Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin hatte als erster die Strafvereitelung im Amt der Staatsanwaltschaft Berlin II im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 auf die Tagesordnung genommen. Sie mussten sich an die Staatsanwaltschaft wenden, was sie auch getan hatten. Und das war wie wenn man den Wolf gefragt hätte zu erklären wie viele Lämmer er schon gerissen hatte.
Gauck´s verbrecherische URKUNDENUNTERDRÜCKUNG zwecks Täterschutz 05.07.1994
kann auch eion Blinder auf den ersten Blick erkennen;Voraussetzung ist er kann Deutsch lesen und ist der Deutschen Sprache mächtig. Bei so vielen Juristen im Abgeordneten haus war die Anfrage an die Staatsanwaltschaft überflüssig.
Die Staatsanwaltschaft über die so offensichtliche konkrete und absichtliche “Versäumnisse”, mit dem einzigen Ziel die Folterknechte zu schützen, anzusprechen hat sich der Vorsitzende des Petitionsausschusses nicht gewagt zu hinterfragen?!?
Wo der Grund dafür liegt, könnte sich einem erschließen aus der Art des Umgangs mit der Petition wegen Urkundenunterdrückung im Amt- mit strafvereitelnden Folgen, des Bundespräsidenten Gauck in der Gauck(s) Behörde. Die Petition vom 28.03.2013 hatte eigentlich (für mich) der Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert in den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zwecks “Bearbeitung” zugeleitet. Wie damit umgegangen ist – siehe die Chronologie:
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GALILEO GALILEI SAGTE:
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Joachim Gauck in Halle vor 20 Jahren: ” Immer wieder fällt uns auch auf, das wir in einem Land leben das tief krank ist, in einer Landschaft der Lüge, und es gibt Menschen jeder Bildungsstufe, die lügen bis zum Letzten.”
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Apropos Verjährung!!!
Eine Strafverfolgung darf und kann nicht eingestellt werden, wenn Staatsorgane Beweise verändern bis vernichten, um die Straftat unbeweisbar zu machen und so mit Hilfe der Verjährungsfrist straflos zu stellen. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte. Die Grundrechte verkörpern eine Werteordnung, die sich mit der Menschenwürde, dem Unverletzlichkeitspostulat des GG und der Selbstbestimmung verbinden. § 13 StGB erklärt die Garantenstellung von Staatsorganen und Beamten, zu denen auch Richter gehören und zwar dahingehend, daß ein Beamter, der eine Straftat erkennt verpflichtet ist, die Ausführung der Straftat auch dann zu verhindern, wenn es dafür eine Anweisung, einen Befehl, einen Verwaltungsakt gibt. Die Beweisvernichtung ist sittenwidrig. Sittenwidrig ist dasjenige, was der grundgesetzorientierte Bürger unternimmt, welches außerhalb dessen steht, was der anständig denkende und handelnde Bürger in der jeweiligen Sache veranlassen würde. Daraus folgt, durch Beweis-Vorenthaltung, m. E. ebenfalls eine Straftat, ist die Verjährungsfrist des causalen Deliktes unterbrochen. Die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft ist ein weiteres Verbrechen, denn ich denke, daß Menschenrechtsverletzungen, spätestens auf der Ebene der Folter juis cogens sind (nicht verjähren).
22.4.13
Ich habe heute Joachim Gauck im Europäischen Parlament über Menschenrechte sprechen sehen und hätte beinahe das Fernsehen bespuckt !!?
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1887354/Strassburg-Gauck-ueber-Menschenrechte
Statt MIR, seinem Opfer zu antworten, schweigt er und verdrängt er sich alles in die Hosen. Solche Leichen im Keller müssen doch stinken, oder das aus der Hose !? Her Sonderbeauftragter für personenbezogenen Unterlagen des MfS au dem Jahre 1994 !??
Die Welt schaut wieder auf Berlin und sein Abgeordnetenhaus und fragt sich :
Zaezilia Mayr Was lässt Menschen unter Folter, unter permanenten Qualen überleben? Die eigene Würde, die innere Härte, die Hoffnung auf Erlösung, das Streben nach Gerechtigkeit und Verurteilung ihrer Peiniger. Viele gehen unter diesen Umständen zu Grunde. Die Menschheit sollte daraus lernen. Wachsam bleiben, feinfühlig, sensibel, hellhörig. Die System der Gewalt sind durchstrukturiert. Die Befehle für diese Taten kommen von oben, von der Staatsgewalt. Per Gesetz gefoltert, gequält, gepeinigt. Wo liegt die Verantwortung? Wer sind die Täter, die Vollstrecker?
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Aus dem Briefkasten in den Blog !!! – Vorsitzender des Petitionsausschusses Andreas K. meldete sich tatsächlich, wie Frau Albers versprochen !?? Begleitschreiben wird erstellt… Hoffnung !?? – Fehlanzeige… die ist gestorben auf dem Schlichtbett in Rummelsburg.
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Im Gespräch mit Frau Albers wurde mir mitgeteilt dass alle im Petitionsausschuss zu tiefst betroffen und betreten waren was ihnen vorgetragen wurde. Sie kündigte mir ein Zwischenbericht an forderte von mir Beweise aus der Ermittlungsakte zu benennen wonach ersichtlich ist dass die Gesundheitsakte und Gefangenenpersonalakte den Ermittlern vorlagen was ich hiermit auch belege:
Die Anschläge der IM ÄRZTE des MfS aus den Jahren 1982 & 1983 : 16.9.1982 Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf – Hauptmann Hoffmann,
28.2.1983 ChA des MED-Punktes StVE Berlin – Oberstleutnant Dr. Zels – IM NAGEL und 27.7.1983 Haus 115 Berlin Buch ChA Doz Dr.Wendt und sein Team : Chirurgie zur besonderen Verwendung des MfS ( Dr.Wendt, Dr. Riecker, Dr.Kleebs, Dr . Pastrick, Dr. Brandt )
bleiben bei Jörss irreführend-nicht erwähnt. Die Akte verschwindet in der Staatsanwaltschaft bios zur Rücksendung nicht mehr zum Gutachten vorgeleht. Spurenbeseitigung zwecks § 258a Strafvereitelung im Amt.
Es war für den Bullen nicht wert die ” ausgewerteten Blätter” in Kopie beizulegen. 300 SOLCHE Ermittler wurden Deutschlandweit als Überhang zusammengetrommelt, mit Buschzulage ausgestattet und in die DDR geschickt um die Verbrechen der Kollegen zu ermitteln.
Die Gesundheitsakte umfasst über 300 Seiten und fängt mit 21.5.1982 an – bis 28.10.1985 – nicht mal die Blätterzahl hat er genannt und wirft mir auch vor dass ich nicht kooperationsbereit war Nach zwei schweren Körperverletzungen September 1992 & 28.2.1983 und Gewaltnotoperation 27.7.1983 !?? – war alles in der Gesundheitsakte enthalten. Natürlich hat StA Trottmann keinen ärztlichen Gutachter beauftragt.
Die Akte blieb erstmal verschwunden, obwohl die im abgetrennten Verfahren in Dresden dringend gebraucht wurde. Dort wurde das Ermittlungsverfahren OHNE AKTE geführt und eingestellt… und zeitnah wurde die Ermittlungsakte vernichtet-unauffindbar !?? Da braucht man sich bei NSU Aktenschredderung nicht zu wundern… SO werden Spuren beseitigt und SO ermittelt in der Deutschen Justiz ! In der Berliner und sächsischen auf jeden Fall.
1080 Seiten der Gefangenenakte oder Erzieherakte wertet hier der mittlerweile zum Sherlok Holmes beförderte Ermittler Schaika. Ich versuchte den Schaika zu “ermitteln” bei der Personalstelle des Polizeipräsidenten in Berlin – man wimmelte mich ab und sprach von Datenschutz-oder Personenschutsgründen !?? Was er sich hier herausnahm ist das auch kein wunder, er muss mehrere solche Akte wie meine “ausgewerter” bzw entwertet haben !?? Jedenfall handelt sich in den nächsten Blättern um Beweise und Gründe mit denen stasifreundliche Oberstaatsanwalt Reichelt meine zweite Strafanzeige Wegen Folter, Anstiftung zur Folter und andere Delikte – 272 Js 2215/11 vom 11.04.2011 umtaufte und einstellte. Mit diesem Vermerk der ZERV 214 dass er aus der ersten Akte als Beiakte zupfte, reichte er mit seiner Meinung zur Generalstaatsanwaltschaft die meine Dienstaufsichtsbeschwerde niederschlug, aber auch an die Senatsverwaltung für Justiz – Frau Marth… die sich z. Zeit auch im Besitz kompletter Ermittlungsakte befindet, die ihr Bundesministerium für Justiz zugeschickt hatte zur prüfung, die sie nicht vornehmen will. Auf meine Bitte mir die Aktenkopiene zurückzuschicken und ihre Zusage reagierte sie noch nicht. Auch mein Antrag auf Klageerzwingung wurde abgeschmettert sowie meine Beschwerde am Bundesverfassungsgericht, dank dieser Meisterleistung von Schaika:
Und hier ist die Krönung auf die sowohl Gauck als auch die ganze Berliner Justiz und die Deutsche Justiz stolz sein müssen. Die Zusammenfassung der 5,5 jährigen Ermittlungen durch den Sherlok Holmes the second ! Schaika zum BP Personenschutz !!!:
Lieber Präsident des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin – nicht die Staatsanwaltschaft sollte Ihnen Rede und Antwort stehen – Ministerium für Justiz müsste auf Ihre Anfrage die übergebene Akte, bzw. das Ermittlungsverfahren auf die Rechtsstaatlichkeit in ihrem Ablauf überprüfen lassen.
Hier ist das was als Kopie in der Auswertung von Schaika hätte dabei sein müssen, bzw. spätestens bei OStA Reichelt der die Ermittlungsakte in eine andere Geschäftsstelle verfrachtete, wohl wissend das keiner in der Auswertung weder lesen noch sich vertiefen wird. Wären diese Blätter dabei wäre einem evtl. aufgefallen dass zur gleichen Zeit eine Disziplinarmaßnahme : 21 Tage Arrest und eine Sicherungsmaßnahme : Fesselung an Händen u8nd Füßen über drei Wochen an Adam Lauks vollzogen sein mussten.. abgerechnet wurden sie auf jeden Fall.
Fesselung an Händen und füßen ist eine Sicherungsmaßnahme aus dem StGB – bis zu drei Tagen… darüber entscheidet Richter,Staatsanwalt oder Parlamentarischer Ausschuss. In meinem Falle ear STASI der Befehlsgeber… 16 … es waren 20 Tage und Nächte von insgesamt 55.
“Die ratio legis! also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden.” Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache” –
Strafrechtsprofessor und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Winfried Hassemer – 2003.
Die Arrestfähigkeit bestätigt Oberstleutnant Dr. Zels – IM ARZT NAGEL – Mielkes letzter brhandelnder Arzt in der U-Haft Hohenschönhausen der auch das U-Haftkrankenhaus abwickeln durfte und sich drei quärstrassen weiter als Internist niedergelassen hatte den STASI und SED Dreck weiter jetzt aber für Westgeld zu behandeln.
Vor der Gewaltanwendung erlitt ich eine Schnittwunde auf der rechten Hand. OSL Zels wurde herbeigerufen mich zu verarzten und wurde Mitwisser und somit Mittäter über die Folter die im Gange war und Oberleutnant Wilk und Oberstleutnant Neidhardt befohlen hatten.
Es wäre für mich eine große Genugtuung wen eine Frage an den Minister5 für Kultur und Medien gerichtet würde zwecks Ausarbeitungs eines Gutachtens über die BStU Rolle bei der juristischen Aufarbeitung der STAZIS-Verbrechen und des DDR-Unrechts.
Herr Sonderbeauftragter der Bundesregierung für die personenbezogenen Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ! Hätten Sie als Christ, als Mensch nach dem Gesetz des Rechtsstaates gehandelt… wäre mein Leben
mit Sicherheit anders verlaufen. Durch Ihren Gesetzesbruch § 258a – natürlich schützt Sie die Verjährung vor Strafe jetzt- Strafvereitelung im Amt hatten Sie als Christ den Gott verraten, der Menschlichkeit und dem Gesetz den Rücken zugekehrt und handelten im Sinne der STASI-Verbrecher deren Altlasten Sie an sich gerissen hatten um die zu Verwalten
und der Nomkenclatiura Existenzen zu sichern in der ersten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Vereinten Deutschland für die SED Kader und Geheimdiensatler mit denen Sie sich, im Komitee zur Auflösung des MfS, an diesem menschlichen Bodensatz lange genug gerieben hatten, im Dreck gewühlt solange bis Sie nicht mehr unverdreckt rauskommen konnten.
Aus der ersten Arbeutsbeschaffungsmaßnahme wurde die zweite in den neu eröffneten Arbeitsämtern und späteren JOBCENTERN gegründet wo die Genossen aus der VOPO,ZOLL und Grenzorganen als Säulen der Diktatur ihre gesicherte Existenz erhielten
und bis auf den heutigen Tag durch Sanktionen für den sozialen Frieden zu sorgen haben.
Waren Sie laut StUG nicht verpflichtet auf Auskunft und Zuarbeit für die Staatsanwaltschaften und ihre Ermittlungsorgane
bei der juristischen Aufarbeitung der STASI-Verbrechen und des DDR Unrechts !??
Seit Januar 2013 weiß ich dass Sie oder Ihre Behörde Augenscheinobjekte die als Beweise für das laufende Ermittlungsverfahren von kapitaler Bedeutung waren nicht wie verlangt ausgestellt hatten und statt dessen eine unwahre Mitteilung geschickt hatten.
DAS war ihre Aufgabe – deshalb vermutlich auch der Name Sonderbeauftragter – Beweise für mittlere und schwere STASI-Verbrechen den Staatsanwaltschaften vorzuenthalten. Ich bezichtige Sie vor dem Berliner Abgeordnetem Haus, und vor allen friedliebenden Deutschen, des Täterschutzes, durch Strafvereitelung im Amt und fordere und appelliere auf Ihre Ehre,Anstand,Würde, falls Sie noch wissen von der Macht geblendet, was das heisst, ihr Amt zur Verfügung zu stellen -zurückzutreten,denn Sie sind der allerletzte der meine Wahlheimat, mein Deutschland repräsentieren darf.
Das was ich hier behaupte müsste ein neues Gutachten über ” Die Mitwirkung oder Beitrag des Sonderbeauftragten und seiner Gauckbehörde bei der juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts bis 2005 ” zu Tage fordern, denn das Gutachten aus Mai 2007 Über die Einstellung von Hauptamtlichem NMitarbeitern des MfS in der BStU Behörde entlarfte die Lügen und Falschangaben in den Tätigkeitsberichten die aus diesem “außenparlamentarischem Raum” kamen !
Professor Dr. Klaus Schröder, Dr. Hans Klein und Stefan Alisch beklagten sich einige Male dass ihnen beim Erstellen des Gutachtens mehrmals die Unterlagen vorenthalten wurden. JETZT wage ich mich zu mutmaßen… worüber !??

Sie zerrissen auch Julchens Bild und warfen es zu Boden, das einzige was mich mit Vergangenheit und Jugoslawien noch verband…und 20 tägige Folter fing an !!!
Kommenmtar von heute : “Das GG erklärt: “Der Staat dient dem Volk unter Wahrung der Menschenwürde. Der Mensch darf nicht zum Objekti staatlicher Beliebigkeit werden”. Der Staat missachtet diese Rechtssätze und kämpft gegen das Volk, macht sich dieses zum Untertan, ja zum Sklaven! ”
Um die Gerechtigkeit für gefolterten Adam Lauks mögen andere nach Gerechtihkeit rufen und mir meine gestohlene Ehre und verletzte Würde wiedergeben !!!
Abgeordnetenhaus von Berlin
Niederkirchnerstraße 5
10117 Berlin
Wenn sich der Petitionsausschuß der Sache annimmt, ist er, Art. 1.3 GG unterworfen und Grundrechtsverletzungen sind s o f o r t zu beheben. Da gibt es den Folgenbeseitungungsanspruch, der dem Schadenersatz zunächst vorgeht.
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Nach vergeblichen Versuchen Gerechtigkeit für Gefolterten und den Folterern in unserem Rechtsstaat zu erreichen ( 76 Js 1792/93 und 272 Js 2215/11) wandte ich mich an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin mit meiner Petition und Beschwerde wegen die juristische Aufarbeitung der Folter,Mißhandlungen, Übergriffe der Mediziner IM Ärzte im Dienste des MfS. Nach 21 Jahren hat sich am 18.4.2013 der Petitionsausschuss die Sache erstmalig vortragen lassen. Durch das Vorgetragene sollen die Mitglieder sehr betroffen gewesen sein durch die Art der juristischen Aufarbeitung der STASI-Verbrechen in Ha<ft der DDR an Adam Lauks 1982-1985. Frau Albers forderte mich auf anhand dem Petitionsausschuss übergebenen Ermittlungsakten 30 Js 1792/93 ( 1992-1997) für den Petitionsausschuss Diagram der Strafvereitelung im Amt sowohl seitens des Sonderbeauftragten der Bundesregierung – Gauck Behörde, als auch der Staatsanwaltschaft II des Landgerichts Berlin und der ZERV 214 damit man die Staatsanwaltschaft damit konfrontiert und vor allem die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz von Berlin. So sol es sein !- Hier sind akten kopien aus dem Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 Anzeige 30.4.1992 – eingeleitet 17.9.1993 !?? durch den Staatsanwalt Trottmann Akte Nr. 1 = Blatt 71 & 72 der Ermittlungsakte 20.12.1993
Die unterschlagenen Beweise und dubiose Altenkopien des Sonderbeauftragten der Bundesregierung sind hier einzusehen:
Akte Nr. 2 = Blatt 73 d.Ermittlungsakte ( Blatt 74 fehlt !?) 5.Januar 1994 Akte Nr. 3 = Blatt 75 d.Ermittlungsakte 28.März 1994

Verbleib der G (esundheitsakte) und der E (rzieherakte) im HKH Meusdorf im 2. Absatz deutlich bestätigt … bleibt unbeachtet !?
Statt aufgrund dieser Information die Gesundheitsakte und Gefangenenpersonalakte anzufordern fragt KK Jörss höflich an und wird belehrt und abgewiesen ! Im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf gilt noch Strafvollzugsgesetz der DDR und Dienstanweisungen der STASI. Akte Nr.4 = Blatt 77 d.Ermitlungsakte: 7.April 1994 Dazu braucht der Kriminaloberkomissar dann 2 Monate :
Akte Nr. 5 = Blatt 85 der Ermittlungsakte 2.Juni Im 2. Absatz ist die Lüge.. ihm wurde die Auskunft werwährt. Warum er NUR Krankenakte anfordert bleibt Geheimnis vorerst – über den Eingang der Akte bei der ZERV 214 folgt VERMERK:
Akte Nr. 6 = Blatt 86 der Ermittlungsakte 10.6.1994
Akte Nr.7 =Blatt 87 der Ermittlungsakte:
7.Juni 1994
Akte Nr.8 = Blatt 90 d.Ermittlungsakte
17.06.90
Akte Nr.9 = Blatt Nr 99 der Ermittlungsakte
24.08.1994
Kriminalkomissar Schubert übernimmt und HIER fangen die Ermittlungen 2,4 Monate nach der Anzeige an ! Obwohl bekannt ist wo die Haftunterlagen sich befinden ( Blatt 75 Abs.2) – macht Schubert es GRÜNDLICH, damit es ja lange dauert…Richtung Einstellung. Folter ist ja auch kein Verbrechen aus dem StGB…
Akte Nr. 10 = Blatt 100 der Ermittlungsakte
Woher und wann eingegangen !?? Es geht auch hintenrum !?? Wie bei der Gauck Behörde !??
Akte Nr.11 = Blatt 113 der Ermittlungsakte
5.Juli 1994
Sonderbeauftragter der Bundesregierung oder DERBUNDESBWAUFTRAGTE für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik – Gauck Behörde wurde vorrangig für die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung der STASI-Verbrechen und des DDR Unrechts gegründet und danach erst für die Forschung und bereitstellung der personenbezogenen Unterlagen zur Akteneinsicht.
In dem der Sonderbeauftragte dieses Schreiben – Mitteilung an die Ermittler schickt, die sich der Ermittler auf seine Auskunfpflicht hinweisend ausdrücklich verbeten hatte, begeht Gauck grobe Gesezverletzung strafbar nach dem § 258a Strafvereitlung im Amt, zumal er die signierte Beweise MfS HA VII/8 ZMA Nr 577/85 in seiner Mitteilung nicht erwähnt und weitere Hinweise über die schwere Körperverletzung im Hochsicherheitstrakt der Speziallen Strafvollzugsabteilung von Waldheim unterdrückt… um die Täter vor Strafe zu schützen. Zu jenem Zeitpunkt war schwere Körperverletzung noch nicht verjährt. Zwei weitere dubios zugespielte Aktenkopien kommen wenn nicht einer Vorurteilung gleich, dann richtungweisend für das Ermittlungsverfahren – Einstellung wegen Mangels an Beweisen !
Die Rückseite
12.September 1994 -WiederVorlage 76 Js 2132/94 (!?)
V0m Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die personenbezogene Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR nicht übergebenen Originalakte als Augenscheinobjekte für Beweise für die schwere Körperverletzung in der Zelle “4” des Hochsicherheitstraktes der Speziellen Strafvollzugsabteilung von Waldheim am 23.6.1985. Die Aktenkopien aus meinem Bestand.
Akte Nr.12 = Blatt 116 der Ermittlungsakte
8. Juni 1995
Die Sachsen drängen an die Gesundheitsakte für das abgetrennte Ermittlungsverfahren gegen die Bedienstete des Haftkrankenhauses Leipzig: hauptmann Hoffmann, Major Dr. Schill, Oberstleutnant Dr. Rogge – IM GEORG HUSFELDT, OSL STöber u.a.
Akte Nr.13 = Blatt 117 der Ermittlungsakte
14. Juni 1995
Akte Nr.14 = Blatt 165 der Ermittlungsakte
10.September 1996
Nach vier Jahren und vier Monaten bekleckert sich jetzt Kriminalhauptkomissar Schaika mit dem Ruhm eines Strafvereitlers im Amt und
fordert :
Es wird gebeten, für das Ermittlungsverfahren die Strafgefangenen-Personalakte des Adam Lauks entweder im Original oder in Kopie zur Verfügung zu stellen.
Die Folterknechte und Schläger waren bereits im Juli 1996 alle vernommen – es ging auch ohne Folterbeweise die in den Gefangenen-Personalakten steckten = Strafvereitelung im Amt die bis zum Himmel schreit. Nach dem Eintreffen der 5 Bändigen Akte die wieder vorzuladen !? -RASIERKLINGE und ROTFUCHS sind in der JVA unabkömmlich- das kam nicht in Frage. Danke Herr Kittlaus – Danke ZERV .
Akte Nr.15 = Blatt 180
16.September 1996
Die Beweise die Folterknechten in einem Rechtsstaat einige Jahre hinter Gitter gebracht hätten wurden auf den Weg gebracht. Bis auf Hauptman Graupner und Oberstleutnant Dr. Zels Alias IM NAGEL, Mielkes letzter Leibarzt wurden alle Beschuldigten Täter vernommen.
Und bei der Vernehmung von zwei letzteren wurden die Beweise nicht vorgehalten – Strafvereitelung im Amt ist hier schon perfekt.
Das abgetrennte Ermittlungsverfahren das in Sachsen ohne Unterlagen lief wurde am 1.7.1996 eingestellt auf Bezeugung des Haupttäters Hauptmann Hoffmann der die Arbeit des Major Paarmann mutwillig zerstörte. Man drängte nicht mehr auf die Rücksendung der Gesundheitsakte mehr – wozu auch !? Roland Jahn lehnte es ab mir zur Auskunft bei seiner Behörde zu verhelfen, aufzuklären ob Hauptmann Hoffmann und Major Schill als IM ÄRZTE im Dienste des MfS geführt wurden, am 30.8.2011 bei unserer letzten Begegnung.
Akte Nr.16 = Blatt 186 der Ermittlungsakte
12.November 1996
Akte 17 und Akte 18 = Blatt 197 & 198 wo sie nicht hingehören.
13.Mai 1996
15.Mai 1996
Akte 18 = Blatt Nr 235 der Ermittlungsakte
15.Oktober 1997
Die komplette Akte aus dem Ermittlungsverfahren 30 Js 1792/93 eine einzige Strafvereitelung im Amt die zum Himmel nach Gerechtigkeit schreit ! Die Verbrecher kannten keine Gnade – Gerechtigkeit bei Verbrechern zu suchen ist ein Irren gewesen über 22 Jahren!
Die Antwort:
Wird persönlich überbracht am 24.April 2013
Adam Lauks
Zossener Str.66
12629 Berlin
Herrn Andreas Kugler
Der Vorsitzende vdes Petitionsausschusses
des Abgeordneztenhauses von Berlin
22.April 2013 zum dreißigsten Jahrestag meiner Hauptverhandlung vor Stadtgericht Berlin Mitte
OFFEBE BRIEF-ANTWORT AN DAS ABGEORDNETEHAUS VON BERLIN
An den Vorsitzenden des Petitionsausschusses Herrn Andreas Kugler
Eine Strafverfolgung darf und kann nicht eingestellt werden, wenn Staatsorgane Beweise verändern bis vernichten, um die Straftat unbeweisbar zu machen und so mit Hilfe der Verjährungsfrist straflos zu stellen. Das ist ein Eingriff in die Grundrechte. Die Grundrechte verkörpern eine Werteordnung, die sich mit der Menschenwürde, dem Unverletzlichkeitspostulat des GG und der Selbstbestimmung verbinden. § 13 StGB erklärt die Garantenstellung von Staatsorganen und Beamten, zu denen auch Richter gehören und zwar dahingehend, daß ein Beamter, der eine Straftat erkennt verpflichtet ist, die Ausführung der Straftat auch dann zu verhindern, wenn es dafür eine Anweisung, einen Befehl, einen Verwaltungsakt gibt. Die Beweisvernichtung ist sittenwidrig. Sittenwidrig ist dasjenige, was der grundgesetzorientierte Bürger unternimmt, welches außerhalb dessen steht, was der anständig denkende und handelnde Bürger in der jeweiligen Sache veranlassen würde. Daraus folgt, durch Beweis-Vorenthaltung, m. E. ebenfalls eine Straftat, ist die Verjährungsfrist des causalen Deliktes unterbrochen. Die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft ist ein weiteres Verbrechen, denn ich denke, daß Menschenrechtsverletzungen, spätestens auf der Ebene der Folter juis cogens sind (nicht verjähren).
Geschäftszeichen: 883/17
Eingabe wegen Strafvereitelung im Amt seitens der Staatsanwaltschaft II
im Verfahren 76 Js 1792/93 und des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogenen Unterlagen des MfS in den Jahren 1992 – 1997 und 272 Js 2215/11; 272 Js 325/13 Anstiftung zur Folter im Amt gegen Oberleutnant Wilk & Oberstleutnant Neidhardt und 222 UJs 662/13 gegen die BStU – Sonderbeauftragten wegen § 258a.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Werter Herr Andreas Kugler,
Sehr geehrte Mitglieder des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin,
mit Tränen in den Augen habe ich die Zeilen Ihres schreibens zur Kenntnis genommen. Es ist das erste Mal nach der Antwort des Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert, das sich jemand gefunden hatte der sich mit dieser Verletzung meiner Menschenwürde befasst hatte.
Im letzten Absatz Ihres Schreibens heißt es:
„Wie wir gesehen haben, sind Sie der Meinung, daß die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach Ihrer Anzeigenerstattung in den Neunziger Jahren nicht in Ausreichendem Maße vorgenommen wurden bzw. dass mögliche Ermittlungsaspekte außer Acht gelassen wurden.Für uns stellt sich nach der Durchsicht der von Ihnen vorgelegten Unterlagen tatsächlich die Frage, ob das Schriftstück mit den besagten Anordnungen während der aeinerzeitigen Ermittlungen Ihren Angaben entsprechend der Staatsanwaltschaft vorgelegen hat und wenn dies der Fall gewesaen sein sollte, warum es nicht beachtet wurde. Wir haben uns deshalb nochmals an die Staatsanwaltschaft gewandt und diese gebeten, der von uns aufgeworfenen Frage nachzugehen.
Hierzu möchte ich klarstellen, dass in der Bearbeitung meiner Beschwerde meine Meinung über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft II und der ZERV 214 auf meine Strafanzeige vom 30.4.1992 – eingestellt 3.9.1997 eingangs nicht von Wichtigkeit sein soll.
Nach dem ich erst 2010 in Besitz der 5 Bände meiner 1.080 seitigen Gefangenenpersonalakte gekommen bin un darin die Beweise für meine erste Strafanzeige in Form von Augenscheinobjekten vorgefunden hatte entschied ich spontan meine Strafanzeige wegen Folter,Mißhandlungen,Körperverletzungen und anderen Delikte zu erstatten, bzw. wiederholten Antrag zu stellen, was ich auch tat am 11.4.2011. Das Ermittlungsverfahren wurde umbenannt auf : Wegen Körperverletzung u.a. – nicht einmal wegen schweren Körperverletzung – und als 272 Js 2215/11 wurde nach 2 Tagen am 28.4.2011 durch den stasifreundlichen Oberstaatsanwalt Reichelt wegen Verjährung eingestellt.
Als auf der Suche nach Gerechtigkeit unsere Dienstaufsichtsbeschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft, Sachaufsichtsbeschwerde an den Gerichtspräsidenten niedergeschlagen wurden und ich im Bescheid der Senatsverwaltung für Justiz einen Hinweis auf einen Vermerk der ZERV 214 vom 5.11.1996 fanden und auch unser Antrag auf Klageerzwingung abgelehnt wurde, stellte mein Rechtsanwalt Antrag auf Akteneinsicht für beide Ermittlungsverfahren die abgeschlossen waren und in der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde gipfelten.
Mitte Januar übergab mir der RA die komplette Akte 76 Js 1792/93 und 28 Seiten der Akte 272 Js 2215/11.
Als ich in der Akte blätterte und das Ersuchen an den Sonderbeauftragten der Bundesregierung fand und die Mitteilung -Antwort der Gauck Behörde laß begriff ich schlagartig wer mein Leben
in letzten 22 Jahren so beeinflusst hatte. Es war schwer jede Seite zu lesen und zu realisieren was da eigentlich abgelaufen war in den 5,5 Jahren. Sowohl Sonderbeauftragte der Bundesregierung für STASI Unterlagen als auch die ZERV 214 und Polizeipräsident in Berlin und somit die Staatsanwaltschaft II verfolgten nur ein Ziel – Täter zu schützen.
Mein Vorwurf und Vorwurf der Öffentlichkeit und vieler STASI-Opfer heißt: § 258a Strafvereitelung im Amt durch die Gauck Behörde und Berliner Justiz und Verschleppung des Verfahrens 76 Js 1792/93 über 5,5 Jahre und Verhinderung bzw. Ausbremsen des Ermittlungsverfahrens das abgetrennt und an die Staatsanwaltschaft Dresden abgetreten wurde.
Trotz mehreren Anfragen auf Rückforderung der Gesundheitsakte, blieb die in der Staatsanwaltschaft verscho9llen und in Dtresden wurde im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf ohne Akte ermittelt und der Staatsanwaltschaft folgte den Auslassungen der Täter, stellte das Verfahren ein und zeitnah wurden die Akten zu früh komplett vernichtet ohne dass man die nach Berlin geschickt hätte.
In diesem Brief schicke ich Ihnen die angeforderte Dynamik des Schriftverkehrs zwischen dem Ermittlungsorgan und der Gauck Behörde und zwischen der ZERV 214 und JVA Leipzig mit Krankenhaus die belegen, ohne wenn und aber dass der Staatsanwaltschaft II zuerst nach den Akten zu forschen anfing, wobei es in einem Schreiben von mir eindeutig stand ,dass die Gesundheitsakte und Gefangenenpersonalakte dort vorliegt.
Warum die Gesundheitsakte die in Leipzig benötigt wurde erst angefordert wurden und erst 1996 auch die Gefangenenpersonalakte die dann auch eintrafen als die Vernehmungen oder Interviews der Folterknechte schon vorbei waren müsste man den Staatsanwalt Lorke fragen, und vor allem als die Beweise da waren, warum wurden die Täter nicht wiederholt vorgeladen und mit den Beweisen konfrontiert… den die Verfügungen wurden vollstreckt…
Ich habe die Bundesministerin für Justiz letztlich mit dem Innhalt der Akten der beifden Ermittlungsverfahren bekannt ge,macht und sie gebeten das erste Ermittlungsverfahren unter dem Aspekt der Re4chtsstaatlichkeit der Prüfung zu unterziehen. Zuständigkeitshalber verwies sie auf Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz wo die Akte hingelenkt wurde. Auf meine Nachfrage beiu der Frau Marth erfuhr ich dass man nicht daran denkt das Ermittlungsverfahren überprüfen zu lassen und bei seiner Antwortz bleibt. Sie versprach mir die Akte zurückzusenden was bis heute nicht geschah.
In der Hoffnung das Sie mit übersandten Kopien was anfangen können werden übersende ich Ihnen auch alle Verfügungen aus meiner Haftzeit, damit es nicht beim Eindruck bleibt den Ermittler Schaika in seiner Auswertung der Strafgefangenenakte Adam Lauks im Hinblick auf gegen ihn verhängte Maßnahmen.
Anstatt die Vorliegenden Verfügungen zu rekapitulieren und in Kopie beizufügen erging er sich an nebensächlichen aus dem Kontext gegriffenen Zitaten die Staatsanwalt nicht einordnen kann.
Werharmlosung, Vertuschung, Verleumdung Schutz der Kollegen die meisten übernommen wurden – TÄTERSCHUTZ.
Was da vorliegt kann als Ermittlungsverfahren nicht bezeichnet werden. Meine Bitte eine Expertise anzufertigen, an Professor Wehrle für Strafrecht an der Hunmboldt Uni Berlin, wurde nicht erhört. Ich hoffe in Kürze im Besitz einer fachlichen Analyse eines TOP- Ermittlers und Staatsanwaltes zu haben.
Da es sich beim Sonderbeauftragtem der Bundesregierung – Gauck Behörde um eine Bundesbehörde handelt, wird eine entsprächenmde Beschwerde über das Büro des Bundestagspräsidenten an den Petitionsausschuss des Bundestages geleitet.
Wir alle müssen für das was wir gemacht hatten und es niemals hätten tun dürfen, aber auch für dass was wir hätten tun müssen und es nicht getan haben, vor uns selbst, vor dem Deutschen Volke und vor dem Gott gerade stehen.
Mit aufrichtigem Dank für Ihren bisherigen Einsatz für die Gerechtigkeit und Wiederherstellung meiner Ehre und Würde…
Adam Lauks
Folteropfer der STAZIS
und Opfer der Deutschen Justiz
entehrt und entwürdigt 21 Jahre lang.
JURA NOVIT KURIA !
Ich wage es zu bezweifeln das die Berliner Staatsanwaltschaft, die alles getan hatte im Ermittlungsverfahren 272 Js 2215/11 das Geschehene mit dem Schleier der Verjährung zu überziehen, die richtige Instanz ist die die Fehler und Strafvereitelung im Amt zugeben wird.
Es geht eigentlich im Prinzip um den Umgang der Deutschen Justiz mit den Verbrechern des MfS.
In einem Antwortschreiben bestätigte man mir dass die Verbrechen der STAZIS mit den Verbrechen der Nazis als gleichwertig zu werten seien.
Es läge mir ferne NAZIS zu rehabilitieren, aber die haben iohre Verbrechen unter Kriegsbedingungen verübt; die Verbrechen der STASI-Folterknechte gegen die Menschlichkeit und gegen das Leben wurden inm Friefdenszeitenm verübt, und sind weitaus schlimmer und inhumanar (für mich).
Wenn die Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Folter,Misshandlungen u.a. in Strafanzeige wegen Körperverletzung u.a. umtauft ist eine Rechtsbeugung pur im Bezug auf Völkerrecht
Die “ratio legis! also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden…” Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache” –
Strafrechtsprofessor und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Winfried Hassemer – 2003.
Würde des Menschen ist unantastbar !
Ohne der § Anstiftung zur Folter und § Folter ist die gesetzlich vor Folterknechten in unserem StGB nicht geschützt !
Beweise für Strafvereitelung im Amt des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogene Unterlagen des MfS – Joachim Gauck
Strafanzeige gegen die Mitarbeiter der BStU – Begründeter Verdacht auf Strafvereitelung im Amt 222 UJs 662/13 : erstatet 13.02.13 -eingestellt 11.03.13
Strafanzeige gegen Oberleutnant Wilk und Oberstleutnant Neidhardt – wegen Anstiftung zur Folter im Amt 272 Js/325/13 erstattet 9.1.13 -eingestellt 27.2.13
http://adamlauks.com/2013/01/11/7870/
Offener Brief an Bundespräsidenten Joachim Hauck:
Am 17.5.2011 hatte ich IMS ALTMANN im Internet enttarnt als ehemaligenm Richter am Obersten Gericht der DDR der vom MfS für das B Kader am Obersten Gericht am 17.8.1988 noch bestätigt wurde um im Ernstfall/Kriegsfall das OG der DDR zu übernehmen. Laut Plan des MfS ist er bereits 1991 ins Gehirn der Deutschen Strafrechtwissescheftler implantiert um der Weichspülung des DDR Unrechtzs und zum Täterschutz hinzuarbeiten, wodurch auch die Strafvereitelung im Amt des Sonderbeauftragten für STASI-Unterlagen und Berliner Justiz in meinem Falle vermutlich durch politische Order von Oben angewiesen wurden.
http://adamlauks.com/wp-admin/post.php?post=7620&action=edit&message=1
Was lässt Menschen unter Folter, unter permanenten Qualen überleben? Die eigene Würde, die innere Härte, die Hoffnung auf Erlösung, das Streben nach Gerechtigkeit und Verurteilung ihrer Peiniger. Viele gehen unter diesen Umständen zu Grunde. Die Menschheit sollte daraus lernen. Wachsam bleiben, feinfühlig, sensibel, hellhörig. Die System der Gewalt sind durchstrukturiert. Die Befehle für diese Taten kommen von oben, von der Staatsgewalt. Per Gesetz gefoltert, gequält, gepeinigt. Wo liegt die Verantwortung? Wer sind die Täter, die Vollstrecker?
Lieber Adam Lauks
bin deinem Link von Qpress hier her gefolgt und die Seite hier kurz mal überflogen. Habe es mir in die Favos gespeichert und werde das bei Gelegenheit auch mal nähers durchlesen.
Mein schneller Eindruck ist, dass dir Unrecht widerfahren ist und dass man deine Anliegen nur hin- und herschiebt um Zeit zu gewinnen und hinzu noch Beweise vernichtet wurden und um es später dann mitunter als verjährt abzutun. Also Unrecht was zum Himmel schreit. Wie aktuell auch Gustl Mollath in diese Unrechtsmühlen eingeklemmt ist.
Deine Petition auf Avaaz habe ich soeben mit unterzeichnet.
Wünsche dir viel Kraft und Ausdauer und vor Allem, bleibe gesund.
Erfreue dich auch an den schönen Dingen des Lebens
Geniese und erfreue dich auch den Kleinigkeiten. Zur Zeit sind die Blumen in ihrer vollen Blüte und Farbenpracht und erhellen einem die Seele.
Grüße
Micha
aka sznuffi