ZERV-ERMITTLER KITTLAUS WARNT DAVOR, DIE STRAFVERFOLGUNG VON DDR-UNRECHT ZU BEENDEN
Bürgerrechtler uneins über Verjährung
Von Renate Oschlies
Über eine erneute Verlängerung der Verjährungsfrist für sogenanntes mittelschweres DDR-Unrecht sind sich frühere Bürgerrechtler aus der DDR uneinig. Der Chef-Ermittler für Regierungs- und Vereinigungskriminalität, Kittlaus, warnt davor, die Strafverfolgung auslaufen zu lassen. “Die Prinzipien des Rechtsstaats müssen höher stehen als der Wille, alles aufarbeiten zu wollen”, sagt Günter Nooke, CDU, früher Bündnis 90/Die Grünen. Er plädiert daher gegen eine Verlängerung der Verjährungsfrist für mittelschwere Delikte des DDR-Unrechts, die Ende dieses Jahres ausläuft – “so schwer das auch für manche zu verstehen ist”. In den verbleibenden Monaten sollten die Bundesländer jedoch endlich ihrer Verpflichtung nachkommen und die Staatsanwaltschaft in Berlin personell unterstützen, um noch so viele Fälle wie möglich zur Anklage zu bringen. Die Verhrunjägsfrist nicht zu verlängern, wäre für den Theologen Erhard Neubert (CDU) dagegen ein “falsches politisches Signal”, das den Glauben der Bürger in den Rechtsstaat erschüttern würde. Für eine Verlängerung der Verjährungsfrist setzt sich auch Vera Lengsfeld (CDU) vehement ein. Sie fordert wie Neubert, “Zersetzungsstrategien” der Stasi, die ganze Biographien zerstörten, als Straftaten anzuerkennen. “Das sind eklatante Menschenrechtsverletzungen, die nicht einfach unter den Tisch fallen dürfen”, so Lengsfeld. Dem Argument “Verjährung gehört zum Rechtsstaat” setzt sie entgegen: “Es geht hier nicht um die Aufarbeitung eines Rechtsstaats, sondern um die Bewältigung einer Diktatur. Das dürfen wir nicht vergessen.” Zumindest für vereinigungsbedingte Straftaten in der Wirtschaft “müssen die Fristen verlängert werden”, fordern Stephan Hilsberg und Markus Meckel (SPD). “Es kann doch nicht sein, daß jene Straftäter nur bis Jahresende zu warten brauchen, um den Staat unbehelligt um Milliardenbeträge zu prellen“, regt sich Meckel auf, “denn um diese Summen geht es.” Auch Hilsberg meint, daß in Fragen der Wirtschaftskriminalität “eine grundsätzliche Lösung erst noch gefunden werden muß”. “Die Länderjustizverwaltungen “haben DDR-Unrecht so schleppend bearbeitet”, sagt Hilsberg, “daß es faktisch einer Strafvereitelung im Amt gleichkommt.” Es sei verlogen, “rechtsstaatliches Versagen” dann mit dem Hinweis auf “Verjährung als Bestandteil des heiligen Rechtsstaats” zu erklären. Die SPD brachte mit diesem Tenor einen Antrag im Bundestag ein. Doch die Mehrheit in den Fraktionen signalisierte, daß sie eine Verlängerung der Frist nicht will. Vor einer Verjährung zum Jahresende warnt dagegen auch Manfred Kittlaus von der ZERV. Viele Delikte wie Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung und Häftlingsmißhandlung, die jetzt erst ans Tageslicht kommen, könnten dann nicht mehr verfolgt werden. Als Beispiel nennt er Dopingfälle von Ex-DDR-Sportlern, bei denen heute wegen Körperverletzung ermittelt wird. So habe ein Lehrling, der wegen großer Leberschäden ärztlich behandelt wird, erst kürzlich Anzeige erstattet. Er war als Kind im DDR-Leistungssport mit Doping-Präparaten behandelt worden, deren Schäden sich heute fortsetzen. “Das Dunkelfeld” dieser Delikte, denen Verjährung droht, “ist noch riesig”, sagt Kittlaus. “Viele hatten auch noch keinen Einblick in ihre Stasi-Akten.” Es gehe nicht nur darum, Wirtschaftskriminelle und Straftäter, die Menschen quälten, zu verurteilen. “Es geht in erster Linie darum, daß gerichtlich festgestellt wird, daß Unrecht Unrecht war.” +++
Ich zweifle nicht an die guten Absichten des Herren Kittlaus mit seiner 300 starken ZERV – Ermittlungsgruppe. Es wäre mit Sicherheit von jetzige Distanz aus, da die Ermittlungen und Ergebnisse auch EDV mäßig erfasst wurden, sehr interessant und aufschlussreich die “Arbeit” dieser bunt zusammengewürfelter Truppe zu durchleuchten. Man würde mit Sicherheit ehrgeizige ” Kames Bonds” und “Sherlok Holmes”
darunter finden die in ihren Einheiten aussortiert wurden, mit Busch-Zulage ausgestattet und nach Berlin geschickt wurden um das ” DDR Unrecht und Regierungskriminalität ” ermittlerisch und dann juristisch aufzuarbeiten.
Ich schreibe diese Zeilen 21 Jahre nach dem Stellen meines ersten Antrages an die Staatsanwaltschaft II Berlin der die ZERV 214 “zugearbeuitet” hatte großartig durch Gauck Behörde “unterstützt”, im Falle 76 Js 1792/93 Adam Lauks ging es um Folter-Schwere Körperverletzungen, brachiale Gewaltanwendung, Übergriffe der Anstalt-und Zivilärzte die als IM für MfS jedes Befehl auszuführen bereit waren im Operativen Zersetzungsprogramm. Es blieb dabei nicht nur um Verrat von Arztgeheimniss, oder falsche Medikamentation sondern auch um eigenhändiges Hand- oder Skalpellanlegen, medizinische Experimente an wehrlosen Gefangenen.
Nach dem ich Einsicht in die Akte erst seit einigen Wochen bekommen habe in beide Verfahren(das letztere 2011)).
In diesen Sätzen kann mann die Wahrheit über die “juristische Aufarbeitung2 der STASI- und SED- und Justizverbrechen erahnen.
Was befremdend und Verhöhnend ist für Opfer ist die Haltung der “Bürgerrechtler” – hier Noke:
“Die Prinzipien des Rechtsstaats müssen höher stehen als der Wille, alles aufarbeiten zu wollen”
Es gab natürlich unter Politikern, auch in der CDU Menschen die gewußt haben worauf es den Menschen wie Noke , der seine Weste nach dem Wind dreht, ankommt: Die Verhrunjägsfrist nicht zu verlängern, wäre ein “falsches politisches Signal”, das den Glauben der Bürger in den Rechtsstaat erschüttern würde.” – wobei ich in diesem Falle die Beleerung einer Tochter eiunes hohen STASI-Offiziers gerne verzichten würde. In Verschaffung von Alibis war die Fähigkeit des MfS unbegrenzt.
Und genau das ist dank der eigentlich nicht stattgefundenen” juristischen Aufarbeitung” passiert. Wenn man mein en Fall als Muster für diese juristische Aufarbeitung nimmt wird man die laschen Ergebnisse und Urteile und zigtausendfache Einstellungen der verschleppten Ermittlungsverfahren nachvollziehen können. Es muss eine Weisung “von Oben ” gegeben haben, womit nicht der Gott gemeint ist, die Ermittlungen als Frühlingspflügen durchzuführen, flach und oberflächlich was Hilsberg klar und deutlich erkannt hatte: “Die Länderjustizverwaltungen haben DDR-Unrecht so schleppend bearbeitet”, sagt Hilsberg, “daß es faktisch einer Strafvereitelung im Amt gleichkommt.” Wobei er sich dabei um die Tiefe eines Winterpflügens das nicht zur Anwendung kam gar nicht geäußert hatte. Es muss erwähnt werden dass es sich dabei eigentlich um einen aktziven, und “von Oben” angeordneten Täterschutz, um eine Generalamnestie für fast alle begangene Verbrechen der STASI und der Exekutive handelte. Da diese Praxis in allen Länderjustizverwaltungen zu erkennen ist, kann es sich niemals um subjektive Entscheidungen jeweiliger Staatsanwaltschaften und Gerichte handeln die von Oben und generell verfügt worden sein muss.
In meinem Ermittlungsverfahren das 5,5 Jahre dauerte hatte Gauck und seine Behörde, mit Missachtung des Ersuchens der Kittlaus schen ZERV 214, das die Herausgabe meiner Akte im Original eindeutig forderte, und sich eine ledigliche Einsichtsnahme oder Mitteilung der Gauckbehörde verbat, regelrechte Strafvereitlung im Amt ausgeübt in einem schwebenden Ermittlungsverfahren wegen Folter,Körperverletzungen etc. Dieses gesetzwidrige Handeln der Gauckbehörde und die dubiose Überstellung lediglich zweier völlig für das Verfahren irellevanten Akte lenkte die Ermittlungen maßgeblich in Richtung Verschleppung und Einstellung. Die bis jetzt unbekannte Rolle von Gauck und seiner Behörde als Vorrichter ist skandalös und erschütternd. Da ist der Beweis für seine Verdienste, die ihm den Weg zum Bundespräsidenten öffnen… aus einem, wie im Gutachten über seine Behörde steht, außenparlamentarischen für ihn geschaffenen Raum zum Bundespräsidenten.
Es ist unglaubwürdig den Opfern gegenüber zu behaupten, wie Dr. Werthebach in einer öffentlichen Disskussion anläßlich 20 Jahre der Erstürmung der STASI-Zentrale, es wäre im Sinne der Erhaltung des sozialen Frieden bzw. aus Angst von den noch bewaffneten Hauptamtlichen des MfS gewesen. Er erzählt den Anwesenden im vollen Saal das erste Mal vom Geheimen ZUSATZ zum Einigungsvertrag, den er unter Hochdruck gemeinsam mit Dr. Schäuble mit der STASI-Generalität im Haus 49 ausgehandelt hatte – ich würde sagen diktiert bekommen hatte. Und darin muss dieses “flache Pflügen” sowie Unberührbarkeit der Hauptamtlichen und ihrer, vor und während der Wende auf verbrecherische Art und Weise, angehäuften Vermögen verankert worden sein. Außerdem vermute ich darin auch einen Artikel der den B-Kadern des MfS Zugang zu den im B-Plan des MfS(Ernstfall-Kriegsfall-Wende) vorgesehenen Posten in der Wirtschaft und Politik zusichert !? %0 Jahre wird er geheim bleiben unter Verschluss.
Genau so werden unter Verschluss bleiben die Strafanzeige ehemaliger freigekauften Strafgefangenen über Folter, Misshandlngen und Körperverletzungen, die in der Erfassungsstelle Salzgitter zu Tausenden gesammelt wurden und zulwetzt auf Befehl von Oben in das Bundesarchiv wanderten. Zweifelsohne sind unter 33.000 freigekaufte zig Tausende als IMs in die Bundesrepublik geschickt worden, und ich kann mir vorstellen dass man da vor einer Wand stand, und sich an die Erforschung der IM Decknamen nicht rantrauen durfte und sollte.
Weiter heißt es 1997: Viele Delikte wie Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung und Häftlingsmißhandlung, die jetzt erst ans Tageslicht kommen, könnten dann nicht mehr verfolgt werden. Diese Feststellung von Manfred Kittlaus könnte ihm zum Verhängnis geworden zu sein !?? Mit Sicherheit hatte dieser Erzermittler im Sinne des Rechts und Gerechtigkeit handeln und tiefpflügen ermitteln wollen. Die Umstände seines “natürlichen Todes ” wage ich einfach in Zweifel zu ziehen, dabei habe ich die Ermittlungen in meinem Falle vor mir liegen. Hat er sich nicht zu weit aus dem Fenster gelehnt, bestand die Gefahr Verbrechen und Machenschaften zu Tage zu fördern, die die Umschreibungen der Biographien so manchen Größen aus der Politik mit sich hätte ziehen müssen !??
Meine erste Strafanzeige/Strafantrag vom 30.4.1992 76 Js 1792/93 ist etwas älteren Datums als die des Deutschen Bundestages vom 17.6.1992:
Bundestagsdebatte 112, vom 30.06.2000
Ehrenerklärung für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft
Der Deutsche Bundestag würdigt das schwere Schicksal der Opfer und ihrer Angehörigen, denen durch die kommunistische Gewaltherrschaft Unrecht zugefügt wurde.
Den Menschen, die unter der kommunistischen Gewaltherrschaft gelitten haben, ist in vielfältiger Weise Unrecht oder Willkür widerfahren.
Sie wurden ihrer Freiheit beraubt und unter menschenunwürdigen Bedingungen inhaftiert.
Viele sind in unmenschlichen Haftanstalten umgekommen.
Sie wurden gefoltert, gequält und getötet.
Sie wurden in ihrem beruflichen Fortkommen behindert, schikaniert und diskriminiert.
Sie wurden verschleppt.
Sie wurden unter Missachtung elementarer Grundsätze der Menschlichkeit aus ihrer Heimat, von Haus und Hof und aus ihren Wohnungen vertrieben.
Sie wurden an Eigentum und Vermögen geschädigt.
Der Deutsche Bundestag verneigt sich vor allen Opfern kommunistischer Unrechtsmaßnahmen.
Er bezeugt all’ jenen tiefen Respekt und Dank, die durch ihr persönliches Opfer dazu beigetragen haben,
nach über 40 Jahren das geteilte Deutschland in Freiheit wieder zu einen.
Deutscher Bundestag, 17.06.1992
(BR-Drucksache 431/92)
Diese Debatte aus dem Jahre 2000 – nach 13 Jahren zu lesen ist sehr aufschlussreich und sehr bewegend.
Deutsche Bundestagsabgeordneten !!- Habt ihr DAS alles vertgessen !??
Leider scheint es dass es im Bundestag genauso abgeht wie im Facebook sobald das Thema nicht mehr auf der ersten Seizte der Chronik ist, hört die Disskussion oder Meinungsäußerung auf.