Rechtsanwalt Thomas Lerche willigte ein, im Bunde der Dritte zu sein, vorausgesetzt die “Person meines Vertrauens” – der Volljurist, Historiker und Landesbeauftragter für die STASI-Unterlagen Berlin, Dr. Klaus Bästlein würde alle Schriftstücke für VG, OVG und Landgericht der Berliner Justiz verfertigen. Nur unter dieser Bedingung nahm sich RA Lerche meiner anwaltlicher Vertretung in Adam Lauks vs. Bundesrepublik Deutschland vor der Berliner Justiz an.

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URTEIL – Im Namen des Volkes: Adam Lauiks gegen Bundesrepublik Deutschland / Verhandlung 10. Mai 2017
Einen Versuch dem Dr. Klaus Bästlein ( Auftrag der BStU (?) die Akteneinsicht am Ober-verwaltungsgericht Berlin zu verwehren, scheiterte nach diesem Anschreiben:
Auf jeden Fall hatte Dr. Klaus Bästlein der Berliner und der gesamtdeutschen Justiz über ihre RechtSStaatlichkeit reinsten Wein eingeschenkt. Wenn es einen freiheitlichen parla-mentarischen Rechtsstaat gegeben haben sollte bis 1990- nach der Zwangswiedervereini-gung und Übernahme der Geheimdienste und der Justiz durch die DDR war es moit der Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit offensichtlich vorbei? besonders wenn es um die ehemalige wahren Regimegegner und Staatsfeinde der DDR geht, sie blieben weiterhin als solche nun der Willkür und Zersetzungsmaßnahmen, der weißen Folter der nun gesamt-deutschen Justiz ausgeliefert. Schutz der Täter der kommunistischen Diktatur geht vor!

Er erschlich hierdurch das Vertrauen vieler wahren Regimekritiker und Staatsfeinde der DDR…und mißbrauchte es gnadenlos im Falle Adam Lauks gegen Bundesrepublik Deutschland an allen Gerichten in Berlin.

1976 wurde OSL Dr. Erhard Zels als Leiter des MED-Dienstes in der StVE und StVA Berlin Rummelsburg als IMS “Nagel” vom MfS eingesetzt.
Der Rechtsanwalt Thomas Lerche schickt erst seine Berufung erst am 17.Juli 2017 an das OVG Berlin Brandenburg zur Sache OVG 12 N 51.17, der der Enbtwurf des Volljuristen und Historiker und Mitarbeiter des Landesbeauftragten für die Stasiunterlagen Dr.Klaus Bästlein zu Grunde lag – da der RA Lerche iun Sache Unrecht der DDR STASI-Justiz unbe-wandert war und der Dr. Klaus Bästlein ein Experte war der der Arbeit der GauckBehörde sich an die Rechtsstaatlichkeit des freiheitlichen parlamentarischen Rechtsstaates stütz-end sehr oft oponierte und die auch öffentlich kritisch anprangerte. Deshab dieser Abgleich oder Vergleich der Arbeit zwei Juristen an einer Sache gleichzeitig:
Blatt d. Akte 469

Der RA Thomas Lerche arbeitete den Entwurf des Dr. Klaus Bästlein gründlich durch und schickte seinen Antrag auf Zulassung der Beschwerde an das OVG Berlin- Brandenburg in Sache OVG 12 N 51.17
Es bestehen keine Zweifel an der Richtigkeit des Entwurfes dieser Nichtzulassungsbe-schwerde des Dr. Klaus Bästlein – als Experten des Landesbeauftragten für STASI-Unterl.
“Die nachfolgende Begründung des Zulassungsantrags dokumentiert, dass seitens der Beklagten ( BStU* ) und Beschwerdegegnerin Urkunden manipuliert und unterdrückt wurden.”
BV 000247/92Z ERSUCHEN DES POILIZEIPRÄSIDENTEN IN BERLIN
Gauck´s Behörde unterdrückt die Akte MfS AKK HA VII/8577/85
“mehrseitige Hetzschrift”vom 18.5.1984

“Der Kläger und Beschwerdeführer war für die Beklagte ( BStU ) und Beschwerdegegnerin schon damals ein “Feind” der mit allen Mitteln zur Strecke gebracht werden sollte.“

Im Gegensatz zu den Angaben der Beklagten und Beschwerdeführerin ( BStU- Jutta Probst – BND* ) waren bei der Akteneinsicht nach dem IFG ( Informationsfreiheitsgesetz -seit 2006 * ), die der Kläger und Berufungskläger 2014 durchführte, die seiten 1 bis 35 ( des BV 1488/92Z AES eines Opfers* ) noch nicht vergeben bzw. aus der Akte herausgeheftet ( unterdrückt* ) worden“
Ersuchen des LaGeSo und die Akte des BV 7540/12Z
Über die Auffälligkeit hat der Kläger und Beschwerdeführer damals in seinem Blog im “Internet” ( http://www.adamlauks.com ) berichtet.
Erst danach wurden die Gerichtsunterlagen mit Seiten 1 – 35 mit Unterlagen “verfüllt” ohne daß in der Akte ein Vermerk zu finden gewesen wäre über diese “Verfüllung” die angeblich ohne Wissen der Geschäöftstelle “erledigt” wurde. So eng ist nämlich die Zusa-mmenarbeit zwischen den Gerichten und Roland Jahns BStU wenn es um Adam Lauks geht.
“Dabei darf nicht einfach über die Tatsache hinweggegangen werden, dass in der Gauck Brhörde bzw. BStU als Beschwerdeführerin nach 1990 weit über 100 hauptamtliche STASI-Mitarbeitere beschäftigt wurden.” (in den Abteilungen AR2 und AR3 – ehemalige Archivare des MfS * ).
Ninzu kamen Mitarbeiter der Verfassungsschutzämter sowie vom Bundesnachrichten-dienst. Ein prominentes Beispiel stellte der Leiter der Abteilung 2 für die Akteneinsicht ( AUq ) der Bundesbehörde namens Harald Both dar ( den ich 2014 in einem Gespräch in der BStU der Mitarbeit für den Nachrichtendienst bezichtigte ). Er hat gerade auch im Falle des Beschwerdeführers ( Adam Lauks * )die Aktenführunmg maßgeblich bestimmt.
Die Rolle des Harald Both ( als BND-Mann* ) flog 2016 bei einem Streitgespräch mit Dr. Klaus Bästlein über den Zugang zu den Atasi-Akten in der Deutschen Richterakademie Wustrau auf. Herr Both kehrte darauf zu seiner “Heimatbehörde”, nämlich dem BND, zurück.

“Selbst die dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht zugeführten Unterlagen mit den Benutzungsvorgängen des Klägers und Beschwerdenführers sind als Gerichtsakten zwischen 2014 und 2016 noch erhebvlich verändert ( “verfüllt”) worden, ohne dass diese Vorgänge dokumentiert worden wären.”
“Dies stellt einen besonders schwerwiegenden Vorgang der Maniplation von Gerichtsakten während eines laufenden Verfahrens dar.” Dass auch für diese “Verfüllung” bzw. Austausch der BStU Akten am Oberverwaltungsgericht Berlin keinen Vermerk in den Akten zu finden sei ist der Beweis, dass die Geheimdienstler aus der BStU auch mit dem Oberverwaltungsgericht in enger Kooperations standen.
So hat das Oberverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung auf die Zurückweisung meines Drittantrag auf die Aufhebung des Urteils gewartet… eine konzentrierte Aktion der Berliner Justiz unter dem Kommando der GenStAin Margarete Koppers. Oder sitzt der Befehlsgeber höher? Beim Senat für Justiz oder im Ministerium für Justiz mit Wissen von Leuthäuser-Scharrenberger? sogar?

“Im Gegensatz zu denb Angaben der Beklagten ( BStU ) waren bei der Akteneinsicht nach dem IFG ( Informations Freiheits Gesetz ), die der Kläger und Berufungskläger 2014 durchführte, die Seiten 1 – 35 noch nicht vergeben worden ( nicht vorhanden !*) bzw. aus der Akte herausgeheftet worden.”
“Wie das alles geschehen konnte, ist pikanterweise von den Geschäftsstellen des Verwal-tungs- und des Oberverwaltungsgerichtes nicht festgehalten worden. Während jede Akteneinsicht des Klägers und Beschwerdeführers in den Akten genau vermerkt worden ist, geschah das hinsichtlich der Gegenseite ( BSTU* ) nicht.”
Die “”verfüllte”Akte der AES nach dem IFG 2014 am VG
“Offenbar genießen bestimmte Behörden, die geheim-dienstlich organisiert sind und auch so agieren, Sonder-rechte bei dem mit vorliegenden Verfahren bislang befassten Kammer und Senaten der Verwaltungsge-richtsbarkeit und ihren Geschäftsstellen. Die Kammer und Senate setzen sich damit aber dem begründeten Verdacht aus, eine Partei in unzulässiger Weiuse zu begünstigen, was als Befangenheit betrachtet werden kann.” schrieb für mich der Experte und Inseider sowohl am Landgericht als auch beim LStU und BStU an OVG Berlin.
Zum Punkt 1.4.
Die Unterdrückung von Informationen durch die Beklagte und Beschwerdegegnerin wird auch durch die fehlenden Seiten im Behördenvorgang zu auskünften an das Landesamt für die Gesundheit und Soziales ( LaGeSo ) mit dem Aktenzeichen ( BV 7540/12Z ) belegt.
Ersuchen des LaGeSo und die Akte des BV 7540/12Z
Anlage 1 der “Antwort” der Jahn´s Behörde an das LaGeSo war “die Hetzschrift” die mit dem Ersuchen des LaGeSo in keinster Weise zu tun hatte, außer der Empfehlung, den Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung der erlittenen Folter zurückzuweisen.

IM Vermerk/Bericht – Denunziation des IME “Georg Husfeldt” alias OSL Dr. Jürgen Rogge und des Pastor Joachim Gauck als Leiter seiner Behörde. Damit ist der Gauck definitiv als Anscheißer der verbrüderten Justizorgane zu betrachten und gehört als SOLCHER in die Geschichte
Den Inhalt der “mehrseitiugen Hetzschrift in der er in verbrecherischer Weise die DDR und ihre Staatsorgane angreioft und verleumdet.” hatte Gauck unterdrückt obwohl er eine Schönschrift der Sekretärin von Dr. Rogge in der Gefangenenpersonalakte vorzuliegen hattw. DAS ist Gaucks Feigheit vor der Wahrheit über die NAZI und über die STASI-Angst und Gewaltherrschaft im Osten Deutschlands. Vor allem verschleiert er die Tatsache dass sich die Hetzschrift zu 75% an DAS BÖSE GEWISSEN von Kurt Tucholsky aus 1930 angelehnt hatte. Gauck scheiterte bei der Aufnahmeprüfung für Germanistik und Journa-listik Studium – seine Bildung reichte nicht aus. Sein NAZI-Ongel Gerhard Scmidt wies ihm den Weg in die Theologie wo er vor dem Scheitern durch Onkels Autorität geschützt war.
“Die mehrseitige Hetzschrift” – Beweis für meinen Widerstand 1984

“Dabei muss diese Manipulation von Gerichtsakten während eines laufenden Verfahrens dar. BStU allein ( BND-Dame Jutta Probst ) kann auch ein Interesse daran haben, die Manipulation der Aklten und die Unterdrückung von Informationen im Hinblick auf den Betroffenen zu verschleiern.”

“Gemäß § 13 Abs. 3 und 4 Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG ) hat der Kläger ( Betroffener bzw. Opfer* ) nämlich das Recht Einsicht in die Über ihn vorhandenen Akten und Unterlagen zu nehmen sowie die Herausgabe von Duplikaten zu verlangen.“

“Insgesamt hat es die Verwaltungsgerichtsbarkeit hier wohl mit einer neuen Form von Geheim-Verwaltung zu tun, die außerhalb der klassischen Behörden steht.”
“Selbst ein Richter des Verwaltungsgerichtes Berlin hat in öffentlicher Sitzung erklärt, dass er gegenüber der Beklagten ( BStU ) und Beschwerdegegnerin die Heraus-gabe von Akten nicht durchsetzen könnte. Damit scheint der Rechtsstaat hier am Ende zu sein und ein rechtsfreier Raum zu bestehen.“
“Das vorliegende Verfahren weist Verfahrensfehler auf, die das Ergebnis der erstins-tanzlichen Entscheidung beeinflußt haben können. Es lassen sich mehrere Verfah-rensfehler aufzeigen, die zu der angegriffenen Entscheidung geführt haben“
Die Beklagte ( BStU * ) ist jedoch nicht befügt, die Unterlagen pauschal zu sperren. Das tut die BStU aber gegenüber dem Kläger Adam Lauks seit fast 29. Jahren! Zudem sind jedenfalls die Akten aus dem Strafverfahren ( die Verfahrensakte ) und dem DDR- Strafvollzug ( E-Akte – Gefangenenperso-nalakte oder Erzieherakte ohne jede Veränderung vorzulegen.
Die Beklagte ist jedoch nicht brfugt die unterlagen pauschal zu sperren. Das tut die Beklagte- BStU seit fast w9 Jahren! Zu dem sind jedenfalls Akten aus dem DDR-Strafverfahren BS 10/83 /261-73-82 / 2 OSB 4/83 ( Verfahrensakte ) DDR-Strafvollzug ( E-Akte= Erzieherakte oder sog. Gefangenenper-sonalakte und Gesundgeitsakte ohne jede Veränderung vorzulegen.
Keins der Berliner Gerichte hat sich gewagt, die 10501 Akte von Adam Lauks, die im BV AES 1488/92Z bei der Recherche 1994 erfasst wurden, im Original von der Gauck Behörde anzufordern. Erstmalig wagte sich das LG im 551 Rh 218/15 am 30.6.2017 nur gezielt Verfahrensakte 261-73-82 / 2 OSB 4/83 anzufordern. Warum nicht alle?

Diese manipulierte Akte erhiielt ich erst 2007 nach Hause geschickt, das VG 1 K 237.14 in der überstellten Akte der unvollständiogen Akte der AES nach IFG. Die Beisanz dieser Schlüsselakte für das E-Verfahren 76 Js 1792/93, das LaGeSo und Reha Kammer kann jeder entnehmen – ohne ein Volljurist zu sein!
Es ist kein Zufall, dass die Akte nicht als Gerichtsakte erfasst wurden – kein Blatt der Akte! Als ich die 2007 nach Hause bekam war die schwere Körperverletzung (2005) verjährt, aber der Name des Täters war offen geblieben – die Straflatte aber geschwärzt, weil die Taat dank der Vorstrafen als Verbrechen hätte abgeurteilt werden müssen.

Wen das Vorkommnius das um 16:00 passiert als SOFORTMELDUNG an das MfS erst um 20:35 abgesetzt wird – ist das keine SOFORTMELDUNG mehr.
Der Schläger Ralf Hunholz wurde voin den Bediensteten Mücke und Möller in meine Ab-sonderungszelle “4” durchgeschlossen – war dem SV SOFORT und nicht erst um 17:15 bekannt. Man brauchte zwecks Schutz des Schlägers Zeit eine Legende zurecht zu legen und die erste Lüge kam: AUF DEM FLUR
Die Akte 2. ERGÄNZUNGSMRLDUNG vom 10.09.85 ( 19:40 Uhr ) erhält die Pagi-nierung der BStU 000001 die chronologisch auf die SOFORTMELDUNG gehört hätte, vermutlich weil ihr Inhalt am wichtigsten war und darin steht:
VON DER EINLEINTUNG EINES EV ABGESEHEN DA EINDEUTUIG NOTWEHRSITUATION GEM § 17 (1) STGB BEI VERDÄCHTIGEN SG HUNHOLZ VORLAG. UNTERLAGEN DURCH DEN BEZIRKSSTAATSANWALT GEPRÜFT
Dass es sich um einen staatlich ( durch MfS erpressten ) Täterschutz der 22.000 überno-mmenen Offiziere des MfS ud deren hörigen Helfer ( Zelloen -IM´s ) handelte den Joachim Gauck zu vollstrecken hatte erschließt sich dem Leser von selbst HIER:
Gaucks ungesühntes Verbrechen : TÄTERSCHUTZ
“Im vorliegenden Verfahren werden spätestens im Beru-fungsverfahren sämtliche über den Kläger und Beschw-erdeführer vorliegenden Akte beizuziehen sein.“
Das tut die Beklagte ( BStU* ) seit fast 25 Jahren ( inzwischen 29)! Zudem sind jedenfalls die Akten aus dem DDR Strafverfah-ren und dem DDR-Strafvollzug ohne jede Veränderung vorzulegen.
Ersuchen des LaGeSo 20.12.12.& die falsche Mitteilung der BStUv. 20.6.12
Spätestens am 20.6.2012 bricht oder verletzt die BStU das eigene StUG, wissentlich und mutwillig, wiederholt zwecks nun verschärften Täterschutz auf Weisung des BND Mannes Narald Both. Erstmal wird die manipulierte Akte MfS HA VII/8 577/85 als Segment dem LaGeSo gar nicht als Anlage vorgelegt – bzw. unterdrückt und als BStU Geheimdienstler aus dem Blog davon gelesen hatten bemühten sie sich dem VG Rechtsschaffenheit vorzu-täuschen in dem man im Nachgang die o.g. Akte an das LaGeSo nachschob – im Oktober 2015. Dass die BStU das Mitte Oktober tut , als die Sache am LaGeSo am.20.06.12 längst entschiedfen wurde, kommt es einer Provokation und Machtdemonstration, erneuten Ent-würdigung eines Folteropfer des MfS.
Die Willkür der BStU – Abteilung AU 3 – 01 ist nicht zu übersehen und der verschärfte Täterschutz leicht erkennbar. Ich hielt die BStU an vorschriftmäßig mir die an das LaGeSo nachgeschobenen Akta in Kopie zuzuischicken und erhielt die freche Antwort, ich möge beim LaGeSo diesbezüglich um eine Akteneinsicht anhalten.(?) Aus diesem Grunde auch diese ENTLARVUNG von StUG-Gesetzesverletzung aus dem Jahre 2014 HIER:

Für das LaGeSo und die “Gerichtssache” forderte die Sachbearbeiterin Büchler die Akte – der HA VII/8 ( Abwehr im Strafvollzug ) aus der ZMA ( ehemaligen Zentralen Materialablage des MfS ) mit der Signatur 577/85 die BStU für die Antwort auf Ersuchen NICHT gezogen hatte.
Lediglich einen Tag hat die AR 3 gebraucht die angeforderte Original – Akte aus der ZMA zu ziehen um am 9.9.14 der Justiziarin Heike von Stockhausen, aus dem Tandem Probst ( BND & von Stockhausen vorgelegt zu werden. SO ist es möglich auch auf die 10501 Seiten zurückzugreifen – bloß der entsprechende Antrag eines Berliner Gerichtes blieb seit 1991 bis heute aus. Keine Mut zur WAHRHEIT? Nein – Weisung von Oben!
Und was passiert danach?
Die BStU patziert Original-Akte in der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichtes K1 247.14 , tauscht dort die Akte aus,” verfüllt” die mit Originalen und schickt auch eine Kopie an das LaGeSo. Was DAMIT das LaGeSo anfangen sollte nach 2 Jahren und fünf Monate erschließ uns nicht.
DADURCH konnte ich erstmalig im Oktober 2014 Originale der manipulierten Akte einsehen und davon mir Kopien feritigen. Kann sein dass die BND Leute Both und Probst in der BStU so dumm waren oder sind nicht zu wissen, dass mir die Originale am Verwal-tungsgericht vorgelegt werden?
Hier editiere ich die Akte wie die von Stockhausen an das LsGeSo abgeschickt hatte um sich ein Bild von den Machenschaftzen der übherbezahlten und nach 30 Jahre völlig über-flüssig gewordenen Schmarozzern, vertbrüderten Geheimdiernstler beider Systeme machen zu können. Vielleicht fasst jemand in der Politik Mut um diese Abzocke nach mehr als 3 Milliarden € verschleuderten Steuergelder abzustellen?!? Nicht solange Merkel im Kabinet die Fäden zieht vollumfänglich durch Schäuble unterstützt.
Es sind Beweise für schleichende Vergiftung die am 23.5.82 einsetzt..

Diese Laborwerte wurden der Generalstaatsanwaltschaft der DDR als “unauffällig” dargestellt, obwohl die sich seit Monaten im pathologischen Bereich lagen, wewswegen auch keine Befunde gibt vor der Operation am 16.9.82 und auch nicht davor.

Tiegerkäfige in den Arrestzellen waren Ort der totalen Entwürdigung, der Folter, Mißhandlungen und Gewaltanwendungen und die fanden statt unter absoluten “Ausschluss der Öffentlichkeit” – ohne Zeugen
Ermittlungen gegen die Personen, die den Kläger im Strafvollzug gefoltert und mißhandelt hatten, wurden von der Staatsanwaltschaft II Berlin 1997 wegen Mangels des § Folter und wegen Mangels an Beweisen – Dank der Gauck Behörde – eingestellt, ist die WAHRHEIT.
Die Beweise,. die schon 1994 dem Joachim Gauch, Dr. H.-J. Geiger Achim Förster und dem BND-Mann Harald Both auf den Tisch lagen wurden mir 2007 erstmalig mit dem Namen des Täters -und geschwärzt – nach Hause geschickt und von der BStU BND-Dame Jutta Probst aus Dummheit als Original an das Verwaltungsgericht geschickt, wie folgt:
Was in keiner Version des Aktensegment HA VII/8 ZMA 577/85 und auch nicht im Original am VG zu finden war ist die se Akte die dazugehören müsste und die erklärt und beweist den TÄTERSCHUTZ für alle übernommenen 22000 Hauptamtliche des MfS:
HA IX – Untersuchungsorgan des MfS; HA VII – K-1 KRIPO, und HA VII/8 Abwehr im Strafvollzug woher meine Täter kommen. Die wurden durch Kohl und Schäuble in die Bundesdienste übernommen und dadurch mit einer kalten Amnestie, letztendlich auch durch Doppel- Beschluss des BGH jedweder Schuld für begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Untersuchungen und in Opüerativ Vorgängen des MfS und Folterungen und Mißhandlungen iom Strafvollzug der DDR befreit. DADURCH wurden die wahren Opfer und Staatsfeinde einfach ausraddiert… und nicht zu rehabilitieren waren.

Am 08.07.85 um 11:45 wurde der Ohrenzeuge Gerald Michael vom Haftstättenstaatsanwalt vernommen, und der Zeuge hatte bestätigt, dass Ralf Hunholz von deb Bedienstetten des SV in meine Absonderungszelle 4 durchgeschlossen wurde und der Angriff und Niederschlag in der Zelle war.

yyDie Beklagte – BStU – trägtmithin die Verantwortrung für die derzeitige soziale Lage und rechtliche Position des Beschwerdeführers und Klägers..”
Dabei ist nicht nur sein e finanzielle Lage belastend, son-dern dem Beschwerdeführer und Kläger wurden durch die rechtswidrig verweigerte Akteneinsicht auch alle Möglichkeiten genommen, seine Rehabilitierung zu erreichen.
Der Referatsleiter Both vin der Beklagten Behörde des Bundesbeauftragten ( BStU ) nahm dazu und zu weiteren Anträgen des Beschwerdeführers und Klägers am 2. November 2015 ausführliche Stellung. In allen diesen Vorgängen des Verfahrens VG 1 K 237/14 ging es um die “Unterdrückung” d.h. Nichtvorlage von Stasi- und Justizakten aus der DDR, die über den Beschwerdeführer zum Teiol über viele Jahre geführt worden waren. weiter Seite 9: