“Die juristische Aufarbeitung des SED-Unrechts ist umstritten. Zwar stößt die Rechtsprechung gegenüber den “Mauerschützen” weithin auf Zustimmung. Sie erhielten – wenn sie nicht im Exzess handelten – Freiheitsstrafen auf Bewährung. Wer als Offizier den schießbefehl weitergab, erhielt bis zu fünf Jahren Gefängnis. Und Egon Krenz ist als einer der Befehlsgeber zu sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Das Sprichwort “Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen” fand hier keine Bestätigung.
In anderen Bereichen fällt die Bilanz der Strafverfolgung unbefriedigender aus. So wurden die Verbrechen im DDR-Strafvollzug kaum geahndet. Auch Verfahren gegen die Stasi blieben eine Ausnahme. Wegen “Zersetzung” wurde nicht einmal Anklage erhoben, obwohl sie als schwere Körperverletzung zu qualifizieren ist. Und insbesondere belastete DDR-Richter und -Staatsanwälte kamen erstaunlich glimpflich davon. Wieso herrschte hier bei der Strafjustiz nach 1990 offensichtlich “Beißhemmung”?.
Nach 30 Jahren meinen viele, die juristische Aufarbeitung des SED-Unrechts sei gescheitert. Es habe zu wenige und zu geringe Strafen gegeben. Andere sind der Auffassung, dass gerade diese Tatsache entscheidend zum gesellschaftlichen Frieden beigetragen hat, und wieder andere meinen, die Leistungen der Justiz seien beachtlich: Erstmals wurden auch „die Großen“ belangt – und nicht nur „kleine Täter“. Was sind die Fakten? Welche Defizite gilt es festzuhalten? Die Podiumsteilnehmer bewerten die juristische Aufarbeitung nach 30 Jahren.” LOL!

Vor diesem Transparent ist der 11. neugewählte Bundespräsident von Deutschland am 18.3.2012 fluchtartig nach 20 Sekunden vereitelten Bad in der Menge geflüchtet. Erst als ich die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft II Ende januar 2013 in den Händen hielt, erkannte ich SEINE Schuld und SEIN Verbrechen an MEINER WAHRHEIT über das Aufbegehren, Widerstand und erklärten Krieg gegen das BÖSE im Osten – gegen die STASI, woher er kam 1983-1985 und die ihn zum Bundespräsidenten der FDJ-lerin aufsetzte.Wann wird Deutschland Mut und Stärke haben seine Geladene Schuld bei der “Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung der STASI Verbrecher und des DDR Unrechts” zu Tausenden von wahren Opfern des Angst und Terrorregimes des MfS neben der Schuld vom Bundespräsident Wulff zum vergleichen stellen!?? Das wäre dann der erste Schritt Richtung Deutsche Souveränität, den Gauck ist in einem Operativen Vorgang der zu den Amerikanern übergelaufenen STASI-Verrätern und konzentrierten und verdeckten Aktion der SPRINGER-Presse zum Bundespräsidenten hingeputscht worden – ist meine tiefste Überzeugung und Meinung.
Berliner Zeitung kündigte den Vortrag und die Podiumdiskussion fast klammheimlich an:
“Bei der Aufarbeitung der DDR-Verbrechen legte die BRD-Justiz oft sehr unterschiedliches Maß an.
Die Verbrechen im Strafvollzug der DDR wurden juristisch kaum geahndet.( google nach : 76 Js 1792/93 )Selten auch kam es zu Verfahren gegen Mitglieder im weit gefächerten Apparat der Staatssicherheit. Erstaunlich auch: DDR-Richter und DDR-Staatsanwälte kamen sehr glimpflich davon. „Wieso herrschte hier bei der Strafjustiz nach 1990 offen-sichtlich „Beißhemmung“? Und wieso wurden dann Offiziere, die den Schießbefehl an der Mauer gaben, zu bis zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt? Hat die juristische Aufarbeitung des SED-Unrechts zum inneren Frieden im geeinten Deutschland beigetragen – oder die Einigung erschwert?
Das fragt ein Podium mit dem Juristen Rainer Schröder, dem Staatsanwalt Matthias Bath, dem Soziologen Falco Werkentin und Hans-Jürgen Papier, bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Dirk Pilz”
Siehe Dir hier an, wie die gesamtdeutsche Justiz nach der “Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR – Unrechts” von Gauck = Urkundenunterdrückung von strafrechtlich relevanten Augenscheinobjekten zwecks Täterschutz und Geschichtsfälschung, die juristische Aufarbeitung der STASI-Verbrechen im Falle der Strafanzeige eines FOLTER-Opfers in Strafverfolgungsverhinderung umwandelte – um die Täter vor Strafe zu schützen, um die im Rechtsstaat weiter für gleiche Verbrechen verwenden zu können(!??), wie im Falle Ralf Hunholz, dem Schläger und Schergen für das Grobe in der Speziellen Strafvollzugsabteilung von Waldheim!??
Strafvereitelung im Amt der Staatsanwaltschaft II Berlin strotzt nur so von kard-inalen Ermittlungsfehlern! So dumm und unfähig konnten die eingesetzten Ermittler der SOKO ZERV nicht gewesen sein, und auch nicht der Staatsanwalt Lorke den die Causa Adam Lauks 76 Js 1792/93 zum Oberstaatsanwalt machte. Dass er sich an mich beim neuerlichen Besuch nicht mehr erinnern konnte, und schon gar nicht an das Verfahren ist typisch auch für alle STASI-Täter, sie greifen gleich auf das Recht auf´s Vergessen zurück, wie auch mein Fernsehstarrechtsanwalt Dr. Friedrich Wolff -das armselige Würstchen alias IMS “Jura” der HV Auslandsaufklärung des Markus Wolf..

In der Position 2 gelistete ( bereits 1994) aufgefundene Akte HA VII/8 577/85 besteht aus 3 Seiten und die Seiten 1 – 3 sind für die Akteneinsicht des Antragsteller nicht zugelassen- ist dem internen Protokoll zu entnehmen!?
Eine juristische und geschichtliche Aufarbeitung des DDR Unrecht war nicht gewollt und durch die Überlassung der Aktenrestbestände dem Joachim Gauck als Begünstigten des MfS und ehemaligen, mindestens zwei Mal STASI-geprüften, rangesetzten treusten und besten Vollstrecker der DDR Diktatur – ausgenommen 5% Wessis- war die juristische und geschichtliche Aufarbeitung zum Scheitern verurteilt. Die Gaucksche und Jahnsche Aufarbeitung istv eine Farce – ein Placebo für die Nation die bis jetzt den Steuerzahler 2,5 Mrd € gekostet hatte und die aus dem Blutgeld der STASI-Opfer entzweigt wurden und werden 100-110 Mio € Jährlich, bar jeglicher Dienst und Sachaufsicht. Die Protokolle 153 und 156 ließen am 23.11.2015 eunem langjährigen Mitarbeiter der Behörde die Kinnlade runterfallen als er die Protokolle sah und den Innhalt des unterdrückten Aktensegments ansah.

Die Position 2 steht nicht mehr zur Verfügung – um daraus Kopien zu beantragen !?
Dadurch ist die Urkundenunterdrückung perfect und bewiesen.

Die STASI-Täter wurden durch die Gauck Behörde vor der Justiz geschüzt!
Ich bilde mir ein mit meinen Einladungen in FB und Twitter mit beigetragen zu haben dass das Auditorium voll war und damit die Organisatoren und vor allem die Geschichtsklitterer und “Aufarbeiter” (un)angenehm überrascht hat. Man hätte sich gewundertdass das Interesse für die juristische (Nicht)Aufarbeitung noch so groß war obwohl man eigentlich bemüht war die Veranstaltung im engeren Kreisen der an der Vergauckelung und Verdummung beteiligten Juristen des “Rechtsstaates” zu fahren, am liebsten unter dem Ausschlus der Öffentlichkeit. 1 Stunde und 50 Minuten selbstproduzieren des Professor Dr Verfassungsrchter Papier,Professor Dr. Schröder Falco Werkentin,und derStaatsanwalt Matthias Baath. Für die Fragen und beantwortung der Fragen hatte man 10 Minuten nur übrig gelassen – ich sage dazu: eingeplant.
Als erste Fragensteller war ich selber drann, mit meinem Schild um den Hals, an den Verfassungrichter a.D. Papier: “Warum hat Deutschland 2002 bei der Unterzeichnung des Völkerstrafgesetzbuches 2002 den § FOLTER ausgeklammert und warum gibt es keinen § Folter in DDR/BRD STgB!? Ich wollte noch hinzufügen “und dadurch die Folter bei uns verjährbar sist?” Als ich sagte dass ich aus diesem Grunde 25 Jahre lang vergeblich nach Gerechtigkeit für die Folterungen suche und das zwei meiner Folterknechte zu 28.000 bzw. 3.500 in Moabit nahtlos weiter machen durften – statt einer Antwort des Herrn Professor Dr. Pieper wurde ich gleichzeitig von drei Seiten angeblafft: Professor Dr. Pieper, Professor Dr.Schröder und der Moderator.: FOLTER ist eine Körperverletzung, eine schwere Körperverletzung. Ich wies den Professor Dr. Pieper dass Deutschland die Ausklammerung des Paragraphen § im Völkerstrafgesetzbuch wissentlich unter Verletzung und Mißachtung des Völkerrechts beging. Ic wollte als Beantwortung dieses verbalen Angriffes
den verstorbenen Kollegen von Professor Dr. Pieper zitieren: den Professor Dr. Winnfried Hassemer aus dem Jahre 2003:
Die “ratio legis! also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden…” Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache” Ich erhielt nicht das Wort den Herrschaften “juristischen Aufarbeitern” zu widersprechen, meine freie Meinung vorzutragen. Den ultimativen Beweis dass es keine Meinungsfreiheitbin Deutschland gibt habe ich gestern zum zweiten Mal erlebt… und das reicht mir für den Rest des Lebens.Deshalb das Bild im Vorspann… und das folgende:
Altbundeskanzler Helmut Schmidt in einer Talkshow: “Ich persönlich bedauere es, dass man die Offiziere des MfS in der Wendezeit so grob angefasst hatte” – Auch verdummt und vergauckelt oder sprach aus ihm der Korpgeist eines Deutschen Wehrmachtsoffizier !??

Pestalozzi: NSU!? – BERLINER FLUGHAFEN!?? Open Games der Geheimdienste – Die BStU ist die STASI unter rechtsstaatlichen Bedingungen – die sie sich selbst erpresst hatte, um 100-110 Mio € jährlich abzuzapfen und die Nation zu vergauckeln und zu verdummen.
I
Meister Zufall und Netzwerk der STASI-Opfer brachte mich in Besitz dieser EINLADUNG für den 18.11.17 um 19.00 Uhr im Grimm-Zentrum Berlin!

Das ist mein Transparent das ich dem gerade gewählten 11.Deutschen Präsidenten, aber auch allen Wahlfrauen und Wahlmänner vor das Gesicht hielt. NUR der Gauck wusste genauestens was darauf stand und dass das Transparent von einem Folteropfer hochgehalten wird deren Gerechtigkeit ER und SEINE BEHÖRDE in direktester Weise verhindert hatten, um Folterer zu schützen. DAS habe ich am 18.3.2012 noch nicht gewusst, dass ER mein Leben in letzten 22 Jahren so veränderte. Ohne Würde und gestohlener Ehre zu leben, wünsche ich keinem!!!

Juristische Aufarbeitung abgeschlossen 2005

Strafverfolgung nach der Vereinigung(Ohne Spionageverfahren )
“Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat” – Ich auch!!!

Links an der Wand ist die Holzpritsche , tagsüber hochgeschlossen. Zur Essenausgabe werden Tischchen und hocker nach Außen geschwenkt, bestückt und mit dem Essen zurück geschwenkt. Für die Nachtruhe wird die Pritsche entriegelt und man bekommt eine Decke reingeworfen, … oder auch nicht, wie ich- Weihnachten 1983 im Haus 6 des Zuchthauses Berlin Rummelsburg – Die Folterzelle 068 werde ich erst im März 1984 beziehen um der dort installierten Folterbank auf den Namen Adam´s Bett zu taufen – Als Weihwasser diente mein Kot und Urin 20 Tage (und Nächte ) lang !
Beweise für ungesühnte Mißhandlungen, Gewaltanwendung und FOLTER im Zuchthaus Berlin Rummwelsburg 1983/1984

Meine erste Disziplinarmaßnahme… Silvester 1983/1984 “feierte ich im Arrest des Haus 6 – Arbeitsverweigerung 21 Tage Arrest

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Warum wurde in den StVE der DDR gefoltert – Es war einfacher eine Folterbank zu installieren als eine ganze FORENSIK-Abteilung, es war einfacher Schläger zu den Folterknechten umzufunktionieren:
Aus der wissenschaftlichen Arbeit: “MfS Einfluss auf die Ärzteschaft der DDR – 35% hatten sich verpflichtet jeden Auftrag des MfS auszuführen”
Professor Dr. Winfried Hassemer der verstorbene Richter am Bundesvererfassungsgericht:
Die “ratio legis”! also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden.” Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache”

Folter in der DDR war täglich an der Tagesordnung

Beweis für Folter nach der Definition des ehem. Verfassungsrichter Prof. Dr. Winnfried Hassemer. WIE sollte die FOLTER in DDR Strafvollzug der DDR juristisch geahndet werden wenn weder Deutschland noch die DDR einen § FOLTER in deren Strafgesetzbuch gaben(hatten) !???

Professor Dr. Jörg Arnold -seit 1991 im Max-Planck-Institut München beschäftigt!??- Alias IMS”Altmann” – B- Kader für das Oberste Gericht der DDR 1988 bestätigt – erörtete die Rechtslage der Folter
“Ja, so hätten wir damals den Prozess der Genugtuung für die Opfer einleiten müssen. Aber wir wollten eine “friedliche” Revolution und haben uns lieber mit den Stasi-Spitzeln an den runden Tischen rumgedrückt. (Böhme, Schnur, de Maizière, Gysi und alle, die noch nicht enttarnt sind).”
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Verbrecher an der WAHRHEIT: Deutschland Deine Aufarbeiter nach getaner Arbeit: Keine Gerechtigkeit für STASI Opfer – Geschichte des MfS und der NVA,der Justiz,der KIRCHE der Ärzteschafft geklittert und nach 25 Jahren unaufgeklärt… für 2,5 Milliarden Euro !??
Doe Vergauckelung und Verblödung der Nation geht nun durch den ehemaligen freiwilligen Bereitschaftspolizisten der VOPO´s Roland Jahn weiter. Die Expertenkommi-ssion des Deutschen Bundestages- voll von Ewiggestrigen, soll das Fortbestehen der BStU auch nach 2019 “sichern”.
Das Lügenimperium soll weiterhin Geschichtsverfälschung betreiben??
Für 100-110 Mio € jährlich!? 5% in der Behörde sind Wessis – der Rest die zuverlässigsten Träger und Vollstrecker der DDR Diktatur und ihre Seilschaften – mittlerweile in der zweiten generation.
Hier ist die zugelassene Feststellungsklage am Verwaltungsgericht Berlin: VG 1 K 237.14
VG 1 K 237.14 : Feststellungsklage über Urkundenunterdrückung in der BStU: Pastorale “AUFARBEITUNG” war eine Lüge, Aktenmanipulation und ABM für die Träger der Diktatur !”- Urkundenunterdrückung durch STAIS in der BStU – Jahn Behörde, die Zweite, diesmal auf das Ersuchen des LaGeSo !Unanfechtbare falsche Mitteilung der Behörde – Strafanzeige 282 Js 1922/14 – Staatsanwaltschaft ermittelt oder wird es verschleiern !VG 1 K 237.14 : Feststellungsklage über Urkundenunterdrückung in der BStU: Pastorale “AUFARBEITUNG” war eine Lüge, Aktenmanipulation und ABM für die Träger der Diktatur !”- Urkundenunterdrückung durch STAIS in der BStU – Jahn Behörde, die Zweite, diesmal auf das Ersuchen des LaGeSo !Unanfechtbare falsche Mitteilung der Behörde – Strafanzeige 282 Js 1922/14 – Staatsanwaltschaft ermittelt oder wird es verschleiern !
Übrigens parlamentarische Aufarbeitung der Gauckschen und Jahnschen Aufarbeitung hat im zweiten Anlauf gerade behgonnen – im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und evtl auch im Untersuchungsausschuß – erst nach dem beherzten Einsatz des Innenausschusses:
ENTLARVUNG DIE ERSTE:
ENTLARVUNG DIE ZWEITE
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Audiatur et altera pars ! Hören wir auch Bericht eines MfS ( Täter ) -Insiders
Auch STASI war durch W.S. Berichterstatter vertreten, der natürlich seinen Namen nicht vol ausschreiben darf( ??)dabei und verleumdete meine Folterungen im Zuchthaus Berlin Rummelsburg 1984 er warv überfordert ( !?) :
Gescheitert? – Die juristische Aufarbeitung des SED-Unrechts
(Zu einer diesem Thema gewidmeten Veranstaltung der Robert-Havemann-Gesellschaft e.V., des Berliner Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen und des Forums Recht und Kultur im Kammergericht e.V. am 18.11.2015 im Grimm-Zentrum der Humboldt-Universität Berlin)
Wer von dieser Veranstaltung mehr als die hundertfach strapazierten, gebetsmühlenartig wiederholten Propagandaklischees oder gar einen Erkenntniszugewinn erwartet hatte, sah sich am Ende enttäuscht. / Da gebe ich, als ungesühntes Folteropfer und Träger des Plakats, dem flüchtenden MfS-Insider als Berichterstatter Recht /
Auch Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, der ehem. Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, blieb mit seinen einleitenden Ausführungen in den ausgelatschten Gleisen. Wieder einmal wurde z.B. gerechtfertigt, dass bei Einhaltung des rechtsstaatlichen Prinzips „Keine Strafe ohne Gesetz“ die Grenzsoldaten der DDR und ihre Vorgesetzten hätten nicht verurteilt werden können, weshalb in diesen Fällen auf das sog. Naturrecht zurückgegriffen wurde.
So war vor allem interessant, was auf dieser Veranstaltung nicht ausgesprochen oder vertuscht wurde.
Übereinstimmend wurde konstatiert, dass die juristische Aufarbeitung des Nazi-Unrechts (der Begriff Faschismus wurde gemieden wie vom Teufel das Weihwasser) nicht gelungen sei. So sei z.B. kein einziger Nazi-Blutrichter wegen Rechtsbeugung verfolgt worden. Dr. Falco Werkenthin, Landesbeauftragter der BStU, suchte das noch zu relativieren. Es wären 6 Verfahren gegen Angehörige von Standgerichten, darunter allerdings auch juristische Laien, bekannt.
Bei der Aufarbeitung des Unrechts der „DDR-Diktatur“ wollte man besser agieren. Die Aufarbeitung mit juristischen Mitteln sei in den vom Rechtsstaat gesetzten Grenzen nicht immer perfekt, im Ganzen wohl doch gelungen. Prof. Papier betonte, dass die juristische Aufarbeitung durch weitere Maßnahmen, wie z.B. Entlassungen von Personal im Haftvollzug, Vermögensentscheidungen, Rehabilitierungen, Entschädigungen u.a. flankiert worden sei. Dass etwa eine Million Staatsangestellte der DDR, darunter nahezu alle Diplomaten, ein Viertel der Lehrer und mehr als die Hälfte der Hochschullehrer ihre Arbeit verloren, wurde an diesem Abend nicht erwähnt.
Mit der immer wiederkehrenden Gleichsetzung der im Westen nicht ernsthaft gewollten und mit großem Eifer in der DDR betriebenen Aufarbeitung des Unrechts „beider Diktaturen“ wurde in unerträglicher Weise das Nazi-Regime verharmlost und die Gleichsetzung der DDR mit Hitlerdeutschland faktisch als Prämisse allen Aussagen unterstellt. Prof. Papier wies zwar darauf hin, dass in der DDR „Führerbefehle“ im Gegensatz zu Nazi-Deutschland kein geltendes Recht darstellten, er räumte auch ein, dass es für die Zeit von 1933 bis 1945 weit mehr Gründe für eine juristische Aufarbeitung gegeben hätte, sah aber ansonsten keine wesentlichen Unterschiede zwischen dem „Unrecht in der DDR“ und Hitlerdeutschland. So scherte sich an diesem Abend niemand an solchen Nazi-Verbrechen, wie
- Errichtung und Unterhaltung von Konzentrationslagern (7,2 Millionen Opfer, von denen 500.000 überlebt haben),
- Holocaust mit 6 Millionen Opfern unter den europäischen Juden,
- Euthanasieprogramm mit der Tötung von 200.000 Geisteskranken,
- Verbrechen an 5,7 Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen, von denen 3,2 Millionen nicht überlebt haben,
- 30.000 Terrorurteile des Reichskriegsgerichtes, von denen 20.000 vollstreckt wurden,
- Verbrechen der faschistischen Wehrmacht, dargestellt in der bekannten Wanderausstellung
- Verbrechen der nazistischen Blut- und Rachejustiz, durch die mehr als 40.000 Todesurteile gegen antifaschistische Widerstandskämpfer gefällt wurden.
Und die Verbrechen der DDR?
Wer neues und aussagekräftigeres Zahlenmaterial erwartet hatte, wurde enttäuscht. Genannt wurden die bekannten Zahlen für Verurteilungen für „Gewalttaten an der Grenze“ (247, davon 30 mit Haft) und Rechtsbeugung (181, davon 7 mit Haft). Insgesamt hätte es 920 Anklagen gegeben, von denen 54 % zu Verurteilungen geführt hätten. Verschwiegen wurden die insgesamt 20 Verurteilungen von MfS-Mitarbeitern, darunter nur eine Haftstrafe.
Verurteilungen zu Haft bedeuteten immer Freiheitsentzug ab 2 Jahren und nur diese sind nach der geltenden Definition als Verbrechen anzusehen. Alle anderen Verurteilungen waren zur Bewährung ausgesetzte geringere Strafen, Geldstrafen, oder gar nur Verwarnungen. Bei einer Hochrechnung aus den genannten Zahlen ergibt sich, dass in der fragwürdigen Aufarbeitung des DDR-Unrechts insgesamt nur etwa 45 angebliche Verbrechen aufgedeckt und abgeurteilt wurden.
Die große Diskrepanz der ursprünglich ca. 100.000 Ermittlungsverfahren zu den Verur-teilungen wurde damit erklärt, dass jeder Antrag auf Rehabilitierung automatisch mit einem Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung verbunden wurde, dass rechtsstaat-liche Bedenken den Verfolgungseifer dämpften und man vielfach relativ geringfügigen Beschuldigungen nachgegangen sei.
Nach Ansicht von Prof. Papier hätte man allerdings bei Rechtsbeugungen härter durch-greifen müssen, die Beschränkung auf offenkundige Rechtswidrigkeit, schwere Mensch-enrechtsverletzungen und Willkür erschien ihm zu großzügig.
Dr. Werkenthin vertrat die Auffassung, dass die Waldheim-Richter überhaupt nicht nach Rechtsbeugung zu verurteilen waren, sondern gleich nach Mord, Freiheitsberaubung usw., da die Waldheim-Prozesse keine rechtlichen Verfahren gewesen seien. Dass in Waldheim gegen schwerste Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verhandelt wurde, spielte in solchen Überlegungen keine Rolle. Immerhin wurde erwähnt, dass in Waldheim nur ca. 30 Todesurteile gefällt worden waren. Alle ca. 3.000 dort Verurteilten wurden rehabilitiert und gelten heute als unschuldig.
Im Text der Einladung ist nachzulesen: Die Bilanz der Strafverfolgung falle in einigen Bereichen unbefriedigend aus. So seien Verbrechen im DDR-Strafvollzug kaum geahndet worden, auch Verfahren gegen die „Stasi“ seien Ausnahme geblieben. „Wegen Zersetzung wurde nicht einmal Anklage erhoben, obwohl sie als schwere Körperverletzung zu qualifizieren ist.“
Zahlen zur Verfolgung von „MfS-Straftaten“ wurden nicht genannt, sie wären wohl doch angesichts der „Stasi“-Hysterie zu entlarvend gewesen. Staatsanwalt Dr. Matthias Bath (in der DDR als „Fluchthelfer“ verurteilt), der aus dem Publikum heraus an seine Zugehö-rigkeit zu den „Republikanern“ erinnert wurde und maßgeblich an den Ermittlungen zum „DDR-Unrecht“ beteiligt war, erklärte hierzu, dass man „mit kleiner Münze“ gehandelt hätte. So wäre z.B. Hausfriedensbruch in der DDR nur eine Ordnungswidrigkeit gewesen, zu Antragsdelikten habe es keine Anträge gegeben und Post- und Telefonkontrolle wären letztlich ebenso wie „Postdiebsstähle“ – in Wirklichkeit die Konfiszierung unerlaubt zur Einfuhr gekommener Sachen – am Ende nicht strafbar gewesen. Was er nicht sagte war, dass die westlichen Geheimdienste dann auch hätten bestraft werden müssen.
Prof. Dr. Rainer Schröder (Humboldt-Universität) bemerkte, dass „Zersetzung“ schwer fassbar sei. Man sei mehreren tausend Fällen nachgegangen mit einem sehr differenzier-ten Ergebnis. Viele hätten die Zersetzungsmaßnahmen des MfS gar nicht bemerkt, andere hätten berufliche Nachteile erlitten, wieder andere Eheprobleme bekommen. Das alles sei zwar moralisch verwerflich, rechtlich aber nicht fassbar.
Inwiefern „Zersetzung“ als Körperverletzung geahndet werden könnte, legte er allerdings nicht dar.
Dabei sind mehrere tausend Fälle von „Zersetzungs-Opfern“ ohnehin maßlos übertrieben und vermutlich Ergebnis einer ausufernden Verwendung des Begriffes Zersetzung. Danach wäre dann z.B. auch ein vom MfS veranlasstes Gespräch mit einem Ausreiseantragsteller, das mit dem Ziel geführt wurde, ihm zum Verbleiben in der DDR zu bewegen, eine Zersetzungsmaßnahme.
Die inflationäre Verwendung des Begriffes Zersetzung geht u.a. auf Frau Sandra Pingel-Schliemann zurück, die zu diesem Thema promoviert und auch publiziert hat.
Sie stellte sich im Juli 2003 einer Diskussion im Insiderkomitee und vertritt die These, dass Zersetzungsmethoden das Wesen der „subtilen totalitären Diktatur“ in der Ära Erich Honeckers ausgemacht hätten. Ihre Dissertation gründete sie nach eigenen Aussagen in dieser Diskussion auf das Studium von ca. 60 Operativ-Vorgängen des MfS. Sie war in der mit ihr geführten Diskussion trotz hartnäckiger Nachfragen aber weder willens noch bereit, darüber Auskunft zu geben, in wie vielen dieser Vorgänge sie denn überhaupt Zersetzungsmaßnahmen gefunden habe.
Am Ende der Diskussion wurden Fragen zugelassen. Das nutzte sofort jemand, der sich schon in der gesamten Veranstaltung mit einem großen Plakat als „Folteropfer der Stasi“ präsentiert hatte. Wenn ich ihn richtig verstanden habe, sei er nach 1989 in der Haftanstalt Moabit von der „Stasi“ gefoltert worden. Damit war ich dann doch überfordert und habe die Veranstaltung verlassen.
Übrigens stand die Veranstaltung unter dem Motto „25 Jahre deutsche Einheit, 25 Jahre Beendigung des Kalten Krieges“. „25 Jahre Unterwerfung der DDR“ wäre ein zutreffenderer Titel gewesen.
W.S. 22.11.2015
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Genosse MfS Insider !