26.04.13 Wann fängt die Aufarbeitung der DDR-Aufarbeitung an !?? Fangen wir mit den Verdiensten ihres ersten Sonderbeauftragten an !?? Beschwerde gegen Joachim Gauck im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 28.4.2013 angekommen -Vorwurf § 528a Strafvereitelung im Amt – Ermittlungsverfahren wegen Verjährung von der StA eingestellt. Die moralische Schuld bleibt …
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Wir sollten die Sonderbehörde auflösen
Warum !?? – Wenn Du den folgenden Link anklickst und zu Ende gelesen hast wirst es begreifen dass diese Behörde es nie hätte geben dürfen, vor allem nicht unter jener Leitung und mit jener Bestückung, als ABM für arbeitslos gewordene STASI-NVA-VP-ZOLL und Parteikader.
Warten ist keine Option, es besteht Handlungsbedarf:
Deutschland braucht eine Debatte, wie es mit der Aufarbeitung der Stasi-Unterlagen weitergehen soll.
Eine Sonderbehörde braucht man dazu nicht. Die BStU Behörde braucht man für die Aufarbeitung der DDR – Aufarbeitung nicht mehr !
Frei nach und mit Wolfgang Thierse
Kürzlich debattierte der Deutsche Bundestag über den Bericht der Bundesregierung zum “Stand der Aufarbeitung der SED-Diktatur“. Diese Debatte bot Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit einer zentralen Frage: Wie geht es weiter mit der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU)?
Bedauerlicherweise lehnten es Kulturstaatsminister und Regierungskoalition ab, sich noch in dieser Legislaturperiode mit dem Thema zu befassen – ein großes Versäumnis. Denn es ist an der Zeit, auf breiter Basis über die Zukunft der BStU-Behörde zu diskutieren, also über die Frage, wie die Aufarbeitung der SED-Diktatur angemessen weiterentwickelt werden sollte.
In den vergangenen 23 Jahren ist eine vielfältige staatlich geprüfte und gelenkte monopolisierte Aufarbeitungsindustrie -“Aufarbeitungslandschaft” entstanden. Unzählige Forschungsarbeiten wurden publiziert. Stiftungen, Gedenkorte und Museen tragen zur Aufklärung über die SED-Diktatur bei – ebenso viele ehrenamtliche und private Initiativen. Aufarbeitung, darüber herrscht mittlerweile Konsens, ist eine zivilgesellschaftliche Aufgabe, die in ihrer ganzen Breite nur gelingt, weil engagierte Bürgerinnen und Bürger sich dafür einsetzen.
Das Gedenken an die Opfer, die Aufklärung von SED-Unrecht und die Erforschung der DDR-Geschichte bilden einen wesentlichen Bestandteil unserer Erinnerungskultur. Die 2008 im Bundestag beschlossene Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes trägt dem Rechnung. Sie sieht vor, “den dezentralen und pluralen Charakter der Gedenkstättenlandschaft zu festigen, der sich durch ein Neben- und Miteinander von ehrenamtlicher und professioneller Arbeit, lokaler, regionaler und überregionaler Verantwortungsübernahme sowie individuellem und kollektivem Engagement auszeichnet”.
Fortsetzung der Sonderstellung
Wolfgang Thierse fordert: Die Zukunft der Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen muss diskutiert werden
Um diesem Anspruch auch künftig gerecht zu werden, muss man darüber nachdenken, wie nach 2019 mit der für die Aufarbeitung so wichtigen BStU-Behörde umgegangen werden soll. Es gilt zu klären, wie sich deren Aufgaben (Akteneinsicht, Archiv, Forschung, Bildung) in den Kontext der vielen Einrichtungen und Initiativen einordnen lassen und wie sie wahrzunehmen sind. Seit der Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes im vergangenen Jahr steht fest, dass die BStU-Behörde in der gegenwärtigen Form bis mindestens 2019 existieren wird.
Aber was dann? Während die Aufarbeitung selbst auf absehbare Zeit nicht abgeschlossen sein kann, ist die BStU-Behörde in ihrer jetzigen Form endlich. Sie wurde 1990 als “Sonderbehörde” geplant und stellt eine Ausnahme dar. Im öffentlichen Bewusstsein mag diese Einsicht nicht in dieser Deutlichkeit verankert sein, doch bedarf weniger die Veränderung der Kompetenzen der BStU-Behörde der Rechtfertigung, als vielmehr eine Fortsetzung ihrer Sonderstellung.
In der historischen Situation von 1989/90 war es wichtig und richtig, institutionelle und rechtliche Sonderregelungen zu schaffen, damit wir rechtsstaatlich mit einer nicht rechtsstaatlich zustande gekommenen Hinterlassenschaft umgehen konnten. Dazu gehörte auch, den Beauftragten für die Stasi-Unterlagen mit großer Unabhängigkeit auszustatten – Unabhängigkeit vor allem von parteipolitischem und behördlichem Einfluss.
Praktisch wurden, im Einvernehmen beider Geheimdienste oder besser auf ultimatives Verlangen der Generalität des MfS, die noch nicht geschredderten Überreste des MfS Archiv vor dem Zugriff des Bundesarchivs gerettet, wo die wie geplant als Archiv einer aufgelösten Organisation oder Behörde hingehört hätten. Mehr noch es wurde unter der maßgäblichen Mitwirkung der Generalität des MfS ein Aussenparlamentarischer Raum geschaffen und mit Joachim Gauck an der Spitze mit 68 Hauptamtlichem MfDlern bestückt.
Diese politikferne Sonderstellung hat heute ihre Bedeutung verloren. Heute will niemand mehr die Stasi-Unterlagen verbrennen, wie noch 1990 der letzte DDR-Innenminister Peter-Michael Diestel, aber auch der Herr Schäuble brannte nach der Vernichtung der Akte und Generalamnestie aller Straftaaten der STASI. Dieser verkündete damals, die Aktenöffnung werde zu Mord und Totschlag führen. Das ist nicht geschehen, der Rechtsstaat hat sich bewährt.
Öffentlich besorgte Stimmen
Anders und mit Jörn Mothes und Markus Meckel formuliert: Die Sicherung des Zugangs zu den Stasiakten bedarf weiterhin rechtlicher Sonderbedingungen, sie bedarf aber nicht dauerhaft der Existenz einer Sonderbehörde. Die Gedenkstättenkonzeption des Bundes von 2008 sieht deshalb für die gegenwärtige Legislaturperiode die Einsetzung einer Expertenkommission vor, die über die Perspektive des BStU nachdenken und Handlungsvorschläge erarbeiten soll, wie und in welcher Form die Aufgaben der BStU-Behörde mittel- und langfristig zu erfüllt werden sollen.
Eine solche Kommission ist auch im schwarz-gelben Koalitionsvertrag vereinbart, aber die Koalition hält sich leider nicht an den eigenen Beschluss! Sie wehrt vielmehr eine ernsthafte Debatte über die Zukunft der Aufarbeitung ab.
Dabei mehren sich öffentlich besorgte Stimmen: Kommt die Behörde ihrem Hauptauftrag angemessen nach, nämlich: Bürgerinnen und Bürgern Einsicht in ihre Akten zu gewähren? Reagieren Politik und Behörden angemessen auf die Veränderungen, die mit zunehmendem zeitlichen Abstand zum Gegenstand der DDR-Geschichte für Aufklärung und Aufarbeitung entstehen?
Der jüngst vorgelegte, elfte Tätigkeitsbericht des BStU beklagt dezidiert personelle Schwierigkeiten bei der Bereitstellung der Akten. Die Wartezeiten für Antragsteller verlängern sich auf mittlerweile bis zu drei Jahre. Dies ist nicht akzeptabel. Es besteht Handlungsbedarf!
Diktatur und Demokratie
Auch der Blick in die Länder zeigt, dass Zuwarten nicht genügt. Längst sind dort weitreichende Veränderungen im Gange. Der Thüringische Landtag beispielsweise diskutiert gegenwärtig – und durchaus kontrovers – einen Gesetzentwurf, mit dem das thüringische Stasi-Unterlagengesetz abgeschafft und der Landesbeauftragte in einen Aufarbeitungsbeauftragten mit neuem Aufgabenprofil umgewandelt werden soll.
Der Bundesbeauftragte seinerseits legte kürzlich erste Pläne vor, den einstigen Sitz der Stasi-Zentrale in der Normannenstraße zu einem “Campus der Demokratie” umzugestalten – und forderte eine öffentliche Diskussion darüber. Doch mit der Weigerung, die notwendige Expertenkommission einzusetzen, versagt die Regierungskoalition auch ihm diese Debatte.
Dabei ist die Idee des “Campus der Demokratie” in mehrfacher Hinsicht ambivalent. Zunächst führt sie inhaltlich in die Irre. Es ist nämlich falsch zu glauben, die Anschauung der Diktatur bringe Demokraten hervor! Dies geschieht ebenso wenig, wie die Betrachtung des Lasters die Tugend mehrt – um Richard Schröder zu zitieren. Viel wichtiger noch beinhaltet die Idee des Campus grundlegende und langfristige Weichenstellungen – weg von der zentralen Aufgabe des BStU, Bürgerinnen und Bürgern Akteneinsicht zu gewähren, hin zur Etablierung der Unterlagen-Behörde als dauerhafte, große Bildungseinrichtung.
Eignet sich die BStU-Behörde für diese Aufgabe? Wollen und brauchen wir eine solche Zentralisierung der Bildung beim BStU? Besteht nicht die Gefahr, dass sich Aufarbeitung damit ausschließlich auf die Auseinandersetzung mit Stasi-Unrecht konzentriert, also verkürzt, und dass statt einer pluralen, eigeninitiativen Aufarbeitung von unten eine zentrale Bildungseinrichtung mit inhaltlich verengter Deutung von oben gefördert würde?
Im Sinne der Freiheit
Die BStU-Behörde leistet wichtige Arbeit und verfügt zu Recht – auch international – über Ansehen. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, muss sie weiterentwickelt werden. Sechs Aspekte wären zu diskutieren. Erstens, die Stasiüberprüfungen: Sie werden 2019 enden. Dreißig Jahre nach dem Fall der Mauer ist es weder politisch noch menschlich angemessen, dass der Verdacht auf dann weit zurückliegende Stasiverwicklungen noch eine Rolle bei Entscheidungen über Anstellungen und Berufungen spielt.
Zweitens wird der Bedarf schwinden, eine behördeneigene Spezialforschung zu unterhalten. Sukzessive erschließt die Behörde ihre Archivbestände mit dem Ziel, externen Wissenschaftlern den Zugang zu den Akten zu erleichtern. Über kurz oder lang werden deshalb, wie bereits begonnen, einschlägige zeitgeschichtliche Institute diese Forschung weiterführen können. Im Sinne der Freiheit und Pluralität der Wissenschaft muss dies auch das Ziel sein.
Bei allen Veränderungen muss, drittens, die Möglichkeit der Akteneinsicht für Betroffene unbedingt erhalten bleiben. Diese Kernaufgabe ist dauerhaft sicherzustellen – auch für die Zeit nach 2019. Gleiches gilt für restauratorische Fragen des Bestanderhalts.
Viertens gehört zu den wesentlichen Funktionen des BStU, Ansprechpartner für internationale Kooperationen zur Aufarbeitung diktatorischer Vergangenheit zu sein. Die BStU-Behörde besitzt nicht nur für Deutschland besondere Bedeutung, sondern ist international zum Symbol dafür geworden, wie Aufarbeitung gelingen kann.
Authentische Orte spielen eine Rolle
Fünftens: Auch die historische und politische Aufklärungsarbeit wird selbstverständlich nicht abgeschlossen sein. Allerdings muss ernsthaft darüber nachgedacht werden, welche der bestehenden Einrichtungen diese Aufgabe übernehmen können – zu denken wäre an die Stiftung Aufarbeitung oder die Bundes- bzw. die Landeszentralen für politische Bildung. Bei allen Überlegungen werden authentische Orte eine große Rolle spielen. Das Stasi-Museum mit dem Dienstzimmer von Mielke in der Normannenstraße, aber auch einzelne Außenstellen in den Ländern bleiben für die historisch-politische Bildung vor Ort wichtig.
Und sechstens: In diesem Kontext wäre über eine geeignete Trägerstruktur nachzudenken, in die das Stasi-Museum integriert werden kann. Bedenkenswert bleibt die nicht ganz neue Idee, unter dem Dach einer Bundesstiftung die Gedenkstätte Hohenschönhausen als Ort der Opfer und die Normannenstraße als Ort der Täter zusammenzufassen.
Die Debatte sollte endlich eröffnet werden, eine unabhängige Expertenkommission berufen werden. Sie muss die Arbeit der BStU-Behörde analysieren, evaluieren und Empfehlungen erarbeiten. Ihre Ergebnisse müssen für die Öffentlichkeit nachvollziehbar und akzeptabel sein. Neben Vertretern der Bundestagsfraktionen sind Vertreter der Wissenschaft, des Archivwesens, der politischen Bildung zu beteiligen, außerdem Landesvertreter und die Opferverbände.
Wir brauchen eine grundsätzliche Diskussion über Zuschnitt und Qualität der Aufarbeitung und nicht eine Tabuisierung einer solchen Debatte. Und wir brauchen sie jetzt.