AKTUELL seit: 9.1.15
Unter VG 1 K 138.15 wurde die Klage am Verwaltungsgericht zugelassen ! : In der StVE und StVA Berlin – Rummelsburg wurden die Strafgefangenen gefoltert.
VG 1 K 138.15 < VG 9 K 3.15 : FOLTER in Deutschland : Adam Lauks gegen Bundesrepublik Deutschland : VG 9 K 3.15 Berlin : Per Feststellungsklage zur geschichtlichen Kategorie FOLTER IN DER DDR – Wahrheit über Endstadium der Operativen Zersetzungsvorgänge der STASI und ihrer EXKUTIVE
Der E-Mail der Pressesprecherin könnte man entnehmen oder schlußfolgern dass man auch den erchten Freisler in das Max-Planck-Institut als förderungswürdig aufgenom-men da man keine Überprüfung hätte durchführen können ?!? würde ich als Laie schlußfolgern.
Durch seine Wohnsitzänderung und Zuzug nach Freiburg im Breisgau wußte Arnold bzw. die die ihn geschickt hatten, dass er nicht überprüft werden darf. Dafür musste Schäuble auftrags Kohl den Generälen des MfS am 18.9.1990 bürgen und es in der Zusatzvereinbarung zum Einigungsvertrag aufnehmen, unter ganz anderen von 2500 behandelten Punkten.
Inzwischen hat die Max-Planck Gesellschaft mbH einen neuen Präsidenten der genau wie Professor Dr. Ulrich Sieber eine PDF Datei mit Forschungsergebnissen über IMS „Altmann“ zwecks besseren kennenlernen, des größten Spion des MfS
IMS „Altmann“ ein Spion des MfS enterte das Max-Planck-Institut 1991„
Freisler von Dresden“ alias IMS „Altmann“ alias Prof. Dr. Körg Arnold.
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Sehr geehrter Professor Dr. Ullrich Sieber !
Werter Direktor des Max Planck Instituts !
und
Werter Professor Dr. Peter Gruß ! –
Werter Vorsitzender der Max Planck Gesellschaft mbH !
Trotz Ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihrem so loyalen Mitarbeiter „Freisler aus Dresden“ – eine kleine Berichtigung: Er hat sich nicht geoutet sondern wurde von mir im rahmen eines Forschungprojektes: MfS Einfluss auf die Juristen der DDR am 16.Mai 2013 enttarnt, als ehemaliger Richter am Obersten Gericht der DDR und IMS“Altmann“ der per GVS als B-Kader für das Oberste Gericht der DDR 1988 noch bestätigt wurde.
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»Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.« Gustav Heinemann, 89. Kabinettssitzung am 11. August 1950
Wurde das Grundgesetz geändert !??? Wurden im Bezug auf die im Grundgesetz verankerte Grundrechte durchgreifende Maßnahmen getroffen und durchgeführt !??
Wichtigstes Mittel ist die Finanzverwaltung, die personall damals nahezu 1:1 übernommen wurde samt des ersatzlos untergegangenen Steuerrechtes, denn was erprobt ist, kann nicht schlecht sein und das straflose Rauben und Plündern ohne Amtsmissbrauch auf der Basis von § 353 Abs. 1 StGB funktioniert denn auch bis heute!
DESHALB:
Hoch lebe unser ( oder ist das Adolfs ? ) Grundgesetz !!?
Für den Bürger eines freiheitlichen Rechtsstaates gibt es im Grunde genommen keine wichtigere Informationsquelle als das Grundgesetz. Dort wird für das politische Handeln des einzelnen, der Parteien und der staatlichen Organe der gültige Rahmen gesetzt; dort wird mit den Grundrechten der freiheitliche Raum des Bürgers gesichert. Nur wer das Grundgesetz kennt, kann alle Chancen an freiheitlicher Mitbestimmung und politischer Mitwirkung nutzen, die unsere Verfassung uns allen anbietet.« Gustav Heinemann, Vorwort zum Grundgesetz, Bonn, den 25. November 1970
Sehr geehrter Professor Dr. Sieber !
Ich bin nicht sicher, dass Sie dessen bewußt waren, wie sehr Sie mich mit der Zusendung dieses 14. Bandes beleidigt hatten, und hoffe dass Sie Verständnis für die Rücksendung des Buches inzwischen aufgebracht haben. Diesmal gebe ich Ihnen die Möglichkeit für eine „Wiedergutmachung“ und bitte Sie als den Direktor des MAX_PLANCK-INSTITUTS, der Blüte und Elite der Deutschen Strafrechtrwissenschaftler um Hilfe für meine bei den Feststellungsklagen am Verwaltungsgericht Berlin und beiden Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Berlin.
a) bei VG 1K 237.14 Lauks Adam gegen Bundesrepublik Deutschland geht es um die Feststellungsklage bei der ich begehre dass es verwaltungsrechtlich festgestellt wird, dass in der Gauck Behörde vom Anfang an in den Behördenvorgängen 001488/92Z ; 000247/94Z; 002540/12 und bei der Anfrage des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien 2013 zur Urkundenunterdrückungen, Aktenmanipulationen, Aktenfälschungen und herausgabe von falschen Mitteilungen der Behörde mit falschen Tatsachenbehauptungen gekommen sei;
b) bei VG 9 AR 7.14 Lauks Adam gegen Bundesrepublik Deutschland geht es um die Feststellungsklage mit dem Begehr verwaltungsgerichtlich festzustellen, dass in der StVE und StVA Berlin Rummelsburg FOLTERUNGEN als Bestandteil der Operativen Zersetzung eingesetzt wurden, bzw dass gefoltert wurde;
c) Unter 282 Js 1922/14 wird gegen den Leiter der BStU Behörde ermittelt wegen Urkundenunterdrückung und falschen Mitteilung der Jahn Behörde im BV 002540/12Z auf Ersuchen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales.
d) In einem weiteren Ermittlungsverfahren wird gegen Oberamtsrat Wolfgang Dierig und Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages ermittelt wegen Urkundenunterdrückungen, bzw. Unterdrückung von Petitionen des Bundestagspräsidenten Prpf. Dr. Norbert Lammert und des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.
Da am Verwaltungsgericht ich keinen Rechtsanwalt benötige möchte ich doch einigermaßen vorbereitet antreten und bin davon überzeugt dass Ihr Max-Planck-Institut die kompetenteste Stelle dafür seid, weil Sie den Experten für DDR Strafrecht seit 1991 in Ihrem Institut beherbergen, nämlich IMS „Altmann“ Alias Professor Dr. Jörg Arnold der einer der drei Verfasser des zurückgeschickten 14.Bandes „Strafrecht in Reaktion auf Systemunrecht“ ist, der sogar als mein Rechtsanwalt ohne Honorar die FOLTER in der DDR der ich unterzogen wurde juristisch aufzuarbeiten oder auszubremsen versuchte, der für die Folter in DDR Strafvollzug mir als der kompetenteste erscheint.
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Sehr geehrter Professor Dr. Sieber !
Mit der Bitte und Aufforderung um eine zweite Expertise und direkte Antworten auf zwei folgende Fragen aus dem berufenen Munde verbleibe ich
mit
angemessener Hochachtung
Adam Lauks
ungesühntes Folteropfer des MfS
Fragen:
1. Hat die Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 dafür Sorge getragen, daß alle Folterhandlungen gemäß Art. 4. Abs. 1 des Übereinkommens im bundesdeutschen Strafrecht als Straftaten gelten und mit angemessenen Strafen bedroht sind ?
und
2.Ist der Amtsmißbrauch gemäß § 339 StGB alter Fassung rchtswirksam zum 15.06.1943 aufgehoben worden oder ist dieser Strafbestand noch aktiver Bestandteil des heutigen Strafgesetzbuches ?
Verteiler:
Staatsanwaltschaft Berlin
Verwaltungsgericht Berlin
Ministerium für Justiz
Rechtsausschuss des Bundestages
Gemischter Ausschuss Bundestag/Bundesrat
Mit besten Empfehlungen an den Vorstand der Max-Planck Gesellschaft mbH Herrn Peter Gruß der die Verleumdung des Betrügers Professor Jörg Arnold als Wahrheit akzeptiert hatte. Professor Dr Jörg Arnold ist damals an mich herangetreten als Leiter der Forschungsgruppe Internationales und ausländisches Strafrecht und niemals als Rechtsanwalt. Ich hatte zu jenem Zeitpunkt unserer Begegnung keinen Bedarf an anwaltlichen Vertretung. Diese Aussage hileten Sie und Herr Peter Gruß für Lüge meinerseits, entwürdigte mich damit und verletzten sehr. Heute behaupte ich dass Herr Professor Dr. Arnold an mich als IMS „Altmann“ des MfS bzw. als bestätigtes B-Kader des MfS herangetreten war in wessen Auftrag auch immer. Er mißbrauchte den Namen des Max Planck Instituts und erschlich von mir sämtliche Akte die die STASI- noch nicht ghabt hatte und ließ mich als Rechtsanwalt fallen. Aus den Vernehmungen in Ihrem Hause nach meiner Enttarnung des IMS“Altmanns“ war er mit meiner Aussage konfrontiert. Dagegen ist weder er noch Sie als Institut vorgegangen…. und das bedarf keinen weiteren Kommentar. Da sieht man wie groß das erpresserische Potentials des MfS noch ist, wenn dem Betrüger IMS“Altmann“ kein Haar gekrümmt werden darf. Dem Freisler von Dresden, und nicht dem Strafrechtprofessor aus Freiburg im Brweisgau !
Sehr geehrter Herr Lauks
das ist der Fehler, der seit 65 Jahren mindestens begangen wird, nämlich sich im Einzelfall zu verstricken und dabei die Strukturen des Gesamten nicht zu erkennen und auch dann nicht erkennen zu wollen. Alles sind Teile des Ganzen und es geht nur mit dem Ausrotten des Ganzen, ansonsten wechselt das System auf ein anderes totes Pferd.
M.f.G.