Es wuchs zusammen was zusammen gehört(e): Die verfeindeten Geheimdienste und 1992 : Justiz des freiheitlichen parlamentarischen Rechtsstaates mit der DDR-Stasijustiz des Unrechtsstaates DDR

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes muss es wissen – ER selbst hatte es maßgeblich verursacht in Abstimmung mit dem BGH – auf Weisung von Kohl und Schäuble?
Das Fehlen der Seiten 1 – 17 im Bundesarchiv weckt Zweifel, dass die Korrespondenz des Adam Lauks vom 19.5.82 ( Verhaftung ) bis zum 06.05 83 auch im Bundesarchiv gesperrt ist.
So wie es da steht hatte die Generalstaatsanwaltschaft der DDR die Regie des politisch-operativen Prozesses mit dem MfS gesteuert. Besonders wichtig war es dem GenStA der DDR und womöglich den verbrüderten Geheimdiensten nach der Heirat der BRD mit der DDR Justiz wichtig das Schreiben des Adam Lauks vom 24.5.1982 so wie die entsprech-ende Antwort der Staatsanwältin Birgit Lohmann – Rosenbaum zu beschlagnahmen bzw. zu sperren? Die Korrespondenz befindet sich vermutlich unter 10500 Seiten in der BStU die mior bis jetzt den Zugang zu ca 1800 Seiten ermöglichte – binnen 30 Jahren obwohl die 10501 Seite bereits 1994 vorgelegen hatte.
Darunter sind mit Sicherheit Maßnahmepläne für Liquidierung durch Vergiftung und für die Liquidierung in der Nacht der “vor – Vorzeitigen Entlassung” am 29.10.1985 sowie Maßnahmepläne für die Führung von Vernehmungen und was BStU bis heute dem Landgericht gegenüber leugnet die VERFAHRENSAKTE zum politisch-operativen Prozess am Stadtbezirksgericht Berlin – Mitte 113 – 247 / 83

.. oder hat das Bundesarchiv die Seiten 1-17 selbst entfernt um die Korrespondenz Lauks – GenStA vom 19.5.82 an, zu verschleiern?

Wenn einer DIE WAHRHEIT von Adam Lauks kannte… dann waren es Pastor Joachim Gauck, Dr. H.J. Dr. Geiger, Joachim Förster und BND-Mann Harald Both.

Am 19.51982 verhaftet, am 22.5.82 akut erkrankt, am 24. Generalstaatsanwaltschaft um die SOFORTIGE Einlieferung und Operation in der Charite Berlin gebeten – ABGELEHNT!
Auf dem Blatt 59 der E- Akte ( Erzieherakte ) wurde die empfangene Post der General-staatsanwaltschaft Berlin – DDR nicht erkennbar gemacht damit man nicht sieht wann die ABLEHNUNG der Staatsanwältin Birgit Rosenbaum – Lohmann in der UHA I einging. Es kann am 1.6. oder am 18.6.1982 gewesen sein. In der Zeit hatte MfS genug Zeit den Maßnahmeplan für meine medizinische Betreuung durch IMS Ärzte zu vollstrecken. Das hieß: Vergiftung durch die Verabreichung von Medikamenten mit kontraindikatorischer Wirkung, einschließlich Rizzinusoel. Ergebnis der Vergiftung ist auf dem Laborbefund zu sehen.

Diese Laborwerte wurden der Generalstaatsanwaltschaft der DDR durch dem IMS “Nagel” alias OSL im SV Dr. Erhard Zels als “unauffällig” , später als erhöht und in einem dritten Schreiben als pathologisch dargestellt. Wo die pathologischen Leberwerte her stammten – kein Wort?
Warum missachtet und ignoriert die Gesamtdeutsche Justiz seit dem Jahr 2007 die Akte aus dem Bundesarchiv zum politischen Prozess STASI-Justiz gegen Adam Lauks 26.4.83 ?
Um die Rechtsbeugung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit und zwei gescheiterte Mordversuche nicht aktenkundig werden zu lassen – Täter der DDR STASI-Justiz die zu 22000 Hauptamtlichen des MfS gehörten die Kanzler der Einheit Kohl und sein bester Mann Schäuble in IHRE Geheimdienste und Exekutive übernommen hatten schützen!
Die ignorierten und nich tberücksichtigten Akten der GenStA der DDR und des OG der DDR aus dem Bundesarchiv wurde nach 2006 im Jahre 2018 zum zweiten Mal dem Landgericht Berlin in 551 Rh 218/15 zum zweiten Mal vorgelegt – und von der Generalstaatsanwältin Koppers ignoriert, mißachtet, was eigentlich eine Straftat ist.
Akte des Generalstaatsanwalts der DDR /Lauks 113 – 247/83
Akte des OG DDR 2 OSB 4/83 Standpunkt – politisch
Es ist offensichtlich dass die Akte des Generalstaatsanwalts der DDR 113 – 247/82 vor oder nach der Übergabe von den verbrüderten Geheimdienstlern gekürzt wurde, womöglich auch im Bundesarchiv – nach der Übergabe der Akte aus der GenStA der DDR an BA? Jedenfalls Fängt die Akte dort mit der laufenden Nummer 17 an und ist Fall Lauks als 113 -247/83 ausgewiesen und die dort aufbewahrte Vermerke fangen mit dem 6.6.83 an, dabei fingen die mit 23.5.1992 an, um die Maßnahmepläne für den versuchten Mord durch IMS Ärzte zu verschleiern – weil das nicht verjährt.
DAS ist auch der Grund warum man seit 29 Jahren alles tut um deas Urteil nicht als politisch aufzuheben!
Oberstes Gerichtes der DDR – HIER: Regie zum politischen Prozess Lauks

WER beauftragte die “Assistenz des Senators” die Schlüsselbeweise für die Aufhebung des politischen Urteils 113 -247 / 82 eurch die Rücksendung aus dem Vorgang III C 4-3133/E/723/2020 zu eliminiere??!
Jedenfalls wurden mir per Post am 18.Mai 2020 beide Aktenkonvoluten die ich für den Senator für Justiz Dr. Dirk Behrendt persönlich – unverzüglich abgegeben hatte von Assistenz des Senators nach Hause zurückgeschickt. Im Vorzimmer des Senators konnte die Person die als Assistenz des Senators “unterschrieb” nicht ausgemacht werden. /???/ So entledigt man sich der kapitalen Beweise einer politischen Prozessin-szenierung 113 -247/82. Frage ist WER zieht dfer Fäden – auch im Senat für Justiz bei der Niederschlagung meines Drittauftrags nach dem Jahr 1991 auf Aufhebung des Urteils der übernoimmenen DDR-STASI-Justiz im Urteil vom 26.4.1983 ???

Nach meinem eingereichten Kassationsantrag und erstem Rehabilitierungsantrag 1992 und meinem 2. Rehabilitierungsantrag 2006 wagte sich der Richter Rosenthal zum ersten Mal bei meinem Drittantrag auf die Rehabilitierung und Aufhebung des politisch – operativen Prozesses am Stadtgericht Berlin DDR ( warum? ) lediglich die Verfahrensakte erstmalig anzufordern, obwohl die Gerichte angeleitet wurden, im Fallöe dass es sich um die juristische Aufarbeitung des DDR Unrechts ging, zu den Bertroffenen oder Opfern die Akte des Sonderbeauftragten bzw der BStU anzufordern – im Falle 551 Rh 218/15 steht dafür dewr Leiter der BStU vor dem Gesetz gerade.
Ignoranz und Dominanz der verbrüderten Geheimdienstler in der BStU schlägt sich im Art des Umgangs mit Gerichten und Behörden nieder. Auf das obige Ersuchen des Landgerichtes ging nicht mal eine Eingangsbestätigung oder Mitteilung über die Eröffnung eines Behördenvorgangs mit der etwaigen Tagebuchnummer – NICHTS.

BStU ist eine Niederlassung der verbrüderten Geheimdienstler die erstrangig ins Leben gerufen wurde um die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des Unrechts der DDR SZTASI-Justiz zu leisten und die Geschichte dere DDR- STASI-Justiz zu verharmlosen, zu verfälschen.
“Verfahrensakten liegen hier nicht vor.” – Wo sind sie den hin? hat Oberst Becker die ins Grab mitgenommen ?
Auf der Seite 2 ( gestohlene Blatt 161 der Akte 551Rh 218/15 )wird schamlos die Lüge dem Landgericht serviert: Unter Position 3 sind 353 Seiten aus der Verfahrensakte zu sehen, natürlich von der BND-Dame Jutta Probst für die Zurückweisung des Drittantrags ausgerichtet. Die Generalstaatsanwältin Margarete Koppers ignorierte die Lüge und massive Urkundenunterdrückung im Band 12 des OV “Merkur”– die Vernehmungsprotokolle des gleichwertigen Mittäters Slobodan Pavlovic den man nachg Jugoslawien ausgewiesen hatte zum Preis meiner Liquidierung – und das Landgericht folgte ihr. Original der Prozessakte lag dem Landgericht vor aus dem Archiv Westhafen 211 AR.
Erinnerlich: Die Gründung der Behörde des Sonderbeauftragten für personenge-bundenen Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR wurde noch in der DDR ersten frei gewähglten Volkskammer beschlossen. Am 18.9.1990 im Haus 49 des Mielke Ministeriums, Gottlinde -Ecke Rusche Strasse bei den Verhandlungen, die auf Weisung des Bundeskanzler Kohls unter EILT SEHR gestartet und “erfolgreich” abgeschlossen wurden. Ein Sieg- vor allem für die Ostunterhändler die aus elitärsten STASI Generälen mit General Heinz Engelhard an der Spitze und für fortan verbrüderten Geheimdiensten beider Länder, die Wolfgang Schäuble und Eckard Werthebach “aushandelten”- lese : von den STASI-Obrigkeit diktiert bekommen hatten. Fragenkatalog mit 2500 Punkten wurde durch MfS zur Erörterung vorgelegt.
Gutachterliches Ergebnis lautete: “Unterhändler aus dem Westen sind der Forderungen der DDR Seite ( STASI ) weitgehend entgegengekommen.
Dafür eine Gedenkmedaille für den General Heinz Engelhard und die Crew! Hura!
Das Diktierte nannte man dann DIE ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINI-GUNGSVERTRAG, den man auch nach 27 Jahren in Gänze nicht finden kann, weil wie Eckard Werthebach sagte, die Passagen 50 Jahre lang geheim bleiben müssen. (!?!)

ADN/Peer Grimm/ 28.9.90 Berlin: 37. Tagung Volkskammer Mit großer Mehrheit “wählte” am Freitagvormittag die DDR-Volkskammer Joachim Gauck (r) zum Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Verwahrung der Akten und Dateien des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit – Amtes für Nationale Sicherheit. (l: Innenminister Peter-Michael Diestel)
Eine Woche später wurde der Leiter des Komitees für die Auflösung des MfS /AfNS, Pastor Joachim Gauck, aus dem Kaff Fischland an der Ostsee stammend, ein unbedeutender Jugendpastor aus Rostock zum künftigen Leiter durch den IM “Cerny ” alias Lothar de Maiziere zum Sonderbeauftragten vorgeschlagen und drei Tage später am 28.9.1990 – bestätigte ihn die Präsidentin Genössin Bergmann-Pohl dazu in der letzten Tagung der “frei” gewählten Volkskammer der DDR. Eine auflösende Tagung der Kammer fand bis heute nicht statt. Ergo die DDR lebt !
Später wird IM”Cerny” vom Bundespräsoidenten Gauck dafür ein Bundesverdienst-kreuz umgehangen bekommen – Bilder zu diesem feierlichen Akt sind aus dem Internet getilgt worden (?)
Die DDR lebt noch formell weiter und das MfS existiert weiter als, in der BStU, verbrüdertes Organ der ehemaligen Westgeheimdienste und der STASI. Ergo es hat eine Vereinigung der Geheimdienste stattgefunden, das aber lange bevor das MfS aufgelöst bzw. in das AfNS umbenannt wurde.
Die Gauck Behörde hat man in´s Leben gerufen unter dem Vorwand: die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR-Unrechts bzw. Verbrechen der STASI-Justiz und ihrer Exekutive und Sicherheitsorgane zu gewehrleisten. Es wurde zur Farce, stellte sich als Lug und Betrug, ein-fach als Abzocke von bis jetzt über 3 Mrd € von Steuergeldern heraus. Die Gauck Behörde wurde zur Bundesstrafverfolgungsverhinderungsbehörde mit dem unbedeutenden Jugendpastor Joachim Gauck als STASI Täter-schutzbundesbeauftragten, mit STASI und NAZI Hintergrund. Ob er ein IM “Larve” für MfS gespitzelt hatte weiß ich nicht, aber dass er ein IM der Polizei, der ZERV wurde, steht außer Frage. Hier ist der Beweis dafür:

Auch der ehemalige freiwillige Bereitschaftspolizist und Leiter der BStU übernimmt Gauck´s Mission als Zuträger für in diesem Falle Rehabilitierungsbehörde des LAGeSo dem er offiziell als Anlage 1 den gleichen IM Bericht eines STASI-Spitzels IMS “Georg Husfeldt” akias ChA Dr. Jürtgen Rogge, für die Diffamierung meiner Person benutzt, wie das der Joachim Gauck 1994 getan hatte, als er diesen IM/Bericht/Vermerk aus dem Jahre 1984 dem Polizeipräsidenten in Berlin, dazu unaufgefordert, zwei mal illegal und inoffiziell zusteckt in feinster Manier eines IM des MfS.
Die “mehrseitige Hetzschrift” in der Lauks “in verbrecherischer Weise die DDR und ihre Staatsrgane angreift und verleumdet“ hatte der klinwüchsige und mediengeile Pfaffe natürlich nicht an die Staatsanwaltschaft II weitergeleitet. Man hätte es falsch deuten können, daß er sich damit schützend vor die DDR und ihre angegriffenen Staatsorgane stellt.
“mehrseitige Hetzschrift“- AN DIE MÖRDER frei nach Tucholsky´s DAS BÖSE GEWISSEN

Für die “hervorragende Dienste” beim STASI-Täterschutz durch Urkundenunterdrückung mittels StUG und Geschichtsklitterung, zeichnete BP Joachim Gauck seinen Direktor Lehrling und Diener Dr. Hansjörg Geiger mit Bundesverdienstkreuz. Vom Datenschutzbeauftragten des Landes Bayern kommend wurde Dr. Hans-Jörg Geiger in die Gauck Behörde abkommandiert um für seine spätere Tätigkeit von ehemaligen STASIs geheimdienstlich ausgebildet und im Sinne des MfgS geformt zu werden. Als Ergebnis war sein Entwurf des StUG, der schon in der Volkskammer der DDr beschlossen wurede und der trotz großer Widerstände im Bundestag auf Befehl Kohls ( da dazu erpresst ) angenommen werden musste.
So sah aus das was Gauck und sein Stiefellecker Dr. Geiger gemacht haben : Verbrecherische Urkundenunterdrückung des Joachim Gauck 1994
Statt dessen bekamen wir Bundesbeauftragtestrafverhinderungsbehörde mit einem Begünstigten des MfS Joachim Gauck als BundesSTASITÄTERschutzbeauf-tragten – ist die WAHRHEIT die keiner sich auszusprechen wagt!
Zu einem späteren Zeitpunkt wurde die Behörde auch mit einer zweiten gesetzlichen Aufgabe verpflichtet, nämlich Zuarbeit zur wissenschaftlichen Geschichtsforschung , zur Vorlage der Aktenrestbestände ( 110 Km) “Aufarbeitung” den Geschichtsforschern und der Presse, wozu man auch die Abteilung Bildung und Forschung gründete, zwecks Verkohlung, Vergauckelung,Vermerkelung bzw. Verdummung der Nation durch Verharmlosung der Rolle des MfS dh. Geschichtsverfälschung.
Beide Aufgaben führt(e ) die Gauck Behörde ohne jegliche Dienst- und Sachaufsicht, ohne Kontrolle des Parlaments oder eines Untersuchungsausschusses – bis heute.
Die Betroffenen und Opfer der STASI-Justiz und ihrer Exekutive sind weiter der Willkür der Geheimdienste in der Gauck Behörde ausgeliefert, die das eigens dafür durch die STASI geschaffene StUG nach Weisungen aus dem Kanzlerkabinett oder Kabinett des Geheimdienstes vollstrecken.
Das ist die einzige erklärung für die Weigerung der BStU auch unter dem freiwilligen Bereitschaftspolizisten Roland Jahn meine Gerichtsakte und Haftakte nach 33 Jahren mir zur Akteneinsicht vorzulegen.
Sehr wohl ist der BStU, die gegen mich HEUTE noch ermittelt und schnüffelt, bekannt, dass sich in dem Prozess aus dem Jahre 1983 um einen politischen Prozess handelt, und das ich einen fundierten Antrag auf Rehabilitierung vor 2019 noch einreichen möchte.

Die Gauck – Birthler – Jahn Behörde belügt am 23.1.2018 das Landgericht Berlin mit dem Satz: “Verfahrensakte liegen hier nicht vor” und wollen damit die Rehabilitierung ausbremsen.
Noch am 04.07.2016 hat die BStU und zwar die gleiche Person – BND Frau Jutta Probst an Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ( BKM )- siehe im das Schreiben im Verlauf- – die Existenz der Verfahrensakte Lauks als vorhanden bestä-tigt, die der persönliche Rechercheur des Sonderbeauftragte Joachim Gauck Oberst Becker – ehemalige übernommene Leiter des MfS-Archiv – als Leiter der AR 3 ZMA Abtei-lung bereits im Januar 1994 der Behördenleiter als vorhanden gemeldet und vermutlich vorgelegt. ( Siehe oben Blatt 83 zum Behördenvorgang 001488/92Z -Akteneinsicht eines Betroffenen oder Opfer des MfS- in diesem Falle eines Folteropfers).

Die BStU (BND) bestätigt die Existenz der Verfahrensakte in deren Bestand
Hervorgehoben ist die irreführende Erklärung aber auch die Bestätigung dafür dass sich meine Verfahrensakten in der BStU befinden.
25 Jahre Suche nach Gerechtigkeit für Adam Lauks und seine Folterer
Die dreifache Unterdrückung der Akte MfS HA VII/8 ZMA Nr.577/85 wurde zweimal von Joachim Gauck und 2004 von der Marianne Birthler wissentlich und absichtlich begangem, weil darin enthaltene schwere Körperverletzung noch NICHT VERJÄHRT war!
Der Aktenvernichter und sein Resteverwerter zu Gunsten der über 3000 Altkader der SED
Bis zum Jahre 2016 zockte die verfassungswidrige Mamut Behörde 2,5 Mrd € für Lügen ab!

ADN/Peer Grimm/ 28.9.90 Berlin: 37. Tagung Volkskammer Mit großer Mehrheit wählte am 28.9.1990 Freitagvormittag die DDR-Volkskammer auf den Vorschlag von Lothar de Maiziere – IM Cerny,am 25.9.90 Joachim Gauck – Begünstigte des MfS (r) als Sonderbeauftrag-ten derBundesregierung für die Verwahrung (2,5 Mrd € Verwertung ) der Akten und Dateien des ehemaligen Mini-steriums für Staatssicherheit – Amtes für Nationale Sicherheit. (l: Innenminister Peter-Michael Diestel)
Wen Gauck auf Befehl der verbrüderten Geheimdienste STASI & Verfassungsschutz und Weisung des inister Diestel dann rasetzte – bis zu 3.600 Mann sieht man in diesem Brief.
Natürlich stellte Gaucks mit SASI-Leuten bestückter Personalrat ehemalige treue Diktaturträger aber mit höheren Dienstgraden weil in der Gauck Behörde höhere Löhne bezahlt wurden und jede gelesene Seite brachte dem Lesemnden zuzügliche pro Seite Vergütung. Die Gauck Behörde startete mit einem Jahresetat von 230 Mo DM für bis 3600 Mann… Jahns ABM mit zur Zeit 1600 Man ( davon 600 als Wachschutz !?) zockte 2015 106 Mio € a!? und niemand im Deutschen Bundestag wagt sich zu fragen WPOFÜR genau werden die Gelder verbraten!? Man will sich doch nicht mit Geheimdiensten anlegen!?
WELCHE Aufarbeitung von diesem Kader zu erwarten war muss denen die im Bundestag de Gesetz zugestimmt hatten mehr als deutlich. Was in der Gauck Behörde die bis auf den heutigen Tag keiner Dienstaufsicht oder Sachaufsicht Rede und Antwort stehen muss und seit 25 Jahren von NIEMANDEM kontrolliert wurde und wird kann man im durch Wikileaks
gehecktes Gutachten der drei namhaften Wissenschaftler Prof. Dr. Klaus Schröder von der FU Berlin, Dr. Hans Klein ehem. Verfassungsrichter und Seffen Alisch entnehhmen:

Der die Aktenvernichtung veranlasst hatte befiehlt der Sozialministerin Hildebrand…die Existenzängste den ehemaligen Diktaturträgern und Vollstreckern zu nehmen. Es folgte die Einstellung in die Gauck Behörde und Arbeitsämter…

Die Position 2 steht nicht mehr zur Verfügung – um daraus Kopien zu beantragen !? Dadurch ist die Urkundenunterdrückung perfect und bewiesen.
“Immer wieder fällt uns auch auf dass wir in einem tief kranken Land leben, in einer Landschaft der Lüge, und es gibt Menschen jeder Bildungsstufe, die lügen bis zum Letzten “ – Zitat des Pastors Joachim Gauck!(gibtes auch auf Video)

Diese Akte wurde seit 1991 unterrdückt durch die Behördenleitung : Gauck und Dr.Geiger… und heute durch die Behördenleitung Roland Jahn und Halald Both !

Weitere Akte im Bezug auf Folterbank und den Folterschergen gab es nicht in der Akte des Internisten Erhard Zels !?? Seine Akte wurde 1991 neu erfasst – GESÄUBERT dem Stasi Unterlagen Gesetz angepasst!? Die Schwärzung des Namens hinter HA (Handakte) ist willkürlicher Gesetzesbruch der Frau Loos im Auftrag DES BÖSEN ? Auch der Bundesdatenschutzbeauftragter konnte die BStU nicht dazu bewegen den Namen freizuschwärzen !?? Dabei ist das ein hohes MfS Mitgliwed das umfangreiches Wissen über die Folterungen und Mißhandlungen im Szrafvollzug Berlin – Rummelsburg, aber auch anderer Strafvollzugseinrichtungen in seiner Handakte tragen muss ! Dadurch versperrt Roland Jahn den Zugang zum RÜCKLAUF und weiteren Beweisen für Folterungen. Man sehe den Zitat im Gemälde Galileo Galilei (oben)! und mache sich Gedanken darüber ob wir seit 25 Jahren Verbrecher für die Vergauckelung und Verdummug bezahlen !??
Am 25.9.2014 fand ich in der BStU bei der Durchsicht der Akte IMS “Nagel” – Alias OMR Oberstleutnant Dr. Erhard Zels Beweise über die Existenz” einer Folterbank in einer Arrestzelle des Neubaus”(?) Was er nicht gemeldet hatte in seinem Spitzelbericht an seinen Führungsoffizier ist: dass ER als Anstaltsarzt jede dieser Verfügungen auf der Rückseite unterzeichnen, bzw. genehmigen musste und dass er neben meiner Folterbak niederknien musste um die Schnittwunde an der rechten Hand zu verbinden nach der Prügelorgie, als man ihn dazu geholt hatte. Die Verbrecher haben das Recht auf´s Vergessen und Erhard Zels – Letzte Leibarzt von Mielke hatte das Recht auch seine Gauck Akte selbst zusammenzustellen und zu gestalten, für die Justiz und für seine Kinder und Enkelkinder!? ER war der Vollstrecker der “lückenlosen medizinischen Betreuung” am “Merkur”.

Sie hatten alle keine Skrupel die Anstiftung zur Folter auch zu verschriftlichen. Die Verfügung ist nach der Folter gefertigt worden und diente zur Abrechnung des “Einsatzes” um die SONDERZULAGE FÜR FOLTER und GEWALTANWENDUNG zu kassieren in der StVE Berlin Rummelsburg,
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25.000 angehörige der Kohls Bonner Regierung waren von der STASI – abgehört ( auf Band gebannt )worden. Dieses erpresserische Potential befindet sich bis heute in Händen der STAZIS und macht die Korruption und Desaster am Flughafen BERLIN erklärbar und nachvollziehbar.Deutschlands Justiz, der Bundestag und Berliner Senat sind in STAZIS Hand.KEINER darf sich wagen den Mund aufmachen, geschweige den tiefgründig zu ermitteln. Da sind bis an eine Milliarde Euro an STASI abgeflossen-in das von der STASI verwaltete Firmengeflecht verrutscht. Schaden und Fertigstellung ist noch nicht absehbar und endgültig.
Alles Folge des Welpenschutz den die ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVER-TRAG über die STASI und ihre Seilschaften ausgebreitet hatte, letztendlich den Kohl und Konsorten zu schützen.
BERUFUNG OVG 12 N 51.17 zu VG 1 K 237.14 in Sache: Adam Lauks ./. Bundesrepublik Deutschland ( Gauck – Birthler- Jahn Behörde ) Feststellungsklage über Urkundenunterdrückung in der BStU: Pastorale “AUFARBEITUNG” war eine Lüge, Aktenmanipulation und ABM für die Träger der Diktatur !”- Urkundenunterdrückung durch STAIS in der BStU – Jahn Behörde, die Zweite, diesmal auf das Ersuchen des LAGeSo ! Unanfechtbare falsche Mitteilung der Behörde
Der obige Beitrag beruht auf Erfahrungen und Beweisen die ich nach Januar 2013 erst in die Hände bekam.
Es ist an der Zeit mit der Illusion “Meine Akte gehört mir !” endlich und für alle Zeit aufzuräumen : Deine Akte gehört weiterhin der STASI !!? – Sehe HIER selbst nach :
Meinen Antrag auf Akteneinsicht hatte ich auf die Empfehlung vom Direktor der Gauck Behörde Dr. Geiger 29.1.1992 gestellt, bzw schon am 7.12.1991> BV 001488/92Z.
Man beachte die Akte MfS HA VII/8 Nr.577/85 die spätestens am 11.4.1994 im ZMA = Abteilung AR 3 ( ZMA – Zentrale Material Ablage) vorgelegen hatte – Position 2. auf dem Blatt 153. Die Akte ist ohne Original MfS-Deckel, womit schon verschleiert ist WOHER sie stammt – besteht eigentlich aus vier Seiten ( drei Fernschreiben des Stabes des MdI – Leipzig an die Bezirksverwaltung des MfS Leipzig ). Es wird darin berichtet über den schweren Unterki-ferbruch in der Absonderungszelle “4” der Speziellen Strafvollzugs-abteilung -Waldheim. Sich dabei an StUG berufend verwehrten mir Joachim Gauck und die Marianne Birthler die Akteneinsicht und Anfertigung von Kopien ( !?? ) was auf dem Blatt 156 eindeutig erkennbar ist.
Diese Verweigerung auf der Akte gescheihthier schon zum dritten Mal und war erfolgt auf meinen Widerholungsantrag aus dem Jahre 2004, so dass es nicht mehr als Schlamperei abgetan werden kann. Erst 2007 bekam ich die vier Blätter per Post zugesandt. Wenn aber die der Joachim Gauck diese Akte mit Augenscheinsobjekten unterdrückt und nicht wie am 20.12.1993 ersucht dem Polizeipräsidenten in Berlin überstellt, bzw. im dafür eröffneten Behördenvorgang 000247/94Z unterdrückt wird, dann dient das nur einem einzige Zweck- der Strafverfolgungbehinderung und zum Schutz der Täter im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93!
Das Ermittlungsverfahren war 1997 Mangels an Beweisen eingestellt – nach 5,5 Jahren (!) und die schwere Körperverletzung durch den STASI-Schergen “für das Grobe”verjährt.
Willkürliche Auslegung des für den Shutz der STASI – Täter und Verbrecher vom Direktor Dr. Geiger ( vom Bayrischen Datenschutzbeauftragten gekommen ) geschaffenen StUG.In der Mir 2007 zugeschickten SOFORTMELDUNG sind die Daten und Straflatte mit Strafzeiten des STASI-Schergen und Schläger Ralf Hunholz geschwärzt. Im ahängigen und zugelassenen Verwaltungsrechtstreit mit der BStU ( siehe VG 1 K 237.14) wurde bei den übrstellten Akten der Name des Täters geschwärzt(!? ) somit ist Täterschutz auch vor der Justiz bewiesen. Dem erkennenden Gericht sind Akte im Originall zu überstellen!
DAMIT wurde die ursprüngliche und 1. gesetzliche Aufgabe die Gauck übernommen hatte: Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des SED Unrechts und Verbrechen der DDR Sicherheitsorgane in den aktiven Täterschutz umgewandelt !!!
Beweise über Urkunden / Beweisunterdrückung des Joachim Gauck
Bestätigung der vorhandener Akte des BV 001488/92
Gauck hat als Leiter Urkundenunterdrückung vor Gott zu verantworten
Laut angeblich StUG durfte ich die Beweise über die schwere Körperverletzung in der Isolation der Zelle “4” nicht einsehen und als Kopie nicht erhalten !??
Dass die Akte nicht nur den Opfern nicht gehören sondern auch nicht der Wissenschaft geht aus der Handhabe von zwei durch die BStU genehmigten Forschungsprojekten:
1. MfS Einfluss auf die Ärzte der DDR
2.Operativ Vorgang “Merkur” – Verschleierung des Versagens des MfS-Systems bei der Wirtschaftdiversion gegen den Außen und Binnenhandel der DDR 1979 – 1983
Bei der ersten Lesung zum Forschungsprojekt 1 wurden mir 1991 “neu erfasste” = “gesäuberte Akte des IMS “Nagels ” zum Studium vorgelegt. Der sie gesäubert hatte hatte versäumt Beweise für FOLTER in der StVA Berlin Rummelsburg mit zu entfernen, von denen Gauck und seine Nachfolger mit Sicherheit gewußt haben mussten, oder hat der der mit der Neuerfassung betraut wurde gegen die Weisung verstoßen: Menschenrechtsverletzungen sind umgehend “nach Oben” zu melden, wenn auch von “Oben” keinen Rücklauf auf solche Meldungen gab.
Im 2. Forschungsprojekt wurden mir bei der 1. und 2. Lesung als Grundlage für wissenschaftliche Arbeit über das Versagen der STASI bei Verhinderung und Eindämmung des Nichtgenehmigten ambulanten Handels mit Quarzuhren aus dem Westen und damit verbundenen Schmuggel des Diplomatischen Corps drei erste Bänder vorgelegt gehabt mit an die 500 Seiten. 867 Seiten hat man mir als Forscher unterdrückt – vorenthalten. Es liegen noch weitere 12 Bände im OV”Merkur” in der BStU vor.
So gesehen, gehören die Akte auch nicht der freien Forschung und der Wissenschaft!
Die Akte der BStU gehört auch nicht in die Hände der Wissenschaft !
410 Blätter durfte ich einsehen und für das Studium und wissenschaftliche Arbeit zu OV “Merkur” Kopien bestellen; 867 Seiten wurden mir nicht vorgelegt – wurden der Wissenschaft gegenüber unterdrückt!?! Iast das im Sinne des StUG !?
Im Einigungsvertrag vom 12.9.1990 stehen über die künftige Handhabe kaum drei volle Sätze. Die nicht vernichtete Akten sollten unrsprünglich in das Bundesarchiv – wo sie vom Gesetz her auch hingehören – überführt werden. Der Präsident des Bundesarchiv und zwei weitere Wessis sowie ein Vertreter aus dem Osten sollten sich um die Restbestände kümmern. DIE AUSKUNFT DES MFS hat die Akte weiterhin unter ihrer Kontrolle behalten, während der Joachim Gauck sich im Komtee für die Auflösung des MfS/AfNS mit hunderten von Hauptamtlichen STASIS gerieben hatte als Vorsitzende des Ausschusses der dem Innenminister Diestel unterstand, der seinerzeit die Aktenvernichtung eingeleitet hatte, und der zum Berater den Dr. Werthebach hatte. Diese undefinierte Situation bot den STASIS im Archiv die Möglichkeit brisante Akten der Westpolitiker der Presse für gutes Geld anzubieten. So vermutlich gelang auch der SPIEGEL in Besitz der STASI LISTE mit über 92000 Hauptamtlichen des MfS, die er dann die Zeitschrift DIE ANDERE drucken ließ. Aus diesem Grunde, um eigene Biographie und Biographien anderer Westpolitiker besorgt ( mit Recht) schickte Kohl den Schäuble und Dr.Werthebach dringend nach Berlin um mit STASI-Generälen zu verhandeln. Das geschah laut Aussage von Dr. Werthebach im Haus 49 des Mielke Ministeriums.
Hier wurde die DIE ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG zwischen BRD Regierung und der STASI – Generalität ausgehandelt die am 17.9.1990 unterzeichnet wurde. Hier wurde das Schicksal der Akte und der STASI-Opfer besiegelt – und auch die Übernahme der BRD durch die STAZIS entschieden. Nach 25 Jahren hat sich der Westen verändert.
Auf das g
Innenminister Diestel sicherte die Existenz vin Tausenden Diktaturträger im Osten noch vor der Wende, natürlich auf Befehl des MfSG
Gebäude in der Ruschestrasse Haus 49 des MfS gehört eine Bronzetafel eingelassen. Darin wurde das Schicksal des künftigen vereinten Deutschland vom MfS und Kohls Konsorten besiegel. Da wurden die Andersdenkenden und Freiheitliebenden, Opfer des SED-STASI-Angst und Gewaltherrschaft zu Politischen Opfern erhoben und als solche in die Fundamente der Bundesrepublik und Verlierer der Wende eingemauert. Daran hat sich im vereinten Deutschland nichts geändert: Einmal Opfer – immer Opfer.
Für die Täter und treusten Träger des DDR Regimes wurde zum frühen Zeitpunkt schon die erste ABM – Arbeitsbeschaffungsmassnahme geschaffen zur Sicherung der Exustenz von Zoll,Polizei und Grenzschutz Arbeitsamt >Agentur für Arbeit > Jobcenter.Und darum kümmerte sich Innenminister Diestel höchstpersönlich, der am 30.9.2014 in der Sendung “Menschen bei Maischberger ” Auferstanden aus Ruinen ” von seinem Handy erklingen ließ. Provokation und Schlag ins Gesicht der Frau Ellen Thiemann und allen Opfern der STASI !!! Das man darüber als Joke hinweggegangen war ist eine Schande und öffentlivche Verhöhnung der OIpfer eines Eviggestrigen, der die Aktenvernichtung seinerzeit eingeleitet hatte.
Der Leiter Joachim Gauck war für mich ein Unbekannter als ich ihn vor Raketen in Jugoslawien mit Frau und zwei kleinen Kinder geflüchtet am 7.12.1991 ihn anschrieb und um Hilfe bat bei meiner Suche nach Gerechtigkeit für erlittene Folter und Übergriffe der IME Ärzte. Sowohl der Gauck als auch sein Direktor Dr. Geiger wussten genau wonach zu suchen ist und was nicht gefunden werden darf. Und als die es fandn, unterdrückten sie die Mappe mit der Signatur 577/85 sehr wohl wissend was das und die Falsche Mitteilung der Behörde vom 5.07.1994 für das Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 und somit für unseres Leben bedeuten wird! Daufür gibt es keine Strafe mehr auf dieser Erde, Gott möge dem Bösen gnädig sein! Ich bin eins der vielen Opfer die Dank Joachim Gauck um die Gerechtigkeit gebracht wurden. Er hat sich für den Schutz der Täter entscheiden müssen, das war so mit der ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG vom 18.9.1990 so verankert! Fluch eines Folteropfers wird am Gauck haften bis in alle Ewigkeit. Er hat die Menschlichkeit verraten als Pastor der EKD. Man muss kein Neuropsychiater oder Psychologe sein um das Negative und das Böse in diesem an Eitelkeit leidenden Aufschneider und Schlaucher aller Systeme in die er rein geboren oder reingedrängt wurde.

Sicherheitsmäßig wähte bei der Wahl um den Reichstag ein anderer Wind-. DIESE Absperrungen des Mahnmals hatte es bei keinem BP vorher gegeben!!!?
Pastor Gauck! – erinnern Sie sich an Adam Lauks und sein Schreiben vom 7.12.1991 !?? Demenz oder Recht auf´s Vergessen des Begünstigten und Täter des MfS !??
Pastor & Präsident Joachim Gauck ! – erinnern Sie sich an Ihr Verbrechen am Adam Lauks !?? -HIER ist mein Schreiben vom 7.12.1991 und der Rest des Behördenvorgangs 001488/92z – Sie haben über meine Folterungen Bescheid gewusst, seit 1991- Ich bat und flehte Sie an um Gerechtigkeit – WAS HABEN SIE GETAN !?? – Sie haben die Täter geschützt – mich denunziert! und das nicht nur in meinem Falle 76 Js 1792/93!!!
15 000 MfSler waren noch in Lohn und Brot. Bei den Verhandlungen soll die STASI-Generalität den Unterhändlern der Bundesregierung ein Katalog mit 2.500 Forderungen auf den Tisch geknallt haben. Im Gutachten über die Zahl der übernommenen Hauptamtlichen Offoizieren in der Gauck Behörde im Mai 2007 behaupten die Gutachter Prof.Dr.Klaus Schröder, Hams Klein und Stefen Alisch, dass die Wessis den Forderungen der STASI-Generalität weitgehend entgegen gekommen wären. So kam am 17.9.1990 die ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG zu Stande, deren Gültigkeit vermutlich sich mit der Geheimhaltung von 50 Jahren deckt. Offensichtlich hat die STASI dabei nichts ausgelassen gesetzlich zu regeln, unter anderem auch die Akte in eigenen Händen zu behalten, dadurch dass an die 200 Offiziere vorwiegend aus der AUSKUNFT DES MFS weiterhin verwalten und nach Bedarf der vereinigten Geheimdienste sichten, um strafrechtlich relevante Augenscheinobjekte rechtzeitig vor dem Zugriff der Justiz zu entziehen. Auch die Personalie des Leiters der Behörde muss in der Zusatzvereinbarung festgestellt worden sein und so wird am 3.10.1990 die Gauck Behörde ins Leben gerufen die als Sonderbeauftragte der Bundesregierung fortan fungierte.
Wichtig ist hervorzuheben, dass die erste gesetzliche Aufgabe der Gauck Behörde Die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitungdes DDR Unrechts und STASI-Verbrechen gewesen ist. Wie die Gauck Behörde diese Aufgabe “erfüllt” hatte sieht man deutlich in der Statistik der Juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts, die 2000 endet, nach der Verjährung aller mittleren und schweren Straftaten – ausgenommen Mord. Später kam die Aufgabe dazu: Die Bereitstellung der STASI-Unterlagen zur persönlichen Akteneinsicht und für die Forschungsprojekte der Presse und der Historiker. Aus der ersten Aufgabe wurde Täterschutz vor der Justiz und mit dem Entwurf und Inkrafttreten des StUG und entsprechenden Änderungen im Datenschutz wurden die Täter und Denuntianten auch vor Enttarnung und Pranger geschützt. Dies alles geschah unter dem Vorwand den sozialen Frieden im frisch vereinten Deutschland zu sichern – Man hatte Angst von den bewaffneten Hauptamtlichen des MfS, sagte Dr.Werthebach an jenem Abend in der Landesvertretung von Sachsen Anhalt.
Dass die Akte bis heute in den Händen der STAZIS sich befinden kann der Interessierte aus dem Behördenvorgang der Jahn Behörde auf das Ersuchen des LAGeSo mehr als deutlich ersehen. Die Opfer oder die Personen die im Rahmen der Operativen Zersetzungsvorgänge des MfS haben- waren naiv – und hatten großes Vertrauen in den Rechtsstaat und folglich in den Namen des Pastors Joachim Gauck gehabt und haben gehofft die Antworten auf die Fragen zu finden um unerklärliche Vorgänge in ihrer Vergangenheit zu erfahren. Man dachte die STASI gibt es nicht mehr und man wird komplette Akte die für einen angelegt wurde zur Akteneinsicht vorgelegt bekommen, auch wenn das mit langen Wartezeiten verbunden wurde. Dem Gauck wurde die Macht in die Hand gedrückt die mit der des Erich Mielke fast zu vergleichen wäre und er hat sie mißbraucht in unzähligen Fällen. Die Mitteilung der Behörde über eine Person die seine Behörde herausgab, sog. Persilschein konnte in direktester Weise das Leben der Antragssteller sowohl positiv als auch negativ für die Zukunft beeinflussen. Man konnte die Existenzängste nehmen und aber auch die einem zustehende Gerechtigkeit verhindern… ich gehöre zu den Letzteren.
Über die Vorgänge und Organigram weiß das Opfer oder Antragssteller kaum etwas. Was geschieht wenn man den Antrag stellt oder einreicht eigentlich in der Gauck/Birthler/Jahn Behörde!?? Der Antrag wird von einem Referat erfasst und wird einem Sachbearbeiter zur Bearbeitung zugeteilt. Der Sachbearbeiter/in schickt entsprechenden Antrag auf die Abteilung AR2 – Karteikartenrecherche. Im Falle dass der Antragsteller von der STASI erfasst wurde, wird man auch auf seinen Namen und Geburtstag auch eine Karteikarte gefunden, die dann der Sachbearbeiterin zugeleitet wird. Auf der Karteikarte sind eine oder mwehrere Signaturen der für den Antragsteller angelegten Akte vermerkt und auf der Rückseite sind kurzgefasste Angaben über den Inhalt jeweiliger angelegten Akte vermerkt. Es ist schwer zu glauben dass die Archivare des MfS dermaßen schlampig gearbeitet hatten und auf die Karteikarte Signaturen eingetragen hatten für die vorher keine Akte angelegt wurden.
http://www.wikileaks.org/wiki/Stasi-in-bstu.pdf … “Friedliche Revolution” war eigentlich eine ” Feindliche Übernahme “des Westens durch die STAZIS!?So steht hier!?
Eine Karteikarte ( Vorderseite und Rückseite ) sieht so aus:

In der A3 (Anlage) für die LaGeSo auf dem letzten Blat 65 der “Recherche” ist der Beweis der Manipulation der Unterlagen des MfS bewiesen. Di Mappe mit der Signatur 577/85 ist dem Untersuchungsorgan 5.07.1994 nicht im Original ausgehendigt oder oder vorgelegt worden, und wurde auch dem LaGeSo 20.06.2012 als Beweis nicht als Kopie zugeleitet !? obwohl es auf der Rückseite der Kartei eindeutlich steht dass unter 577/85 Schwere Körperverletzung im StVE Waldheim erfasst sei !?
Das nächste was die Sachbeatrbeiter zu tun haben ist ein Formular: MAGAZINANFORDERUNG an AR3 für jeweilige Signatur einzeln auszufüllen und die Formulare der Abteilung AR 3 oder ZMA als Aktenaufforderung zuzuleiten. Ein Formular Magazinanforderung an AR3 sieht so aus:
Es ist dahingestellt ob die Spezialkräfte des MfS – Archivare oder Rechercheure schon in der Abteilung AR 2 – Karteikartenabteilung, übernommen wurden, aber in der Abteilung AR 3 saßen und sitzen die heute noch, ehemalige Hauptamtliche des Mfs, die der freiwillige Bereitschaftspolizist Roland Jahn, trotz seinem Versprechen “Ich schmeiß sie alle raus “- in der Gedenkstätte HSH am dritten Tag nach seinem Amtsantritt, und Gesetzesänderung auch per Klage nicht versetzt bekommt !? Warum !?? Weil die ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINOIGUNGSVERTRAG mit der die Übernahme der AUSKUNFT DES MFS auch geregelt sein muss, Priorität hat.
Jedenfalls der STASI-Mann nimmt die Formulare Magazinanforderung an AR 3 und geht zu den archivierten Aktenmappe, die er selbst möglicherweise seinerzeit selbst archiviert hatte, zieht die Mappe, öffnet sie und er ist der Erste der die Akte nach der Wende lesen kann – kein Anderer !- Er hat die Macht und Möglichkeit die Akte zu manipulieren, ohne dass irgendjemand ihm das nachweisen kann oder dahinterkommt. NUR ER entscheidet auf welche, von den vorliegenden Akten er den BStU Stempel aufdrückt. Die Paginierung fängt an mit 000001 an. Was für einen ehemaligen STASI-Mann – Täter entlarvend und strafrechtlich relevant sein könnte, oder das MfS im schlechten Licht zeigt, oder Sachverhalte von hoher Brisanz beinhaltet, die dem Ruf oder Ansehen der DDR oder der BRD schaden könnten, kann er einfach unpaginiert, unerfasst lassen, die Seiten später vernichten oder einfach aus der Mappe ziehen und woanders unauffindbar verlegen. Oder einfach zu seinem Formular Bestellungsvermerk Magazin greifen, der dann so aussieht und wie hier absichtlich verschleiernd ausgefüllt wird :
Man muss nicht Archivarprofi sein um zu sehen was der STASI-Mann hier gemacht hatte. Dieser Bestellvermerk Magazin geht so zu dem Sachbearbeiter zurück, ohne dass der Sachbearbeiter jetzt weiss um welche der angeforderten Aktensignaturen sich hierbei handelt. Diese Mitteilung ist unmonierbar, weil Herr Pastor Gauck von der Loyalität der übernommenen STASI-Offiziere überzeugt war und sie sein volles Vertrauen genossen. NIEMAND in Deutschland kann diesen angekreuzten Satz : Die Archivsignatur ist fehlerhaft, darunter können keine Unterlagen ermittelt werden anzweifeln oder das Gegenteil beweisen, die Akte, wenn nicht vernichtet finden und zuordnen.
In einem Interview 1991 hatten Karasek und Ulrich Schwarz den Pastor gauck auf die Macht die in seinen Händen ist angesprochen,Frage gestellt, die Gauck in schon damals überheblicher und ignoranter Art überhört und unbeantwortet hatte.
Was von der AR3 “erfasst”- paginiert wurde kommt zu dern Sachbearbeitern und sie machen sich dann ran, zu lesen, die Blätter aus IHRER Akte strichartig bis vollflächig zu schwärzen oder ganz herauszutrennen. Diese Mebschen sind damals von den übernommenen Hauptamtlichen und noch funktionierenden Strukturen des MfS dem Gauck auf´s Auge gedrückt, empfohlen worden – es waren 3000 SED Mitglieder, aus der Berliner Verwaltung, Polizei,Armee,Zoll,Grenzschutz oder Angehörigen der ehemaligen treuen Diktaturträger. Denen hat man dann den Stasiunterlagengesetz in die Hand gedrückt fas Gauck maßgeblich ( von STAZIS beraten) mit entworfen hatte, und die könne nach ihrem Ermessen schwärzen und anonymisieren. Deswegen sollen sich die Antragsteller nicht wundern wenn die Reihenfolge der Stempelung nicht fortlaufend vorhanden ist und zwar für jede Aktenmappe. Der Sachbearbeiter hat entschieden WAS Dich zu interessieren hat, was Du sehen sollst und was nicht!? aus Deiner eigenen Vergangenheit !??
Spätestens JETZT müsste der künftige oder ehemalige Antragssteller begriffen haben dass die Behauptung: “Meine Akte gehört mir! ” eine Illusion, Wunschdenken, bar jeglichen Realität. Deswegen sind viele auch enttäuscht nach Hause gegangen, weil sie die wichtigen Sachverhalte in der Akte nicht gefunden haben. Man geht raus und denkt sich: “ Na die STASI hat nicht alles gewusst ! ” was zur Schlussfolgerung führt: “Die STASU war gar nicht so schlimm “. Und das ist der Ziel der “Aufarbeitung” die Untaten des MfS zu vertuschen,verschleiern zu verharmlosen, die Geschichte der DDR und insbesondere des mfS zu klittern, samt der Rolle ihrer Vollstrecker der Legislative und Egsekutive.
Was für Rolle die Gauch/Birthler/Jahn Behörde im Falle eines Ersuchen der Staatsanwaltschaft, Rehabilitierungskammer, Landesamtes für Gesundheit und Soziales spielen kann, für ein Opfer das auf der Suche nach Gerechtigkeit ist, kann auch der Blinde auf den ersten blick sehen im vorgespannten Blogbeitrag.
Strafanzeigen gegen Roland Jahn und Mitglieder des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages Wolfgang Dierig und Kersten Steinke eingereicht beim Generalbundesanwalt erreichten (zuständigkeitshalber) über die Generalstaatsanwaltschaft die Staatsanwaltschaft Berlin im Mai 2014 wo die darauf warten dass der dortige Blinde auf den ersten Blick erkennt wo die Aktenmanipulation in der BStU ist und wieso Wofgang Dierig und Kersten Steinke durch den Bundestagspräsidenten Prof. dr. Norbert Lammert und Ausschuss für Menschenrechte unterdrücken durften und manipulativ über BKM von der BSTU “porüfen” ließen, anstatt einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss ins Leben zu rufen und die VERDIENSTE des Joachim Gauck in SEINER aussenpüarlamentarischen Niesche zu prüfen, seine VEDRDIENSTE auf den Tag zu legen.
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Als Anlage A3 wurde die Kopie der Karteikarte dem Landesamt für Gesundheit und soziales nicht weitergegeben und die entsprechende Mappe mit Beweisen für schwere Körperverletzung – Unterkieferbruch in Waldheim schon gar nicht.Diese Mappe wurde 1994 auch gegenüber der Staatsanwaltschaft II Berlin/ Polizeipräsidenten im Berlin nicht herausgegeben! Im Gegenteil und unersucht eine Falsche Mitteilung der Gauck Behörde zugesandt, womit die schwere Körperverletzung für immer verschleiert werden sollte und die Täter vor dem Zugriff der Justiz geschützt. So sieht unangreifbare Falsche Mitteilung der Gauck Behörde aus, die von keinem Gericht der Bundesrepublik angefochten werden kann. Wie sich diese Mitteilung der Behörde sich auf das Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 ausgewirkt hatte, kann Euch der Oberstaatsanwalt Lorke erklären oder Ihr schaut Euch das ganze Ermittlungsverfahren an !? unter: http://adamlauks.com/2013/01/31/die-wurde-des-menschen-ist-unantastbar-die-wurde-und-ehre-des-folteropfers-der-stazis-adam-lauks-wird-seit-30-4-1992-durch-die-berliner-justiz-mit-fusen-getreten-mit-wissen-des-deutschen-bund/

Mitteilung der Gauck Behörde war dem Polizeiptäsidenten in Berlin aufgezwungen und enthield die alles entscheidende Lüge-Unwahrheit
Erst als im Jahre 2000 alle von der STASI-Exekutive begangene Straftaten der Verjährung zu Opfer fielen ist der Gauck aus der Gauck Behörde gegangen. Die Täter waren zum Nachteil ihrer Opfer geschützt. Die Gerechtigkeit wurde nie wieder hergestellt weder für Täter noch für Opfer, Dank Joachim Gauck und seinem Direktor Dr. Geiger.
DAS SIND DIE VERDIENSTE die Springerpresse und Medien unter das Volk erfolgreuch streuten um Pastor Gauck als Bürgerrechtler und seine VERDIENSTE zu gloriffizieren, ihn zum Präsidenten der (Täter) Herzen zu machen. Und die ganze Deutsche Nation muss mit dieser Vergauckelung leben seit 25 Jahren – Dank der Macht der STASI!!?

Karteikarte mit diversen Signaturen erhält der Sachbearbeiter von der Abteilung AR 2 am Anfang jeder Recherche. Auf der Rückseite der Karte sind stichpunktartig Inhalte der Aktenmappen angegeben.
Pastor Gauck und Dr.Geiger wussten ganz genau wonach gesucht werden soll und was nicht gefunden werden darf. Wer die Akte unterdrückt hatte, wird unerschlossen bleiben. Wenn es die AR 3 -AUSKUNFT DES MfS getan hätte, hätte die nicht die Seiten paginiert und zurückgelegt, damit sie nochmals gefunden werden. Also waren andere Kräfte dran ! WER !?? Für die Unterdrückung steht vor Gesetz und vor Gott Leiter der Behörde Joachim Gauck.
Das die Gauck Akte und Mitteilung der Behörde nicht immer die Wahrheit beinhalten sind die folgenden Seiten der Beweis:

Augenscheinobjekte für schwere Körperverletzung durch STASI-Schergen von Staatsanwaltschaft Berlin und JVA Leipzig gedeckt und verschleiert

Michael Gerald4500 Dessau, Schlachthofstrasse 23wurde drei Tage nach seiner Aussage entlassen aus der Hölle von Waldheim

In KW sah ich die Zähne des Rex Schäferhundes unter seinem linken Schlüsselbein. Er wollte nicht zu Arbeit ausrücken. Der Rex zerrte ihn aus dem oberen Bett in den Flur. Ich hörde das erste Mal Waldheim.. wo ich am 29.3.85 verschleppt wurde, meinen Hungerstreik in der tiefst denkbaren Absoinderung der Zelle “4” meinen Hungerstreik zu Ende durchzuziehen..
Es war eine sehr interessante Veranstaltung in der Landesvertretung von Sachsen Anhalt am 22.9.2010. Auf dem Podium saßen: Mariane Birthler,Dr. Eckard Werthenbach, Herr Selow, Herr Schwanitz, Herr Bästlein – L BSTU, Herr Läpple ZDF. Nach dem sehr guten Refferat von Herrn Bästlein vom Landesbeauftragten für Berlin entfaltete sich eine sehr interessante Disskussion.
Meine Wortmeldung damals galt dem Dr.Wertebach und betraff die Übernahme der Hauptamtlichen und IM´s in die Landesparlamente und öffentliche Ämter. Daraufhin erklärte er uns dass man in der Wendezeit bemüht war alles friedlich, ohne Blutvergießen über die Bühne zu bringen, …” und schließlich hatten die Hauptamtlichen ihre Dienstwaffen dabei!” Er erklärte uns auch das
Zustandekommen des ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG mit dessen Ausarbeitung Er und Herr Schäuble durch den Kanzler Kohl nach Berlin beordert wurden, in das Haus 49 des Mielkeministeriums wo die Generalität die Herren über die Akte noch mit Sortierung und Vernichtung beschäftigt waren… 50 Jahre soll der ZUSATZ geheim bleiben. Darüber werden wir Opfer zeitlebens kaum was noch erfahren, aber über die Zeiten der “Sicherung” der Akte gibt es Legenden, denen Herr Bästlein in seinem Vortrag vorzubeugen versuchte.
Ich hätte mir persönlich auch die Namen hierfür gewünscht von denen die an Entscheidungen über das Vorgehen und Handhabe beteiligt waren, damit wir Opfer wissen wer eigentlich die Täter schützt, seit dem Zustandekommen des ZUSATZVEREINBARUNG ZUM RINIGUNGSVERTRAG vom 18.September 1990.
“Meine Akte gehört mir!”
Der Kampf um die Öffnung der Stasi-Unterlagen
8.2.2011
Mythen und Legenden

Dem Kampf um die (Sicherstellung der) Akten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS)[1] folgte der Kampf um deren Öffnung. Fiel ersterer vor allem in die Zeit bis zur Volkskammer-Wahl am 18. März 1990, so erstreckte sich der zweite weitgehend auf den anschließenden Zeitraum bis zur Herstellung der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990. Auch hierbei handelte es sich – so das Diktum Stefan Wolles – um einen “Polit-Thriller”, um “eine Groteske, ein verwirrendes Maskenspiel, eine Komödie voll tragischer Züge”.[2] Erneut berichten Zeitzeugen unglaubliche Vorgänge und stellen damit Gewissheiten in Frage.[3] Das gilt auch für Mythen und Legenden um die Vorgeschichte der Behörde des/der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU).
1. Vernichtung mit Zustimmung des Bürgerkomitees
Vieles deutet darauf hin, dass die erste “Besetzung” der Stasi-Zentrale an der Berliner Normannenstraße am 15. Januar 1990 eine von der Staatssicherheit selbst inszenierte Aktion zur Legendierung der weiteren Aktenvernichtung war. Um ungestört Spuren verwischen zu können, wurde ein Bürgerkomitee benötigt. Triumphierend erklärte jüngst der Mielke-Stellvertreter und letzte Chef der Hauptverwaltung Aufklärung, Werner Grossmann: “da ist uns etliches gelungen in dieser Richtung, wo man heute sagen könnte: Wir haben sie übertölpelt.”[4]
Noch Ende März 1990 votierte die Mehrheit des Bürgerkomitees für die Vernichtung der Stasi-Akten. Viele meinten nämlich, mit der deutschen Einheit “vom Regen in die Traufe” zu kommen – aus der SED-Diktatur unter die “Knute des Kapitals” und westlicher “Dienste”. Prophezeit wurden gar Gewaltakte bei einer Öffnung der Stasi-Akten. So erklärte der Koordinator des Bürgerkomitees, David Gill, Anfang März 1990: “Ich denke, wenn jeder seine Akte einsehen kann[, … wird] es viele geben, die dann gewalttätig werden. Das könnte bis zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen führen, wenn die inoffiziellen Mitarbeiter, die aus solchen Akten ja hervorgehen, […] bekannt werden.”[5]
Kurz zuvor war die Vernichtung der elektronischen Datenträger beschlossen worden. Wertvolle Quellen gingen unwiederbringlich verloren. Darin waren Angaben zum Persönlichkeitsprofil von sechs Millionen Menschen enthalten. Doch am Zentralen Runden Tisch hieß es, alles liege schriftlich vor. Dankwart Brinksmeier (SPD) versicherte am 19. Februar 1990 wahrheitswidrig: “was auf den elektronischen Datenträgern drauf ist, ist mindestens noch zweimal schriftlich vorhanden.”[6] Und vor der Arbeitsgruppe Sicherheit des Runden Tisches erklärte Klaus Eichler vom Staatlichen Komitee für die Auflösung der Staatssicherheit am 23. Februar, es seien “die im elektronischen Datenspeicher erfassten Personalangaben zu den Inoffiziellen Mitarbeitern […] vorhanden. Damit ist ein namentlicher Ausdruck nicht erforderlich.”[7]
Alle diese Angaben waren falsch. Darauf hatte ein hauptamtlicher Mitarbeiter der Zentralen Auswertungs- und Informationsgruppe des MfS das Bürgerkomitee bereits am 15. Februar hingewiesen – vier Tage vor der Sitzung des Runden Tisches und acht Tage vor der entscheidenden Sitzung der AG Sicherheit. In einem entsprechenden Vermerk hieß es zur Zentralen Personen- und Datenbank, “dass es in der ZPDB Informationen gibt, die nicht im Archiv vorhanden sind.”[8] Das Bürgerkomitee und sein Koordinator informierten jedoch weder den Runden Tisch noch dessen AG Sicherheit. Dabei war die Vernichtung der elektronischen Datenträger zu dieser Zeit das zentrale Thema.
Vier Wochen später zeichnete der Koordinator des Bürgerkomitees sogar einen Antrag auf “sofortige Vernichtung der Sicherheitskopie der Gesamtregistratur der Kartei F16” sowie weiterer Filmduplikate ab.[9]Das Original dieser Personenkartei, das wichtigste Findmittel zur Tätigkeit der Hauptverwaltung Aufklärung, war bereits unvollständig. Nun wurde auch die letzte Kopie der kompletten Datei vernichtet. Eine ältere Kopie war unter dem Decknamen “Rosenholz” bereits an die CIA gelangt, die zehn Jahre später eine “bereinigte” Fassung an die heutige Bundesbehörde zurückgab.[10] Hätte David Gill der Vernichtung Ende März 1990 nicht zugestimmt, wäre eine vollständige Kopie dieser Datei erhalten geblieben.
Das Vorgehen des Koordinators des Bürgerkomitees ist sowohl hinsichtlich der elektronischen Datenträger als auch hinsichtlich der Vernichtung der “Rosenholz”-Dateien sehr fragwürdig. Ein Hinweis an den Zentralen Runden Tisch oder an seine AG Sicherheit hätte genügt, um die Vernichtung der Datenträger zu stoppen. Entsprechendes gilt für die letzte Sicherungskopie der “Rosenholz-Datei”, deren Zerstörung zehn Tage nach der Wahl der Volkskammer verfügt wurde. Danach war nämlich ausschließlich das demokratisch legitimierte Parlament befugt, Entscheidungen über Stasi-Unterlagen zu fällen. Zweifellos herrschten damals schwierige Verhältnisse. In den hier genannten Fällen ging es aber um vieldiskutierte Vorgänge, sodass bewusstes Handeln unterstellt werden kann.
Vor diesem Hintergrund wirkt es befremdlich, dass ausgerechnet David Gill noch 1990 zum Sekretär des Volkskammer-Ausschusses für die Stasi-Auflösung und zum engsten Mitarbeiter des ersten Bundesbeauftragten avancieren konnte. Zudem publizierte er mit Oberkonsistorialrat Ulrich Schröter, der Bischof Gottfried Forck bei der Stasi-Auflösung vertrat, darüber 1991 ein Buch. Es gilt als “Standardwerk” und wird kritiklos zitiert. Dabei ist unverkennbar, dass die Autoren ihr Handeln in ein positives Licht setzen und die Stasi-Auflösung unproblematisch erscheinen lassen.[11]
2. Volkskammer-Wahlen und Stasi-Biotop Normannenstraße
Den ersten freien Wahlen zur Volkskammer am 18. März 1990 kam auch für den Umgang mit den Stasi-Unterlagen entscheidende Bedeutung zu. Nachdem die Spitzenkandidaten des Demokratischen Aufbruchs und der SPD, Wolfgang Schnur und Ibrahim Böhme, als inoffizielle Mitarbeiter des MfS enttarnt worden waren, vollzog sich in der DDR ein grundsätzlicher Meinungsumschwung. Die Tätigkeit dieser Intensiv-IM machte nämlich deutlich, welche Dimensionen die Spitzelei der Staatssicherheit angenommen hatte. Nun setzte sich die Forderung nach Öffnung der Akten durch. Eine Initiative der SPD-Fraktion zur Überprüfung der Volkskammerabgeordneten gab der Entwicklung nun eine neue Richtung.[12] Das Bündnis 90 schloss sich dem SPD-Antrag sofort an, und die (SED-)PDS folgte. Am längsten zögerte die frühere Blockpartei CDU. Erst nach Demonstrationen des Neuen Forums mit Zehntausenden in Berlin und anderenorts am 29. März 1990 unter dem Motto “Keine Stasi-Kammer” stimmte sie zu.
Dann aber geschah nichts mehr. Denn Vorsitzender des Überprüfungsausschusses wurde just Dankwart Brinksmeier (SPD), der am Runden Tisch wahrheitswidrig erklärt hatte, alle Angaben auf den elektronischen Datenträgern seien mindestens zweimal schriftlich vorhanden. Möglicherweise spielte Brinksmeier auf Zeit, die genutzt wurde, um in den Archiven belastende Unterlagen verschwinden zu lassen. Rolf Schwanitz (SPD), damals Mitglied des Volkskammer-Überprüfungsausschusses, spricht heute sogar von einem “Ping-Pong-Spiel”, bei dem Brinksmeier und Innenminister Peter-Michael Diestel sich Vorwände lieferten, um die Überprüfung zu hintertreiben.[13] Zum Eklat kam es, als Brinksmeier am 10. Juli 1990 bei einer ersten Einsichtnahme ohne Rücksprache Akten aus dem Stasi-Archiv wegtransportieren lassen wollte. Innenminister Diestel sperrte darauf die Akten. Das Präsidium der Volkskammer wies daraufhin Diestel und Brinksmeier in ihre Schranken, indem es zwar den Aktenzugang ermöglichte, aber eigenmächtige Transporte verbot.[14] Brinksmeier wurde wenig später seines Amtes enthoben, weil er untätig blieb.
In der Stasi-Zentrale herrschten damals schier unglaubliche Zustände. So konnten aus dem Zentralarchiv jederzeit Akten verschwinden. Dort waren 86 Personen tätig: 78 hauptamtliche Stasi-Kader und acht Angehörige der Staatlichen Archivverwaltung, der vor allem treue SED-Genossen angehörten.[15] Im Fall Ibrahim Böhme wurden allein 30–40 Ordner zu seiner IM-Tätigkeit vernichtet.[16] Auch die Akten anderer Akteure gingen verloren. Die “Operative Gruppe” des Bürgerkomitees um Reinhard Schult deckte im Mai 1990 auf, dass die Stasi-Generäle Edgar Braun, Heinz Engelhardt, Gerhard Neiber und Günther Möller gar weiter im Haus 49 des Stasi-Komplexes residierten.
Der Leiter des Staatlichen Komitees, Günter Eichhorn, seit 1970 IM, beriet sich täglich mit den Stasi-Generälen und arbeitete nach deren Weisungen.[17] Das Komitee zählte im Juli 1990 180 Mitarbeiter, darunter 70 hauptamtliche Stasi-Leute, sonst fast nur SED-Genossen. Hinzu kamen 240 Stasi-Kader für die “Auflösung” der Staatssicherheit, die noch Mitte 1990 – ganz offiziell – dazu angestellt waren, um Akten zu vernichten. Gerade in den sensiblen Bereichen der Hauptabteilungen Aufklärung, Spionageabwehr (HA II), Beobachtung und Fahndung (HA VIII) sowie Bekämpfung der Untergrundtätigkeit (HA XX) vollzog sich das meist unkontrolliert. Die Stasi konnte sich so zu guten Teilen selber auflösen.
In der Öffentlichkeit avancierte Innenminister Peter-Michael Diestel zum Buhmann. Das war nicht unberechtigt, denn der Jurist verfügte weder über politische noch über administrative Erfahrung. Als Diestel in die Kritik geriet, agierte er ungeschickt und scharte Stasi- und SED-Kader um sich, die ihm nach dem Mund redeten. Zwar sicherlich kein “Taugenichts”[18], war er als Innenminister durchaus eine Fehlbesetzung, trug er doch in dieser Funktion die Verantwortung für das Stasi-Biotop in der Normannenstraße.
3. Schutz der Bürger vor ihren Akten und Stasi-Am
Im April 1990 wurde eine Regierungskommission gebildet, um Diestel in Stasi-Angelegenheiten zu beraten. Ihr gehörten Persönlichkeiten wie Stefan Heym und Walter Janka an, aber auch Juristen aus dem DDR-Staatsapparat. Letztere erwiesen sich bald als inkompetent. So führten in der Kommission Kirchenvertreter wie Ulrich Schröter das Wort. Für das Stasi-Unterlagen-Gesetz griff die Kommission bezeichnenderweise auf einen Entwurf des von der Stasi dominierten staatlichen Komitees zurück. Diese “Grundorientierung” sah die Beseitigung praktisch aller personenbezogenen Unterlagen innerhalb von sechs Monaten vor. Das hätte die Vernichtung fast aller Akten im Laufe des Jahres 1991 bedeutet.[19]
Schröter forderte am 5. Juli 1990, “bald ein Gremium aus parteiunabhängigen integren Persönlichkeiten zu schaffen, dem möglichst auch kompetente Vertreter beider großer Kirchen angehören sollten, das die Stürme der Zeit übersteht und ein höchstmögliches Maß an Sicherheit bezüglich des verantwortungsbewussten Umgang mit personenbezogenem Schriftgut des ehemaligen MfS garantiert.”[20] Damit gab er der Regierungskommission die Richtung vor. Schröters paternalistische Aussagen offenbarten ein vormodernes Gesellschaftsverständnis, das auch den “vormundschaftlichen Staat” der SED prägte.[21] Wie noch zu zeigen sein wird, stimmten derart lutherisch-obrigkeitsstaatliche Absichten, die Bürger vor ihren Akten zu schützen, durchaus mit den Plänen der Staatssicherheit wie auch der Bundesregierung überein.
An den Beratungen der Regierungskommission nahmen bald bekannte Akteure wie David Gill und Günter Eichhorn teil. Hinzu kam als Vertreter der Bundesregierung Eckart Werthebach aus dem Innenministerium. Am 2. August 1990 erläuterte er laut Protokoll “den Standpunkt der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Akten von Bundesbürgern. Er betonte, dass diese vom ehemaligen MfS rechts- und menschenrechtswidrig erarbeitet worden sind, folglich keine Rechtsgültigkeit besitzen und daher zu vernichten seien, um betroffene Bundesbürger von dieser Last zu befreien.“[22] Auch die Bundesregierung wollte also zumindest einen Teil der Deutschen vor ihren Akten schützen.
Dieses Ansinnen hatte allerdings keine Chance, umgesetzt zu werden. Es dokumentierte nur jenen “clash of cultures”, der die weiteren Auseinandersetzungen um die Stasi-Akten prägte. Denn in Bonn war daran zunächst niemand interessiert. Das änderte sich erst, als durch Überläufer bekannt wurde, dass die Stasi außerordentlich viel über die bundesdeutsche Politik wusste. So war die Kommunikation der Bundesregierung mit den wichtigsten Bundesbehörden ebenso belauscht worden wie 25.000 Telefonanschlüsse von Politikern, Managern und Geheimnisträgern.[23] Kanzler Helmut Kohl regierte noch per Telefon und disziplinierte auf diesem Wege auch seine Partei. Dabei gab er nicht nur Schmeicheleien von sich. Die Barschel-Affäre lag keine drei Jahre zurück, und die Parteispendenaffäre, die 1998 zum Ende der Ära Kohl führte, war längst in vollem Gange. Bonn musste also wirklich alarmiert sein.
Eckart Werthebach hat jetzt erklärt, dass er für die Bundesregierung intensive Verhandlungen mit der Generalität der Staatssicherheit führte. Er wollte damit angeblich die Friedliche Revolution absichern.[24]Tatsächlich dürfte die Stasi aber auch über ein erhebliches Drohpotential gegen die Regierung Kohl verfügt haben. Für ihr Stillhalten wurde eine Amnestie und die Schließung der Akten verlangt. Bonn war dazu bereit. Das Ziel, die Stasi-Akten zu schließen, hatte man sich ohnehin zueigen gemacht. Am 21. Juni 1990 stimmte die Bundessicherheitskonferenz mit Beamten des Innen- und Justizministeriums, des Kanzleramts, der Generalbundesanwaltschaft, des Bundesamts für Verfassungsschutz, des Bundeskriminalamts, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes einer Amnestie zu.[25]
Die SPD-Fraktion in der Volkskammer jedoch lehnte eine Amnestie für Mitarbeiter der Staatssicherheit rundweg ab. Für die Sozialdemokraten war die Geheimpolizei der SED kein legitimer Verhandlungspartner. Die SPD-Fraktion im Bonner Bundestag folgte dieser Vorgabe ihrer Parteifreunde in (Ost–)Berlin.[26] Neben den Grünen widersprach auch eine kleine Schar von FDP-Politikern um Gerhart Baum und Burkhard Hirsch einer Amnestie. Das Vorhaben war damit gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht stellte 1995 allerdings fest, dass bei Stasi-Mitarbeitern ein Strafverfolgungshindernis bestehe, soweit sie auf DDR-Gebiet agierten.[27] Die praktischen Folgen dieses Urteils entsprachen fast den Amnestieplänen von 1990. Allerdings war die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts im Gegensatz zu den Motiven und Intentionen der Bundesregierung in jeder Hinsicht überzeugend.
4. Auseinandersetzungen um ein Stasi-Unterlagen-Gesetz

Die Diestel-Kommission beriet weiter über ein Stasi-Unterlagen-Gesetz. Stefan Heym und Walter Janka setzten durch, dass Aktenvernichtungen nicht mehr vorgesehen wurden. Der überarbeitete Entwurf sah allerdings vor, die Stasi-Unterlagen ausschließlich für Zwecke der Strafverfolgung, Rehabilitierung und Abgeordneten-Überprüfung zu nutzen. Wissenschaft, Forschung und Medien sollten keinen Zugriff erhalten. Bürgern sollte nur dann Auskunft erteilt werden, wenn sie Verfolgungsmaßnahmen durch Inhaftierungen oder Verurteilungen bereits nachweisen konnten. Eine Überprüfung, ob die Staatssicherheit sie unterhalb dieser Ebene bespitzelt, verfolgt oder drangsaliert hatte, war ebenso ausgeschlossen wie jede Akteneinsicht.[28]
Die Regierung de Maizière brachte diesen Entwurf am 19. Juli 1990 in die Volkskammer ein. Vier Wochen zuvor war ein Sonderausschuss zur Auflösung des MfS konstituiert worden, dessen Vorsitzender Joachim Gauck wurde. Ende Juli leitete der Ausschuss die Beendigung der unhaltbaren Zustände in der Stasi-Zentrale ein. Die Aktenvernichtungen endeten aber erst im September.[29] Der “Gauck-Ausschuss” befasste sich auch mit dem Gesetzentwurf der Regierung, den er für unzureichend hielt. Bei der Erarbeitung eines neuen Entwurfs half der (West–)Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka, ein Ausnahmejurist im besten Sinne. Nach diesem Entwurf sollten die Stasi-Akten für die “politische, historische und juristische Aufarbeitung” nutzbar sein. Wie im Bundesarchivgesetz von 1988 wurde der wissenschaftliche Gebrauch unter Beachtung des Personenschutzes ermöglicht. Vorgesehen waren ebenfalls umfassende Auskunftsrechte für die Bürger; das Recht auf Akteneinsicht fehlte aber noch.[30]
Für die Bundesregierung widersprach Eckart Werthebach dieser Gesetzesvorlage am 21. August 1990 per Telefax “nachdrücklich” und forderte erneut eine “differenzierte Vernichtungsregelung”.[31] Dennoch stimmte die Volkskammer dem Entwurf des “Gauck-Ausschusses” am 24. August mit großer Mehrheit zu. Erneut kam es zum Eklat; denn die Bundesregierung weigerte sich, das DDR-Gesetz zu übernehmen. Mit nur zwei Gegenstimmen forderte die Volkskammer sechs Tage später die Bonner Regierung auf, das “ihr” Gesetz zu respektieren.[32] Notfalls wollte man sogar den Einigungsvertrag platzen lassen. Bonn musste nachverhandeln. Noch in der Nacht zum 31. August wurde ein Kompromiss gefunden: Die Grundsätze des Volkskammer-Gesetzes sollten künftig legislatorisch berücksichtigt und ein Sonderbeauftragter bestimmt werden.[33] Der wurde Joachim Gauck.
Damit war die Entscheidung gefallen. Die am 18. September 1990 unterzeichnete Zusatzvereinbarung zum Einigungsvertrag enthielt den ausgehandelten Kompromiss. In einem Telefax vom folgenden Tag bestätigte der westdeutsche SPD-Vorsitzende Hans-Jochen Vogel, dass hinsichtlich der Stasi-Akten zusätzlich nur festgelegt worden war, “die Nutzung und Übermittlung von Daten für nachrichtendienstliche Zwecke” auszuschließen.[34] Der Kompromiss war der Öffentlichkeit allerdings nicht vermittelt worden. So besetzten am 4. September DDR-Oppositionelle einen Teil der Stasi-Zentrale in der Normannenstraße. Fast alle traten in den Hungerstreik.

Bis heute wird kolportiert, nur dadurch seien die Akten erhalten und geöffnet worden. So heißt es etwa auf der Website über Jugendopposition in der DDR: “Beide deutsche Regierungen planten im Einigungsvertrag die Schließung der Akten für mindestens 30 Jahre. Durch die den ganzen Monat andauernde Besetzung, an der unter anderem die Bürgerrechtler Till Böttcher, Frank Ebert, Christian Halbrock und Tom Sello beteiligt sind, wird die dauerhafte Öffnung der Stasi-Aufzeichnungen für Bürger und Forscher bewirkt.”[35] Abgesehen davon, dass zu den Besetzern auch Bärbel Bohley, Katja Havemann und Ingrid Köppe gehörten, ist diese Darstellung falsch.
Angesichts der historischen Abläufe meinte Reinhard Schult schon vor einigen Monaten ironisch, er habe bei der Besetzung im September 1990 wohl umsonst gehungert. Aber auch das stimmt nicht ganz, bewirkten die Besetzer doch mit ihrer Aktion unter der Parole “Meine Akte gehört mir!”, die auf enormes Medien-Interesse stieß, dass das im Volkskammer-Gesetz noch fehlende Recht auf Akteneinsicht im 1991 verabschiedeten Stasi-Unterlagengesetz, dem StUG, verankert wurde. Für die wissenschaftliche Forschung bedeutete das StUG allerdings einen Rückschritt hinter die klaren Regelungen der Volkskammer, erhielt sie doch keinen unmittelbaren Zugriff auf die Akten und konnte diese nur anonymisiert einsehen.[36]
5. Die letzte Intervention der Stasi
Am 30. August 1990 kam es zu einer letzten Intervention des stellvertretenden Leiters des Staatlichen Komitees, Klaus Eichler, bei Peter-Michael Diestel zu Gunsten der Staatssicherheit. Eichler war “der Mann fürs Grobe”. So hatte er der AG Sicherheit des Runden Tisches wahrheitswidrig erklärt, dass alle IM-Listen vorlägen und ein Ausdruck der elektronischen Datenträger nicht erforderlich sei. Für die Staatssicherheit und das Staatliche Komitee ging es Ende August ums Ganze. So verlangte Eichler in einer “Beratungsgrundlage” für Diestel, “die Tätigkeit des ‘Gauck-Ausschusses’ zur Kontrolle der Auflösung des MfS vor einem Missbrauch aus wahltaktischen Gesichtspunkten – insbesondere Personaldaten –” zu schützen.[37]
Weiter forderte Eichler: “Sicherung der Gebäude und des Archivs [in der Stasi-Zentrale] durch Kräfte, die dem Bund unterstehen. Es besteht die Gefahr, dass aus dem Bürgerkomitee/Operative Gruppe des Komitees extremistische Kräfte unter Nutzung exekutiver Befugnisse aus dem Bereich des Innenstadtrates ab Inkrafttreten des Vereinigungstages ‘die Macht übernehmen’.” Und: “Auflösung der Operativgruppe im Komitee und Aufhebung der Befugnisse radikaler Kräfte in den Arbeitsstäben.” Hier rechnete das staatliche Komitee mit seinen ärgsten Feinden ab: der Gruppe des Bürgerkomitees um Reinhard Schult und der (Ost-)Berliner Polizei unter Innenstadtrat Thomas Krüger (SPD). Eichler forderte also nicht weniger als den Schutz des Stasi-Biotops an der Normannenstraße vor DDR-Oppositionellen und Berliner Polizisten durch den Bund!
Um das zu erreichen, bediente er sich einer Begrifflichkeit aus den Hochzeiten der westdeutschen Berufsverbote-Politik, die der Europäische Gerichtshof für menschenrechtswidrig erklärt hat.[38] Wenn ein Interessenvertreter der Staatssicherheit im August 1990 DDR-Oppositionelle mit Kampfbegriffen einer rechtswidrigen westdeutschen Verfolgungspraxis denunzierte, dann zeigt dies, wie grotesk die Situation damals war – zumal Eichler sogar Erfolg hatte. Denn anders als Gill und Schröter behaupten, bildeten nicht Mitarbeiter des Sonderausschusses und der “operativen Gruppe” den “personelle Grundstock” der Bundesbehörde, sondern angeblich wegen ihrer “Sachkenntnis” unverzichtbare hauptamtliche Stasi-Mitarbeiter vom Komitee.[39]
6. Resümee
Was sich bei der Stasi-Auflösung 1990 abspielte, war ein “Polit-Thriller” – und eine Farce. Die erste “Besetzung” am 15. Januar stellt sich immer mehr als Inszenierung dar. Die Staatssicherheit benötigte zur Legendierung der weiteren Aktenvernichtung ein Bürgerkomitee. Nur mit Zustimmung von dessen Koordinator konnte die Vernichtung der elektronischen Datenträger und der letzten vollständigen Kopie der später so genannten “Rosenholz”-Datei erfolgen. Was dann folgte, war ein Stück aus dem Tollhaus: Hunderte alter Stasi-Kader wurden dafür angestellt, Unterlagen zu zerstören oder “vorzuvernichten”, die heute mühsam rekonstruiert werden müssen. Bis Mai residierten in der Stasi-Zentrale vier hohe Stasi-Generäle – und bestimmten über die Abwicklung ihrer Geheimpolizei.
Es war grotesk, dass die Bundesregierung mit der hohen Stasi-Generalität verhandelte, weil sie die Veröffentlichung abgehörter Telefonate fürchtete. Die Regierung war sogar bereit, den Forderungen nach Amnestie zu entsprechen. Das verhinderte die SPD-Fraktion in der Volkskammer. Es war “eine Komödie voll tragischer Züge” (Stefan Wolle), als sich für die Erarbeitung eines Stasi-Unterlagen-Gesetzes eine ganz große Koalition aus Staatssicherheit, Bundesregierung und einigen Kirchenvertretern formierte, um die Menschen vor ihren Akten zu schützen. Die Volkskammer hielt dagegen. Am Ende stand die Einsetzung eines Bundesbeauftragten.
Der Kampf hinterließ tiefe Spuren. Jene Teile des Bürgerkomitees, die es mit der Auflösung der Stasi und der Öffnung von deren Akten ernst meinten, wurden als “radikal” und “extremistisch” diffamiert. Dem folgte die neue Bundesbehörde, die sich eher auf die Mitarbeit von Stasi-Kadern aus dem Staatlichen Komitee als auf die von DDR-Oppositionellen stützte. Angesichts dieser Feststellung erschreckt die Bilanz des Umgangs mit den Stasi-Unterlagen umso mehr: Denn nach vorsichtigen Schätzungen des Verfassers handelt es sich bei den erhaltenen 111 Kilometern Akten wohl nur um die gute Hälfte des ursprünglichen Bestandes. Allein die Verluste in den Beständen jener Diensteinheiten, die oben aufgeführt wurden, dürften über 70 Kilometer Akten ausmachen.[40] Die Stasi vollbrachte noch in der Zeit des eigenen Untergangs enorme Leistungen bei der Verwischung ihrer Spuren.
20 Jahre danach ist es an der Zeit, diesen Tatsachen ins Auge zu sehen. Damit steht keineswegs die Existenz der Bundesbehörde in Frage, stellt doch die Gewährleistung der Akteneinsicht noch auf Jahrzehnte eine Aufgabe dar, die kein reguläres Archiv lösen kann. Aber die Mythen und Legenden um die Vorgeschichte der Bundesbehörde müssen hinterfragt werden. Das gilt auch, weil die Behörde sich selbst gern zum Monument der Friedlichen Revolution stilisiert.
Fußnoten
- 1.
- Klaus Bästlein, Der Kampf um die Akten. Die Vernichtung von Unterlagen der Staatssicherheit 1989/90, in: DA 43 (2010) 5, S. 830–837. Auch der vorliegende Beitrag beruht auf einem Vortrag bei einer Veranstaltung des Berliner Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen und der Robert-Havemann-Gesellschaft in Kooperation mit der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Berlin 22.9.2010.
- 2.
- Stefan Wolle, Im Kleinhirn der Krake. Der Beginn der Stasi-Auflösung in Berlin im Januar 1990, in: Gisela Helwig (Hg.), Rückblicke auf die DDR. Festschrift für Ilse Spittmann-Rühle, Köln 1995, S. 61–66, zit. 62.
- 3.
- D. Vf. dankt Martin Gutzeit und Reinhard Schult für geduldige Auskünfte und viele Hinweise und Hilfen.
- 4.
- Zit.: Sturm auf die Stasi (Matthias Unterburg, NDR), ausgestrahlt ARD 1.10.2010.
- 5.
- Zit.: Ende eines Geheimdienstes (Roland Jahn/Peter Wensierski, SFB), ausgestrahlt NDR 3 aktuell Anf. März 1990.
- 6.
- Zit.: Uwe Thaysen (Hg.), Der zentrale Runde Tisch der DDR. Wortprotokoll und Dokumente, Bd. 3, Wiesbaden 2000, S. 873.
- 7.
- Zit.: Festlegungsprotokoll der Arbeitsgruppe Sicherheit des Zentralen Runden Tisches v. 23.2.1990, Pkt. 4, BArch, DO 104/4, Bl. 17–19.
- 8.
- Zit.: Mitteilung d. AG 2 (Akten) an AG 4 (Informatik) des Bürgerkomitees Normannenstraße v. 1.3.1990, m. Verteiler Koordinator (Gill) u. TK, unterzeichnet v. “Meier”, in: Archiv der Bürgerbewegung 15. Januar.
- 9.
- Antrag an den Regierungsbeauftragten zur Auflösung des AfNS v. 28.3.1990, unterzeichnet v. David Gill, Koordinator des Bürgerkomitees, BArch, DO 104/13.
- 10.
- Vgl. Helmut Müller-Enbergs, Kleine Geschichte zum Findhilfsmittel namens “Rosenholz”, in: DA 36 (2003) 5, S. 751–761.
- 11.
- David Gill/Ulrich Schröter, Das Ministerium für Staatssicherheit. Anatomie des Mielke-Imperiums, Berlin 1991. – Unzuverlässig ist auch die Darstellung von Michael Richter, Die Staatssicherheit im letzten Jahr der DDR, Weimar u.a. 1996, die sich wiederholt auf Fehlinformationen der Presse stützt; weitgehend ausgeblendet bleiben die damaligen Vorgänge bei Walter Süß, Die Staatssicherheit im letzten Jahrzehnt der DDR, Berlin 2008.
- 12.
- Silke Schumann, Vernichten oder Offenlegen? Zur Entstehung des Stasi-Unterlagengesetzes, 2. Aufl., Berlin 1997.
- 13.
- Angaben v. Rolf Schwanitz bei der Veranstaltung des Berliner Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen und der Robert-Havemann-Gesellschaft in Kooperation mit der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Berlin 22.9.2010.
- 14.
- Fernschreiben v. Diestel an den Leiter des Komitees zur Auflösung des MfS u.a. v. 12.7.1990, BArch, DA 1/16342.
- 15.
- Zahlenangaben lt. Sonderausschuss zur Kontrolle der Auflösung des MfS, Zwischenbericht vor der Volkskammer am 20.7.1990, Pkt. 4, BArch, DA 1/16345.
- 16.
- Entscheidung der SPD-Landesschiedskommission Berlin v. 2.7.1992 über den Parteiausschluss von Manfred Ibrahim Böhme, S. 4 (Kopie beim Vf.).
- 17.
- Zu Eichhorn: Hendryk M. Broder, Jedem sein Mitleid, in: Horch und Guck, 31/2000, S. 26f.
- 18.
- Peter-Michael Diestel/Hannes Hofmann, Diestel. Aus dem Leben eines Taugenichts?, Berlin 2010.
- 19.
- Entwurf/Grundorientierung für ein Gesetz über den Umgang mit den durch das ehemalige MfS/AfNS erhobenen […]Daten, BArch, DA 1/16343.
- 20.
- Protokoll über die Sitzung der Regierungskommission zur Auflösung des ehemaligen MfS v. 5.7.1990, BArch, DA 1/16345, zit. S. 4.
- 21.
- Vgl. Rolf Henrich, Der vormundschaftliche Staat. Vom Versagen des real existierenden Sozialismus, Hamburg 1989.
- 22.
- Protokolle über die Sitzungen der Regierungskommission zur Auflösung des ehemaligen MfS v. 27.7. u. 6.8.1990 (Zitat), BArch, DA 1/16342.
- 23.
- Vgl. hierzu jetzt Andreas Schmidt, Hauptabteilung III: Funkaufklärung und Funkabwehr, Berlin 2010.
- 24.
- Angaben von Eckart Werthebach bei der Veranstaltung des Berliner Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen und der Robert-Havemann-Gesellschaft in Kooperation mit der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Berlin 22.9.2010.
- 25.
- Zu den Amnestieplänen: Vermerk der Bundesregierung über “Anlass, Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit einer Vereinbarung über Straffreiheit”, der Anf. Juli 1990 an die SPD-Fraktion in der Volkskammer ging (Privatarchiv Martin Gutzeit).
- 26.
- Vgl. die Aussagen von Hans-Jochen Vogel, dass die West-SPD in derartigen Fragen der Ost-SPD folgte, in: Andreas H. Apelt u.a. (Hg.), Der Weg zur deutschen Einheit. Mythen und Legenden, Berlin 2010, S. 161f.
- 27.
- BVerfGE, Bd. 92, S. 277ff.
- 28.
- Antrag des Ministerrats v. 19.7.1990 betr. Gesetz über die […] Daten des MfS, Volkskammer-Drs. 165, BArch, DA 1/16343.
- 29.
- Tom Sello bei der Veranstaltung des Berliner Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen und der Robert-Havemann-Gesellschaft in Kooperation mit der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Berlin 22.9.2010.
- 30.
- Beschlussempfehlung des Sonderausschusses zur Kontrolle der Auflösung des ehemaligen MfS v. 24.7. [korrekt: 24.8.] 1990, Volkskammer-Drs. 165a, BArch, DA 1/16343.
- 31.
- BMI, Dr. Werthebach, Telefax IS 2 – 620 220/19 v. 21.8.1990, BArch, DA 1/16343.
- 32.
- Protokolle der Volkskammer, 10. Wahlperiode. Nachdruck, Hg. Deutscher Bundestag, Bd. 3, Berlin 2000, S. 1540–1544.
- 33.
- Einigungsvertrag v. 31.8.1990, Anl. I, Kap. II, Sachgeb. B, Abschn. II, Nr. 2 (BGBl. II, S. 912f). Wortlaut bei Schumann (Anm. 12), Dok. 40, S. 207–209.
- 34.
- Anl. 2 zum Protokoll der Sitzung der SPD-Volkskammerfraktion v. 20.9.1990, Archiv der sozialen Demokratie.
- 35.
- Zit.: http://www.jugendopposition.de/index.php?id=216 (13.10.2010).
- 36.
- StUG v. 20.12.1991 (BGBl. I, S. 2772), insb. §32 Abs. 1 Nr. 2 StUG.
- 37.
- Probleme im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Vereinigungsvertrages in Bezug auf die Arbeit des Komitees zur Auflösung des MfS/AfNS v. 30.8.1990, unterzeichnet Klaus Eichler (handschr. Vermerk: “Beratungsgrundlage Minister, Werthebach inf[ormiert]”), BArch, DO 104/26.
- 38.
- EuGH, Urteil v. 26.9.1995, 7/1994/454/535, in: Europäische Grundrechte-Zeitschrift (EuGRZ) 1995, S. 590ff.
- 39.
- David Gill/Ulrich Schröter, Das Ministerium für Staatssicherheit. Anatomie des Mielke-Imperiums, Berlin 1991, S. 291.
- 40.
- An Aktenverlusten sind schätzungsweise für die Funkaufklärung 20, für die HVA 30, für den militärischen Geheimdienst 5 sowie für die HA II, VIII und XX nochmals mind. 15 km, insg. also 70 km in Anschlag zu bringen.
Der Kampf um die Öffnung der Stasi-Unterlagen
6. Resümee
Was sich bei der Stasi-Auflösung 1990 abspielte, war ein “Polit-Thriller” – und eine Farce. Die erste “Besetzung” am 15. Januar stellt sich immer mehr als Inszenierung dar. Die Staatssicherheit benötigte zur Legendierung der weiteren Aktenvernichtung ein Bürgerkomitee. Nur mit Zustimmung von dessen Koordinator konnte die Vernichtung der elektronischen Datenträger und der letzten vollständigen Kopie der später so genannten “Rosenholz”-Datei erfolgen. Was dann folgte, war ein Stück aus dem Tollhaus: Hunderte alter Stasi-Kader wurden dafür angestellt, Unterlagen zu zerstören oder “vorzuvernichten”, die heute mühsam rekonstruiert werden müssen. Bis Mai residierten in der Stasi-Zentrale vier hohe Stasi-Generäle – und bestimmten über die Abwicklung ihrer Geheimpolizei.
Es war grotesk, dass die Bundesregierung mit der hohen Stasi-Generalität verhandelte, weil sie die Veröffentlichung abgehörter Telefonate fürchtete. Die Regierung war sogar bereit, den Forderungen nach Amnestie zu entsprechen. Das verhinderte die SPD-Fraktion in der Volkskammer. Es war “eine Komödie voll tragischer Züge” (Stefan Wolle), als sich für die Erarbeitung eines Stasi-Unterlagen-Gesetzes eine ganz große Koalition aus Staatssicherheit, Bundesregierung und einigen Kirchenvertretern formierte, um die Menschen vor ihren Akten zu schützen. Die Volkskammer hielt dagegen. Am Ende stand die Einsetzung eines Bundesbeauftragten.
Der Kampf hinterließ tiefe Spuren. Jene Teile des Bürgerkomitees, die es mit der Auflösung der Stasi und der Öffnung von deren Akten ernst meinten, wurden als “radikal” und “extremistisch” diffamiert. Dem folgte die neue Bundesbehörde, die sich eher auf die Mitarbeit von Stasi-Kadern aus dem Staatlichen Komitee als auf die von DDR-Oppositionellen stützte. Angesichts dieser Feststellung erschreckt die Bilanz des Umgangs mit den Stasi-Unterlagen umso mehr: Denn nach vorsichtigen Schätzungen des Verfassers handelt es sich bei den erhaltenen 111 Kilometern Akten wohl nur um die gute Hälfte des ursprünglichen Bestandes. Allein die Verluste in den Beständen jener Diensteinheiten, die oben aufgeführt wurden, dürften über 70 Kilometer Akten ausmachen.[40] Die Stasi vollbrachte noch in der Zeit des eigenen Untergangs enorme Leistungen bei der Verwischung ihrer Spuren.
20 Jahre danach ist es an der Zeit, diesen Tatsachen ins Auge zu sehen. Damit steht keineswegs die Existenz der Bundesbehörde in Frage, stellt doch die Gewährleistung der Akteneinsicht noch auf Jahrzehnte eine Aufgabe dar, die kein reguläres Archiv lösen kann. Aber die Mythen und Legenden um die Vorgeschichte der Bundesbehörde müssen hinterfragt werden. Das gilt auch, weil die Behörde sich selbst gern zum Monument der Friedlichen Revolution stilisiert.
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Ein wenig Input aus meiner Erfahrung
Wenn die Akte mein Eigentum wäre, als wirklich mir gehören würde, dann müsste ich sie vollständig und ohne Schwärzungen erhalten. Aber ich bekomme blos Auszüge und Kopien. Als ist und bleibt die Akte im Besitz der Bundesdienststelle und natürlich kann und wird sie auch je nach Notwendgkeit ausdünnt werden. Sicher ist zum Einen richtig, wer soll denn das System verstehen, wenn nicht der Insider, andererseits öffnet es Tor und Tür der weiteren Möglichkeit der Manipulation. Also werden wir die Wahrheit so nie ganz erfahren. Das Ziel der “Erstürmung der Normannenstr.” war aber nicht auch wirklich das das MfS seine Akten vernichten konnte, das Ziel war einfach nur die zielgerichtete Ablenkung der Massen, die als Mob wütend zu Mielke seinem Arbeitszimmer Haus 1 geführt wurden, um dort in blinder Wut die Türen einzutreten, die Einrichtung zu zertrümmern und mit dem Auffinden der Gehaltszettel ihr Mütchen kühlen durften. Sie waren wie die Maschinenstürmer, die meinten mit der Zerschlagung der Maschinen, das System zu zerstören. Aus dem ganz rechten Gebäude, nachrichten schauten die Angestellten aus dem Fenster und riefen kommt doch hoch, ihr werdet nie ankommen. Die Gänge waren wie das ganze System nur dem bekannt, der mit der Sache zu tun hatte. Das war das Erfolgsgeheimnis, das jeder nur soviel zu wissen bekam, wie er zu Erfüllung der Aufgabe brauchte. Der Geheimdienst war in sich geheim. Und natürlich war der Sturm organisiert durch das MfS oder aber die jenigen, die auch ein wirkliches Interesse an Ablenkung hatten. Das wird aber nirgendwo erwähnt, weil es so unscheinbar war, das niemand wirklich Notiz davon nahm. Nurn ja und das sogenannte Bürgerkommitee war auch ein sehr bunt zusammengewürfelter Haufen, die sich teilweise sogar durch Diebstähle in der Sonderverkaufsstelle selbst bereichert hatten und auch aus Menschen die laufend in der Nacht Lichter an und ausgehen sahen, während die im Hof eingesetzten Sicherungsposten nichts sahen. Aber die größte Überraschung waren die Rentner, welche einen Torschlüssel zu den Toren auf der gegenüberliegenden Seite, also dem Mielketrakt besassen, plötzlich auf dem Hof standen und zu einer Rentnerfeier wollten. Ja oder es gab solche kleinen Begebenheiten, das eine t tschechische Kleinkaliberpistole nebst Munition im Abfall gefunden worden war. Ach ja und die Sicherung durch die Bundespolizei gab es nicht, denn das waren Offiziersschüler der ABV Schule Wolfen, die dorthin abkommandiert waren. Der Leiter der Sicherungskräfte war ein Major der VP Inspektion Lichtenberg. Naja und die Motivation dieser Menschen kann man sich lebhaft vorstellen. Und am besten war dann, als die ehemaligen Mitarbeiter ihre persönlichen Sachen abholen durften. Da gabs rote Punkte die auf Computer geklebt wurden, als Zeichen, daß es ihr Eigentum sei. Wer wollte bitte das nachprüfen, ob derjenige einen persönlichen Robotroncomputer sein eigen nennen durfte. Zu den o.g. Waffen, welche die Mitarbeiter noch haben sollten, weis ich nur das die Mitarbeiter der Kreisdienststellen alle zur Dienstversammlung einbestellt wurden. Als die Vollzähligkeit geprüft war, wurde ihnen eröffnet, das sie die Waffen abzugeben hätten und sie aus ihrem Dienst entlassen sind. Und es gab keinen Undisziplinierten, soweit mir bekannt. Eine Weisung und ein Befehl waren heilig und wurden genauestens umgesetzt. Und dem ist es wohl zu verdanken, daß es keine Schießerein oder gar einen Bürgerkrieg gab. Sicher war es in den oberen Etagen anders, aber die wollten sich ja auch neu formieren als AFNS (Amt für Nationale Sicherheit) und Verfassungsschutz der DDR. Stempel und Briefköpfe und Umschläge lagen im Haus 1 verstreut, nach dem der Mob durchgezogen war. Die Mitarbeiter in den anderen Dienststellen wie dem Polizeipräsidium versuchten sich auf die unteren Ebenen zu retten und tauchten als Polizisten in den Inspektionen auf. Sie wurden scherzhaft “Fallobst” genannt. Die Zeit war eine wilde, wobei der Erfolg auch organisiert wurde. Erfolg ist ja nur die Folge von Etwas. Nur das Tempo war sehr rasant und hat wohl dazu geführt, das wir heute wenigsten anfragen können udn eine kleine Chance haben zu schauen welcher von den rund 108 000 Mitarbeitern uns verraten hat. Ich habe mich immer gefragt, woher sie diese doch ziemlich vielen Informationen her haben. Aber rein rechnerisch hatte jeder 100 Menschen zu kontrollieren und das ist ja machbar. Wir können es halt nicht mehr ändern, aber dieser Staat, der durch Betrug entstanden ist, ist ja auch nicht ernsthaft bemüht die Sicherheit des Informationsmaterials zu gewährleisten und die wirklich wichtigen Informationen herauszugeben, wie man an Hand von Heidis Beispiel deutlich erkennen kann.