StUG
§ 6
(4) Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes sind hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeiter.
Hauptamtliche Mitarbeiter sind Personen, die in einem offiziellen Arbeits- oder Dienstverhältnis des Staatssicherheitsdienstes gestanden haben und Offiziere des Staatssicherheitsdienstes im besonderen Einsatz.
Der CDU RA aus Spremberg war Angehöriger des Wachregiments Berlin “Feliks Dzierzynski ” und somit laut Geaetz Hauptamtlicher Mitarbeiter des MfS – Angehöriger der Standarte Erich Mielke. Amen ! Weiterlesen →
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