Es ,soll, darf,kann und wird keine Gerechtigkeit für Folteropfer Adam Lauks in Deutschland geben, weil es keine geben darf, STASI lässt das nicht zu, per geheimen Zusatz zum Einigungsvertrag ! Wetten !???

Anmaaßung des Joachim Gauck bei der Zuarbeit zur Juristischen Aufarbeitung der mittleren und schweren Verbrechen der STAZIS

Es wurde eine Prüfung der VERDIENSTE von Joachim Gauck in der Gauck Behörde 1994 eingeleitet, nach diue Beweise über Strafvereitelung im Amt aus dem Amt des Bundestagspräsidenten zugeleitet wurden.

 

Erst Mitte Januar 2013 erhielt ich über einen Rechtsanwalt – den mir indirekt IMS ALTMANN, Strafrechtwissenschaftler, seit 1991 am Max lanck Institut Freiburg im Br.?!? und Richter am Obersten Gericht der DDR, der nach der Veröffentlichung seines Schreibens, seinen Mandat umgehend niedergelegt hatte,anempfohlen hatte – die Ermittlungsakte zu meiner ersten Strafanzeige wegen die Folterungen, Mißhandlungen und Übergriffe der IM Ärzte im MED-Punkt Berlin, Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf, in der Berliner Charite und Haus 115 in Berlin Buch! VGorher “begleitete” mich der große Fan vom IMS ALTMANN bei meinen Bemühungen zur Gerechtigkeit zu gelangen im Jahre 2011/2012, bis zum Antrag auf Klageerzwingung und er schrieb die Vefassungsbeschwerde. Es lief alles unter Monitoring des IMS ALTMANN ab und beide letzte Bemühungen wurden absichtlich gegen die Wand gefahren, was im Sinne des ersten Ermittlungsverfahren war: Täterschutz auch zum Preis der Strafvereitelung im Amt die durch den Sonderbeauftragten der Bundesregierung für prsonenbezogenen Unterlagen der STASI eingeleitet, vorgegeben wurde, durch zwei dubios zugespielten Akte, bzw Nichtherausgabe der Augenscheinobjekte üver schwere Körperverletzung 23.6.1985 in der Speziellen Strafvollzugsabteilung von Waldheim.
Nach 21 Jahren Versuche die Gerechtigkeit für erlittene Folzter zu finden und Verjährung aller Straftaten der STAZIS 2005 (bis auf Mord) ist der Stand der Dinge oder Sachstand in diesem Blogbeitrag verdeutlicht: http://adamlauks.com/2013/08/18/offener-brief-des-ungesuhnten-folteropfer-der-stazis-adam-lauks-an-den-petitionsausschuss-des-deutschen-bundestages/
Nur Bundestagspräsident Lammert und Justizministerin Leutheuser – Schnarrenberger haben sich eingesetzt und die komplette Akte des Ermittlungverfahrens 76 Js 1792/93 zur Prüfung der Rechtsstaatlichkeit im Ablauf des Ermittlungsverfahrens, wegen geäußerten Behauptung, dass es sich um Strafvereitelung im Amt handle, zuständigkeitshalber an den Petitionsausschuss des Bundestages ( Strafvereitelung des Sonderbeauftragten- Leiter der BStU 1994) bzw. an die Senatsverwaltung der Justiz und Verbraucherschutz (Strafvereitelung im Amt der Berliner Justiz 1992-1997) gelenkt.
Lediglich hat sich der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses dieser groben Gesetzes- und Menschenrechtsverletzung angenommen und den Fall im April 2013 und demnächst wiederholt auf die Tagesordnung gesetzt. Der Petitionsausschuss musste mit dem obigen OFFENEN BRIEF wieder darauf hingewiesen werden welche Rolle der Joachim Gauck 1994 für mein Leben gespielt hatte.
Es ist anzunehmen das die Praxis, die im obigen Beitrag dargestellt wurde und unumstößlich ist, in allen EWrmittlungsverfahren über mittlere und schwere Verbrechen der STAZIS und Exekutive, angewandt worden ist. Statt der juristischen Aufarbeitung der STASI-Verbrechen zuzuarbeiten, wozu sie ursprunglich gegründet und gesetzlich verpflichtet war, übte die BStU aktiven Täterschutz durch Strafvereitelung im amt, die sie einleitete. Zur Zeit der Wende lagen in der Erfassungsstelle Salzgitter 42.000 angezeigten Fälle der Menschenrechtsverletzungen in den 40 Jahre der DDR-Diktatur. Das Ergebnis der “juristischen Aufarbeitung” von Mißhandlungen an Strafgefangenen der DDR sind 13 Urteile, wovon 11 Urteile auf Bewährung und zwei auf Kurzstrafen lauteten (!?) ist das Verdienst zuerst des Sonderbeauftragten der Bundesregierung – Joachim Gauck, der für die BStU vor dem Gesetz zeichnete.
Die Rolle und “Zuarbeit” des Sonderbeauftragten der Bundesregierung bei der juristischen Aufarbeitung der mittleren und schweren Straftaten und Verbrechen der STAZIS wäre die Sa´che eines Untersuchungsausschusses, wozu natürlich nicht kommen wird, dank dem erpresserischen Potential der STASI-Akte…
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Gefangene Personalakte oder E-Akte (Erzieherakte) von Adam Lauks umfasst 1080 Seiten in 5 Bändern

Generalstaatsanwaltschaft-Frau Roth bestätigte: Nach 7.6.1983 hätte ich ausgewiesen werden müssen. Für STASI galt Gesetz der DDR nicht.. es folgten Folter,weitere ärztliche Übergriffe, Gewaltanwendung,Verschleppung,Isolation Einzelhaft… 2,5 Jahre… von allen abgeschnitten dem Bösen auf Gnade und Ungnade ausgeliefert, bis auf den Skalpell der IM Ärzte!

strong>Soeben wurden dem Mörder 3000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, weil ihm im Ermittlungsverfahren Folter angedroht wurde, zwecks Erpressung eines Geständnisses !

Hoch lebe Justitia Teutonica und Gerechtigkeit für einen Mörder !

ius cogens - Völkerrecht ist zuständig für die Folter in der DDR 1984

Rechtslage von Strafrechtwissenschaftler Prof. Dr. Jörg Arnold dargelegt

Am 11.4. 11 Strafanzeige und Strafantrag wegen Folter ünd Körperverletzung

a.. am 26.4.11 kam das Aktenzeichen – 2 Tage die Einstellung… wegen Verjährung !??

Nach der fahrlässigen Veröffentlichung legt der Strafwissenschaftler wahrscheinlich weisungsconform seinen Mandat nieder und läßt das Folteropfer ALLEIN, ohne Rechtsbeistands. Gehört in Deutschland zur Zivilcourage wenn ein Rechtsanwaölt einen Gefolterten vor der Staatsanwaltschaft zu vertreten sich wagt !??
Die Expertise über die Rechtslage ist unangreifbar: Weder StGB der DDR noch StGB von Deutschland hat KEIN § Folter in ihren Gesetzen ergo IUS COGENS -. Völkerrecht !!!

—– Original Message —–
From: „ra.prof.arnold“
To: „‘Adam Lauks’“
Sent: Tuesday, August 02, 2011 6:02 PM
Subject: AW: Ich habe, wie ich sehe Fehler gemacht !?

Sehr geehrter Herr Lauks,

von Ihrem Schicksal bin ich sehr betroffen. Das bezieht sich sowohl auf die
Vergangenheit wie auch auf Ihren derzeitigen Gesundheitszustand. Die Bilder
sind schlimm. Ich kann nur aufrichtig hoffen und wünschen, dass sich doch
bald alles zum Guten wendet!

Für Ihre Schritte in die Öffentlichkeit habe ich aufgrund Ihrer bisherigen
Erfahrungen mit der Justiz durchaus menschlich Verständnis, aber ich kann
Sie nicht mittragen, da ich als Anwalt ja gerade die juristische Seite im
Auge haben muss und die Begründung des Widerspruches in diesem Sinne mit
Bedacht und nicht ganz ohne Aussicht auf Erfolg formuliert worden war. Durch
die Öffentlichkeitswirksamkeit ist dies aber nun wenn ich so sagen darf
kontraproduktiv geworden.

Unter diesen Umständen ist es mir beim besten Willen nicht möglich, das
Mandat aufrechtzuerhalten. Es fällt mir sehr schwer, dies Ihnen mitzuteilen,
aber ich habe leider keine andere Wahl.

Ich wünsche Ihnen alles erdenklich Gute!

Meinerseits werde ich ab 6.8. für längere Zeit in einer Klinik weilen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Jörg Arnold
Rechtsanwalt

Hier ist jemand der das Gesetz vertreten hatte jahrelang die Regierungskriminalitäte in der DDR bekämpft und geahndet… die Täter vor den Richter gebracht. Er meldete sich aus dem Urlaub, mit SEINER fachkundigen Meinung:

—– Original Message —–
From: Hans-Jürgen Grasemann
To: Adam Lauks
Sent: Wednesday, August 03, 2011 11:20 PM
Subject: Kennen Sie IUS COGENS !??

Sehr geehrter Herr Lauks,
ius cogens bedeutet schlicht zwingendes Recht, also Gesetz.
Warum das eine Angelegenheit für mich sein soll, erschließt
sich mir nicht. Der Fall ist durch zuständige Behörden oder
Gerichte zu entscheiden, nicht durch die Staatsanwaltschaft
Braunschweig und auch nicht durch mich. Verjährungsfristen
für Straftaten enthält allein das StGB, Völkerrecht ist
insoweit irrelevant. Über bestehende Gesetze kann sich
der Rechtsausschuss des BT nicht hinwegsetzen. Allein der
Gesetzgeber, wie im GG vorgegeben, kann Gesetze neu fassen
der ändern, im Strafrecht freilich ohne Rückwirkung (Art.
103 Abs. 2 GG).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Grasemann
ab 1.9. a.D.

Den Kommentar überlasse ich den Lesern, vielleicht wird einer oder anderer erkennen in was für einem gesetzlosem Raum dioe Folter in der DDR angesiedelt war oder ist. Dadurch wird die Tatsache das KEINER bis jetzt wegen Folzter weder angeklagt noch verurteilt wurde.
Die beiden Behauptungen schließen sich dermaaßen gegenseitig aus dass man sich fragt was nich möglich ist laut dem Gesetz unseres Rechtsstaates. Ich habe beide aufgefordert sich auf eine Gesetzes Lage zu einigen.

Aus DIESEM Grunde kann es keine Gerechtigkeit für Folteropfer der STASI – Adam Lauks NICHT geben. Die Antwort für die entstandene Situation und Mißachtung des geltendes Gesetzes ist im Geheimen Zusatz zum Einigungsvertrag zu suchen, wo es salopp erklärt KEINER ROTEN SOCKE DARF EIN HAAR GEKRÜMMT WERDEN stehen soll.

Mein vereitelter Rechtsbeistand verabschiedete sich korrekt, sachlig und tritt einen längeren Krankenhausaufelthalt an:

—– Original Message —–
From: “ra.prof.arnold”
To: “‘Adam Lauks'”
Sent: Wednesday, August 03, 2011 5:24 PM
Subject: AW: Niederlegung des Mandats

Sehr geehrter Herr Lauks,

ich habe der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass ich das Mandat mit dem
gestrigen Tag niedergelegt habe. Damit ist mein Schreiben zu der Begründung
des Widerspruchs nicht gegenstandslos, sondern die Staatsanwaltschaft ist in
der Pflicht, auf das Schreiben Ihnen gegenüber zu antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Arnold

—–Ursprüngliche Nachricht—–
Von: Adam Lauks [mailto:info@adriaapartments.de]
Gesendet: Mittwoch, 3. August 2011 15:02
An: ra.prof.arnold@gmx.net
Betreff: Niederlegung des Mandats

Aegr geehrter Prodessor Dr.Arnold !
Ich hoffe diese Email können Sie noch vor ihrem Klinikaufenthalt
beantworten? Mich interessiert nur, ob Sie es der Staatsanwaltschaft und in welcher Form mitgeteilt haben, das ich ohne Ihren Rechtsbeistand gelassen wurde.
Man sagte dass Sie meinen Fehler eigentlich geschickt ausnützen hätten
können…
Von Ihrer ehrlichen Absicht werde ich weiterhin überzeugt bleiben, wohl
wissend, das Sie den Nagel auf den Kopf getroffen haben und die Rechtslage richtig begutachtet haben. Sie werden sehen wie Ihnen der Staatsanwalt eine Abfuhr erteilen wird, die, wenn auch nicht rechtens hätten schlucken müssen, wovor Sie sich, durch
die Niederlegung des Mandats, geschickt geschützt haben.
Es wird keine Gerechtigkeit geben im Falle Adam Lauks und es wird auch
keine strafrecht liche Rehabilitierung geben im Falle Adam Lauks.
Ihre Worte am Hauptbahnhof: “Herr Lauks, über meinen Tisch sind so
viele Rehabilitierungs Sachen durchforscht worden, die mit ihren verglichen regerlecht Kindergartengeschichten waren; ich verstehe nicht, warum sich Deutschland so wehrt Ihren Fall zu lösen!?”

Ich glaube dass man es Ihnen beigebracht hat das zu verstehen.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

Hochachtungsvoll
Adam Lauks
Folteropfer der STASI
Presseopfer des ASV/BILD
und
Zeitzeuge in HSH-Gedänkstätte

Vielleicht hilft dieses leichter zu verstehen was mit den Verbrechern und Verbrechen der Stasi abgelaufen ist!?:

Wolfgang Welsch, Die verklärte Dikatur,
Helios Verlag, 2009 Aachen, S. 137 f

Gruß
Wolfgang

nachfolgenden Text habe ich 2009 für eines meiner Bücher verfasst.
Vielleicht hilft das weiter:

Trotz der ´gutnachbarlichen Beziehungen´ mit der DDR hatte das
Bundesverfassungsgericht in verschiedenen Urteilen klargestellt, dass der
Schießbefehl, Folter und andere Unrechtstaten nicht im Einklang mit dem so
genannten Grundlagenvertrag standen. Sie waren ebenso wie die anderen
Untaten des Systems Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Diese unterscheiden

sich von gewöhnlichen Straftaten durch den Umstand, dass sie systematisch,
in großem Umfang und meist gedeckt von den staatlichen Behörden durchgeführt

wurden; wegen ihres Ausmaßes und ihrer Brutalität fordern sie das
Weltgewissen heraus (Vgl. D. Blumenwitz, Die Überwindung der deutschen
Teilung und die vier Mächte, Berlin 1990).
Zudem hatte sich die DDR die Definition des internationalen
Menschenrechtsstandards einschließlich der Strafbarkeit der Verbrechen gegen

die Menschlichkeit zu Eigen gemacht. Er fand seinen gesetzlichen
Niederschlag im Paragrafen 91 StGB der DDR und wurde als Weiterentwicklung
der IMT-Statuten vom 8. August 1945 enthaltenen Tatbestände betrachtet. Der

Konvention über die Nichtanwendbarkeit von Verjährungsbestimmungen auf
Verbrechen gegen die Menschlichkeit vom 26.11.1968 ist die DDR 1973 ebenso
beigetreten. Die Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen, der
internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der
internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte,
jeweils vom 19.12.1966, waren Bestandteil des innerstaatlichen Rechts der
ehemaligen DDR geworden. Die Konvention gegen Folter und andere grausame,
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung vom 10.12.1984
ist von der DDR gleichfalls am 7.4.1986 unterzeichnet, gemäß Artikel 27 am
9.10.1987 für die DDR in Kraft getreten, und war damit ius cogens geltendes

Recht im SED-Staat.

LG
Wolfgang

> http://www.wolfgang-welsch.com<

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
Dieser Beitrag wurde unter Aufarbeitung der STASI - Verbrechen, Aufarbeitung der Verbrechen der IM Ärzte durch die Bundesärztekammer, Aufarbeitung durch die Ärztekammer Berlin, Ärzte Vollstrecker des MfS in U-Haften und StVE der DDR, Begegnung mit meinem Henker und "Mörder" unseren Söhnchens, Berliner Charite als Nest der IM Ärzte ?, Der Spiegel und STASI, Deutscher Bundestagspräsident Dr. Lammert, Dr. Friedrich Wolff, Falsche ärztliche Behandlung im Operativen Vorgang "Merkur", Folter als Bestandteil der Zersetzung, Folter im Zuchthaus Rummelsburg zum Zweiten, Folter und entfesselte Gewaltanwendung an Strafgefangenen in der DDR, Hungerstreik 20.12.84 - 30.9.85, Hungerstreik Juni 84, IM Nagel - Oberstleutnant Dr.Zels, Internist Dr.Zels PÜlauener Stzr.26, ius cogens, Krieg Adam Lauks gegen die STASI, Krieg gegen die STASI 1982-1985, Landgericht Berlin-Rehabilitierungskammer, Prof.Dr. Jörg Arnold, Psychiatriemißbrauch - Waldheim Endstation, Psychiatriemißbrauch durch IM Jürgen Rogge Leiter der Psychiatrie im HKH Meusdorf, RA - IM Jura, Rechtsanwälte der DDR - Marionetten und Spitzel des MfS, Rechtsausschuß des Bundestages, Schwere Körperverletzung in Einzelhaft der "4", Strafanzeige und Strafantrag wegen Folter 11.4.2011, Unterwanderung durch STASI - wie weit ?, UOKG, Verleumdung des Folteropfers, Verleumdung und Verhöhnung eines STASI-Folteropfer, Verlogene Gerechtigkeit, Waldheim - die Endstation für Aufrechte und Unbeugsame, Zeitzeugengespräche, Zersetzung, Zersetzung nach 24 Jahren - und kein Ende abgelegt und mit , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

1 Antwort zu Es ,soll, darf,kann und wird keine Gerechtigkeit für Folteropfer Adam Lauks in Deutschland geben, weil es keine geben darf, STASI lässt das nicht zu, per geheimen Zusatz zum Einigungsvertrag ! Wetten !???

  1. adamlauks11 sagt:

    “Vielleicht könnte man sogar beweisen, dass die Stasi systematisch gefoltert hat.”

    Erst steht noch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft aus ob Ermittlungsverfahren durchgezogen wird…. da wird sich zeigen ob unser Rechtsstaat sich nach 22 Jahren wagen wird die Folterungen zu ahnden-die Folterer zu bestrafen oder, in Folge des Verpflichtungen aus dem ZUSATZ zum Einigungsvertrag auch zum Preis der Verletzung des Völkerrechts, Ermittlungsverfahren einzustellen!??
    Die offizielle Anerkennung des Status eines Folteropfers seitens eines Gerichtes unseres Rechtsstaates würde die Behauptung:” In der DDR Gefängnissen wurde gefoltert” zu einer historischen Wahrheit die einmahl mehr unter Beweis stellen würde das die DDR ein Unrechtsstaat gewesen sei.
    Lediglich darum geht es… die Fakten sind auch allen drei Affen vor der Justitia mit verbundenen Augen längst klar.

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