
Rechtsbeugung im politischen Prozess VAR 312/92 der StA Berlin II und der Generalstaatsanwältin Margarete Koppers – Landgericht Berlin 551 Rh 218/15
Im Rahmen der Übernahme der BRD Justiz durch die DDR Justiz 1991/1992: Die Juristen der DDR nahmen Teil an drei Wochenendkursen und durften nach dem Vorweisen des Teilnahmebestätigung, meistens an ihren alten Arbeitsplätzen, von heute auf Morgen, das Recht des Rechtsstaates verzapfen an Gerichten in ganz Deutschland.
Akte der Generalstaatsanwaltschaft des Stadtbezirksgerichtes Berlin – Mitte /Ostberlin wurde als sog. „Endarchiv der DDR Justiz“ an die StA Berlin übergeben und in dem Archiv in Westhafen untergebracht. Trotzdem war eine tiefere Einsicht in die Gerichtsakte, laut Einigungsvertrag, eingeschränkt?
Roland Jahn ist genau wie der Joachim Gauck ein kleinwüchsiger mediengeiler Denunziant, der für die STASI und dann aber auch für die verbrüderten Geheimdienste die ganze Arbeit der Verschleierung und Geschichtsverfälschung erledigte – wie DAS in der Zusatzvereinbarung zum Einigungsvertrag am 18.9.1990 von Kohl und Schäuble durch die MfS Generalität erpresst und verankert wurde.
Wer von den Lesern weiß, das: – 15000 ( fünfzehn Tausend ) Hauptamtliche – Offiziere des MfS in Kohl´s und Schäubles Dienste anstandslos – ohne Überprüfung – überführt wurden? – auch weitere 7.000 hauptamtliche – Offiziere des MfS umlegendiert in Angehör-ige der DDR Zollorgane übernommen wurden. Also, von 92.000 STASIS wurden 22.000 übernommen! Wie viele von denen geführten IM ( Spitzel) mit übernommen wurden wird nie aufgeklärt oder ermittelt werden.
Das bedeutete für die 22.000 kalte Amnestie. Wegfall von jeglichen Rechtswidrigkeiten in Ermittlungsverfahren und Operativ Vorgängen des MfS. Ergo KEINE TATEN heißt keine Täter und das heißt auch KEINE OPFER!?
HA IX – Untersuchzngsorgan; HA VII Sonderdezernat K-1 der KRIPO des MdI und die HA VII/8 Abwehr im Strafvollzug.
Wer von Lesern weiß, das Roland Jahn einem Folteropfer des MfS ( UCG ) beim Bier regelrecht geprahlt hatte: „seine eigene Stasi – Akte selbst gefälscht zu haben“ Das war für ihn auch kein Problem. Nach der Rückkehr aus dem Westen fand er seine STASI-Akte im Besitz seines Vaters, eines OibE des MfS – in London, als Repräsentant des VEB Carl-Zeiss-Jena.
Nach der Wende kam er zurück in den Osten die Geschichte des MfS und der Repression im Strafvollzug der DDR zu verfälschen zusammen mit dem ehemaligen Penner Thomas Auerbach, der als „Politischer“ an den Westen verkauft wurde:
Verwahrboxen fürAufenthalt im Freien als Tigerkäfige zu bezeichnen ist ein Verbrechen

Er gründete aus Steuergeldern den CAMPUS DER DEMOKRATIE
Auch Roland Jahn wurde Gauck´s Schüler wie auch der Assi und Penner Thomnas Auerbach, der Mit Jahn gleich nach der Wende zurück kam die Geschichte zu schreiben; hier ist die erste gemeisame Geschichtsverfälschung, Verharmlosung der Repression in den Strafvollzugseinrichtungen der DDR, wo die Zersetzung ihre Höhepunkte erreichte.
Geschichtsverfälschung als Staatsräson Thomas Auerbach & Roland Jahn
Wie groß die Geschichtsverfälschung und Lüge der Aufarbeiter von Verbrechen DDR-STASI-Justiz und derer Exekutive ( HA VII/8 ) ist reicht das was Thomas Auerbach -ein Assi und Penner in der DDR- zusammen mit Roland Jahn der Öffentlichkeit als „Tigerkäfige“ der STASI vorführt, mit den beiden Bildern vergleicht.

Tiegerkäfig der Arrestzelle Ort der totalen Entwürdigung, der Folter, Mißhandlungen uind Gewaltanwendungen fand statt unter absoluten „Ausschluss der Öffentlichkeit „
Hier ist das Corpus denunciandi des Joachim Gauck und des Roland Jahn – ein IMS Vermertk/Bericht eines der übelsten IMS Ärzte und ChA der STASI Forensik im Haftkran-kenhaus Leipzig Meusdorf IMS „Georg Husfeldt“ alias OSL im SV MR Dr. Jürgen Rogge. Gauck steckte ihn gleich 2 Mal illegal den Ermittlern der ZERV zu 1994 und der Roland Jahn ließ es als Segment der Akte MfS AKK als Anlage dem LAGeSo 2012 zukom-men. Sowohl die Strafverfolgung als auch die Rehabilitrierung wurden dadurch ausgebre-mst. Die Täter von damals zu schützen, womöglich einen Übernommennen als V-Mann?

Diesen IM Vermerk /Bericht eines IMS „Georg Husfeldt“ alias OSL Dr.Jürgen Rogge steckte Gauck zwe Mal den Ermittlern der ZERV zu um das Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93
IMS „Georg Husfeldt“alias Dr. Jürgen Rogge Gegengutachter des Sozialgerichtes Schwerin
Die Aufhebung des Schandurteils auszubremsen – ond um das MfS und seinen Schergen Ralf Hunholz zu schützen.Verbrecherische Urkundenunterdrückung des Pastor Joachim Gauck 1994 und das dadurch ausgebremste Ermittlungsverfahren – Strafverfolgungsbehinderung durch den Sonderbeauftragten für personenbezogenen Unterlagen des MfS – Joachim Gauck:
Strafverfolgungsverhinderung durch denb Leiter der Gauck Behörde 76 Js 1792/93
Letzter Stand :
Die OStA-in Berlin II Nielsen hat das Wort, es sei sie muss ewig schweigen !?
Musste Jürgen Fuchs sterben als er das endeckte was ich EUCH hier zur Kenntnis gebe !??
Die schrecklichste Waffe gegen Lüge und Verleumdung ist DIE WAHRHEIT- Hier : DIE WAHRHEIT über die Aufarbeitung des DDR Unrechts und Geschichte seiner Sicherheitsorgane! https://www.youtube.com/watch?v=TgDfJiui_NY
Aktuell 29.11.2017:
Aus der Akte BV 1488/92Z Teil 3 und 4 erfuhr ich, dass die Jahn Behörde aus meinem Blog http://www.adamlauks.com ganze Beiträge heruntergeladen und archiviert hatte. Da führt jemand in feinsten STASI-Art Ermittlungen ohne eröffneten Ermittlungsverfahren. In wessen Auftrag oder auf wessen Weisung macht das die BStU? Wer hat damit den BND-Mann Harald Both beauftragt? Als ihn Dr. Bästlein auch öffentlich als BND Mann entlarvte ging er zurück ode in die Rente?
AKTUELL 27.11.2013 !!!:
Heute wurde ich von einer zuverlässigen Quelle ( Joachim Förster ) aus der Gauck/Jahn Behörde informiert, dass meine Blog-Beiträge vom: http://www.adamlauks.worpress.com teilweise, bis ganz gesperrt sind. Für das Lesen der zensierten Seiten muss man sich interne Genehmigung einholen !? Auch meine Beiträge auf der Facebook Seite der BStU können von den Ange-stellten der BStU nicht gelesen werden.
Damit wäre ich durch den BStU – Zensor zum Whistleblower geschlagen !!! „Die Quelle – Förster“ wusste natürlich nicht, dass ihr Leiter Roland Jahn bei der Bereitschsftspolizei der VOPOs der DDR freiwillig angeheuert hatte und dass auch er einen STASI-Hintergrund hat !… Das letztere hatte Jahn uns sel-ber erzählt bei seiner „Einführung“ in der Gedenkstätte Berlin Hohenschön-hausen… das kann kein Grund für die Zensur gewesen sein !?? Jedenfalls wußte das keiner der BStU Angestellten die ich bis jetzt gesprochen hatte !?
Bei meiner Wortmeldung fragte ich ihn vor vollem Saal der Lügen- und Geschichtsver-fälscherwerkstatt des Hubertus Knabe. „Arum sind sie nicht, anstatt zu verhassten NVA zu den Bausoldaten gegangen?“ Die Antwort des – nach Gauck – zweitgrößten Lügners in der „Aufarbeitung“ der Geschichte des MfS war: „Ich hatte nicht gewußt, das es so was gab.“ – Seine STASI Akte aus dem Nachlass seines Vaters gab er zwei Jahre nach seinem Amtsantritt als Leiter der Gauck Behörde ( BStU ) und wollte dafür bewundert werden?
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Zum Zitat von Galileo Galilei aus dem: Leben des Galilei von Berthold Brecht, auch ein Zitat des 11. Bundespräsidenten und absolutistischen Herrscher über die Restbestände der MfS Archive der Gauck Behörde:
Dieses Kunstwerk des Stefan Klinkigt bedarf kenes Kommentars – Frankenstein war ein Schönling gegenüber diesem verkappten Journalisten, Germanisten, dazu reichte es nicht, zum 11. Deutrschen Bundespräsidenten schon!( LOL !)

Die“Friedliche Revolution“ wirbelte den Bodensatz auf und da enbtstand der Abschaum der DDR Gesellschaft.
Stimme des Bösen aus dem Munde eines Pfaffen
„Immer wieder fällt uns auch auf das wir in einem Land leben das tief krank ist, in einer Landschaft der Lüge, und es gibt Menschen jeder Bildungsstufe, die lügen bis zum letzten. „ von Joachim Gauck
Ist damit sein Umgang, als vor dem Gesetz verantwortlicher Leiter, und Umgang der 68 bei der Gründung der Behörde eingesetzten Hauptamtlichen Mitarbeiter des MfS deutlich genug gekennzeichnet, bei der ursprünglichen Hauptaufgabe: Zuarbeit zur Juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts deutlich genug umrissen!?? das soll ein Untersuchungsausschuss herausfinden, sollten unsere Regierende soweit sein, mit der Aufarbeitung der “ Gauckschen Aufarbeitung “ zu beginnen !??
Adam Lauks
Zossener Strasse 66
12629 Berlin
An die Herscher über die Restbestände der Akten der STAZIS :
Leiter Roland Jahn und Diretor Altedorf Berlin, den 20.11.2013
ZWECKS KLÄRUNG EINES SACHVERHALTES OFFENER BRIEF AN ROLAND JAHN UND DIREKTOR ALTENDRF
wegen: FALSCHE UND STRAFVEREITELNDE AUSKUNFT AN DEN POLIZEIPRÄSIDENTEN IN BERLIN vom 05.07.1994 : AU II.2-000247/94 Z.02 und FALSCHE VERTUSCHENDE AUSKNFT AN DEN BEAUFTRAGTEN DER BUNDESREGIERUNG FÜR KULTUR UND MEDIEN – Oktober 2013
Das war die verschleiernde und falsche Mitteilung der Gauck Behörde, um die der Poli-zeipräsident gar nicht ersucht hatte. Was in dem Ersuchen stand und unmissver-ständlich von Gauck verlangt wurde, ist dem Schreiben vom 20.12.1993 unmissverständ-lich zu entnehmen: man wollte keine Ablichtungen, keine Akteneinsicht und auch keine Mitteilung der Behörde – man wollte die Originale ( der Akte BV 1488/92Z ). Somit wurde der Polizeipräsident durch die verbrüderten Geheimdienste der Gauck Behörde mit der obigen falschen Mitteilung des Sonderbeauftragten genötigt – abgefrühstückt.

„Zur Aufklärung und Verfolgung der Straftat ist es notwendig, Erkenntnisse aus den Beständen des ehemaligen MfS zu erhalten.“ „Ich bitte um Herausgabe der entsprechenden Akten im Original.“
Sehr geehrter Herr Jahn, Sehr geehrter Direktor Altendorf,
obwohl Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Kop-ie der kompletten Ermittlungsakte 76 J 1792/93 am 14.8.2013 per Einschrei-ben mit Rückschein erhalten hatte, sah er kein Handlungsbedarf, zu antworten. Am 3. Oktober 2013 wurde der Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien in einem weiteren DIES IST EIN OFFENER BRIEF AN DEN STAATSMINISTER FÜR KULTUR UND MEDIEN http://adamlauks.com/2013/08/23/offene-brief-an-den-staatsminister-fur-kultur-und-medien-bernd-neumann-13-august-2013/ mit dem Betreff : Beschwerde über die Strafvereitelung im Amt des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogenen Unterlagen des MfS im Falle des Folteropfers Adam Lauks und schwere Körperverletzung in Berlin-Rummelsburg HKH Leipzig Meusdorf und Spezielle Strafvollzugsabteilung Waldheim – vereitelte Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung der mittleren und schweren Verbrechen der STASI im Falle Adam Lauks 76 Js 1292/93 und unzähligen angezeigten Fällen. Mangelnde gesätzliche Grundlagen im StUG für die juristische Aufarbeitung der Folterungen und im Salzgitter angezeigten Misshandlungen von Strafgefangenen; Verhinderte geschichtliche Aufarbeitung und Forschung der Ärzte als IM des MfS und Aufarbeitung IM Prister& Würdenträger im Dienste des MfS, sowie IM Rechtsanwälte-Richter und Staatsanwälte als Handlanger des MfS angeschrieben. Eine Antwort oder eine Stellungnahme, nach der eventuell erfolgten Sichtung der Ermittlungsunterlagen ist bis heute nicht erfolgt. Als ich un diesen Tagen vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die Mittelung über die erfolgte Prüfung der Petition 4-17-07-037232ä erhielt, war ich unangenehm überrascht, dass sich bei der Begründung als Anlage das Schreiben des BKM mit einer Stellungnahme der BStU befand, zu einer vorherigen, alten, bereits am 3.Juli 2012 abschlägig beschiedenen Petition, wo es um die Strafvereitelung im Amt der Staatsanwaltschaf II Berlin ging(24.April 2013).
Nach mehrmaligen Versuchen das zuständige Dezernat des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages zu erreichen, gelang es mir die Frau Liebig zu sprechen. Eigentlich wollte ich den Petitionsausschuss auffordern, mir, die vom Bundestagspräsidenten zugesandten Akte zurückzusenden. Ich hatte Sie mündlich mit dem Vorwurf konfrontiert, die zugesandten Akte nicht mal angerührt, geschweige den geöffnt zu haben, sonst wäre man auf die Korrespondenz zwischen dem Sonderbeauftragten der Bundesregierung ( Gauck Behörde) und dem Polizeipräsidenten in Berlin gestoßen.
Ab hier wird eine alte und nicht entsprechend bezeichnete Petition, mit Aktenzeichen einer im Juli 2012 erledigten Petition , benutzt die Beschwerde wegen Strafvereitelung im Amt durch Aktenmanipulierung in der Gauck Behörde zu vertuschen, aus der Sichtweite der Bundestagsabgeordneten, des Bundestagspräsidenten, Parlamentarischen Kontrollausschüsse und letztendlich vor der Wahrnehmung der Öffentlichkeit zu verstecken. Die wohlwollende Absicht des Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert wird dabei missachtet ? Wenn schon die Gauck Behörde KEINER Kontrolle unterstellt ist, und die nur vor dem Gesetz verantwortlich ist, der Petitionsausschuss müsste aber dem Bundestagspräsidenten Rede und Antwort stehen !?? Ich mag auch irren !??

Erhielt und sichtete die Akte 76 Js 1792/93 … und lenkte die zuständigheitshalber in den Petitionsausschuss !?
Haben die im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages noch nicht begriffen, dass sich hier langsam um staatlich gehütetes öffentliches Geheimnis handelt !? Nach dem Eingang des Schreibens aus dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe musste man handeln !? Doch wie ?
Bei dem nächsten Anruf -Monierung wurde mir im Vorzimmer mitgeteilt dass sich die Akte in einem anderen Dezernat befände(?) und dass zeitnah bei mir eine gesonderte Petition mit neuem Aktenzeichen eingehen wird. Deshalb war ich mit dem Schreiben vom 9.September 2013 angenehm unangenehm überrascht als ich erfuhr:

Es wurde eine Prüfung der VERDIENSTE von Joachim Gauck in der Gauck Behörde 1994 eingeleitet, nach diue Beweise über Strafvereitelung im Amt aus dem Amt des Bundestagspräsidenten zugeleitet wurden.
War die Zusendung der Ermittlungsunterlagen 76 Js 1792/93 aus dem Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe entscheidend nun doch zwischenzeitlich die Prüfung einzuleiten !?? wenn auch unter falschen Überschrift und altem verbrauchtem Aktenzeichen !?
„ Zu Ihrem Anliegen habe ich zwischenzeitlich eine Prüfung eingeleitet, die einige Zeit in Anspruch nehmen wird.“ Wenn man als Dritter oder Aussenstehender sich das Betreff Straftaten gegen das Leben ansieht und die darunter angegebene Patition 4-17-07-4513-037232ä a, wird man durch diese Verallgemeinerung gar nicht wissen WORUM es sich in meiner Beschwerde bzw. der eingeleiteten Prüfung eigentlich handelt!?? Auf keinen Fall wird man daraus entnehmen können, dass es sich um: Beschwerde über die Strafvereitelung im Amt des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogenen Unterlagen des MfS im Falle des Folteropfers Adam Lauks handelt. Dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ist sehr Wohl bekannt, warum diese Briefe von mir, vorab per Email und als OFFENE BRIEFE im Internet veröffentlicht werden, und deswegen ist seine Korrespondenz verschleiernd und irreführend, für Aussenstehenden undurchschaubar. Um die volständige Klärung des Sachverhaltes, hier ist die detailierte Information über die Gründe der Beschwerde enthalten: http://adamlauks.com/2013/02/16/strafanzeige-gegen-die-bstu-behorde-aus-der-uneingeschrankter-und-unkontrollierbarer-zeit-unter-dem-leiter-joachim-gauck/ Strafanzeige gegen den Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogenen Unterlagen des MfS der DDR – BStU Behörde 222 UJs 662/13 aus der für Gauck Behörde uneingeschränkter und unkontrollierbarer Zeit unter dem Leiter Joachim Gauck Die Begründung für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Unbekannt(?) lautete : WEGEN VERJÄHRUNG. Der zur Anzeige gebrachter Sachverhalt der Anzeige wurde nicht in Frage gestellt, was mich dazu veranlaast hatte, die Angelegenheit dem Bundestagspräsidenten und anderen Ausschüssen zur Kenntnisnahme zu geben; und um die Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit des Ermittlungsverfahrens 76 Js 1792/93 zu bitten. Als bei mir nach rekordverdächtiger Bearbeitungszeit das fast verschlüsselte, und verschleiernde Schreiben vom 7.November 2013 einging mit der aalten Überschrift : Straftaten gegen das Leben staunte ich nicht schlecht über die perfekte Art der Verschleierung , die eingebrachte Beschwerde über die Strafvereitelung im Amt des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogenen Unterlagen des MfS im Falle des Folteropfers Adam Lauks – den 11.Bundespräsidenten Joachim Gauck aus der Welt und aus der Sichtweite und Wahrnehmung der Öffentlichkeit zu schaffen !?? Dafür RESPECT des ungesühnten Folteropfers! Um der tifgründigeren Überprüfung des Verdachtes einer tausenfachen Strafvereitelung im Amt dieser Bundesbehörde zu entgehen, hohlte man auch die Stellungnahme des Hauptverantwortlichen für die Duldunmg der Machenschaften und Aktenmanipulationen, die in der außenparlamentarischen Nische der Gauck Behörde, spätestens nach der Erstellung des Gutachtens im Mai 2007, bekannt geworden sind, oder zu vermuten waren, warc das nicht überraschend. Damals fanden hochkarätige Gutachter und Wissenschaftler Schröder/Klein & Alisch schon anhand ihnen zugängig gemachten Akten heraus, dass Gauck Behörde vom Anfang an, nicht wie in Tätigkeitsberichten von Gauck und später Birthler , statt wie behauptet, 12-16 Hauptamtliche Mitarbeiter des MfS, sondern 68 Mitarbeiter des MfS mit Joachim Gauck die Behörde ins Leben gerufen hatten. Danach über die Glaubwürdigkeit des Joachim Gauck und des Bestandes der Hauptamtlichen zu sprechen zu versuchen ist schlichtweg lächerlich. Hier ist ein Zitat des Leiters der Gauck Behörde aus jener Zeit fällig die das Program und Arbeitsweise der mit STAZIS und SED Kader durchsetzten Kader ausführlich dargelegt. Warum sollte sich die Arbeitsweise der ehemaligen Geheimdienstler den nun ändern!? „Immer wieder fällt uns auch auf das wir in einem Land leben das tief krank ist, in einer Landschaft der Lüge, und es gibt Menschen jeder Bildungsstufe, die lügen bis zum letzten. „ von Joachim Gauck in Halle an der Saale. Einen Videoclipp mit dieser Aussage erspare ich den Besuchern dieses Blogbeitrags. Die Behörde war auf dem Prinzip des MfS aufgebaut und wurde mit SED Kadern aus der Berliner Verwaltung aufgefüllt, wo die treusten Diktaturträger beschäftigt waren, und wo eine HV nicht wusste was die andere HV am Wickel hat, oder in ihrem Archiv noch nicht vernichtet hatte. Aus diesem Gründe hat man die ursprünglich gesetzlich geregelte und vorgesehene Übernahme der Akte in das Bundesarchiv unterlaufen im Interesse aller Geheimdienste, damit strafrechtlich relevante Augenscheinobjekte nicht in die Hände der Staatsanwaltschaften und Wissenschaftler und Forscher geraten, wie das mit den Beweisen für schwere Körperverletzung passiert ist, die 1994 noch verwendet hätten werden müssen,weil nicht verjährt. Auch andere Unterlagen der Gauck Behörde die genügend Hinweise auf den Angriff in der Absonnderungszelle „4“ der speziellen Strafvollzugsabteilung in Waldheim beinhalten, wurden manipuliert und den Ermittlern nicht zugestellt. Über die beigefügte Anlage des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien werde ich mich hier nicht äußern und begnüge mich die nur darzustellen.
„Sehr geehrter Herr Lauks, als Anlage übersende ich Ihnen die zu Ihrer Eingabe( nicht über die Straftaten gegen das Leben!?) eingeholte Stellungnahme des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und medien mit der Bitte um Kenntnisnahme. Hiermit ist eine abschließende Prüfung Ihrer ( ohne versprochenen Aktenzeichen !?) Petition erfolgt. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag (von wem ???) (Oberamtsrat) Wolfgang Dierig “ kürzer und verschleierter konnte die Mitteilung über die „erfolgte Prüfung gar nicht ausfallen. Und da die Stellungnahme des BKM der Richtigkeit der erfolgten Prüfung unanfechtbare Glaubwürdigkeit verleien sollte, dann doch noch an drei Stellen die Sachverhalte vor zuklären: 1.Meine namenlos gebliebene Petition ist im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren 222 Ujs 662/13 zu sehen, und darin angezeigten und wegen Verjährung, ungeahndet gebliebenen und juristisch nicht aufgearbeiteten Strafvereitelung im Amt der Gauck Behörde (BstU), dessen damalige Leiter vor dem Gesetz zeichnete,zu sehen. 2.Im dritten Absatz ist die Strafanzeige 76 Js 1792/93 verzerrt, verharmlosend und irreführend, da nicht vollständig, dargestellt. Strafanzeige lautete Wegen Folterungen,Mißhandlungen, Gewaltanwendung Übergriffe der Ärzte in STVE und Zivilen Einrichtungen und das Ersuchen wurde wegen des Verdacht der Körperverletzung an die Gauck Behörde gerichtet am 20.12.1993. Ich gehe davon aus, dass der Beauftragte für Kultur und Medien mit seinem Sitz im Kanzleramt, den Bundestagsabgeordneten (alten und neuen) und Mitgliedern des Bundesrates und allen deutschstämmigen Bürgern dieses Landes zutraut, Deutscher Sprache mächtig zu sein in Schrift und Wort, um diesen Satz und Absatz inhaltlich zu verstehen und zu versinnbindlichen, was der ermittelnde Polizeipräsident in Berlin in seinem Ersuchen an den (!??) Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogenen Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes überreicht oder übersandt haben will. Zitat: „Ich bitte um Herausgabe der entsprechenden Akten im Original. Eine Einsichtsnahme oder Mitteilung nach § 19 Absatz 7 Satz 1 StUG reicht für die Zwecke des Strafverfahrens nicht aus. Die Aufklärungspflicht gemäß § 244 Absatz 2 StPO gebietet nämlich im Ergebnis die Herbeischaffung der im Hauptverfahren notwendigen Beweismittel( sihe § 245 Absatz 1, § 214 Absatz 4 , 163 Absatz 1 AtPO) und erfordert stets, dem erkennenden Gericht das gesamte Beweismaterial vorzulegen. Da es sich bei den angeforderten Vorgängen um Beweismittel in Form von Augenscheinobjekten handelt, denen erhebliche Beweisbedeutung zukommt, ist die Aushändigung von Ablichtungen nicht ausreichend, sondern die Übergabe von Originalen unerläßlich. ( §19 Abs 7 Satz 1 StUG)“ Diesem Ersuchen des Polizeipräsidenten hat sich die Behörde vollends verweigert. Der Bitte und der Forderung des Polizeipräsidenten in Berlin, die Gesetze mißachtend, zur Zuarbeit für juristische Aufarbeitung gesetzlich verpflichtet, war die Gauck Behörde nicht nachgekommen. Im Gegenteil, man vergewaltigte den Polizeipräsidenten in Berlin regelrecht lediglich mit einer ausgesprochen unerwünschten Mitteilung der Behörde, die dann auch auf manipulierten vorliegendem Aktenbestand beruhte. 3. Die wertvollste Mitteilung in der Stellungnahme des BKM für die Klärung dieses Sachverhaltes, liefert uns BstU über Günter Winands selbst: „Am 17.03.1994 und am 19.04.1994 erhielt er die Möglichkeit, seine aufgefundenen Unterlagen einzusehen.( Ich erhielt die Kopien von aufgefundenen Unterlagen, darunter auch die Mappe mit drei Fernschreiben des Staabs der VP Leipzig an die Bezirksverwaltung des MfS Leipzig über die schwere Körperverletzung in der Speziellen Strafvollzugsabteilung von Waldheim vom 23.6.1985 und eine zweite Ergänzungsmeldung vom September 1985, weit vor dem 5.7.1994 dem Datum das die Mitteilung der Behörde trägt, was der Beweis dafür ist dass die Unterlagen in der Behörde vorlagen – vermutlich wo anders gelagert, aus der Akte Lauks herausgelöst, da brisant !?) In der dem Ermittlungsorgan aufgezwungenen Mitteilung der Behörde findet die Mappe keine Erwähnung und die Fernschreiben als Beweise für schwere Körperverletzung wurden dem Untersuchungsorgan nicht ,wie ersucht, im Original zugeleitet, auch nicht als Kopie, womit der Strafbestand der Aktenunterdrückung, Aktenunterschlagung oder Aktenmanipulierung erfüllt wäre. Die stravvereitelnde Wirkung dieser Manipulation bremst das ganze Ermittlungsverfahren aus, bzw. gibt ihm eine Richtung vor, das Verfahren über 5,5 Jahren in die Länge zu ziehen um es schließlich angeblich wegen Mangels an Beweise und eigentlich anhand einer falschen Aussage des Haupttäters Oberstleutnant Dr. Zels IME Arzt des MfS eingestellt wurde. Es steht fest, dass der Polizeipräsident im Berlin die unerwünschte Zusendung der Mitteilung der Gauck Behörde nicht mal beanstandet hatte. Er hatte aber auch keine weitere Akteneinsicht gewünscht oder ersucht. Dienlich dem „Zwecks Klärung eines Sachverhaltes“ und darüber hinaus über die Arbeitsweise der Gauck Behörde und der ZERV 214 ist die Aussage die zum Himmel schreit: „Alle zum Zweck des Ersuchens im erschlossenen Bestand vorhandenen und relevanten Unterlagen wurden am 06.04.1995 einem Mitarbeiter der ZERV zur Einsichtnahme vorgelegt.“ Für Aussenstehende – nicht für Juristen ! – mag seltsam erscheinen, (für mich nicht) dass über diese Akteneinsicht in der Ermittlungsakte kein Vermerk des Ermittlers der ZERV zu finden ist (!?) Was hier offen bleibt ist: Wer hat über die Relevanz der vorzulegenden oder der vorliegenden Akte entschieden bei jener angeblichen Akteneinsicht !? War das der Sonderbeauftragte der die Akte in der Mitteilung absichtlich nicht erwähnt, oder cder der neue Ermittler der ZERV, da der alte ausgetauscht, der womöglich gar nicht wusste dass das Ersuchen mit der Mitteilung bereits 5.7.1994 erledigt wurde. 1995 war nicht mehr der Anfang der Behörde, wo Ermittler und Staatsanwälte unbeaufsichtigten Zugang zu den Akten hatten und sich nach Bedarf oder Gutdünken Akten aussuchten, koipierten und mitnahmen, ohne die wieder zurück zu bringen !? Laut Mitarbeiter Lutz, dem Unterzeichner (im wessen Auftrag ?) der lügenhaften Mitteilung. Meine Akte hatte ich im Original ein einziges Mal 1994 durchgeblättert ohne die wahre Bedeutung der Aktenoriginals zu begreifen. Normalerweise sind die Originalakte nicht geschwärzt !? Mein zweiter Antrag die Akte im Original wieder einzusehen vom 13.12.2011 landete bei Frau Hessenmüller und wurde in einem Telephongespräch mit dem Abteilungsleiter Förster abgelehnt, vereitelt. Somit ist die übernommene Behauptung der BstU, dass ein Antrag auf erneute Akteneinsicht sich in Bearbeitung befindet, schlichtweg eine Unwahrheit, eine Lüge im Stil der Lüge aus der Mitteilung vom 5.7.1994. Was die wohl zu bezwecken vermag !?? Korrekte Arbeitsweise der Jahn/Altendorf Behörde !? Hinweis auf den „Bürgertermin“ – warum nicht“ Opfertermin ?“ den ein Bürger besitst seine Würde – ich nicht mehr- vom 30.8.2011 beim Herrn Jahn, da angegeben, soll hier mitgeklärt werden. Zwecks meines Besuches alsFolteropfer und Opfer der lebensgefährlichen Übergriffe der IMS Ärzte aus dem Bereich der Exekutive als auch aus der Charite und der 1.Chirurgischen Klinik Berlin Buch, ist zu vermerken dass der Leiter der nun Jahn Behörde abgelehnt hatte mir zu helfen zu erfahren ob von mir Namentlich genmannte Ärzte aus dem Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf ( Hauptmann Hoffmann Major Dr.Schill, Leiter Obersd OMR Dr.Schneider, OSL Dr Göttlich und OSL Dr. Hohlfed ) als IM Ärzte des MfS geführt wurden. Aus der Speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim der Leiter OSL Stöber und Major Dr. Hillmann und aus der 1.Chirurgischen Klinik Berlin Buch unter Verdacht dass die ganze Klinik unzter Verdacht stand Zu besonderen Zwecke des MfS bereit zu stehen ( ChA Doz Dr.Wendt, OA Dr Riecker, Dr.Pastrik, Dr. Brandt und Dr.Klebs) und OA Dr Schulz der Berliner Charite… Roland Jahn versagte mir die Unterstützung mit der Erklärung dass die Behörde derartige Forschung nicht betreibe. Und zum Schluss um die Manipuöierbarkeit der Akte der BstU Behörde vom Anfang an unter Beweis zu stellen : In der Ermittlungsakte 76 Js 1792/93 befinden sich die Akte mit der MfS Nummerierung: 26;27 und 30 die auf dubiose Werise und ohne Begleitschreiben der Gauck Behörde in der Zeit zwischen 17.5.94 und 2.6.94 unter den lfd.Nr der Staatsanwaltschaftsakte :82;83 und 84 ohne jegliche Wertung abgeheftet sind. Aus diesem Grunde hatte ich die Berufung eines Untersuchungsausschusses gefordert, denn für die Behörde gibt Steuerzahler 100 Mio Euro jährlich aus!? WOZU-WOFÜR, um die STASI und SED Seilschaften finanziell in die Rente zu verabschieden !? P R O S T !!! Adam Lauks ungesühntes Folteropfer der STAZIS mit verweigertem Status eines Folteropfers Um diese Korrespondenz aus dem Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 aber auch aus dem Strafantrag 222 UJs 662/13 handelt es sich: Das Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin
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Die Antworten der Gauck Behörde: Tagebuchnummer 000247/94Z ****** Eine Mitteilung der Gauck Behörde nach § 19 Absatz 7 1 StUG reicht nicht aus… mehr als die ungewünschte Mitteilung darf der Untersuchungsorgan nicht bekommen – dahinter muss es ein Befehl, eine gesetzeswidrige Weisung gegeben haben !?? – die selbstverständlich der Verjährung zu Opfer fällt 2013 oder im interesse der Staatssicherheit, nun der Bundesrepublik lag !??

Nach der Tagebuchnummer kam dieses Schreiben der Gauck Behörde. Eine Akteneinsicht oder eine Mitteilung der Gauck Behörde lehnte die Ermittlungsbehörde in ihrem Ersuchen kategorisch ab !
Aus dem Aktenbestand des MfS herausmanipulierte, Unterdrückte, Unterschlagene Akten die als Augenscheinobjekte (die besten Beweise) im Ermittlungsverfahren und darauffolgenden Gerichtsverfahren hätten Verwendung finden müssen :
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******* nach der Zurkenntnisnahme der Inhalte der 1. und 2. Ergenzungsmeldung ist der Schutz des Täters mehr als deutlich erkennbar, denn doppelte Stahltüre der Absonderung im Hochsicherheitstrakt der Speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim der Zelle „4“ muss zweimal geschlossen und entriegelt werden…Ein enderslautendes Protokoll der Vernehmung eines Zeugen der Kriminalpolizei liegt bei mir vor! Ich fühle mich durch die Gauck Behörde und durch den diese Vorgänge vor dem Gesetz zu verantwortenden Leiter und Bundespräösidenten Joachim Gauck um die Gerechtigkeit betrogen um meine Würde und Ehre beraubt. Juristen die keiner Weisung der unabhängigen Richter der Justiz unseres Rechtsstaates unterliegen und von denen nicht direkt abhängig sind, haben diese zitierte Sichtweise: ”Gauck unterschlug Beweise über schwere Körperverletzung im Hochsicherheitstrakt der Speziellen Strafvollzugsabteilung von Waldheim.” – Eine Strafverfolgung darf und kann nicht eingestellt werden, wenn Staatsorgane Beweise verändern bis vernichten, um die Straftat unbeweisbar zu machen und so mit Hilfe der Verjährungsfrist straflos zu stellen. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte. Die Grundrechte verkörpern eine Werteordnung, die sich mit der Menschenwürde, dem Unverletzlichkeitspostulat des GG und der Selbstbestimmung verbinden. § 13 StGB erklärt die Garantenstellung von Staatsorganen und Beamten, zu denen auch Richter gehören und zwar dahingehend, daß ein Beamter, der eine Straftat erkennt verpflichtet ist, die Ausführung der Straftat auch dann zu verhindern, wenn es dafür eine Anweisung, einen Befehl, einen Verwaltungsakt gibt. Die Beweisvernichtung ist sittenwidrig. Sittenwidrig ist dasjenige, was der grundgesetzorientierte Bürger unternimmt, welches außerhalb dessen steht, was der anständig denkende und handelnde Bürger in der jeweiligen Sache veranlassen würde. Daraus folgt, durch Beweis-Vorenthaltung, m. E. ebenfalls eine Straftat, ist die Verjährungsfrist des causalen Deliktes unterbrochen. Die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft ist ein weiteres Verbrechen, denn ich denke, daß Menschenrechtsverletzungen, spätestens auf der Ebene der Folter juis cogens sind (nicht verjähren).”
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Spätestens nach diesen Zeilen müsste dem Beauftragten der Bundesregierung aber auch dem Deutschen Bundestag deutlich sein, dass die Zeit für die Aufarbeitung der Gauck-Birtler-Jahnschen Aufarbeitung gekommen ist, wofür ich als Bürger dieses Landes den Einsatz eines Untersuchungsausschusses fordere und beantrage um die VERDIENSTE DES JOACHIM GAUCK BEI DER ZUARBEIT ZUR JURISTISCHEN AUFARBEITUNG VON MITTLEREN UND SCHWEREN VERBRECHEN DER STAZIS in seiner Amtszeit als Leiter5 der Gauck Behörde. Da die BStU nach dem § 35 Abs.5 Satz 2 und Satz 3 StUG in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist und damit der Bearuftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien keine Fachaufsicht ausübt, folglich stellt die Behörde als eine außenparlamentarische und unkontrollierte Agentur für die Verwaltung geheimdienstlicher Unterlagen lediglich eine künstlich ins Leben gerufene ABM Maßnahme der Bundesregierung dar, die zum Zwecke (bis 2005) des Schutz der Täter vor der Justiz des Rechtsstaates und danach vor dem Pranger, und zur Lösung infolge der Wende sich abzeichnenden existentiellen Probleme der verdienten SED Kader aus den Berliner Ministerien und Verwaltungen, und letztendlich zur Verharmlosung der DDR Judikative,Exekutive und Klitterung der geschichtlichen Rolle der STAZIS, der SED und der Justiz als Verursacher des DDR Unrechts in den 40 Jahren der DDR. Mit seiner Tätigkeit hat die Gauck Behörde den Wissenschaftlern des Max Planck Instituts in Freiburg im Breisgau Schützenhilfe geleistet, und mit ihrer Einflussnahme maßgeblich auf die“ juristische Aufaarbeitung des DDR Unrechts“ die in 14 Bändern erfolgte Legitimierung der DDR als Rechtsstaat durch den IMS Altmann – seit 1991 am Max Planck Institut, durch Direktor Eser eingesetzten ehemaligen Richter am Obersten Gericht der DDR, Prof. Dr. Jörg Arnold – als B-Kader des MfS für die Übernahme des Obersten gerichtes der DDR bestimmten Juristen und RA, der noch 2010 geheimdienstlich unterwegs war als er als Wissenschaftler des Max-Planck – Instituts unter dem Vorwand einer wissenschaftlicher Arbeit von mir die Gesamte Akte zur Einsicht erschlichen hatte und dies heute noch der Max-Planck-Gesellschaft gegenüber verleumdet.
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