Mit dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages- ICH HABE FERTIG – Weil Dierig und Steinke Petition des Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Lammert vom 2.4.2013 und des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe vor dem Petitionsausschuss unterdrückt hatten damit Gauck nicht vor den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss kommt, habe ich eine Strafanzeige an den Generalbundesanwalt erstattet die seit Mai 2014 bei der Staatsanwaltschaft Berlin “in Beatrbeitung” sich befindet laut letzter Aussage der Leiterin der Hauptabteilung, Oberstaatsanwältin Nielsen.
Mal sehen ob die Staatsanwaltschaft sieht was der Blinde auf den ersten blick sieht, in beiden vorliegenden Behördenvorgänge die mit der Falschen Mitteilungder BStU enden !??
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Wusste der Oberstaatsanwalt Lorke DIESES als er nach 5,5 Jahren das Ermittlungs-verfahren einstellte trotzdem er für ALLES Beweise vorzuliegen hatte !?
76 Js 1792/93 – golgeln zu kompletten Akten.. des Oberstaatsanwalts Lorke über dessen Tür ich neulich laß:
“Ich bin nicht perfect, “aber ich bin so nahe dran dass es mir schlecht wird!”
“Eine Strafverfolgung darf und kann nicht eingestellt werden, wenn Staatsorgane Beweise verändern bis vernichten, um die Straftat unbeweisbar zu machen und so mit Hilfe der Verjährungsfrist straflos zu stellen. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte. Die Grundrechte verkörpern eine Werteordnung, die sich mit der Menschenwürde, dem Unverletzlichkeitspostulat des GG und der Selbstbestimmung verbinden. § 13 StGB erklärt die Garantenstellung von Staatsorganen und Beamten, zu denen auch Richter gehören und zwar dahingehend, daß ein Beamter, der eine Straftat erkennt verpflichtet ist, die Ausführung der Straftat auch dann zu verhindern, wenn es dafür eine Anweisung, einen Befehl, einen Verwaltungsakt gibt. Die Beweisvernichtung ist sittenwidrig. Sittenwidrig ist dasjenige, was der grundgesetzorientierte Bürger unternimmt, welches außerhalb dessen steht, was der anständig denkende und handelnde Bürger in der jeweiligen Sache veranlassen würde. Daraus folgt, durch Beweis-Vorenthaltung, m. E. ebenfalls eine Straftat, ist die Verjährungsfrist des causalen Deliktes unterbrochen. Die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft ist ein weiteres Verbrechen, denn ich denke, daß Menschenrechtsverletzungen, spätestens auf der Ebene der Folter juis cogens sind (nicht verjähren).”

“Antwort” an meinen Brief an den Bundestagspräsidenten Lammert vom 17.6.14 geht RETOOR zum Verfasser der offensichtlich nicht begriffen hatte was der Blinde auf den Ersten Blick sieht.

Mit PETITIONSAUSSCHUSS ich habe fertig ! Bereits Wolfgang Dierig wurde ermahnt dass weitere Schreiben aus dem Petitionsausschuss ich als Belästigung empfinde !
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-und es bewegt sich scheinbar doch !!? : Auf Druck oder Empfehlung des Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Lammert und des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages wurde Prüfung eingeleitet !!?

Es wurde eine Prüfung der VERDIENSTE von Joachim Gauck in der Gauck Behörde 1994 eingeleitet, nach diue Beweise über Strafvereitelung im Amt aus dem Amt des Bundestagspräsidenten zugeleitet wurden.
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Die haben mich gebunden,
misshandelt, nie gebrochen.
Überlebt, Seele tiefe Wunden,
geschunden meine Knochen.
Völkerrecht, Kampf, Würde,
Täter bleiben ungeschoren.
Die regieren, meine Hürde,
Recht, es wurde, wird gebogen.
In der DDR wurde gefoltert,
Täter reden sich zu Helden,
Wiedervereinigung keine Tat,
Merkel, Gauck dazugesellten.
Meine Würde, mein Grundrecht,
verarbeiten, Täternamen genannt,
Gauck, Merkel bleiben Knecht,
Deutschland, Opfer nie anerkannt.
Die Helden tragen Leid, den Tod,
Täter mit Orden in Ämtern haust,
Helden kämpften für Dein Brot,
es werden Opfer, weil Du wegschaust.
Frank Poschau
27.04.13
Für Adam Lauks, der sich nicht von der Stasi brechen lassen wollte und heute für die Anerkennung kämpft, STAZI – Folteropfer zu sein, was von unserem System verhindert wird, auch von Tätern!
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Am 17.6.2013 schrieb ich erneut an den Petitionsausschuss – 21 Tage nach der Ehrenerklärung des Deutschen Bundestages !
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JURA NOVIT KURIA ! – DAS GERICHT KENNT DIE RECHTSÄTZE ! Bei der Berliner Justiz bin ich mir nicht sicher, deshalb:
”Gauck unterschlug Beweise über schwere Körperverletzung im Hochsicherheitstrakt der Speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim.” – Eine Strafverfolgung darf und kann nicht eingestellt werden, wenn Staatsorgane Beweise verändern bis vernichten, um die Straftat unbeweisbar zu machen und so mit Hilfe der Verjährungsfrist straflos zu stellen. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte. Die Grundrechte verkörpern eine Werteordnung, die sich mit der Menschenwürde, dem Unverletzlichkeitspostulat des GG und der Selbstbestimmung verbinden. § 13 StGB erklärt die Garantenstellung von Staatsorganen und Beamten, zu denen auch Richter gehören und zwar dahingehend, daß ein Beamter, der eine Straftat erkennt verpflichtet ist, die Ausführung der Straftat auch dann zu verhindern, wenn es dafür eine Anweisung, einen Befehl, einen Verwaltungsakt gibt. Die Beweisvernichtung ist sittenwidrig. Sittenwidrig ist dasjenige, was der grundgesetzorientierte Bürger unternimmt, welches außerhalb dessen steht, was der anständig denkende und handelnde Bürger in der jeweiligen Sache veranlassen würde. Daraus folgt, durch Beweis-Vorenthaltung, m. E. ebenfalls eine Straftat, ist die Verjährungsfrist des causalen Deliktes unterbrochen. Die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft ist ein weiteres Verbrechen, denn ich denke, daß Menschenrechtsverletzungen, spätestens auf der Ebene der Folter juis cogens sind (nicht verjähren).”
Am 13.5.2013 mit der Frau Liebig gesprochen…
Von: Adam Lauks <lauksde@yahoo.de>
In: <vorzimmer.pet4@bundestag.de> Datum: 30. Apr. 2013 – 9:03 |
—– Original Message —–
From: Adam Lauks
To: rechtsausschuss@bundestag.de
Sent: Tuesday, April 30, 2013 1:25 AM
Subject: OFFENE BRIEFE an den Bundestagspräsidenten, an den Petitionsausschuss des Bundestages und Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses
Dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zur Kenntnis :
Mit freundlichen Grüßen
Adam Lauks
Folteropfer der STAZIS
entehrt und entwürdigt
durch Deutsche Justiz
Sehr geehrter Herr Oberamtsrat !
Werter Wolfgang Dierig !
In diesem Schreiben bitte ich Sie freundlichst um die Zusendung der Anlage aus dem Ihnen zugeleiteten OFFENEN BRIEF
an den Bundestagspräsidenten Lammert das Ihnen zugeleitet wurde – darin sind die Kopien des Ermittlungsverfahrens 76 Js 1792/93 und 272 Js 2215/11 enthalten die Sie als Petitionsausschuss auf die Rechtsstaatlichkeit hättet prüfen sollen, um feststellen zu müssen, das das Erstere Ermittlungsverfahren eine einzige Strafvereitelung im Amt gewesen war, das auf den Schutz der Täter ausgerichtet war und somit eine politische Entscheidung in sich barg.. Gleichzeitig bedanke ich mich bei der Vorsitzenden Genössin Kersten Steinke und be Ihnen für die ausführliche Belehrungen über den Zuständigkeitsbereich des Petitionsausschusses. Ich hoffe das Sie auch das Bundestagspräsidialamt darüber belehrt hatten, das Ihnen dreimal meine Bittschriften übermittelt hatte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dort von der Zuständigkeit des Petitionsausschusses nicht Bescheid weiß !?
Ich erwarte abschließend ein Aktenzeichen für die eingereichte Petition gegen die Strafvereitelung im Amt des ehemaligen Sonderbeauftragten für personenbezogene Unterlagen der Staatssicherheit der DDR Joachim Gauck – die im Zuständigkeitsbereich Ihres Ausschusses liegen muss, da es sich dabei um die Beschwerde gegen eine Bundesbehörde handelt.
Ich stelle fest, dass der Petitionsausschuss für mich als Folteropfer der STAZIS nicht die richtige Stelle gewesen ist, die mir den Weg
zur Gerechtigkeit oder zu einem offiziellem Status eines Folteropfers der STASI verhelfen sollte. Bedauerlicherweise.
Die Ablehnung der Veröffentlichung der eingebrachten Petition für Implementierung des § Folter ff in das StGB unseres Rechtsstaates im Einklang mit dem Völkerrecht -Strafgesetzbuch, trotzdem 70% der Bürger dieses Landes dafür sein sollen, macht mich traurig und weckt in mir Zweifel. Die Folter ist niemals als Körperverletzung zu ahnden, die laut GG in Deutschland als unantastbar gelten soll. Dass man durch die Ablehnung der Implementierung des § Folter in das StGB direkt ablehnt die Würde des Menschen unter den Schutz des Gesetzes zu stellen, ermöglicht den Folterknechten auch künftig billig davon zu kommen, sollte ihr Foltergewerbe nachgewiesen werden.
Dadurch unterscheidet sich Deutschland in keinster Weise von der ehemaligen DDR, in wessen StGB auch keinen § für Folter gegeben hatte -und trotzdem die Folter für das Brechen des Widerstandes zum Werkzeug der Exekutive gehörte.
Adam Lauks
Folteropfer der STAZIS
entehrt und entwürdigt
durch die Deutsche Justiz
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Sonderbeauftragter der Bundesregierung für personenbezogene Unterlagen der Staatssicherheit der DDR – Joachim Gauck sagte in Halle an der Saale:
“Immer wieder fällt uns auch auf dass wir in einem tief kranken Land leben…In einer Landschaft der Lüge, und es gibt Menschen jeder Bildungsstufe die lügen bis zum Letzten “

Antwort auf den OFFENEN BRIEF AN DEN BUNDESTAGSPRÄSIDENTEN vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages !??
Zossener Strasse 66
12629 Berlin
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Berlin,28.April 2013
Bezug : Ihr Schreiben vom 24.April 2013 : Straftaten gegen das Leben -Pet 4-17-07-4513-037232a – betr. vom Bundestagspräsidenten Lammert zugeleitetes Schreiben vom 7.2.2013
Der letzte OFFENE BRIEF des FOLTEROPFERS
der STAZIS, Adam Lauks, an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wegen der Strafvereitelung im Amt des Sonderbeauftragten für personenbezogenen Unterlagen der Staatssicherheit d. DDR Joachim Gauck
Sehr geerten Damen Und Herren des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages !
Liebe Vorsitzende und ehemaligse SED Mitglied Frau Kersten Steinke !
Sollte es sich beim zugeleiteten Brief aus dem Amt des Bundestagspräsidenten um meinen an ihn am 7.Februar 2013 gerichteten OFFENEN BRIEF handeln, http://adamlauks.com/2013/02/07/offener-brief/ müssten ihnen auch die Kopien der Ermittlungsverfahren der Berliner Staatsanwaltschaft II, des Polizeipräsidenten in Berlin und der Sonderkomission ZERV 214 76 Js 1792/93 u8nd 272 Js 2215/11 befinden, die sie offensichtlich nicht angerührt hatten, geschweige den auf Rechtstaatlichkeit überprüft hatten.
Sonst hätten Sie bei der Durchsicht der Akte http://adamlauks.com/2013/01/31/die-wurde-des-menschen-ist-unantastbar-die-wurde-und-ehre-des-folteropfers-der-stazis-adam-lauks-wird-seit-30-4-1992-durch-die-berliner-justiz-mit-fusen-getreten-mit-wissen-des-deutschen-bund/
bei der Ante unter der laufenden Nr 71 und daraus entstandenem schriftlichen Verkehr sehen müssen dass es sich um die Strafvereitelung im Amt einer Bundesbehörde handelt, nämlich die des
BUNDESBEAUFTRAGTEN für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik an deren Sonderbeauftragten das Ersuchen auf Amtshilfe bei der juristischen Aufarbeitung der STASI-Verbrechen am 20.12.1993 gerichtet war.
Damit treffen eure dauernde Belehrungen, dass es sich bei den Straftaten gegen das Leben vom Folteropfer Adam Lauks nicht nur um Sache der Berliner Justiz handle, was die Sache der Länder wäre, nicht gänzlich zu.
Die offensichtliche Strafvereitelung im Amt durch die Mißachtung seiner Auskunftspflicht des Sonderbeauftragten der Bundesregierung ( Joachim Gauck ) für personenbezogene Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes liegt eindeutig im Zuständigkeitsbereich des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages.
Aus diesem Grunde bringe ich hiermit eine neue Petition ein unter dem Titel:
Strafvereitelung im Amt des Sonderbeauftragten der Bundesregierung bei dem BUNDESBEAUFTRAGTEN für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Herrn Joachim Gauck im Ermittlungsverfahren 30 Js 1792/93 aus den Jahren 1992-1997 und ihre Auswirkung auf das Folgeermittlungsverfahren wegen Folter, Mißhandlungen u.a. 272 Js 2215/11 im Jahre 2011.
Die Strafvereitelung im Amt der Berliner Justiz in beiden Verfahren ist am 18.4.2013 auf der Tagesordnung des Petritionsausschusses der Abgeordnetenhauses von Berlin gewesen, dessen Mitglieder sich die Unterlagen weitaus gründlicher angeschaut hatten, woraus sich ganz konkrete Fragen an die Staatsanwaltschaft auskristalisiert hatten.
Damit euch und der Weltöffentlichkeit und allen vier Ausschüssen des Deutschen Reichstages, deren Mittglieder und ihre Stellvertreter mit einer persönlichen Email über die Vorgänge optimal unterrichtet wurden, die Sache übersichtlich zugängig gemacht wird und damit sie bildlich nachvollziehen können wie eine Strafvereitelung im Amt aus der Gauck Behörde heraus ablief und möglich war werden hier die Akten in chronologischen Reihenfolge gezeigt.
Es geht mit Sicherheit ni9cht um eine einmalige Strafvereitelung im Amt. Meine Nachforschungen führten mich zur begründeten Vermutung dass aus dem außenparlamentarischem Raum des Sonderbeauftragten und durch ihn angestelltenj zahlreichen Hauptamtlichen des MfS, die niemals enteidigt wurden, auf die juristische Aufarbeitung der mittleren und schweren Straftaten und Verbrechen der STASI-Schergen und Folterknechten aktiv Einfluss genommen wurde wie das in meinem Falle hier jetzt bildlich dargestellt wird:
20.12.1993 Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin an den Sonderbeauftragten J.Gauck
Akte 71:
http://adamlauks.com/wp-content/uploads/2012/12/von-gauck-und-seiner-behc3b6rde-vergauckelt.jpg
Akte 72:
http://adamlauks.com/wp-content/uploads/2012/12/von-gauck-und-seiner-behc3b6rde-vergauckelt-001.jpg
Akte 73 : Eingangsbestätigung und Tagebuchnummer des Bundesbeauftragten 05.01.1994
Akte 113. Unerwünschte Mitteilung mit der Lüge des Bundesbeauftragten 05.07.1994
http://adamlauks.com/wp-content/uploads/2013/02/strafanzeige-gegen-die-gauckbehc3b6rde-004.jpg
Absatz 2: „Anhand der hier über L. Hier vorliegenden Unterlagen ( MfS AKK 5478/81, MfS AKK 14236/85 und MfS 3455/83 lassen sich Mißhandlungen nicht belegen.“
Obwohl im Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin die Augenscheinopbjekte aus dem Bestand der Gauck Behörde Lauks Betreffend angefordert wurden, hat der Sonderbeauftragter die nicht dem Ermittlungsorgan übergeben, obwohl die in seinem Besitz waren!!!
Die unumstößlichen Beweise für schwere Körperverletzung in der Speziellen Strafvollzugsabteilung von Waldheim im Hochsicherheitstrakt der Zelle „4“ hatte ich bereits in meinem Besitz -hier sind die Kopien daraus:
Galileo Galilei auf dem Gemälde, sagte einmal:
Wer die Wahrheit nicht kennt, ist nur ein Dummkopf… Wer sie aber kennt, und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher !
Der Sonderbeauftragte der Dundersregierung für personenbezogene Unterlagen der STASI kannte die Wahrheit über die schwere Körperverletzung an Adam Lauks im Hochsicherheitstrakt – Endstation von der Speziellen Strafvollzugsabteilung von Waldheim !
Meldung des Stabes der VOPO an die Bezirksverwaltung des MfS vom 23.06.1985
http://adamlauks.com/wp-content/uploads/2012/12/ermittlungsverfahren-30-js-1792-93-025.jpg
http://adamlauks.com/wp-content/uploads/2012/12/ermittlungsverfahren-30-js-1792-93-024.jpg
http://adamlauks.com/wp-content/uploads/2012/12/ermittlungsverfahren-30-js-1792-93-026.jpg
1.Ergänzungsmeldung – Verleumdung zwecks Täterschutz
http://adamlauks.com/wp-content/uploads/2012/12/ermittlungsverfahren-30-js-1792-93-027.jpg
2.Ergänzungsmeldung: Täter kommt straffrei davon- ich war seit 20.12.84 im Hungerstreik und hatte im Waldheim in der gabzen Zeit die Zelle Vier nie verlassen dürfen… Es gibt auch ein Protokoll über die Vernehmumg des Ohrenzeugen aus der Nebenzelle geführt durch die K.
http://adamlauks.com/wp-content/uploads/2012/12/ermittlungsverfahren-30-js-1792-93-028.jpg
Die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft II konnte ich das erste Mal in Kopie einsehen erst im Januar 2013 und eine Strafanzeige gegen die Gauck Behörde war eine konsequänte Handlung meinerseits, obwohl ich mir dessen bewußt war dass der Weg zur Gerechtigkeit dirch den stasifreundlichen Oberstaatsanwalt Reichelt verbaut war, bei der Bearbeitung meiner 2. Strafanzeige wegen Folter u.a.Delikte vom 11.4.2011.
Die Strafanzeige wurde wegen der Verjährung eingestellt. Somit ist der Sonderbeauftragter von der Strafe verschont aber die ungeheuere moralische Schuld in meinem Falle bleibt.
Die Ermittlungen wegen Körperverletzung wurden ausgebremst und durch die dubiose Zuspielung von zwei Aktenkopien übte er direkten Einfluss auf das Ermittlungsverfahren das später, auch trotz dem alle Beweise für Folter und Übergriffe der IM ÄRZTE im Dienste des Mfs vorlagen, wegen angeblichem Mangels an Beweisen bzw Falschen Zeugenaussage des Haupttäters IM NAGEL -Oberstleutnant Dr. Zels eingestellt wurden.
Vor etwa 2-3 Wochen rief ich den damaligen einstellenden Oberstaatsanwalt Lorke an.. er konnte sich weder an mich, noch an das damalige Ermittlungsverfahren, natürlich, nicht mehr erinnern, hgenau wie auch mein damaliger Strafverteidiger Dr. Friedrich Wolff – IM JURA.
Sehr geehrter Damen und Herren des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages !
Liebe Vorsitzende und ehemaligse SED Mitglied Frau Kersten Steinke !
Betreff: Ihr Schreiben vom 7.März 2013 als Bezug auf meinen OFFENEN BRIEF vom 20.November 2011 an den Bundestagspräsidenten Lammert der Ihnen zur wohlwollenden Prüfung zugeleitet wurde als Pet 4-17-07-4513-031242
“Die ratio legis! also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden.” Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache” –
Strafrechtsprofessor und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Winfried Hassemer – 2003.
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—– Original Message —–From: Adam LauksSent: Tuesday, April 30, 2013 1:25 AMSubject: OFFENE BRIEFE an den Bundestagspräsidenten, an den Petitionsausschuss des Bundestages und Petitionsausschuss des AbgeordnetenhausesDem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zur Kenntnbis :Mit freundlichen GrüßenAdam LauksFolteropfer der STAZISentehrt und entwürdigtdurch Deutsche JustizSehr geehrter Herr Oberamtsrat !Werter Wolfgang Dierg !In diesem schreiben bitte ich Sie freundlichst um die Zusendung der Anlage aus dem Ihnen zugeleiteten OFFENEN BRIEFan den Bundestagspräsidentenm Lammert Darin sind die Kopien des Ermittlungsverfahrens 76 Js 1792/93 und 272 Js 2215/11 enthalten die Sie als Petitionsausschuss auf die Rechtsstaatlichkeit hättet prüfen sollen, um feststellung zu müssen das das Erstere Ermittlungsverfahren eine einzige Strafvereitelung im Amt gewesen ist die auf Schutz der Täter ausgerichtet war und somit eine politische Entscheidung in sich barg.. Gleichzeitig bedanke ich mich bei der Vorsitzenden Genössin Kersten Steinke und Ihnen für die ausführliche Belehrungen über den Zuständigkeitsbereich des Petitionsausschusses. Ich hoffe das Sie auch das Bundestagspräsidialamt darübert belehrt hatten, der Ihnen dreimal meine Bittschriften übermittelt hatte. Ich kann mir nicht vorstellen dass man dort von der Zuständigkeit des Petitionsausschusses nicht Bescheid weiß !?Ich erwarte abschließend ein Aktenzeichen für die eingereichte Petition gegen die Strafvereitelung im Amt des ehemaligen Sonderbeauftragten für personenbezogene Unterlagen der Staatssicherheit der DDR Joachim Gauck – die im Zuständigkeitsbereich Ihres Ausschusses liegen muss, da es sich um die Beschwerde gegen eine Bundesbehörde handelt.Ich stelle fest dass der Petitionsausschuss für mich als Folteropfer der STAZIS nicht die richtige Stelle gewesen ist die mir den Weg zur Gerechtigkeit oder zu einem offiziellem Status eines Folteropfers der STASI verhelfen sollte. Bedauerlicherweise.Die Ablehnung der Veröffentlichung der eingebrachten Petition für Implementierung des § Folter ff in das StGB unseres Rechtsstaates im Einklang mit dem Völkerrecht -Strafgesetzbuch, trotzdem 70% der Bürger dieses Landes dafür sein sollen, macht mich traurig und weckt Zweifel. Die Folter ist niemals als Körperverletzung zu ahnden! Es ist der direkteste Angriff oder Anschlag auf die Würde des Menschen die laut GG in Deutschland als unantastbar gelten soll. Dass man durch die Ablehnung der Implementierung des § Folter in das StGB direkt ablehnt, die Würde des Menschen unter den Schutz des Gesetzes zu stellen, ermöglicht den Folterknechten auch künftig billig davon zu kommen, sollte ihr Foltergewerbe nachgewiesen werden.Dadurch unterscheidet sich Deutschland in keinster Weise von der ehemaligen DDR, in wessen StGB auch keinen § für Folter gegeben hatte -und trotzdem die Folter für das Brechen des Widerstandes zum Werkzeug der Exekutive gehörte.Adam LauksFolteropfer der STAZISentehrt und entwürdigtdurch die Deutsche JustizAKTUELL : Kurierdienst der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz kam und brachte Post – siehe im Verlauf.
Die Staatsanwaltschaft Berlin erhielt auch Fragen aus dem Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin, die
sie bis zum 20.Mai 2013 zu beantworten hat. Die ganze Öffentlichkeit brennt darauf wenn es auch nach 20 Jahren ist !!?
Warum wurde gegen die Folterknechte und andere Täter nicht ermittelt, trotz vorliegenden Beweisen über schwere Körperverletzung und Folter die in den Gesundheitsakten ( seit 1994) und Gefangenenpersonalakten (seit 1996) der
Staatsanwaltschaft II nachweislich vorgelegen hatten ?
Obwohl die Gesundheitsakten zur Begutachtung nicht mehr gebraucht wurden, lagen sie bei der Staatsanwaltschaft herum, obwohl die im abgetrennten Ermittlungsverfahren in Sachsen dr5ingend gebraucht wurden !? Dadurch wurde das Verfahren
der Staatsanwaltschaft Dresden eusgebremst und folglich eingestellt. Die Akte wurde in der gesetzlich vorgesehenen Aufbewarungsfrist vernichtet !? Das Ermittlungsverfahren war auf Täterschutz ausgerichtet.
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