“DIE STRAFVERFOLGUNG VON DDR UNRECHT ” als Ergebnis der Gauckschen Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung der ALTLAST DES BÖSEN – FAKTEN UND ZAHLEN – Dichtung und Wahrheit !

—– Original Message —–
From: “Adam Lauks”
To: “Anja Schepke”
Sent: Thursday, March 14, 2013 11:29 AM
Subject: Re: Bitte um ein Gesprächstermin betr. juristische Aufarbeitung der mittleren und schweren Straftaten des MfS

Mißhandlung an Gefangenen OFFENE EMAIL AN PROF. DR. WERLE

Sehr geehrter Dr. Werle !
Hiermit bedanke ich mich für Ihre Antwort und Ihren Rat einen Rechtsanwalt aufzusuchen !?

Die “ratio legis! also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheits-schädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden.” Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autono-mie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache” –

Strafrechtsprofessor und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Prof Dr.Winnfried Hassemer – 2003. R.I.P.

Nach dem Bundesverfassungsgericht am e21.1.2013 beschlossen hatte, meine Ver-fassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, sind die Rechtswege in unserem Rechtsstaat ausgeschöpft was die Folterungen in den Zuchthäußern der DDR anbetrifft und mir bleibt der Weg nach Strasbourg offen um meinen Status eines Folteropfers des MfS zu erlangen und meine Ehre und Würde wieder herge-stelt zu bekommen die mir die Berliner Justiz in letzten 28 Jahren genommen hatte und das Bundesverfassungsgericht das für rechtens befand. Ich habe gewußt dass Sie mir kein Gesprächsthema mehr einräumen werden schon als ich darum bat.

Die geschichtliche Kategorie Folter in der DDR Strafvollzugseinrichtungen haben Sie mit Professor Marxen in Eueren Arbeiten eliminiert soweit, das nie-mand behaupten kann oder darf in den DDR Zuchthäußern wurden Häftlinge gefoltert und mißhandelt oder sogar getötet. Drei von vier Folteropfern beha-upten das und meine Beweise hatte ich Ihnen bei unserem Gespräch auf den Tisch damals gelegt gehabt.

76 Js 1792/93 Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft II Berlin ZERV 214 -§ 528a Strafvereitelung im Amt der Berliner Justiz als “Juristische” Aufarbeitung der Folter in der STAZI-Haft an Adam Lauks –Die Würde des Menschen ist unantastbar !!?- “ Siegerjustiz “ oder Die Würde und Ehre des Folteropfers der STAZIS, Adam Lauks wird seit 30.4.1992 durch die Berliner Justiz mit Füßen getreten mit Wissen des Deutschen Bundestages, des Generalbundesanwalts und Bundesministerin der Justiz !!!

Worüber ich mit Ihnen als Professor für Deutsches Strafrecht sprechen wollte, worum ich Sie bitten wollte, als kompetenteste Person in Berlin war: Das Ermitt-lungsverfahren 30 1792/93 das Sie unter dem obigen Link komplett finden, auf die Rechtsstaatlichkeit zu überprüfen.

Es ist sehr merkwürdig, für mich aber nachvollziehbar, dass Sie sich verweigern dies zu tun, denn damit würden Sie einem Folteropfer des MfS als erster Rechtsge-lehrter helfen.

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Der Generalbundesanwalt war in der Lage 1992 eindeutige Aussage zu treffen das, mein Gerichtsprozes vor dem damaligen Stadtgericht Berlin-Mitte DDR auf keiner rechtsstaatlichen Grundlage abgelaufen war, und Sie weichen hier aus, lediglich eine Aussage über die Rechtsstaatlichkeit des durch die Staatsanwaltschaft II Berlin geführten Ermittlungsverfahrens zu treffen? Ihre Aussage ist weitaus kompetenter als irgendeinen Rechtsanwalts. Mir einen Rechtsanwalt aus Frankfurt an der Oder vorzuschlagen, einen Ossi dazu, grenzt fast an Vermessenheit und Verhöhnung. Übrigens, wußten Sie dass Frankfurt an der Oder in der DDR als Kadermüllhalde galt !?? Alles  was als Kader Fehler begangen hatte wurde dorthin versetzt – dienstverpflichtet.

In Sachen FOLTER hatte ich schon einen Richter des OG der DDR als Rechtsanwalt gehabt,-Ihr Kollege Professor Dr.Jörg Arnold, der sich als IMS ALTMANN und für das Oberste Gericht der DDR bestätigte B Kader des MfS entpuppte, der auch eine ganze Reihe Veröffentlichungen brachte die in Ihre und Kerbe des Professor Marx-ens einschlagen:

“In der DDR ist nicht gefoltert worden !”

Zwei Maßnahmen werden oder wurden gleichzeitig vollstreckt !??

Zum gleichen Zeiotpunkt werden zwei Maßnahme an Adam Lauks vollstreckt !

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Für Folterungen in der DDR wurde keiner strafrechtlich verfolgt und verurteilt

Folter in der DDR
war täglich an derTagesordnung

Seit 1991 schon bemühte sich IMS  ALTMANN den Menschen in Deutschland die DDR Justiz als eine Justiz des Rechtsstaates zu legitimieren, was Euch zweifelsohne auch gelungen ist.

Man handelte weiter mit den STAZIS - Täter

Juristische Aufarbeitung abgeschlossen 2005

Strafverfolgung nach der Vereinigung hat kläglich versagt

Strafverfolgung nach der Vereinigung(Ohne Spionageverfahren )

Wenn man die Statistik der Strafverfolgung sich zu Gemüte zieht als Ergebnis der Ermittlungen von über 300 Ermittler der ZERV, geht es nach dem was abgeurteilt wurde in 40 Jahren der DDR hervor, dass die DDR größerer Rechtsstaat war als Rechtsstaat Bundesrepublik.

Das es so ist haben Sie persönlich mit Ihrer wissenschaftlichen Arbeit maßgeblich beigetragen, was nicht als Vorwurf aufgefasst werden soll, denn Sie konnten sich nur der MfS Akte bedienen über die Joachim Gauck und die Geheimdienstler geherrscht hatten in dem außenparlamentarischen Raum der Gauck Behörde. So wie in meinem Falle, der Staatsanwaltschaft II, wurden auch Ihnen Augenscheinobjekte als Beweise für mittlere und schwere Straftaten, seitens der Gauck Behörde vorenthalten.

Nur dadurch erklärt sich Ihr und Marxens verzerrtes Bild der DDR Exekutive und des Mfs wenn es um Folter, mittlere und schwere Verbrechen geht in Zuchthäusern der DDR.

Das Ermittlungverfahren das Sie zu begutachten und auszuwerten ablehnen, wird generalisiert und verallgemeinert, die Statistik über die Strafverfolgung des DDR Unrechts, die 2005 endete, ist der beste Beweis dafür.

Es ist sehr bedauerlich, Professor Dr. Wehrle, dass man den sozialen Frieden im vereinten Deutschland  durch den Schutz der Täter gewährleisten wollte. Man ließ unsere Folterknechte und Peiniger, mit meinem Blut an ihren Händen als unbescholtene Bürger des vereinten Deutschland ihr verbrecherisches Unwesen weiter treiben. DARIN ist der Grund der Spaltung in Deutschland Ost-West und aber auch Spaltung Ost-Ost vor der man die Augen schließt. Im Osten wurde der soziale Frieden nicht wiederhergestellt, im Gegenteil, wenn Sie das Schreiben im Anhang sich zu Gemüte ziehen, werden Sie feststellen müssen dass die Säulen,Träger der DDR Diktatur, Angehörigen der VOPO,Zollorgane und Grenzschutz in  den JOBCENTERN weiterhin die Verlierer der Wende in Angst und Schach halten. 

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Daran tragen die die Juristische Aufarbeitung so gestaltet hatten, wie sie gestaltet wurde, die Verantwortung, wobei die große Verdienste der Gauck Behörde zufallen würde, die schon die Vor – Verurteilungen gemacht hatte, wobei sie sich der Hilfe der 68 Hauptamtlichen STAZIS und des SED Kaders aus Berliner Ministerien und Verwaltung bediente und noch heute bedient.

Für Ihr Kneifen und Feigheit vor der historischen Wahrheit habe ich volles Verständnis. Sie sind nicht der Einzige und  die Täter zu schützen, unwichtig od sie NAZIS – STASIS oder STAZIS sind hat in unserem Deutschland Tradition:

Mit freundlichen Grüßen

Adam Lauks

Folteropfer der STAZIS

entehrt und entwürdigt ohne Status eines Folteropfers

durch die Berliner Justiz

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Um Deutung des folgenden Dokuments angehalten, gab es  aus der Humboldt Uni  – von Professor Dr. Werle auch keine Antwort. Rehabilitierungskammer des Kammergerichtes verweigerte auch die Deutung  dieses Verwirklichungsersuchens !?? Wen so deutlich formuliertes Ersuchen  nicht gedeutet werden kan, auch weitere Institutionen wagten sich nicht  an die Deutung. Wie ging es dann erst bei der Aufarbeitung des DDR Unrechts wo andere Augenscheinobjelkte vorlagen die weniger

Klaarheit in sich hatten. Ausser der Historikern aus Hohenschönhausen und aus der BStU – “Das heißt, Herr Lauks, dass Sie  anschließend aus der DDR hätten rausgeschmissen werden müssen !”  wagt sich keiner daran. Nicht der verstorbener  ehemalige Richter des Obersten Gerichts Winnfried Hassemer, nicht Professor Dr. Klaus Schröder, nicht mal Professor Dr. Siebert vom Max-Planck-Institut,  der seit  1991, im Institut Professor Dr.Jörg Arnold sitzt und publiziert als IMS ALTMANN des MfS und als für die übernahme des Obersten Gerichtes bestätigtes B-Kader des MfS, einen zu sitzen hat, der das Dokument bereits bei der Sichtung meiner auf betrügerische Art und Weise  erschlichene Akte.

Weil aus dem Dokumment hervorgeht, dass mich die STAZIS 2 Jahre und 5 Monate   über diesen Ausweisungstermin in ihren Klauen behalten hatten!? Die Gründe dieser Willkür haben eindeutig brisanten politischen Innhalt damals gehabt, wie das  heute noch mit der Deutung des Verwirklichungsersuchens der Fall ist.

a) zu jenem Zeitpunkt  mich auszuweisen wäre  das für den durch MfS kassierten Consul Jugoslawien, der  sein Diplomatenstatus  mißbrauchend die Quarzuhren selber  schmuggelte und auf den Markt nach Leipzig brachte und bei den Schwarzhändlern enorme Summen Geld in DM umtauschte, garantierter Abbruch seiner tätigkeit und Urteil in Jugoslawien wegen besudelung des Ansehen des Landes;

b) zu jenem Zeitpunkt blute ich zunehmend altäglich aus zwei offenen Blutgefäßen,  die IME ARZT NAGEL – Oberstleutnant  MR Dr.Zels Leiter des MED-punktes Berlin Rummelsburg am 28.2.1983 bei einer  durch Anwendung von Gewalt durchgeführten Recktoskopie durchtrennt hatte. In meiner Zelle  beobachtet das HauptamtlicherOffizir des MfS Manfred Heinze (auf Dienstreise);

c) es laufen diplomatische Vorbereitungen für den Besuch Erich Honeckers in Belgrad (1984)

Lediglich eine hingekritzelte Randbemerkung und das Gesetz wurde ausser Kraft gesetzt

Das Verwirklichungsersuchen auf Ausweisung hatte für HVA keine Gültigkeit. Die Gerichtsakte wurde gleich nach dem Urteilsspruch der HVA überstellt und tauchte nie wieder auf, samt Verhandlungsprotokoll.

 

wehrle-marxen - Kopie

 

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wehrle-marxen-009-e1363292124573 - Kopie

Wehrle - Marxen 009

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—– Original Message —–
From: “Anja Schepke”
To: “Adam Lauks”
Sent: Wednesday, March 13, 2013 10:51 AM
Subject: Re: Bitte um ein Gesprächstermin betr. juristische Aufarbeitung der
mittleren und schweren Straftaten des MfS – Mißhandlung an Gefangenen

Sehr geehrter Herr Lauks,
an das Gespräch, das wir vor einiger Zeit geführt haben, erinnere ich mich gut. In diesem Gespräch habe ich Ihnen mitgeteilt, was ich zu IhremFall beitragen kann. Jetzt geht es Ihnen um eine Beratung, die durch einen Rechtsanwalt
erfolgen sollte, falls weitere Schritte einzuleiten sind. Mein Aufgabenkreis ist dies nicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich daher für einen weiteren Termin nicht zur Verfügung stehe. Stattdessen empfehle ich Ihnen, sich an einen einschlägig tätigen Rechtsanwalt zu wenden. Herr Hassemer, mit dem Sie offenbar in Kontakt sind, wäre sicher auch ein guter Ratgeber. Er ist auch anwaltlich tätig. Ansonsten käme möglicherweise Herr RA Dr. Weberling in Betracht, der sich mit einem einschlägigen Aufarbeitungsprojekt befasst. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Hinweisen weiterzuhelfen und bin
mit freundlichen Grüßen

Ihr Gerhard Werle

Am 06.03.2013 10:49, schrieb Adam Lauks:
Sehr geehrter Professor. Dr. Werle !
Immer noch unser letztes Gespräch in Erinnerung bitte ich Sie freundlichst um eine halbe Stunde Ihrer kostbarer Zeit. Sie sind mir vom Professor Dr. Hassemer genannt worden als kompetente Preson für das deutsche und internationale Strafrecht.
Bevor ich den Weg nach Strasbourgh beschreite möchte ich noch Ihre geschätzte Meinung einholen. Nämlich, seit paar Wochen erst habe ich die Kopie des ersten Ermittlungsverfahrens 76 Js 1792/93 der Staatsanwaltschaft II Berlin – ZERV 214.
Als ich Sie damals gesprochen hatte und Ihnen Augenscheinobjekte als Beweise für die Folter vorlegte schauten Sie mich mißtrauisch an und gaben mir zur Kenntnis,was ich ohnehin schon wusste, dass es keinen § für Anstiftung zur Folter und § Folter im StGB der DDR gab und in unserem auch nicht gibt. Am 30.6.2002 hat Deutschland das Völkersttrafgesetzbuch anerkannt oder ratiffiziert, ohne dass es für die §Folter im StGB greift.
Ich bin im Besitz von Beweisen dafür dass die Gauck Behörde (im o.g. Ermittlungsverfahren) für das Verfahren von kapitaler Bedeutung Augenscheinobjekte trotz eindeutigen und unmißverständlichen Ersuchens der Staatsanwaltzschaft im Original zu
überstellen, nicht nachgekommen war. Dadurch war erst das Ermittlungsverfahren wegen schweren Körperverletzung ausgebremst, von vorne herein.
Außerdem tauchen zwei denunzierende Kopien der BStU die auf dubiose Weise in die Staatsanwaltschaft gelangen, die eigentlich nichts sagender sein können, waren aber geeignet mich als Mensch zu denunzieren, zu entwürdigen, der Staatsanwaltschaft
Richtung zu weisen. Der Verlauf der Ermittlungen ist auch für Leien mehr als durchschaubar und eindeutig auf den Schutz der Täter ausgerichtet. Es ist nicht nur eine Anhäufung von gröbst denkbaren Ermittlungsfehlern sondern ist das ganze Verfahren eine einzige Strafvereitlung im Amt. Die ergebnise der Strafverfolgung nach der Wende kennend, besonders was die Mißhandlung von Gefangenen und Denuntiation anbetrifft, wird das nach der generalisierung meines Falles mehr als deutlich und erklärbar.
Die damalige Gauck Behörde die als außenparlamentarischer Raum von Wissenschafftlern abqualiffiziert wurde( Schröder,Klein,Alisch Mai 2007), hatte schon Vorverurteilungen getroffen, in dem sie Augenscheinobjekte mit Beweiskraft für mittlere und schwere Straftaten den Ermittlungsorganen einfach vorenthalten hatte. Dies ist nicht zum zwecke der Erhaltung des sozialen Friedens genutzt sondern und lediglich um die Verbrecher  der verdienten Strafe zu entziehen…In meinem Falle ist das mehr als deutlich.
Ich würde gerne Ihnen meine Akte vorlegen und um Ihre Begutachtung bitten, im Bezug auf Rechtsstaatlichkeit des Ermittlungsverfahrens, das angeblich mangels an Beweisen eingestellt wurde, bzw. durch falsche Zeugenaussage eines der Täter.
Nach 20 Jahren zu erfahren dass der Oberstaatsanwalt Lorke die Beweise für Folter bei der Vernehmung meiner Schergen in den Händen hatte und die den Tätern nicht mal erwähnt, geschweige den vorgehalten hatte ist zutiefst entwürdigend und verhöhnend.
In Erwartung einer Terminbestätigung verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Adam Lauks
Folteropfer der STAZIS
und
Presseopfer von ASV AG (BILD) und SPIEGEL

> Sekretariat Prof. Dr. Werle
> Lehrstuhl für deutsches und internationales Strafrecht,
> Strafprozessrecht und Juristische Zeitgeschichte
> Humboldt-Universität zu Berlin
> Unter den Linden 6
> 10099 Berlin
> Tel.: +49-30-20 93-33 26
> Fax: +49-30-20 93-33 20

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
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2 Antworten zu “DIE STRAFVERFOLGUNG VON DDR UNRECHT ” als Ergebnis der Gauckschen Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung der ALTLAST DES BÖSEN – FAKTEN UND ZAHLEN – Dichtung und Wahrheit !

  1. Von Bamberg sagt:

    danke für den artikel-   medin vater war 1969 in rummelsburg als polit.häftlich,zeitweilig auch im straflager  stassfurt.   einiges  haben sie bestätigt,was mir mein vater erzählt hatte.   mit fdl. grüsse     hans-georg von bamberg …………………………………

  2. Pingback: Adam ging 30 Jahre lang zur Klagemauer !!! -um über Gefolterte,Gequälten und Getöteten zu klagen ! Wird Adam erhört, o Herr !?? -In Deutschland!? – Kaum. Einmal Opfer – immer Opfer ! | AdamLauks Blog

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