
In der Pause trat Professor Dr. Jörg Arnold an mich heran, zeigte sich von meinem Schicksal tief beeindruckt und er wurde 2012 sogar mein RA, der IMS “Altmann”, ehemalige Richter am Obersten Gericht der DDR, B-Kader des MfS seit 18.8.1988 frür das OG bestätigt ! “Freisler von Dresden“
Wieviel Skrupellosigkeit gehört dazu !??
WER unterschrieb noch in der Nacht 2./3.10.1990 300 Anwaltszulassungen für die Hauptamtlichen Offiziere des MfS aus der STASI-Hochschule in Potsdam !??
War es der Nachfolger des jahrzehntelangen Vorsitzenden des RA Kollegiums Dr.- Friedrich Wolff?
ER kann sich weder an mich noch an meinen Fall Erinnern 2004 !? Lügner und Verräter eben IMS “Jura” dienerte treu seinem Namensvätter aus der HV A Markus Wolf.
“ALLES WAS RECHT IST” – Nachfolger der Sendung des Dr. Kaul im Fernsehen der DDR – Dr Friedrich Wolff – IMS “Jura” und Professor Dr. Jörg Arnold -Richter am OG und RA – IMS “Altmann” die Elite der DDR JURISTEREI gehen in die Geschichte der Deutschen Justiz als Mandantenverräter und Betrüger ein– der letzte Bodensatz war in den höchsten Kreisen der DDR Partei, Stasi und der Justiz zu finden….und ich hatte das Vergnügen, sie auf meiner Haut zu spüren als “Anwichser”. WAS wollte IMS “Jura” 1982-1985 !?? und was IMS “Altmann” 2010 !?? … und WAS will RA Helge Bayer 18:29:00 vom Wachregiment Berlin Feliks Dzyerzinski !?? 2013 ..,am 29.7.2014 am Landgericht Berlin vom Folteropfer des MfS Adam Lauks der vom Gauck und Dr. Geiger verleumdet und betrogen wurde 1984 und bis 2016 seine Gerichtsakte, seine Haftakte und seine Gesundheitsakte von der BStU zur Akteneinsicht nicht bekommt!??

An seinen Mandanten sich nach der Wende nicht mehr erinnern zu wollen, nicht empfangen zu wollen ist der Verrat am Mandanten

Was an dieser Stelle der Gerichtsakte unter laufenden Nr. 123 dieses Schreiben zu suchen hat wird nur Experten zu erschließen sein. Ich war 29.10.1985 aus der DDR in die Tschechei entlassen…
Selbstverpflichtungserklärung des Richter am Kreisgericht Zittau – Dr. Jörg Arnold für die STASI als IMS zu arbeiten.

“Adam, ich habe denen geschworen, mich zu rächen; Ich werde mich auch für Dich mit rächen, und Du wirst hier ein Zeichen bekommen !” sagte der Fernando aus Mosambique.
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Der Vorschlag zum B – Kader des Obersten Gerichtes der DDR benant zu werden wurde oben rechts handschriftlich bestätigt im August 1988. Inzwischen Professor Dr. Jörg Arnold alias IMS “Altmann” war damit in Geheimer Verschlusssache eines ganz engen Kreises in der Führung des MfS auserkoren im Ernstfall – lese Kriegsfall, die Führung des Obersten Gerichtes sofort zu übernehmen und als solcher in der Kriegs-zuständen anfallende Todesurteile zu unterzeichnen. Sein Chef Prof. Dr. Ulrich Sieber – MPI Freiburg fragte mich nach der Enttarnung 2012, ob ich mit dem Begriff “Freisler von Dresden” was anfangen könne!? Damals nein. Prof Dr. Jörg Arnold ist in Radebeul bei Dresden geboren, und wurde Elektromonteur im Transformatorenwerk Otto Buchwitz in Dresden. Am Obersten Gericht wimmelte es von IM; der persönliche Mitarbeiter vom Präsidenten Sarge übersprang einige Sprossen auf der Kariereleiter und enterte als so-lcher bereits 1991 als “besonders Förderungswürdig” das Max Planck Institut in Freiburg in Breisgau. 1945 wurden in der Max Planck Gesellschaft mbH NAZIS als besonders förderungswürdig eingestuft und eingestellt, erzählt IMS “Altmann” bei der Tagung : DDR ein Unrechtsstaat oder was !?? am 4.6.2010 mit seltsamen Beiklang !

GVS B-Kader des MfS…. schnell noch die Dissertation und dan Wende… in den Westen an die UNI-Münster
und danach zum Prof.Dr. Eser ins Max Planck Institut in Freiburg in Breisgau.
Nach diesem Beweis für Verrat am Mandanten des langjährigen Vorsitzenden des Anwaltscollegium der DDR ist es überflüssig über die Rolle der Annwälte in der DDR zu diskutieren, insbesodrs wenn es um politische Sachen handelte, die immer in den Händen der STASI waren. Am 20.10.85 wurde ich des Landes verwiesen – anderthalb Monate später schreibt Dr. Wolff an die Sztaatsanwältin um sie zu fragen, wie er weiter mit seinem Mandanten zu verfahren hat, weil der Ruf der DDR und Ruf der DDR Anwaltschaft gefährted sein !??
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http://adamlauks.com/2012/06/13/ddr-deutschland-stasi-lebt-im-land-der-unbegrenzten-aufstiegsmoglichkeiten-vom-hilfsmonteur-des-otto-buchwitz-werkes-dresden-1975-bis-zum-richter-des-obersten-gerichtes-der-ddr-1985-1990/ IM vorlauf RICHTER >>>> IMS ALTMANN war auch dabei …und ist es bis heute geblieben… am Max-Planck-Institut in Breisgau geblieben !!!- als ehemaliger Richter des Obersten Gerichtes der DDR und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Präsidenten des OG.. GVS B-Kader des MfS !??? Noch Fragen im Bezug auf ZUSATZ zum Einigungsvertrag !??Als der SPIEGEL den folgenden Artikel schrieb, war IMS ALTMANN schon Gastprofessor an der UNI-Münster…Und Professor Dr. Eser installierte dieses SO wertvolle Kader unter die Blüte der Deutschen Rechtswissenschaftler schlecht hin. Er wurde mein Rechtsanwalt und “wichste” mich an !Er arbeitete meine ganze Akte durch und als er sein einziges Schreiben an die Staatsanwaltschaft sah, sprang er ab, legte feige seine Arbeit nieder. Wie ist das alles möglich… wer hat es möglich gemacht !??

Generalstaatsanwaltschaft-Frau Roth bestätigte: Nach 7.6.1983 hätte ich ausgewiesen werden müssen. Für STASI galt Gesetz der DDR nicht.. es folgten Folter,weitere ärztliche Übergriffe, Gewaltanwendung,Verschleppung,Isolation Einzelhaft… 2,5 Jahre… von allen abgeschnitten dem Bösen auf Gnade und Ungnade ausgeliefert, bis auf den Skalpell der IM Ärzte!
Dieses Verwirklichungsersuchen des Stadtgerichtes Berlin – NICHT ZU VOLLSTRECKEN hatte STASI entschieden, ohne jegliche Begründung. Mein Leben wäre anders verlaufen ! Wann wird den Aufarbeitern der DDR Justiz klar gestellt,dass in der DDR das MfS und nicht das Politbüro oder Richter und Rechtsanwälte das letzte Wort hatten??! MfS lenkte das Schicksal der 17 Mio Eingesperrten DDR Bürger. Jedem einzelnen Bürger blieb selbst überlassen wie sehr oder wie wenig er sich eingesperrt oder frei fühlen will, ob er Feind oder Freund des Regimes der STASI war.Wer dafür war konnte auch als Gesellschaftlicher Mitarbeiter des MfS treue Dienste dem MfS leisten auch ohne unterschriebener Selbstverpflichtungserklärung. 26.02.1990 Paragraphen wie Menschenfallen Die Justiz der DDR (I): Endzeitstimmung bei den Vollstreckern des SED-Rechts Die Todesanzeige, im Neuen Deutschland vom 25. Januar, war aufgegeben vom Ministerium der Justiz. Gerhard Hünefeld, ein “vorbildlicher Kollege” mit “großen Verdiensten um die Entwicklung der Rechtspflege”, ist gestorben, “plötzlich und unerwartet”. Der Bezirksgerichtsdirektor aus Karl-Marx-Stadt, Dr. Gerhard Hünefeld, 53, hat sich erhängt. Jeder in Karl-Marx-Stadt weiß es, doch in den Zeitungen am Ort findet sich kein Wort darüber. Und in dem dunklen, rechteckigen Justizkasten am Ufer der Chemnitz, wo der SED-Mann acht Jahre lang regierte, mag niemand den Verdacht zulassen, “der Hü”, wie sie ihn nannten, habe sich wegen der Wende umgebracht. Mußte Hünefeld den Volkszorn fürchten? Ach was, sagt der Kollege Hanschmann vom 3. Strafsenat: “Wir haben das Recht angewendet, wie es uns vorgegeben war.” Die meisten jedenfalls, schränkt er ein. “Hünefeld ist tot.” In Berlin, im Justizgebäude der Hauptstadt, löst die Nachricht Unruhe aus. Stadtgerichtsdirektor Karl-Heinz Oehmke hat etwas von einem Millionenprozeß gehört, der vor Jahren “möglicherweise unter merkwürdigen Umständen” zugunsten der SED entschieden wurde, an Hünefelds Gericht. “Krisenhaft”, berichtet Oehmke erregt, sei die Situation in der Justiz. Das Wort läßt den kleinen breiten blonden Mann in seinem hohen Amtszimmer mit den großgemusterten Tapeten gar nicht mehr los: “Krisenhaft” gehe es in seinem Hause zu, seit der Volkszorn wie der Stasi nun auch der Justiz drohe. Täglich, klagt Oehmke, “kommen neue, fürchterliche Dinge hoch”. Der “Druck der Straße” habe bei den Kollegen “Existenzangst” ausgelöst. Schon mußte er erleben, wie auf dem U-Bahnhof Spittelmarkt ein Bürger die Faust gegen ihn reckte. Das hätte vor Jahresfrist für eine Anklage wegen Widerstands, Aufwiegelung, öffentlicher Herabwürdigung ge* Im Februar 1988 vor der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik. reicht. Nun ist es Oehmke, der seine Unschuld beteuert: “Ich kann jedem in die Augen sehen.” Aber nicht Fäuste oder Pflastersteine sind es, die der Justiz in der DDR bedrohlich geworden sind. Das letzte bißchen Staat, das es jenseits der Mauer noch gibt, droht zu zerfallen, weil das Volk – ein Novum auch dies in der deutschen Geschichte – seine Richter nicht mehr ernst nimmt. Staatsanwälte machen keinem mehr Angst. “In die Sprechstunde”, erzählt die Staatsanwältin Petra Frohberg vom Stadtbezirksgericht Prenzlauer Berg, “kommen die Räuber und verlangen, daß wir ihre Urteile aufheben.” 40 Jahre lang war die Justiz Disziplinierungsinstrument in der Hand von Stasi und Partei. Und nun, da niemand mehr vor diesen Mächten Furcht haben muß, hat auch keiner mehr Respekt. “Die Angeklagten”, klagt Oberrichter Oehmke, “stellen einfach Ablehnungsanträge, wenn man SED-Mitglied ist.” Oft wählt das Volk nicht mal mehr die Antragsform. Überall im Lande werden Richter und Justizbedienstete angegriffen und beschimpft. “Psychisch terrorisiert” (Neues Deutschland) sehen sich schon einzelne Richter in der Provinz. “Rechtsstaatlichkeit und Rechtsordnung” sieht Ministerpräsident Hans Modrow zerbrechen. “Die Leute richten sich nicht mehr nach den Urteilen”, berichtet Hans-Dietrich Lehmann, Richter am Obersten Gericht (OG) der DDR: “Im Moment können sie machen, was sie wollen.” Der Autoritätsverfall in den Gerichten wird beschleunigt, weil die Geschäftsgrundlage der täglichen Arbeit, das Gesetz, immer brüchiger wird. Weite Teile des Strafgesetzbuchs sind faktisch außer Kraft gesetzt. Polit-Delikte wie “asoziales Verhalten” oder “öffentliche Herabwürdigung” werden nicht mehr angeklagt. Die Akten landen im Papierkorb. Brüchig ist ebenso die Zivilrechtsordnung. Die Vorschriften über Rechtsgeschäfte in der Kommandowirtschaft der SED mag kaum noch ein Richter guten Gewissens seiner Arbeit zugrunde legen. Niemand weiß genau, welches Recht zur Zeit überhaupt gilt. Durch die Joint-venture-Verordnung vom Januar ist das alte deutsche Handels- und Gesellschaftsrecht auch in der DDR wieder wirksam geworden – und mit ihm Teile des alten Bürgerlichen Gesetzbuchs. “Kaum noch einer kann da durchblicken”, sagt der Ost-Berliner Richter Christian Teupel, 34. Und er ist sich nicht klar, ob es sich für ihn noch lohnt, die alten Schwarten wieder aus dem Keller zu holen. Denn die neuen Geschäftspartner aus dem Westen haben nicht nur Westgeld, sondern auch * Am 27. Juni 1953 vor dem Stadtbezirksgericht Berlin-Pankow; Urteil: 7 Jahre Zuchthaus. Westgesetze im Koffer. Nicht mehr lange, und sie bringen auch ihre eigenen Juristen mit. Der Aufbruch zur Vereinigung der beiden deutschen Staaten versetzt so die Ost-Juristen in Endzeitstimmung. “Es wird mir nichts anderes übrigbleiben”, ahnt beispielsweise Richter Teupel, “als in West-Berlin Nachhilfekurse im westlichen Recht zu nehmen.” Arbeitslosenunterstützung. Einige, wie beispielsweise die Staatsanwältin Frohberg, denken an Umschulung: “Koch”, sagt sie, sei ein krisenfestes, unpolitisches Gewerbe. Dabei braucht das Land seine Richter in diesen Tagen dringender denn je. Die DDR-Justiz steht vor der schwierigsten Aufgabe ihrer Geschichte: Sie soll die friedliche Revolution vollstrecken – auch gegen sich selbst. Bisher werden rund 500 Ermittlungsverfahren gegen die Funktionäre und Vollstrecker des SED-Regimes betrieben. Doch viele der Ermittler müssen aufpassen, daß sie nicht selbst als Beschuldigte in die Akten kommen: kaum ein Staatsanwalt, der nicht in der SED war und die Anweisungen von oben nibelungentreu befolgt hat. Dieselbe Mannschaft, die über Jahrzehnte die Machenschaften der Clique um Walter Ulbricht und später Erich Honecker kritiklos juristisch verbrämte, soll jetzt ihre Leitfiguren und deren Handlanger verfolgen und aburteilen: Ermittlungen in eigener Sache. Der Chef des Obersten Gerichts, Günter Sarge, wurde im Januar zum Rücktritt gezwungen, weil er der Volkskammermehrheit zu langsam war bei der Säuberung. Die Abgeordneten forderten ein Disziplinarverfahren. In den Reihen der Staatsanwaltschaft rollten schon Köpfe. DDR-Generalstaatsanwalt Günter Wendland traf es ebenso wie seine Stellvertreter Karl-Heinrich Borchert und Harry Harrland. Auch der Berliner Chefankläger Dieter Simon mußte gehen. Doch die “Erblast”, die der jetzt amtierende Generalstaatsanwalt Hans-Jürgen Joseph in der “Verstrickung” seiner Leute “in die alten Machtstrukturen” sieht, ist damit noch lange nicht abgeschüttelt. Die Erblast scheint manchen vergleichbar mit der Belastung, die die deutsche Justiz am Ende der Nazizeit zu tragen hatte. Anders als in Westdeutschland, wo kein Richter an seiner Nazivergangenheit scheiterte, setzten die Machthaber der Sowjetzone und später der neugegründeten DDR 80 Prozent aller NS-Rechtsanwender auf die Straße – 149 wurden verurteilt. So sollte man es wieder machen, fordert beispielsweise Armin Göllner, der aus der DDR ausgebürgerte ehemalige persönliche Referent des abgelösten Justizministers Hans-Joachim Heusinger. Die Kollegen, die 40 Jahre lang nicht wußten, was Recht war, so der Jurist Göllner, “haben ihre Legitimation zur Rechtspflege in ihrer jetzigen Struktur und personellen Ordnung auf Dauer verwirkt”. Wer fällt unter das Verdikt? Heinrich Toeplitz etwa, der Mann, der jetzt den Volkskammerausschuß zur Aufklärung von Korruption und Amtsmißbrauch leitet? Toeplitz, von manchen seiner Opfer der Freisler der DDR genannt, war der Richter, der als Chef des Obersten Gerichts einst in Schauprozessen Fluchthelfer als “Terroristen” zu lebenslanger Zuchthausstrafe verurteilte. Schon beginnt die DDR-Justiz sich selber Freisprüche zu erteilen. Das Unrecht, das diese Juristen über 40 Jahre angerichtet haben, ist nach Ansicht der Verwalter des Interregnums im Ost-Berliner Justizministerium begrenzt. 220 000 Urteile im Jahr haben die 1200 Richter des Landes gesprochen. Höchstens ein Prozent davon, so die amtliche Lesart, sei Polit-Justiz gewesen. Höchstens 120 Richter seien in diese Prozesse verwickelt gewesen. Doch die Grenze zwischen gerechter und ungerechter Justiz ist so einfach nicht zu ziehen. Denn fast alle Richter und Staatsanwälte und auch viele der rund 600 Rechtsanwälte haben brav mitgemacht in einem Justizsystem, das sich niemals einer Idee der Gerechtigkeit, sondern stets dem Willen einer Partei, der SED, unterworfen hat: “Recht ist eine spezifische Form der Machtausübung” der “herrschenden Klasse”, heißt es im DDR-Rechtslexikon. Ob Strafgericht oder Zivilgericht: “Die Richter waren von der Ideologie getragen, Widerstand gegen den Sozialismus im Keim zu ersticken”, sagt einer der höchsten Richter des Landes, Hans-Dietrich Lehmann vom OG. So wurden jeden Tag an zahllosen Gerichten der DDR jahrzehntelang menschenverachtende Urteile gesprochen. “Die Köpfe”, verteidigt sich Richter Christian Teupel vom Stadtbezirksgericht Prenzlauer Berg, “haben wir manchmal geschüttelt.” Aber sie hätten mitgemacht: “Ich auch.” Das schreiende Unrecht freilich lag in der Hand weniger Chefjuristen. Gut 2000 Urteile im Jahr haben sich auf die Teile des Strafgesetzbuchs gestützt, die der Übergangs-Justizminister Kurt Wünsche (LDP) als “Schandflecken” bezeichnet. Das zweite Kapitel (Verbrechen gegen die DDR) und das achte Kapitel (Straftaten gegen die staatliche Ordnung) enthielten den Kernbestand der Unterdrückungsnormen. Eine Handvoll Paragraphen und eine Hundertschaft Richter, die zu den für Polit-Delikte zuständigen 1. Kammern und 1. Senaten gehörigen “Einser-Richter”, reichte für ein System der Kriminalisierung Andersdenkender, das so einfach wie lückenlos war: Wer daheim den Mund aufmachte, war ein Hetzer, wer es im Westen tat, ein Verräter. “Landesverräterische Nachrichtenübermittlung” war der Vorwurf des DDR-Strafgesetzbuches, der diejenigen traf, die wie Rudolf Bahro (“Die Alternative”) ihre Texte im Westen drucken ließen. Bahro erhielt dafür 1978 acht Jahre Haft. “Staatsfeindliche Hetze” beging, wer seine Meinung im eigenen Lande sagte: Jede “Diskriminierung der gesellschaftlichen Verhältnisse” war mit Gefängnis bis zu acht Jahren bedroht. Zwei Jahre und zwei Monate kostete es so beim Bezirksgericht in Dresden den 21jährigen Uwe Reimann, daß er Flugblätter gegen den Wehrkundeunterricht verteilt hatte. Doch nicht die schweren Geschütze einer kleinen Riege von Polit-Richtern waren es, die das Leben in der DDR lähmten – es waren die vielen kleinen Gemeinheiten, welche die Justiz bereithielt für alle, die nicht angepaßt waren. “Da wurden Menschenfallen mit Paragraphen gelegt”, sagt Marlis Ewald, 38, selber Strafrichterin in Berlin. Und die Fallensteller saßen an allen Gerichten. “Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit” ist so eine allerorten verwendete Blankovorschrift in Paragraph 214, mit der bis zu drei Jahren in den Bau gesteckt werden konnte, wer “Mißachtung der Gesetze bekundet”. Wie Richter damit hantierten, mußten Trabi-Besitzer merken, die ihr jahrelang zusammengespartes Gefährt für kleine, stille Demonstrationen nutzten. Ein weißes Bändchen an der Autoantenne war zeitweise in der DDR das stille Signal für den Ausreisewunsch. So ein Bändchen entdeckte die Vopo im September 1988 am Trabi eines sächsischen Freundespaares. Das Paar wurde abgemahnt. Die beiden hängten das Bändchen daraufhin über den Innenspiegel und fuhren so zu einer Kirchenveranstaltung in Leipzig. An der Heckscheibe befestigten sie bei diesem Ausflug zugleich noch ein Plakat mit der Aufschrift: “Weltkirchentag – für Frieden und Freiheit”. Die Frau kassierte hierfür ein Jahr, zwei Monate Gefängnis, der Freund ein Jahr, acht Monate. Begründung: “Beeinträchtigung staatlicher Tätigkeit”. Im selben Jahr wurde ein 40jähriger Ingenieur aus Karl-Marx-Stadt festgenommen, weil er an die Scheibe seines Trabant geschrieben hatte: “Anspruch und Realität” – auf dem Kofferraumdeckel klebte ein Plakat: “40 Jahre Uno-Menschenrechte”. Das reichte für ein Jahr, vier Monate Haft, Führerscheinentzug und entschädigungslose Einziehung des Autos. Begründung: “Beeinträchtigung staatlicher Tätigkeit”. Trafen sich mehrere zum Protest und gingen nach Vopo-Aufforderung nicht sofort auseinander, traf es sie nach Paragraph 217 – Zusammenrottung. Das Infame: Schon der “Versuch” war strafbar – wie auch immer man den Versuch einer Zusammenrottung feststellen wollte. Wegen versuchter Zusammenrottung standen im Februar 1988 vor dem Stadtbezirksgericht Berlin-Lichtenberg Andreas Kalk und Bert Schlegel, beide 20 Jahre alt, Mitarbeiter der “Umweltbibliothek” der evangelischen Zions-Gemeinde. Am Rande der offiziellen “Kampfdemonstration” zu Ehren Rosa Luxemburgs waren sie aus der Reihe getanzt und hatten auf den Rosa-Luxemburg-Satz hingewiesen: “Freiheit ist immer nur Freiheit des anders Denkenden.” Es war das erste Aufflackern des Massenprotestes gegen die verkrustete SED-Herrschaft. Sechs Monate Haft bekamen die beiden damals. Mitstreiter wie die Malerin Bärbel Bohley und der Sänger Stephan Krawczyk wurden zugleich mit dem Vorwurf der landesverräterischen Beziehungen überzogen. “Jedem war doch klar, daß das keine Staatsfeinde sind”, sagt heute die Strafrichterin Marlis Ewald, die am Stadtgericht Berlin in der Berufungsinstanz sitzt. “Das muß getan werden”, erfuhr sie damals von Kollegen, “damit nichts eskaliert.” Es eskalierte trotzdem – oder gerade deshalb. Der Fall der Rosa-Luxemburg-Demo brachte erstmals, ganz leise, auch Opposition bei den Richtern auf. “Mein Gott, das ist ja Wahnsinn, was die da machen”, habe sie gedacht, sagt Adelhaid Brandt. Die Juristin war damals Abteilungsleiterin am Bezirksgericht. Heute ist sie die Chefredakteurin der einzigen allgemein verbreiteten Juristenzeitung der DDR, der Neuen Justiz. Nach den Demo-Urteilen, erzählt die Ex-Richterin Brandt, seien viele Kollegen, auch sie, “wach geworden”. “Vorher hätte ich wahrscheinlich auch verurteilt – ich war nicht als liberal bekannt.” Vorher hatte sie, wie alle anderen Strafrichter auch, DDR-Bürger zu Knast verurteilt, die gegen den berüchtigten Paragraphen 213 verstoßen hatten: “Ungesetzlicher Grenzübertritt”. Das Delikt, versteht sich, kam nur als “Versuch” oder “Vorbereitung” in die Akten. Die Hälfte aller Polit-Strafverfahren, so schätzen Insider, richteten sich gegen die Bürger, die ihrem Staat den Rücken kehren wollten. Mit ameisenhafter Unermüdlichkeit verfolgte die Justiz jeden, der auch nur davon redete, weg zu wollen. “Ein mehrfacher Ausreiseantrag”, berichtet der ehemalige Rostocker Anwalt Burkhard Gehloff, der jetzt in Hamburg lebt, war schon der Aufsässigkeit zuviel. In Berlin nahmen junge Leute einen Stoß abgelehnter oder nicht beschiedener Ausreiseanträge und gingen mit den Papieren auf einen Grenz-Kontrollpunkt zu: “Wir haben die Schnauze voll.” Die Quittung: 18 Monate Haft auf Bewährung wegen versuchter Flucht. Für “schwere Fälle” waren bis zu acht Jahren Haft vorgesehen. Ein schwerer Fall allerdings lag nach Ansicht der Gerichte bereits vor, wenn sich der Flüchtling für die Flucht eine Landkarte oder eine Taschenlampe besorgt hatte. “Schwere Fälle”, berichtet Andreas Peck, Strafverteidiger in Berlin, “hatte ich jede Menge.” Peck hat sie alle verteidigt: den, der einen Trabant-Motor zum Flugzeugbau verwendet hatte, der dann aber, weil er in die Wolken kam, wieder im Osten landete. Und auch den, der “mit der Freundin im Ballon weg wollte, aber die Freundin war zu schwer”. Die Willkür, die Beliebigkeit bei der Zuerkennung von Strafen und Verdikten war nicht begrenzbar. Das System war darauf angelegt, für jeden und für jeden Fall etwas bereitzuhalten. “Gummiartige Tatbestände”, kritisiert der seit jeher liberale Strafrechtsprofessor Horst Luther von der Berliner Humboldt-Universität, seien immer zahlreicher ins Gesetz gekommen. “Parole war: Keine Zäune setzen” – der Zugriff mußte möglich sein auf alle. Wer nicht als Aufrührer dranzukriegen war, dem drohte eine Strafe wegen Delikten wie “Rowdytum” (bis zu fünf Jahren Haft), “Öffentlicher Herabwürdigung” oder “Widerstand” (bis zu fünf Jahren), “Zusammenschluß zur Verfolgung gesetzwidriger Ziele” (ebenfalls bis zu fünf Jahren), “Asozialem Verhalten” (zwei Jahre). “Unschärfe”, erklärt der Regensburger Strafrechtsprofessor und DDR-Rechtsexperte Friedrich-Christian Schroeder, ist ein Merkmal des DDR-Strafrechts. Politische Justiz gab es nicht nur in den Strafgerichten. Politische Urteile waren auch an den Arbeitsgerichten und Zivilgerichten der SED-Republik an der Tagesordnung: * Wer einen Ausreiseantrag gestellt hatte, galt als “Antragsteller”, reif für eine Sonderbehandlung. Er hatte wenig Chancen, auch nur einen Zivilrechtsstreit zu gewinnen. * Später festgenommene Demonstranten am 16. Januar 1988 in Ost-Berlin. * Wer – etwa als Lehrer – wegen oppositionellen Verhaltens seinen Arbeitsplatz verlor, verlor auch seinen Kündigungsschutzprozeß vor dem Arbeitsgericht – er galt eben als “ungeeignet” für seinen Job. * Wer als unsicherer Kantonist bei der Stasi seine Akte hatte, konnte nicht damit rechnen, bei einer Ehescheidung das Sorgerecht für die Kinder zu bekommen. Bis in die früheste Zeit der Republik hat der SED-Staat den Haß auf abtrünnige Eltern immer wieder an den Kindern ausgelassen. In die Rechtsgeschichte ist der Fall eingegangen, den das Oberste Gericht der DDR 1952 entschied: Da wurde die Unterhaltsklage gegen einen Vater in der DDR abgewiesen, der für sein mit der Mutter im Westen lebendes Kind mehr zahlen sollte. Begründung: Durch zuviel Geld für das West-Kind werde “indirekt zu den Kosten der Remilitarisierung Westdeutschlands beigetragen”. Vom selben klassenkämpferischen Geist ist die Begründung erfüllt, mit der 1974 das Kreisgericht Rostock der arbeitslosen Friedlinde Kupka, damals 37, das Erziehungsrecht für ihre beiden Kinder Ina, 11, und Jan, 1, entzog: “Die Einstellung der Verklagten zu unserem Staat ist negativ.” Lange Zeit mußten Richter, die im Ehescheidungsverfahren auch über das Schicksal der Kinder zu entscheiden hatten, für die Akte Checklisten ausfüllen: Über die “Einstellung” der Eltern zur “sozialistischen Gesellschaft”. Anzukreuzen war: “Positiv”, “loyal”, “schwankend” oder “negativ”. Was Wunder, daß sich beispielsweise in Rostock (250 000 Einwohner) das Personal, das zu einer solchen Rechtsfindung beitrug, folgendermaßen zusammensetzte: 32 Richter, 8 Rechtsanwälte – und 4000 Stasi-Mitarbeiter. Die “tägliche Rechtsbeugung”, sagt der Ex-Rostocker Gehloff, habe zum System gehört. Die Gerichte, erinnert sich Gehloff, hätten “per Sofortmeldung” die örtliche Parteileitung informiert, wenn wichtige Verfahren bei ihnen eingegangen seien. Von der Bezirksleitung der SED sei dann der “Beauftragte für Sicherheit” ins Gericht gekommen und habe sich die Akten vorlegen lassen. Dann habe das Gericht die notwendigen Informationen bekommen, über Kläger und Beklagte. Vor allem: “Ist es ein Antragsteller?” Solche Praktiken bestätigt der ehemalige Ost-Berliner Ministeriale Göllner: “Politische Zivilprozesse” seien an der Tagesordnung gewesen. Dabei paßte die Partei auch auf, daß sie in Rechtsstreitereien nicht zu kurz kam. Als in Rostock etwa der Leiter der Volkspolizei bei einem Verkehrsunfall ums Leben kam, ging es um die Frage, wer erben sollte: die Witwe, eine Parteisekretärin, oder die Kinder aus erster Ehe. Anwalt Gehloff, der die Kinder gegen die SED-Witwe vertrat, berichtet, er sei zum SED-Bezirksleiter zitiert worden: “So kannst du doch mit einer verdienstvollen Genossin nicht umgehen.” Niemals, so Gehloff, habe ein Richter “solche kleinen Mauscheleien moniert”. Die Einser-Richterinnen (mehr als die Hälfte aller DDR-Richter sind Frauen) sowieso nicht. Viele von ihnen, das war nicht nur in Rostock so, sind verheiratet mit Stasi-Gatten. Doch auch die anderen Richter und Richterinnen waren fest am Zügel der Partei. Das Fachwort, das die DDR-Juristen noch immer wie selbstverständlich im Munde führen, heißt: durchstellen. Durchgestellt wurde, in jedes Richterzimmer, der Wille der SED. “Die SED im Gerichtssaal, wie das immer behauptet wird”, erzählt beim Ost-Berliner Stadtgericht Direktor Oehmke, sei da gar nicht nötig gewesen. “Parteibeschlüsse gingen sowieso vor Rechtsnormen. Das wurde alles durchgestellt.” Die Gängelung durch die Schreibtisch-Klassenkämpfer von der SED war so offensichtlich, daß sie auch dem SED-Anwalt Gregor Gysi, mittlerweile PDS-Chef, nicht entgangen sein konnte, der, als er noch Chef des Rates aller Anwaltskollegien der DDR war, im SPIEGEL-Gespräch erklärte: “Was es nicht geben kann, ist eine Einmischung der Partei in die Rechtsprechung der Gerichte.” Selbst Justizminister Wünsche gibt mittlerweile zu, was der SED-treue Strafverteidiger Gysi bestritt: Sogar “auf einzelne Verfahren” hätten “Funktionäre territorialer Partei- und Staatsorgane” Einfluß zu nehmen gesucht. Niemand genierte sich, dem Strafrichter Teupel vom Prenzlauer Berg auch nach Feierabend noch deutlich zu machen, was es heißt, als Richter “dem Volk und seinem sozialistischen Staat treu ergeben” zu sein (DDR-Verfassung, Artikel 94). Im “Territorium”, wie drüben die Stadtbezirke und Kreise heißen, und auch im “WB” – wie der Wohnbezirk abgekürzt wird – treffen sich die Funktionsträger der Gegend regelmäßig abends zur Aussprache. Im “WBA” (“Wohnbezirksausschuß”) saßen da der Nachbar von der Parteileitung, der Genosse von der Volkspolizei, der Kollege Staatsanwalt und immer auch ein paar Gewerkschafter herum – und eben der Richter Teupel. “Da mußten wir Rede und Antwort stehen. Das war ein System der nachbarschaftlichen, kollegialen Zusammenarbeit”, erzählt Teupel. Kollegial trafen sich im Territorium, auf oberer Ebene, der Gerichtsdirektor, der Parteileiter, der Sicherheitschef, der Gewerkschaftsboß. “Zu viele Fehlstunden bei der Schuhfabrik Goldpunkt”, das war zum Beispiel, so Teupel, ein Konferenzthema. Der Grund für die Fehlstunden: “Zu viele Asis.” Asis sind Asoziale. Und Asozialität, das heißt Sauferei und Krankfeiern, war in der Republik der Saubermänner strafbar. Fazit der Territoriumsbesprechung: “Da müßt ihr vom Gericht mal durchgreifen.” Es war wie in einer großen Familie. Nur mit Rechtsstaat und Gesetzlichkeit hatte das wenig zu tun. Und wehe, einer störte den Familienfrieden. “Es war eine Frage der Persönlichkeit”, räumt Richter Teupel ein, ob man da standhielt und sich seine Unabhängigkeit bewahrte. Er hoffe, sagt Teupel, es sei ihm gelungen. Doch klares Aufbegehren, wenn nicht gar Rechtsbruch, wäre es gewesen, sich zu wehren gegen die rechtlichen Vorgaben und Anleitungen von oben, in die jeder Richter auf jeder Stufe der Justiz eingebunden war. Im gesamten Justizsystem herrschte neben der informellen Einflußnahme der Partei eine durchorganisierte offizielle Kommandostruktur: * Ein System von “Anleitungen”, “Informationen” und “Standpunkten” zu allen Rechtsfragen verbreitete mit bindender Wirkung das Oberste Gericht über die ihm untergeordneten 14 Bezirksgerichte und das einem Bezirksgericht gleichgestellte Stadtgericht in Berlin. * Die Bezirksgerichte und das Stadtgericht wiederum übernahmen die “Anleitung” der 236 Kreisgerichte und Stadtbezirksgerichte. * Die unteren Instanzen unterstanden außerdem – Gewaltenteilung war in der DDR verpönt – der Anleitung des Justizministeriums. * Kontrollgruppen des Obersten Gerichts und Inspektoren der Bezirksgerichte tauchten bei den ihnen untergeordneten Instanzen auf und filzten die Akten: ob die Vorgaben von oben ordentlich beachtet worden waren. Praktisch keine Rechtsfrage blieb so den Richtern zur eigenen Entscheidung offen. Und tauchte wirklich mal ein Problem auf, für das noch keine Richtlinie vorlag, galt es als selbstverständlich, daß man sich beim Richter der vorgesetzten Instanz zu erkundigen hatte, wie die Sache rechtlich lag. Für Rechtsanwälte, zumal Strafverteidiger, bleibt in diesem enggewirkten System nicht viel zu tun. Die lächerlich geringe Zahl von rund 600 Anwälten für die ganze DDR (Bundesrepublik: 55 000) spricht für sich. “In politischen Strafsachen”, so berichtet der Rechtsanwalt Rolf Henrich vom Neuen Forum, habe man sich darauf beschränken müssen, “den Mandanten vor der Häme des Staatsanwalts in Schutz zu nehmen”. Doch selbst das war nur begrenzt möglich. In der Untersuchungshaft, die in der DDR regelmäßig angeordnet wird, hatten Mandant und Anwalt oft keine Erlaubnis, offen miteinander zu reden. Die Ermittler konnten sogar verbieten, daß der Verteidiger – Grundlage jeder Verteidigung – mit dem Inhaftierten über den Tatvorwurf spricht. Nur in jeder vierten Strafverhandlung etwa war ein Verteidiger dabei, und der fragte sich oft genug, was er da sollte: “Beweisanträge zu stellen war nahezu aussichtslos”, berichtet der Verteidiger Gehloff aus Rostock, “im Kopf der Richter stand die Sache längst fest.” Nicht jeder allerdings sah seine Aufgabe so resigniert, “in vielen Zivil- und normalen Strafverfahren”, räumt auch Henrich ein, habe man als Anwalt “nicht anders gearbeitet als im Westen auch”. “Irgendwas”, berichtet der Berliner Anwalt Peck, “hab’ ick für meine Mandanten immer rausgeholt.” Manchmal ging er zu weit. Zum Beispiel im Fall der 18jährigen Kindergärtnerin aus Cottbus. Die hatte, weil der Tunnel unter einem Bahndamm in Berlin so trist war, mit Kindergarten-Farbe Buntes an die Wände gemalt (Peck: “Männchen und Blümchen”). Dafür bekam sie, trotz Pecks Bemühungen, sieben Monate Haft. Die Berufung, die Peck daraufhin gegen das Urteil formulierte, war wohl zu frech. Peck: “Ich habe Freispruch verlangt.” Beim Zentralkomitee der SED, Abteilung Staat und Recht, bestellte man den Anwalt zum Rapport. “Die Mitarbeiterin dort hatte die Berufungsschrift längst gelesen. Sie hat mich verwarnt.” In allen Gerichtsbezirken sind die Anwälte – von wenigen Ausnahmen abgesehen – in Kollegien zusammengeschlossen. Nur als Kollegiumsmitglied erhält man eine Anwaltszulassung, die Kollegien haben alles unter dem Daumen. Sie stellen den Mitgliedern die Büros und die Sekretärinnen und kassieren dafür 40 Prozent des Anwaltsumsatzes. Und den Kollegien ist es auch zu verdanken, daß es nicht mehr Anwälte gibt, wie alle berufsständischen Organisationen paßten sie auf, den Topf nicht mit zu vielen teilen zu müssen. So kommt es, sagt Henrich, daß in der DDR “nur noch die Schlagersänger mehr verdienen” als die Rechtsanwälte. Viele haben Umsätze von mehr als 100 000 Mark im Jahr. Durchschnittsverdienst in der DDR: gut 13 000 Mark. Das Einkommen war sicher. “Mancher Kollege”, sagt Henrich, “tut heute so, als wäre er Widerstandskämpfer gewesen. Dabei konnte einem als Anwalt doch ernsthaft nichts passieren.” Dem Anwalt Peck, der freche Berufungsschriften schrieb, passierte nichts Ernsthaftes, und auch der Rechtsanwalt Gysi, der Aufsehen erregte, als er im Prozeß gegen Rudolf Bahro Freispruch beantragte, wurde zehn Jahre später Chef aller Anwaltskollegien der DDR. Wer Anwalt wurde im SED-Staat, war ja auch kein Rebell. Die DDR-spezifische Ausbildung für Juristen, ob Richter oder Rechtsanwälte, sorgte für windschnittige und staatstragende Verwalter des Sozialismus. “Entwickelte Persönlichkeiten”, sagt Richter Lehmann, seien da selten. Die Juristen “haben doch alle eine Retorten-Entwicklung hinter sich”. Die Richter-Retorte steht Unter den Linden. An der Humboldt-Universität werden jährlich 200 Justiz-Juristen ausgebildet – vier Jahre, noch ein Jahr Assistentenzeit, dann sind sie “Diplom-Juristen”. Wer an die Uni kam, der war immer schon handverlesen von der Partei. Die Ausbildung war danach. Von den acht Semestern gingen allein drei fürs Grundlagenstudium drauf. Das bestand vor allem aus Drill in sozialistischer Ideologie und der Klassengeschichte des Arbeiter-und-Bauern-Staates. “Prinzipienfestigkeit und politische Zuverlässigkeit” war das Ausbildungsziel, wie es Kurt Wünsche 1969 formulierte, als er schon einmal Justizminister war. “In meiner Ausbildung war Rechtsstaat kein Thema”, berichtet Udo Blümel, Rechtsanwalt beim Stadtgericht in Berlin. Und Richter Lehmann vom Obersten Gericht erinnert sich, “immer nur diese Aufbau-Ideologie” gelernt zu haben: “Irgendwie fühlten wir uns verpflichtet, die positive Ausstrahlungskraft des Sozialismus zu dokumentieren.” Wer so gedrillt war, kam gar nicht auf die Idee, daß das Verbot, den Staat zu verlassen, ein Verstoß gegen die Menschenrechte sein könnte. “Jedes Land hat sein Grenzregime”, verkündet die Richterin Marlis Ewald. Und fast jeder Jurist in der DDR, den man fragt, platzt damit ohne Zögern heraus. Als im September 1989 für Flüchtlinge die Grenzen in Ungarn plötzlich offen waren, verhandelten Strafrichter in der DDR noch immer gegen Bürger, die gegen Paragraph 213, das Ausreiseverbot, verstoßen hatten. Aber unter den Richtern des Obersten Gerichts brach Streit aus, welche Anweisungen man nun den Richtern geben sollte. “Das völlig falsche Mittel”, so stritt damals der OG-Richter Lehmann, sei es, jetzt weiter Grenzverletzern hinterherzulaufen. In der Ratlosigkeit erteilte OG-Präsident Günter Sarge seinem Persönlichen Referenten einen Eilauftrag: Binnen weniger Tage solle eine Zusammenstellung über das Grenzrecht aller westeuropäischen Länder im Vergleich angefertigt werden. Ein Vorhaben, das nur beim Obersten Gericht realisierbar war: Nur da gibt es genug westliche Gesetzbücher. Das Ergebnis, kaum verblüffend, muß bei den Chefrichtern Bestürzung ausgelöst haben. “Es gibt viele Vorschriften und Verbote”, faßt Lehmann das Fazit zusammen. “Aber wir sind die einzigen, die keinen rausgelassen haben.” Schneller, als die Juristen sich wenden konnten, waren sie von der Realität überholt. Wenige Wochen später war die Grenze offen – und Präsident Sarge aus dem Amt gejagt. Die Übriggebliebenen in der grauen Residenz des DDR-Rechts an der Littenstraße in Ost-Berlin filzen nun, auf der Suche nach Justizopfern, die alten Gerichtsakten. Eine Rehabilitationsabteilung ist eingerichtet, die Unrechtsgeschichte der DDR aufzuarbeiten. Diese Geschichte beginnt am 12. Mai 1945, vier Tage nach der Kapitulation, einem Samstag. An diesem Tag erteilte in Berlin-Steglitz der zuständige sowjetische Militärkommandant einer 43jährigen Altkommunistin, die früher Rechtsanwältin war und durch ihren forschen Ton auffiel, den Auftrag, binnen zwei Tagen mitten im zertrümmerten Berlin ein paar Antifaschisten zusammenzutrommeln und ein notdürftiges Gericht zu installieren: “Sie sind Staatsanwalt.” Die frisch ernannte Staatsanwältin, die diesen Auftrag, natürlich, bestens erledigte, hieß Hilde Benjamin. Und die spurte immer so, bis sie stellvertretende Chefin des Obersten Gerichts und später Justizministerin war. Im Sommer 1949, drüben im Westen war gerade das Grundgesetz in Kraft getreten, flog die Benjamin erst mal nach Moskau, um sich die Vorgaben für das künftige Justizsystem abzuholen. Die Vorgaben kamen von einem furchtbaren Juristen. Andrej Wyschinski hieß der Mann, als Staatsanwalt für die blutigen Säuberungswellen des Diktators Josef Stalin zuständig. Wenn die DDR-Justiz bis in diese Tage im Ruf stand, “stalinistische Justiz” zu sein, dann verdankt sie diesen Ruf dem Einfluß des Wyschinski-Systems auf die Arbeit der Benjamin. Wyschinskis Rezept: Gerichte müssen in “unfehlbare Waffen gegen die Klassenfeinde verwandelt werden, welche sie erbarmungslos unterdrücken, und Recht ohne Gnade walten lassen”. Der Terror war Programm. Das sowjetische Rechtssystem wurde, erbarmungslos, Zug um Zug in der DDR installiert. Eine neue, eifernde Richtergeneration ließ die Benjamin in Blitzkursen ideologisch, aber nicht juristisch schulen: die “Volksrichter”. Das waren gute Kommunisten, die in den ersten Jahren und vereinzelt noch bis in die sechziger Jahre das sozialistische Recht in ihre Hand nahmen. Damals wurden die Grundlagen gelegt für ein Recht, das radikal mit der mitteleuropäischen Rechtstradition brach. Nicht mehr Menschen und der Schutz ihrer Rechtsgüter (“Leben, Gesundheit, Eigentum”) standen im Mittelpunkt. Recht war, so Wyschinski, dazu bestimmt, “die gesellschaftlichen Verhältnisse zu festigen und zu entwickeln, die der herrschenden Klasse (dem Proletariat) vorteilhaft und genehm sind”. Das ist bis heute der Auftrag des sozialistischen Rechts, der sich hinter dem Postulat der “Parteilichkeit” der Rechtsanwendung verbirgt. Doch in den Gründerjahren des ostdeutschen Justizsystems verzichtete die SED auf jede rechtsstaatliche Maskierung. “Ein Teil unserer Richter”, wetterte noch 1953 der damalige Justizminister Max Fechner, sei “der Verschärfung des Klassenkampfes gegenüber blind, sieht ihn nicht oder will ihn vielleicht sogar nicht sehen”. Durchgreifen, kündigte Fechner an, werde man gegenüber solchen Leuten, die “nicht die Zusammenhänge zwischen der Verschärfung des Klassenkampfes und den verbrecherischen Handlungen feindlicher Agenten” erkennen und solche Fälle “an das Kreisgericht verweisen oder zu niedrigen Gefängnisstrafen kommen, sogar noch mit bedingter Strafaussetzung”. Wie die Benjamin, damals noch Vizepräsidentin beim Obersten Gericht, dafür sorgte, daß der Klassenkampf ordentlich geführt wurde, berichtete später der Ex-Abteilungsleiter im Ost-Berliner Justizministerium Rudolf Reinartz am Beispiel der Aburteilung der Aufständischen des 17. Juni 1953: ” Im Gebäude des Obersten Gerichts war ein ständiger ” ” Nachtdienst eingerichtet . . . Die Instrukteure riefen ” ” nun nachts aus der Zone an und unterbreiteten dem ” ” Nachtdienst Fälle zur Entscheidung. Sah der Nachtdienst ” ” den Sachverhalt als klar und unkompliziert an, gab er ” ” seine Entscheidung ” ” über das zu fällende Strafmaß an den anrufenden ” ” Instrukteur bekannt, anderenfalls stellte er die ” ” Entscheidung bis zum nächsten Morgen nach Vortrag bei ” ” Frau Benjamin zurück. Diese traf dann die Entscheidung, ” ” und der Instrukteur in der Zone erhielt entsprechenden ” ” fernmündlichen Bescheid . . . Die an den Instrukteur ” ” erteilten Weisungen wurden von diesem an die mit der ” ” Entscheidung befaßten Richter in der Zone weitergegeben. ” ” Es erging kein wichtiges Strafurteil ohne eine solche ” ” Weisung. ” Und die Urteile der frühen DDR-Justiz waren drakonisch. Da wurde der 18jährige Oberschüler Hermann Flade “kostenpflichtig” zum Tode verurteilt, weil er beim Verteilen kritischer Flugblätter erwischt wurde und bei der Festnahme einen Polizisten mit dem Messer verletzt hatte. Das Landgericht Dresden: “Ein Schädling.” Mehr als 120 politische Prozesse gab es allein 1955: neun Todesurteile, 22mal Lebenslänglich, 1818 Jahre Zuchthaus. Grundlage für die meisten dieser Sanktionen war nicht etwa das Strafgesetz, sondern Artikel 6 der damaligen DDR-Verfassung, der pauschal “Boykotthetze” unter Strafe stellte. Und Boykotthetze war fast alles. Boykotthetze war es nach Ansicht des Bezirksgerichts Karl-Marx-Stadt, daß ein 42jähriger Handelsvertreter sich bereit erklärt hatte, jungen Leuten vom VEB Kühlanlagenbau bei der Stellensu* Stalins späterer Staatsanwalt Andrej Wyschinski (M.) bei einem Schauprozeß 1928 in Moskau. che im Westen zu helfen. Urteil: sechs Jahre. “Die Grundlagen unseres Staates”, begründete das Gericht, waren “unmittelbar bedroht”. Wegen des gleichen Delikts – “Abwerbung” – wurden zwei Angeklagte noch 1956 vom Obersten Gericht zum Tode verurteilt. Begründung: Die Abwerberei diene “der Versorgung der imperialistischen Rüstungsindustrie mit gut ausgebildeten Fachkräften”. Als 1956 auf dem 20. KPdSU-Parteitag Nikita Chruschtschow das Ende der Stalin-Ära verkündete, stellten sich im “einzigen deutschen Staat, in dem Recht und Gesetz die Grundlage des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens bilden” (SED-ZK), die Betonköpfe um Hilde Benjamin stur. Spektakuläre Schauprozesse lieferte das Oberste Gericht. Im März 1957 wurde der Lektor des Aufbau-Verlages, Wolfgang Harich, angeklagt, nur wenige Monate später der Verlagschef und Vertraute des damaligen Kultusministers und Dichters Johannes R. Becher, Walter Janka. Beide bekamen langjährige Haftstrafen, weil sie Kontakte zu dem ungarischen Dissidenten Georg Lucacs gepflegt und Pläne für einen liberaleren Sozialismus in der DDR entwickelt hatten. Erst im Januar dieses Jahres wurde Janka rehabilitiert. Wie ernst es den SED-Oberen mit den Lehren Stalins noch immer war, zeigte ein berühmt gewordenes Juristen-Treffen im April 1958 in der Babelsberger Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft. Walter Ulbricht selbst hatte eingeladen. “Stalinistische Denkweisen und Praktiken”, so sieht es heute der DDR-Rechtsprofessor Karl-Heinz Schöneburg, der damals dabei war, und IMS ALTMANN seine Geburtstagsrede als einenj IM Bericht in Gänze an MfS weiterleitete, für gutes Geld http://adamlauks.com/2012/10/14/im-vorlauf-richter-wurde-zum-ims-altmann-hier-ist-sein-letzter-bericht-an-seinen-fuhrungsoffizier/ seien in Babelsberg “nachdrücklich” erneuert worden – und “wirksam bis heute”. Ein gespenstisches Szenario war zur Disziplinierung aller liberalen Juristen des Landes in Babelsberg arrangiert. SEDtreue Studenten kamen zu Wort, um mit den Rechtswissenschaftlern abzurechnen. So ging die Studentin Christel Stodzcyk in die Annalen ein, die ihren Professor der bürgerlichen Schwäche bezichtigte: “Sind solche Lehrer Staatsfunktionäre? Sie haben Ihre Aufgabe doch gar nicht begriffen! Wie sollte es Ihnen also möglich sein, gute marxistische Staatsfunktionäre zu erziehen?” Die Babelsberger Konferenz, vom DDR-Rechtsanwalt Henrich in seinem Buch über den “Vormundschaftlichen Staat” als “Schlußpunkt” unter einen “beispiellosen Kreuzzug gegen die gewachsene deutsche Rechtskultur” bezeichnet, prägte das Bild des menschenverachtenden Rechtsfunktionärs, der mit Schaum vor dem Mund urteilt. Nach dem Mauerbau, 1961, wurden solche Richter denn auch gebraucht. Sie hatten den nötigen sozialistischen Schwung, einem Mann wie dem arbeitslosen Schäfer Fritz Urbach, der sich nach Westen absetzen wollte, den richtigen Weg im Urteil zu weisen: ” Die Deutsche Demokratische Republik hat in den ” ” letzten Wochen alle Anstrengungen unternommen, um der ” ” Menschheit den Frieden zu erhalten. Es kann nicht mehr ” ” geduldet werden, daß sich der Angeklagte der ” ” sozialistischen Entwicklung entgegenstellt und daß er ” ” weiterhin als Aushängeschild für alle schwankenden ” ” Elemente herumläuft. Dem Angeklagten muß klarwerden, daß ” ” bei uns Demokratie herrscht. ” So stolz waren die Richter des Kreisgerichts Erfurt auf ihre Sprüche, daß sie anordneten, der Text sei im Kreisteil der Zeitung Das Volk zu veröffentlichen. So blieb er der Nachwelt erhalten. “Jeder realistische Maßstab” für Unrecht und Strafe sei in diesen Jahren nach dem Mauerbau der DDR-Justiz abhanden gekommen. So urteilt einer der fleißigsten Sammler des DDR-Unrechts, der Journalist Karl Wilhelm Fricke, der selbst drei Jahre in Bautzen zugebracht hat. In einer Urteilssammlung, erarbeitet im Auftrag des innerdeutschen Ministeriums, führt Fricke vor, wie die Justiz hinter der Mauer immer mehr in Eifer geriet*. 1968 verabschiedete die SED-Führung ein runderneuertes DDR-Recht. Von der Verfassung bis zur Strafprozeßordnung wurde alles fein durchnormiert – so fein, daß auch “jeder denkbare Tatbestand” aufsässigen Verhaltens “erfaßt” war (Frankfurter Rundschau). Seitdem wurde die Alltagskriminalität, einfacher Diebstahl etwa, ganz aus der staatlichen Justiz herausgehalten und den “gesellschaftlichen Gerichten” – Kommissionen in den Betrieben und in den Wohnbezirken – zur Entscheidung überantwortet. Im politischen Strafrecht aber gab es alsbald, unter der Ägide des Ulbricht-Nachfolgers Erich Honecker, immer weitere Verschärfungen. Ständig wurden die Strafhöhen für Abweichlertum angehoben. 1979 formulierten die Machthaber die “Verbrechen gegen die DDR” neu und schärfer und erfanden Blankonormen wie “öffentliche Herabwürdigung”. * Karl Wilhelm Fricke: “Politik und Justiz in der DDR”. Verlag Wissenschaft und Politik, Köln; 676 Seiten; 38 Mark. Worte galten nichts in dieser sozialistischen Gesetzlichkeit. Mit genau derselben Leichtigkeit, mit der Parteifunktionäre die Spalten des Neuen Deutschland füllten, ohne ein Wort zu sagen, gelang es den Juristen beim OG, Fluchthilfeaktionen wie die des Radsportlers Harry Seidel 1962 als “Verbrechen nach Artikel 6a des Statuts des Internationalen Militärtribunals” zu bezeichnen: “Planen, Vorbereiten, Einleitung und Durchführung eines Angriffskrieges”. “Worthülsen von Sozialismus und Kapitalismus”, so sagt der Uni-Professor Luther, hätten das Rechtssystem ruiniert: Auch darum sei “die Sache vor den Baum gegangen”. Dabei war die Anwendung der Gesetze ohnehin vorgeprägt durch die Ermittlungsergebnisse, die den Richtern zur Entscheidung vorgelegt wurden. “Nicht an den Gesetzen, an den Tatsachen wurde viel häufiger gedreht”, erinnert sich der Rostocker Ex-Anwalt Gehloff. Was Wunder: Die Staatsanwälte, die nach dem Gesetz die Aufsicht über die Ermittlungen zu führen hatten, waren nicht viel mehr als 1000. Die Stasi, die alle Ermittlungen an sich zog, hatte 85 000 hauptamtliche Leute. Und wie die ihre Ermittlungsergebnisse zusammenzimmerten, schildert der Ex-Häftling Michael Stelck, 37, so: ” Im Zusammenhang damit, daß ich in Ost-Berlin in der ” ” Ständigen Vertretung war, fragte mich der Vernehmer – ich ” ” gebe jetzt einen Auszug aus der Vernehmung: “Stelck, was ” ” haben Sie in Berlin festgestellt?” Ich sagte: “Nichts.” ” ” Es kam das Thema darauf, und ich sagte: “Da gibt es wohl ” ” eine Mauer.” Da sagte er: “Das heißt ,Antifaschistischer ” ” Schutzwall’. Aber das lassen wir beiseite. Wie hoch ist ” ” denn die Mauer?” Ich sagte: “Das weiß ich nicht.” “Haben ” ” Sie etwas zu verbergen?” Ich sagte: “Nein.” “Na, dann ” ” rücken Sie doch heraus! 10 cm hoch, 100 km hoch? Was ” ” nun?” Ich sagte: “Na, 4,5 m.” “Ist das alles?” Ich sagte: ” ” “Da werden auch Posten sein.” “Und was noch?” Ich sagte: ” ” “Was denn sonst?” Da sagte er: “Drucksen Sie nicht herum. ” ” Ich merke doch, Sie haben etwas zu verheimlichen. Warum ” ” drucksen Sie?” Ich sagte: “Na ja, da werden auch Hunde ” ” sein, Kontrolle.” “Ist gut”, sagte er. Und er schreibt ” ” auf. Ich sagte: “Aber abhauen wollte ich nicht. Das ” ” brauchen Sie gar nicht dazuzuschreiben.” “Ist gut”, sagt ” ” er. ” ” Ich lese das Ding durch. – Frage: Wie haben Sie das ” ” Grenzregime der DDR aufgeklärt? – Antwort: Ich konnte ” ” feststellen, es waren dort zwei Mauern, ca. 3 bis 4 m ” ” hoch, durch Hunde gesichert, mit Posten. ” ” Ich sagte: “Nein, das unterschreibe ich nicht. Das habe ” ” ich nie gesagt.” ” ” Nächste Frage: Zu welchem Entschluß kamen Sie? – Nachdem ” ” ich diese Anlagen gesehen habe, habe ich mich ” ” entschlossen, an dieser Stelle das nicht zu versuchen. ” ” Was sollte ich da sagen? Es waren meine eigenen Worte. ” ” Ich hatte die Grenze beschrieben. Die Maßzahlen waren ” ” meine eigenen Worte. Ich habe hinterher auch gesagt, ich ” ” würde das nie versuchen, und er hat formuliert, an dieser ” ” Stelle würde ich es nie versuchen. ” ” Um dieses Protokoll ging es fünf Tage. Ich kam in ” ” Einzelhaft. Ich wollte es nicht unterschreiben. Zum ” ” Schluß sagte er: “Ob Sie es unterschreiben oder nicht, ” ” das ist vollkommen egal. Das entscheidet das Gericht.” ” Die über all das zu befinden hatten, die Richter, werden in keinem Staat so herablassend behandelt wie in der DDR: 1000 Mark netto bekommen sie im Monat, jeder Facharbeiter verdient mehr. “Man will uns zeigen”, sagt Richter Teupel beim Stadtbezirksgericht in Berlin, “daß Richter Leute sind, die sich den Entscheidungen anderer zu unterwerfen haben.” Zum Beispiel der Entscheidung des Staatsanwalts. Lange Zeit war es ganz ausgeschlossen, daß ein Richter im Urteil vom Antrag des Staatsanwalts abwich. “Das stand nirgendwo geschrieben”, räumt der Oberrichter Lehmann ein, “aber es war in unseren Köpfen drin.” Wenigstens stehen die Leute, wie im Westen, auf, wenn der Richter den Ver* Im Oktober 1964 in West-Berlin; Flüchtlinge werden an der Seilwinde aus einem Fluchttunnel gezogen. handlungssaal betritt. Klein sieht er aus, unter dem gewaltigen Hammerund-Zirkel-Emblem, das in jedem Gerichtssaal prangt. Roben trägt hier niemand. Es ist Freitag früh, ein Februarmorgen nach der Wende. Richter Teupel, rechts und links ein Schöffe, verhandelt gegen Denis, einen jungen Mann, der in martialisch großen Handschellen vorgeführt wird. Der Saal ist gestopft voll mit Punks. Das sind die Fans von Denis. Der Junge, gerade 18 geworden, sitzt bleich auf der Anklagebank, er ist seit dem 7. Oktober in Haft. Das war der Tag, an dem nicht nur er mit einer roten Fahne demonstrierend durch die Straßen zog. Denis ist kein Willküropfer. Er war sturzbetrunken und hat einen Volkspolizisten it den Fäusten angegriffen. Ein paar Monate Haft sind da immer drin. In Westdeutschland wäre der Fall mit einem Freizeitarrest erledigt. Ein Zeuge fehlt, Teupel muß die Verhandlung vertagen – neuer Termin: irgendwann im März. Der Junge wird vorerst auf freien Fuß gesetzt. “Wer weiß, was im März ist”, sagt einer seiner Fans im Zuhörerraum, es ist Justiz auf Abruf. Viele Anwälte haben schon begonnen, Verzögerungen planmäßig herbeizuführen. “Ich sage jedenfalls”, meint in Weimar der Rechtsanwalt Bernd Kickeritz, “je später verhandelt wird, desto besser.” Auf Abruf sitzen auch Richter wie der Berliner Stadtgerichtsdirektor Oehmke. Er weiß genau, daß man ihm nicht glauben wird, er habe sich urplötzlich gewandelt. “Unser schnelles Erwachen”, formuliert er, “ist in der Tat erstaunlich.” Man könne sich vorstellen, räumt der Chefjurist ein, “daß es eine richtige Inquisition gibt”. Doch er ist zuversichtlich: “Ich vertraue darauf”, sagt er dem Westreporter, “daß rechtsstaatliche Grundsätze an mich gelegt werden – wie sie in Ihrem Lande üblich sind.” *HINWEIS: Im nächsten Heft Die Justiz entschuldigt sich beim Volk – Statt Erneuerung ein Rechtswirrwarr – Neue Grundrechte im neuen Deutschland?
“Das Recht der anderen
Gregor Gysi und das von ihm geführte Anwaltskollegium verhinderten die Zulassung einer Juristin – deren Mann war Republikflüchtling.
Es war der 5. Februar 1989, Gregor Gysi sprach mit SPIEGEL-Redakteuren und dachte über den Anwaltsberuf nach. “Befriedigung kann er demjenigen verschaffen, der sich gern für Rechte anderer einsetzt”, dozierte der SED-Jurist.
Vorbehalte gegen Anwälte würden in der DDR schon lange nicht mehr existieren. Im Gegenteil: Das “steigende Selbstbewusstsein der Bürger” verschaffe Verteidigern – von denen es in der DDR damals nur 600 gab – mehr Arbeit. “Ich bin der Auffassung, dass die Zahl der Rechtsanwälte zu erhöhen ist”, erklärte Gysi.
Nur wenige Wochen später entschied das Ost-Berliner Rechtsanwaltskollegium unter seinem Vorsitz, dass einer Juristin genau diese Berufsperspektive in der DDR versperrt blieb. Gysi und seine Kollegen verhinderten, dass Thea Renate Wallach als Anwältin arbeiten durfte – trotz erstklassiger Examensnoten.
Das belegen bislang unbekannte DDR-Justiz- und Stasi-Akten. Und so schildert es auch Wallach. “Gysi hat mir über Jahre mein Berufsleben kaputtgemacht”, sagt die heute 66-Jährige. Sie meldete sich vorige Woche beim SPIEGEL, nachdem ein Bericht über neue Stasi-Vorwürfe gegen den heutigen Linken-Politiker Gysi erschienen war, und erzählte ihre Geschichte. Es ist eine Geschichte, die nicht zu jenem Bild passen will, das Gysi von sich gezeichnet hat – als mutigem Rechtsanwalt von Regimekritikern.
Wallachs Probleme, so jedenfalls berichtet sie es, begannen mit der Republikflucht ihres Mannes, der im Juli 1988 nach einem genehmigten Besuch bei einer Tante im Westen blieb.
Umgehend verlor Wallach ihren Job im DDR-Gesundheitsministerium. 17 Jahre lang hatte sie dort gearbeitet, fünfmal wurde sie als “Aktivistin der sozialistischen Arbeit” geehrt. Doch schon am Tag nachdem ihr Mann nicht zurückkehrte, wurde ihr Hausausweis einkassiert. “Ich durfte nicht einmal mehr an meinen Schreibtisch”, erinnert sie sich. Stattdessen erhielt sie später eine einfache Stelle im Bezirksinstitut für Blutspendewesen.
Die Juristin beschloss, eine neue Karriere als Anwältin zu versuchen. Ihr Mann war inzwischen durch ihre Vermittlung in den Osten zurückgekommen; deshalb erhoffte sie sich bessere Aussichten und schickte eine Bewerbung an das Kollegium der Rechtsanwälte in Ost-Berlin. Die Mitgliedschaft in diesem Gremium war in der DDR üblicherweise Voraussetzung, um als Anwalt tätig zu werden.
Wallach kann sich gut an das Treffen im Kollegiumsbüro in der Berliner Littenstraße erinnern. “Die Atmosphäre war freundlich”, sagt sie. Zu dritt hätten sie an einem Konferenztisch gesessen: Gysi als Vorsitzender des Kollegiums, außerdem dessen Stellvertreter Lothar de Maizière und sie selbst. Als Wallach erzählte, dass ihr Mann auf Druck der Stasi wieder in die DDR zurückgekommen sei, habe sich die Stimmung nicht verändert.
“Das bekommen wir schon hin”, nahm Wallach, die ihr Jurastudium 1985 mit der Note “sehr gut” abgeschlossen hatte, als Eindruck aus dem Gespräch mit.
Aber dann passierte nichts. Erst Monate später, am 14. April 1989, schickte Gysi ihr einen Zwischenbescheid. Er und der Kollegiumsvorstand würden “auf der Grundlage der Personalakte und der eingeholten Informationen” endgültig entscheiden, ob Wallach eingestellt werde, schrieb der Vorsitzende (“Hochachtungsvoll Dr. Gysi”).
Laut Akte hatte Gysi mit einer Mitarbeiterin beim SED-Zentralkomitee “über die besondere Problematik” im Fall Wallach gesprochen. Am 26. April trat dann das Kollegium unter Gysis Leitung zusammen. Das Protokoll vermerkt unter der Überschrift “Folgende Bewerber erhalten eine Ablehnung” den Namen Wallach. Dann heißt es: “Genosse Dr. Gysi wird ein Schreiben an Frau Wallach senden.”
Christian Booß ist wissenschaftlicher Projektkoordinator bei der Stasi-Unterlagen-Behörde in Berlin. Nach seiner Einschätzung “kam dem Kollegiumsvorsitzenden eine besonders wichtige Rolle bei der Berücksichtigung der Parteiinteressen zu. Gysi war Nomenklaturkader und zur ,unbedingten Treue’ gegenüber der Partei der Arbeiterklasse verpflichtet.” Wallach hoffte unterdessen noch auf Zulassung, sie schrieb an Gysi, sie rief mehrfach in der Littenstraße an – vergebens. “Wie können Sie eigentlich glauben, dass Sie mit Ihrer Vorgeschichte bei uns Rechtsanwältin werden können?”, habe eine Mitarbeiterin des Kollegiums ihr gesagt. “Gysis Hinhaltetaktik hat mich wütend und hilflos gemacht”, sagt Wallach im Rückblick. “Für mich brach damals eine Welt zusammen.”
Er könne sich “beim besten Willen weder an den 26. April 1989 noch an den Namen Wallach, noch an die Kollegialentscheidung erinnern”, sagt Gysi heute. In jener Zeit seien Aufnahmeanträge zurückgewiesen worden, weil keine neuen Räume für Anwälte zur Verfügung standen.
Selbst kurz nach dem Mauerfall hielt das Anwaltskollegium an seiner Linie fest. “Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir keine Möglichkeit sehen, Sie aufzunehmen”, schrieb Gysis Nachfolger Friedrich Wolff am 29. Januar 1990.
Wenige Monate später folgte die Wiedervereinigung. Gysi, de Maizière und Wolff konnten ihren Anwaltsberuf weiterhin problemlos ausführen, so war es im Einigungsvertrag geregelt. Wallach hatte diese Chance nicht. Erst 1997 erhielt sie durch eine Sonderregelung ihre Zulassung. Heute arbeitet sie in Ostfriesland in ihrer eigenen Kanzlei.
DER SPIEGEL 9/2013
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Es gab einen Menschen, einen Wissenschaftler der sich für einen DDR Disidenten interessierte. Gysi soll diesen Mann bi der Bezirksverwaltung der SED in Dresden deswegen denunziert haben. Die STASI soll zugeschlagen haben und der Mann Kam in die U- Haft !?? Ob sich Genosse Gysi daran noch erinnern könnte, oder macht er auch Gebrauch vom Recht auf´s Vergesen, oder gibt er wiede eine Eidesstattliche Versicherung ab und das war´s !?? Den Menschen gibt es immer noch “!?!