So looft et !!! : DDR ein Unrechtsstaat-oder was !?? – Begegnung mit der DDR Altlast in der der Landesvertretung von der “Kleinen DDR” oder ” Looft et !???”

Ein Unrechtsstaat von Anfang an ? – Rudi Beckert Richter am Obersten Gericht der DDR

—– Original Message —–
Sent: Friday, May 25, 2012 12:30 PM
Sehr geehrter Dr. Brey !
Nach langer Zeit ein Lebenszeichen von mir. JETZT bin ich gespannt, wie lange es dauert bis die Deutsche Öffentlichkeit und ob überhaupt die freie Deutsche Presse  die Enttarnung dieses  GVS – B-Kader des MfS  die Öffentlichkeit hierüber informieren wird !??
Es ist ein Skandall sondersgleichen dass die UNI zu so einem frühen Zeitpunkt den Richters des Obersten Gerichtes der DDR und wissenschaftlichen Mitarbeiter des Präsidenten zum Professor beruft und er im Max Planck Institut platziert wird.
Zu einem Verteidigungsfall ist es nicht gekommen, aber IM ALTMANN  als B-Kader scheint trotzdem seine Position eingenommen zu haben.
Hier scheint  die Resolution des XXVIII Kongresses der KPdSU zu greifen, aber mit Sicherheit DIE ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG!??
Ansonsten machen wir Fortschritte an unserem Lebenswerk: “Die Tränen der schwarzen Königin von Plitvice ” in 3D “..
Mit Empfehlungen an die Gattin
Adam Lauks
Folteropfer der STAZIS
und
Presseopfer des ASV AG/ BI)LD und SPIEGEL
ist nach 30 Jahre nach der Verhaftung stand der Dinge auf meiner Suche nach Gerechtigkeit für erlittene Folter und Folterer !??
Es scheinen zu viele wie Professor Dr. Jörg Arnold sich in die Blutbahn der Deutschen Justiz infiltriert zu haben…!??
A.Lauks
Als Strafrechtler am Max-Planck-Institut hatte er sofort mein ganzes Vertrauen...

In der Pause trat Professor Dr. Jörg Arnold an mich heran, zeigte sich von meinem Schicksal tief beeindruckt ..

 

Ich “erwartete” an jenem Tag meinen damaligen Zwangsstrafverteidiger Dr. Friedrich Wolff – IM JURA – zu sehen. Er, feige wie alle STAZIS, erschien natürlich nicht sondern der Meister schickte sein Brötchen, Frau Barbara Erdman  – wie ich am 5.1.2013   vom Herrn Boos erfuhr – die Tochter des Meisters war,die sich hinter mir im Saal eingenistet hatte, um  uns statt, wie angekündigt, über die Rolle der Rolle der Rechtsanwälte in der DDR zu erzählen,  um nicht zu sagen, zu berichten, den zahlreich erschienenen Interessierten,  halbe Stunde darüber erzählte wie ihr Weg von Melkerin bis zu Rechtsanwältin verlaufen war.In der Pause verschwand sie einfach um den Fragen des Publikum aus dem Wege zu gehen.
Statt dessen hatte man eine andere Korifee geschickt oder es war erschienen Richter des Obersten Gerichtes der DDR Professor Dr.Jörg Arnold, getarnt mit seiner Funktion als Leiter einer Forschungsgruppe  für Internationales und ausländisches Strafrecht des Max-Planck-Instituts in Freiburg im Breisgau, wo er über eine Honorarprofesseur an der Universität Münster bereits im Jahre 1991 landete, wo er umgemeldet zum Wessi wurde und sich so allen Überprüfungen seiner Arbeitgeber entzog, bis heute für Furore sorgt im Max-Planck Institut im Breisgau von Direktor Professor Dr.Eser mit offenen Händen empfangen und eingestellt.  NIEMAND von den Anwesenden sprach ihn an auf seine Tätigkeit als Richter  und persönlichem Refferenten des Präsidenten.  Niemand wusste auch, dass da vorne neben Minister  für Justiz  von Brandenburg IM Vorlauf “Richter”  >Alias IMS “Altmann” und hochkarätiger  Auserwählter GVS B-Kader des MfS sitzt, mein künftiger Rechtsanwalt für einen  Schreibstück.
Als er in der Pause an mich herantrat und sein Interesse als Einziger im Saal bekundete, für die anderen war ich, als ich mich als Folteropfer geoutet hatte, wie ein Ausserirdischer oder ein Aussätziger. Somit war der Strafrechtswissenschaftler des Max-Planck-Instituts “mein Mann”… wie sich aber herausstellte eigentlich war ich “sein Opfer- und Mandant, ein Anwichsopfer….

An ein Ermittlungsverfahren aus dem November 1992 müsste sich er erinnern

Der “Alles was Recht ist” Anwalt mit hervorragendem Gedächtnis…

Laut StGB des Rechtsstaates  stehen auf die Unterschriften  von den Bediensteten der StVE Berlin Rummelsburg, Oberleutnant Wilk und Oberstleutnant Neidhardt  für Anstiftung zur Folter – bis zu 10 Jahre Haft.

Warum protokolliert man Folterung in der DDR ?- Um Prämie oder Beförderung einzustreichen !

Diese Verfügung über die Folterung i.A. Oberstleutnant Neidhardt ist 1992 dem Ermittler der ZERV 214 nicht mal als Schwere Körperverletzung aufgefallen !?? – Um die Täter zu schützen !

Ein Bilderbuchbeweise für den § Anstiftung zur Folter im Amt der leider im Strafgesetzbuch unseres Rechtsstaates  bis heute fehlt, und auch darin unerwünscht ist- ich kann es beweisen!?

Gewaltanwendung bei der Folterung in der Zelle o68 im Haus 6

Brachiale Gewaltanwendung über den gefesselten Adam Lauks

Es wäre festzustellen ob die Folterschergen und Schläger von StVE Berlin Rummelsburg ein Block Verfügungen mit Bianco Unterschriften des OSL Neidhardt zur Verfügung hatten um jeden Übergriff nach  der Aktion auch mit Papier rechtlich abzudecken, als  Beweis ihrer Einsatzbereitschaft und Grundlage für Ihre Prämie wie hier. x 4 bedeutet nicht auf die Zahl der Schläge sondern auf die vier  Mielkes treue Diener: Rasierklinge- verrichtet sein Dienst heute in Moabiet, Pferdekopf auch NAZI genannt, Blondy und Rotfuchs.   Sie bebten vor Dreschsucht während sie auf den Lachenden Adam an Händen und Füßen einschlugen und eintraten, sie wollten gar nicht aufhören, ich blutete aus der Schnittwunde auf der rechten Hand, und dann holten Sie den Chef des Krankenreviers Oberstleutnant Dr. Zels alias IM NAGEL, der Haftkrankenhaus  der U-Haft Hohenschönhausen dafür abwickeln durfte nach dem er in IM ARZT Manier vorher den Erich Mielke und Erich Honecker falsch begutachtete und für eine Nacht in seinem Krankenrevier beherbergte.

Oberstleutnant Dr.  Zels alias IM NAGEL alias niedergelassener Internist heute in der Plauener Strasse 26, seine Genossen der Nomenclatura weiterhin jetzt für Westgeld behandelnd ist ein Zeuge und ein Täter der Folter im Haus 6 von Rummelsburg gewesen, entgegen seiner  Falschaussage als Zeuge im ersten Verfahren 1992-1997 das dank seiner Schutzbehauptungen nach 5,5 Jahren eingestellt wurde.

Es hat sich ein Mensch in Deutschland gefunden der die Folter beim Namen nennt

Wenn dieser Wissenschaftler es nicht weiß wer soll es den sonst wissen !??

Zwecks Unterschriftenvergleich und Aufklärung statt Verklärung  Prof.Dr. Arnolds Selbstverpflichtungserklärung:

Wasw wollte Leiter der Forschungsgruppe des MPI vom Folteropfer der STASI nach 30 Jahren !??

Professor Dr. Jörg Arnold > IME ALTMANN > B-Kader des MfS” enterte” schon 1991 MAX PLANCK INSTITUT Freiburg im Breisgau

Er stellte sich in der Pause vor als Leiter der Forschungsgruppe für Ausländisches und internationales Strafrecht am  namhaften  Max-Planck-Institut im Freiburg in Breisgau, gewan bereits dadurch mein ganzes Vertrauen. Er wäre auch als Rechtsanwalt nebenbei tätig.  Er bezeugte sein Interesse als Wissenschaftler an meinem Fall der Rechtsbeugung und Folter und medizinischer Übergriffe gegen das Leben und verlangte alle meine Akte zum Studium. Er schickte mir auch eine Vollmacht zum Unterzeichnen, was ich auch tat. Ich konnte nicht wissen dass er mit verschwieg  Richter am Obersten Gericht der DDR gewesen zu sein bevor er  bereits 1991 sich in den Westen niederließ, wo er  bei der Einstellung als Wessi keiner Überprüfung unterzogen werden durfte, das wollte der Kanzler der Einheit so. Anstatt das Strafrechtwissenschaftler und Juristen in den Osten zogen und mit der “Buschzulage” dort den Rechtsstaat instalieren( nur 2% gingen dorthin) wächselten die staatstragenden verdienten Wissenschaftler aus allen  Branchen in den Westen um endlich die Freiheit zu geniessen und ihr in der DDR gewonnenes Wissen für D-Mark zu verkaufen. Die  Connections aus den “gutnachbarlichen”, ich würde sagen vor allem aus “gut geschäftlichen ” Beziehungen, Seilschaften genannt, wirkten Wunder bei der  “feindlicher Übernahme” des Westens wozu die jahrzehntelange Unnerwanderung durch STAZIS  optimale Vorbedingungen geschaffen wurden.

Bemerkung über GVS B Kader des MfS: Die Existenz des B Kaders  war beim MfS eine  GVS(geheime Verschlusssache), selbst in höchsten Kreisen der Generalität wussten wenige davon. Darin wurden  1000% Kommunisten und einsatzbereite, kadavergehorsame treue und  geprüften Genossen auserkoren . Sie  sollten eingesetzt werden im Ernstfall/ Kriegsfall wenn der Plan B zu greifen beginnt.  Die Wende war ein Ernstfall und  nach Plan B bezog Prof.Dr. Jörg Arnold  früh genug seine Stellung im Gehirn der Elite der Deutschen Strafrechtwissenschaft.  Sachsen haben was drauf. Max-Planck-Institut diente nur als Sprungbrett, als Universalschlüssel für Weltelite der Strafrechtler und verteidiger der Menschenrechte (Welch ein Hohn und Verarsche seiner Umgebung, wo immer er auch ist!!??)

http://www.ecchr.de/index.php/kooperationsanwaelte-innen.html

Das Schreiben und die Expertise des Professor Jörg Arnold vom 15.7.2011 war die einzige offizielle Handlung als mein “Rechtsanwalt für eine Nacht “… als dieses Schreiben  absichtlich in diesem Blog erschien, legte er schleunigst sein Mandat nieder, ließ mich wie heiße Kartoffel fallen. Dass was er haben wollte hatte er bekommen- die komplette Einsicht in die Akte des Folteropfers Lauks. Ob er die versprochene wissenschaftliche Arbeit geschrieben hatte, wage ich es zu bezweifeln, aber “angewichst ” hatte er mich in feinsten STASI-Manier, mein Respekt dafür !!! Der Gott möge Ihnen auch dafür bezahlen, -was er bereits tut-, nur Sie glauben an ihn nicht und sehen seine Strafe in ihrer nächsten Nähe nicht, deuten die Umstände falsch.  Mein verbindlichster Dank und Verachtung gebührt Ihnen.

Für seinen Einsatz in dieser “Anwichsaktion” verdient  mein Rechtsanwalt für eine Nacht diese Jubiläumsmedalie, die mir am 30.4.2008 im Anhang einer Email aus der Schweiz anläßlich des 1.Mai zugemailt wurde, mit der Botschaft, Drohung und Versprechen:

Wir kehren zurück… das Geld ist schon in Arbeit !!!

Mit der Handschrift der STAZISchergen im Gesicht

1987 war ich schon einigermaaßen erholt…27.9.1985 wog ich 49.8 Kilo

Als Einziger empfang ich es auf PC per Email aus der Schweiz

Da hat ehemaliger Fälscher die ganze Arbeit gelöeistet

Sehr gelungene Arbeit eines aus der Fälscherabteilung des MfS !?

Die ganze Symbolik eines verpfuschten Lebens und Wirkens der MfSler !

Sie kreuzigten mich am 26.8.1984 zum zweiten Mal... warfen mich in Ketten

das Einzige was ich von Juliane je bekam zerrissen die und warfen zu Boden

Ich  erwartete nur dass zum Schluss die Internationale angestimmt wird

Bei meiner Wortmeldung öffnete ich mich der DDR Justizelite als Folteropfer des MfS

Reformsozialisten und 2Aufklärer"  Rechtssprecher von damals und Heute waren alle da

Der feige Strafverteidiger (meins) Dr.Friedrich Wolff schickkte eine von seinen Partnerinnen..

Nach der ersten Recherche durch die Journalistin, Michaela Ellguth, war Prof. Dr. jur Arnold am obersten Gericht der DDR tätig. Die Frau Ulrike Poppe entdeckte  auf einmal ihre Schuld  die sie im Kinderheim Stralau auf sich geladen haben soll. Um  das Wort Heimerzieherin nicht gebrauchen zu müssen… die werden aus aussortierten Studenten rekrutiert oder heute würde man sagen umgeschult… benutzte sie das Wort Kinderzuführerin  was stark  dem Wort KZ-Aufseherin ähnelt, sich anhört, jedenfalls unterstand sie der Margot Honecker, Bildungsministerium.

20 Jahre der Herrschaft der IM´s und Ewiggestrigen im Land Brandenburg wurde begangen.

Die Barbara Erdman flüchtete in der Pause um die Fragen von Prof. Dr. Klaus Schröder und meine ausz

Adam Lauks
Zossener Strasse 66
12629 Berlin

Max-Planck-Institut für ausländisches
und internationales Strafrecht
Günterstalstraße 73
79100 Freiburg i. Br.
RA Professor Dr. Jörg Arnold Berlin, 07.01.2012

DIES IST EIN OFFENER BRIEF

Sehr geehrter Professor Arnold,
Werter Herr Rechtsanwalt Jörg Arnold ,

es ist schon so lange her, als Sie am 4.Juni 2010 in der Pause der Veranstaltung DDR Unrechtsstaat- oder was? beim öffentlichen Diskurs an mich herangetreten waren. Zuvor hatte ich mich als Folteropfer der STASI dem Auditorium geöffnet und dadurch Ihr Interesse an meinem Schicksal und damit verbundenen groben Verletzungen der Menschenrechte geweckt gehabt.
Bei einem weiteren Zwischenaufenthalt in Berlin und unserem zweiten Treffen am Hauptbahnhof sprachen wir lange über die Ge4schehnisse in der Haft, über die Rechtsbeugung, über die Folter, über die medizinische Folter und Übergriffe der IM -Ärzte und über meine erste Strafanzeige und Strafantrag vom 30.4.1992. Sie brachten damals Ihre Bewunderung zum Ausdruck „ Ich verstehe nicht, warum sich Deutschland weigert, Ihren Fall zu klären“
Sie baten mich dabei, alle meine verfügbaren Unterlagen Ihnen zukommen zu lassen, was ich dann auch tat. Sie versprachen die durchzuarbeiten und hatten vor darüber eine Arbeit zu schreiben und anschließend wollten Sie mir als Rechtsanwalt auf meiner Suche nach Gerechtigkeit und zum Erlangung des Status eines Folteropfers beistehen. Ich schickte Ihnen alle Unterlagen zu über die ich verfügte. Damals schon teilten Sie mir mit dass die Folter unverjährbar ist.

Sie haben in mir eine kleine Hoffnung geweckt, dass es doch eine Gerechtigkeit für Gefolterten und seine Folterer geben könnte. Dies war auch der Grund warum ich am 11.4.2011 zum Amtsgericht ging und dort meine zweite Strafanzeige erstattete und meinen zweiten Strafantrag stellte, wegen Folter, Körperverletzung und andere Delikte. Ich überreichte dabei als Beweis die Verfügung über Fesselung an Händen und Füssen über drei Wochen unterschrieben vom Oberleutnant Wilk im Auftrag vom Oberstleutnant Neidhardt und kündigte dabei die ausführliche Begründung meines Rechtsanwalts – eines Hochschulprofessors, an. Am 26.4.2011 erhielt ich das Aktenzeichen und am 28.4.2011 kam schon die Einstellung des Ermittlungsverfahrens Wegen Körperverletzung u.a. (?)
wegen der Verjährung. Ich legte Widerspruch ein. Daraufhin verlangte die Staatsanwaltschaft nach der versprochenen Begründung des Hochschulprofessors (Ihre) die dann am 15.7.2011 eigentlich als Ergänzung des Widerspruchs von Ihnen verfasst wurde in dem Sie der Staatsanwaltschaft die Rechtslage dargelegt hatten.
Bevollmächtigt durch den Beschwerdeführer beantrage ich zu prüfen, ob es sich bei dem zu Anzeige gebrachten Sachverhalt um Folter handelt, die damit wegen des Grundsatzes von ius cogens über die in Betracht kommenden Strafbestände des StGB der DDR hinausgeht und daher möglicherweise nach Völkerrecht unverjährbar ist. Wäre dies der Fall, durfte das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt werden. – waren Ihre Worte an den Oberstaatsanwalt Reichelt.

Für diese Zivilcourage reicht meine Dankbarkeit als Folteropfers nicht aus, ich bete den Gott an, Ihnen diese Tat zu vergüten.
Ich stellte das Schreiben in mein Blog http://www.adamlauks.wordpress.com und war durch die darauf folgende Niederlegung Ihres Mandats sehr betreten, wenn auch nicht unbedingt überrascht. Durch die Veröffentlichung ihres Schreibens mit der darin enthaltenen Rechtsexpertise, hätte ich Ihnen keine andere Wahl gelassen als das Mandat unverzüglich niederzulegen, was Sie auch taten. Mich inoffiziell auch aus dem Hintergrund weiter zu coachen deuteten Sie an, und schickten mir die Unterlagen zurück, nach dem Sie sich einen tiefen Überblick in die Menschenrechtsverletzungen gewonnen hatten, die besonders den strafrechtlichen Teil und die lückenlose medizinische Behandlung betrafen, die letztere von obersten Stellen des MfS gnadenlos gesteuert wurde.

Ich fühlte mich verraten und wie heiße Kartoffel fallengelassen, wegen Ihrer Angst vor der Öffentlichkeit in einem Sachverhalt wo absolut keine Verdunkelungsgefahr mehr existiert. Ich fragte mich lange und oft und immer noch, von wem wurden Sie denn so angezählt dass Sie als führender Strafrechtler die Flinte ins Korn warfen!?? Ich akzeptierte Ihren Entschluss und versuchte mit dieser Enttäuschung oder erneutem Niederschlag fertig zu werden. Ein befreundeter RA fand Ihr vorgehen nicht gerechtfertigt, und sah durch die dadurch erlangte Öffentlichkeit eine Chance dies Sie nicht genutzt haben, wollten, konnten, durften!??
Seit ein paar Tagen habe ich die Gewissheit dass Sie, nach der Dissertation B im Jahre 1989, als Richter am Obersten Gericht der DDR bereits 1991 Ihren Dienst am Max-Planck-Institut im Freiburg im Breisgau antreten konnten.

Vorwort zu Dissertation B  die im September 1989 noch verteidigt wurde – zwei Jahre bevor er  auf das Max-Planck-Institut als   offensichtlich “unentbehrlicher” Strafrechtswissenschaftler ” delegiert ” wurde  Durch den  Professor Eser Albin eingestellt, damit schneller” zusammenwächst was zusammen gehört “. Wie es mir scheint dieses Zusammenwachsen hat eher stattgefunden als jemand über die Vereinigung von Deutschland sich zu träumen wagte !?? Ob da  der geheime ZUSATZ ZUM EINIGUNGSVERTRAG eine Rolle gespielt hatte, wird uns wenigstens noch 30 Jahren im Verborgenen bleiben.

Wie bitte schön soll sich der Professor Arnold  – Verfasser  des Vorwortes -in so kurzer Zeit von seiner politischen Überzeugung losgesagt haben !?? Vielleicht weil das Jahr 1991 zum Jahr des Vogels WENDEHALS erklärt wurde !??

Der mit dem XI. Parteitag der SED eingeleitete qualitativ neue Abschnitt bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR stellt auch höhere Anforderungen an die Wahrung von sozialistischer Gesetzlichkeit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit. Diese neuen Anforderungen ergeben sich aus den objektiven Entwicklungsgesetzen der sozialistischen Gesellschaft und dem durch sie bedingten Stand der gesellschaftlichen Entwicklung.

In der DDR wurde eine Gesellschaft geschaffen, in der die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen beseitigt ist, in der sich die schöpferischen Kräfte des Volkes voll entfalten können, in der soziale Sicherheit für alle, Vollbeschäftigung, gleiche Bildungschancen für alle Kinder, zunehmender Volkswohlstand, soziale Gerechtigkeit und die Demokratie des Volkes in wahrer Freiheit gewährleistet sind. Auf der 6. und 7. Tagung des ZK der SED wurde betont, daß die DDR ein sozialistischer Rechtsstaat ist, der seinen Bürgern die grundlegenden Menschenrechte gewährt.(1)

Hohe Rechtssicherheit gehört zur Lebensqualität unserer Staatsbürger und zu den Grundwerten des Sozialismus. Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit werden durch ein umfassendes, demokratisch beratenes und beschlossenes Gesetzgebungswerk charakterisiert, das die verfassungsmäßigen politischen, ökonomischen, sozialen, kulturellen und persönlichen Rechte der Bürger exakt ausgestaltet. Rechte und Pflichten bilden eine Einheit. Damit existiert aber kein ein für allemal gegebener, abgeschlossener Zustand. Die Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ist vielmehr – wie im Programm der SED charakterisiert – ein historischer Prozess tiefgreifender politischer, ökonomischer, sozialer und geistig-kultureller Wandlungen. Dazu gehört, alle gesellschaftlichen Anstrengungen auch darauf zu richten, daß sich Rechtssicherheit, Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit als ein Wesensmerkmal des Sozialismus immer mehr ausprägen, sind sie doch unverzichtbare Voraussetzung für die Geborgenheit der Bürger im Sozialismus und die Stärkung ihres Vertrauensverhältnisses zum sozialistischen Staat.

Diese grundlegenden Feststellungen bestimmen zugleich mit die neuen, höheren Maßstäbe an Rechtssetzung und Rechtsverwirklichung, an die weitere Festigung und Vervollkommnung der sozialistischen Rechtsordnung insgesamt. Das ordnet sich ein in die notwendige ständige Vervollkommnung unseres sozialistischen Rechtsstaates (2, S. 1002) als ein Ausdruck der Entfaltung der sozialistischen Demokratie. Dabei ist auch die Aufgabe gestellt, Grundlagen für die Neugestaltung des Strafverfahrensrechts als eines wesentlichen Instruments im System der Kriminalitätsbekämpfung und -vorbeugung und für die Neufassung der Strafprozessordnung auszuarbeiten.

Insbesondere geht es um den Ausbau der Garantien im Strafverfahren für die weitere Festigung der Gesetzlichkeit. Denn auch das Strafverfahren ist Ausdruck der Verwirklichung der Menschenrechte im Sozialismus. Mit seiner streng gesetzlichen und gerechten Durchführung tragen die Gerichte durch die Rechtsprechung dazu bei, solche Verfassungsrechte, wie die Unantastbarkeit der Persönlichkeit, der Freiheit und Würde des Menschen, wirksam zu schützen, werden die Gleichheit vor dem Gesetz und die Präsumtion der Unschuld verwirklicht.
Im gerichtlichen Verfahren selbst kann an die wachsende Bereitschaft der Bürger, sich für die Durchsetzung der Gesetze aktiv einzusetzen, angeknüpft werden. Die Rolle des Angeklagten beschränkt sich im Strafverfahren nicht auf ein bloßes Objekt der Einwirkung, sondern ist zunehmend von aktiver Verwirklichung, von seiner Subjektstellung gekennzeichnet. Diese Wesenszüge des sozialistischen Strafverfahrens sind Ausdruck der weiteren Vervollkommnung und Entfaltung der sozialistischen Demokratie als der Hauptentwicklungsrichtung unserer sozialistischen Staatsmacht. Damit charakterisiert auch das sozialistische Strafverfahren die DDR als einen sozialistischen Rechtsstaat.

In der Suche nach der optimalen gesellschaftlich effektivsten Variante der rechtlichen Regelung als Ausdruck schöpferischer Rechtspolitik (3, S. 12) ordnet sich die Frage nach dem Wesen der Kassation im Strafverfahren und die Vervollkommnung ihrer rechtlichen Regelung ein. Es soll das grundlegende Anliegen der vorliegenden Dissertationsschrift sein, an der Lösung dieser Aufgabe mitzuwirken. Ausgangsposition dafür ist, daß die Rechtsprechung in der DDR ein anerkanntes Niveau erreicht hat und der Beitrag der Gerichte zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit von der Partei der Arbeiterklasse mehrfach positiv hervorgehoben wurde. Die Kassation muss deshalb darauf untersucht werden, welchen Platz sie dabei gegenwärtig einnimmt und unter den Bedingungen der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, also für eine historisch lange Etappe der gesellschaftlichen Entwicklung, weiterhin einnehmen muss.

Da die Kassation eine der beiden einzigen gesetzlichen Möglichkeiten zur Aufhebung rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen darstellt und damit die Rechtsprechung unmittelbar berührt, ist es zunächst erforderlich, in einem ersten Abschnitt theoretische Überlegungen zur Rechtsprechung der Gerichte voranzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen dann auf das dialektische Verhältnis zwischen Rechtskraft, Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit, ohne dessen nähere Bestimmung sich das Wesen der Kassation nicht charakterisieren lässt, angewendet werden. Im Mittelpunkt der Betrachtungen steht dabei die Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen, die im Falle einer Kassation aufgehoben wird. Die Rechtskraft könnte somit in gewisser Weise den Schlüssel für das Verständnis der Kassation liefern.“

Erst nach dem ich dieses Vorwort gelesen hatte war es mir sehr, sehr viel leichter. Es wäre die Krone einer Zersetzung für mich gewesen, mich in unserem wohl gepriesenem Rechtsstaat, in meinem vergeblichen Kampf um die Gerechtigkeit, durch einen Richter des Obersten Gerichtes, das sowohl die Berufung meines damaligen Rechtsanwaltes Friedrich Wolf verwarf, meinen Gnadengesuch ablehnend beschied, sowohl meinen Endstrafeantrag ablehnte und die im März 1985 politisch anempfohlene Ausweisung zum nächstmöglichen Termin vom März 1985 bis in den November 1985 hinauszögerte, rechtsanwaltlich vertreten zu werden wäre die Fortsetzung der Farce aus der DDR.
Dass Sie sich nicht mir als ehemaliger Richter am Obersten Gericht der DDR geöffnet hatten, bevor Sie mit dem Mandat betraut wurden ist seltsam, merkwürdig, und es werden bei mir unbeantwortete Fragen bleiben.
Dass Sie meine Gefühle und Ehre und Stolz dadurch zu tiefst verletzt hatten, hätten Sie sich denken müssen, bzw. daran dass ich SIE NIEMALS angeheuert hätte, ihnen NIEMALS meine Akte anvertraut hätte, das zu verletzen war Ihnen offensichtlich der Inhalt der Akte wert!? Oder wem auch immer !?! Menschlich hat das ursprüngliche Bild über Sie bei mir sehr gelitten.
Abschließend wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir mitteilen würden, wie weit Sie mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen im Falle des Folteropfers des MfS Adam Lauks gekommen sind, oder wurde Ihnen dieser Auftrag durch Ihren Arbeitsgeber oder Auftraggeber entzogen !??
Sie müssen Sich denken können, dass ich NIEMALS die Dienste eines Richters des Obersten Gerichtes der DDR in Anspruch genommen hätte. Es wäre auch nicht mit dem angestrebten Ziel entschuldbar vor mir selbst.
Auf dem Weg zum Ziel zählten die ethischen Werte in der DDR wenig, wie das auch hier so deutlich sich vermuten lässt. Wie schon konnte, wollte, durfte oder sollte der Verfasser dieses Vorworts ehrlich die Absicht gehabt haben, dem Folteropfer des Regimes beizustehen, das dem Verfasser zum Erfolg in der DDR und womöglich auch in meiner Wahlheimat verholfen hatte?

“Ein Unrechtsstaat von Anfang an?

Häufig zucken ehemalige DDR-Bewohner bei der pauschalen Bezeichnung „Unrechtsstaat“ für ihr beigetretenes Land zusammen. Wer läßt sich gerne – noch dazu von zumeist höchst Unkundigen, Außenstehenden bescheinigen, er habe vierzig Jahre nicht nur in einem solchen Staat gelebt, sondern ihm auch noch mehr oder weniger bedingungslos gedient?

Als Fazit der zu rezensierenden Dokumentationen – um solche handelt es sich bei allen drei Büchern, auch wenn Beckert über sein engeres Thema hinaus einen Abriß der Entwicklung und der Rolle der DDR-Justiz liefert und Mittmann seinen Report streckenweise mit fiktiven Mitteln erzählt – ergibt sich schlüssig: Die DDR, belastet gleichermaßen mit dem unseligen Erbe jüngster deutscher Vergangenheit wie mit den menschenverachtenden stalinistischen Traditionen des NKWD, war von Anfang an ein Unrechtsstaat. Die Autoren, die diesen Vorwurf verbal zwar nicht erheben, seine Richtigkeit jedoch immer wieder belegen, sind keineswegs außenstehend und unkundig. Rudi Beckert hat bis zum letzten Tag der DDR und ihres höchsten Gerichtshofs als Oberrichter an eben diesem Obersten Gericht (OG) gewirkt; der Theaterwissenschaftler Günter Agde war über viele Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter der Akademie der Künste und publizierte nach 1989 u. a. die Dokumentenbände über das 11. Plenum des ZK der SED 1965 und über das sowjetische Speziallager Nr. 7 in Sachsenhausen; Wolfgang Mittmann, Hauptkommissar der Kriminalpolizei i. R. und Autor von Kriminalerzählungen, -hörspielen und -romanen hat sich seit den sechziger Jahren intensiv mit der Geschichte der Volkspolizei befaßt, zuerst mit der offiziellen, bald aber auch mit der bis dahin ungeschriebenen, deren Ergebnis sein Buch ist, dem bald ein zweiter Band folgen wird.

Beckert gliedert die vor dem OG verhandelten Fälle in Prozesse zum Schutz der Volkswirtschaft, deren erster am 29. April 1950 auf der Bühne des Dessauer Theaters mit einem Strafmaß von 90 Jahren Zuchthaus für neun Angeklagte endete, in Politprominenz auf der Anklagebank – immerhin standen (innerhalb eines Jahres!) drei Minister, darunter der Justiz- und der Außenminister, ein stellvertretender Minister und zwei Staatssekretäre der ersten DDR-Regierung als vom ehemaligen Nazi-Juristen Melsheimer angeklagte Wirtschaftsschädlinge, Spione und Staatsfeinde vor den obersten Richtern und wurden zu hohen, z. T. lebenslangen Zuchthausstrafen verurteilt -, in Feinde in den eigenen Reihen und in Spione, Agenten, Hetzer, Terroristen und andere. Beckerts bittere Bilanz nach eingehendem Studium der erst- und letztinstanzlichen Urteile, gegen die eine Berufung nicht möglich war, lautet: „Die begangenen Ungesetzlichkeiten ungeschehen zu machen ist unmöglich; sie wiedergutzumachen sehr schwer und oft unbefriedigend. Sie aufzudecken ist notwendig.“

In der Tat findet sich unter den in der Sammlung aufgelisteten Urteilen samt Vorgeschichte kein einziges, das einer rechtsstaatlichen Prüfung auch nach den Maßstäben des DDR-Rechts standhielte. Ungesetzliche Methoden der Strafverfolgung, mittelalterliche Haftbedingungen und psychische, in den ersten Jahren oft genug auch physische Folter bis zur Geständniserpressung, gezielt einseitige und unwahre politische Propaganda, Vorverurteilungen, Beschimpfungen, willkürliche Gesetzesauslegungen und Einschränkungen des Verteidigungsrechts waren im Umfeld der OG-Prozesse wie in der gesamten politischen Strafjustiz der DDR an der Tagesordnung. Beckert schließt sich der Einschätzung Karl Wilhelm Frickes an, eines – nicht zuletzt infolge eigener Erfahrungen – profunden Kenners dieser politischen Strafjustiz der DDR: „Die Bedeutung des OG als Herrschaftsinstrument der SED läßt sich direkt aus seinen Entscheidungen in politischen Strafsachen ablesen. Allein die politischen Strafurteile des OG spiegeln die Geschichte der DDR einprägsam wieder.“

Man kann davon ausgehen, daß alle Urteile des OG vom jeweiligen Generalsekretär der Partei festgelegt, zumindest abgesegnet, aber auch verschärft und in Einzelfällen wieder aufgehoben wurden; der zu lebenslänglich Zuchthaus verurteilte Handelsminister Hamann und sein Staatssekretär Paul Baender wurden zwei Jahre nach der Urteilsverkündung „begnadigt“; Paul Merker, nach fast zweieinhalbjähriger Untersuchungshaft im März 1955 als Spion zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt, wurde 15 Monate später vom gleichen OG (in gleicher Zusammensetzung!) in einer zweiten Verhandlung freigesprochen.

In Wahrheit waren die Prozesse gegen angebliche Spione und Wirtschaftsverbrecher in erster Linie gegen die bürgerlichen Kräfte in den Blockparteien und gegen ehemalige Sozialdemokraten und politisch unbequeme Abweichler und Westemigranten in den eigenen Reihen gerichtet. Daß ein vom späteren BND-Chef Gehlen in seinen Erinnerungen für „den Dienst“ vereinnahmter stellvertretender Ministerpräsident von den „Organen“ nicht entlarvt wurde, sei hier nur am Rande angemerkt.

Gegen die weniger prominenten Agenten und Saboteure, denen sämtlich Zusammenarbeit mit westlichen Geheimdiensten vorgeworfen und mitunter sogar nachgewiesen wurde, kam es ab Mai 1952 mehrfach zu Todesurteilen, die fast immer auch vollstreckt wurden. Nicht nur im Fall Burianek, dem ersten der Hingerichteten, kamen Beckert beim Studium der Akten Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Voruntersuchung, Prozeß und Urteil. Möglicherweise läßt sich die Vorgeschichte dieser und ähnlicher Vorgänge eines Tages detailliert aus den Unterlagen der Gauck-Behörde rekonstruieren.

Mittmann hat solche Rekonstruktionen – ohne Kenntnis von Gauck-Unterlagen – in vier Fällen mit besonderer Akribie vorgenommen. Vom Eisenbahnattentat in Burkau über den Schauprozeß in Dessau und die Blutspur der „Großfahndung Uckro“ reichen seine Recherchen bis zum „Feuerteufel von Döbberick“, einem Pyromanen, aus dem die Staatssicherheit einen vorsätzlichen Staatsfeind machte. Die größte Fahndungsaktion in der Geschichte der Volkspolizei hingegen endete mit einem so schmählichen Fehlschlag, daß sich darüber in der offiziellen Geschichte der Volkspolizei kein einziges Wort findet. Dafür sorgte ein Mann, der im Oktober 1953 zumindest für einige der Toten und Verletzten in der Gegend um das märkische Uckro veranwortlich war und sich an anderer Stelle der Volkspolizeigeschichte ins beste Licht zu setzen wußte: Willi Seifert, Generalleutnant und Stellvertreter des Chefs der VP und jahrzehntelang stellvertretender Innenminister der DDR.

„Im November 1949 gelang es der Zentralen Kommission für staatliche Kontrolle mit maßgeblicher Unterstützung der Volkspolizei und der Werktätigen, eine von BRD-Konzernen gelenkte großangelegte Wirtschaftssabotage in Sachsen-Anhalt aufzudecken“, heißt es in der erwähnten VP-Geschichte, obwohl die Polizei allenfalls die Bewachungskräfte für die Prozeßinszenierung im Dessauer Theater stellte. Hier hieß der eigentliche Macher Fritz Lange, Chef jener allmächtigen Zentralen Kommission, einem Vorläufer der Hauptabteilung XVIII im Ministerium für Staatssicherheit. Mittmann hat mancherlei interessante Fakten über den Dessauer Prozeß zusammengetragen, die Beckerts Ausführungen ergänzen. Auch im Fall des Tschechen Zbynek Janata – bei Beckert „Ein Mord, der nicht verhandelt wurde“ – finden sich die Einzelheiten über die Todesschüsse von Uckro bei Mittmann, der u. a. zahlreiche Zeitzeugen und Teilnehmer der Großfahndung befragt hat. Auf die gleiche Weise ist der professionelle Kriminalist – in Ergänzung zu den in allen drei Büchern ausführlich zitierten Dokumenten – bei seinen Ermittlungen in der Oberlausitz vorgegangen, wo laut Willi Seifert bei „einem Attentat, das faschistische Elemente am 29. November 1945 in Burkau, Kreis Kamenz, auf einen von einer antifaschistischen Brigade gefahrenen Personenzug verübten, … sechs Reisende getötet und zahlreiche verletzt (wurden). Durch hervorragenden Einsatz aller beteiligten Dienstzweige der Polizei konnten die Täter innerhalb kurzer Zeit ermittelt und dem Gericht übergeben werden.“ In Wahrheit – und die stand seit Dezember 1945 fest, wie Mittmann nachweist – hatte eine schwere Lok einen Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg zur Explosion gebracht. Die Toten waren der Lokführer und fünf weitere Eisenbahner – von Seifert zur „antifaschistischen Brigade“ hochstilisiert. Und die angeblichen Täter – wahllos verhaftete ehemalige HJ-Angehörige aus Burkau und Umgebung – wurden vom sowjetischen NKWD innerhalb weniger Wochen und ohne Gerichtsverfahren freigelassen.

Weniger Glück hatten die 39 Greußener Jungs, deren erschütterndes Schicksal Günter Agde beschreibt. Auch sie gerieten mit tatkräftiger Unterstützung deutscher Polizeikräfte Ende 1945 in die Fänge des NKWD, nachdem wichtigtuerische KPD-Mitglieder die Existenz des Werwolfs in der thüringischen Kleinstadt Greußen mittels selbstverfertigter Zettel nachzuweisen versucht hatten. Obwohl der Drahtzieher bald darauf entlarvt und verhaftet wurde, kamen die zumeist 15- bis 22jährigen nicht wieder frei. Agde kommentiert das Tauziehen um die Verurteilung des Verursachers und den verzweifelten Kampf der Eltern um ihre über Jahre vermißten Söhne nur sparsam. Gewiß trifft hier die Hauptverantwortung für das schreiende Unrecht den sowjetischen NKWD. Daß jedoch vier der gerichtsnotorisch schuldlosen Jugendlichen – der jüngste war am Tag vor seinem 15. Geburtstag verhaftet worden – nach Jahren im Speziallager Sachsenhausen, die fünfzehn von ihnen nicht überlebten, zwei weitere sterben wenig später, erst zum 1. Jahrestag der DDR freigelassen wurden, geht auf das Konto der DDR-Justiz. „Dieser Gnadenerweis ist ein Ausdruck der Stärke unserer Republik“, teilt Dr. Leo Zuckermann dazu mit, in jenen Tagen noch Staatssekretär und Chef der Präsidialkanzlei Wilhelm Piecks, später Direktor des Instituts für Rechtswissenschaft. Ende 1952 gerät er selber als Helfershelfer Merkers unter Beschuß und flieht nach dem Westen.

Das Gnadengesuch an Pieck für den letzten – noch im Oktober 1953 (!) in Waldheim inhaftierten – Greußener blieb unbeantwortet. Agdes Buch schließt mit dem knappen Satz: „Von den 38 Greußener Jungs sind 24 nicht nach Hause zurückgekehrt.

War das ein Rechtsstaat?  Eiskalte  gefühllose und skrupellose Killer in Roben und Ärztrmäntel sind übernommen worden und leben als unbescholtene Bürger unter uns- mit uns !!?

Rudi Beckert: Die erste und letzte Instanz
Schau- und Geheimprozesse vor dem Obersten Gericht der DDR.
Keip Verlag, Goldberg 1995, 340 S.

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
Dieser Beitrag wurde unter Aufarbeitung der Rechtsbeugung des Obersten Gerichtes der DDR, Aufarbeitung der STASI - Verbrechen, Aufarbeitung der Verbrechen der IM Ärzte durch die Bundesärztekammer, Aufarbeitung durch die Ärztekammer Berlin, Ärzte Vollstrecker des MfS in U-Haften und StVE der DDR, B-Kader der STASI - Auserwählten für den Ernstfall, Begegnung mit meinem Henker und "Mörder" unseren Söhnchens, Berliner Charite als Nest der IM Ärzte ?, Die Aufarbeitung des SED Unrechts, Dr.Webt/Dr Riecker schlagen zu auf Befehl der STASI, Einmischung in die innere Angelegenheiten Jugoslawiens, Einmischung in innere Angelegenheiten der SFRJ, Erpressung in der U-Haft Königswusterhausen, Falsche ärztliche Behandlung im Operativen Vorgang "Merkur", Folter als Bestandteil der Zersetzung, Folter am Volksdichter Dieter Veith im Zuchhaus Untermaaßfeld, Folter im Strafvollzug Berlin Rummelsburg, Folter und entfesselte Gewaltanwendung an Strafgefangenen in der DDR, Haftkrankenhaus Leipzig-Meusdorf -nun JVA Leipzig mit Krankenhaus, Hungerstreik Juni 84, HVA Werner GroSSmann, IM Nagel - Oberstleutnant Dr.Zels, Internist Dr.Zels PÜlauener Stzr.26, Landgericht Berlin-Rehabilitierungskammer, Neues Deutschland, Oberstleutnant Stöber - Endvollstrecker, Predigt über Versöhnung Opfer Täter, Psychiatriemißbrauch durch IM Jürgen Rogge Leiter der Psychiatrie im HKH Meusdorf, Recht im Unrechtsstaat der DDR, Rechtsausschuß des Bundestages, Rechtstreit mit Axel Springer AG, Schutzbehauptung für IM Georg Husfeld, Tag der Deutschen Einheit 3.10.11, TITO und Ich, Unterwanderung durch STASI - wie weit ?, Verleumdung des Folteropfers, Verleumdung und Verhöhnung eines STASI-Folteropfer abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

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