222 UJs 662/13 Strafanzeige gegen Joachim Gauck den Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbe-zogenen Unterlagen des MfS der DDR – aus der für Gauck Behörde uneingeschränkter und unkontrollierbarer der verfassungswidriger Behörde aus der Zeit unter dem Leiter Joachim Gauck

Strafanzeige gegen die Gauckbehörde 004

Gauck(Behörde) log in der augfedrängten Mitteilung

Mitteilung der Gauck Behörde war dem Polizeiptäsidenten in Berlin aufgezwungen und enthield die alles entscheidende Lüge-Unwahrheit

Strafvereitelung im Amt wird mit dem § 528a bestraft

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