Erweiterung der Strafanzeige vom 14.8.83 an den Gen Joseph Streit – persönlich-Ausländer -GenStA der DDR

Drei Wochen nach der erstellten Diagnose des Vertraksarztes aus dem Kreiskrankenhaus Königs Wusterhausen, Dr. Schußt: „Mechanische  Behinderung der Deffekation, im Analbereich dringend operativ entfernen“  bat er um die Unterstützung, und nicht erst am 5.8.82 wie die Staatsanwältin Rosenbaum  schrieb.

Binnen einen Monat lag der Maßnahmeplan für die „medizinische Betreuung nach Weisungen und Befehlen des MfS“ von Adam Lauks vor, aber auch der Maßnahmenplan für meine Liquzidierung, in die  meine am 4.7.82 ausgereiste Ex Marlies Lauks eingeweiht war.

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Über  meine medizinische Betreuung und somit über mein Leben hatte GenStA der DDR nicht zu bestimmen. JEMAND hatte es in die Hände des BÖSEN gelegt, der STASI. WER???

Sogar die Generalstaatsanwaltschaft durfte über die „lückenlose medizinische Betreuung nach Erisungen und Befehlen des MfS“ nicts wissen. Abschirmung durch IMS „Pit“ und IMS“Nagel“ und IMS“Georg Husfeldt“ und IMS „Seidel“ war TOTAL, aber nicht undurchdringlich

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Seit  1.12.1982 ist mein Leben in den Händen eines der übelsten Vollstrecker des MfS MR Dr. Erhard Zels, berentete Internist aus der Plauener Strasse 26 alias IMS „Nagel“ und Chefarct der MED-Dienste in der StVE Berlin Rummelsburg. Vorher schon wurde ich von seinem Vorgesetzten, Ende Oktober 1982 in Königs Wusterhausen, MR OSL MUDr. Peter Janata alias IMS „Pit“ „übernommen zwecks medizinischer Betreuung nach Weisungen und Befehlen des MfS“ IMS“Pit“ war aus dem Frauengefängnis Hoheneck rausgemobbt und als Hauptamtlicher für das MfS als ungeeignet eingeschätzt. Trotzdem kam er  auf die Stelle des Leiters der MED-Dienste des Strafvollzuges der DDR und wurde zum GMS.

Fortan stand Dr. Erhard Zels zwischen mir und der Generalstaatsanwaltschaft Berlin und führte  Weisungen und Befehle durch  bei der „lückenlosen m,ediztinischen Betreuung von Adam Lauks “ Die Junge Staatsanwältin Rosenbaum war  eigentlich Postüberbringer zwischen dem STASI-Arzt und dem Stellvertreter des Generalstaats-anwalts der DDR Genossen Borchert., Verbindungsoffizier des MfS zuständig für püolitische Prozesse der GenStA.

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IMS „Pit“ alias MUDr. Peter Janata,  niedergelassener Arzt in Ahrensfelde, kam 1982, als gemobbter Anstaltsarzt aus dem Frauengefängnis Hohneck, von der HA VII/5 verschmäht und  für MfS als Hauptamtlicher  für untauglich erklärt, nach Berlin zum Leiter des ambulanten und stationären MED-Einrichtungen der Verwaltung Strafvollzug des MdI der DDR – ergo oberste Medicinmann für zig Tausende von Verhafteten und Strafgefang-enen der DDR um  die  Weisungen und Befehle des MfS an die Vollstrecker IMS Ärzte weiterzuleiten. Der Fall des Verhafteten Adam Lauks könnte schon seine erste Bewährungsprobe gewesen sein. Woher er die Befehle aus dem MfS  erhielt hält die BStU auch nach 28 Jahren nach der Wende geheim! Warum? Weil man bis 2019 zivilrechtliche Klagen gegen die Ärzte erheben könnte.

Er träumte davon ein Hauptamtlicher des MfS zu werden und wurde zum Anstaltsarzt vom Frauengefängnis Hoheheck. Weil er dort gemobbt wurde und die STASI ihn ablehnte, fiel er nach oben und wurde  zum Leiter aller ambulanten und stationären MED-Einrichtungen der Verwaltung Strafvollzug der DDR, wo er automatisch als GMS die Befehle der STAZIS mit Kadavergehorsam und hohen Einsatzbereitschaft ausführte. „Dr.Mengele“ – in Person, bereit auch auf Befehl zu killen.

 

Dieser Brief an den Generalstaatsanwalöt der DDR  wurde nicht weitergeleitet. Das Original befand sich in meiner E-Akte ( Erzieherakte, die obwohl durch den jetzigen Leiter der JVA Leipzig mit Krankenhaus für nicht mehr existent erklärt wurde ( besseren Urkundenunterdrücker als Regierungsdirektor Rolf Jacob konnte Justiozverwaltung Sachsens nicht einstellen – ehemnaligen Stzaatsanwalt der DDR , 2010 durch Gottes Fügung  doch im Archiv „fahrlässig“ aufgefunden wurde.

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Schönschrift ( am 14.7.2018 ):

Sehr geehrter Gen. Generalstaatsanwalt der DDR !!!       Berlin, den 28.4.1983                 (geschrieben in Berlin Buch Hau 115  Erste Chirurgische Klinik des Doz. Dr. Wendt)

Mich für die außerordentliche geplante medizinische Betreuung in der I Chirurgischen Klinik in Buch bedankend, teile ich Ihnen folgendes mit:

  1. Zweck´s Abnsprache mit meinem Recxhtsanwalt Dr Friedrich Wolff betreffs Einlegen einer Berufung beim Obersten Gericht der DDR bitte ich bitte ich, ihm zugesichertes Gesprächstermin am Freitag beizubehalten;
  2. Ich weise Sioe daraufhin, daß meine Bewegungsfreiheit, die laut U-Haftsordnung mir garantiert ist, eine halbe Stunde Aufenthalt im Freien, tr5otz der schönen Witterungsverhältnisse mir genommen wurde.Nach der 11-Monatigen U-Haft und besonders nach der Operation im Haftkrankenhaus  Leipzig Meuisdorf wegen der Folgen einer unfachgerechten Vor- und Nachbehandlung gelittenen täglichen Schmerzen und Qualen, schaffen Sie  dadurch schlechte Voraussetzungen für eine OOperation und meine Genesung im physischen und psychischen Sinne.
  3. Teile ich Ihnen mit, daß´ich meine Einwilligung zu eioner Operation erst dann geben werde, wenn eine komplette Diagnostik über den Zustand des Magen.Darmtraktes, sowie bder Probleme die durch diuese Revision der Mißlungenen Operation vorliegen vorliegt.

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Dies ist von Wichtigkeit aus zwei Gründen:

  1. Um richtige und fachärztliche Maßnahmen einzuleiten und durchzuführen die zur Beseitigung aller durch diese Operation  ( im HKH 16.9.82  und am 28.2.83 durch Dr.Zels * ) entstandenen Veränderungen an denmen ich zu leiden habe.

    2. Um die genaue Feststellung der entstandenen Schäden die durch Behandlung in Meusdorf entstanden sind um einen fachlich begründeten Abfindungsan-trag an die Zuständige Stelle einreichen zu können; der Antrag ist vom Stadt-gericht angenommen worden.

Wobei zu bedenken sei, das der erste Grund von größerer Bedeutung für mich und mein Land ist.

In meinem Schreiben an das selbe Gericht habe ich jegliche Nachbehandlung im Haus 8 abgelehnt, auch wenn es um mein Leben gehen sollte.

Bevor Chefarzt dieses Krankenhauses die Einsicht in die Gesundheitsakte geworfen hat gibt es keine Einwilligung. Die komplette Akte ist seinerseits angefordert worden, wie das in solchen Fällen üblich ist.

Für mein Delikt habe ich meine Strafe bekommen, lassen Sie es nicht soweit kommen, daß ich sie mit meinem Leben bezahlen muß, bzw. büßen muß – ich bin auch dafür Bereit.

Selbstmord ist ausgeschlossen.

Copie: Dr. Wolff

Botschaft SFRJ                           Ihr Verhafteter  Lauks Adam

*******

Adam Lauks – 1134 Berlin – Hauptstrasse 8 ( Zuchthaus Berlin Rummelsburg *)

Berlin, den 26.7.84 -Seite 29 der E-Akte – Erzieherakte  die ich erst 2010 in HKH Leipzig Meusdorf mit Hilfe des Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen  freikämp-fen konnte  – 1080 Seiten ) Die BStU  gibt die  9 500 Seiten Akte nicht frei zur Einsicht auch wegen SOLCHER Briefe die voll von WAHRHEIT sind über den Einsatz mehreren IMS Ärzte  seit  Ende Mai 1982 – bis zur vorzeitigen Entlassung am 29.10.1985.

( genau einen Monat später, nach dem abgegebenen Drohbrif an Erich Mielke werde ich für 4 Tage brutal auf das Bett im Haus 6 gekreuzigt/fixiert und am 30.8.1985 beinahe erwürgt)

 

An díe Generalkstaatsanwaltschaft der DDR

zu Hdn. Herrn Joseph Streit – persönlich

104 Berlin

Otto-Grothewohl-Str.65

Betr. Erweiterung der Strafanzeige  vom 14.8.83 / an sie gerichtet/

Hiermit erhärte ich meine , an Sie, am 128.83 gerichtete Strafanzeige und erweiteresie mit diesem Schreiben. Die erste Strafanzeige erfolgte auf betrügerische und gewalttätige Art und Weise und ohne meine weder mündliche noch schriftliche Einwilligung durchgeführte Revision der verpfuschten Operation im HK- Leipzig Meusdorf im September 1982 ( 16.9.82 * ), die in der I Chirrurgischen Klinik ( Berlin Buch Haus 115 * ) vom Doz. Dr. Wendt durch OA Rieker am 27.7.83 – entschieden zu spät, durchgeführt wurde.

Meine obenerwähnte Strafabnzeige, deren  Abschrift an den RA Wolff abgegangen ist, die auf Vergewaltigung und Körperverletzung mit schweren gesundheitsschädigenden Folgen lautete unter Verletzun des Rechtes  meinen Botschaftsangehörigen vorher sprechen zu dürfen, erweitere ich heute und hiermit diese Strafanzeige auf Gesundheitsschädigung, mit Magen-Darmkrebs in Endstufe ( als unmittelbare Folge der Tod eintreten wird) als Folge der ärztlichen Behandlungin MED- Einrichtungen der StVE unter Einbeziehung der I Chirurgischen Klinik Berlin-Buch und der Berliner Charite, die  die mir zuteil gewordene Behandlung auf Befehl der Staatsorgane der DDR durchführten, unter Mißachtung der medizinischen Gesetze, in dem beide Kliniken, bei den durchgeführten Untersuchungen am 25.6.83 in Buch und 23.6.83 in der Charite, früher rasdiologisch festgestellte Magenerkrankungen Gastritis und Ulkus Duodeni, am 25.3.83 und Stenose festgestellt Anfang April 83 in der UH A I, trotz magenspiegelung und Koloskopie und wiederholten Magenspiegelung und Gewebeprobenentnahme ( 23.6.83 sictliche Beschädigungen der Dickdarmschleimhaut, Dickdarmstenose, Magengeschwüre und Ulkus Duodeni, unbehandelt ließen, ja sogar die Diagnose auf ein den DDR Staatsor-gane passenden Maaß abwerteten bzw. den wirklichen Krankheitsgrad obwohl erkannt unterschlagen und somit die Entwicklung der verheerenden Krebserkrankung des Magens und Darmtraktes ermöglichten, zuließen und mich in heute ireparable Phase brachten, also unter größtem denkbaren Mißbrauch der ärztlichen und menschlichen Ethik und Pflicht und unter äußserst verbrecherischen Verletzung des Grundmenschen-rechtes – Rechtes aufs Leben- mein Organismus, der auf die durch medizinische Mittel, bzw. medizinisch unvertretbare  vor und unmittelbare Nachbehandlung, sowie auf die darauf entstandene organische Schädigungen und Veränderungen natürlich und auf einzig mögliche Art reagierte, der inb Frühstadium und in der ausbreitenden Phase übergehende Krankheit ohne hilfe, mit Mordabsichten, überließen.

Ich klage zuständige Staatsorgane an: deren höchsten Stellen vom Anfang an im Bilde warwen, sowohl durch ( anzunnehmen) ärztliche Mitteilungen als auch durch mehrmalige Eingaben an höchste Stellen: MdI, Oberstes Gericht, Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft ( Jan 83 ) Willi Stoph, Oskar Fischer, E. Mielke, H.Scheibe, meinerseits in denen ich schriftlich oft und

genug ausführlich und rechtzeitig auf die auftretende Symptome signalisierte und hinwies, und mehrmals unmenschliche moralische psychische und körperliche Folterungen und Mißhandlungen durch Zusammentreten, Niederknüppeln und Folterung durch stark konzentriertes ätzendes Desinfektionsmittel. die außerhalb aller im Gesetz verankerten Disziplinarmaßnahmen waren, erleiden mußte / Februar 84 und Juli 84/ und die ich als Bestandteil der mir im umfangreichen Maaße so grünslichen gewordenen Medizinischen Hilfe  halte.

Beide Verfügungen sind  nachträglich ausgestellt und vom Verbindungsoffizier des MfS, Oberstleutnant Neidhardt im Nachhinein unterschrieben/angewiesen. Es gab keine Suicidabsichten und  die Folter ging vom 1.-21.2.84 -ich berichtete darüben  beim Besuch des RA Dr. Friedrich Wolff ausführlich.

Zur Gewaltanwendung kam nach dem Einsatz des unverdünnten Desinfektionsmittel Fisiofon, als ich mich weigerte den Kot und Urin  der  um das Folterbet ( Schlichtbett) lag  wegzuwischen. Ich wurde 20 Tage und Nächte lang nich zum Toalettengang abgeschnallt.

Die Schnittwunde   auf der rechten Hand versorgte  der Anstaltsarzt von Rummelsburg, Oberstleutnant Dr. Erhard Zels  alias IMS“Nagel“ knieand persönlich. Die Folter wurde danach fortgesetzt.  Beide „Einsetze“ der Schläger und Schergen wurden verschriftlicht um abgerechnet und als Prämie  honoriert zu werden. Übrigens: seit  24.1.84 verbüßte ich eine dreiwöchige Disziplinarmaßnahme – Einzelunterbringung im Tigerkäfig der Arrestzelle im Bereich ANTON 1. Zwei Adam Lauks hatte es nicht gegeben im Haus 6-Ausländervollzug.

I

Die am 21.5.82 ausgeschlagene , nach außen gedrängte Hämorroide von Größe eines Taubeneis, wurde, nach dem sie zerplatzt und halb verwesten Zu-stand, trotz der rechtzeitigen ärztlichen Anempfehlung  einer dringenden Operation ( Dr. Schußt – KKH Königs Wusterhausen*), erst am 14.( 16.*) September 82 entschieden und unerlaubt zu spät entfernt.

II

Die unmittelbare Vor- und Nachbehandlung, nach dem chirurgischen Eingriff, die als untrennbare Bestandteile einer vom Standpunkt der modernen Medizin vertretbaren Behandlung, behandelt und betrachtet werden müssen, waren absichtlich und folgenbewußt fachlich durchgeführt. Der Einlauf zeigte keine Wirkung; die postoperative unbedingt notwendige rechtzeitige Verabreichung durch den Chirurgen ( Major Dr. Paarmann*) verordneten Laxans- Weichmacher ( Chertulax*) erfolgte, trotz zweimaligen energischen Ermahnungen seitens des Chirurgen, erst am 9.ten Tag nach der Operation – entschieden zu spät.

Die Wunde wurde durch folglich überdimensionellen und zum Steinklumpen gewirdenen Stuhlgang gesprengt.- Die Entfernung des dadurch aufgetretenen Wildfleisches wurde teilweise(durch Wegätzen*) durchgeführt und ein Darm-schleimhauteinriss entstand.( Diagnose in Bln-Buch 20.4.83 ?*). Und schließ-lich, die zum Ganzend gehörende Recktoskopie-Untersuchung blieb aus und ich wurde mitr unkontrolliert und zu eng zusammengewachsennen Analöffnung nach 13 Tagen entlassen!

III

Sofort erkannte Veränderung ( aufgetretene mechanische  Behinderung*) (nach der Einnahme der Normalkost in der UH A Dresden * ) wurde mitge-teilt. Staatsanwaltschaft, MdI, Rechtsanwalt und Consul sind informiert  ge-wesen. Die seitens der Staatsanwaltschaft ( und des Generalmajors Prof. Dr.med.sc Kelch – Leiter der med Dienste des MdI der DDR Ende Oktober* )  verfügte Behandlung blieb aus, bzw. die notwendige Revision wurde erst am 27.7.83 durchgeführt.

IV

Im Falle der mechanischen Behinderung, die vorlag, war die dreieinhalbmonatige Verabreichung der ganzen Palette von Abführmitteln     ( wie auch  zwischen 21.5.82 und 16.9.82* ) kontraindikatorischger Wirkung, großer absichtlicher Verstoß gegen die Medizin und ist als unmittelbare Ursache  zur Zerstörung bzw. Beschädigung der Magen- und Darmschleim-häute ( Diagnose Charite d. Dr. Meergans aufgrund der vorgelegten Röntgenaufnahme aus April des selben Jahres) und Entstehung von Stenose und Magengeschwüren und Zwölffingerdarmgeschwür( Diagnose Teilweise Buch 2.5.83 teilweise Charite 23.6.83 und Vertragsarzt im Haus IV März 83* )

Vor der OP am 16.9.82 und danach mit Laxanen  mit kontraindikatorischer Wirkung durchgefüttert ( bis Januar 1983) hatten als Folge  Leberschaden. Dass man auch nach dem 6.12.82 weiterhin  mir massiv Laxane verabreichte ist als absichtliche Körperver-letzung zu betrachten

 

V

Durch Obiges und Hinauszögern der Revision ( Zeuge ist Dr. Shanaan Mabub und Begovic Redzo ) entstand ein vertändertes Magenklima und Darmklima was unmittelbar zur Entstehung von rechtzeitig erkannten Magengeschwüren und Zwölffungerdarmgeschwür und Stenose führte, die alle unbeabsichtlich, unbehandelt blieben und zum Ausarten der darausresultierenden Geschwulst in direktester Weise führten und als ausschließliche Todesursache bald akzeptiert werden müssen.


VI

Ich zeige  die Staatsorgane der DDR an: sich der groben Einmischung in die innere Angelegenheiten der SFRJ schuldig gemacht zu haben, sich dabei der Erpressung der jugoslawischen Consularabteilung und somit der Abwerbung der jug. Diplomaten, sowie Verleumdung der  med. Tatsachen, Drohung und Spionage gegen SFRJ im wiederholten Falle bedienend, vorsätzlich und skrupellos und schließlich: hinterhältigen Ermordung durch bestialische Folterungen und Mißhandlungen vorsätzlich und geplant, mit Beihielfe und Beistand solchen Krankenhäuser von Weltruf wie Charite und  Buch, eines Majors schuldig genacht zu haben!

 

 

Als Bestandteil  dieser Strafanzeige ist die Strafabzeige vom 14.8.83 und der Antrag auf Auasgleich für gelittene Schmerzen infolge der verpfuschten Operation, dessen Weiterleitung durch das Oberste Gericht der DDR an MdI schriftlich bestätigt wurde, aber bis heute ohne Bearbeitung blieb.

Die evtl. Entschädigung ist meinen Kindern auf ein Sperrkonto zu überweisen.

Im Falle meines Todes in der StVE ist sofort mein Vater Adam Lauks, 7730 Villingen in Schwarzwald zu benachrichtigen, Wöschhalde 102, Telefon 07721/26814, an den die Übergabe meines ungeöffneten Leichnams zu erfolgen hat zwecks Überführung nach Westberlin zum Gerichtmedizinischen Gutachten und Beäscherung.

Ich weise Sie darauf hin, meine im September 83 neuverfasste letztweilige Verfügung ( nicht weitergeleitet – Innhalt ist dem Consul und unseren Staatsorgannen bekannt ) umgehend meiunem Vater zukommen zu lassen.

Ich erinnere diesen Staat, daß Obduktionsrecht der DDR mit einem Schreiben an das Oberste Gericht im April 83 etzogen ist.

Durch Ihre Tat komme ich bald um ! Danke daß die DDR einen Helden aus mir machte. Ich genieße im Sterben Eures Zittern und Angst.

Major

Adam Lauks*

Smrt fasizmu – sloboda narodu.

Tod dem Faschismus – Freiheit dem Volke.

*******

 

Und  vollständigkeitshalber die  Anzeige vom  14.8.83

Generalstaatsanwalt der DDR

zu. Hdn zuständigen Haftstättenstaatsanwalt

persönlicn    Berlin 13.8.83  Seite 155 der E-Akte

ANZEIGE gegen: für meine gesundheitliche  bzw. medizinische Betzreuung, seitens des MdI-Zeichnenden. Konkret: Wegen der groben Verletzung der Menschenrechte lt. Strafvollzugsgesetz in mehreren Fällen:

  1. Wegen des Betruges – Gesundheitsschädigende Folgen; wegen ohne meine 2. Einwilligung durchgeführten Revision (mit Erfolg) der mißlungenen Operation in HK Meusdorf am 14.9.82 ( 16.9.*. )

3. Überhaupt keiner Vorbereitung und keiner fachärztlichen Nachbehandlung, die Voraussetzung, die für und vor dem Eingriff dem Cirrurgen von jemandem zugesichert sein mußte:

4. Meine kategorische Ablehnung jeglicher Operation ohne  Angehörigen meiner Botschaft gesprochen zu haben war dem Oberstleutnant ( Dr. Erhard Zels alias IMS „Nagel“* ) bekannt und mehrmals bestätigt. 

Begründung: 

Seit 27.3.83 ( seit dem 28.2.83 -bei der Gewaltrecktoskopie durchtrennte  mir OSL Dr.Zels  alias IMS „Nagel“ im Haus 8 zwei Venen zwischen den Schließ-muskelringen  und riss dabei die Analoffnung zurecht ) warf ich täglich Blut im Kot raus, worauf mich Mitinsaßen hinwiesen. Während des Aufenthalts im Buch ( 27.4.-4.5.83*) wurde das durch Stationsarzt Dr. Klebs nach wieder-holter Kotinspektion eindeutig festgestellt, sowie Beimenbge von weißem  Schleim, was er als unmißverständliches Zeichen für  Darmentzündung erklärte. Dr.Zels ( IMS „Nagel“*) mehrmals darauf hingewiesen, Kotprobe  mit schwarzgefärbten Stücken abgegeben, der Frau Majorin einen Stuhlgang dessen erste Hälfte schwarz, die zweite normal aussah vorgelegt ( meine Erniedrigung ?!?) Mitte Juli wurde es drastisch, beim Stuhlgang spritzte es richtig. Ich zeigte es dem Meister ( Rohne* ) in Haus 6 . Keiner kam. Es wurde krasser. Am 22.7.83 Einlieferung ins Krankenrevier zwecks Vorstellung im Buch bei Dr. Riekert, die am 27.7.83 sein sollte. Er sollte entscheiden was gemacht werden soll. Ich bekam DIÄT-Kost, keine Abführmittel, NICHTS was auf eine fachärztliche Vorbereitung auf eine Recktoskopie-Untersuchung hindeutete wurde getan geschweige den auf eine Operation.

NIE hätte ich an dem Tag meine Einwilligung gegeben. Ich tat es nicht und wurde doch operiert !?!

Die Beweise müssen Ihnen zugängig sein und Sie werden Anklage wegen Fahrlässigkeit erheben um den aufkommenden Verdacht, daß es systematisch und mit Absicht geschah auszuräumen, was  seit Nov.82 bis 14.8.83 passierte im Rahmen mir zu Teil gewordenen „medizinischen“ Hielfe in der MED-Stelle der StVE Berlin trotz mehrmaligen Eingaben an das MdI der DDR.

Lauks  Adam

PS. Diese Anzeige werde ich abschreiben und an meinen Verteidiger ( Dr. Friedrich Wolff alias IMS „Jura“* ) und Consularabteilung der Botschaft zuschicken. Für die eventuelle Nichtweiterleitung durch StVE lege ich hiermit im Voraus Protest ein. Erwarte Ihren, durch Oberstl. Dr.  Zels ( IMS „Nagel“*) angekündigten Besuch.

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Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
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