“And no one, no government agency has jurisdiction over the truth.” [Fox Mulder, X-files series 1: Fallen Angel]
Laut neuesten Erhebungen durch ZDF sind 80% der Deutschen gegen die Folter… Trotzdem lehnt der Deutsche Bundestag ab in sein Gesetzbuch den fehlenden § Folter und § Anstiftung zur Folter zu implementieren. Falls die dann doch vorkommen sollten – wie in der DDR – bagattelisiert sie die Folter und bestraft sie nach § Körperverletzung oder § Schwere Körperverletzung, den Grundsatz IUS COGENS und das Völkerrecht missachtend !?? Wie viel % müssen dagegen sein damit es in das StGB komt, bei wieviel % fängt die Demokratie in unserem Rechtsstaat an !??
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Weil die Frau Kersten Steinke (Die Linke) es abgelehnt hatte die Petition zu veröffentlichen, machen wir es, die ehrbaren Bürger von Deutschland um die Gesetzgebung unseres Rechtsstaates in Einklang mit dem Völkerrecht zu bringen. Deshalb ist die Unterschrift jeden Deutschen uns kostbar…um die Demokratie nach vorne zu bringen!
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http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/video/1722760/Deutschland-in-Gefahr? In dieser Sendung wurden die Ergebnisse einer Erhebung presentiert, dass 80 % der Deutschen GEGEN die Folter sind !?? Wie verhält sich das mit der obigen Entscheidung des Petitionausschusses des Deutschen Bundestages, der abgelehnt hatte eine Petition zu veröffentlichen in der5 POetantin verlangte § Folter in das StgB aufzunehmen, Völkerrecht conform zu werden !??
Kommentar aus dem FB:
Helmut Samjeske hat deinen Link kommentiert.
Helmut hat geschrieben:
„Artikel 104.(1) Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.
Wenn es jedoch dennoch ausgeführt wird? Dann fehlt tatsächlich die strafrechtliche Konsequenz! Das ist genau wie beim Amtsmißbrauch, der aus dem Strafgesetzbuch verfassungswidrig herausgenommen worden ist. Hier einmal wieder staatliche Gewalt, abgestimmt auf Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG i. V. mit Art. 1 GG. http://www.amtsmissbrauchdurchjustiz.de/7.html. Die Auskunft, die Stellungnahme des Petitionsausschusses beweist etwas ganz anderes. Die Abgeordneten im Bundestag kennen ihre Pflichten nicht. Sie organisieren sich als Bürgerabwehrinstitution. Das hat die klare Folge, daß im Bundestag nicht die richtigen, wahren Volksvertreter sitzen. Das sollte spätestens bei der nächsten Bundestagswahl berücksichtigt werden. Im übrigen kann der Brief des Petitionsausschuß so nicht bestehen bleiben. Die Petentin sollte dazu aus dem grundgesetzlichen Auftrag heraus Stellung nehmen.“
Das scheint wohl beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gängige Praxis zu sein, Petition ab zu lehnen, welche den Herrschaften dort nicht in den Kram passen. Diese Erfahrung habe ich erst kürzlich gemacht, als ich dort eine Petition gegen allgemeine Rauchverbote in der Gastronomie eingereicht habe. Man teilte mir mit, dass sich mein Anliegen nicht mit den politischen Prioritäten des Petitionsausschußes vereinbahren läßt und stellte das verfahren ein. Natürlich habe ich widerspruch hiergegen eingelegt. Daraufhin teilte man mir mit, mein Anliegen sei in der parlamentarischen Beratung. Das war vor 4 Monaten. Seither habe ich nichts mehr gehört. Dieses Vorgehen ist allerdings ein klarer Verstoß gegen Artikel 17 Grundgesetz! Hiernach muß der Petitionsausschuß Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern bearbeiten, auch wenn den hohen Herrschaften das Anliegen nicht passt. Es ist erstaunlich, wie von einem Organ des Deutschen Bundestages das Grundgesetz gebeugt wird!
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Pingback: Herr Bundespräsident!,- treten Sie endlich zurück !!! Sie haben sich an den Opfern der mittleren und schweren Verbrecheder STAZIS unsühnbar vergangen – sie um die Gerechtigkeit gebracht !!! ,die Täter der STAZIS systematisch durch Aktenmanipulierung
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Pingback: Der (alte !!! & der neue ??? ) PETITIONSAUSSCHUSS des Deutschen Bundestages contra WAHRHEIT ÜBER DIE FOLTERUNGEN IN DER DDR, ÜBER DIE Strafvereitelung im Amt in der Gauck Behörde 1994 und über den Schutz ihres Amtes vor Übernahme der Verantwortun
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http://adamlauks.com/2014/10/30/vg-1-ar-50-14-per-feststellungsklage-zur-geschichtlivchwen-kategorie-folter-in-der-ddr-wahrheit-uber-endstadium-der-operativen-zersetzungsvorgange-der-stasi-und-ihrer-exkutive/
Mit der Feststellungsklage begere ich die Neruerschaffung eines Geschichtsfaktum Folter im Strafvollzug Berlin Rummelsburg !