
Den Frau Professor Dr. Grütters wird nicht behaupten können das Schreiben nicht erhalten zu haben…oder nicht gesehen zu haben. Deshalb ist es im Internet
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Die Petition des Bundestagspräsidenten Lammert und des Ausschusses f. Menschenrechre und humanitäre Hilfe vereitelt-unterdrückt !

Aus diesem Grund ist meine Forderung, als Deutschen Bürger und ungesühnten Folteropfer der STAZIS, an Sie (Frau Grütters), die Jahns Behörde des ehemaligen Bereitschaftspolizisten Roland Jahn bis Ende des Jahres 2014 zu schließen ! Dadurch wären 500 Mio € Steuergelder anderweitig nützlicher einsetzbar.

In der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag, wo man mich durch Bundespolizei empfangen und drohend belehren ließ, hatten Sie die nächste öffentliche Sitzung des Kulturausschusses für die „nächste Woche“ angekündigt, in der Sie auch über die Verlängerung der Tätigkeit der Jahns Behörde über das Jahr 2019 erörtern wollten. Es sind viele „nächste Wochen“ vergangen…. Sie haben Ihr Wort nicht gehalten.
Dafür gibt es Anforderungformular an den Rechercheur oder Magazineur – von denen 12 – 18 vom MfS durch Gauck eingestellt wurden, um den anderen Mitarbeitern das Recherchieren beizubringen… es waren 68 Hauptamtliche die übernommen wurden und die Belegschaft der Gauck Behörde mit STASI-geprüften Kader bestückt hatten – bis auf 3.200 Personen.

NFS HA VII/8 ZMA 2228
Treffer – Akte geht zu Frau Büchler die die Mitteilung der Behörde verfasst und rausschickt.

Man geht davon aus dass die Frau Breuer loyal ist zuerst dem Herrn Gauck und Dr. Geiger gegenüber ,dem Chef des Magazins der dann doch ein STASI-Mann sein könnte dvon den 12-18 die die künftigtenRechercheure einarbeiten sollten und dann… siehe Gutachten Mai 2007 des BKM
Wie auf dieser Liste, sind Manipulationsmöglichkeiten offensichtlich: Anstatt bei dem Bestellungsvermerk in die Rubrik Angeforderte Signatur 577/85 einzutragen…. kommt diese verschleiernde Mitteilung. Erstens kann die Sachbearbeiterin gar nicht wissen um welche fehlerhafte Signatur es gehen soll, und zweitens wie im Falle 577/85 unterlässt Frau Büchler das Ereignis das auf der Rückseite der Kartei vom 23.6.1985 zu hinterfragen, obwohl eindeutlich drauf steht dass es sich bei 577/85 um eine schwere Körperverletzung am 23.6.1985 in StVE Waldheim geht – was eindeutiger Beweis für Misshandlung ist, wenn schon nicht für Folterungen. Somit kann diese wichtige bewiesene Straftaat in der Mitteilung der Behörde keine Erwähnumng finden.

Hier war der Name des STASI-Schergen intern und extern noch nicht geschützt/geschwärzt ! Schaue das Gleiche Dokument 2012 an – oben. Jahn Behörde schützt den Täter und seine Anstifter – die STASI !!??
Signiffikant ist – fällt auf- dass unter Roland Jahn der Scherge des MfS, der wegen der Verjährung 2012 nichts zu befürchten hätte durch das Schwärzen geschützt wird, was 2006 und früher nicht der Fall war !? Mit dieser Schwärzung wird jetzt der Anstifter – MfS vor geschichtlicher Aufarbeitung geschützt.
Pet 3-18-04-22-031355 PER PETITIONEM gegen die Geschichtsfälschung als Kulturelle Angelegenheit!?
und: