„Liebe Dani !
Einen guten Rückflug wünscht Dir der Papa und noch viele sorglose Tagen. Bald ist wieder Schulanfang, auch weiter sollst Du tüchtig lernen. Was möchtest Du mal werden wenn Du groß wirst? Das hätte ich gerne gewußt. Ehre und achte die Mutti. Dein Papi”
Auch eine Karte an die kleinere Jula war dabei, die ist mir verlorengegengen wie Juliane selbst, Magisterin der Psychologie am Max-Planck-Institut in Tybingen, die Vaters unend-liche Liebe verschmähte und ihn aus dem Leben der slowenischen Akademikerin als Altlast cancellte. Als Sie viele Jahre nach der Entlassung bei mir war in Berlin, fragte sie mich Unter den Linden plötzlich: “Papa, weswegen bist Du eigentlich verhaftet?” … Ach mein Kind, das ist eine lange Geschichte…lassen wir das lieber…
Sie wollte es wissen:“Wurdest Du nicht mit Kofferraum vol Quarzuhren verhaftet !?“ – Ich konnte nicht im Traum ahnen, das ich mit meiner Gegenfrage : „WER hat Dir den DAS gesagt, mein Kind !??“ die einseitige Trennung von meinem kleinen Liebling und Nesthäckchen eingeleitet hatte. Später schloß sie den Kapitel Vater und ich verlor sie für immer…
Im Oktober war ich in einem Dorf bei Skopje bei einer Wahrsagerin die mir voraussagte das Juliane in zwei bis drei Jahren zu mir kommen würde, sie selber würde mich unendlich lieben und würde furchtbar darunter leiden…
Nein ich werde nicht anfangen zu hoffen, bei dem Lied Julia wird mein Herz zum Stein in der Brust und ich werde hoffen, dass ich noch da bin sie in die Arme zu nehmen, falls sie wirklih zu ihrem Vater zurückkommen sollte…
An Jula: Verfalle nicht der Macht deiner Gier, auf das sie Ddich nicht überfällt wie ein Stier. Dein Laub wird sie fressen und deine Früchte verderben, und dich zurücklassen wie einen dürren Baum…
F.M. Dostojewakij
Aufzeichnungen aus einem Totenhaus Aufbau-Verlag Berlin und Weimar 1968 Zapiski iz mertvogo doma(kyrilisch geschrieben)
Seite 13…. Bisweilen blickte man durch die Ritzen des Zaunes auf Gottes freie Natur: Ob man nicht wenigstens ein bißchen von ihr sehen kann? Aber man sah nur ein kleines Stückschen Himmel und den hohen, mit Steppengraß bewachsenen Erdwall und die Posten, die Tag und Nacht darauf patroulierten, und da kam einem dann der Gedanke, daß ganze Jahre vergehen würden und man noch immer an den Zaun treten werde, um durch die Ritzen zu schauen, und das man den selben Wall erblicken werde, die selben Wachen und dasselbe kleine Stückchen des Himmels und zwar nicht des Himmels über dem Gefängnis, sondern des anderen, ferneren, freien.
–
…Dahinter lag die helle, freie Welt, dort wohnten ganz normale Menschen. Aber diesseits des Zaunes stellte man sich jene Welt als Märchenland vor. Hier innerhalb war eine eigene, besondere Welt, nichts anderem ähnlich; hier gab es eigene, besondere Gesetze, eigene Kleidung, eigene Sitten und Gebräuche, hier war ein Totenhaus für Lebende mit einem Leben wie sonst nirgends auf der Welt und mit Menschen von besonderer Art…
Seite 14…
;aber im Gefängnis hatte man Zeit genug, um Geduld zu lernen. Ich war einmal Augen-zeuge, wie ein Sträfling der zwanzig Jahre im Gefängnis zugebracht hatte und endlich freigelassen wurde, von seinen Kameraden Abschied nahm. Es waren Leute da, die sich noch erinnerten, wie er zum erstenmal ins Gefängnis gekommen war:jung, sorglos, ohne sich über sein Verbrechen und seine Strafe Gedanken zu machen. Er verließ das Gefäng-nis als grauhaariger alter Mann mit finsterem, taraurigem Gesicht…
Seite 15…
Ich erinnere mich auch, wie einmal ein Sträfling, ein ehemals wohlhabender sibirischer Bauer, gegen Abend zum Tore gerufen wurde. Ein halbes Jahr vorher hatte er die Nach-richt erhalten, das seine Frühere Frau sich wieder verheiratet habe, und dies hatte ihn sehr stark betrübt. Jetzt war sie selbst zum Gefängnis gereist, ließ ihn herausrufen und gab ihm ein Almosen. Sie redeten ein paar Minuten miteinander, weinten beide und verabschiedeten sich für immer. Ich sah sein Gesicht, als er in die Kaserne zurückkehrte.
…Ja, der Mensch ist zäh! Der Mensch ist ein Wesen, das sich an alles gewöhnt; ich glaube das ist die beste Definition für Ihn.

In folgenden Zeilen werde ich Ihnen aufschreiben, wie ich, nachdem Sie meinen Antrag oder Bitte in der Charite (Berlin ) opperiert zu werden abgelehnt haben, zur Operation und unter welchen Umständen ich nach Leipzig kam….
Die Fotokopie der Abschrift des Briefes fand ich 2018 im Bundesarchiv unter der Sachen des damaligen Generalstaatsanwalts Joseph Streit. – Ich verfüge auch über die Kopie des Originalschreibens ( handschriftlich verfasst).
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Vom gleichen Datum ( 23.10.1982 ) gibt es auch mein Schreiben gerichtet an die Ärztekammer der DDR- Hauptstadt der DDR als – DRINGEND – Betref: Berufung der Ärztekomission zwecks Nachuntersuchung einer OP-Entfernung einer inneren Hämmoiridalverknotung – vom 16..9.82 im Haftkrankenhaus Leipzig – Meusdorf.
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Ich kam auf umwegen Dresden-Magdeburg-Potsdam nach Königswusterhausen zurück, in genauso schlimmen, wenn nicht noch schlimmeren Zustand als ich ins Haftkranken-haus Meusdorf eingeliefert wurde. Nach der Rückkehr freute sich der Vernehmer, Komi-ssair Ehlert aufrichtig mich wiederzusehen. “ Ich habe die ganze Republik nach Ihnen abtelefoniert und Niemand konnte mir sagen wo Sie stecken. Hätten Sie an die Staa-tsanwaltschaft nicht geschrieben, hätte man nicht erfahren das Sie in Dresden sind!“ Den Brief an die Staatsanwaltschaft, an die Botschaft, an Dr. RA Friedrich Wolff aus Dresden konnte ich bis jetzt noch nicht finden? Jedenfalls war das schon ein Hilferuf und Hinweis das etwas im Haftkrankenhaus Meusdorf schief gelaufen war. In der Dresd-ner U-Haft Schießgasse verhielt man sich geheimnisvoll, bedeckt. “ Sie kommen vermutlich in die Karl Bohnhofer Klinik!“ meinte der Sanitäter der mich beim Chef-arzt im Range eines Oberstleutnants zwar angemeldet haben soll, wo man mich aber nicht durchgelassen hatte.
Heute kann ich nur sagen, dass diese drei Wochen in Dresden und Magdeburg die Zeit des Abwartens gewesen ist, Zeit der Zerreissprobe wo mir der Selbstmordgedanke sehr nahe war, als ich mir die Wunde, vor zwei Braunen-Nazis in der Zelle als Mitsaaßen, in einer Plasteschüssel in Kalipeermanganlösung spülte und den Schmerz linderte. Größere Erniedrigung und Entwürdigung hatte es kaum noch geben können. Für die Mithäftlinge und für die Bediensteten fuhr ich ein Programm. Das es nicht so war hat es jemenden gegeben, der nach der Schießgasse, bzw. spätestens nach 5 tägigen Zwischenaufenthalt in Magdeburg GENAU wußte das die Operatiuon, bzw. die NACHBEHANDLUNG “erfolg-reich” war. Es mag auch für den Leser heute als paranoid klingen; ich wurde auf eine vorgezeichnete Spur gebracht von der kein Abweichen mehr gab und wo mir mein eige-ner Selbstmord vorgezeichnet war. Es war nur Frage der Zeit wann ich diesen Schritt begehen werde. Es war wieder eine Fehleinschätzung des MfS gewesen, oder eine grobe Unterschätzung meiner Persönlichkeit.
Jedenfalls aus der obigen Schilderung brauchte man nicht Leiter der Med-Dienste des Ministerium des Inneren der DDR General OMR Dr. Kelch zu sein und schon gar nicht IM “Pit” alias Oberstleutnant MUDr. Peter Janata der Leiter der Verwaltung Strafvollzug der DDR – Med Dienste zu sein um auszurechnen was bei derartigen Vor- und Nachbe-handlung mit der hervorragender Arbeit des Chirrurgen passieren wird und musste.
Rechtsanwalt Dr Friedrich Wolff – mein durch Kanzlei Vogel mir angeratener Strafver-teidiger, später als IMS “Jura” enttarnt, kam auch schnell nach Königs Wusterhausen und staunte nicht schlecht als er mich im schlechteren Zustand sah als bei unserer letz-ten Begegnung vor der Operation. „Dr. Wolff, tun Sie alles das ich so schnell wie möglich wieder unter´s Messer komme, die Wunde ist zu eng zusammengewachsen, ich kann ohne selbst reinzugreifen nicht entleeren!“
Abschließend will ich hier nur behaupten: NICHTS, weder in der „medizinischen“ noch auch sonstigen Behandlung war zufällig gewesen, NICHTS war dem Zufall überlassen. Zu jenem Zeitpunkt glaubte ich noch und hoffte sehr, das die Generalstaatsanwaltschaft alles unternehmen wird mir zu helfen, die Versäumnisse bei der Operation in Meusdorf schnellstens und unter optimalen Bedingungen auszubügeln, bei einer Revision des Missgriffes.
Es kamen im Rahmen der Bearbeitung meines obigen Briefes, den man als Eingabe bzw. eine Beschwerde betrachtete die erwähnten höchsten Tiere des Med-Dienstes des MdI. Oberstleutnant Dr. Janata erklärte sich als Arzt, holte vorher mein Einverständnis ein und bot mir an, mich zu untersuchen, was er in Anwesenheit des General OMD Dr. Kelch auch tat. Er drang umsichtig oder vorsichtig ein- ich meisterte den Schmerz, Übung darin hatte ich schon mehr als ein Verstand es fassen kann, und als er den Finger mit dem mit Blut durchtränkten Fingerling rauszog, wandte er sich zu seinem obersten Vorgesetzten General Kelch, der es in Wirklichkeit eigentlich gar nicht war, und sagte“ Wirklich zu eng!“
„Dann bleibt es nichts anders übrig als Einlieferung in die Charite mit allen Konse-quenzen“ war eine Feststellung die schon ein Befehl war. Der General konnte damals nicht ahnen, dass er in IMS “Pit” enen bewährten Schärgen und Vollstrecker des MfS neben sich als Kollegen mitgebracht hatte. Es war Oktober 1982 und es kam danach alles anders, gaaanz anders.
Die STASI eliminiert seine Feinde und seine Gegner durch einen Operativen Zersetzungs-vorgang der bei mir schon längst angelaufen war und bereits bei der “medizinischen Betreuung nach Befehlen und Weisungen des MfS” spätestens im Juni 1982 zum Einsatz kam, als man mir die überfällige Operation verweigerte in dem man dem Vertragsarzt Dr. Schuißt die Unterstützung verweigerte. Den Beweis darüber unter-drückte die Generalstaatsanwaltschaft noch vor dem Prozess im April 1983 auf Weisung des Verbindungsoffizier des MfS Borchert und Dr. Baiunarowitz!
Das die sich der willfährigen zum Killen bereiten Ärzte dabei bedienten übersteigt das Fassungsvermögen eines normalen Menschenverstandes.
Bis hierhin ist alles gestohlen– einfach System zu Gutenberg und Generalfurzmeior wurde zum Dieb meines geistigen Eigentums, und für das was er unten abgesondert hatte wäre er in seiner DDR für paar Jahre abgegangen.
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Dieses schreibt ehemaliger Stellvertreter des Minister der VOPOs, berenteter Chefinspek-teur des MdI… MEIN Schreibtischtäter !!!??? Na endlich, der Oberbefehlhaber von Oberst-leutnant. Dr. Zels – IMS “Nagel”, von Dr. Peter Janata – IMS “Pit”,von OSL Rogge alias IMS “Georg Husfeldt”, von Dr. OSL Günther Stöber… alle Menschenschinder an unzähligen Zersetzungsmaßnahmen an Menschen wissentlich und willfährig beteiligt!
“Die leichtfertigen Urteile des Deutschen Bundestages: Folter in der DDR?
Die antisozialistischen Kräfte in Deutschland setzten in ihrem Bestreben, den in der DDR
begangenen Weg einer ausbeutungsfreien Gesellschaft zu verteufeln, nach 1990 auf die Delegitimierung mittels des Rechts. Hier versprachen sie sich überzeugende Beweise und schlagkräftige Argumente. Gerichte sind nun mal in den Augen der Menschen die staat-liche Institution, wo noch am ehesten die Wahrheit ans Tageslicht kommt.
Es ist eine Tatsache: Der Weg der Delegitimierung der DDR mittels des Rechts ist geschei-tert. Es gab kein Gericht, welches auf dem Wege der Verbrechensaufklärung und der Wahrheitsfindung Folterknechte oder Folterhandlungen fand.. Auch der Versuch, dem Strafvollzug der DDR eine systematische Misshandlung Strafgefangener anzuhängen, brach vor Gericht zusammen. Niemand konnte wegen Zwangsadaption oder unrechtsmäßige Einweisung in psychiatrische Einrichtungen gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Trotz Sondergesetze, Sonderstaatsanwaltschaften und –ermittlungsstellen hat der enorme finanzielle Aufwand nicht das von den Antikommunisten und der Bundesre-publik Deutschland gewünschte Ergebnis gebracht. Alle in den Medien schon gefeierten Vorverurteilungen zerplatzten an der Wirklichkeit. Der Ärger in den antisozialistischen Denkfabriken ist groß und sitzt tief. Bestes Beispiel dafür sind die Ausfälle des Hubertus Knabe.
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“Dr. Hubertus Knabe verfälscht die Geschichte der Repression in den Tigerkäfigen zu Deinen – EUEREN Gunsten in dem er die drei Freistundenhöfe in EUREN Gedenkstätte den Millionen Besuchern als Tigerkäfig verkauft, dadurch wissentlich und befehlsmä-ßig die Weltöffentlichkeit belügt und betrügt – Du Penner! Wie lebt es sich von der Rente des Erzfeindes?!? Geht das Dir nicht an die Ehre und Eitelkeit? Nein, weil Du keine Ehre und Anstand im Leibe hast und nie hattest! A.L.*******
“Bald sind es 20 Jahre her, dass eine handlungsunfähige Parteiführung der SED ihre führende Rolle aufgab, die vorhandenen Widersprüche nicht löste und die Initiative den ausländischen und inneren konterrevolutionären Kräften überließ. Die versprochenen blühenden Landschaften und der Wohlstand für alle sind ausgeblieben. Nichts liegt näher, als Jahrestage zu nutzen, um eine neue Welle der Hetze und Verleumdungen der DDR loszutreten.” –das sagt Einer der jetzt die Rente eines Generals der Bundeswehr a.D. genießt, die MfS für ihn und seinesgleiche vom Erzfeind erpresst hatte. Zur Repression und Folter in den Tigerkäfigen SEINER STASI-Justiz und der Exekutive hat er sichg NIE geäußert, nur GELOGEN,verfälscht, GELEUGNET! A.L.*******
In diesem Kontext muss man auch den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 13.12.2007 (BT-Drucksache 16/7493) zum Abschluss mehrerer Petitionen zur Feststellung des DDR-Unrechts sehen. Mit den Petitionen wurde der Deutsche Bundestag aufgefor-dert, eine öffentliche Feststellung über den tatsächlichen Umfang des DDR-Unrechts zu treffen, der nach Auffassung der Petenten gering ist. Es wurde eine amtliche Bekanntmachung der Ergebnisse der strafrechtlichen Verfolgung von DDR-Unrecht durch die Justizorgane der Bundesrepublik Deutschland angestrebt, so dass die Wahr-heit hinsichtlich des Umfangs und Inhalts des DDR-Unrechts für jedermann ersichtlich festgestellt wird.
Eigentlich ein klarer rechtlicher Anspruch in einem Rechtsstaat, der so oft von Informa-tionsfreiheit redet. Wie bei anderen kritischen Anfragen, z. B. des Komitees der EU zur Verhütung von Folter 2006, verstecken sich Bundestag und Bundesregierung hinter dem Föderalismus in Deutschland. Dann heißt es lakonisch: „ Die Verfolgung von Straftaten obliegt entsprechend der verfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutsch-land den Ländern und es liegen keinerlei Berichtspflichten der Länder an die Bundesre-gierung und umgekehrt vor.“ Das lässt sich doch bei gutem Willen ändern.
Obwohl man keine Übersicht hat, verkündet man dann aber, dass Folter, Zwangsadoptio-nen und unrechtsmäßige Einweisung in psychiatrische Anstalten in der DDR als „histori-sches Faktum“ feststehen. Ein Beweis für diese Behauptung wird nicht angetreten. Aber man verweist auf eine, ja ich wiederhole, auf eine einzige Forschungsarbeit, die dies belege:
„Hinsichtlich des mit der Petition in Frage gestellten Einsatzes von Folter in der ehemali-gen DDR verweist der Petitionsausschuss zunächst auf die Einschätzung des Historikers und Experten für die Geschichte der Folter, Robert Zagolla, der Folterhandlungen in der ehemaligen DDR bis 1956 anhand der einschlägigen Literatur eindeutig nachgewiesen hat. Für die Zeit nach 1956 kann zumindest festgestellt werden, dass die Schwelle zur grausamen, erniedrigenden und unmenschlichen Behandlung nach dem Völkerrecht häufig überschritten worden ist, um die „Aussagebereitschaft” der Untersuchungshäft-linge zu erhöhen. Bislang stehen Dokumentationen der Folterhandlungen nicht in aus-reichendem Maß zur Verfügung.“

Die Reformsozialisten beschlossen in der “frei” gewählten Volkaksmmer der DDR dass in der neuen, humanen DDR nicht mehr gefoltert wird und wollten als besseres Deutschland gelten.
Wozu dan DIESES Genosse Winderlich?!? Ist DIES nicht Beweis genug dafür, das IHR in der neuen DDR NICHT MEHR foltern wolltet? Wie leicht EURE Larve aus dem bösen Gesicht fällt?!? A.L.*******
Warum der Bundestag andere Forschungsergebnisse und Untersuchungen zur Folter in der DDR verschweigt, ist klar. Die Ergebnisse passen nicht in das gewünschte Bild über die DDR, was man verbreiten möchte. Aber selbst im zitierten Buch von Zagolla gibt es versteckte Hinweise auf andere Auffassungen. So ergab eine Befragung politischer Häft-linge, die von 1985 – 87 in die BRD kamen ( vom MfS verkauft wurden ! ), „dass physi-sche Misshandlungen nahezu vollständig aus der Praxis des Staatssicherheitsdienstes verschwunden waren.“
Robert Zogalla schreibt zwar in seinem Buch, dass die unverdächtige Organisation Amnesty International in den 1970er- und 1980er-Jahren der DDR bescheinigte, dass nicht gefoltert wurde. Dann aber will er das Gegenteil beweisen und beruft sich auf Romaninhalte. Aber Romane und andere literarische Werke sind keine authenti-schen Zeitzeugen. Ihr Wert für eine Folterdebatte ist gleich null. Die Freiheit der Kunst erlaubt alles, auch Lügen, Verdrehungen und Erfindungen. Der Autor ist also in Beweisnot, was er auch zugibt:
„Es scheint, als ließe sich keine Antwort auf die Frage nach Folter in der DDR geben. Dennoch soll hier versucht werden, aus den Berichten von Betroffenen, aus der Literatur der Zeit und aus späteren Untersuchungen ein klares Bild zu zeichnen.“(S.159)

Genosse General Dieter Winderlich, streitest Du diesen Produkt Eurer kranken kommu-fraschistischen Gehirne in allen Arrestzellen der ü´ber 80 Strafvollzugseinrichtungen der DDR ab?!? Im Haus 3 in Berlin Rummelsburg hatte es 18 Stück und im Haus 6 12 Stück davon gegeben, wo man Menschen zu einer sozialistischen Persönlichkeit und zu Spitzeln zu umformen wegsperrte. Bereits der Fotograf Kaspersky durfte die Einbauten nicht mehr als Tigerkäfige bezeichnen. Unter der stalinistischen Besatzung habt ihr Euch zu STAZIS entwickelt. Tigerkäfige hatte es weder bei Hitler noch bei Stalin gegeben in den EU oder Arrestzellen. Die haben Eisen und Stahl für andere Zwecke gebraucht. Streitest Du die Existenz dieser Folterkammer ab?!? A.L.*******
In der Petition gibt es dann noch den Verweis darauf, dass es noch weiterer Forschungsergebnisse und Zeitzeugenberichte bedarf. Hier kommt die neue Strategie zur Delegitimierung der DDR ans Tageslicht. Da die Gerichte keine Beweise geliefert haben, werden jetzt Zeitzeugen in großem Umfang präsentiert, bis sich Forscher finden, die dies als „wissenschaftliche“ Erkenntnisse präsentieren.
Der o. g. Bundestagsbeschluss zu den Petitionen nennt als Kronzeugen für Folter in der DDR den Historiker Robert Zagolla. Hätten die Verfasser im Petitionsausschuss sein Buch „Im Namen der Wahrheit. Folter in Deutschland vom Mittelalter bis heute“ richtig gelesen, sie würden die Öffentlichkeit nicht auf ihn aufmerksam machen. Schauen wir genauer hin:
„Die Frage, ob und wann in Deutschland gefoltert wurde, hängt natürlich vor allem davon ab, wie man Folter definiert. In diesem entscheidenden Punkt gibt es aller-dings bisher keinen Konsens: Historiker, Juristen, Menschenrechtler und Politiker verwenden den Begriff in ganz unterschiedlichen, zum Teil sogar sich widersprech-enden Bedeutungen. Die wichtigsten Definitionen dürften dabei die umgangsspra-chliche, die völkerrechtliche und die rechtshistorische sein.“(S.11)
Was meint denn nun der Bundestag, wenn er von Folter spricht? Sofort werden mir die Abgeordneten antworten, dass sie von der völkerrechtlichen Definition ausgehen. Wenn dem so sei, wäre dies schön. Sie beziehen sich aber auf den Historiker Zagolla, und der schreibt über seine begriffliche Verwendung im Buch auf S. 13 was ganz anderes:
„Während also das Völkerrecht unter dem Begriff Folter eine ganze Reihe staatlicher Praktiken zusammenfasst,….verwenden die folgenden Kapitel den Begriff nicht in einer moralischen, sondern vielmehr in einer technischen Bedeutung.“
Der Satz im Beschluss des Bundestages zu Zagolla müsste also richtig lauten: ……verweist der Petitionsausschuss zunächst auf die Einschätzung des Historikers und Experten für die Geschichte der Folter, Robert Zagolla, der Folterhandlungen im technischen Sinne in der ehemaligen DDR anhand der einschlägigen Literatur eindeutig nachgewiesen hat.
Uns allen sind die jüngsten Fälle bekannt, bei denen Eltern ihr Kind einsperrten und fasst verhungern ließen. Dies ist im technischen Sinne des Begriffes eine Folter. Völkerrechtlich und im innerstaatlichen Recht ist dies aber keine Folter.
Wenn es um die Frage von Folter in der DDR geht, dann kann nur die völkerrechtliche Definition zur Grundlage der Beurteilung genommen werden. Auf eine klare Definition der Folter konnte sich die UNO erst 1984 mit der UN-Antifolterkonvention verständigen. Die DDR ratifizierte diese Konvention am 9. September 1987. Die Bundesrepublik Deutschland wurde erst mit der deutschen Einheit zur Ratifizierung gezwungen und tat dies am 1. Oktober 1990.
Kurz und vereinfacht ist Folter im Sinne des Völkerrechts die vorsätzliche große Schmerzzufügung durch Staatsbedienstete um ein Geständnis zu erpressen oder um eine Person zu nötigen.
Zur Sicherung der Einhaltung des Folterverbotes hat die Europäische Union eine entsprechende Kommission (Komitee zur Verhütung von Folter- CPT) und den Euro-päischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg geschaffen. Wie dort geurteilt wird, zeigt folgender Fall:
Ähnlich wie heute die Amerikaner im „Terrorkampf“, nahmen sich 1970/71 die britischen Sicherheitsorgane in Nordirland besondere Rechte zur Behandlung Gefangener heraus, um sie zum Verrat zu zwingen und Aussagen zu erpressen. Die inhaftierten Personen mussten über Stunden hinweg in einer unangenehmen Anspannungshaltung („stress position“) aufrecht gegen eine Wand gelehnt stehen. Sie bekamen eine Kapuze über den Kopf gezogen („disorientation“), die nur bei Verhören abgenommen wurde. Vor Vernehmungen wurden die Gefangenen über längere Zeit in einem Raum isoliert und ununterbrochen mit einem pfeifenden Geräusch beschallt („sensory deprivation“). Mit Schlafentzug und Herabsetzung von Essen uns Trinken wurde eine körperliche Schwächung verursacht. Diese Verhörpraxis wurde mit dem Begriff der „fünf Verhörpraktiken“ getarnt. Außer dieser „Verhörpraxis“ erhielten einige Gefangene schwere Schläge, Fußtritte und andere physische Misshandlungen.
Die Republik Irland klagte wegen dieser Vorfälle gegen das Vereinigte Königreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Quelle: http://www.hrr-strafrecht.de ).
Man stelle sich einmal vor, auf solch einen Fall würde man in den Archiven des Ministeriums für Staatssicherheit stoßen. Endlich hätte man einen beweiskräftigen Folterfall in der DDR.
Aber was bei einem „Bösen“ als Folter genannt wird, muss bei einem „Guten“ keine sein.
Großbritannien, als ein führender Staat in Europa und engster Verbündeter der USA, wurde im o. g. Fall nicht vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Folter verurteil.
Der Gerichtshof bejahte zwar eine „unmenschliche“ Behandlung, lehnte aber eine Einstufung als Folter ab.
Nach dem Völkerrecht ist eine Androhung von Folter durch Staatsbedienstete zum Zwecke der Aussageerpressung bereits als Folter einzustufen. Bundesdeutsche Gerichte lassen hier aber besondere Milde walten, wenn es um das eigene Haus BRD geht. Mancher Leser wird sich an den Fall des Vizepräsidenten der Polizei Frankfurt/Main Daschner aus dem Jahre 2002 erinnern. Der hatte zur Erpressung einer Aussage über das Versteck eines entführten Kindes angewiesen, den Verdächtigen zu foltern. Ihm sollten Gelenke so verbogen werden, dass erhebliche Schmerzen entstehen. Da sich kein Polizist als Folterknecht fand, blieb es nur bei einer Androhung einer Vergewaltigung durch inhaftierte Farbige und der Gelenkverrenkungen. Das Landgericht Frankfurt verurteilte Daschner mit einer Verwarnung und einem Strafvorbehalt, was bedeutete, dass er im Wiederholungsfalle eine Geldstrafe zu leisten hätte.
Im Beschluss des Bundestages zur Ablehnung der Petitionen wird vermerkt, dass nach 1956 in der DDR „die Schwelle zur grausamen, erniedrigenden und unmenschlichen Behandlung herabgesetzt worden ist“. Auch diese Behauptung aus dem Buch von Zogalla wird nicht bewiesen, sondern nur mit Zeitzeugenberichten belegt. Diese Zeitzeugen beschreiben die physischen und psychischen enormen Belastungen, die eine plötzlich, manchmal nachts, erfolgte Verhaftung und die anschließenden Verhöre mit sich brachten. Sie beklagen den wenigen Schlaf, manche sprechen von Schlafentzug. Sie fühlten die Last der Trennung von den Lieben und die Isolation von der Außenwelt. Manche störte der permanente Reizentzug, sowohl optischer als auch akustischer Art. Solche Gefühle und Erlebnisse empfanden aber nicht nur Menschen, die in der DDR in Haft kamen. Mehr oder weniger trifft dies auch auf bestimmte Stationen in bundesdeutschen Gefängnissen zu. Treffendstes Beispiel hiefür waren die Haftbedingungen der RAF-Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf und Stammheim. Der bekannte Rechtsanwalt Heinrich Hannover bezeichnete diese Haftbedingungen als Folter, wurde dafür aber vom Ehrengericht der Rechtsanwälte Bremens mit einem Verweis belegt.
Zeitzeugen sind ein Mittel, nicht das einzige, um Vergangenes zu erforschen. Auf Wikipeda erfährt man nützliches über Zeitzeugen:
„Die Geschichtswissenschaft sieht Zeitzeugen als eine Art von Quellen an, die ebenso kritisch wie andere Quellen und nur im Zusammenhang mit anderen Quellen auszuwerten sind…Die Glaubwürdigkeit eines Zeitzeugen ist – wie bei Zeugen allgemein – abhängig von der zeitlichen und räumlichen Nähe vom Vorgang (unmittelbare Anwesenheit am Tatort oder nur vermittelte Kenntnis), von ihrem sachlichen Verständnis des Vorgangs (z. B. bei juristischen Verhandlungen) und von ihrem Interesse an einer bestimmten Interpretation des Vorgangs.
Aussagen, die dem Interesse des Zeitzeugen widersprechen, sind eher glaubwürdig als solche, die das eigene Interesse legitimieren. So sind positive Aussagen über einen Gegner glaubwürdig, ebenso wie negative über einen Freund.“
Hier ein glaubwürdiger Zeitzeuge: „Der Strafvollzug hatte zum Ziel, vor allem die politischen Gefangenen – etwa 2200 von insgesamt 3000 Häftlingen – zu demoralisieren und zu vernichten. Nicht wenige Aufseher behandelten die politischen Gefangenen äußerst brutal. Hinsichtlich Verpflegung, Hygiene und Gesundheit bestanden zum Teil katastrophale Zustände. Der Hunger war in all den Jahren unser ständiger Begleiter.“ (Erich Honecker –
Aus meinem Leben, S. 95) Der Zeitzeuge schildert seine Zeit im Zuchthaus Brandenburg – Görden von 1937 – 1945. Er bleibt objektiv, erfindet keine Folter oder persönliche Misshandlungen. Aber er erwähnt im gleichen Buch auch, dass der Leiter des faschistischen Zuchthauses Brandenburg-Görden, Oberregierungsrat und SS-Führer Dr. Thuemmler, 1945 vor der anrückenden Roten Armee floh und später Direktor der Strafanstalt Celle in Niedersachsen wurde.
So ist das halt mit den Zeitzeugen. In den Medien und so genannten Gedenkstätten kommen nur politische Gegner der DDR zu Wort. Kein Wort zu den Erlebnissen der ca 500 000 Bürger der DDR, die in vierzig Jahren wegen Straftaten mit den politischen Gefangenen hinter Gitter saßen. Kein Wort zu den Erkenntnissen der ca 25 000 Werktätigen, die gemeinsam mit Strafgefangenen arbeiteten.
So lange als Zeitzeugen nur eine Interessenvertretung zugelassen wird, so lange es moralisch verboten wird, Zeitzeugen zum Wahrheitsgehalt zu befragen, so lange muss es erlaubt sein präsentierte Zeitzeugen in Zweifel zu ziehen.
Dieter Winderlich
« Der größte Lügner unter Anwälten von Deutschland : RA Dr. Friedrich Wolff for-dert in einer Petition „die Feststellung der Wahrheit über Umfang und Inhalt von DDR-Unrecht“
Im Visier der Täter noch am 8.3.2011 – Generalmajor Dieter Winderlich, Generalmajor zitiert ohne Erlaubnis aus meinem Manuskript und mißbraucht es zwecks Verharmlos-ung der erlittenen Folter, Körperverletzung, Gewaltanwendung und Psychiatriemiß-brauchs !?? MdI, Generalmajor Dieter Winderlich, Machtenzug, Vollstrecker des MfS, Folter, Mißhandlungen in der DDR, Zersetzung, Psychiatriemißbrauch,
am 26.8.1984 entrissen und zerrissen und doch aufgehoben !
Im Oktober war ich in einem Dorf bei Skopje bei einer Wahrsagerin die mir voraussagte das Juliane in zwei bis drei Jahren zu mir kommen würde, sie selber würde mich unendlich lieben und würde furchtbar darunter leiden…
Nein ich werde nicht anfangen zu hoffen, bei dem Lied Julia wird mein Herz zum Stein in der Brust und ich werde hoffen dass ich noch da bin sie in die Arme zu nehmen, falls sie wirklih zu ihrem Vater zurückkommen sollte…
An Jula: Verfalle nicht der Macht deiner Gier, auf das sie Ddich nicht überfällt wie ein Stier.Dein Laub wird sie fressen und deine Früchte verderben, und dich zurücklassen wie einen dürren Baum…
F.M. Dostojewakij
Aufzeichnungen aus einem Totenhaus Aufbau-Verlag Berlin und Weimar 1968 Zapiski iz mertvogo doma (kyrilisch geschrieben)
Seite 13…. Bisweilen blickte man durch die Ritzen des Zaunes auf Gottes freie Natur: Ob man nicht wenigstens ein bißchen von ihr sehen kann? Aber man sah nur ein kleines Stückschen Himmel und den hohen, mit Steppengraß bewachsenen Erdwall und die Posten, die Tag und Nacht darauf patroulierten, und da kam einem dann der Gedanke, daß ganze Jahre vergehen würden und man noch immer an den Zaun treten werde, um durch die Ritzen zu schauen, und das man den selben Wall erblicken werde, die selben Wachen und dasselbe kleine Stückchen des Himmels und zwar nicht des Himmels über dem Gefängnis, sondern des anderen, ferneren, freien.
…Dahinter lag die helle, freie Welt, dort wohnten ganz normale Menschen. Aber diesseits des Zaunes stellte man sich jene Welt als Märchenland vor. Hier innerhalb war eine eigene, besondere Welt, nichts anderem ähnlich; hier gab es eigene, besondere Gesetze,eigene Kleidung, eigene Sitten und Gebräuche, hier war ein Totenhaus für Lebende mit einem Leben wie sonst nirgends auf der Welt und mit Menschen von besonderer Art…
Seite 14…
;aber im Gefängnis hatte man Zeit genug, um Geduld zu lernen. Ich war einmal Augen-zeuge, wie ein Sträfling der zwanzig Jahre im Gefängnis zugebracht hatte und endlich freigelassen wurde, von seinen Kameraden Abschied nahm. Es waren Leute da, die sich noch erinnerten, wie er zum erstenmal ins Gefängnis gekommen war:jung, sorglos, ohne sich über sein Verbrechen und seine Strafe Gedanken zu machen. Er verließ das Gefängnis als grauhaariger alter Mann mit finsterem, taraurigem Gesicht…
Seite 15…
Ich erinnere mich auch, wie einmal ein Sträfling, ein ehemals wohlhabender sdiobirischer Bauer, gegen Abend zum Tore gerufen wurde. Ein halbes Jahr vorher hatte er die Nachricht erhalten, das seine Frühere Frau sich wieder verheiratet habe, und dies hatte ihn sehr stark betrübt. Jetzt war sie selbst zum Gefängnis gereist, ließ ihn herausrufen und gab ihm ein Almosen. Sie redeten ein paar Minuten miteinander, weinten beide und verabschiedeten sich für immer. Ich sah sein Gesicht, als er in die Kaserne zurückkehrte…
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…Ja, der Mensch ist zäh! Der Mensch ist ein Wesen, das sich an alles gewöhnt; ich glaube das ist die beste Definition für Ihn
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Ich kam auf umwegen Dresden-Magdeburg-Potsdam nach Königswusterhausen zurück, in genauso schlimmen, wenn nicht noch schlimmeren Zustand als ich ins Haftkrankenhaus Meusdorf eingeliefert wurde. Nach der Rückkehr freute sich der Vernehmer Komissair Ehlert aufrichtig mich wiederzusehen. “ Ich habe die ganze Republik abtelefoniert und Niemand konnte mir sagen wo Sie stecken, hätten Sie an die Staatsanwaltschaft nicht geschrieben hätte man nicht erfahren das Sie in Dresden sind!“ Den Brief an die Staatsanwaltschaft, an die Botschaft, an Dr. RA Friedrich Wolff aus Dresden konnte ich bis jetzt noch nicht finden? Jedenfalls war das schon ein Hilferuf und Hinweis das etwas im Haftkrankenhaus Meusdorf schief gelaufen sein musste. In der Dresdener U-Haft Schießgasse verhielt man sich geheimnisvoll, bedeckt. “ Sie kommen vermutlich in die Karl Bohnhofer Klinik!“ meinte der Sanitäter der mich zum Arzt im Range eines Oberstleutnants nicht durchgelassen hatte.
Heute kann ich nur sagen dass diese drei Wochen in Dresden und Magdeburg die Zeit des Abwartens gewesen ist, Zeit der Zerreissprobe wo mir der Selbstmordgedanke sehr nahe war, als ich mir die Wunde, vor zwei Braunen-Nazis in der Zelle als Mitinsaßen, in einer Plasteschüssel in Kalipeermanganlösung spülte und den Schmerz linderte. Größere Erniedrigung und Entwürdigung hatte es kaum noch geben können. Für die Mithäftlinge und für die Bediensteten fuhr ich ein Programm. Das es nicht so war hat es jemenden gegeben, der nach der Schießgasse, bzw. spätestens nach 5 tägigen Zwischenaufenthalt in Magdeburg GENAU wußte das die Operatiuon, bzw. die NACHBEHANDLUNG erfolgreich war. Es mag auch für den Leser heute als paranoid klingen; ich wurde auf eine vorgezeichnete Spur gebracht von der kein Abweichen mehr gab und wo mir mein eigener Selbstmord vorgezeichnet war. Es war nur Frage der Zeit wann ich diesen Schritt begehen werde. Es war wieder eine Fehleinschätzung des MfS gewesen, oder eine Unterschätzung meiner Persönlichkeit.
Jedenfalls aus der obigen Schilderung brauchte man nicht Leiter der Med-Dienste des Ministerium des Inneren der DDR General OMR Dr. Kelch zu sein und schon gar nicht IM Pit, Oberstleutnant Dr. Peter Janata der Leiter der Verwaltung Strafvollzug der DDR – Med Dienste zu sein um auszurechnen was bei derartigen Vor und Nachbehandlung mit der hervorragender Arbeit des Chirrurgen passieren wird und passieren musste.
Rechtsanwalt Dr. Friedrich Wolf – mein, durch Kanzlei Vogel mir angeratener Strafverteidiger, später als IM Jura enttarnt, kam auch schnell nach Königswusterhausen und staunte nicht schlecht, als er mich im schlechteren Zustand sah als bei unserer letzten Begegnung vor der Operation. „Dr. Wolff tun Sie alles das ich so schnell wie möglich wieder unter´s Messer komme, die Wunde ist zu eng zusammengewachsen, ich kan ohne selbst reinzugreifen nicht entleeren!“
Abschließend will ich hier nur behaupten: NICHTS, weder in der „medizinischen“ noch auch sonstigen Behandlung war zufällig gewesen NICHTS war dem Zufall überlassen. Zu dem Zeitpunkt glaubte ich noch und hoffte sehr das die Generalstaatsanwaltschaft alles unternehmen wird mir zu helfen, die Versäumnise bei der Operation in Meusdorf schnellstens und unter optimalen Bedingungen auszubügeln, bei einer Revision des Eingriffes.
Es kamen im Rahmen der Bearbeitung meines Briefes den man als Eingabe bzw.eine Beschwerde betrachtete die erwähnten größten Tiere des Med-Dienstes des MdI. Oberstleutnant Dr. Janata holte vorher mein Einverständnis ein und bot mir an, mich zu untersuchen, was er auch in Anwesenheit des General OMD Dr. Kelch auch tat. Er drang umsichtig oder vorsichtig ein-ich meisterte den Schmerz, Übung darin hatte ich schon mehr als ein Verstand es fassen kann, und als er den Finger mit dem mit Blut durchtränkten Fingerling rauszog, wandte er sich zum General Kelch, seinem Vorgesetzten, der es eigentlich gar nicht war, und sagte“ Wirklich zu eng!“
„Dann bleibt es nichts anders übrig als Einlieferung in die Charite mit allen Konsequenzen“ war eine Feststellung die schon ein Befehl war. Der General konnte damals nicht ahnen das er in IM PIT enen bewährten Schärgen und Vollstrecker des MfS neben sich als Kollegen mitgebracht hatte. Es war November 1982 und es kam danach alles anders gaaanz anders. Die StASI eliminiert seine Feinde und seine Gegner durch einen Operativen Zersetzungsvorgang der bei mir schon längst angelaufen war. Das die sich der willfährigen zum Killen bereiten Ärzte dabei bediente übersteigt das Fassungsvermögen eines normalen Menschenverstandes.
Bis hierher hat Generalmajor,Dieter Winderlich,Chefinspektor der Volkapolizei,mein geistiges Eigentum ohne mich um Erlaubnis zu bitten auf seiner Seite veröffentlich, was unter „Diebstahl des geistigen Eigentums“ fällt da er feige war die Seite zu benennen woher er das abgeschrieben hatte und vor allem wo die Beweise für die Folterungen zu sehen sind. Dies gescha zur Zwecken der Verleumdung eines Folteropfers und Verharmlosung der Übergriffe der Bediensteten seines Ministeriums aus der Zeitens von Generalmajor Lustik und zu verleumdung der operativen Zersetzungsmaßnahmen des MfS wo maßgäblich IM Ärzte aus dem Haftkrankenhauses Meusdorf, Med-Punktes Rummelsburg und Ärzte des 1.Chirurgischen Klinikums Berlin Buch , sowie Dr.Schulze Leiter der Abteilung Endoskopie der Berliner Charite von wem auch immer befehligt wurden. Verantwortung für die mediziniusche Folter die nachweisbar ist aus der vorhandenen Unterlagen der Täter sind bis zur Enttarnung des Oberbefehlshabers aus den Reihen des MfS aus der Umgebung von Arnd Augustin tragen und zeichneten für die durchgeführten Maßnahmen Generalmajor des MdI OMR Professor Dr. Kelch leiter der Med Dienste des MdI der DDR sowie IM PIT= MUD Oberstleutnant Dr.Peter Janata, Strafvollzugsverwaltung des MdI Med-Dienste des Strafvollzugs und der Haupttäter „am Feind“ der Oberstleutnant Dr.Zels = IM Nagel Chef des MED-Punktes im Haus 8 des StvE und UHA Iund II Berlin Rummelsburg. Dazu kommt noch der Oberstleutnant Rodehau aus dem MdI- obe er Untergebener von Generalmajor Kelch oder Oberstleutnant IM PIT Dr.Janata war entzieht sich meiner Kentnissen.
Wie man sieht noch am 8.3.2011 fast dreißig Jahre danach nehmen von mir was sie wollen, diesmal ist es mein geistiges Eigentum, damals hatten Sie mir das Keben genommen!“ Generalmajor ! Deinen Oberleutnant Meyer hatte ich damals bei meinem Vorstellungsgespräch als er um meine Spitzeldienste warb gegen attractiven Jobs im Vollzug, erwischte ich am geklauten westdeutschen Kaugummi kauend, und einem Haufen aus Westpaketen beschlagnahmten Riesenmienen für Kugelschreiber, und Dich erwische ich beim Klauen von meinem geistigen Eigentum…wenn ein Generalmajor klaut und sein niedrigster Offizier-Untergebener im Strafvollzug, kann man sich vorstellen dass es bei derganzen MdI Bande nur so funktionierte, seien Einkünfte , in Ihrem Falle Ihr Mavchtentzug durch Aufmerksamkeithascherei zu erreichen. Ekel,armselig, miserabel, eines Generals unwürdig, von mir wären Sie wie zu Gutenberg gegangen ihrer Eppailetten entledigt. Ein Generalmajor beklaut nach 30 Jahren sein Folteropfer. Beweisen Sie das Gegenteil !??
Sie folterten mich mit Säure ich konnte nicht mehr sehen und kaum noch atmen
Ich durchschlug die Fensterscheibe und verletze mich an der rechten Hand..
Verfügung über Folter sauber unterschrieben durch die Täter
Auf der Rückseite fehlt der Name des Arztes Oberstleutnant Dr.Zels – IM NAGEL
Bitte schön Genosse General Major Sie dürfen mich im Arsche lecken !!!
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Die leichtfertigen Urteile des Deutschen Bundestages: Folter in der DDR?
Die antisozialistischen Kräfte in Deutschland setzten in ihrem Bestreben, den in der DDR
begangenen Weg einer ausbeutungsfreien Gesellschaft zu verteufeln, nach 1990 auf die Delegitimierung mittels des Rechts. Hier versprachen sie sich überzeugende Beweise und schlagkräftige Argumente. Gerichte sind nun mal in den Augen der Menschen die staatliche Institution, wo noch am ehesten die Wahrheit ans Tageslicht kommt.
Es ist eine Tatsache: Der Weg der Delegitimierung der DDR mittels des Rechts ist gescheitert. Es gab kein Gericht, welches auf dem Wege der Verbrechensaufklärung und der Wahrheitsfindung Folterknechte oder Folterhandlungen fand.. Auch der Versuch, dem Strafvollzug der DDR eine systematische Misshandlung Strafgefangener anzuhängen, brach vor Gericht zusammen. Niemand konnte wegen Zwangsadaption oder unrechtsmäßige Einweisung in psychiatrische Einrichtungen gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Trotz Sondergesetze, Sonderstaatsanwaltschaften und –ermittlungsstellen hat der enorme finanzielle Aufwand nicht das von den Antikommunisten und der Bundesrepublik Deutschland gewünschte Ergebnis gebracht. Alle in den Medien schon gefeierten Vorverurteilungen zerplatzten an der Wirklichkeit. Der Ärger in den antisozialistischen Denkfabriken ist groß und sitzt tief. Bestes Beispiel dafür sind die Ausfälle des Hubertus Knabe.
Bald sind es 20 Jahre her, dass eine handlungsunfähige Parteiführung der SED ihre führende Rolle aufgab, die vorhandenen Widersprüche nicht löste und die Initiative den ausländischen und inneren konterrevolutionären Kräften überließ. Die versprochenen blühenden Landschaften und der Wohlstand für alle sind ausgeblieben. Nichts liegt näher, als Jahrestage zu nutzen, um eine neue Welle der Hetze und Verleumdungen der DDR loszutreten.
In diesem Kontext muss man auch den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 13.12.2007 (BT-Drucksache 16/7493) zum Abschluss mehrerer Petitionen zur Feststellung des DDR-Unrechts sehen. Mit den Petitionen wurde der Deutsche Bundestag aufgefordert, eine öffentliche Feststellung über den tatsächlichen Umfang des DDR-Unrechts zu treffen, der nach Auffassung der Petenten gering ist. Es wurde eine amtliche Bekanntmachung der Ergebnisse der strafrechtlichen Verfolgung von DDR-Unrecht durch die Justizorgane der Bundesrepublik Deutschland angestrebt, so dass die Wahrheit hinsichtlich des Umfangs und Inhalts des DDR-Unrechts für jedermann ersichtlich festgestellt wird.
Folter in der DDR hatte es nie gegeben – General des MdI Verwaltung Strafvollzug
Eigentlich ein klarer rechtlicher Anspruch in einem Rechtsstaat, der so oft von Informationsfreiheit redet. Wie bei anderen kritischen Anfragen, z. B. des Komitees der EU zur Verhütung von Folter 2006, verstecken sich Bundestag und Bundesregierung hinter dem Föderalismus in Deutschland. Dann heißt es lakonisch: „ Die Verfolgung von Straftaten obliegt entsprechend der verfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland den Ländern und es liegen keinerlei Berichtspflichten der Länder an die Bundesregierung und umgekehrt vor.“ Das lässt sich doch bei gutem Willen ändern.
Obwohl man keine Übersicht hat, verkündet man dann aber, dass Folter, Zwangsadoptionen und unrechtsmäßige Einweisung in psychiatrische Anstalten in der DDR als „historisches Faktum“ feststehen. Ein Beweis für diese Behauptung wird nicht angetreten. Aber man verweist auf eine, ja ich wiederhole, auf eine einzige Forschungsarbeit, die dies belege:
Sie folterten mich mit Säure ich konnte nicht mehr sehen und kaum noch Atmen
Ich durchschlug die Fensterscheibe und verletze mich an der rechten Hand..
Verfügung über Folter sauber unterschrieben durch die Täter
Auf der Rückseite fehlt der Name des Arztes Oberstleutnant Dr.Zels – IM NAGEL
„Hinsichtlich des mit der Petition in Frage gestellten Einsatzes von Folter in der ehemaligen DDR verweist der Petitionsausschuss zunächst auf die Einschätzung des Historikers und Experten für die Geschichte der Folter, Robert Zagolla, der Folterhandlungen in der ehemaligen DDR bis 1956 anhand der einschlägigen Literatur eindeutig nachgewiesen hat. Für die Zeit nach 1956 kann zumindest festgestellt werden, dass die Schwelle zur grausamen, erniedrigenden und unmenschlichen Behandlung nach dem Völkerrecht häufig überschritten worden ist, um die „Aussagebereitschaft“ der Untersuchungshäftlinge zu erhöhen. Bislang stehen Dokumentationen der Folterhandlungen nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung.“
Warum der Bundestag andere Forschungsergebnisse und Untersuchungen zur Folter in der DDR verschweigt, ist klar. Die Ergebnisse passen nicht in das gewünschte Bild über die DDR, was man verbreiten möchte. Aber selbst im zitierten Buch von Zagolla gibt es versteckte Hinweise auf andere Auffassungen. So ergab eine Befragung politischer Häftlinge, die von 1985 – 87 in die BRD kamen, „dass physische Misshandlungen nahezu vollständig aus der Praxis des Staatssicherheitsdienstes verschwunden waren.“
Robert Zogalla schreibt zwar in seinem Buch, dass die unverdächtige Organisation Amnesty International in den 1970er- und 1980er-Jahren der DDR bescheinigte, dass nicht gefoltert wurde. Dann aber will er das Gegenteil beweisen und beruft sich auf Romaninhalte. Aber Romane und andere literarische Werke sind keine authentischen Zeitzeugen. Ihr Wert für eine Folterdebatte ist gleich null.
Sie folterten mich mit Säure ich konnte nicht mehr sehen und kaum noch Atmen
Ich durchschlug die Fensterscheibe und verletze mich an der rechten Hand..
Verfügung über Folter sauber unterschrieben durch die Täter
Auf der Rückseite fehlt der Name des Arztes Oberstleutnant Dr.Zels – IM NAGEL
Die Freiheit der Kunst erlaubt alles, auch Lügen, Verdrehungen und Erfindungen. Der Autor ist also in Beweisnot, was er auch zugibt:
„Es scheint, als ließe sich keine Antwort auf die Frage nach Folter in der DDR geben. Dennoch soll hier versucht werden, aus den Berichten von Betroffenen, aus der Literatur der Zeit und aus späteren Untersuchungen ein klares Bild zu zeichnen.“(S.159)
In der Petition gibt es dann noch den Verweis darauf, dass es noch weiterer Forschungsergebnisse und Zeitzeugenberichte bedarf. Hier kommt die neue Strategie zur Delegitimierung der DDR ans Tageslicht. Da die Gerichte keine Beweise geliefert haben, werden jetzt Zeitzeugen in großem Umfang präsentiert, bis sich Forscher finden, die dies als „wissenschaftliche“ Erkenntnisse präsentieren.
Der o. g. Bundestagsbeschluss zu den Petitionen nennt als Kronzeugen für Folter in der DDR den Historiker Robert Zagolla. Hätten die Verfasser im Petitionsausschuss sein Buch „Im Namen der Wahrheit. Folter in Deutschland vom Mittelalter bis heute“ richtig gelesen, sie würden die Öffentlichkeit nicht auf ihn aufmerksam machen. Schauen wir genauer hin:
„Die Frage, ob und wann in Deutschland gefoltert wurde, hängt natürlich vor allem davon ab, wie man Folter definiert. In diesem entscheidenden Punkt gibt es allerdings bisher keinen Konsens: Historiker, Juristen, Menschenrechtler und Politiker verwenden den Begriff in ganz unterschiedlichen, zum Teil sogar sich widersprechenden Bedeutun-gen. Die wichtigsten Definitionen dürften dabei die umgangssprachliche, die völkerrecht-liche und die rechtshistorische sein.“(S.11)
Du alter vernagelter Menschenhasser und Mieslieng, nicht umsonst hast Du den Rang bekommen und auf dem Stuhl gesessen wo du entmachtet wurdest, was Du zeitlebens nicht mer verkraften kanst…Hättest Du aus meinem Manuskript http://www.stasi-folteropfer.de den Anfang zitiert hättest Du die Antwort auf diese menschenverachtende, und deiner Sschergen verharmlosenden Verbrechen und Taten! So schreiben Überzeugungstäter und traurig ist dass die unter uns sind!
Und so einer jammert sich auch dass die Renten den Ministern und ihren Stellvertretern durch das Urteil des BGH gekürzt geblieben sind und macht sich Sorgen ob es den MfSlern auch so ergehen wird…Wo sind die Grenzen der Vermessenheit und der Machtgier der Ewiggestrigen..!? die gibt es nicht!!!
„Was ist Folter ?
»Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.«
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 5 – ist kein Gesetz
Folter wird in der UN-Konvention gegen die Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung wie folgt definiert:
»Unter Folter im Sinne dieser Erklärung ist jede Handlung zu verstehen, durch die eine Person von einem Träger staatlicher Gewalt oder auf dessen Veranlassung hin vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erzwingen, sie zu bestrafen oder sie oder andere Personen einzuschüchtern. Nicht darunter fallen Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich in einem mit den Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen zu vereinbarenden Maß aus gesetzlich zulässigen Zwangsmaßnahmen ergeben, diesen anhaften oder als deren Nebenwirkungen auftreten.«
Zweck und Ziel der Folter
Das Ziel der Folter ist es, ihr Opfer in eine Situation extremer Ohnmacht und größten Schmerzes zu bringen. Das Erhalten einer Aussage ist bloß vordergründiges Ziel der Folterungen. Bei Geständnissen unter Folter handelt es sich um mehr als um die Preis-gabe von Informationen und den Verrat von Menschen: Zu gestehen beinhaltet, den Folt-erer als Herrscher anzuerkennen. Im Geständnis bricht der letzte Widerstand des Gefan-genen, wird das letzte ihm noch Eigene entfremdet. Unter der Folter nicht zu sprechen ist die letzte Möglichkeit, die eigenen Grenzen und die eigene Identität zu wahren.
Die Folterer versuchen gezielt, diesen Widerstand zu brechen, um damit das Erleben von Identität zu zerstören. Deshalb geht die totale Demütigung und Zerstörung der Person auch dann weiter, wenn die angeblich gesuchten Informationen von ihr längst gegeben wurden. Folter ist ein Angriff auf die grundlegenden menschlichen psychischen und sozialen Funktionen. Die Zufügung von Schmerz hat den Zweck, letzt-endlich die Persönlichkeit des Opfers zu zerstören. Folter soll das Empfinden ihres Opfers, Teil einer menschlichen Gemeinschaft zu sein, Pläne und Hoffnungen für die Zukunft zu haben, vernichten.
Die Destruktion der Persönlichkeit des Opfers betrifft auch jene, die mit ihm zusa-mmen leben. Indem Beziehungen des Folterüberlebenden zu seiner Familie, seinen Freunden und Kollegen nachhaltig gestört werden, wird sein soziales Umfeld in Mitleidenschaft gezogen. So kann Folter den Zusammenhalt von Familien und ganzen Gemeinden beschädigen.“
Was meint denn nun der Bundestag, wenn er von Folter spricht? Sofort werden mir die Abgeordneten antworten, dass sie von der völkerrechtlichen Definition ausgehen. Wenn dem so sei, wäre dies schön. Sie beziehen sich aber auf den Historiker Zagolla, und der schreibt über seine begriffliche Verwendung im Buch auf S. 13 was ganz anderes:
„Während also das Völkerrecht unter dem Begriff Folter eine ganze Reihe staatlicher Praktiken zusammenfasst,….verwenden die folgenden Kapitel den Begriff nicht in einer moralischen, sondern vielmehr in einer technischen Bedeutung.“
Der Satz im Beschluss des Bundestages zu Zagolla müsste also richtig lauten: ……verweist der Petitionsausschuss zunächst auf die Einschätzung des Historikers und Experten für die Geschichte der Folter, Robert Zagolla, der Folterhandlungen im technischen Sinne in der ehemaligen DDR anhand der einschlägigen Literatur eindeutig nachgewiesen hat.
Uns allen sind die jüngsten Fälle bekannt, bei denen Eltern ihr Kind einsperrten und fasst verhungern ließen. Dies ist im technischen Sinne des Begriffes eine Folter. Völkerrechtlich und im innerstaatlichen Recht ist dies aber keine Folter.
Wenn es um die Frage von Folter in der DDR geht, dann kann nur die völkerrechtliche Definition zur Grundlage der Beurteilung genommen werden. Auf eine klare Definition der Folter konnte sich die UNO erst 1984 mit der UN-Antifolterkonvention verständigen. Die DDR ratifizierte diese Konvention am 9. September 1987. Die Bundesrepublik Deutschland wurde erst mit der deutschen Einheit zur Ratifizierung gezwungen und tat dies am 1. Oktober 1990.
Kurz und vereinfacht ist Folter im Sinne des Völkerrechts die vorsätzliche große Schmerzzufügung durch Staatsbedienstete um ein Geständnis zu erpressen oder um eine Person zu nötigen.
Worum ging es hier Du Miesling, bald wirst Du vor den Herren treten mit Deinem dreckigen Gewissen .!?? Wie sicher müssen sich Deine Schergen den gefühlt haben, ihr Verbrechen noch amtlich zu machen !?? Dies war vom Arzt abgesegnet…und war nicht in der BStU Akte zu finden, dei selbstverständlich von den Deinigen nach Belastendem durchforstet wurden, bevor die zur Einsicht freigegeben wurden.. Der gesamte Bestand der Gefangenenpersonalakte des Strafvollzugs Rummelsburg obwohl für Micriverfilmung vorgesehen wurde bis auf 150 ausgesuchten und meine verleumdete und versteckt gehaltene sind noch nicht vor so lange her geschreddert worden !? Spurenvernichtung sondergleichen.
Wie Du siehst Die Bedingungen der MfS Genaralität aus dem GEHEIMEN ZUSATZ zum Einigungsvertrag greifen auch noch nach 21 Jahren- dein Diebstahl meines geistigen Eigentums das Du Kunst nennst ist der Beweis dafür- KEINER ROTEN SOCKE DARF EIN HAAR GEKRÜMMT WERDEN ! Was willst Du, was wollt ihr noch von mir!??
Warum erklärst Du diese Verfügung nicht für Fälschung… es wäre Euch ähnlich, Verleumdung war eun sehr wirkungsvoller Instrument in einer Zersetzungsmaßnahme gewesen. Der Beweis ist EUER wenn auch innhaltlich falsch: vom 1.-21.2.1984 haben Deine Schergen mkich auf Adamsbett gefesselt in der Zelle 068 im Haus 6 und mich der : Lärmfolter,Kältefolter, Toilettenfolter, Säurefolter unterzogen wobei sie dann noch zu massiver Gewaltanwendung am an Hand und Fußgefesselten übergingen. Bei der entfesselkten Gewalt versuchten sie sich gegenseitig zu übertreffen, von meinen verbalen anfeuerungen und Beleidigungen und Herabwürdigungen und meinem bestialischen Lachen gereizt. Es liegen auch unterschriebene Zeugenerklärungen vor, von
Mithäftlingen aus dem Westen die mich drei Wochen am Adams Bett liegen sahen. Wer weiß wie lange wäre es gegangen wenn Rohne und seine Schergen das Bett für den gläubigen Polen Namens Jatzeck nicht gebraucht hjatten. Er verbrachte einen Monat auf dem Schlichtbett. Als er auf Trakt gebracht wurde waren seine Füße durch Fußfesseln, fast bis auf die Knochen durchgescheuert…Du miese menschliche Ausgeburt! Dafür gibt es auch Beweise.
Verfügung über Folter sauber unterschrieben durch Anstifter Verbindungsoffizier des MfS in der StVE und StVA Berlin Rummelsburg Osl. Neidhardt

Für den Miesling und Menschenhasser General Dieter Winderlich müsste dies ein so ersehnter und dokumentierter Folterfall aus der DDR aus den 90 gern.
Auf der Rückseite fehlt der Name des Chefs der MED-Dienste der StVE und StVA Berlin Rummelsburg, Oberstleutnant Dr. Erhard Zels – IMS “Nagel” der Zeuge der Folter und der brachialen Gewaltanwendung gewesen war.
Zur Sicherung der Einhaltung des Folterverbotes hat die Europäische Union eine entsprechende Kommission (Komitee zur Verhütung von Folter- CPT) und den Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg geschaffen. Wie dort geurteilt wird, zeigt folgender Fall:
Ähnlich wie heute die Amerikaner im „Terrorkampf“, nahmen sich 1970/71 die briti-schen Sicherheitsorgane in Nordirland besondere Rechte zur Behandlung Gefangener heraus, um sie zum Verrat zu zwingen und Aussagen zu erpressen. Die inhaftierten Pers-onen mussten über Stunden hinweg in einer unangenehmen Anspannungshaltung („stress position“) aufrecht gegen eine Wand gelehnt stehen. Sie bekamen eine Kapuze über den Kopf gezogen („disorientation“), die nur bei Verhören abgenommen wurde. Vor Vernehmungen wurden die Gefangenen über längere Zeit in einem Raum isoliert und ununterbrochen mit einem pfeifenden Geräusch beschallt („sensory deprivation“). Mit Schlafentzug und Herabsetzung von Essen uns Trinken wurde eine körperliche Schwäch-ung verursacht. Diese Verhörpraxis wurde mit dem Begriff der „fünf Verhörpraktiken“ getarnt. Außer dieser „Verhörpraxis“ erhielten einige Gefangene schwere Schläge, Fuß-tritte und andere physische Misshandlungen.
Die Republik Irland klagte wegen dieser Vorfälle gegen das Vereinigte Königreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Quelle: http://www.hrr-strafrecht.de ).
Man stelle sich einmal vor, auf solch einen Fall würde man in den Archiven des Minist-eriums für Staatssicherheit stoßen. Endlich hätte man einen beweiskräftigen Folterfall in der DDR.
Aber was bei einem „Bösen“ als Folter genannt wird, muss bei einem „Guten“ keine sein.
Großbritannien, als ein führender Staat in Europa und engster Verbündeter der USA, wurde im o. g. Fall nicht vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Folter verurteil.
Der Gerichtshof bejahte zwar eine „unmenschliche“ Behandlung, lehnte aber eine Einstufung als Folter ab.
Nach dem Völkerrecht ist eine Androhung von Folter durch Staatsbedienstete zum Zwecke der Aussageerpressung bereits als Folter einzustufen. Bundesdeutsche Gerichte lassen hier aber besondere Milde walten, wenn es um das eigene Haus BRD geht. Mancher Leser wird sich an den Fall des Vizepräsidenten der Polizei Frankfurt/Main Daschner aus dem Jahre 2002 erinnern. Der hatte zur Erpressung einer Aussage über das Versteck eines entführten Kindes angewiesen, den Verdächtigen zu foltern. Ihm sollten Gelenke so verbogen werden, dass erhebliche Schmerzen entstehen. Da sich kein Polizist als Folterknecht fand, blieb es nur bei einer Androhung einer Vergewaltigung durch inhaftierte Farbige und der Gelenkverrenkungen. Das Landgericht Frankfurt verurteilte Daschner mit einer Verwarnung und einem Strafvorbehalt, was bedeutete, dass er im Wiederholungsfalle eine Geldstrafe zu leisten hätte.
Im Beschluss des Bundestages zur Ablehnung der Petitionen wird vermerkt, dass nach 1956 in der DDR „die Schwelle zur grausamen, erniedrigenden und unmenschlichen Behandlung herabgesetzt worden ist“. Auch diese Behauptung aus dem Buch von Zogalla wird nicht bewiesen, sondern nur mit Zeitzeugenberichten belegt. Diese Zeitzeugen beschreiben die physischen und psychischen enormen Belastungen, die eine plötzlich, manchmal nachts, erfolgte Verhaftung und die anschließenden Verhöre mit sich brachten. Sie beklagen den wenigen Schlaf, manche sprechen von Schlafentzug. Sie fühlten die Last der Trennung von den Lieben und die Isolation von der Außenwelt. Manche störte der permanente Reizentzug, sowohl optischer als auch akustischer Art. Solche Gefühle und Erlebnisse empfanden aber nicht nur Menschen, die in der DDR in Haft kamen. Mehr oder weniger trifft dies auch auf bestimmte Stationen in bundesdeutschen Gefängnissen zu. Treffendstes Beispiel hiefür waren die Haftbedingungen der RAF-Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf und Stammheim. Der bekannte Rechtsanwalt Heinrich Hannover bezeichnete diese Haftbedingungen als Folter, wurde dafür aber vom Ehrengericht der Rechtsanwälte Bremens mit einem Verweis belegt.
Zeitzeugen sind ein Mittel, nicht das einzige, um Vergangenes zu erforschen. Auf Wikipeda erfährt man nützliches über Zeitzeugen:
„Die Geschichtswissenschaft sieht Zeitzeugen als eine Art von Quellen an, die ebenso kritisch wie andere Quellen und nur im Zusammenhang mit anderen Quellen auszuwerten sind…Die Glaubwürdigkeit eines Zeitzeugen ist – wie bei Zeugen allgemein – abhängig von der zeitlichen und räumlichen Nähe vom Vorgang (unmittelbare Anwesenheit am Tatort oder nur vermittelte Kenntnis), von ihrem sachlichen Verständnis des Vorgangs (z. B. bei juristischen Verhandlungen) und von ihrem Interesse an einer bestimmten Interpretation des Vorgangs.
Aussagen, die dem Interesse des Zeitzeugen widersprechen, sind eher glaubwürdig als solche, die das eigene Interesse legitimieren. So sind positive Aussagen über einen Gegner glaubwürdig, ebenso wie negative über einen Freund.“
Hier ein glaubwürdiger Zeitzeuge: „Der Strafvollzug hatte zum Ziel, vor allem die politischen Gefangenen – etwa 2200 von insgesamt 3000 Häftlingen – zu demoralisieren und zu vernichten. Nicht wenige Aufseher behandelten die politischen Gefangenen äußerst brutal. Hinsichtlich Verpflegung, Hygiene und Gesundheit bestanden zum Teil katastrophale Zustände. Der Hunger war in all den Jahren unser ständiger Begleiter.“ (Erich Honecker –
Aus meinem Leben, S. 95) Der Zeitzeuge schildert seine Zeit im Zuchthaus Brandenburg – Görden von 1937 – 1945. Er bleibt objektiv, erfindet keine Folter oder persönliche Misshandlungen. Aber er erwähnt im gleichen Buch auch, dass der Leiter des faschistischen Zuchthauses Brandenburg-Görden, Oberregierungsrat und SS-Führer Dr. Thuemmler, 1945 vor der anrückenden Roten Armee floh und später Direktor der Strafanstalt Celle in Niedersachsen wurde.
So ist das halt mit den Zeitzeugen. In den Medien und so genannten Gedenkstätten kommen nur politische Gegner der DDR zu Wort. Kein Wort zu den Erlebnissen der ca 500 000 Bürger der DDR, die in vierzig Jahren wegen Straftaten mit den politischen Gefangenen hinter Gitter saßen. Kein Wort zu den Erkenntnissen der ca 25 000 Werktätigen, die gemeinsam mit Strafgefangenen arbeiteten.
So lange als Zeitzeugen nur eine Interessenvertretung zugelassen wird, so lange es moralisch verboten wird, Zeitzeugen zum Wahrheitsgehalt zu befragen, so lange muss es erlaubt sein präsentierte Zeitzeugen in Zweifel zu ziehen.
Dieter Winderlich
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Merkst Du nicht alter Mann, dass mit Dir kein Mensch was zu tun haben will, nicht mal einer von den Hauptamtlichen, denen Du mit Deiner Webseite in den Arsch zu kriechen versuchst, Dir einen würdigen Platz und Nachruf in der Geschichte der VP Exekutive zu erschleimen !?? Kannst Du überhaupt in den Spiegel schauen !?? Willst Du mit IMS “Nagel” alias Oberstleutnant Dr. Erhard Zels antreten, die Folterer zu entlasten fall´s es zu einem Prozess kommt? Aber sei unbesorgt, die Justitz ist in den Händen der STASI und ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG schützt Deine Schärgen und Vollstrecker des MfS davor!!!
Veröffentlicht in Aufarbeitung der STASI – Verbrechen, Aufarbeitung durch die Ärzte-kammer Berlin, Ärzte Vollstrecker des MfS in U-Haften und StVE der DDR, Begegnung mit meinem Henker und “Mörder” unseren Söhnchens, Berliner Charite als Nest der IM Ärzte ?, Der Spiegel und STASI, Die Aufarbeitung des SED Unrechts, Dr. Friedrich Wolff, Einmal STASI-Opfer – für immer Opfer !!!, Erpressung in der U-Haft Königswusterhausen, Falsche ärztliche Behandlung im Operativen Vorgang “Merkur” alias Adam Lauks, Folter als Bestandteil der Zersetzung, Folter im Zuchthaus Rummelsburg zum Zweiten, Folter und entfesselte Gewaltanwendung an Strafgefangenen in der DDR, Generalstaats-anwaltschaft Hamburg, Gewalt-Notoperation auf Befehl des STASI, Haftkrankenhaus Meusdorf – JVA m. Krankenhaus, IMS “Nagel” – Oberstleutnant Dr. Erhard Zels, IM Vorlauf “PETER” alias -Radiologe Dr. Gunther Schmidt, Internist Dr.Zels Plauener Stzr.26, Krieg gegen die STASI 1982-1985, Neues Deutschland, Predigt über Versöhnung Opfer Täter, Psychiatriemißbrauch durch IMS “Georg Husfeldt” alias Jürgen Rogge Leiter der Psychiatrie im HKH Meusdorf, RA – IM Jura, Recht im Unrechtsstaat der DDR, Rechtsanwälte der DDR – Marionetten und Spitzel des MfS, Rechtstreit mit Axel Springer AG, Schwere Körperverletzung in Einzelhaft der “4”, Strafanzeige und Strafantrag wegen Folter 11.4.2011, Unterwanderung durch STASI – wie weit ?, Verleumdung und Verhöhnung eines STASI-Folteropfers, Verlogene Gerechtigkeit, Vernichtung von 16.350 ( E-Akte ) Gefangenenpersonalakte von Rummelsburg, Von der STASI am 24.11.10 vor das Gericht gezerrt in Hohenschönhausen -Nomen est Omen !??, Waldheim – die Endstation für Aufrechte und Unbeugsame, Zersetzung, Zersetzung nach 28 Jahren – und kein Ende