Strafvereitelung im Amt wird mit dem § 528a bestraft
222 UJs 662/13 Strafanzeige gegen Joachim Gauck den Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbe-zogenen Unterlagen des MfS der DDR – aus der für Gauck Behörde uneingeschränkter und unkontrollierbarer der verfassungswidriger Behörde aus der Zeit unter dem Leiter Joachim Gauck