Zitate aus „Dissertation“
Friedrich Wolff, geb. 30.07.1922 in Berlin
S. 97
Die sozialistische Rechtsanwaltschaft ist für die gegenwärtige Generation eine selbstverständliche Errungenschaft des Sozialismus. Sie fiel uns jedoch nicht in den Schoß. Wie die anderen, wichtigeren Errungenschaften des Sozialismus war sie vielmehr das Ergebnis wissenschaftlicher Erkenntnisse der Entwicklungsgesetze der Gesellschaft und der Klassenschlachten der Arbeiterklasse gegen die Bourgeoisie. Die Entwicklung der Anwaltschaft legt auch Zeugnis ab von dem Nutzen sowjetischer Erfahrungen für den Aufbau des Sozialismus in der DDR. Wir werden deshalb den Wert des Errungenen höher schätzen, den Weg in die Zukunft sicherer finden und die Schmähungen des Gegners überzeugender widerlegen, wenn wir die Geschichte des Werdens der sozialistischen Anwaltschaft in unserem Bewußtsein gegenwärtig haben.
aus dem Kapitel ab S. 125:
Stellung, Aufgaben und Verantwortung des Verteidigers im Strafverfahren der DDR
S. 134
Aus der Stellung des Verteidigers als gesellschaftliches Organ der Rechtspflege ergibt sich schließlich, daß der Verteidiger des gleiche Ziel verfolgt wie die anderen Organe der Rechtspflege und daß er folglich von der gleichen gesellschaftlichen Position ausgeht wie sie. Der Verteidiger ist genau wie der Richter und der Staatsanwalt ein bewußter Bürger des Arbeiter-und-Bauern-Staates. Mehr als die Hälfte der Verteidiger der DDR sind Kommunisten.
Verteidigung im sozialistischen Staat ist immer Verteidigung von der Position des realen Sozialismus aus. Die politisch-ideologische Verbundenheit mit dem Arbeiter-und-Bauern-Staat ist schlechthin eine Wirksamkeitsvoraussetzung der Verteidigung. Dies unterscheidet die Verteidigung in der sozialistischen Gesellschaft prinzipiell von der Verteidigung in der kapitalistischen Gesellschaft. Dort muß der Verteidiger die Gesellschaft anklagen, die das Verbrechen erzeugt oder die den Kampf um den gesellschaftlichen Fortschritt zum Verbrechen stempelt. Hier muß der gesellschaftliche Fortschritt vor den Angriffen der Reaktion geschützt werden. Vor dem sozialistischen Gericht stehen als Angeklagte keine Liebknecht, Dimitroff oder „Willmingten 10“, die ihren Anklägern und Richtern an moralischer Haltung und Erkenntnis der gesellschaftlichen Wirklichkeit unvergleichlich überlegen sind. Mit der Beseitigung antagonistischer Klassen, mit der tiefgehenden Umgestaltung der Gesellschaft ging nicht nur eine quantitative Verringerung, sondern auch eine qualitative Veränderung der Kriminalisierung einher. Weggefallen sind zuerst und vor allem die Kriminalisierung des politischen Kampfes der Arbeiterklasse gegen den imperialistischen Staat. Ausgerottet ist aber auch das Berufsverbrechertum, daß in führenden kapitalistischen Staaten wie in den USA, das gesamte gesellschaftliche Leben zu vergiften droht. Die überwiegende Zahl der Straftäter sind Gestrauchelte, Verführte, Verirrte. Sie liegen nicht im Krieg mit der Gesellschaft, sie bedürfen vielmehr ihrer Hilfe. Der sozialistische Strafprozeß der DDR unterscheidet sich vom kapitalistischen nicht nur durch das sozialistische Strafrecht, durch die Persönlichkeit seiner Richter, Staatsanwälte und Verteidiger, sondern auch durch den Charakter der Angeklagten. Es ist daher prinzipiell etwas anderes, wenn fortschrittliche Rechtsanwälte in der BRD die Stellung des Rechtsanwalts als Organ der bürgerlichen Rechtspflege als Fessel empfinden und wenn sie der Auffassung sind, daß der fortschrittliche Angeklagte vor Gericht wirksam nur von einem Verteidiger gleicher Gesinnung verteidigt werden kann. Dort spielt sich auch vor Gericht noch der Kampf der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Klassen und Schichten um ihre Befreiung ab. Bei uns hat der Sozialismus gesiegt. Ungleiches kann nicht miteinander verglichen werden.
S. 145
Die Verantwortung des Verteidigers ist somit vielgestaltig und es ist nicht immer leicht, ihr gerecht zu werden. Sehen wir einmal von den „lässigen Sünden“ ab, die nur uns selbst bekannt sind, so können wir mit Stolz feststellen, daß noch nie eine Anwaltschaft in Deutschland ihrer Verantwortung so entsprochen hat, wie die Anwaltschaft der DDR. Das gilt für ihre Verbundenheit mit der Arbeiterklasse und allen Werktätigen genauso wie für ihr Rechtsbewußtsein und für die Einhaltung ihrer Berufspflichten, kurz gesagt für ihre Sauberkeit. – Letztlich ist auch dies ein Ausdruck der klugen Rechtspolitik der Partei der Arbeiterklasse, der wir als Mitglieder der Kollegien zu besonderem Dank verpflichtet sind.
OFFENER BRIEF AN DEN RA DR FRIEDRICH WOLFF
Verteidiger von Adam Lauks gegen STASI
Vor Landgericht Berlin 21.;22; und 26.4.1983
Berlin 18.5.2010
Betreff : Kapitel Rechtsanwalt
Sehr geehrter Dr. Friedrich Wolff !
Ich hoffe dass Sie sich, wenn nicht an mich und meinen Prozess, dann doch noch an meinen letzten Besuch mit meiner Frau in Ihrer Kanzlei erinnern können, und dass Senilität, Demenz oder Alzheimer, das berühmte Erinnerungsvermögen des DDR Staranwalts – noch nicht getrübt, beeinträchtigt oder völlig zerstört ist?
Auf Ihrer WEB – Seite steht unter Ihren Erfolgen unter Anderem angegeben:
Im vereinigten Deutschland vor allem bekannt durch die Verteidigung von Honecker, Axen
u.v.a. Das heißt, Sie haben auch einen meiner größten Feinde verteidigt, gegen die „Siegerjustiz“, wie Sie in Ihren Artikeln und Büchern Ihr heuchlerisches Maul aufreißen, in dem Sie gleichzeitig das Recht des Todfeindes der ehemaligen Nomenclatura vertickend
kein schlechtes Geld verdienen. Damit ist über Sie als Mensch und Ihren Charakter eigentlich schon das wichtigste gesagt.
Erinnerlich, nach der Wende wollten Sie mich nicht mal empfangen, dabei wären Sie, der in meinem Prozess Freispruch beantragt hatte,die kompetenteste Person, die meinen Rehabilitierungsantrag hätte einreichen müssen.
Als ich Sie Jahre später in einer E -mail um ein Termin wiederholt anhielt, antworteten Sie, mit der Behauptung(Lüge), sich an mich und an meinen Prozess nicht erinnern zu können !? und räumten mir kein Termin ein.
Als Sie damals, nach der Fertigstellung der Anklageschrift, zu mir kamen fixierten Sie die
Strafe auf 7 Jahren und teilten mir mit: „ Seien Sie nur zufrieden dass man das Ganze unter Zoll und Devisengesetz fallen ließ und nicht unter Wirtschaftsdiversion – dort hätte
Todesstrafe als Höchststrafe auf Sie gewartet, aber wenn die bedenken was man Ihnen in Haftkrankenhaus angetan hatte, müsste man Sie in die Heimat schicken damit eine Revison der OP durchgeführt wird“ – auch daran werden Sie sich nicht mehr erinnern!? Ich kann esNIE vergessen.
Als ich dann Ihnen nach Monaten wieder schrieb, dass der Kapitel RECHTSANWALT in
meinem Manuskript noch nicht fertig sei, und ich Sie zuvor noch sprechen möchte, und
deshalb Sie um ein Termin bat, um mich eventuell Ihnen visuell in Erinnerung zu bringen…und Sie willigten ein!?
Sie sollten mir Ihren Antrag auf Freispruch bestätigen ( Ach, ich hatte so viele Freisprüche beantragt ” ) und vor allem meine letzte Worte als Angeklagten die ins Protokoll aufgenommen werden sollten: „Ich schließe mich der Worten meines Rechtsanwalts an und füge hinzu dass die Nachbehandlung nach der Operation im Haftkrankenhaus Meusdorf bei Leipzig mit Medizin nichts zu tun hatte und ich weiß das die Staatsicherheit in dieser Hinsicht noch Einiges für mich parat hat, aber ich möchte dass es protokolliert wird: Unter KEINEN Umständen wird es einen Fluchtversuch oder Selbstmord von Adam Lauks geben!!! Die Staatsanwältin Rosenbaum vergrub Ihr Gesicht in ihre Hände, am liebsten wäre die unter den Tisch gekrochen, Dr. Kopatz- der Richter fragte Sie, was Ganze soll, mein Vernehmer den ich zum Oberkommissar machte – Ehlert, hatte roten Kopf unter den 40 anwesenden STASI- Kreaturen, denn er wusste in welchem Zustand ich war, oft lief ich mit blutdurchtränkten Jeans aus der Vernehmung ab. In meinem Buch werde ich Sie noch an vieles andere erinnern, auch daran dass ich Sie gefeuert hatte PflichtGerichtsverrteidiger beigestellt “Dann werde ich eben Ihnen seitens des Gerichtes als Pflichtverteidiger beigestellt!!?” Auch dass Ihr größter Erfolg zu
beachten ist, dass Sie sich geweigert hatten die Scheidung von meiner Ex-Frau einzurühren…in wessen Auftrag wohl dieses!??
Am 28.4.2010 ist es mir erst gelungen, mit der großartigen Hilfe des Referat 4 des
Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen, der, 20 Jahre nach der Wende, dem
Strafvollzugsgesetz der BRD im ehemaligen Haftkrankenhaus Meusdorf zur Geltung verhalf
und ihn durchsetzte, Kopie meiner Gefangenenpersonalakte und alle meine einbehaltene
Briefe im Original ausgehändigt zu bekommen unter Aufsicht des Beamten der benannten
Behörde aus Dresden.
Darin befanden sich unter anderem die Verfügung vom 25.01.1984 über eine
Sicherungsmaßnahme:“ Fesselung an Händen und Füßen zum Schutz der eigenen
Person“Begin: 25.1.84 22.15 Uhr Ende : 09.02.84 14.10 Uhr. Als gesetzliche Grundlage: §
33 StVG (1), (5), in Verb.Ziff.2.22.4 (b) u.Ziff.2.22.6 (c) und zweite Verfügung vom 30.1.94 Anwendung des Schlagstockes (einschiebbar) – 4x (wobei bei letzterem nicht ersichtlich ist ob es sich um vier Schlagstöcke handelt oder um vier Schläge des Schergenwerkzeugs)
Ich lege Ihnen die Verfügungen in Kopie bei und bitte Sie über die Gesetzmäßigkeit der
Maßnahmen ein Gutachten zu erstellen, sowohl in Verbindung mit dem zitterten StVG der
DDR und aber auch in Verbindung mit dem Strafvollzugsgesetz der BRD. Die zu tun sind Sie mir moralisch schuldig.
Eine Expertise dürfte den Tatbestand der Folter zu Tage fördern und ich möchte das
ausgerechnet SIE das bestätigen, das sind Sie mir schuldig Friedrich Wolff !
Der Verlauf dieser beiden Maßnahmen finden Sie auf meiner WEB- Seite
http://www.adamlauks.de wo das Manuskript des erwähnten Buches im entstehen ist.
Keine Antwort auf diesen Brief wird, sowie keine Antwort an meine letzte an Sie gerichtete Mail, die best mögliche Antwort sein auf Ihre Mittäterschaft im Operativen Vorgang Lauks (als IM Jura )1982-1985.
Spätestens seit der Veröffentlichung dieses offenen Briefes wird feststehen: Folterungen und Gewalt an Strafgefangenen in Zuchthäusern und Gefängnissen der DDR HATTE ES GEGEBEN !
Diese Wahrheit die ich bringe soll NUR als Denkanstoß dienen um zu erahnen zu versuchen, was eigentlich mit DDR-Bürgern erst geschehen war die aufrecht, ohne ihre Würde abzugeben, durch die Strafzeit zu gehen versuchten, denn über die Folter und
Körperverletzungen an ihnen musste die STASI KEINEM Rechenschaft ablegen, im
Todesfalle nicht mal die Leiche aushändigen.
Dieser Brief soll Ihnen persönlich Ihre Wertlosigkeit und gleichzeitige Nutzlosigkeit für
Euere Mandanten als Rechtsanwalt vorführen, und das Sie in der DDR „Erfolg“ nur haben
konnten wenn Sie der STASI sich, für treue Dienste und Zuarbeit, verschworen hatten.
Entweder Ihre mickrige Figur oder Fehleinschätzung des Zeitpunktes waren vermutlich
Schuld dass sich die STASI für RA Vogel entschied, als der Menschenhandel begann, um
Sich beim Freikauf und Verhökern der hintergelassenen Immobilien eine goldene Nase zu
verdienen und den MfS-Dienern zu Filetstückchen zu verhelfen. Ihnen hatte Kanzlei Vogel
auch meinen Fall zugeschoben- empfohlen und Sie können sich an NICHTS mehr erinnern!??
Wie wäre es wenn Sie sich anstrengen würden und sich an die Dinge erinnern würden die mir im Verborgenen blieben. Spätestens am 25.7.1983 als Sie urplötzlich uneingeladen in der UHaft erschienen mit dem Wisch der Charite, unterschrieben von OA Schulz ( jetzt ChA des Oskar Ziethen Krankenhauses Lichtenberg ) in der Hand, in
dem ich zum so ziemlich gesündesten Strafgefangenen von Rummelsburg erklärt wurde und KEINE Notwendigkeit einer Operation sich abzeichnete. Sie rieten mir in Anwesenheit vier Offiziere mit Schlagstöcken – keinen ausfahrbaren- zur Anpassung!? Als ich Ihnen in der Butterdose den Stuhlgang halb Kot- halb Teerkot auf den Tisch knallte und Sie beauftragte sofort in die Albrechtstrasse zu gehen, in die Jugoslawische Botschaft um Gesprächstermin beim Botschafter Majeric anzuhalten, ihn um die Hilfe zu bitten, denn ansonnst werde ich verbluten, rissen Sie die Augen auf,… und ich meldete mich ab. Im Flur vor ihrer Tür wurde ich vom MfS – Offizier beinahe über den Haufen gerannt, er stürzte in Eile in ihren Raum…Spätestens da sind Sie an die Grenzen Ihrer rechtsanwaltlichen Tätigkeit gestoßen.
Natürlich wagten Sie sich niemals in die Botschaft zu gehen. Über die beklagten Blutungen schrieben Sie noch am selben Tag an OMR Generalmajor Kelch im MdI, und am 27.7.83 wurde ich in Buch unter Anwendung von Gewalt notoperiert, ohne meine Einwilligung!!!
Die, seit 28.2.83, während der gewaltsam durch Oberstleutnant Dr. Zels durchgeführten
Recktoskopie, perforierten 2 Venen, wurden dabei abgeklemmt und dadurch wurde mein
Leben gerettet um auf Befehl der STASI –Dr. Zels im gleichen Zug eine, in Folge der
Vorlage eines Darmschleimhauteinrissbefund vom 20.4.83 Klinikum Buch, eine
NICHTINDIZIERTE Sphinktereinkerbung durchzuführen, und mich dadurch für Rest meines
Lebens zum Krüppel zu machen…bzw. mich in einen Selbstmord zu treiben.
Ich lege Ihnen auch Ihr letztes Schreiben bei… und wenn Sie sich, nach dem Sie ihn
durchgelesen haben, immer noch nicht an mich erinnern können, mögen Sie verflucht in der Hölle schmoren, wo Sie in aller Ewigkeit die beiden Erichs und den anderen Wolff auf Ihrem Rücken, ohne die abzusetzen, bis in alle Ewigkeit tragen sollen. Dabei soll ihnen meine Aule ständig von der Stirn in die Augen gleiten und die Sicht versperren…sie kleiner Mann!
Hoffentlich werden Sie dann aufhören von Siegerjustiz zu maulen, den so wie Sie, und
Ihresgleichen ist in der Geschichte noch kein Besiegter begnadigt worden.
Mein einziger Wunsch ist, dass die, die unter Folgen der Folter noch nicht gestorben sind, endlich und mehr darüber sprechen und schreiben, aber ich weiß ALLE waren nach der Haft für die STASI jederzeit erreichbar, und „ wir sind nicht aus der Welt“, „wir können auch Anders“ oder „ wir sind für Sie immer da!“ –für IM´s und Zellenspitzel.
Sie haben kein Mut um den Mund aufzumachen, sie müssten dann das ganze System in Frage stellen und als Rechtsanwalt um Sinn und Nutzlosigkeit ihrer eigenen Person. Ich weiß, Ihr Schwur an beide Erichs verbietet Ihnen das zeitlebens. Ich möchte dass Sie 110 Jahre leben und in einem Folterprozess als Zeuge aussagen damit die Öffentlichkeit begreift dass Sie nur ein kleingewachsener großer Lügner und Hochstapler waren und es geblieben sind in der DDR. Und solche gab es tausende unter Hauptamtlichen und Im´s.
Ihr ehemaliger Mandant
Adam Lauks
Folteropfer der STASI
Um die Erinnerungslücken zu stoipfen :
Ist die Erinnerung des IM Jura – RA Dr. Friedrich Wolff schon so angeschlagen dass er sich an die Strafanzeige und Ermittlungsverfahren gegen ihn nicht mehr erinnert !? Hatte er den Krieg als Halbjude überlebt weil er womöglich Juden dem NS Regime denuntiatorisch ausgeliefert hatte !?? Das sind die Fragen aus der Vita dieses mickrigen Persönchens die nicht beantwortet werden. Vielleicht hatte die STASI gerade jene Akte in der Hand als sie ihn zur Mitarbeit “bewegte” und ihn solcher ideologischen Gehirnwäsche unterzog dass er auch heute noch spuckt auf den Staat von dem er unverdiente Rente bekommt, und somit schluckt er seine eigene spucke. POervgers oder mindesten Shizzophren ist das. Als solcher über nahm er das Erbe von Prof.Kauls und verzapfte in der Fernsesehndung damal Alles was Recht ist “.
Oder wagte der Oberstaatsanwalt Arnold den Kollegen aus dem Westen nicht zu befragen!? Damit alles nurt zusammenwächst was zusamen zu gehören hat!?? Oder handelte man damals nach dem ZUSATZ (Geheim) zum Einigungsvertrag nach dem Motto :
“Keiner roten Socke darf ein Haar gekrümmt werden” was bei IM Jura 1000% zu weil bei ihm die klugen Haare den hollen dummen Kopf längst verlassen hatten. Das war mei Zwangsverteidiger: