Strafvereitlung im Amt durch ZERV und Berliner und Sächsische Justiz im Falle Adam Lauks… Der Willkür der Justiz ausgesetzt seit 19.5.1982 bis auf den heutigen Tag

Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 der Staatsanwaltschaft II Berlin ZERV 214 -§ 528a Strafvereitelung im Amt der Berliner Justiz als “Juristische” Aufarbeitung der Folter in der STAZI-Haft an Adam Lauks –Die Würde des Menschen ist unantastbar !!?- ” Siegerjustiz ” oder Die Würde und Ehre des Folteropfers der STAZIS, Adam Lauks wird seit 30.4.1992 durch die Berliner Justiz mit Füßen getreten mit Wissen des Deutschen Bundestages, des Generalbundesanwalts und Bundesministerin der Justiz !!!

http://adamlauks.com/2013/01/31/die-wurde-des-menschen-ist-unantastbar-die-wurde-und-ehre-des-folteropfers-der-stazis-adam-lauks-wird-seit-30-4-1992-durch-die-berliner-justiz-mit-fusen-getreten-mit-wissen-des-deutschen-bund/

Warum protokolliert man Folterung in der DDR ?- Um Prämie oder Beförderung einzustreichen !

Diese Verfügung über die Folterung i.A. Oberstleutnant Neidhardt ist 1992 dem Ermittler der ZERV 214 nicht mal als Schwere Körperverletzung aufgefallen !?? – Um die Täter zu schützen !

In der obigen Verfügung keinen Strafbestand der Folter zu sehen, verdanken wir dem StGB der DDR und der Bundesrepublik, die Strafbestand der Folter mangels am § Folter nicht ahnden können. Man bestraft Folter als Körperverletzung oder Schwere körperverletzung. Aber auch das konnte der Ermittler Schaika nicht erkennen… er hatte dazu 5 ein halb Jagre Zeit gehabt von 1992-1997 !?
Strafvereitlung im Amt nennt sich so was. Ich nenne dasw staatlicher Täterschutz für Mielkes Folterknechte.Danke ZERV 214 – Danke Berliner Justiz !!!

Weser Stadtgericht noch Oberstes Gericht, noch MdI-VSV, noch HVA VII hatten mein Schicksal inden Händen

Über Adam Lauks entschied nicht das Stadtgericht, nicht das Oberste Gericht,nicht MdI, auch nicht die HV VII- Die Befehle kamen von Oben aus der Nähe von Mischa Wolff.

Ich, Adam Lauks, wurde nie mit Kofferraum voll Geld verhaftet wie das meine Ex, Marlies Rummel, geschiedene Lauks meinen Kindern in meiner Abwesenheit ab einem Augenblick eingetrichtert hatte. Wenn die DAS behauptet und in Jugoslawien verbreitet, weiß sie dass Adam Lauks Rückkehr nach Ljubljana nicht geben wird.
Ich,Adam Lauks, habe NIEMALS, eine einzige Quarzuhr aus Westberlin nach Ostberlin verbracht wofür ich verurteilt wurde!!!
Antrag des Rechtsanwalts -IM JURA Dr.Friedrich Wolff lautete auf Freispruch! – Mangels an Beweise.
Am 19.5.1982 um 7.45 wurde ich von 29 Zollfahndern/Stasis vor dem Haus verhaftet.
Zwei Stunden später erging funkspruch an MfS nachricht über meine Verhaftung… Adam Lauks wurde verhaftet der 50-60000 Quarzuhren in die DDR importiert hatte. Ohne zu wissen darum wurde ich zum James Bond gekürt. Dafür hagelte Beförderungen und Prämien. Am 17.11.1981 fand meine letzte Kurierfahrt statt, letzte Übergabe statt. Es ging gar nicht um Zoll und Devisenvergehen… es war reine Demonstration der Macht des MfS meiner Heimat gegenüber…womöglich Rache für die vorangegangenen Menschenschleusungen der Angehörigen der jugoslawischen Botschaft und jugoslawischen Wirtschaftsvertreteungen, die MfS an die Jugoslawen diskret herangetragen hatte und Jugoslawien aufforderte die Täter zurückzuziehen. ” Auch dafür müsst ihr jetzt die Rechnung bezahlen”sagte ein Vernehmer zum unschuldigen I.J. der 10 Jahre bekam, und rehabilitiert wurde, nach dem er 7 Jahre abgesessen hatte.

Vollzugs-Akte

Am 30.4.2010 wurden in der JVA Leipzig mit Krankenhaus Strafvollzugsgesetz der DDR und Dienstvorschriften des MfS durch Strafvollzugsgesetz der BRD abgelöst. Ein Referent des Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen aus Dresden überwachte die Übergabe der bis dahin als nichtexistierenden Akte. 5 Bände mit 1080 Seiten !?

Zuerst kam Verleumdung und Fälschung der Erstvernehmung vom 19.5.1982. BSTU 0186 – 0198
In Awesendheit vom Dolmetscher Erich Honeckers für Serbokroatisch Herrn Kappes die um 8.00 Uhr begann und um 18.50 endete. Lüge ist auf dem Blatt BSTU 0187 :

Vor Beginn der Vernehmung wurde ich ausführlich über meine Rechte gemäß der §§61 und 91 der Strafprozesordnung der DDR belehrt. Ich kenne somit mein Recht, alles vorzubringen,was die erhobene Beschuldigung ausräumen oder die strafrechtliche Verantwortlichkeit mindern kann; Beweisanträge zu stellen sowie Rechtsmittel einzulegen; mich selbst zu verteidigen eiund mich in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers zu bedienen. Über mein Recht der Beschwerde gegen Maßnahmen des Untersuchungsorgans wurde ich in Kenntnis gesetzt. Dazugeschrieben steht außerdem: Ich wurde darüber informiert, daß ich mich in jeder Phase des Verfahrens mit der diplomatischen Vertretung meines Heimatlandes in Verbindung setzen kann.

Vernehmungsprotokoll des Beschuldigten

Vernehmungsprotokoll blieb ununterschrieben – es gab keine konkrete Vorhaltungen, keine Beweise.

Dieses Blatt trägt keine Unterschrift des Beschuldigten und ich sah es erst in der Gauckakte lange nach der Wende. Bis zu meiner Verhaftung wurde ich in 32 Jahren meines Lebens ein einziges Mal um Personalausweis  durch einen Wachmann in Belgrad angehalten, als ich spät aus Wien ankam und meinen Onkel nicht mehr wecken wollte.

Instinktiv verlangte  ich nach sofortigem Kontakt zu Jugoslawischen Botschaft – das wurde schroff abgelehnt. Danach  verlangte ich nach einem Rechtsanwalt…nichtwissend und naiv wie ich war. ” Sie schauen zu viele Westfilme, einen Rechtsanwalt werden Sie dann bekommen, wenn wir es für richtig halten ! ” Blat BSTU 188 – Vorhalt: Sie werden beschuldigt, gegen die zoll-und-devisenrechtlichen Bestimmungen der DDR verstoßen zu haben. Äußern Sie sich dazu im Zusammenhang !

Über stasifolteropferadamlauks

I am 72 Years old and I I am still victim of torture in STASI-Prison in former GDR 1982-1985. I never reached Justice and satisfaction by Germany´s goverment after 40 Years injustice ! I am fighting for the implementation § TORTURE in Germany´s national low.
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