mitarbeiter des MfS gewesen sei, zuletzt als Unteroffizier auf Zeit ! damit man als bewiesen sehen kann, dass er vor dem Landgericht Berlin eine falsche Versicherung an Eides statt abgegeben hatte !?? VORAB PER E-Mail DIES IST EIN OFFENER WIDERSPRUCH-BESCHWERDE ÜBER DIE GROBE VERLETZUNG DES StUG ( Stasi-Unterlagen-Gesetz ) § 6 Abs(4) Satz 1 durch die Staatsanwältin Wißmann-Koch im fast verschleppten Ermittlungsverfahren Widerspruch-Beschwerde In Sache 252 Js 1239/13 – Strafanzeige gegen CDU Mann RA Feliks Dzierzynski aus Spremberg ehemaligem Angehörigen des MfS des Berliner Regiments Feliks Dzierzynski wegen: Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt vor dem Landgericht Berlin
*******
Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt ! Werter Dr. Rüdiger Reiff !
Hiermit zeige ich die Grobe Verletzung, bzw. völlige Ignoranz des StUG – Stasiunterlagengesetzes im, nach fast Untätigkeit, Ermittlungsverfahrens 252 Js 1239/13 , das die Staatsanwältin Mißmann-Koch eingestellt hatte, trotz der vorgelegenen Kaderakte des ehemaligen UaZ Unteroffizier auf Zeit, RA Feliks Dzierzynski. StUG (Stasi-Unterlagen Gesetz) :
§ 6 Absatz (4) Nr. 1
(4) Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes sind hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeiter.
-
Hauptamtliche Mitarbeiter sind Personen, die in einem offiziellen Arbeits- oder Dienstverhältnis des Staatssicherheitsdienstes gestanden haben und Offiziere des Staatssicherheitsdienstes im besonderen Einsatz.
Seite 2
Mein Vorwurf und Begründung:
Aus den der Staatsanwaltschaft zugesandten Unterlagen aus der Kaderakte des Feliks Dzierzynskis , hatte die Staatsanwältin fast zwei Jahre die Möglichkeit festzustellen,dass Helge Bayer in einem Arbeits- und Dienstverhältnis des Staatssicherheitsdienstes gestanden hatte.
Wegen der Urkundenunterdrückung und Verhinderung der Strafverfolgung im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 entstand mein Mißtrauen zur Staatsanwaltschaft Berlin,wenn es sich um Verfolgung der Täter aus der STASI-Justizexekutive handelt oder den Angehörigen des MfS, füge ich als Beweise für ein zustande gekommenes offizielles Arbeits- und Dienstverhältnis des Feliks Dzierzynski als UaZ für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR abgeschlossen mit der Abteilung Kader und Schulung des MfS am 15.09.1988, und zwar:
1. Deckblat der Kaderakte Nr. KS 32725/90 besteht aus 5 Seiten
2. Auskunft über UaZ – Auszug aus dem Befehl zur einstellung von Feliks Dzierzynski;
3 Einstellungsvorschlag vom 13. Juni 1988
4. Deckblatt Personalfragebogen / Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik -MfS
5. Bereitschaftserklärung vom 27.4.1988
6. Verpflichtung vom 15.09.1988 – 3 Seiten
7. Erklärung vom 17.09.1988 einen Eid azf die Fahne der DDR geleistet zu haben
8. Verfügung über Einstellung vom 30.08.1988
9.Einschätzung der Ausbildung vom 3.11.1988 2 Seiten
10. Einstellung des Ermittlungsverfahrens 252 Js 1239/13 2 Seiten
11. OFFENES SCHREIBEN AN DIE STAATSANWALTSCHAFT BERLIN . StAin Wißmann-Koch vom 23.3.20115 3.Seiten
In Erwartung Ihres neuen Geschäftszeichen für diesen Widerspruch/Beschwerde verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Adam Lauks
ungesühntes Folteropfer der STASI-Exekutive
und
Opfer der Berliner Justiz
und Opfer der Gauckschen und Jahnschen Aufarbeitung
Anlagen:
Anlage – 1:
Anlage 2

Dienstzeit:(Einstellung in das MfS,Versetzung,Kommandierung, Beförderung,Ernennung,Einstufung Vergütungssatz,Herabsetzung Dienstgrad/Dienststellung )

Diese kadermäßig zu beachtenden Faktoren haben für den vorgesehenen Einsatz des Kandidaten im Wachregiment keine negativen Auswirkungen.

Der Kandidat stammt aus einem positiven Elternhaus. Er besuchte von 1975 bis 1985 die Oberschule in Weißwasser und erreichte den Abschluss der10. Klasse mit der GesamtnoteXXXXX ( TOP SECRET !?)

Insgesamt muß man den Kandidaten als einen politisch zuverlässigen jungen Menschen einschätzen, dem aber noch ein bestimmtes Maß an politischem Grundwissen fehlt . Daraus resultiert auch ein noch nicht in erforderlichem Maäe gefestigter Klassenstandpunkt, wobei jedoch negative Erscheinungen nichtzu verzeichnen sind.

Der Kandidat wurde bei der Suche und Auswahl geeigneter Kader für das Wachregiment des MfS bekannt….. und als UaZ un das Wachregiment “F.E.Dzierzynski” des MfS einzustellen
*** Anlage 4:

Personalbogen
Zwischen Einstellungsvorschlag und Personalbogen unterdrückte BStU – Jahn Behörde 11 Seiten!?
Anlage 5:

Ich Dzierzynski Feliks erkläre mich bereit, im Wachregiment Berlin “Feliks Dzierzynski” des Ministeriums für Staatssicherheit ensprechend der Dienstlaufbahnordnung des Ministeriums für Staatssicherheit als Unteroffizier auf Zeit 3 Jahre Dienst zu leisten.
Anlage 6
***
Klarschrift

Unter diesen eigenhändig hinzugefügten Zusatz folgte die Unterschrift des Unteroffiziers auf Zeit des MfS.
*** Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9

Der Gefreote Dzierzynski ist seit dem 1.9.88 Angehöriger des Wachregiments Berlin “F.Dzierzynski”. Er absolvierte seine Grundausbildung mit guten Ergebnissen.
Leider fehlt ihm die richtige Einstellung zur Aufgabeerfüllüng, was sich in seiner Disziplin und Ordnung ausdrückt.
An Diskussionen beteiligt er sich rege und bringt sein Klassenstandpunkt zum Ausdruck.Er hat die Voraussetzungen für eine gute Dienstdurchführung und mit derZusammenarbeit des Kollektives kann er sich seine kleine Schwirigkeiten überwinden bzw. beseitigen.

2.Uffz Hat während der Insatzbereitschaft in griber Weise gegen die Festlegungen der Wachdienstvorschrift verstoßen.
Anlage 10
Anlage 11

BSTU 0013: “Es wird vorgeschlagen den Kandidaten Feliks Dzierzynski mit Wirkung vom 1.September 1988 als ZaZ ( Unteroffizier auf Zeit ) in das Wachregiment “F.E.Dzierzynskki” des MfS einzustellen.”

Mit der Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt ist Herr RA Feliks Dzierzynski kriminell geworden, wissend dass darauf die Strafe bis zu drei Jahre steht,- für ihn als Organ der Rechtspflege-, sogar ohne Bewährung. (?)
************ Der Strafverfolgungunterdrückung DIE ERSTE:
Pingback: MEIN Kampf – Adam Lauks gegen den Unrechtsstaat DDR, MfS und seine Schergen und Killer in Weiß- IMS Ärzte: Berlin Rummelsburg,HKH Leipzig Meusdorf; Spezielle Strafvollzugsabteilung Waldheim – Abt. III/1: VR – 4 | AdamLauks Blog
Pingback: SO geht gesamtdeutsche “unabhängige” Justiz ! … mit dem Folteropfer der STASI – Adam Lauks um- 25 Years After – 2015 | AdamLauks Blog
………….. ein Schicksal, das man einfach lesen muss!!!
auch im Jahre 2019 noch lesenswert, bitte unbedingt im Netz lasen! Mein Mitgefühl und meine Empörung mit Herrn Lauks!