Lasst uns mit Beweisen des Bösen sprechen, um das Böse vor den Menschen in Deutschland und in der Welt zu entlarven, auch wenn es in BRD- Führungsspitze sitzt!

ER muss es wissen! Er hatte das Recht nach der Wende im NEUEN DEUTSCHLAND doch maßgeblich beeinflusst und mitgestaltet – ein mieser Heuchler.

Hier werden Sie aufgeklärt! – wenn es um die DDR-STASI-Justiz und deren Exekutive geht.

Diese Leberwerte vom 6.12.1982 wurden der Generalstaatsanwaltschaft der DDR durch den IMS “Nagel” – alias OSL Dr. Erhard Zels, Allee der Kosmonauten Berlin-Marzahn als STASI-Vollstrecker der HA VII/5 als “unauffällig” dargestellt, obwohl die pathologisch waren. Es ist der Beweis für systematische Vergiftung des U-Häftling zum Zwecke der HA II/10 Spionageabwehr gegen Jugoslawien.
Am 21. Januar 2013 beschloss auch das Bundesverfassungsgericht aus einem ungesühnten Folteropfer des MfS und Presse-opfer von Axel-Springer-Verlag AG (BILD) und SPIEGEL ein Opfer der STASI in der gesamtdeutschen Justiz zu machen.
Mit folgendem IM Vermerk oder IM Bericht, des IMS “Georg Husfeldt” alias OSL Dr. Jürgen Rogge jetzt schreibender Neuro-psychiater aus Perleberg&Prizwalk denunzierte er mich zuerst im EV 76 Js 1792/93 vor dem Polizeipräsidenten Berlin als Staatsfeind des wiedervereinigten Deutschlands – illegal, in feinsten Manier eines IM des MfS.
Akte IMS “Georg Husfeldt” – Gutachter am Sozialgericht Schwerin

an die verbrüderten Sicherheits- und Justizorgane ( StA II Berlin ) im Jahr 1994
Ersuchen d. Polizeipräsidenten in Berlin nach Beweisen f. Körperverletzung
für das Ermittlungsverfahren der StA II Berlin : StA Lörke, StA Reichelt,Ltr- StAin Nielsen
Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 Gaucks Strafverfolgungsverhinderung Ì
Joachim Gauck verhinderte/verweigerte die Übergabe der Akte MfS HA VII/8 577/85, mit dem Beweis für Schwere Körperverletzung -Unterkieferbruch in Waldheim 23.6.85.
Gauck`s Strafverfolgungsver. d. Unterschlagung v. Beweisen zw.Täterschutz
Es erfüllt mich mit Stolz ein deutsches Justizopfer zu sein. Meinen Dank möchte ich an den ersten Leiter der Gauck Behörde und spä-teren Bundespräsidenten, an ehemali. bedeutungsloses Pastörchen Joachim Gauck, als IM der StA II Berlin richten. Durch sei-ne Verletzung des Stasi Unterlagen Gesetzes-StUG, hatte er durch massive Urkundenunterdrückung und massive Aktenmanipulatio-nen und Aktenfälschungen im BStU-BV 000247/94Z zum Ersu-chen des Polizeipräsidenten in Berlin im BV 7540/12Z zum Ersuchen des LAGeSo und das Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 ausgebremst und dadurch die Strafverfolgung und Gerechtigkeit absichtlich verhindert.
Auf wessen Weisung oder Befehl er auch immer dabei gehandelt hatte, hatte er die im Gesetz ihm übertragenen Aufgabe nicht erfüllt, und die lautete:
Punkt 1: Die Zuarbeit zur juristische Aufarbeitung des DDR Unrechts und Verbrechen der DDR Justiz und Ihrer STASI-Exekutive und ihrer Sicherheitsorgane, das heißt den öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen die ersuchten Aug-enscheinobjekte für die in diesem Gesetz genannten Zwecke den erkennenden Gerichten im Original zur Verfügung zu stellen. So im Gutachten über die Beschäftigung ehemaliger MfS-Angehöri-ger bei der BStU im Auftrag des Bundesministeriums für Kultur und Medien – Berlin, im Mai 2007
Eine Strafanzeige und Strafantrag gegen die Gauck Behörde geht am Montag raus, wegen Unterschlagung von Beweisen-Augenscheinobjekten, Urkundenunterdrückung der Staatsanwaltschaft II Berlin gegenüber, im Jahre 1994, Ersuchen der StaA II Berlin missachtend und gesetzwid-rig handelnd. ( p.s. 222 UJs 662/13 – wegen Verjährung eingestellt !?)

Er trat an mich heran, wollte meine Akte zu wissenschaftlichen Zwecken aufarbeiten, mich bei der Suche nach Gerechtigkeit als RA vertreten…
JURA NOVIT KURIA ! … Das Gericht kennt die Rechtsätze ! – Beim Kammergericht und in der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz sitzen auch nur Anwälte – Juristen! Auf die gleich zweimalige Dinestaufsichtsbeschwerde, die hätte eigentlich Sachaufsichtsbeschwerde sein müssen, der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz “antwortete”, Rechtsanwalt Schoppman diesmal auch ohne mir das Schriftstück vorgelegt zu haben… im Namen des Recht und des Gesetzes und der Gerechtigkeit in diesem Land, unserem Rechtsstaat – unserem freiheitlichen Deutschland. Nebst Rechtsanwalt Schoppman zeichnete auch RA Bernd Häusler der in der Anwaltskammer Berlin die Funktion des Beauftragten für Menschenrechte ausübt, vielleicht um diesem Schreiben juristische Kompetenz und Dringlichkeit und Wichtigkeit der Angelegenheit zu verleihen. Obwohl das Gericht die Rechtssätze kennt wird es hier ausnahmsweise auf ihre Anwendung ermahnt und zur Mut und Entschlossenheit zum Einschreiten und Ahnden verbrecherischen Tuns aufgefordert.
Während dieses Schreiben noch im Postbriefkasten lag, hatte ich gestern ein ausführliches Gespräch mit Frau Marth von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, in dem ich sie von diesem Schreiben informierte, das sie noch nicht auf dem Tisch hatte und von dessen Inhalt ich damals noch keine Kenntnis hatte. An Sachlichkeit und an Deutlichkeit des Schreibens ist nicht auszusetzen. Ich warte ab was die Senatsverwaltung für Justiz hierauf antworten wird und werde hierüber meinem Versprechen entsprechend ein Schreiben an den Bundestagspräsidenten Prof.Dr. Lammert, an den Rectsausschuss und an den Ausschuss für Menschenrechte und Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages richten, aber auch dem Petitionsausschuss des Abgeordneten Hauses von Berlin zukommen lassen.

Der ius-cogens-Grundsatz verbietet Folter in jeglicher Form.Ein Verstoß dagegen ist zu prüfen. Obwohl die Generalstaatsanwaltschaft mit einem Hinweis darauf konfrontiert war, hat sie bislang eine Befassung unterlassen.
WIDERSPRUCH gegen den Beschluss des KAMMERGERICHTES BERLIN 3 WS 595/11 – 161 Zs 2589 – 272 Js 2215/11 vom 26.4.2012, der mich ohne Begleitschreiben mit Rechtsmittelbelehrung(!?) – beim Rechtsanwalt Schoppmann ging es erst 23.5.2012 ein, erreichte.
Nach dem gestrigen Gespräch mit RA Schoppmann ” 95% der Anträge auf gerichtliche Entscheidung beim Kammergericht werden aus dem Grund
Nr.1: Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist unzulässig, weil er nicht den Formerfordernissen des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO genügt, werden abgewiesen ; das Kammergericht hat dafür ein sehr weites Ermessungsraum – praktisch kann JEDER Antrag ( auf Weisung von irgendwo) abgewiesen werden verstehe ich das als Laie!?
Nach der Ablehnung des Ausschussdienstes des Petitionsausschusses des Bundestages, dem die Ausarbeitung von Vorschlägen für den Petitionsausschuss obliegt den Antrag/Vorschlag der Frau Michaela Ellguth vom 04.Februar 2012 zur Schließung der bekannten vorhandenen Gesetzeslücke im StGB und folglich Anpassung an das Völkerrecht bzw. Implementierung des § Folter;§ Anstiftung von Folter,§ Androhung von Folter zwecks Erpressung eines Geständnisses u.a. in das Strafgesetzbuch unseres Rechtsstaates, zu Veröffentlichen und dem Deutschen Volke zur Unterzeichnung vorzulegen, wende ich mich persönlich doch an das KAMMERGERICHT, bevor ich vor Verfassungsgericht ziehe mit der Hoffnung das Kammergericht zur Nacharbeit zu bewegen bevor es die eindeutig bewiesene Folterungen aus den Jahren 1982/1985 doch juristisch aufzuarbeiten.
Zu diesem Schritt bewegte mich :
1. Persönliches Antwortschreiben des Bundestagspräsidenten Lammert, in dem die Verbrechen der STASI den Verbrechen der NAZIS gleichgesetzt wurden;
2. Ehrenerklärung des Deutschen Bundestages vom 17.6.1992:
“Der Deutsche Bundestag würdigt das schwere Schicksal der Opfer und ihrer Angehörigen, denen durch die kommunistische Gewaltherrschaft Unrecht zugefügt wurde.
Den Menschen, die unter der kommunistischen Gewaltherrschaft gelitten haben, ist in vielfältiger Weise Unrecht oder Willkür widerfahren.
3.

In Deutschland kann und darf keine Folter gegeben haben !??… also hatte es auch keine gegeben zu haben !!!

vom RA Professor Dr.Jörg Arnold vom Max-Planck-Institut Freiburg in Breisgau -was ich damals nicht wusste ist dass mein RA IM Vorlauf “Richter” – IMS “Altmann”

Endloses Vertrauen hatte er gehabt und Hoffnung geweckt… und das Folteropfer wie heiße Kartoffel fallen lassen..weil er zum GVS – B-Kader des MfD ist!? seit 7.12.84 als IM Altmann am Obersten Gericht der DDR als Richter tätig war !??
Sie wurden ihrer Freiheit beraubt und unter menschenunwürdigen Bedingungen inhaftiert.
Viele sind in unmenschlichen Haftanstalten umgekommen.
Sie wurden gefoltert, gequält und getötet.
Sie wurden in ihrem beruflichen Fortkommen behindert, schikaniert und diskriminiert.
Sie wurden verschleppt.
Sie wurden unter Missachtung elementarer Grundsätze der Menschlichkeit aus ihrer Heimat, von Haus und Hof und aus ihren Wohnungen vertrieben.
Sie wurden an Eigentum und Vermögen geschädigt.
Der Deutsche Bundestag verneigt sich vor allen Opfern kommunistischer Unrechtsmaßnahmen.
Er bezeugt all’ jenen tiefen Respekt und Dank, die durch ihr persönliches Opfer dazu beigetragen haben,
nach über 40 Jahren das geteilte Deutschland in Freiheit wieder zu einen.
Deutscher Bundestag, 17.06.1992
(BR-Drucksache 431/92)”
3. Zitat- Oberstaatsanwalt Reichelt. ” § Folter gibt es nicht, die Folter wird als Körperverletzung bearbeitet, und Körperverletzungen in der DDR sind verjährt “ so einfach ist die Begründung der Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu meinem gegen die Bediensteten des Hauses 6 der StVE Berlin Rummelsburg erstatteten Strafanzeige und gestellten Strafantrag Wegen Folter, Körperverletzung und aus allen rechtlichen Gründen
Obwohl auf persönliches Anraten des Oberstaatsanwalts Reichelt ich meine erste Strafanzeige/Strafantrag aus dem Jahre 1992 als Bestandteil dieses Strafantrages schriftlich erklärte, und er die Akte der ZERV vor sich hatte (56 Seitige Anzeige) devalvierte er meinen Strafantrag zu Wegen Körperverletzung u.a. ließ es gegen Oberleutnant Wilk gestellt lauten,und stellte das Ermittlungsverfahren nach lediglich 2(zwei) Tagen wegen Verjährung ein.
Die zum Bestandteil der Strafanzeige erklärte erste Strafanzeige wurde durch den Oberstaatsanwalt dann doch nicht berücksichtigt – hier ist der Inhalt:
http://adamlauks.com/2011/03/18/ich-suchte-gerechtigkeit-und-bekam-den-deutschen-rechtsstaat/

Diese Verfügung über die Folterung i.A. Oberstleutnant Neidhardt ist 1992 dem Ermittler der ZERV 214 nicht mal als Schwere Körperverletzung aufgefallen !?? – Um die Täter zu schützen !
Ich wandte mich an den Bundestagspräsidenten Professor Dr, Lammert : http://adamlauks.com/2015/02/03/herr-bundestagsprasident-lammert-stoppen-sie-die-verdummung-und-vergauckelung-der-nation-und-verohnung-der-stasi-opfer-seit-25-jahren/
Die STASI und ihre Folterknechte waren sich ihrer uneingeschränkter Macht so sicher dass die die Folter und Gewaltanwendung sogar sauber protokolliert hatten, vermutlich um die Loyalität, Einsatzbereitschaft unter Beweis zu stellen und als Begründung zu Prämienvorschlag beizufügen. Diese zwei Verfügungen stellen lediglich den Beginn der Folter dar die dem Juristischen und medizinischen Massaker auf Befehl der STASI folgte. Die Verfügungen befanden sich in meiner Vollzugsakte die beim fehlerhaften,oberflächlichen Ermittlungsverfahren nicht hinzugezogen werden konnten, weil die 1080 seitige Akte durch Frau Dr. Frischmann- Leitende Ärztin, und somit auch durch den Regierungsdirektor Jacob versteckt gehalten und für nichtexistent erklärt wurden.
Ich als Folteropfer sehe oben dass der Oberleutnant Wilk jemanden zur Folter und zur Gewaltanwendung aufgefordert, oder angestiftet hatte- Wegen Körperverletzung u.a. ihn anzuklagen würde ich mich unter Gefahr einer Gegenklage wegen Verleumdung mich nicht wagen… wieso das der Obrstaatsanwalt so zur Einstellung des zweitägigen Verfahrens betitelt und es zwecks Ablehnung der Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft so weiterempfiehlt und die wiederum dem Kammergericht kann nur der Wahrung des sozialen Friedens, bzw dem bewußten Täterschutz dienen auch zum Preis einer Missachtung des Völkerrechts !? Ein durch nicht durchgeführte Entstasiierung hergestellter sozialer Frieden ist ein trügerischer… die Spaltung Ost – West und vor aöllem Ost-Ost hat darin seine Ursprünge. Die STASI und ihre B-Strukturen werden es zu verhindern wissen.

Tausende Anzeigen der Erfassungsstelle Salzgitter sind als juristisch aufgearbeitet im Bundesarchiv gelandet…samt der Wahrheit über die Gefolterten, Gequälten, getöteten..
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Meine Beschwerde lehnt die Generalstaatsanwaltschaft auf Empfehlung des stasifreundlichen Oberstaatsanwalt Reichelt selbstverständlich ab.. und auf die ausgebreitete Rechtsexperiese meines “Rechtsanwaltes für eine Nacht ” Professor Dr. Jörg Arnold, wo auf Folter hingewiesen wird und auf den Grundsatz IUS COGENS wegen der Gsestzeszwangslage( wegen Fehlen des § FOLTER im StGB der DDR und der BRD ) gedeutet wurde, bzw. auf die Zuständigkeit des Völkerrechts hingewiesen wurde, bleibt sowohl von der Staatsanwaltschaft, der Generalstaatsanwaltschaft und folglich vom Kammergericht unberücksichtigt… die drei Affen sind durch dieses Vorgehen ausreichend erklärt. Es ist kuriös dass Professor Dr. Arnold als z.Zt. Leiter der Forschungsgruppe ausländisches und Internationales Strafrecht am Max Planck Institut im Freiburg in Breisgau als ehemaliger Richter am Obersten Gericht der DDR 1985-1990 -zwei letzte Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Präsidenten des OG der DDR, bereits 1991 an der UNI-Münster zum Honorarprofessor berufen wurde um ein Jahr später die Stelle in Freiburg zu belegen, obwohl er nach dem er von dem MfS als IM Vorlauf “RICHTER” geführt wurde, am 17.12.1984 eigenhändige Verpflichtungserklärung unterschrieb für MfS zu arbeiten und sich den Decknamen IM ALTMANN wählte. Im Juni 2010 hatte Professor Dr. Arnold seine frühere Tätigkeit als Richter am Obersten Gericht der DDR und STASIspitzel mir unterschlagen, als Leiter der Forschungsgruppe am Max Planck Institut mich angesprochen, mir seine Hilfe als Wissenschaftler angeboten und ließ sich eine Vollmacht unterschreiben und meine komplette Akte übersenden, arbeitete die durch und nach der erwähnten Expertiese die ich im Internet veröffentlichte, legte er sein Mandat fluchtartig nieder !?? Unberücksichtigt der letzteren Tatsachen und sich dadurch aufwerfenden Fragen… in wessen Auftrag und zu welchem Zwecke mich das hochkarätige STASI-Spitzel IMS Altmann ausgespäht und ausspioniert hatte, ehrt mich dass ein GVS-B-Kader an mich von wem auch immer angesetzt wurde. IM ALTMANN war ausgesucht im Verteidigungs/Kriegsfall Richter über das Leben und Tod zu spielen bei Nörglern, Deserteuren und Andersdenkenden !?? Auf eine Antwort auf einen offenen Brief von ihm und vom Max-Planck-Institut warte ich noch heute !?

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist unzulässig, weil er nicht den Formerfordernissen des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO entspricht…
Die beiden Verfügungen wurden vom durch die Staatsanwaltschaft Berlin nicht ermittelten Oberstleutnant Neidhardt und Oberleutnant Wilk unterschrieben wobei zu ermitteln gewesen wäre in wessen Auftrag Oberstleutnant Neidhardt gehandelt hat als er sich wissentlich der Anstiftung zur Folter im Amt und Anstiftung zu brachialer Gewaltanwendung im Amt mit Oberleutnant Wilk schuldig gemacht hatte. Wie die Folter und Gewaltanwendung abliefen steht in der ersten Strafanzeige an die ZERV vom 30.April 1992 die nicht wegen Mangels an Beweisen sondern wegen er4mittlungsbehindernder Zeugenfalschaussage des Oberstleutnant Dr. Zels – IM NAGELS des letzten Leibarzt und Gutachter von Erich Mielke und Auflöser hes Krankenreviers der STASI-U-Haft Berlin Hohenschönhausen.
Die beide oben editierte Verfügungen sind die Beweise in Urkundenform die die am damaligen 5,5 jährigen Ermittlungsverfahren vernommenen Täter und Leugner der Falschaussage und Lüge überführen und ihre bis datto getätigten Zeugenaussagen als Lüge und die Vernommennen alle zu Unglaubwürdigen und Tätern machen. Die erste Strafanzeige und die vorliegenden Akte, obwohl zum Bestandteil meiner Anzeige vom April 2011 erklärt, trennte Oberstaatsanwalt Reichelt ab, und die blieb der Generalstaatsanwaltschaft und folglich auch dem Kammergericht vorenthalten, im Verborgenen einer der vielen Geschäftsstellen des Landesgerichtes Berlin.
Hierüber wurde der Frau Marth vom Bundesministerium für Justiz am 24.5.2012 ausführlich berichtet. ICH Adam Lauks hatte niemals eine Anzeige Wegen Körperverletzung u.a. gegen Oberleutnant Wilk erstattet. Wie das Kammergericht dazu kommt diesen Antrag auf Klageerzwingung so umzutitulieren wird vermutlich erst das Verfassungsgericht klären können, weil mir die Beschwehrte vor dem Bundesgerichtshof verwehrt geblieben ist. Sowohl den Antrag auf Gerichtliche Entscheidung als auch der Beschluss des Kammergerichtes werde ich zum Gutachten an das Max-Planck-Institut Freiburg im Breisgau und auch an den Professor Wehrle an der Humboldt-Universitet schicken um die Klaarheit mir zu verschaffen über die Rechtsstaatlichkeit und Zustandekommen dieses Beschlusses, der für mich als Leien so wie es da steht einzig und allein der Vertuschung von immensen Menschenrechtsverletzungen in StVE der DDR und Täter zu schützen.
Erst als ich im Januar 2013 die komplette Ermittlungsakte zum 30 Js 1792/93 oder 76 Js 1792/93 bekomme ist der Außmaß der Rechtsbeugung, bzw . für doppelte Strafvereitelung im Amt eindeutig ersichtlich und bewiesen. In der Zeit wo das Kammergericht meine Strafanzeige und meinen Strafantrag 272 Js 2215/11 bearbeitet und den Antrag auf Klageerzwigungverfahren unter Geschäftsnummer 3 Ws 595/11 – 161/ Zs 2589/11 ablehnt liegt die Akte 76 Js 1792/93 nur kurzweilig dem stasifreundlichen Oberstaatsanwalt Reichelt vor als Beiakte, aus der er nur den Vermerk der ZERV 214 vom 5.11.1996 herausnimmt. Die restliche Akte läßt er einfacxh erst unauffindbar verschwinden bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtes im Januar dieses Jahres, als sie erst dem RA Schoppmann zugesandt, bzw. zur Einsicht vorgelegt wird(!??) Die Gefangenenpersonalakte wurden nicht zusammen mit den Gesundheitsakten angefordert(!?) und als sie 199im Juni eintreffen und sie der Schaika sich vornimmt -1.080 Seiten- um das Glanzstück der Ermittlungsarbeit der ZERV als Hausaufgabe zu erledigen am 5.11.1996 sind die Vernehmungen der Folterknechte längst erledigt, auch ohne dass man sie mit den Folterbeweisen aus der Akte konfrontiert hatte. Eine Gegenüberstellung oder Ladung der Zeugen der Folter hatte es nicht geschehen.
Nachfolgend ist ZERV 214 Vermerk vom 5.11.1986 das zur Niederschlagung der Dienstaufsichtsbeschwerden, Sachaufsichtsbeschwehrde, Klageerzwingungsantrages herumgereicht wurde, ohne eine einzige weitere Akte aus dem Verfahren 76 Js 1792/93. Folterbeweise aus der Gefangenenpersonalakte und Beweise für Übergriffe der Ärzte aus der Gesundheitsakte einsehen konnte- die wurden komplett wieder in die JVA Leipzig mit Krankenhaus geschickt mit der Auflage, besonders die Gefangenenpersonalakte als nicht existent zu erklären, was die Leitende Ärztin auch tut, obwohl ich 1994 die Bestätigung über die Existenz beider Akte im Haftkrankenhaus längstr erhalten hatte. Nur durch den Zufall wurden die Akte wiederentdeckt 2010 und nur durch den Einsatz des Datenschutzbeauftragten konnte ich sie herauslösen – weil Beweise für Folter und Mißhandlungen darin lagen.
Hier ist die” Hausarbeit ” des Schaika, die er so oberflächlich erledigt dass sogar sein Name und Dienstgrad nicht vollständig sind. ( aus der Akte 76 Js 1792/93 vom 30.04.1992 bis 03.09.1997 !? ) Auch als er den alles entscheidenden Vermerk ZERV 214 schrieb hatte er die Gefangenenpersonalakte mit den Folterbeweise längst nicht mehr da. Am 16.09.1996 war auch das Verfahren 810 Js 49404/95 le der Staatsanwaltschaft Dresden längst “abgeschlossen” wobei ich dabei nicht die Einstellung des Verfahrens meine sondern die Anschließende Vernichtung der Akte, und das trotz des Gesetzes aus 1992 dass keine Akte die DDR Zeit betreffend mehr vernichtent werden darf !? Das an die Staatsanwaltschaft Dresden abgetretene oder5 abgetrennte Verfahre das sich auf die Gesundheitsakte stützen sollte konnte rechtsstaatlich gesehen nicht durchgeführt werden, weil die Gesundheitsakte sich in Berlin befanden !?? So wird das gemacht in Strafvereitelung im großen Stil !??
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ZERV 214 Schaika der Sherlok Holmes Berlin, den 05.11.1996 : Auswertung der Strafgefangenenakte Adam Lauks im Hinblick auf gegen ihn verhängte Maßnahmen hieß die Hausaufgabe !
Da man vergeblich nach Beweisen für gegen ihn verhängte Maßnahmen suchen wird – die durfte niemand in die Hände bekommen, um die darin enthaltene Folterungen nicht zu sehen(?) die man mangels des § Folter oder § Anstiftung zur Folter im Amt ohnehin nicht hätte als solche ahnden können, lege ich dem Aufmerksamen Leser aus Juristenkreisen welche vor – aus einer Hülle und Fülle von Verfügungen über Vollzugs-Disziplinar- und Sicherungsmaßnahmen , die alle die Unterschrift i.A. Neidhardt führten … Man der STAZIS in der StVE Berlin Rummelsburg – ohne MfS ging in Rummelsburg, wie in jeder StVE der DDR NICHTS !

Die Einschätzung wurde vor der verpfuschten Operation geschrieben. Stationsleiter war Zeuge der Erpressung mit der OP und meiner Qualen die ich durchmachen musste.
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Die LÜGE der Bediensteten Erzieher Schlegel. Es gab niemals Androhung eines Suicides. Für due halbierte Fesselung an Händen und Füßen die am 26.8.84 began ist die ganze Wahrheit HIER: ES WAR KRIEG in Rummelsburg seit der Gewaltnotoperation auf Befehl der STAZIS IMS NAGEL im Zivilkrankenhaus Berlin Buch -Haus 115 bei Doz. Cha. Dr. Wendt, später Professor der Charite: http://adamlauks.com/2011/03/05/drohung-aus-dem-jenseits-kz-rummelsburg-berlin-d-25-8-84/
Dr. Peter Janata, betreibt noch heute eine gutgehende Arztpraxis in Berlin-Ahrensfelde. Ich selbst war dort in dieser Praxis, bin dann aber leider wieder gegangen, weil ich Angst hatte, seiner Frau, die ebenfalls dort praktiziert, zu begegnen, weil ich befürchtete, der Frau Leutnant aus dem Haftkrankenhaus Leipzig-Meusdorf gegenüberzustehen. Ich weiß nicht, ob ich den Mut aufbringe und Dr. P. Janata zu sagen, was ich für Beschwerden habe, die einzig und allein auf die politische Haft zurückzuführen sind. Das er heute noch praktiziert ist nicht zu begreifen.
Dr. Peter Janata ist in meinem Fall der Schreibtischtäter, der buchstäblich mein Blut an seinen Händen hat. Im November 1982. führte er persönlich in Awesendheit von OMR Generalmajor Prof.Dr. Kelch Oberster Medizinmann des MdI die
Untersuchung durch. Als er mich im Analbereich abtastete zog er den blutbeschmierten Finger dem Generalmajor mit Worten ” Zu eng !” Dr. Kelch befahl: ” Dann bleibt es nichts anders übrig, Einlieferung in die Charite mit allen Konsequänzen !!!”
Anfang Dezember 1982 wurde ich in die U-HA 1 Berlin – Rummelsburg verlegt, in den Machtbereich vom IM NAGEL – Oberstleutnant Dr. Zels der meine “lückenlose medizinische Behandlung” an sich riss und in der Charite so händelte dass es aus der Einlieferung dorthin nichts mehr wurde. ER setzte sich dadurch über das Befehl eines Generalmajors hinweg… eingeliefert wurde ich erst am 20.4.82 in die 1.Chirurgische Klinik Berlin Buch.. die als ganze Klinik zur besonderen Verwendung dem MfS zur verfügung stand. Als letzter Leibarzt schrieb Zels gemeinsam mit Janata das Gutachten für den Doppelmörder Mielke, den letzten Patienten, übelsten von allen die drin waren, im U-Haftkrankenhaus Hohenschönhausen… als sich der über die Haftbedingungen in seiner Hafteinrichtung beschwehrte… P F U I I I auchj für den der solche Ärzte auf die Menschen losläßt. Aber die beiden behandeln weiterhin die verdienten MfS,SED,NVA – Genossen… und darunter fanden sich wenige die man mit Menschen hätte bezeichnen können… Pack wird durch Pack angezogen…was sich zuerst nach dem Krieg oder feindlicher Übernahme zuerst vereint ist der menschliche Satz-Abschaum… die Verbrecher waren lange vor der Einheit zusammengewachsen… Ob Erichs oder Kohl oben ist, spielt für diese Gesetzesbrecher keine Rolle. Das war schon immer so.
Wann genau war Janatas Frau im Haftkrankenhaus tätig-? IMS Ärzte scheinen unter sich geheiratet zu haben. Auch IMS”Georg Husfeldt” heiratete eine U Bedienstete des HKH Leipzig Meusdorf?ntergebene